Vortrag 3e: Formen des Autoritären. Die speziell kognitive Seite der Standpunkte
1.
Jetzt möchte ich zunächst ein paar Kommentare sprechen zu den entwickelten drei Stufen, denn so wie das bisher dargestellt wurde, ist es natürlich nicht ausreichend.
Ich hatte gesprochen von den beiden Reifungsschritte, zum einen, dass tatsächlich die Bedingungen für Objektives und die für subjektives Überrascht-werden-Können, getrennt behandelt werden – das war der erste Fortschritt in den 2.Stp, und dass eben diese auf die Erweiterten Selbste, diese Verfasstheiten von Leuten, die in eine bestimmte Normalität eingespannt sind, und deswegen eine bestimmte Budgetverteilung haben, zurückgehenden Selbst-Verpflichtungen und Forderungen reduziert werden auf das, was sie tatsächlich halten können – das war der 2.Fortschritt.
Vor allen Dingen möchte ich darauf hinweisen, dass man nicht überbewerten sollte, was die Rationalität der Sachurteile dabei betrifft.
Nach wie vor sind diese Sach-Beurteilungen nur erst einmal von mehr oder weniger grosser Überzeugtheit begleitete „Meinungen“ (eigentlich: Hypothesen), die sehr stark zu tun haben mit einer Fortschreibung der jeweiligen Normalitäts-Erwartungen derer, die sie vertreten – oder aber Ausdruck sind ihrer Beeindrucktheit durch das „Ausmass“ ihrer Überraschtheit durch unerwartete Entwicklungen – nur, dass dies Meinen jetzt verbunden ist mit dem Zugeständnis, dass es eine Eigensphäre für die Andern, Fremden, nicht zur eigenen Binnengruppe Gehörenden geben soll, wo DEREN Meinungen uneingeschränkt gelten dürfen. Man geht also davon aus, dass niemals prinzipiell die „eigene“ Autorität (im Normalfall die Autorität der eigenen Gruppe) oder die Geltung der eignen Erwartungen bezüglich Erfolgen und Misserfolgen grundsätzlich, „ein für alle Mal“, gegenüber einer andern Gruppe oder Einzelnen durchgesetzt werden kann. Zu solchen, denen gegenüber man diesen Versuch prinzipiell aufgegeben hat, hat man dann ein „Rechts- bzw Vertragsverhältnis“.
Natürlich kann man, ausgehend von seiner Eigensphäre, Verträge im Einverständnis mit andern abschliessen, sich verbindlich zu etwas verpflichten (darum der Titel Vertrag, Vertragsverhältnis, unter dem dieser 2.Stp läuft); ein bestimmtes Vertragsverhältnis, also dass man etwas fordern darf, dazu berechtigt ist, die andern verpflichtet sieht oder aber auch sich selbst – dies Verhältnis kann auch einseitig von einem selber etabliert werden, ohne dass die andern zugestimmt haben, weil etwa aus der eigenen Sicht etwas die andern verpflichtet, was „schon an sich“ so überwältigend ist, dass man eben tatsächlich dazu legitimiert ist, es zu fordern (so dass es Priorität haben muss vor jedem andern Vertragsinhalt.)
((Übrigens: Der 1.Stp. so könnte man sagen, beruht auf der Erlaubnis oder Lizenz, bestimmtes erwarten zu dürfen und mit anderm nicht rechnen zu müssen – dies Rechthaben von vorneherein soll von Aussenstehenden, die für dazu nicht imstand/bereit erklärt werden, anerkannt werden. Wohingegen der 2.Stp sich komplett darum dreht, von andern Verwendung eines bestimmten Teils ihres Handlungsspielraums oder Ressourcenbudgets auf bestimmte Aufgaben (die man ihnen zur Not von aussen stellt) fordern zu dürfen, und umgekehrt bestimmte Forderungen zurückweisen zu dürfen und nicht verpflichtet zu sein – die andern verpflichten zu dürfen, oder selbst sich verpflichtet zu fühlen, die andern nicht zu verpflichten. Im 3.Stp. wird das dann weiter eingeschränkt auf die (Selbst)Verpflichtungen, die nachvollziehbar, auf Dauer realisierbar und durchhaltbar erscheinen: Gefordertes, dessen Realisierung erwarten werden KANN…))
2.
Sofern sich aus Wahrheit oder Falschheit einer Sachverhalts-Behauptung einer der beteiligten Parteien eine Verpflichtung ergibt – oder eben keine – , folgt daraus dann auch, dass man sie verpflichten „darf“ – nicht nur zur Zustimmung zu dieser Einsicht, spätestens, nachdem man alles gesagt hat, was einem selber dazu einleuchtet (gern aber auch ohne das, einfach unmittelbar die Zustimmung fordernd), sondern gleich anschliessend ihr auch noch das (nach eignem Urteil) daraus resultierende Handeln abverlangen darf. Das ist – so könnte man sagen – der Kernbestand des autoritären Forderns: unmittelbar wird eine Erkenntnis gefordert, unabhängig davon, ob und warum der andere sie einsieht oder nicht – er soll es einfach anerkennen, dass es stimmt, was man sagt. Das Interessante ist, dass man sich ansonsten auf diesem Standpunkt so wenig wie auf dem ersten Standpunkt um eine wirkliche Vermittlung mit den Standpunkten der andern, mit den Einsichten und dem Wissen der andern bemüht. Sondern immer nur das wird von mir gesagt, was mir jetzt unmittelbar einleuchtet als Differenz – als das, was ihnen gesagt werden muss, weil sies vielleicht noch nicht wussten – alles andere ist schon zuviel. Das war früher, auf dem ersten Standpunkt der Auftakt zum Psychologisieren – jetzt, auf dem 2., ist es der Auftakt zum verpflichtenden Fordern, und dies Fordern hat seine Quelle ganz und gar im eigenen Budget! Das ist also jetzt Thema, dass ich nämlich zwei Konsequenzen ausrechne, die eine, wenn ich nichts tue, dich gewähren lasse, weil ich dich bei deiner (wie ich glaube) falschen Einsicht belasse – was hat das für Konsequenzen, also solche, mit denen ich einfach so nicht gerechnet hatte oder jetzt rechnen würde – damals, bei Vertragsabschluss, oder bisher habe ich nicht damit gerechnet, und jetzt wird mir das deutlich, und ich sehe jetzt tatsächlich die Konsequenz, wenn ich dich zwinge oder tatsächlich den Aufwand treibe, dich unter Druck zu setzen, und ich setze das jetzt auch noch ins Verhältnis dazu, dass du dich wehren musst, und dann vielleicht Konsequenzen tragen musst, und wenn da das Missverhältnis ganz stark ist, dass nämlich meine Empörung deine Gegenempörung und deine Faulheit und deine Weigerung, die Konsequenzen dieser Einsicht zu tragen, bei weitem überwiegt – dann sehe ich mich erst recht legitimiert – das ist natürlich alles eine Frage der subjektiven Empörtheit, die mich dazu bringt, meinen ganzen Handlungsspielraum darauf zu verwenden, dir diese Forderung nahezubringen, und die ganzen Bemühungen zu unternehmen in möglichst dramatisch-zuspitzenden und drohenden Formen, also dich zu sanktionieren usw. Das ist das Mass, das ich ins Verhältnis setze zum Ausmass der von dir zu erwartenden Reaktion, und das ist es, was mich zugleich legitimiert, die Legitmation liegt in dem Fall am oder im Mass des Überwiegens meiner Empörtheit – also meines Gefühls, dass du verpflichtest bist oder dass man mich nicht verpflichten darf – das ist dann schon gleich die Gegenreaktion, also ich unterstelle durchaus, dass du dich wehrst, dass du auch eine Vorstellung hast, aber die ist soviel geringer mit „Gefühlen“ unterlegt, und deshalb überwiegt meine Bereitschaft, für diese Durchsetzung einer Verpflichtung dir gegenüber, einer Forderung, und zwar einer legitimen Forderung, auch zu kämpfen. Und deswegen – das ist jetzt endgültig die Schleife – ist das natürlich auch gewaltträchtig, auch wenn man hier um etwas anderes kämpft, als auf dem eigentlichen Gewalt-Stp., dem 1.Stp – man kämpft hier nicht mehr um Anerkanntwerden als prinzipielle Autorität, der immer zu folgen ist bei allem, weil die andern diese Einsicht nicht haben und sich nicht einfach unterwerfen, und auch nicht in diesem speziellen Punkt meine Erwartung übernehmen – aber man kämpft um die Anerkennung einer Forderung als legitim, oder einer Einsicht als glaubwürdig, und somit um Anerkennung aller daraus erfolgenden Verpflichtungen (mit der Konsequenz, das pflichtmässige Handeln dann auch auszuführen). Das ist hier also zur Not immer noch gewaltträchtig, und findet in dieser Form in historischen Zeiten zwischen entsprechend eingestellten Personen statt, die sich zunächst und grundsätzlich wechselseitig respektieren. Wobei es den Nichtrespekt, gegenüber Dritten, die man garnicht erst verpflichtet (sondern denen man einfach befiehlt) immer auch noch gibt. Je gegenüber verschiedenen Einzelpersonen oder Gruppen kommen die beiden Standpunkte bzw zu ihnen je eingenommenen Standpunkte gleichzeitig vor. (Mit dem Unterschied, dass Legitimierungen von Forderungen für nötig gehalten werden gegenüber solchen, die man IM PRINZIP anerkennt…)
3.
Wenn der prinzipielle Respekt verloren gegangen zu sein scheint (was sich daran zeigen könnte, dass die einem selber glasklar gegenüber „den Andern“ legitimierte Forderung nicht befolgt wird nach Anerkennung (Beherzigung, mit praktischen Konsequenzen) eines Inhalts, von dem ich überzeugt bin, oder gleich einer Forderung, die ich erhebe) dann fällt man sowieso in den ersten Kampf zurück, dann kämpft man erstmal wieder oder erstmals um Respekt – dann kämpft man für Wiederherstellung seiner Ehre, und dafür, das man in diese Art Diskurs des wechselseitig Sich-Verpflichtens aufgenommen wird. Also dass man einer Erörterung seiner Pflichten und Forderungen überhaupt wert ist. Sonst sind die andern bloss Befehlsempfänger, zu denen ich das Verhältnis aus dem 1.Stp habe (oder herzustellen versuche): Ihr seid garnichts, ihr habt sowieso zu gehorchen, weil ich derjenige bin, der sagt was zu erwarten richtig ist,und zwar grundsätzlich immer. (Oder wir, als Gruppe, Verband, Regierung…)
Was man vielleicht hier auch noch anmerken muss, ist: Selbst wenn jetzt auf diesem zweiten Standpunkt die Debatten über die Budgets gehen, und wie die zur Not umverteilt werden sollen entsprechend den legitimen Forderungen einer der Parteien – gilt natürlich immer noch, dass es sich um eine Vorgabe handelt im Rahmen dieser Normalplanerischen Denkform, hinsichtlich dessen, was zu versuchen ist. Also die Routine, die da eingerissen ist unter den Leuten, die sich zu solchen Debatten und solcher Art von Forderungen nur noch vorarbeiten und auf Forderungen nach Art des 1.Stp grossenteils oder ganz verzichtet haben – ist nach wie vor intakt, nämlich dass sie jetzt Praxisentwürfe, eben vor allen Dingen ausserhalb einer Routinepraxis, aber zur Neueinrichtung einer solchen, konstruieren aus ihrer Realitätseinschätzung – eine Bedingung ist eingetreten, die Neujustierung einer Regel erfordert, oder eine Befindlichkeit ist anders, und auch daraus resultiert Veränderung (zb Ausdifferenzierung, je nach Bedingungen) einer Regel, und aus diesen beiden Erlebnissen bzw darauf beruhenden Regelanpassungen setzen sie etwas zusammen, was eben tatsächlich im bezug auf das (immer wieder) Nächst-zu-Tuende, -zu-Wissende, -zu-Könnende usw einen Unterschied macht.
Nach wie vor, wie man sieht, bewegen wir uns dabei in den und durch die drei Stufen des Entscheidungsschemas, wir sind immer noch erstmal an den Modifikationen einer Routinepraxis, soweit sie Neugestaltung von Zwecken betrifft, also auch von Zielen ((ich bitte darum, das Entscheidungsschema nochmal neu aufzuschlagen, und sich das zu vergegenwärtigen)). Das heisst, mit den neu zu justierenden Zielen, an denen mitzuwirken eben Gegenstand der legitimen Forderung auf dem 2.Stp ist, wird natürlich auch die Gestaltung der darunterliegenden Zwecke mit beeinflusst. Und natürlich hat jemand, der auf dem 2.Stp Forderungen erhebt und Verpflichtungskonstrukte durchsetzen möchte – auch noch auf der Stufe darüber seine jeweiligen Grenzmarken für das zu Erwartende, bezüglich dessen, was geht, was nicht geht, was man auf jeden Fall berücksichtigen muss als Gefahr, als Risiko und was nicht – diese Grenzmarken also bestimmen obendrein auch noch alles, was „unter“ ihnen stattfindet.
4.
Und nun kommt also der 3. Stp dazu. Der ist zunächst*) komplett darauf angewiesen, dass überhaupt irgendwo in der Welt „legitime“ Forderungen erhoben werden – weil das, was daran tatsächlich nachvollziehbar Interesse-begründet ist, und was emotionaler, auf Dauer unhaltbarer Überschuss, voraussetzt, dass es überhaupt Material gibt, an dem man diese Unterscheidung machen kann. Vielleicht kann man etwas wie eine Randzone an erwartbaren Empörungs- und Berechtigtheits- und Verpflichtungs-Debatten erwarten, aber im grossen ganzen bezieht sich das alles auf ein Material, das aus der zweiten Stufe stammt. Sogar diejenigen, die hier selber Auswahlen des „Interesse“-begründet Haltbaren treffen, können (oder müssen sogar) im bezug auf ihre eigenen Forderungen sagen: Ich mag momentan noch so empört sein, es ändert aber nichts daran, ich kann es von den andern nicht verlangen, sie werden es nicht tun, ich erwarte schon im vorhinein, dass sie meiner Forderung nicht nachgeben. Oder aber, umgekehrt: Da werden sie nachgeben MÜSSEN, egal wie, denn das ist eben tatsächlich mein Interesse, und jenes ist ihr Interesse, und so ausbalanciert ist das gewissermassen haltbar. All das ist eben nicht mehr bloss ein reines Empörungsverhältnis, mit den wechselseitig sich aufbauenden „Empörungsüberschüssen“, die eben gewissermassen die in die Sache investierten Budgets der Erweiterten Selbste, der naiven, politisch unreifen Bürger, die aufeinander losgehen, oder der Rechtssubjekte verkörpern. Sondern da ist in der Tat etwas, das (auch nach reiflicher Überlegung und der Betrachtung der wirklichen Anforderungen, die die Leute zwingen, sich zum Ausfechten ihrer Ansprüche umstellen, ihren Alltag darauf abstellen zu müssen) sie überallhin mitnehmen werden, es sind ja gewissermassen ihre anthropologischen Konstanten, ihre Kernselbste eben – etwas, das es begründet, warum auf Dauer erwarten kann, dass sie dieser Forderung (der andern) auch tatsächlich entsprechen, oder sie (als eigne) durchsetzen werden. Und das verrückteste an der ganzen Sache ist: Dass genau das wiederum beinah eine Lüge ist, weil man durchaus erwarten kann, dass die andern unvernünftig sind, und gegen ihre Interessen (und gegen den Kompromiss, im Interesse von uns beiden) handeln, dass sie also mit ihrer Empörung zur Not sterben, und man selber (als Vertreter seines Interesses, oder, als Vermittler, bezüglich des „höheren“ Interesses ihres Konfliktpartners, das ihrem entgegensteht) zur Not auf dem Standpunkt stehen muss: Du warst zwar extrem empört, aber deine Forderung ist dennoch nicht haltbar, im Vergleich zu dem, was der andere fordert, und ich als Schlichter muss nun dazwischengehen und dir das abverlangen. Da mag also einer weiter empört sein über eine Mediations-Entscheidung, einen Vergleich, oder etwa über ein Gerichtsurteil, das die involvierten Interessen, aber (hoffentlich) nicht seinerseits interessengeleitet, unparteiisch ausfindig gemacht und zu bestimmen versucht hat, dass eben eine Forderung eben nicht in dem Ausmass, wie die Empörtheit der Partei das nahelegt, berechtigt war und aufgestellt werden konnte, und wenn sich die Parteigänger dieser Forderung noch so aufregen. Es können über einen solchen Richtspruch sogar BEIDE Parteien gleich stark empört sein, wenn auch eben aus entgegengesetzten Motiven, vor allem, wenn nun diese dritte Partei dazwischengeht und die Streitbeilegung im Sinne ihrer Entscheidung erzwingt.
*) zu dieser Einschränkung vgl. Anm. am Ende von §6
5.
Die Denkweise dieser Art Mediation, Richtspruch, ist natürlich, ins Allgemeine verlängert, die des Staats. Zunächst einmal ist es die der unparteiischen Rechtsprechung, die zwischen zwei empört vorgetragenen Anliegen vermittelt, und darum kommt eben tatsächlich diese relative, unaufgeregte Vernünftigkeit ins Spiel, wo geschaut wird, was von einer für berechtigt gehaltenen Forderung denn eigentlich überhaupt haltbar sein wird, es sind also wieder die beiden Zentral-Kategorien von Forderung und Erwartung im Spiel – der Unterschied zwischen Forderungen, bei denen man erwarten kann, dass sie auch erfüllt werden, und die, von denen man das nicht erwarten kann. Wir hatten, wenn man sich erinnert, am Anfang die „eignen“ Erwartungen, bezüglich deren man (vermeintlich) fordern /oder eben gleich mit-erwarten) konnte, dass andre (die als solche für in der ein oder andern Hinsicht unmündig erklärt wurden) sie sich grundsätzlich (spätestens nachdem sie unsere Befähigung zu „überlegener“ strategischer Erfolgsschätzung erfahren haben) zueigen machen werden, und dann verwandelte sich das in die Forderungen (und die begründende Behauptungen und empörte Anliegen), die man einfach für legitim hält, sodass sie den Adressaten, sogar gegen deren Willen, einleuchten MÜSSTEN; und nun kommt das Nachdenken darüber, was an einer Forderung (wie legitim auch immer) denn eigentlich überhaupt durchsetzbar sein wird, auf Dauer. Dieses „auf Dauer“ mag dann tatsächlich dem Reifezustand derer entsprechen, die so herumräsonnieren -. aber das muss nicht eine Resonanz finden aufseiten derer, die so beurteilt werden (womöglich sind das sogar gleich zwei Konfliktparteien, die sich eigentlich streiten, aber erst recht gemeinsam gegen den von uns vertretenen Schiedsspruch Front machen) – sodass da schon wieder eine Gewaltursache, eine Quelle für Auseinandersetzungen entstanden ist (noch dazu eine, die es ohne diesen Interesse-Abgleichs-Standpunkt garnicht gäbe), weil die fortgeschritten-reifen, die interessegeleitet kühl Forderungen auf ihren Interesse-Gehalt prüfen und gegenseitig abwägen, irgendwelchen Hitzköpfen gegenübertreten, die empört auf ihrem Recht beharren, und Kohlhaas-mässig das grosse ganze, in dem auch ihr Anliegen bloss eins unter vielen ist, nicht berücksichitgen. Die Grössenordnung des Anwendungsgebietes für diese ganze Logik ist eigentlich im Grund genommen zweitrangig für das Prakitizieren dieses Mediations-Standpunktes, der besteht auch meist garnicht in echtem Aushandeln (ausser zwischen offensichtlich ebenbürtigen Gegnern, dann muss die Mediation „diplomatisch“ vorgehen…), sondern es ist nur immer wieder ein Neujustieren, Neubewerten von Forderungen und Empörtheiten und Überzeugtheiten im Angesicht dessen, was daran wohl haltbar ist. Trotzdem muss man sagen, es geht ab da eine Art von Klugheit, Wissen, reifem Verständnis und Urteilsvermögen ein, das natürlich auf einen Erfahrungsbestand zurückblickt, zurückgreift, der nicht mehr selbstverständlich allen, etwa allen Erwachsenen einer Bezugsgruppe, zugänglich ist. So wie nebenbei natürlich schon das Anerkennen einer Eigensphäre, und dass man die andern nicht einfach unterwerfen, überrollen, übergehen kann, auch auf eine gewisse Erfahrung zurückblickt, die natürlich auch wieder verlorengehen kann, oder nicht weiter tradiert wird. Es sind also zwei Bildungstufen, die hier erreicht werden, die durchaus Unterricht, durchaus Vermittlung etwa in einer herrschenden, einer Aristokratenklasse, voraussetzt, deren Nachwuchs da diplomatisches Benehmen und Achtung und Respekt für die betreffenden Gegner, mit denen sie es zu tun haben werden, gelehrt bekommt, und auch die eindrücklichen Gründe, die Geschichten und Geschichtserfahrung, die dahinter stehen, also was passiert, wenn man sich über die Vernunftschranken hinwegsetzt – etwa die endlosen Kriege der Vergangenheit. Und das wiederholt sich natürlich, wenn es zum dritten Standpunkt, zur „Staatsräson“, weitergeht.
6.
Das hat Konsequenzen: Auf dem 2.Stp hatte jede Partei ihre optimistischen und pessimistischen Grenzmarken – sie sieht Chancen für das Kollektiv insgesamt, das sie bildet mit denen, an die sie „berechtigte Forderungen stellt, und die orientieren sich an den subjektiv vorgegebenen optimistischen und pessimistischen Grenzmarken, Erwartungen, was ginge, wenn die andern jetzt hier meiner Forderung genügen würdest, da würde ich oder wir soviel weiterkommen, und/oder wir wenden eine Gefahr ab, die wirklich gross ist, und dies Setzen der Grenzmarken kann man natürlich nochmal anders denken, wenn tatsächlich das Gefüge aus Interessen vieler verschiedener Gruppen berechnet wird. Das sind dann wirklich die endgültig unüberbietbar „höchsten“, alle andern umfassenden Grenzmarken, die letztlich einzig berechtigt sind, und das im grossen Masstab gedacht, ist dann so etwas wie die Staatsräson.
Anm. Hier immer im Gedächtnis behalten: Interessen sind Derivate von auf dem 2.Stp. begründeten Forderungen – tatsächlich vorgebrachten, oder solchen, mit denen gerechnet wird – die auf ihre „Haltbarkeit auf Dauer“ im Rahmen des Gesamt aller andern solchen Forderungen geprüft werden. Bei Haltbarkeit geht es dann leider nicht nur um Dringlichkeit der Anliegen, sondern auch um die DurchsetzungFÄHIGKEIT, auf Basis des „Eigenen“, über das ein Durchsetzungswilliger (Empörter, Entschlossener) verfügt.
Die Erfahrungsbestände, die solchen Reifungsschritten und den dafür zu vermittelnden Kenntnissen zugrundeliegen, haben unterschiedliche Länge und Themen: Wer nur überhaupt (um jemand andern vom 1.Stp. wegzubringen) erstmal erzählen will, dass ein Krieg (zumindest gegen bestimmte Gegner) einfach nicht zu gewinnen ist, der erzählt nunmal sehr viel von Kriegen, kriegerischen Situationen und Schlachten – wie man sich gemessen hat, und das immer zu nichts führte, Episode reiht sich an Episode, wo überraschenderweise, für Normalplaner sehr wichtig!, die anderen doch noch einen Ausweg gefunden haben, oder ganz anders, die waren so überlegen und dann sind sie doch geschlagen worden… diese Art Geschichte wird da erzählt. Man erzählt Episoden aus einem längeren Verläuf, und malt damit ein Gemälde von nichtgewinnbaren Auseinandersetzungen grundsätzlicher Art – also wenn sie dieses Ziel haben, ein für alle Mal die andern unterdrücken, wehrlos machen, zu „beherrschen“. Und die nächsten malen dann im Vergleich dazu ein Gemälde aus solchen Verläufen, wo Hartnäckigkeit sich ausgezahlt hat, wo tatsächlich diejenigen, die berechtigt waren, schliesslich sich durchgesetzt haben, weil andere sich ihnen angeschlossen haben, die Berechtigtheit eingesehen haben usw – und schliesslich kommt dann noch der Erfahrungs-Bestand, der der (Interessen-bestimmenden, Interessen-abwägenden und -vergleichenden) Staatsräson zugrundeliegt, oder einer solchen, einer Rechtsprechungsweisheit zugrundeliegt, und in dem wird beispielsweise erzählt, wie das eigentlich ausgegangen ist, wenn Leute versucht haben, legitime Ziele durchzusetzen oder ein Versprechen gegeben haben, das hat immer was zu tun mit Lohnen, es lohnt sich für mich soviel mehr als für dich – so schien es; und dann stimmt das am Ende eben doch nicht. Am Ende heisst: spätestens am Ende des Lebens; und da werden also durchaus ganze Biografien verglichen, und das ist der Grund, warum ich auch eine Liste von Zeithorizonten mit dieser Dreistufigkeit des Entscheidungsschemas verbinde, und dann eben sage, die Erfahrungen, die zu Änderungen auf dieser ersten Stufe der Zwecke und auch der mit anderen im Grundsatz geteilten Erwartungen führen, die sind sehr kurzfristig, das sind blosse Einzel-Episoden, herausgehoben aus einem ansonsten unbestimmt bleibenden Verlauf. Das zweite sind Entscheidungen und Forderungen, die eine Zukunft unterstellen, die man erleben wird, wo man etwas verspricht oder etwas durchzusetzen sich vornimmt gegen den andern, wo es durchaus erwartet wird – man könnte das mal ganz grob verlängern und sagen: also historisch ist das schon verlängert worden, dass Leute für ihre Gruppe, etwa ein Adelsgeschlecht, etwas durchsetzen wollten, und forderten, und ihre Nachkommen haben es dann am Ende auch durchgefochten – aber Versprechen werden von Einzelpersonen zumindest zurechenbar nur für sich, also die Dauer ihres Lebens gegeben, da müssen sie auch erfüllt werden, jemand anderes kann da nicht so ohne weiteres eintreten. Dafür muss das Versprechen erneuert werden, und dazu ist jemand vielleicht verpflichtet, weil er tatsächlich „der „ist und damit die Verpflichtungen „erbt“, aber das ist dann ein eigener Schritt, und deswegen würde ich sagen, die Haltbarkeit oder Unhaltbarkeit einer Forderung, Verpflichtung oder des Zurückweisens einer solchen, erweist sich innerhalb der Schranken der Biografie des Fordernden, Verpflichteten, innerhalb der Schranken also eines Handlungszusammenhangs, der eben nur irgendwann in einem Leben zu realisieren ist, und wenn das dann vorbei ist, dann kommen diejenigen, die Konsequenzen ziehen und sagen, das hat er also doch nicht halten können, es ging einfach nicht (und das war womöglich absehbar, oder wird in künftigen Fällen dieser Art berücksichtigt werden müssen), und deswegen könne man mal schliessen darauf, dass nicht alle Empörungen, Forderungen, Entschlüsse und Entschlossenheiten haltbar sind, und es darum etwas gibt wie einen harten Kernbestand des tatsächlich Haltbaren und Durchgehaltenen, nämlich eben die Interessen.
Anm. Auch das Nichterheben einer Forderung kann als Ignorieren eines Interesses aufgefasst werden. Dh es geht nicht nur um die Frage der Haltbarkeit tatsächlich erhobener Forderungen, sondern auch um die des Nichterhebens solcher. Die Frage, genauer die Sorge wegen der (Un)Haltbarkeit einer Ausgangsverteilung von Verpflichtungen und Berechtigungen (Eigentumsordnung etc) rückt damit zunehmend ins Zentrum der „Staatsräson“, die damit ihrerseits in Richtung einer „gerechten“ Neuordnung der Verhältnisse, ideal haltbar gedachter solcher, vorrückt; und sich zugleich mit dem Problem der Nichtdurchsetzbarkeit dieser eigentlich erst stabilen (haltbaren) Ordnung konfrontiert. Die immanenten Widersprüche des moralischen Denkens selbst kommen da freilich nur sehr gefoltert in den Blick – der Gedanke, dass es gerade angesichts ungleicher Ausgangsvoraussetzungen gerecht zugehen, und darum die EIGNE Forderung be-vor-rechtigt sei, taucht ja bereits in den Streitereien des 2.Stp auf, die vom 3.Stp, der Staatsräson aus, geschlichtet werden sollen. Die erweist sich damit als ein permanentes Lavieren zwischen „realistischen“ Zugeständnissen an mit entsprechenden Empörtheiten auftrumpfenden autoritären Überzeugtheiten und als legitimiert vorgetragene Forderungen einerseits, und eigenen, besseren Einsichten in mutmassliche Haltbarkeiten auf Dauer andererseits; oder anders gesagt, als ein breites Übergangsfeld zwischen ganz und gar subjektiven Vertrags-Stp.en und autoritären Überzeugtheiten einerseits, und „universalisierbar“-egalitären, wenn auch nach wie vor einzig autoritär begründbaren moralischen Gleichverteilungs-Vorstellungen („soziale Gerechtigkeit“ usw). Dies trübe und überaus breite Übergangsfeld mag man das unter einen „Gesellschaftsvertrag“ fallende nennen, und kann dann sehen, was man daran hat. Das Weltverhältnis ist das Problem…
7.
Und deswegen ist die Art von Geschichte, die die Politiker, die politischen, wirklichen Staatsmenschen, die Herrschenden und ihre Berater oder auch Beobachter und Bewerter dann lernen, erheblich länger. Das sind Aneinanderreihungen von Biografien, auch von grossen Personen, von Vorgängern und Vorfahren, die dies und jenes durchgesetzt haben, gegen Angriffe aufrecht-erhalten haben oder auch nicht, und dann in grossem Stil gescheitert sind, und das lehrt eben tatsächlich in vielfältigen Formen solche Begrenztheit von Budgets zu berücksichtigen beim Setzen von Grenzmarken, könnte man jetzt sagen, optimistischen und pessimistischen, hinsichtlich des Staatshandelns insgesamt, denn das ist immer noch ein Handeln, es ist nur eben die aggregierte Routine von unzähligen Leuten, Staatsangehörigen, Untertanen – da rede ich jetzt natürlich über historische Zusammenhänge, die einen Handlungsspielraum (eine MACHT…) konstituieren, für den (dessen Verwendung) etwa ein Herrscher spricht, gegenüber andern solchen Monarchen. In solchen Zusammenhängen, Verhältnissen wird dann die Gesamtheit der „Interessen“ Thema, die langfristig als Quelle für Forderungen haltbar erscheinen. Und darum weiter den Antrieb (Zustimmung und MIttel der Beherrschten) rekrutieren werden, den man dafür braucht, weil sie zu verfolgen einfach vital ist und notwendig usw
Und auch hier, auf dem dritten Standpunkt, ist der Sachgehalt von Urteilen – es geht ja darum, veränderte Erwartungshaltungen zu schaffen, veränderte Regeln, die Bedingungen berücksichtigen für das Setzen von Grenzmarken, etwa… das sind ja die politischen Entscheidungen im wesentlichen – völlig untergeordnet diesem Interesse-geleiteten Urteilen. Das heisst also auch bei den Meinungen, die in das Staatshandeln und seine Begründung einfliessen, also die Erwartungen letztlich (darauf reduziert sich das ja sehr oft, also was überhaupt erwartet wird, es geht ja nicht um kleine Dinge, es geht um die grossen Linien, die grossen Ziele und Pläne des Staats) – da, beim Setzen der Grenzmarken, gibt es Bedingtheiten, die für relevant und einen Unterschied begründende gehalten werden und andre, die nicht für relevant gehalten werden, das ist schon mal eine wichtige Unterscheidung, und dann kann man da noch Meinungen haben über Sachstände und was angemessen ist und was tatsächlich eine Bedingung oder Anlass für einen Unterschied in der Grenzmarken-Setzung wäre, und welcher Art die ist – aber insgesamt ist das alles sehr stark der Logik dieses Interesse-Bestimmens und -Konstruierens unterworfen. Und das heisst also… auch beim Anerkennen einer solchen sachlichen Grundlage eines Interesses, eines Interesse-geleiteten Staatsprogramms etwa, geht es um die Frage, ob man mit guten Gründen erwarten kann, dass der Forderung, diese Meinung anzuerkennen, genügt wird. Also genau dieselbe Forderung, weil genau dieselbe Formel verwendet wird wie für das Anerkennen des „haltbar“ erscheinenden Willensinhalts des Plans, also dessen, was der Plan will, gilt auch für die Sachgehalte (also Festsetzungen (von Grenzmarken) etwa über Ressourcen-Budgets für das, was eigentlich nötig ist, um Sachvoraussetzungen dafür, ob man so oder anders entscheidet, zu ermitteln, wobei man zunächst feststellt, welches die relevanten solchen Voraussetzungen wären, und dann die Ermittlung oder Feststellung, ob die tatsächlich bestehen – es gilt dieselbe Formel wie für diese (haltbaren“ Willensinhalte, also die Interessen, die Interessengefüge, die man aufeinander bezieht, und die stabil sein sollen – so dass nichts entsteht, was den Staat entgleisen lassen könnte.
8.
Also dieselbe Formel gilt auch für die Meinungen, die für die Ableitung von Plänen angesichts bestehender Interessengefüge von Belang sind: Da werden letztlich einfach nur die ursprünglichen Überzeugunguen und Überzeugtheiten, formuliert in autoritären Forderungen (womöglich widersprechenden) nach Anerkennung eines bestimmten Befundes, der jetzt praxis- und planrelevant wird oder sein könnte, nochmal daraufhin begutachtet, inwiefern man diese Anerkennung auch so von den meisten Beteiligten erwarten kann, aber dann spätestens wird dieser autoritären Forderung als einer nicht etwa „nur“ berechtigten, sondern mittlerweile durch Staatsräson legitimierten, stattgegeben. Von dem wirklichen Sachstand ist da nicht etwa garnicht die Rede – aber doch relativ zweitrangig. Also das heisst, nicht nur schöpft diese Staatsräson oder der Umgang damit und das ganze politische Getriebe bis in die frühe Neuzeit (Staaten in der frühen Neuzeit) aus diesem wabernden Sumpf an für legitim gehaltenen empört vorgetragenen Forderungen, die da an die Gerichte und die Regierungen herangetragen werden, um sie daraufhin abzuklopfen, ob sie denn tatsächlich legitime INTERESSEN sind, sondern das gilt eben auch für die Sachüberlegungen. Dh also auch da gibt es solche groben Peilungen, und die stammen tatsächlich in letzter Instanz aus dem Bestand, der die Marken bzw die Bedingungen für die Markensetzungen liefert, also ob man erwarten kann, dass was richtig ist.- Da wird so über den Daumen gepeilt – ach komm, das ist doch DIE WISSENSCHAFT, das ist sorgfältig peer-reviewed… so in der Art; und das ist genau die Art und Weise, wie da Marken hoch und runter gesetzt werden – wie gross ist das Risiko, dass die Wissenschaft sich geirrt haben könnte (verglichen mit dem, dass man ihr nicht glaubt) – hat man das schon irgendwann mal gehabt – und dann wird da so abgeschätzt, inwiefern eine empörte Forderung nach Anerkennung einer Einschätzung (empört angesichts des Grades an Überzeugtheit des Fordernden) tatsächlich unter Berücksichtigung aller Interessen und anerkannten Meinungsbestände berechtigt ist und daher von politischer Seite anerkannt werden sollte, weil eben doch tatsächlich erwartet werden kann, dass das sich als berechtigt erweist (entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen liegt im Interesse solcher, die im gesamten Interessengefüge zählen) – oder eben nicht.
9.
Was mir jetzt nach dieser Darstellung nochmal wichtig ist herauszuheben, ist: In welchem Ausmass das Lernen dieser so verfassten – also sich an Normalitäten orientierenden Gruppen und Einzelpersonen – sich auch weiterhin und durchgehend auf die typisch normalplanerische Weise vollzieht. Also sie lernen grundsätzlich nur eine Routine (zB Konfliktschlichtungs- oder Interessengefüge-Stabilisierungs-Routine) verändern entlang von überraschenden Erfahrungen, etwas ist anders gekommen als erwartet – und das gibt das Ausmass vor entlang den drei Fragestellungen, wie man da was verändert – wie man sich neu aufstellt – ganz neu kann man sich nicht aufstellen, sondern es sollte immer irgendwo was erhalten bleiben. Die weitestreichenden Eingriffe sind dabei die Änderungen der Grenzmarken, also was man sich überhaupt zutraut zu erwarten (speziell: von welchen Forderungen zu erwarten ist, dass sie erfüllt werden), wieviel Reservespielraum man da überhaupt mobilisiert, wie ängstlich und vorsichtig man ist usw – das sind natürlich die Eingriffe mit den grössten Konsequenzen für das Gesamtbudget und die Beurteilungsweisen hinsichtlich dessen, was lohnend erscheint – aber eine Sachbeurteilung (schauen wir nochmal auf das Entscheidungsschema!) unabhängig von einer vorgegebenen Normalität – findet da nicht statt, oder nur im Ausnahmefall. Und deswegen gibt es auch überhaupt keine Erörterungen unter Normalplanern, wie die Welt eigentlich beschaffen ist – also was man sonst mit dem Konzept „Wissensgrundlagen für Planen und Entscheiden“ verbindet – maW. alles was auf der linken Seite steht von diesem Pfeil, kommt bei Normalplanern allenfalls als untergeordnete Operation vor im Rahmen der Bereinigung einer Normalität, die besser angepasst wird an irgendwelche Umstände, die überraschend anders ausgefallen sind als erwartet. Anders herum gesagt: Dass man sich grundsätzlich, so wie das im Schema steht, von Begriffen über Hypothesen über sich selbst und die Welt, subjektiv und objektiv, zu irgendwelchen Handlungsentwürfen, Strategieentwürfen vorarbeitet – im Rahmen einer Umgebung, für die man überhaupt was vorsehen will, deswegen heisst das ja: Raum der Möglichkeiten – es ist ein Raum normalerweise, irgendwann, wenn man mal genug informiert ist, erweitert er sich zur Welt, und dann trifft man da eine Auswahl, eine Reihenfolge der denkbaren Pläne, und verabredet sich kollektiv – aber NICHTS DERGLEICHEN findet sich bei Normalplanern – sie haben kein WELT-Bild – ausser das, was sich in ihrer Normalität vorfindet, und da könnte man in gewissem Sinn sagen, ihre Normalität, ihr Regelsystem, IST die Welt, in der sie sich bewegen, und die hat nur sehr periphere Berührpunkte mit der tatsächlichen Welt. Das muss man sich vor Augen halten, wenn man darüber nachdenkt, wie hier eigentlich die Bevölkerung, und überhaupt die ganze Weltbevölkerung, funktioniert – eine einzige Katastrophe! Warum? weil dieses Lernen im Vergleich zu dem, was an Änderungen und an möglichen Überraschungen in Gang gesetzt worden ist in der Moderne, viel zu langsam ist – das Normalplanen als Lernstrategie können wir uns übnerhaupt nicht mehr leisten. Das heisst also, diese Art von Denken MUSS VERSCHWINDEN. Aber wir wissen nicht, wie. Normalplanung habe ich sie genannt, nicht nur, weil sie mit einer Normalität plant, sondern weil sie die allernormalste, allerverbreiteste überhaupt ist, wenn sie nicht in irgendeiner Weise korrigiert wird, und wie sie korrigiert werden kann – wie sie historisch korrigiert wurde – das wissen wir jetzt noch garnicht, wir haben es nur gerade mal kurz angesprochen, kurz geahnt im Zusammenhang mit dem Übergang in das RELigiöse Denken. (Das seinerseits problematisch genug ist…)
10.
Aber was wir sagen können, ist: Mit dieser Art Lernen gleiten gewissermassen die Gesellschaften durch den Erfahrungs-Stoff hindurch, der ihre Geschichte ausmacht – eine Geschichte von enttäuschten Erwartungen, veränderten Erwartungssystemen, nicht immer bloss natürlich negativ-enttäuschten, es gibt ja auch überraschend positives, Chancen, die sich eröffnen, ein Kontinent auf der andern Seite des Ozeans, völlig unbewohnt angeblich – und solche Sachen… Sie ändern Normalität, das ist durchgehend in den letzten 10T Jahren erfolgt – sie ändern Normalitäten – kollektiv besprochene und justierte Normalitäten – mit diesen mittleren und höheren Führungsetagen – die mittleren sind dann die, wo immer über Budgets verhandelt wird und was legitimerweise gefordert werden kann, die unten führen bloss aus, und haben dann vielleicht eine eigene Budgetvorstellung, die aber gedeckelt oder verzerrt wird von denen, die das gesellschaftlich (koordiniert, koordinierungs-orientiert!) vorgeben – und dann die ganz oben, die die eigentlichen grossen bedingten Zielmarken setzen – die sich allerdings nur noch um die Bedingtheiten drehen, wann Gefordertes, auch demnächst erwartbar Gefordertes, erwartbar ausgeführt wird – wenn diesunddas, dann darf man hoffen, und dannunddann hat man besser keine Erwartungen usw, oder man muss sich daunddarum kümmern, und das alles zusammen macht dann die Staatsräson und die letztlich obersten Grundsätze der Herrschaft aus (Mit dieser Struktur also bewegt sich die Menschheit, zerfallend in Gesellschaften (Gruppen, Einzelpersonen) mit unterschiedlichsten je geteilten (oder auch nicht geteilten) Normalitäten, durch die jeweiligen Erfahrungshorizonte, und lernt – lernt auf diese schwerfällige, affektiv getönte Weise, und verschiebt dann auch entsprechend ihre Grundsätze des Legitimierens und des Formulierens von Interessenordnungen.)
11.
Jetzt noch ein oder zwei letzte Bemerkungen.
Ich will nur sagen, die Ansprüche von der Art, dass etwas als unmittelbar gültig gefordert werden kann als Erwartung, die ich habe, und regelmässig habe, oder jetzt auch mal punktuell dir gegenüber: Das ist jetzt einfach korrekt und du hast das jetzt einzusehen – diese Art der unmittelbaren, barschen „Befehls-Autorität“ auf der ersten Stufe kann natürlich zurückgenommen werden in Richtung einer berechtigten Forderung, dass du diesunddies tust und dies auch einsiehst als berechtigt, obwohl dir ansonsten eigene Einsicht zugestanden ist – nur hier einmal nicht (warum, sage ich dir, immerhin; es sind MEINE Gründe… vielleicht sage ich dir noch, warum ich DEINE Gegen-Gründe nicht legitim finde…) – das kann ein sehr eingeschränkter Bereich sein, wo überhaupt noch etwas von den andern in dieser Weise gefordert wird, und dann kommt nochmal eine Einschränkung in Gestalt der Bewertung von Forderungen als im Interesse der Fordernden liegend.. Aber diese Reifungsschritte können ohne weiteres rückgängig gemacht werden – sie sind ja nur mühsam erarbeitete Bildungsresultate, und dann kann natürlich etwas, das eigentlich Interesse-Inhalt ist, auch einmal „legitim-empört“ und garnicht mehr kühl eingeklagt und gefordert werden – „der Staat darf beanspruchen dass man ihm gehorcht!“ – da gehts um so wichtige Dinge – und das am Ende noch nicht einmal in irgendeiner Weise begründet, sondern dann wird zuletzt autoritär gefordert und befohlen: Schluss der Debatte, wir haben recht, keine Frage, da muss man garnichts erklären, da müssen wir nicht gross legtimieren, das wird jetzt einfach durchgesetzt und fertig, ihr seht das jetzt bitte ein, weil wir die Stärkeren, die Gewaltmonopolisten und die gewählte oder sontwoher legitimierte Regierung sind, und an der Gewaltauseinandersetzung sich ganz nebenbei auch unser Urteilsvermögen betätigt und bestätigt – unser Urteil, wann ein Erfolg unserer Forderung eben tatsächlich zu erwarten ist.
Deswegen ist das also immer in Gefahr zu degenerieren, und auf die primitiveren Begründungsweisen und Standpunkte zu anderen zurückzufallen.
Umgekehrt gilt das auch – wenn überhaupt einmal die Kategorie der legitimen Forderungen und des Interesses in der Welt sind, dann können natürlich die Autoritäten, die hier etwas mit Gewalt durchsetzen, immer sagen: Und, nebenbei, ist das auch in deinem Interesse, und die Forderung an dich ist absolut legitim, ich werde dir das nur nicht erklären im Moment. Das gibts dann auch.
12. extrem schwacher paragraf – dringend zu überarbeiten; der angesprochene Sachverhalt ist weit komplexer als hier angedacht… Logik von Drohung und Zwang hätte eigentlich längst unter Psychologisieren abgehandelt werden müssen – die psychologisierenden Zuschreibungen bzw Deutungen sind der Leitfaden für die Praxis des Umgangs mit den so Eingeordneten.
Eine allerletzte Bemerkung noch. – Ich hoffe, dass jetzt klar ist, wie die Belegung der drei grundsätzlich immer vorhandenen, weil rationalen Planungs- und Entscheidungsstufen auf der rechten Seite des Entscheidungsdiagramms (Zwecke Ziele Pläne) mit normalplanerischen Kategorien – nach Situationen differenzierte Handlungen, also das praktische Regel- und Erwartungssystem; die Verteilung von Handlungspielräumen und Budgets auf Aufgaben im Rahmen der Routine; das Setzen der Rahmenwerte für das überhaupt Erwartbare (angesichts erhobener Ansprüche und Forderungen) im guten wie im schlechten, womit man rechnen muss und darf – durchschlägt auf die zugehörigen Vergesellschaftungsformen – also etwa, dass das Durchgesetzte auf der untersten Planungs-Stufe das praktische Regelsystem und die aus ihm abgeleiteten Zwecke sind, die die Kämpfer und Krieger den Verliereren und Unterworfenen aufzwingen – IHRE Einsichten und Zwecke sollen bestimmend sein für das kollektive Handeln – IHR Regelsystem soll gelten – im Zweifel reichert der Befehlsgeber, Machthaber die Situation, die Regel der andern, genauer: ihr Erwartungssystem, mit seinen Gewaltdrohungen an, sodass sie spätestens durch diese Anreicherung motiviert sind, die ihren Plan verzerrenden Regeln zu übernehmen und die Zwecke Ziele Pläne, die Praktiken und Erwartungen, die denen zugrundeliegen und die ihnen im Rahmen der fremden kollektiven Planung aufgedrängt werden und Umsetzung ihrer eignen Vorschläge und Vorstellungen behindern, müssen sie sich zueigenmachen. Das heisst, das Regelsystem wird durch die überlegenen Gewaltandrohungen im Sinne des Gewalthabers verzerrt – das Vorschlagssystem der andern wird modifiziert, aber das führt unter Umständen zu einer unmittelbaren Gegenverzerrung, wo dann die Kämpfe ausbrechen, und an allen Ecken und Enden, statt dass nach aussen, im Verhältnis zur Welt, kollektiv produktiv (aber im Sinne welcher Pläne? wenn sie nicht geteilt werden?) gehandelt wird, nur noch Sanktionsdrohungen, Gegendrohungen und tatsächlich Gewaltmassnahmen der einen gegen die der andern stehen: Quasi eine Wendung nach „innen“ des kollektiven Handelns (Fortsetzung des Redens, Verhandelns, Argumentierens „mit anderen Mitteln“; daher das „Künstliche“ – die Drohung und Zwangsanwendung, Gewalt, der Versuch, dem Feind die MIttel dazu zu nehmen, ist die Imitation eines Naturzwangs, dem er nicht ausweichen, und dessener sich nicht erwehren kann. Hier ist auch ein Paradox versteckt, zumindest solang ich den andern nicht überhaupt, als Quasi-Naturhindernis für mich, aus der Welt schaffen (zumindest aller Gewalktmittel berauben) will – solang bedeutet alle Schwächung seiner Gegenwehr auch Minderung des Nutzens, den er für mich erbringen könnnte…)). Das aber unter Vorgaben, die jeweils die entscheidenden sein sollen – Beurteilungen, was überhaupt praktisch zu tun ist, wie vorzugehen ist auf der ersten Stufe, und was dann an Budgets und Grenzmarken von dem Gewalthaber oder Kämpfer jeweils für richtig gehalten wird, denn das möchte er ja prinzipiell gemacht sehen, er möchte es zur Regel für alle machen – das ist immer noch auf der ersten Plan-Stufe – und diese Ausführungen sind dann eigentlich im Grunde genommen schon nur noch sehr punktuell Gegenstand von Auseinandersetzungen, wenn es darum geht, dass Leute ihre Budgets im Rahmen des 2.Stp und von legitimen Forderungen anders gestalten sollen, und da zu etwas verpflichtet werden sollen, wozu sie von sich eigentlich keine Handlungsspielräume zur Verfügung stellen wollen, es soll ihnen aber aufgezwungen werden, weil es angeblich legitim ist das zu fordern – und verlangt werden darf, dass sie das einsehen – im Rahmen des bestehenden „Vertragssystems“ und Eigentums- (Rechte-, Verpflichtungs-, Berechtigungs-)Verteilung. Das dritte ist: im Dienst der Haltbarkeit der gesamten Interessenordnung, oder Eigentumsordnung, der Stabilität der gesamten Ordnung – werden Anforderungen formuliert (nichtmal mehr Forderungen, die eingehalten werden müssen – die bilden nur noch das Material der Beurteilung und der Ableitung der „Anforderungen“). Aber die betreffen dann nur noch die Grenzmarken, die aber eben in ihrer Gesamtheit die dafür gehaltenen Bedingungen der Stabilität dieser Eigentums- und Interessenordnung sind. Das eben ist die Staatsräson.
13.
Was bis jetzt erörtert wurde, kann man sagen, hat eine Realität, und seis auch eine vorgestellte in dem Sinn, dass man eben Forderungen erhebt, etwas zum Inhalt von Interessen erklärt und das nachvollziehbar findet – und das kann noch so subjektiv und strittig sein, aber die Kategorien, mit denen da gearbeitet und gedacht und gehandelt wird, sind bezogen auf Staatshandeln mit der Absicht, dass da wirklich etwas geplant, beschlossen, ausgeführt wird. Hingegen, wenn wir nun zur nächsthöheren Stufe kommen – zum 4.Stp, dem der Moral – da wird es idealistisch – das heisst, es geht jetzt darum zu sagen. was sein soll, egal was ist, und egal, ob erwartet werden kann, dass es ausgeführt wird wie gesollt – es sieht ab und geht weg von dem ganzen bedingten Interessengedöns, dem Staat und dem momentan Haltbaren (das aber sich immer orientiert an faktischen Bedingungen, solchen, die dasind, als auch solchen, die sich überraschend neu gestalten) – von da aus geht man also hier über zu etwas, das sich zwar auch bezieht auf Situationen, die dasind, weil sie überhaupt das Material liefern für moralische Herausforderungen, aber was da gesagt wird, hat gewissermassen absoluten Bestand, egal was ist – das, was ist und stattfindet, darf man jetzt konfrontieren mit dem, was sein soll oder sollte. Dann kann man immer noch schauen, inwiefern man das in das Interessengefüge einbringt (in die Realpolitik: vgl. Anhang §6)) – da gibt es dann dieses Spannungsgefüge, dass die soziale Gerechtigkeit das eine ist, die bestehende Interessenordnung aber – um ihrer Stabilität willen – Kompromisse und Anpassung an „Realitäten“ erfordert, um haltbare zu bleiben, wenn man sich anschaut, was die Staatsräson weiss vom Handeln der Bürger und Untertanen – die hat dann eben auch Bestand und ist halt das Stärkere – die soziale Gerechtigkeit ist schön und ideal, aber funktioniert nicht. Dem Idealismus wird also der Realismus entgegengesetzt, dem Idealismus was sein soll oder sollte oder schön wäre, wenns funktionieren würde, doch die Verhältnisse – sie sind nicht so.
Die Frage ist also: Warum gibt es diese Stufe überhaupt?
14.
Es gibt eine Ableitung von Gerechtigkeitsforderungen, die ist von einem bekannten Rechtsphilosophen namens John Rawls vorgetragen wurde, und die ist so ein bisschen ähnlich wie die von Kant, und der goldenen Regel, und die sagt: Die Interessenordnung ist am stabilsten, bei der alle Beteiligte in ihren jeweiligen Plänen gleich weit fortgeschritten sind. Die ausgleichende Gerechtigkeit sorgt erst einmal dafür, dass alle auf den gleichen Stand kommen, und ab dann werden alle Güter, die noch zur Verteilung anstehen, gleich verteilt, jeder kriegt gleichviel, und das ist dann die austeilende Gerechtigkeit, das sind zwei Begriffe, die man schon bei Aristoteles findet, und dieses Ausgleichen, das ist eigentlich das entscheidende dabei, also die Interessen- und Eigentumsordnung ist eben tatsächlich bedingt, durch alles Mögliche, was in der Normalität so vorzufinden ist, durch die Grenzmarken, was funktioniert, hat sich bewährt usw – und jetzt taucht schon wieder die Orientierung an dem auf, was die Einzelnen tatsächlich an Wünschen und an Plänen und an Vorschlägen in ihrer Existenz, in ihrer höchst bedingten Existenz, haben und ausgebildet haben – und da sollen sie nun in ihr (absolutes) Recht eingsetzt werden, sollen also tatsächlich gleichviel haben wie der andere in ihrer Umgebung, und dann gibts keine Streitigkeiten mehr – wenn alle gleich gestellt sind, also Gleichheit herrscht. Und diese Gleichheit wird abgeleitet daraus, dass doch alle irgendwie Menschen sind, alle sind Personen, alle sind wie es bei Kant heisst: Gesetzgebende, und können als solche diesen Universalisierungsschritt machen, dass etwas verallgemeinbar ist, denken, und Rawls hat das in die nette Formel gepackt, man denkt sich eine Verteilung, ohne zu wissen welche Position man anschliessend in dieser Verteilung dann einnehmen wird, und das ist dann ja gewissermassen die Rückstufung auf die Kategorie des Interesses – wenn ich so ein Gesetzgeber, ein vorgestellter, „ideller“, bin, der sich ein Positionengefüge ausdenkt, wo ich nicht weiss, welche Position ich dann einnehme – werde ich wohl alles so gestalten, dass ich mit jeder denkbaren Position, die ich erlosen könnte (denn ich soll dann ja durch Losen auf solch eine Position geraten), gut leben kann. Und das heisst dann auch, alle, die überhaupt Interessen haben und beurteilen können, sollen (weil das verallgemeinerbar sein soll), wenn sie Gesetzgeber sind, zu dieser Vorstellung imstand sein: Es ist dann (im Zustand der Gleichverteilung) egal, wo du bist, du kannst mit jedem tauschen, oder, wenn du dich in die Situation des andern hineinversetzt, dann willst du auch nicht mehr oder weniger, als dem da jetzt zugestanden wird – also diese Universalisierbarkeit und Gleichstellung aller, die soll gewissermassen unbedingt gelten, wenn man eine bestimmte subjektive Ausstattung mit Wünschen, die natürlich wieder normalitätsgebunden ist, bei den Einzelnen unterstellt. Das heisst: auch diese gedankliche Operation ist wieder höchst bedingt, aber sie tritt mit einem unbedingten Idealgrundsatz auf, und das ist der Gedanke, alle sind Menschen, und deswegen müssten, sollten ihre Situationen eigentlich auch grundsätzlich vergleichbar sein – also man kann, wenn man die Entscheidungsgrundlagen der Einzelnen anschaut, verstehen, warum manche bei Verwirklichung ihrer Wünsche und Ansprüche zurückgeblieben sind gegenüber andern, und das kann man ausgleichen. Diese grundsätzliche Ausgleichbarkeit folgt daraus, dass alle, die in gleicher Weise Person, zurechnungsfähig usw sind, einsehen können, warum andre in ihrer jeweiligen Lage zurückgesetzt, und was da jeweils das Delta ist ist, das aufzuholen wäre für die andern, und wann da Gleichstand erreicht wäre. Das ist also die Forderung. Und darüber werde ich dann beim nächsten Mal sprechen.