teil I: von der analyse des begründens (der begriffe im zusammenhang mit begründen) zur „erkenntnistheorie“
A. ‚meditation‘: abtrennung von intersubjektivität
B. ‚gewiss‘: abtrennung von (empirischen und begrifflichen) gründen für behauptungen (berichte; hypothesen, eigentlicher gegenstand von naturwissenschaft, garnicht wahr oder falsch, gewiss oder nicht.)
1 und 2: objektivität weg. damit weg bereitet für
C. psychologisierung von überzeugtheit (‚gewissheit‘): gewissheit nicht als: hinreichende gründe zu haben glauben, sondern: ein gewisheitsgefühl haben.
teil II: mentalistische psychologie als hilfsmittel der erkenntnistheorie: innere zustände, von aussen erzeugt.
teil III: innere zustände als indikatoren von äusseren. : wissen über sich als quelle des wissens von der aussenwelt.–> transzendentalphilosophie.
descartes‘ fragestellung ist bereits seltsam.
versteht man nämlich „gewiss“ im üblichen sinn von: hinreichend begründet (es gibt keinen grund zu zweifeln), dann ist bereits unverständlich, was im vorhinein „gewissheit“ einer sorte erkenntnis bedeuten soll. ein unddieselbe erkenntnis kann nämlich, je nachdem, bereits bewiesen sein (in den augen derer, die sich darauf beziehen), oder (noch) nicht. „gewiss“, im sinne von „feststehend für jemanden unter denundden umständen“ wäre dann garkeine mögliche eigenschaft von sätzen (oder besser: behauptungen), sondern eine mindestens zweistellige relation: proposition p ist für sprecher s gewiss (und keine offene frage mehr) aufgrund der begründung b. das heisst: s glaubt (macht sich anheischig, erhebt den anspruch), p jedermann beweisen zu können aufgrund von b. man kann dann übrigens auch gleich
subjektive gewissheit von objektiver abgrenzen: letztere läge vor, wenn wir , die über s sprechen, ihm recht geben: s glaubt, unserer meinung nach, zurecht , p mit b beweisen zu können: b reicht auch unserer meinung nach hin. das heisst zwar nicht, dass wir p für wahr (und beweisbar) halten – nur: dass p keinen fehler auf grundlage seines (beschränkten) wissens b gemacht hat. hingegen könnte es sein, dass wir mehr wissen als er, und ihn korrigieren könnten: wir würden dann p widerlegen können oder mit andern gründen b‘ beweisen zu können glauben. die letztere formulierung weist bereits auf etwas sehr wichtiges hin: wir können allenfalls mit bezug auf andere davon sprechen, dass sie etwas wissen – nämlich so, wie wir begründen, was wir ebenfalls, und genau mit denselben gründen, beweisen zu können glauben. ihre beweise b haben ein verhältnis zu unseren – nämlich: sie sind dieselben, und sie sind hinreichend beweiskräftig in unseren augen für das „gewusste“. nicht hingegen macht es sinn, uns selbst wissen zuzuschreiben, also uns zu behandeln wie andre, und zu behaupten, unser eigner beweis b‘ sei derselbe wie unserer. und nicht nur für diesen (weitergehenden) begriff des wissens gilt dies: auch objektive gewissheit bezüglich der von uns behaupteten sachverhalte können wir uns schlechterdings nicht beilegen. denn, dass wir etwas zurecht beweisen zu können glauben, ist nicht etwa eine ausdrückliche anerkennung unseres beweisverfahrens, wie wir sie andern hinsichtlich ihrer behauptungen und deren begründung zollen können – es handelt sich vielmehr um eine beteuerung , die nichts andres zum ausdruck bringt als unsre bitte, der andre möchte sich doch bitte mit dem nachprüfen unsrer begründung mühe geben. auf keinen fall tut diese beteuerung etwas zu dieser begründung von unserer seite hinzu.
halten wir fest.
hinsichtlich des von ihm selbst behaupteten kann ein sprecher nicht mehr beanspruchen als subjektive gewissheit : er kann seiner überzeugung ausdruck geben, das behauptete beweisen zu können. und das heisst nicht mehr als: er erhebt den anspruch, er verspricht es. er kann objektive gewissheit einem sprecher hinsichtlich einer von dessen behauptungen zuerkennen und macht sich damit anheischig, auf grundlage des erfahrungswissens des andern diese behauptung zu beweisen – er findet, dass der andre aus seinen erfahrungen richtig geschlossen hat – dass seine subjektive gewissheit auf grundlage seines beweismaterials b
berechtigt (begründet) ist. übrigens ist diese zuschreibung objektiver, nämlich aufgrund b berechtigter gewissheit keine besondre form, die eigne subjektive gewissheit bezüglich einer behauptung p und einer bestimmten begründung b zum ausdruck zu bringen – wenn auch nur fiktiv, wenn nämlich das eigne beweismaterial b‘ über b hinausreicht. wir sagen, indem wir jemandem berechtigte subjektive gewissheit zubilligen, nichts andres als: auch wir wären unter solchen umständen (b) von p überzeugt. wir sagen hingegen nicht: wir sind überzeugt. genau das aber sagen wir, wenn wir einem sprecher wissen zuschreiben. wir bekennen uns zu unsrer eignen gewissheit bezüglich eines sachverhalts und einer beweislage b‘, und schreiben (psychologisch) einem sprecher die gleiche schlussfolgerung p bei gleichem wissen zu: sein beweismaterial b ist dasselbe wie unsres b‘. aus alledem folgt schon einiges.
(sicher, gewiss sein: in er-perspektive psychologisch,. in ichperspektive bekundend (anspruch erhebend, ankündigend). zu(un)recht sicher, objektiv gewiss sein: mehr als psychologisch. vor allem aber: nicht selbst-zuschreibbar (bloss beteuerbar).
ohne ein verhältnis zu (potentiell abweichenden) andern kann von gewissheit im üblichen sinn garnicht sinnvoll gesprochen werden.
B.
aus der monologischen perspektive (und sei es auch eine plurale immer übereinstimmender subjekte, das ist hier ganz gleich) von gewissheit zu sprechen, kann dann nur noch den unterschied vor und nach herstellung von „gewissheit“ bezüglich eines sachverhalts meinen: und das heisst, vor oder nach ermittlung des nötigen beweismaterials b‘.
wenn nämlich wir für uns selbst einen zweifel anmelden, so kann dies nur noch bedeuten, dass uns vorliegende informationen (bzw. darauf sich stützende beweisgänge und begründungen) nicht ausreichen , um die bezweifelte behauptung zu beweisen. es kann nicht heissen, dass wir uns irren in unserer beweisführung, denn wir können uns einen irrtum nicht (und sei es per zweifel, als etwas, das noch nicht feststeht) selber zuschreiben ( in dem sinn, dass etwas von dem, was wir behaupten , falsch ist) – wohl aber, dass wir etwas noch nicht wissen, weil wir es noch nciht untersucht oder gesucht haben – da, wo wir es aufsuchen müssen.
wenn wir jemandem (subjektiven) zweifel an einer behauptung zuschreiben, machen wir (ähnlich wie bei der zuschreibung subjektiver gewissheit) eine psychologische aussage: wir bringen damit zum ausdruck,dass wir jemandem abnehmen, dass er etwas für noch nicht bewiesen hält – ob zurecht oder nicht, ob auf grundlage eines gegenüber unsrem zurückgebliebenen oder gleichen (oder womöglich überlegenen) erfahrungswissens, bleibt damit dahingestellt. auffällig ist, dass ähnliche differenzierungen wie im fall der gewissheit bezüglich der ungewissheit, also des zweifels, in der fremdperspektive nicht vorkommen. wir können höchstens analoge formulierungen finden: der objektiven gewissheit entspräche der ausdruck, dass der andre zurecht (aufgrund seines beschränkten) wissens glaubt, noch nicht zur fraglichen (und bezweifelten) aussage stellung nehmen zu können. und der zuschreibung von wissen (dass p) entspräche eine bekundung der art, der andre sei mit uns, auf grundlage des gleichen wissensstandes, zum gleichen ergebnis wie wir gekommen: er weiss ebensowenig wie wir, ob der in rede stehende sachverhalt eine tatsache ist oder nicht. diese letzte formulierung verweist auf einen kunstgriff, mit dem wir üblicherweise die objektivität, das heisst hier vor allem: intersubjektivität, von zweifeln angesichts bestimmter wissensstände zum ausdruck bringen. wir können nämlich auf modale bzw. metasprachliche ausdrücke zurückgreifen, und sagen:
– wir glauben (er glaubt) (beweisen zu können), dass die aussage, dass p, aufgrund des vorliegenden materials noch nicht beweisbar ist (der sachverhalt noch nicht gewiss ist und feststeht). hier greifen dann die epistemischen prädikate wieder, die wir oben auseinandergehalten hatten. wir können sagen:
er weiss / glaubt zurecht (aufgrund seines erfahrungsstandes), dass die frage, ob p, noch nicht entschieden ist.
und in einer ausdrucksweise, die den gewissheitsausdrücken von oben am nächsten kommt, können wir formulieren:
er bezweifelt zurecht, dass / ist sich zurecht nicht sicher, ob p. dies ob , also der indikator der indirekten satzfrage (wie er nicht nur im deutschen, sondern zahllosen andern, zumindest indoeuropäischen sprachen, üblich ist: quin bzw. infinitivkonstruktion/ an (non) nach non dubitare bzw. dubitare im lateinischen, si, whether (or not)), ist nicht nur eine auf der logisch-semantischen ebene zu vernachlässigende sprachmarotte. es gilt nämlich, im unterschied zu dem satzpaar:
– er bezweifelt (zurecht) (aufgrund seines (bzw. unsres gemeinsamen) wissensstandes, dass p.
– er bezweifelt (zurecht) (usw. wie oben), dass nicht p.,
im fall der zuschreibung von gewissheit nur eins von beiden:
– er bezweifelt (zurecht) nicht (glaubt (zurecht), beweisen zu können, ist sich (zurecht) sicher), dass p.
hier kann sinnvollerweise nicht gleichzeitig dasselbe bezüglich ’nicht p‘ behauptet werden. übrigens: die zuschreibbarkeit beider sätze ist im falle des bezweifelns, ob p bzw. ob nicht p genauso obligat, wie sie im falle des nicht bezweifelns, dass p bzw. dass nicht p, verboten (d.h. ohne erläuterungen des offenbar abweichenden (darum natürlich nicht unzulässigen, wenn nur erklärbaren und dann verständlichen) sprachgebrauchs unverständlich ist.
das wort „ungewiss“ steht im zentrum der verwirrung, die wir hier betrachten. in ihm scheinen jene zwei bedeutungen zu konvergieren (wenn nicht gar zusammengezwungen worden zu sein), die bei fast keiner andern vergleichbaren vokabel (nicht gewiss, nicht sicher, nicht bezweifelbar, steht nicht fest, nicht bewiesen, nicht zu beweisen, nicht zu
begründen usw.) so reibungslos ineinander aufzugehen scheinen.
diese (scheinbare) bedeutungsidentität beutet descartes in den meditationen hemmungslos für seinen philosophischen beweiszweck aus.
bei diesen zwei bedeutungen handelt es sich um den unterschied von
– (mit vorhandenen mitteln, noch) nicht beweisbar (begründbar; begründet entscheidbar)(d.h. ‚(noch) unsicher, (noch) ungewiss‘), und
– prinzipiell nicht (nie, mit keiner später weiteren einzuholenden information) beweisbar (usw.).
streng genommen ist sogar noch ein weiterer unterschied im spiel, weil nämlich das letzter unterschieden werden kann in
– prinzipiell nicht beweisbar (usw.), weil falsch (also gewiss, mit gewissheit nicht), und
– prinzipiell nicht beweisbar, weil unentscheidbar) (also notwendig ungewiss, weil nicht beweisfähig ).
es entsprechen diesen im wort ‚ungewiss‘ im sinne von: nicht beweisbar (kann nicht gegenstand von wissen werden; muss (auf gegebner grundlage) bezweifelt werden), zusammenfliessenden bedeutungen folgende gegenteile: – (mit vorhandenen mitteln bzw. wissen, bereits) erwiesen/bewiesengewiss;
– (ab sofort, auf der stelle, jederzeit) beweisbar, weil wahr ;
– (prinzipiell) beweisbar (man wüsste, wie – mit welchen (beweis)mitteln).
die nivellierung dieser unterschiede geschieht nun sehr raffiniert in mehreren schritten. eine der voraussetzungen, die dabei benutzt werden, ist, dass jederzeit ein übergang von der negierten zur positiven version möglich ist. was ergibt sich daraus?
1.schritt: was könnte deutlicher kontrastieren als das erwiesenermassen falsche und andererseits das offene und erst noch zu erforschende? dass das nicht das gleiche ist, kann jeder sehen.
wie aber, wenn wir die ganze sache umdrehen? dann fallen das wahre und also auch gewisse, weil (ab sofort) beweisbare, und das bereits erwiesene offenbar zusammen.
tatsächlich? nein – man hat sich täuschen lassen. denn das als wahr
erwiesene und also (positiv) beweisbar-gewisse ist nur ein teil dessen,
was zu diesem zeitpunkt erwiesenermassen feststeht : eine ganze menge von behauptungen sind damit nämlich auch erwiesenermassen und erweisbar widerlegt! das, was erwiesenermassen feststeht, muss also nicht das sein, was sicher und mit gewissheit beweisbar ist – es könte auch das sein, was mit sicherheit und ohne zweifel widerlegbar ist. sprechen wir vom ’nicht bezweifelbaren‘ einerseits und vom ‚bezweifelbaren‘ andererseits, dann scheint sich auf harmloseste weise nicht nur der übergang vom im positiven sinn beweisbaren (nicht bezweifelbar, nicht wahr?) zum erwiesenermassen feststehenden (also zb. widerlegbaren)(immer noch: nicht bezweifelbar, oder?) zu ergeben – darüberhinaus haben wir, durch den einfachen und überaus harmlosen übergang von der negierten zur positiven verwendung des prädikats „ist (nicht) zu bezweifeln (bezweifelbar, ungewiss, unbeweisbar)“ die tilgung des unterschieds auf diese negierte form übertragen. es ergibt sich zwanglos der
2.schritt: wir machen ihn auf der seite des “ bezweifelbaren“, soll heissen: ungewissen, nicht beweisbaren. nachdem wir nämlich, unter dem titel „gewiss“ (nicht bezweifelbar, nicht nicht-beweisbar = nicht ungewiss) den unterschied zwischen „erwiesenermassen wahr“ und „erwiesen“ getilgt haben, und damit (per „harmlose“ negation) den zwischen ‚falsch‘ und ’noch nicht bewiesen‘, was uns jetzt unter dem oberbegriff „bezweifelbar“ (anfechtbar, bestreitbar, nicht gewiss und nicht beweisbar) zusammenfällt, tilgen wir jetzt den zweiten unterschied. hätten wir es mit der konträren form, etwa: beweisbar, zu tun, würde ins auge fallen, dass es zwischen ‚jedermann beweisbar, weil schon bewiesen‘ und ‚prinzipiell beweisfähig‘ einen unterschied geben muss. wie aber sieht es bei ’nicht beweisbar‘ aus? das sich als unwahr herausstellende = mit sicherheit so nie mehr (weil falsch) wissbare = gewisse bzw. ungewisse (vgl. oben) ist, als inhalt von wissen blamiert: es hat gewissermassen eine probe auf mangelnde zuverlässigkeit = unentscheidbarkeit abgelegt. bestreitbarkeit (nicht-beweisbarkeit in letzter instanz) vermeintlicher erkenntnisse (und ihre ersetzung durch die richtigen, nach der korrektur) wird genommen als ausweis der prinzipiellen nicht-beweisbarkeit (unentscheidbarkeit) der gesamten erkenntnisklasse, der sie angehören.
WISSEN ÜBER SICH ALS QUELLE VON WISSEN
Versuch einer Rekonstruktion der Ableitung transzendentalphilosophischer, mentalistischer und (selbst)bewusstseinstheoretischer Fragestellungen in Descartes‘ Meditationen
Vorbemerkung
Dies ist keine philosophiehistorische Abhandlung. Gegenstand meiner „Rekonstruktion“ ist vielmehr jenes Material in Descartes‘ Text, das einem wohlwollend interessierten modernen Laien plausibel genug vorkommt, um ihn für transzendentalphilosophische, mentalistische und (selbst-) bewusstseinstheoretische Problemstellungen und Lösungsversuche aufgeschlossen zu machen. (Für solche Zwecke wird ein unhistorisch und eklektisch zu lesender Descartes-Text bekannlich des öfteren in philosophischen Anfängerveranstaltungen herangezogen.)Wohl aber will meine Rekonstruktion „philosophische Untersuchung“ im Sinne Wittgensteins sein. Es ist meine Absicht darzustellen, welche begrifflichen Fehler – Verwechslungen, sinnlose Analogiebildungen u.a. – man mitmachen muss, um „cartesianische“ Probleme nicht unsinnig zu finden.Meine Methode ist dabei ganz einfach: Ich werde versuchen, jenen „Mangel an Übersicht“ zu beseitigen, der dazu führt, dass aus einem offenkundigen ein nichtoffenkundiger Unsinn werden kann.
I
„Schon vor einer Reihe von Jahren habe ich bemerkt, wieviel Falsches ich in meiner Jugend habe gelten lassen, und wie zweifelhaft alles ist, was ich hernach darauf aufgebaut habe…“
Was so beginnt, kann nicht die nüchterne Bilanz eines Naturwissenschaftlers sein: Falsch, abgesehen von falsch protokollierten experimentellen Resultaten (ein Mangel, der spätestens beim Versuch, diese zu reproduzieren, auffällt: die Naturwissenschaft ist nicht am Einmaligen interessiert), können nur Kausalhypothesen sein. Statt ‚falsch‘ müsste es genauer heissen: widerlegt – sofern ihre Haltbarkeit vom Ausgang entscheidender Experimente abhing. Hernach sich als „falsch“ erweisende Hypothesen zunächst „gelten“ zu lassen, um sie zu prüfen, ja sogar alle möglichen „zweifelhaften“ Konsequenzen daraus zu ziehen und experimentell zu bestätigen (oder auch nicht)- darin besteht zu gössten Teilen (neben dem rein beobachtenden, beschreibenden Sammeln von Daten) die Tätigkeit des Naturwissenschaftlers, im Rahmen einer leitenden, vielleicht sogar paradigmatischen Theorie. „Normale“ Naturwissenschaft ist ständiger Umgang mit „Zweifelhaftem“ – Falliblem; und in der Aussonderung von Widerlegtem besteht ihr Erkenntnisfortschritt.Normale Naturwissenschaft also kann nicht im Spiel sein, wenn Widerlegungen von „Zweifelhaftem“ so vor sich gehen können: „…, dass ich daher einmal im Leben alles von Grund aus umstossen und von den ersten Grundlagen an neu beginnen müsse,…“Vom „Umstossen“ ist da die Rede – von Grundlagen, von allem – wenn nicht um eine einzelne Hypothese, geht es vielleicht um einen Wechsel in der leitenden Theorie? Auch solch ein allgemeiner „Umsturz“, wie ihn die Wissenschaftsgeschichte kennt, setzt freilich Erfahrungen voraus – sich häufende Anomalien, mehrfaches punktuelles Scheitern des herrschenden theoretischen Paradigmas. Das meditierende ‚Ich‘ Descartes‘ freilich weiss nichts von einer besonderen Theorie noch von überraschenden Beobachtungen oder Versuchsergebnissen zu berichten. (Noch einmal: Dies ist gewiss nicht Descartes anzulasten, dem wir, bald 400 Jahre später, nicht Unkenntnis der Grundsätze vorwerfen können, nach denen heutzutage Naturwissenschaft betrieben wird. Eher schon geht dies gegen Philosophen, die seinen Text für hochaktuell ausgeben und der Aufmerksamkeit ihrer Studenten empfehlen.)Nicht nur, dass das meditierende Ich ein allgemeines ist und in unser aller, der Leser, Namen zu sprechen beansprucht (es spricht uns suggestiv vor, worauf wir, wenn wir ‚meditieren‘ würden, verfallen würden) – nicht nur also, dass es von seinem besondren beschränkten oder gegenüber andern fortgeschritten Erfahrungsstand absehen kann und ihn nicht einmal mit einem Wort erwähnen braucht: das meditierende Ich fordert obendrein als Gütesiegel für die Sorte wissenschaftlicher Erkenntnis, die ihm vorschwebt, die Unkorrigierbarkeit durch alle mögliche künftige Erfahrung:…wenn ich jemals für etwas Unerschütterliches und Bleibendes in den Wissenschaften festen Halt schaffen wollte…“Auf Natur- und Erfahrungswissenschaft, Physik im engeren und weiteren (modernen) Sinn, und mögliche Lehrsätze in ihr ist es hier nicht abgesehen – soviel lässt sich bereits nach dem ersten Satz unseres Textes auch ohne grosse Exegese erkennen. Doch worum geht es dann – um welchen Gegenstand eines möglichen, auch für uns heutige Leser noch gültigen Interesses?Es geht um ‚Meinungen‘ – vermeintliche Erkenntnisse, die sich als falsch herausstellen – und zwar nicht um die oder jene, sondern schlicht um – alle:“..alles (omnia) von Grund auf umstossen…“, „allgemeiner Umsturz meiner Meinungen (hac generalis eversio mearum opinionum)“. Freilich handelt es sich nicht um irgendwelche Spinnereien, die ohnehin nie jemand angenommen hat. Der allgemeine Meditierende hat vielmehr ins Auge zu fassen ‚meas opiniones‘ – seine konkreten und ganz besonderen Meinungen, soweit er welche hat; und da hier jedes denk- und urteilsfähige Subjekt eintreten kann, sind also beliebige Meinungen gemeint – sofern sie eben solche eines meditations-, mithin denk- und urteilsfähigen „Ich“ sein könnten .Bevor wir nachvollziehen, was Descartes (oder das meditierende Ich) mit diesem Meinungssammelsurium anfangen wird, fragen wir doch kurz einmal vorneweg: Was kann eigentlich Inhalt einer ‚Meinung‘ sein – einer, die falsch, also auch wahr sein kann – einer (möglichen) ‚Erkenntnis‘ also, um es mit einem bereits etwas angegrauten Wort zu sagen.Nicht Hypothesen über Kausalzusammenhänge; die durften wir von vorneherein ausschliessen. Zwar hatten wir sie Descartes und seinem ‚Ich‘ auch einfach unterschoben – freilich nicht ganz ohne Grund: Das Wort ’scientia‘ hatte uns dazu ermutigt. Wie sehr wir mit dieser (zugegeben naiv anachronistischen und das historische Wissenschaftsverständnis eines früh-neuzeitlichen Naturwissenschaftlers verfehlenden) Vermutung danebenlagen, erfahren wir aus der Aufzählung jener Erkenntnissorten, die Descartes, eine nach der andern, auf ihre „Wahrheitsfähigkeit“ hin überprüft und verwirft. An erster Stelle finden wir dort Erkenntnisse genannt, die aus der Beobachtung (mit den „Sinnen“) “ sehr kleiner“ (minuta) und „weit entfernter“ (remotiora) Gegenstände herrühren – solche also, die das Rohmaterial wissenschaftlicher Hypothesenbildung abgeben könnten. Auf dieser Stufe also ist die Cartesianische „scientia“ angesiedelt. Wenn schon nicht Kausalhypothesen, die aus der Anwesenheit von feststellbaren Zuständen in bestimmter Anordnung an einem Ort auf das Bestehen von Dispositionen schliessen lassen, derart, dass eintretende Ereignisse in der näheren oder weiteren Entfernung von diesem Ort andere (erwartbare) Ereignisse zur Folge haben , so könnte sich allerdings in dieser so illustrierten Art Erkenntnis doch immerhin etliches finden, dem ein hypothetischer Charakter nicht abgesprochen werden kann: Es wird sich dabei im weitesten Sinne um Hypothesen über die Auswirkungen spezieller Beobachtungsbedingungen handeln. Jene Ereignisse (oder Zustandswechsel), die dabei im Verein mit bestimmten (feststellbaren) Zuständen mit (hypothetisch) dispositionellem Charakter in Abhängigkeit von variierbaren Randbedingungen (bzw. Auslöseereignissen, Zustandswechseln) auftreten, wären Beobachtungen – was variiert, sind die Randbedingungen der Beobachtung, die zugrundeliegenden Dispositionen wären Eigenschaften des beobachteten Objekts, nämlich seine Beobachtbarkeit unter verschiedenen Randbedingungen.Von solchen „Erscheinungshypothesen“ könnten wir unterscheiden: 1.Beschaffenheitshypothesen im engeren Sinn. Das wären solche, bei deren Geltung wir aufgrund feststellbarer und bereits beobachteter Zustände, auf bestimmte Resultate gefasst werden, wenn wir weitere Beobachtungen anstellen (wobei die Beobachtungsbedingungen nicht in relevanter, d.h. durch Beobachtbarkeitshypothesen erfasster, Weise variieren, vor allem aber auch die gesamte Restumgebung nicht durch kausal wirksame (und dementsprechend von bestätigte Kausalhypothesen erfasste) Ereignisse beeinflusst sein dürfen: weder das beobachtete Objekt noch die Beobachtungsbedingungen sollen sich also währned des Beobachtungszeitpunkts in relevanter Weise ändern).Die einfachste und alltäglichste Art einer Beschaffenheitshypothese wäre die, dass wir „Etwas“, speziell z.B. ein Objekt, eine geschlossene Oberfläche mit bestimmten Oberflächeneigenschaften, vor uns haben: Wir „erkennen“ es schon, obwohl wir es noch nicht ganz gesehen und geprüft haben, z.B. noch nicht es wirklich von allen Seiten betrachtet haben. Beschaffenheitshypothesen lassen uns zwischen Objekten allein aufgrund einer vorläufigen Beobachtung, aufgrund des „Anblicks“ gewissermassen, unterscheiden. Die Prognose , die wir aufgrund einer Beschaffenheitshypothese haben, lautet, dass sich das Objekt, mit dem wir es zu tun haben, bei weiterer Betrachtung als genau so aussehend wie alle anderen dieser Art (oder Beschaffenheit) erweisen wird. Wichtig ist, dass die Ereignisse, die hier miteinander verknüpft werden, keine andern sind als absichtliche Einstellbewegungen unserer Sinnesorgane (Blick-, Kopf-, und relative Bewegungen um das Objekt herum) und die Veränderungen, die sich dabei im Anblick (Anhören, Anfühlen) des Objekts ergeben.2. Eng verwandt mit den Beschaffenheits- sind die Identitäts- (oder Beharrlichkeitshypothesen): Sie begründen Erwartungen darüber, was wir an Objekten, zu deren (erweiterter) Beschaffenheit gehört, dass sie über gewisse Zeiträume weg in bestimmten Hinsichten gleich bleiben, wieder sehen (hören, fühlen usw.) können, wenn wir unsre Sinnesorgane von ihnen wegbewegen, so dass wir sie vorübergehend nicht wahrnehmen. Zu den Hinsichten, in denen dabei etwas gleich bleiben kann, (mithin auch zur erweiterten Beschaffenheit, Beschaffenheit im weiteren Sinn), gehören auch einfach überschaubare Bewegungszustände des Objekts (und deren Richtung), derart dass wir Erwartungen aussprechen können darüber, wo (in welcher begrenzten Such-Umgebung) wir wann was (u.U. in bestimmten Grenzen verändert) wieder sehen (usw.) können, wenn wir für eine bestimmte Zeit weg sehen (usw.). Auch hier wieder sind diejenigen Ereignisse, die durch das Bestehen einer Disposition vom Identitätstyp (bzw. die Anwendbarkeit einer bestätigten Hypothese vom Identitätstyp) miteinander verknüpft werden, (potentiell) absichtliche OrientierungsBewegungen unserer Sinnesorgane (als „Ursachen“) und die daraufhin sich einstellenden Beobachtungen (Wahrnehmungen; beobachtete Sachverhalte)(als „Wirkungen“). I.-Hypothesen können also aufgefasst werden als Hypothesen über die relative Konstanz von Objekten einer bestimmten Beschaffenheit (im engeren, deskriptiven Sinn): darüber, inwiefern mit ihrem plötzlichen Auftauchen (Entstehen aus Bestandteilen, Herauslösen aus grösseren Objekten) oder Verschwinden (Zerfallen oder Zerteiltwerden in Teile, Verschmelzen mit Objekten bzw. Eindringen in Objekte oder zwischen Objekte, derart, dass es endgültig nicht mehr als einzelne Erscheinung abgegrenzt werden kann), mit plötzlichen Änderungen ihres Bewegungszustandes und seiner Richtung, schliesslich auch mit starken Veränderungen ihrer Beschaffenheit (Gestalt, Grösse, OberflächenBeschaffenheit) gerechnet werden muss. Eine um diese Eigenschaften ergänzte Beschaffenheit begründet, zusammen mit dem Ort und Bewegungszustand von etwas, seine Identität : seine „Eigenschaft“, ein selbes zu sein wie ein später an einem bestimmten Ort (innerhalb der aufgrund der Bewegungskonstanz erwarteten Umgebung) Beobachtetes bestimmter Beschaffenheit (die innerhalb der aufgrund der Beschaffenheitskonstanz erwartbaren Grenzen liegt) – oder eben auch nicht (weil es nämlich, aufgrund derselben Konstanzgesetze, auf eine der genannten Weisen verschwunden ist). Dass es Konstanz überhaupt gibt, also eine häufige zeitliche Koppelung von Objekten und relativ einfache Folgegesetze, ist genauso wenig selbstverständlich wie, dass es Beschaffenheiten gibt, also räumliche Koppelungen von Aspekten. Die Tatsache. Dass es Beschaffenheiten gibt, wird zur Grundlage für die Bestimmbarkeit von beobachteten Objekten, so wie Konstanzen und ihre Grenzen Grundlage für Identifizierbarkeit von Objekten wird. Sofern wir mit bestimmten Beschaffenheiten Konstanzeigenschaften verbinden, legen wir uns mit einer Beschaffenheitshypothesen auch auf bestimmte Identitätshypothesen fest.Voraussetzung für die Formulierung von Beschaffenheitshypothesen hinsichtlich bestimmbarer Objekte ist, dass die uns nach einer in bestimmten Hinsichten vollständigen Exploration bekanntgewordenen (dazu gleich mehr) und also überhaupt erwartbaren Beschaffenheiten sich deutlich, also gleich in einer extremen Vielzahl von Details unterscheiden, dass es mithin so etwas gibt wie eine hohe Signifikanz des einzelnen „Aspekts“, den Objekte der jeweiligen Beschaffenheit bieten – mit dem Effekt, dass wir sie „auf den ersten Blick“ fast immer richtig bestimmen – oder erkennen . Ganz ähnliches gilt auch für die 3. Schliesslich mag es noch etwas geben wie Existenzhypothesen: Hypothesen (bestätigt aufgrund hinreichend oft wiederholter Erfahrung) darüber, was an bestimmten Orten unter bestimmten Bedingungen (Anwesenheit von bestimmten Objekten zum Beobachtungszeitpunkt oder davor) überhaupt zu erwarten ist – was es dort zu beobachten geben könnte. Solche Hypothesen sind deutlich von Kausalhypothesen im engeren Sinn unterschieden: Letztere ordnen Zuständen (Beschaffenheiten) Dispositionen zu, derart, dass spezifizierte Ereignisse eines Typs („Ursachen“) an Orten mit spezifizierter Entfernung zum Ort der Disposition von anderen, in den gleichen Hinsichten spezifizierten Ereignissen („Wirkungen“) gefolgt werden. Existenzhypothesen hingegen ordnen Orten Dispositionen zu, derart, dass dem (u.U. mehrmaligen) Aufsuchen dieser Orte (der Annäherung an sie) als Ursache bestimmte Beobachtungen (Erlebnisse)(als Wirkungen) folgen. Beschaffenheitshypothesen und Erscheinungshypothesen begründeten Erwartungen auf der Grundlage von Aspekten , die ersten hinsichtlich weiterer Aspekte, die mit dem ersten räumlich gekoppelt sein sollten (und sich bei Eigen-Bewegungen des Beobachters, die mit einem Aspektwechsel gekoppelt waren, zeigen mussten), die zweiten hinsichtlich Veränderungen der Beobachtungsbedingungen für denselben Aspekt. Identitätshypothesen begründeten Erwartungen bezüglich weiterer Aspekte (bzw. Beschaffenheiten) an bestimmten Orten auf der Grundlage von Aspekten (bzw. Beschaffenheiten) an einem bestimmten Ort.Nehmen wir als referierenden Ausdruck für Aspekte „dies“, für Beschaffenheiten die jeweils angemessenen sortalen deiktischen Ausdrücke, und lassen wir Orte relativ zum Ort des Aufenthalts des Sprechers („hier“) charakterisiert sein: dann ergeben sich zwanglos einige klassische Aussage- bzw. Urteilsformen.Die Beschaffenheitshypothese würde zum Ausdruck gebracht durch eine Aussage der Form: Dies ist ein F, wobei F die Bezeichnung eines Beschaffenheitstyps wäre.Die Identitätshypothese würde lauten: Dies (F) ist dasselbe wie das (G), das ich daundda dannunddann gesehen (gefühlt usw.) habe.Die Erscheinungshypothese würde lauten: Dies ist dasselbe wie das, wenn es unter denundden (Normal)Umständen betrachtet (gefühlt usw.) wird. Existenzhypothesen schliesslich haben die Form: Es ist (soundso) wahrscheinlich, daundda F zu sehen (zu fühlen). Variante: …, daundda etwas zu sehen (fühlen usw.), was dasselbe ist wie das (F), das ich daundda dannunddann gesehen (gefühlt usw.) habe.Betrachten wir diese Liste noch etwas genauer.Wir hatten schon festgestellt, dass die ersten drei Hypothesen- bzw. Urteilsarten sich auf ein „dies“ beziehen – etwas also, das der Sprecher für seine Hörer ausgehend vom Ort, wo er sich äussert, hinreichend genau lokalisieren, und (falls notwendig) spezifizieren kann (durch sortale Zusätze: dies Geräusch, dieser Fleck, dieser Blumentopf). Die letzte hingegen, die Existenzhypothese, handelt von Orten ausserhalb der Redesituation, die aber von ihr aus nach jederzeit angebbaren Vorschriften, von jedem Hörer aufgesucht werden können.Allen vier Hypothesen ist gemeinsam, dass jene Ereignisse, die, beim bestehen einer vom jeweiligen Hypothesentyp behaupteten Disposition, Ursachen für die jeweils spezifizierten Wirkungen werden, allesamt Handlungen sind – genauer: Bewegungshandlungen.Im Fall der B.-Hypothesen wären es Bewegungen unsrer Sinnesorgane relativ zum betrachteten Objekt, mit denen wir das auf seine Beschaffenheit hin zu beurteilende Etwas (bzw. seine Oberfläche) mustern, und zwar nach einem System von Regeln des Lokalisierens von Aspekten (verschiedener Sinnesmodalitäten) auf Flächen. Eine Beschaffenheit ist ja auch nichts andres als eine feststehende Kombination von Aspekten auf Flächen einer bestimmten Oberflächengestalt. Durch eine B.-Hypothese schreiben wir also einem potentiellen Ausschnitt einer Oberflächengestalt, die Träger einer besonderen Beschaffenheit wäre, die Disposition zu, bei weiterer Prüfung sich tatsächlich als ein solcher Ausschnitt zu erweisen.Im Fall der I.-Hypothesen wären es ebenfalls Bewegungen nach einem System von Regeln, aber in diesem Fall Regeln des Wiederaufsuchens ruhender und bewegter Objekte. Man kann dies auffassen als einen Spezialfall einer B.-Hypothese, darum, weil wir uns beim Wiederaufsuchen eines (in wenigstens einer Hinsicht) „gleichbleibenden“ Objekts an Marken orientieren, die wiederum feste Bestandteile der (zumindest für den benötigten Zeitraum) gleichbleibenden Beschaffenheit einer Oberfläche, eines „Hintergrunds“ oder „Untergrunds“ darstellen. Dabei unterstellen wir, dass die „Identität“ einer solchen Oberfläche (oder ihre in relevanten Hinsichten gleichbleibende Beschaffenheit) festzustellen, nicht wieder einen solchen Hintergrund voraussetzt, sondern durch spontane und nicht an gegebenen Marken orientierte Bewegungen der Sinnesorgane ermittelt werden kann.Erscheinungshypothesen (E.-Hypothesen) wiederum können wir auffassen als Spezialfall der (hypothetischen) Identitätsfeststellung: derjenigen nämlich unter systematischer Variation der Beobachtungsbedingungen, zumal der wichtigsten, des Abstands zum beobachteten Objekt (im weiteren gehören dazu aber auch: zwischengelagerte verzerrende Medien, subjektive und objektive Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit (z.B. Beleuchtung) u.a.).
Die einfachste und alltäglichste Art einer Beschaffenheitshypothese wäre die, dass wir „Etwas“, speziell z.B. ein Objekt, eine geschlossene Oberfläche mit bestimmten Oberflächeneigenschaften, vor uns haben: Wir „erkennen“ es schon, obwohl wir es noch nicht ganz gesehen und geprüft haben, z.B. noch nicht es wirklich von allen Seiten betrachtet haben. Beschaffenheitshypothesen lassen uns zwischen Objekten allein aufgrund einer vorläufigen Beobachtung, aufgrund des „Anblicks“ gewissermassen, unterscheiden. Die Prognose , die wir aufgrund einer Beschaffenheitshypothese haben, lautet, dass sich das Objekt, mit dem wir es zu tun haben, bei weiterer Betrachtung als genau so aussehend wie alle anderen dieser Art (oder Beschaffenheit) erweisen wird. Wichtig ist, dass die Ereignisse, die hier miteinander verknüpft werden, keine andern sind als absichtliche Einstellbewegungen unserer Sinnesorgane (Blick-, Kopf-, und relative Bewegungen um das Objekt herum) und die Veränderungen, die sich dabei im Anblick (Anhören, Anfühlen) des Objekts ergeben.
2. Eng verwandt mit den Beschaffenheits- sind die Identitäts- (oder Beharrlichkeitshypothesen): Sie begründen Erwartungen darüber, was wir an Objekten, zu deren (erweiterter) Beschaffenheit gehört, dass sie über gewisse Zeiträume weg in bestimmten Hinsichten gleich bleiben, wieder sehen (hören, fühlen usw.) können, wenn wir unsre Sinnesorgane von ihnen wegbewegen, so dass wir sie vorübergehend nicht wahrnehmen. Zu den Hinsichten, in denen dabei etwas gleich bleiben kann, (mithin auch zur erweiterten Beschaffenheit, Beschaffenheit im weiteren Sinn), gehören auch einfach überschaubare Bewegungszustände des Objekts (und deren Richtung), derart dass wir Erwartungen aussprechen können darüber, wo (in welcher begrenzten Such-Umgebung) wir wann was (u.U. in bestimmten Grenzen verändert) wieder sehen (usw.) können, wenn wir für eine bestimmte Zeit weg sehen (usw.). Auch hier wieder sind diejenigen Ereignisse, die durch das Bestehen einer Disposition vom Identitätstyp (bzw. die Anwendbarkeit einer bestätigten Hypothese vom Identitätstyp) miteinander verknüpft werden, (potentiell) absichtliche OrientierungsBewegungen unserer Sinnesorgane (als „Ursachen“) und die daraufhin sich einstellenden Beobachtungen (Wahrnehmungen; beobachtete Sachverhalte)(als „Wirkungen“). I.-Hypothesen können also aufgefasst werden als Hypothesen über die relative Konstanz von Objekten einer bestimmten Beschaffenheit (im engeren, deskriptiven Sinn): darüber, inwiefern mit ihrem plötzlichen Auftauchen (Entstehen aus Bestandteilen, Herauslösen aus grösseren Objekten) oder Verschwinden (Zerfallen oder Zerteiltwerden in Teile, Verschmelzen mit Objekten bzw. Eindringen in Objekte oder zwischen Objekte, derart, dass das eindringende Objekt endgültig nicht mehr als einzelne Erscheinung abgegrenzt werden kann), mit plötzlichen Änderungen ihres Bewegungszustandes und seiner Richtung, schliesslich auch mit starken Veränderungen ihrer Beschaffenheit (Gestalt, Grösse, Oberflächen-Beschaffenheit) gerechnet werden muss. Eine um diese Eigenschaften ergänzte Beschaffenheit begründet, zusammen mit dem Ort und Bewegungszustand von etwas, seine Identität: seine „Eigenschaft“, ein selbes zu sein wie ein später an einem bestimmten Ort (innerhalb der aufgrund der Bewegungskonstanz erwarteten Umgebung) Beobachtetes bestimmter Beschaffenheit (die innerhalb der aufgrund der Beschaffenheitskonstanz erwartbaren Grenzen liegt) – oder eben auch nicht (weil es nämlich, aufgrund derselben Konstanzgesetze, auf eine der genannten Weisen verschwunden ist, und an dem betreffenden Ort (bzw. seiner Umgebung in den relevanten Grenzen) nichts (in den relevanten
Grenzen) Vergleichbares oder erwartbar Verändertes anzutreffen ist). Dass es Konstanz überhaupt gibt, also eine häufige zeitliche Koppelung von Objekten und relativ einfache Folgegesetze, ist genauso wenig selbstverständlich wie, dass es Beschaffenheiten gibt, also räumliche Koppelungen von Aspekten. Die Tatsache, dass es Beschaffenheiten gibt, wird zur Grundlage für die Bestimmbarkeit von beobachteten Objekten, so wie Konstanzen und ihre Grenzen Grundlage für Identifizierbarkeit von Objekten wird. Sofern wir mit bestimmten Beschaffenheiten Konstanzeigenschaften verbinden, legen wir uns mit einer Beschaffenheitshypothesen auch auf bestimmte Identitätshypothesen fest.
Voraussetzung für die Formulierung von Beschaffenheitshypothesen hinsichtlich bestimmbarer Objekte ist, dass die uns nach einer in bestimmten Hinsichten vollständigen Exploration bekanntgewordenen (dazu
gleich mehr) und also überhaupt erwartbaren Beschaffenheiten sich deutlich, also gleich in einer extremen Vielzahl von Details unterscheiden, dass es mithin so etwas gibt wie eine hohe Signifikanz des einzelnen „Aspekts“, den Objekte der jeweiligen Beschaffenheit bieten – mit dem Effekt, dass wir sie „auf den ersten Blick“ fast immer richtig bestimmen – oder erkennen . Ganz ähnliches gilt auch für die I.Hypothesen: Wenn gleiche Beschaffenheiten sich mit den verschiedensten Konstanz-Bedingungen verbinden würden, gäbe es keine Grundlage für Identitätserwartungen aufgrund gegebner Beschaffenheiten (incl. des Bewegungszustandes), geschweige denn aufgrund blosser Aspekte (zusammen mit einer gut bestätigten Beschaffenheitshypothese).
Subsumtionen gegebner Anwendungsfälle (also bloss über bestimmte Aspekte beschreibbarer Objekte oder Oberflächenteile) unter B.- und I.Hypothesen, Bestimmungen und Identitätsfeststellungen (im oben angegebenen weiteren Sinne, also einschliesslich Feststellungen über Verschwinden), machen den Kernbestand dessen aus, was man herkömmlich unter „Erkenntnissen“ versteht. Das Beschreiben von Beschaffenheiten gegebner Objekte oder die Beobachtung von auf oder an und mit Objekten vor sich gehenden Veränderungen hingegen kann nicht als „Erkennen“ (Beurteilen) bezeichnet werden, und ist diesem vielmehr vorausgesetzt. (Wir werden noch zu untersuchen haben, inwiefern und mit welchen Folgen Descartes diesen Unterschied nicht beachtet, ebensowenig, wie er den hypothetischen Charakter von Bestimmung und Identitätsfeststellung zu berücksichtigen scheint). Zuvor aber haben wir uns kurz um weitere Kandidaten zu kümmern, die einen eigenständigen „Erkenntnis“-Typ darstellen und also zugleich als Bestandteil der Cartesianischen „scientia“ fungieren könnten, dem Inbegriff all jener „Erkenntnissorten“ also, die dem in unserem Sinne eigentlich (natur)wissenschaftlichen Hypothesenbilden, dem nämlich über Kausalzusammenhänge (und hier speziell über elementare Kausalzusammenhänge) vorausgehen.
3. Schliesslich mag es nämlich noch etwas geben wie Existenzhypothesen: Hypothesen (bestätigt aufgrund hinreichend oft wiederholter Erfahrung) darüber, was an bestimmten Orten unter bestimmten Bedingungen (Anwesenheit von bestimmten Objekten zum Beobachtungszeitpunkt oder davor) überhaupt zu erwarten ist – was es dort zu beobachten geben könnte. Solche Hypothesen sind deutlich von Kausalhypothesen im engeren Sinn unterschieden: Letztere ordnen Zuständen (Beschaffenheiten) Dispositionen zu, derart, dass spezifizierte Ereignisse eines Typs („Ursachen“) an Orten mit spezifizierter Entfernung zum Ort der Disposition von anderen, in den gleichen Hinsichten spezifizierten Ereignissen („Wirkungen“) gefolgt werden. Existenzhypothesen hingegen ordnen Orten Dispositionen zu, derart, dass dem (u.U. mehrmaligen) Aufsuchen dieser Orte (der Annäherung an sie) als Ursache bestimmte Beobachtungen (Erlebnisse)(als Wirkungen) folgen. Beschaffenheits-, Identitäts- (bzw. Konstanz-)Hypothesen und Erscheinungshypothesen begründeten Erwartungen auf der Grundlage von Aspekten , die ersten hinsichtlich weiterer Aspekte, die mit dem ersten räumlich gekoppelt sein sollten (und sich bei Eigen-Bewegungen des Beobachters, die mit einem Aspektwechsel gekoppelt waren, zeigen mussten), die zweiten bezüglich weiterer Aspekte (bzw. Beschaffenheiten) an bestimmten Orten zu bestimmten (späteren) Zeiten auf der Grundlage von Aspekten (bzw. Beschaffenheiten) an einem bestimmten Ort, die dritten hinsichtlich Veränderungen der Beobachtungsbedingungen für denselben Aspekt. Von diesen unterscheiden sich Existenzhypothesen mithin dadurch, dass bei ihnen sich Erwartungen nicht auf Aspekte, sondern auf Orte beziehen. Wieder gilt: Hypothesen dieser Art könnten nicht aufgestellt werden, wenn es keine signifikante Verteilung von Objekten bestimmter Beschaffenheit und Konstanzeigenschaften auf (relativ) umgrenzte Räume gäbe – wenn jederzeit überall alles, womit überhaupt zu rechnen ist (weil es bereits beobachtet wurde), auftauchen könnte – wenn einem Objekte jeder Art, die einem überhaupt begegnet ist, überall jederzeit wieder begegnen könnten.
Dies letztere „überhaupt“, „womit überhaupt zu rechnen ist“, hat einen gänzlich andren hypothetischen Charakter als die an Orte gebundene Existenz-Hypothese, die an Beobachtungsbedingungen geknüpfte
Erscheinungshypothese, und auch als die an Ereignisse gebundene Kausalhypothese. Es kann nämlich aufgefasst werden als eine (gut bestätigte) Disposition der Welt, soweit wir sie kennengelernt haben, wonach in ihr bestimmtes nicht oder so selten auftaucht, dass wir es in unserer Hypothesen- und Prognosenbildung nicht zu berücksichtigen brauchen. Es handelt sich um eine Hypothese über die Folgen unseres Hypothesenbildens und seine Regeln: eine Hypothese zweiten Grades also. Sie lautet: Das Mass an relativer Konstanz, das wir bisher in der uns bekannten Welt vorgefunden haben, zeigt die Disposition unserer Welt an, unsre nach dieser Konstanz ausgerichteten und dementsprechend häufig erprobten (und bestätigten) Hypothesen nicht zu falsifizieren. Es handelt sich hier also um eine Art „Verlässlichkeitshypothese“, und sie ähnelt offensichtlich der I.-Hypothese, bloss, dass sie von Konstanz und „Gleichbleiben“ der Welt spricht und nicht von einzelnen Objekten. In praktischer Hinsicht, als Regel (alle Hypothesen sind Regeln), legt diese Hypothese fest, welche Anteile unseres Handlungsspielraums wir vernünftigerweise noch für das weitere Explorieren der uns umgebenden Welt verwenden, und welche auf das nicht mehr nur versuchsweise, sondern zielgerichtete Anwenden bestätigter Hypothesen. In unsrer Hypothese zweiten Grades sagen wir gewissermassen etwas über die Verlässlichkeit der Welt und die Berechtigung, uns nicht nur versuchsweise auf etwas einzulassen , sondern uns daaruf zu verlassen – auf Grundlage einer gegebnen Reihe von erfolgreichen Versuchen. Nennen wir die Haltung des Sich-Verlassens auf eine (bestätigte) besondere Hypothese angesichts hinreichener empirischer Evidenz „Gewissheit“, dann ist Gewissheit nichts andres als das Resultat der Anwendung einer empirisch begründeten Hypothese über den Grad der Verlässlichkeit der Welt, in der wir überhaupt nach möglichen Hypothesen (beliebigen Typs) suchen; als solche aber ist sie abhängig von Erfahrung – und anders macht die Rede von Gewissheit und Ungewissheit keinen Sinn.
Nach dieser Betrachtung wird vielleicht verständlicher, was es mit unsren sogenannten „Existenzhypothesen“ auf sich hat. Verlässlichkeitshypothesen ähneln, so hatten wir gesagt, I.Hypothesen – sie begründen Konstanzerwartungen über die Welt als Ganze. Existenzhypothesen nun sind die Analoge der B.-Hypothesen: Sie handeln gewissermassen von der Beschaffenheit von Orten, und, in ihrer Gesamtheit, von der Beschaffenheit aller Orte, soweit sie uns bekannt sind – also der uns bekannten Welt (im räumlichen Sinn). Doch auch zu den I.-Hypothesen lässt sich eine Verbindung herstellen: Die Summe aller Konstanzerwartungen bezüglich einzelner Objektsorten, zusammen mit einer (bekannten) Ausgangsverteilung, lässt die Ableitung von Existenzhypothesen für sämtliche Orte zu. Das eigentlich Neue an den Existenzhypothesen, das über diese Summe aller momentanen I.-Hypothesen hinausführt, ist nun aber gerade das (hypothetische) Festlegen von Ausgangsverteilungen von Objekten mit bestimmten Beschaffenheiten hinsichtlich gegebner Orte (genauer: aller Orte) zu gegebnen Zeiten; und da wir (sowenig wie an einzelnen Objekten, die wir bestimmen sollen, auch wenn wir ihre Beschaffenheit nicht mit einem Blick (oder ene andre einfache Prüfbewegung) übersehen) die Aufenthaltsorte vieler Objekte nur nacheinander und nicht auf einen Schlag ermitteln können, nehmen wir die Häufigkeit von Begegnungen, in Abhängigkeit von unseren Aufenthalten am jeweiligen Ort, als Ausweis des Bestehens einer Disposition, betreffende Objekte mit gegebner Häufigkeit unserer Aufenthalte anzutreffen – wobei sich, wie eben beschrieben, Häufigkeitsverteilungen von einem Ort auf andre nach den bekannten I.-Hypothesen übertragen lassen. (Solche aus bereits ermittelten Häufigkeitsverteilungen ableitbare Verteilungen müssen aus der Ermittlung von Verteilungen für neuen Orte ausgeschaltet werden: Schätzungen der Verteilung verschiedener Objekte zum gleichen Zeitpunkt dürfen nicht Begegnungen mit den immer gleichen Objekten als Grundlage haben. So kommt die Gesamtheit der I.-Hypothesen mit bezug auf die jeweils begegnenden Objekte ins Spiel, weil die Ermittlung von Verteilungen (und relativen Häufigkeiten) aufbaut auf der Abschätzung, ob man ein gleiches, also bereits bekanntes, oder neues Objekt derselben Art vor sich hat. (Variationsbreiten, also Häufigkeitsverteilungen innerhalb bestimmter Grenzen zu ermitteln, gehörte übrigens bereits zu den
Voraussetzungen der Formulierung von B- und I-Hypothesen. Darum handelt es sich hier nicht.))
Existenzhypothesen tragen der Tatsache Rechnung, dass I.-Hypothesen im allgemeinen nur für kurze Fristen künftige Aufenthaltswahrscheinlichkeiten aus gegebnen abzuleiten gestatten. Alles, was an Verteilungserwartungen darüber hinausgeht, kann nur Gegenstand von Existenz-Hypothesen sein, die ihrerseits auf Beobachtungen über die relative zeitliche Konstanz von Objektverteilungen an einzelnen Orten (Gegenden, Räumen) gestützt sind.
Aufgrund des bislang Erlebten wird es also vernünftig sein, zu erwarten, dass
– (aufgrund bestätigter B.-Hypothesen) etwas etwas Bestimmtes (und also in dieser Hinsicht Gleiches wie andres) ist,
– (aufgrund bestätigter I.-Hypothesen) etwas (Bestimmtes), dem wir schon begegnet sind, entweder (auf eine der bekannten Arten) verschwunden oder aber dasselbe (wenn auch in bekannten Hinsichten verändert) ist wie etwas, dem wir später begegnen,
– (aufgrund bestätigter Ex.-Hypothesen) an bestimmten (nach bestimmten regeln erreichbaren) Orten (Umgebungen, Räumen) Bestimmtes in bestimmter Anordnung, Verteilung und Häufigkeit, d.h. Wahrscheinlichkeit, angetroffen (und aufgesucht) werden kann,
– (aufgrund bestätigter Konstanz-Hypothesen bezüglich des Verhaltens von Beschaffenheiten, Identitäten, Wahrscheinlichkeiten) Hypothesen über ähnliche Gegenstände (ähnliche Beschaffenheiten, Identitäten, Verteilungshäufigkeiten bezüglich gegebner Orte) auch ähnliche Verlässlichkeit aufweisen werden (wobei Verlässlichkeit zu deuten ist als eine Massgrösse mit ordinalem Skalenniveau, die Mustern von erfolgreichen und nichterfolgreichen Vorhersagen (mit u.U. praktischer Konsequenz) in (u.U. in explorativer oder praktischer Absicht herbeigeführten) Reihen (unterschiedlicher Anzahlen) von Hypothesenüberprüfungen zugeordnet werden.
Betrachten wir diese vier Hypothesentypen noch einmal im Zusammenhang. Gibt es einen Grund für unsere Unterteilung – und dürfen wir sagen, dass sie vollständig ist?
Nehmen wir an, alle in irgendeiner Hinsicht unterschiedenen Beobachtungspositionen, die wir einnehmen könnten, seien zu jedem Zeitpunkt besetzt von uns: das hiesse, dass wir den Zustand der gesamten Welt (oder jenes Teils von ihr, den wir überhaupt in Betracht ziehen) auf einen Blick wahrnehmen könnten. Die ganze Welt wäre dann das geworden, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt einer ihrer Aspekte für jeden von uns ist (oder auch die Summe aller unseresgleichen zugänglichen und hernach beschreib- und mitteilbaren Aspekte). Oder, mit noch einem andern Ausdruck, wir wüssten dann, wie jeder Ort der Welt aussieht bzw. was sich, an jedem ihrer Orte, zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Vergleich zu früheren verändert (bzw. ereignet) hat. All unsre Hypothesen und darauf begründete Erwartungen der oben beschriebenen Arten wären überflüssig. Von jedem Aspekt wüssten wir, zu welcher Beschaffenheit seines TrägerObjekts er aktuell gehört; von jedem Objekt, aus welchen anderen (wenn überhaupt aus welchen) es entstanden ist, und also mit welchen früheren es identisch ist; von jedem Ort wüssten wir, was an ihm und in seiner Umgebung ist und war; und schliesslich wüssten wir sofort, wenn etwas bislang nie Gesehenes und Unerwartetes, etwas vollkommen Neues, sich ereignet. Nicht, dass wir unsre Beobachtungen über Regelmässigkeiten hinsichtlich Beschaffenheiten, Identitäten, Objektverteilungen und ihres Konstanzverhaltens nicht weiter anstellen könnten; bloss machen wir davon nicht den Gebrauch von Hypothesen derart, dass wir nachträglich zu erraten suchen, was gleichzeitig mit bestimmten unserer Beobachtungen der Fall ist oder war – schliesslich wüssten wir es ja jedesmal schon. Auch in einem solchen Fall allerdings kämen wir nicht ganz ums Hypothesentesten herum: Zukünftige Ereignisse, und seien es jene, die im allernächsten Augenblick geschehen, müssten wir immer noch erraten – aufgrund von Kausalhypothesen . Nun hatten wir bereits festgestellt, dass die allgemeine Form der Hypothese mehr umfasst als das, was man üblicherweise unter Kausalhypothesen versteht; der Grund für diese Differenz unserer und der üblichen Darstellungsweise ist, dass unsre vier
Hypothesentypen mit Nicht-Kausalcharakter (im engeren Sinn) bislang nach dem Vorbild der Situationsbeschreibung , der Beschreibung von gleichzeitig erfassbaren Aspekten (Gegebnem, vor Augen Liegendem, „Vorhandenem“), behandelt wurden, und man glaubte, die gewöhnliche Form des Urteils- oder Aussagesatzes bringe in diesen, wie in den Fällen des gewählten Vorbildes, der Beschreibung nämlich, etwas zum Ausdruck wie ein Aussehen einer in der Sprechsituation lokalisierbaren Gestalt. So aufgefasst wurden etwas Prädikate wie
„das x daundda ist ein F.“ (wobei F einen Objekt-Typ, eine „Beschaffenheit“, anzeigt (aber ausschliesslich deskriptiver Art, wozu tastbare Konsistenzeigenschaften, Gerüche, Geschmacksdispositionen und anderes von dieser Art gehören, und darüberhinaus alle mit beliebigen Mitteln und innerhalb bestimmter Abstände beliebig auslösbare dispositionelle Eigenschaften, die x nicht verändern), und x einen oder mehrere, für die Bestimmung hinreichende Teil-Aspekte dieses Objekt-Typs; als Objekt bezeichnen wir Gestalten (geschlossene Oberflächen, die prinzipiell von allen Seiten zugänglich sind), die aus Teil-Aspekten zusammengesetzt sind; Einzelheiten ersparen wir uns, ebenso die Komplikationen, die ins Spiel kommen, wenn „Komplexe“ betrachtet werden, also Objekte mit in Grenzen fixen Abständen zueinander);
„das F daundda ist dasselbe (wenn auch in denundden Hinsichten veränderte) wie das dannunddann beobachtete.“;
„Es gibt F’s mit der Wahrscheinlichkeit w an/in/auf y.“ (w hier aufgefasst als absolute Häufigkeit der wiederholbaren Versuche, auf bestimmten Probewegen y F’s überhaupt bzw. bestimmte F’s oder verschiedene F’s mit einer bestimmten Häufigkeit zu finden); Orten).“ (was sich umformulieren lässt als Prädikation bezüglich abgrenzbarer Orte (im weiteren Sinn: Gegenden, Umgebungen, Räumen), also als Zuschreibung einer Eigenschaft); und schliesslich
„Es ist soundso sicher, dass p.“ (mit p als Satz einer der drei vorausgehenden Formen).
(Wir wollen noch darauf hinweisen, dass die beliebteste Standardaussage, das nicht-okkasionelle singuläre Urteil „N bzw. der/die/das _ ist F.“ (N: Name; der/die/das _: Kennzeichung) unter unsere dritte Kategorie fällt: Wir verstehen Namen und Kennzeichnungen als (dem Anspruch nach hinreichende) Anweisungen, nach der man einen und nur einen Ort in Augenschein zu nehmen kann; die Hypothese lautet dann, dass man unter diesen Umständen ein Exemplar (Objekt mit) der Beschaffenheit des Typ F finden wird, bei jedem Prüfversuch). (Referenz hat immer situierenden, also mindestens lokalisierenden, Charakter.)
Ähnlich verhält es sich beim zweithäufigsten Beispielstyp, den nichtokkasionellen Identitätssätzen der Art: N bzw. der/die/das _ ist der/die/dasselbe wie N‘ bzw. der/die/das _‘.“ Dahinter verbirgt sich eine (je nachdem hypothetische oder kategorische) Zuschreibung der Identität jenes Objekts, dessen Aufenthaltsort (zumindest dem Anspruch nach) durch „N“ bzw. „der/die/das _“ charakterisiert ist, mit jenem Objekt, dessen Aufenthaltsort (zumindest dem Anspruch nach) durch „N'“ bzw. „der/die/das _'“ charakterisiert ist, und zwar für alle Fälle, in denen wir diesen Ort (der durch N, bzw. der/die/das _ charakterisiert sein soll) aufsuchen.)
Es handelt sich also um Modal- bzw. Existenz-, Identitäts- und einfache singuläre Urteile. Die ihnen allen gemeinsame Form des Aussagesatzes – wen man sie als Ausdruck einer zugrundeliegenden Gemeinsamkeit nimmt – scheint jene Betrachtungsweise geradezu zu erzwingen, wo alle besonderen Urteilsarten auf das Modell der einfachen Beschreibungen dessen, was man mit einem Blick sehen kann, getrimmt werden. Schon immer unterschieden sich die einschlägigen philosophischen Analysen bloss in einer Hinsicht: Entweder, die übersinnliche Sinnesqualität, die in Sätzen dieser Art „beschrieben“ wurde, war objektiv – dann bedurfte es immerhin gewisser „Über-Sinnesorgane“, um die betreffenden „Qualitäten“ bzw. „Relationen“ (Notwendigkeit, Wahrscheinlichkeit, Gewissheit, Ungewissheit, Gleichheitin-einer-Hinsicht, Anteilhaben-an, Inhärieren, Formgeben) „wahrzunehmen“: Vernunft, Verstand, lumen naturale usw. Oder, man rang sich immerhin zu dem Zugeständnis durch, dass die betreffenden Eigenschaften nicht „wirklich“ sind, sondern eine Zutat des betrachtenden Subjekts
(Bewusstseins) darstellen, die sich erst in seinem Inneren realisiert – dann hatte man aber immerhin zwischen innerer und äusserer Wirklichkeit zu unterscheiden (analog zur sinnlichen und übersinnlichen Wirklichkeit der Ontologen), und brauchte Instanzen, die die neu entdeckten inneren Objekte wieder wahrenhmen konnten: Selbstbewusstsein, transzendentales Ich usw.
Gemeinsam ist beiden Ansätzen, dass das Paradigma des einfachen, okkasioneellen Deskriptivsatzes ohne Urteilscharakter, das Konstatieren eines einfachen „Seienden“, auf alles, was überhaupt sich in einem Satz sagen liess, angewandt wurde.
Was genau aber ist daran falsch? Was an den genannten Urteilsarten wird durch diese Betrachtungsweise verfehlt? Grob gesagt (und das hatten wir schon gezeigt): Der aktive Anteil des Wahrnehmenden wird nicht erfasst – die Bewegung seiner Sinnesorgane nach Regeln , die er – durch Anwendung weiterer, übergeordneter Regeln auf bereits erlebtes und Erfahrenes (wobei ebenfalls schon Regelnim Spiel waren – im Anfang Regeln des einfachen explorierens und Sich-Orientierens in einer in bestimmten Hinsichten unbekannten und zugleich interessierenden Umgebung) – abgeleitet hat. Wiederum grob gesagt: Die aus Erfahrung „gelernte“, d.h. vernünftig abgeleitete, Erwartung einer bestimmten Gestalt ist nichts andres als eine Regel des Suchens nach Aspekten, die die sichtbaren Anteile der hypothetischen Gestalt zur erwarteten komplettieren würden – wenn es sich um eine solche handeln würde. Die Suche nach diesen komplettierenden Aspekten ist angeleitet durch ausführbare, als rein motorisch charakterisierte Absichten: Bewegungen der Augen, Akkomodationsbewegungen, Kopf- und schliesslich auch Körperbewegungen, vielleicht auch Bewegungen beweglicher Gegenstände relativ zu den Sinnesorganen. Das Regelsystem „Gestalt“, das eine Fülle bedingter relativer Bewegungen von Sinnesorganen und betrachtetem Objekt enthält, ist zwar kein prinzipielles Apriori (denn, wie wir sagten: es ist sehr wohl erfahrungsabhängig; als solches muss es vom absoluten Regelsystem der explorativen Regeln)unterschieden werden), wohl aber geht es dem Erleben der Erfüllung (oder, bei überraschenden Abweichungen, NichtErfüllung) des erwarteten Schemas) voraus. Doch nicht genug damit. Denn das System der Regeln des betrachtenden oder explorierenden Umgangs mit einem nur partiell erfassbaren Objekt ist nur ein Teil jenes Regelapparats, der (bei gegebnen Handlungszielen) eine Handhabung vertrauter Objekte ohne nochmalige eingehende Exploration begründet. (Die Begründbarkeit und begründete Absichtlichkeit einer solchen Handhabung steht nicht im Gegensatz zu ihrem „mechanischen“ und automatischen Charakter: Dass ich nicht mehr nachdenken, erst recht nicht nachprüfen muss, wenn ich vertraute und dafür geeignete Gegenstände benutze, heisst nicht, dass ich nicht absichtlich oder ohne (guten) Grund tue, was ich tue. Das macht sich spätestens bemerkbar in der Art und Weise, wie ich Bewegungen (begründet) moduliere und modifiziere, wenn ich mit geringfügigen oder gröberen Abweichungen in der Beschaffenheit (vor allem zweckmässigen und ihre Nützlichkeit begründeten Beschaffenheit) von vertrauten Objekten konfrontiert bin – Tatsachen, die einem auch ohne eingehende Heideggerkenntnisse einfallen können.)
Man könnte kurz und grob sagen: Die Beschaffenheit eines Objekts ist ein Handlungsschema (eine Menge von Handhabungsschemata oder -regeln, einzusetzen bei verschiedenen Anlässen, aus unterschiedlichen Ausgangspositionen, zu verschiedenen Zwecken); ihm eine bestimmte (mehr oder weniger dauerhafte) Beschaffenheit (eine Identität) zuzuschreiben (und sei es auch hypothetsich, aufgrund eines blossen Aspekts, der es bereits vertraut und keiner weiteren Überprüfung bedürftig erscheinen lässt), heisst wesentlich, (nicht willkürlich, sondern mit guten (Erfahrungs)Gründen und aufgrund vernünftigen Umgangs damit, also Anwendung vernünftiger Prinzipien und Regeln) einen bestimmten praktischen, zweckbezogenen und eine bestimmte Handhabbarkeit (Zweckgemässheit, Nutzbarkeit, Nützlichkeit) unterstellenden Umgang damit anzukündigen – ein Umgang, der durch plötzliche unerwartete Erlebnisse sofort unterbrochen werden kann zugunsten eines wieder explorierenden, vorsichtigen und nicht mehr unmittelbar zweckbezogenen (der dann auch nicht mehr durch wiederholte vergangene Explorativerfahrungen, die die ursprünglich vorausgesetzte Vertrautheit begründeten, bestimmt sein kann
– oder nicht mehr aussschliesslich.)
Doch diese entscheidend neue theoretische Weichenstellung schafft eine Schwierigkeit nicht aus der Welt: die nämlich, den ontologischen Charakter jener Ereignisse (und ihrer dauerhaft gedachten Spuren) zu bestimmen, die zurückbleiben, wenn wir vom „komplexeren“ Wahrnehmungs- und Urteils-„Akt“ mit seinen (erfahrungsabhängigen) Gestalt- bzw. Handhabungsplänen und -schemata alles abziehen, was Absichts- oder zumindest spontanen, aktiven Charakter hat; zurückbleiben, in einem wie elementaren Sinn auch immer, Erlebnisse . Die Schwierigkeiten mit den (vom „aktiven“ Gestaltteil gereinigten und also pur dargestellten, rein rezeptiven) „Erlebnissen“ sind:
1. Sie sind Erlebnisse von Objekten (bzw. dem, woraus diese zusammengesetzt sind), von denen wir, andererseits,
2. nur durch Erlebnisse wissen.
3. Sie sind darüberhinaus verursacht durch Objekte, von denen sie Erlebnisse sind (andernfalls wären sie nicht objektiv, sondern bloss subjektiv, blosse Halluzinationen, Traum- und Trugbilder), und sind
4. spätestens in dieser Eigenschaft, verursacht und (z.B. als Folge eine Blickbewegung nach Art der explorativen oder „Gestalt“-Schemata oder eine praktische Bewegung nach Art eines zweckmässigen Handhabungs- und Benutzungsschemas) verursachend und also selbst Objekte – zumal, wenn
sie als erinnerte dauerhafte Spuren eines ursprünglich aktuellen Gehalts erzeugen, der offenbar ebenfalls einer von den wahrgenommenen Objekten stammender ist: die Repräsentanz
Um diesen Begriff der Repräsentanz herum hat sich eine Vorstellung dessen kristallisiert, was ein Bild (denn als solches wird die Repräsentanz gedacht) ausmacht. Spätestens nämlich, wenn wir die Repräsentanz als Regel des Wiedererkennens des (ursprünglich) Repräsentierten betrachten, sehen wir uns genötigt, sie als etwas mit diesem in wesentlichen Hinsichten Gleiches (wenn auch natürlich nicht Identisches) aufzufassen: als eine Art Imitation , die wir z.B. unsern Versuchen zugrundelegen, durch (absichtliche) Explorativbewegungen herauszubekommen, ob ein Objekt so ist wie ein andres – speziell wie es selbst, als wir es das letzte Mal untersucht haben. Zum Begriff der Imitation gesellt sich zwanglos der Begriff des „inneren“ Gegenstands – als Imitation hat er ein vergleichbares, ein gleiches Aussehen wie der ursprünglich abgebildete und der neue, mit dem er verglichen werden soll. Das Vergleichen stellt man sich vor als Hin- und Herwandern des Blicks zwischen homologen Stellen zweier gleicher oder zumindest ähnlicher, also vergleichbarer Objekte, die beide gegenwärtig sind.
Beim Wiedererkennen wandert der Blick zwischen Repräsentanz und aktueller Wahrnehmung (aktueller Repräsentanz) – oder Repräsentanz und Objekt? Kann es dann derselbe Blick sein? Schon sind wir im Dickicht der Erkenntnistheorie.
Halten wir noch kurz fest, dass die frühere, ontologisch-metaphysische Tradition in ganz ähnlicher Weise vom Begriff des Bildes (als ähnlichem Vor -Bild des Gegenstandes nämlich – als Form, Telos, Idee usw.) Gebrauch machte: Nur, dass die Richtung des Abbildungsprozesses sich umkehrte, das Einzelne gefertigt war nach dem idealen und allgemeinen (Vor)Bild. Grundsätzlich aber galt auch hier die Ähnlichkeitsbeziehung: Das Idealbild sieht so aus wie sein Abbild; das Abbild ist nichts als eine Imitation . Halten wir weiter fest, dass die einfachsten erkenntnistheoretischen Modelle noch ganz unbefangen Gebrauch machen von Metaphern, die eine unmitelbare Einwirkung der Objekt-Oberfläche auf die (als Pendant unterstellte) Sinnesfläche unterstellt: Abdruck, EinBildung, vielleicht auch Abfärbung. Repräsentanzen, innere Bilder, sind flächige Kopien von Flächen mit bestimmten Eigenschaften – soviel blieb immerhin übrig von solchen Metaphern. Und wie eine solche imitierende Fläche aussieht – das malten etwa die Maler, und modellierten die Bildhauer, oder führten die Schauspieler vor. Kunstwerke als Imitate – unter Umständen von Dingen, die nicht existierten? Was aber sollte dann die so überaus einleuchtende Rede von der Nachahmung? Wenn Imitationen existierten, dann auch Imitiertes; und also existierten Phantasieobjekte, spätestens in der Phantasie des Künstlers.
Erste Schwierigkeiten mit der Rede von der Imitation erledigen sich sehr schematisch: Wer auf (kategorielle!) Unterschiede zwischen Bild und Abgebildetem verweist, wird mehr oder weniger stereotyp auf die Notwendigkeit solcher Unterschiede verwiesen: Wer wird denn erwarten, dass Bild und abgebildetes ganz übereinstimmen? Da könnte man sie ja glatt verwechseln. Und also sind (deskriptive!) Unterschiede geradezu zu erwarten … Diese Verwechslung eines kategoriellen (begrifflichen, logischen) Unterschieds mit einem deskriptiven haben wir anzugehen, denn er liegt am Grund der schier unauflöslich scheinenden Verwirrung im Gebrauch, den bald zweieinhalb Jahrtausende Philosophie von der BildMetapher gemacht haben.
Ein Bild, so wollen wir kurz und in erster Annäherung sagen, ist eine Beschreibung des Gegenstands nach einer Regel – einer „Regel der Projektion“.
Befremdlich an diesem Vergleich (oder dieser Deutung dessen, was ein Bild ist) wird man mindestens zweierlei finden:
1. Eine Beschreibung ist diskursiv – im Bild aber ist alles gleichzeitig gegeben, was wir erfahren sollen.
2. Damit hängt eng zusammen: Im Bild erkennen wir das Dargestellte auf einen Blick – die Beschreibung hingegen kann allenfalls zu einem Bild verarbeitet werden, das nach ihr gefertigt ist.
Ein Bild ist also nicht diskursiv? Vielleicht nicht, so könnte man einwenden, wenn es klein ist oder primitiv, eine einfache Strichzeichnung. Aber um Einzelheiten aufzunehmen, müssen wir das Bild doch wohl nicht weniger genau durchgehen, wie die Beschreibung. Umgekehrt: Kann nicht auch eine Beschreibung auf das wesentliche verkürzt
sein? Kann sie nicht sagen , was wir erkennen könnten, wenn das Beschriebene abgebildet würde? Aber würde sie dann darstellen, wie es aussieht? Eine bildliche Darstellung könnte man z.B. kopieren – hingegen könnten nach einer Beschreibung u.U. die verschiedensten Darstellungen gefertigt werden, die alle zu ihr passen könnten. Je genauer aber eine Beschreibung wird – und das heisst: je mehr sie bildliche Darstellungen festlegt, die nach ihr gefertigt werden könnten (mit einer bestimmten Reproduktionstreue, die nur dann nicht eingehalten wird, wenn gleichzeitig die Vorschriften der Beschreibung verletzt werden) -, desto schlechter wiederum werden wir das Dargestellte auf Grundlage der Beschreibung allein, ohne Zuhilfenahme der nach ihr gefertigten Darstellung, erkennen können.
Das scheint also der wesentliche Unterschied zu sein: Das Bild stellt nicht nur das dar, was wir in ihm erkennen (so, dass wir es sagen können: und das wäre eine halbwegs überschaubare Beschreibung) – es stellt vor allem auch noch präziser als jede überschaubare Beschreibung des Dargestellten dar, wie es aussieht – und genau da kann die überschaubare Beschreibung (aus der heraus wir also auch noch erkennen , was beschrieben wird) nicht mithalten.
Was aber war denn die nicht überschaubare Beschreibung? So, wie wir sie einführten, doch nichts andres als eine (hinreichend genaue) Anweisung, ein Bild anzufertigen; etwas also, nach dem man entscheiden (und also erkennen ) konnte, ob ein gegebnes Bild (oder ein Teil von ihm) ihr entsprach oder nicht. Mit anderen Worten: Die von uns so genannte genaue und genau darum nicht überschaubare Beschreibung des Gegenstands einer Abbildung war vielmehr eine genaue, und durchaus als Anweisung handhabbare, Beschreibung der Abbildung . Und dann wundern wir uns nicht mehr über den Mangel an Übersicht: Die Beschreibung eines Bildes, als materieller Gegenstand, ist ja etwas ganz andres als die Beschreibung des Abgebildeten.
Muss es das aber sein? Wird diese Differenz nicht nur dann auftreten, oder in dem Masse, wie eben das Bild dem Abgebildeten nicht ähnlich ist – wie es eben keine Imitation des Abgebildeten ist – so, dass es in den uns wesentlichen Hinsichten gleich ist, ob wir das Bild oder das Abgebildete (also das Imitierte) beschreiben.
Es gibt aber noch eine Art, unübersichtlich zu beschreiben; eine, worin wir uns anscheinend ähnlich detailliert auf den Gegenstand einer Abbildung beziehen wie diese. Es würde sich dabei um eine Beschreibung handeln, nach der wir (in bestimmten Grenzen) eine Imitation des beschriebenen Gegenstands fertigen könnten – nicht eine Imitation des Bildes (wie im vorhergehenden Fall). Auch diese Beschreibung wäre von der Art, dass wir nicht ohne weiteres (ja vielleicht garnicht) aus ihr ersehen könnten, was sie darstellt – obwohl sie vielleicht so genau ist und solche (als Produktionsanweisungen zu lesenden) Details enthält, dass wir den betreffenden Gegenstand oder jedenfalls einen sehr ähnlichen nach ihr fertigen könnten. Im Mass, wie er unter unsern Händen entstünde, würden wir raten können, worum es sich handelt – schliesslich würde unsre Vermutung zur Gewissheit: „Genau – es ist ein Louis-XV-Stuhl!“ (Var.Es soll ein Louis-XV-Stuhl sein – es soll eine Louis-XV-Stuhl-Imitation sein).
Nehmen wir an, wir lassen zwei handwerklich geschickte Versuchspersonen aus demselben Material (das hinreichend formstabil ist und geeignet zur Vortäuschung einer bestimmten Oberflächenkonsistenz und -farbe) jeweils eine Imitation desselben Gegenstands arbeiten; nur, dass die eine nach einer sehr detaillierten Beschreibung arbeitet, die andre nach einer Menge von (sehr realistischen) Fotografien. Nehmen wir weiter an, dass Fotografien und Beschreibungen in jedem von den Produzenten gewünschten Umfang nachgeliefert werden können – unter Umständen dürfen sie sie selbst nach dem Original fertigen. Würden wir nicht erwarten, dass es möglich sein müsste, zwei Imitationen herzustellen, bei denen niemand mehr durch blosses Prüfen ihres Aussehens unterscheiden kann, wie sie zustandegekommen sind, oder von denen nicht eine in irgendeiner Hinsicht dem Original ähnlicher genannt werden kann als die andre oder jedenfalls nicht so, dass der betreffende Handwerker den Unterschied nicht ausbügeln könnte)? Das aber heisst wohl nichts andres als: Wir anerkennen im Prinzip die Gleichwertigkeit von Beschreibung und Bild – zumindest in dieser Hinsicht. Aber ist das die einzig entscheidende? Zugestanden ist wohl – aufgrund des Beispiels – dass, nach einem Bild ein Imitat des Abgebildeten schaffen, etwas andres ist, als ein Imitat zu duplizieren – zumindest in all den Fällen, wo wir sagen würden, dass wir es mit einem Bild zu tun haben, das eben nicht selbst eine Imitation ist (und in Gefahr ist, mit dem Abgebildeten verwechselt zu werden)(wie z.B. die Fälschung eines Bildes mit dem Originalbild). Die Frage ist bloss, ob deshalb ein Bild schon etwas wie eine Beschreibung ist – und wenn ja, ob man sagen kann, dass es in dem Mass eine Beschreibung wird (oder Beschreibungscharakter annimmt), wie es aufhört, Imitation zu sein. Vor allem aber hätten wir dann zu klären, wenn „Bild“ nichts ist als ein Mittleres zwischen Imitation und Beschreibung, wodurch sich die beiden
unterscheiden – wenn es stimmt, dass nach einer Beschreibung zu imitieren und die Imitation zu duplizieren (ohne zwischengeschaltete Abbildung oder Beschreibung) zu demselben Resultat (nämlich einer Imitation bzw. „Fälschung“ auf einem bestimmtem Niveau der Übereinstimmung mit dem Original) führt, und sie also immerhin in dieser Hinsicht nicht übereinstimmen. Die Antwort ist leicht gegeben: Die Imitation kann man eben schon im gegebnen Umfang (auf dem gegebnen Anspruchsniveau) mit dem Original verwechseln (das Anspruchsniveau ist sogar dadurch allein definierbar, dass man angibt, wieviel Prüfprozeduren unter welchen Bedingungen die Fälschung übersteht, ehe der Schwindel auffliegt) – die Beschreibung hingegen sieht gämzlich anders aus . Und das Bild ist irgendwie dazwischen…
Doch das war ja nun nicht der einzige Unterschied. Mögen sich Bild und Imitat noch so sehr unterscheiden – von der detaillierten (als Anweisung nutzbaren) Beschreibung trennte sie gemeinsam dies: was dargestellt wurde, konnte an beiden sofort erkannt werden, an der Beschreibung hingegen nicht – oder wenigstens dann nicht, wenn wir sie uns „gerastert“ denken – als eine Oberflächenbeschreibung, wo man von einem Flächendetail zum nächsten schreitet, und so, langsam, eine Form, eine geschlossene Gestalt, erzeugt. Aber könnte eine Beschreibung nicht das gleiche leisten, und gänzlich anders beginnen als so: „Eine kirschkerngrosse Erhebung in Mahagonibraun des Abschattungsgrades 4 mit äquatorialer schwarzer regelmässiger Maserung mit minimalem Quelleffekt des WeichInlays…“ (Beginn der Beschreibung eines Details im rechten LehnenknaufZierat). Nämlich: „Ein Louis-XV-Stuhl aus Eiche…“ (Beschreibung im Auktionskatalog). Die Beschreibung beginnt hier auf Anhieb mit dem, was jeder auf den ersten (zweiten, dritten usw.) Blick (auf das Ganze, die Arm-Lehnen, Rücklehne, Beine, Sitzfläche usw.) erkennen würde, wenn er eine hinreichend umfangreiche Sammlung von Fotografien (Variante: Konstruktionszeichnungen, Designer-Entwürfe) aus allen relevanten Perspektiven, Nah- und Übersichtsaufnahmen vor sich hätte. Unter Umständen kehrt sich hier sogar das Verhältnis der Übersichtlichkeit von Illustration und (erklärendem, die Aufmerksamkeit auf Details lenkenden) Beschreibungstext um, man sucht die beschriebenen Details nacheinander im Bild auf, die man ohne diese garnicht alle bemerkt hätte: Die Aufmerksamkeit bleibt hier hinter den Anforderungen zurück, die die Illustration an die Sorgfalt des Betrachters stellt. Tatsächlich kann, was die Beschreibung zuwenig enthält (eine genaue Fotografie, ein Modell, eine Musterkollektion würden sofort ihre Unangemessenheit enthüllen), das Bild zuviel enthalten: um Bild zu sein, muss es unter Umständen sich zu sehr festlegen, Details komplettieren, die nicht zutreffen (Phantombilder); es kann Aspekte verfälschen, unter Umständen absichtlich: Man denkt zu oft an Abbildungen, die „auf natürlichem Weg“, also durch einen die Vielfalt des Originals erhaltenden, allenfalls vereinfachenden oder in seltenen Fällen (bei gleicher Komplexität) verfälschenden Reproduktionsakt zustandekommen, und nicht an solche, bei denen sich plausible, also scheinbar die Komplexität es abgebildeten erhöhende Verfälschungen dazwischenschieben, ein technisch bedingtes „Rauschen“ im abbildenden Prozess (das nicht notwendig als Störung imponieren muss) oder eine „regulär“ erscheinende, zum Original „passende“ Zutat, die an ihm nicht anzutreffen ist (z.B. Ähnlichkeitsvergleiche in IQ-Tests).
Was ist nun von der Übersichtlichkeit des Bildes (der Serie von Bildern) einerseits, und der Unübersichtlichkeit der Beschreibung andererseits
(die beide gleiche Dienste leisten sollten als Anweisungen zur Herstellung von Imitaten) geblieben? So gekünstelt, wie die scheinbar exaktere „Raster“-Beschreibung der Gegenstandsgestalt und -Oberfläche, wäre z.B. eine Fotoserie, die den Gegenstand ebenfalls „gerastert“ erfasst – sehr präzise, abe eben auch sehr unübersichtlich (zur Menge der Fotos bräuchte man dabei auch noch eine menge von Angaben über Nachbarschaftsbeziehungen und Richtungen und Abständen, aus denen Aufnahmen gemacht wurden.) Und so zwanglos, wie Serien von gross- und Detailaufnahmen, aus denen sich der Zusammenhang der Teile von selbst ergibt und die Art des abgebildeten Gegenstandes leicht erkennen lässt, wären Beschreibungen, die das Aussehen des abgebildeten Gegenstandes grob durch seine Art-Zugehörigkeit charakterisieren, und dem so bezeichneten Gestaltmodell detaillierte Ergänzungen hinzufügen.
eine untersuchung über bild, beschreibung, imitation, anzeichen und spur
1 eine gemeinsamkeit der fünf genanten kategorien ist ihre intentionalität: sie sind jeweils bild usw. von etwas. sie teilen diese eigenschaft vor allem mit einigen „subjektiven“ kategorien, wie wahrnehmung, vorstellung, insbesondere auch zielvorstellung (in verbindung mit absicht und anderen, prospektiven kategorien gebraucht man im deutschen andere präpositionen als „von“: absicht zu… oder lust auf etwas). auch das (sich) verhalten-zu fällt hierunter.
intentionalität wiederum kann als verwandt mit, wenn nicht spezialfall von intensionalität betrachtet werden: gemeinsames-von, muster (typ, vorbild )-von, selbes-wie weisen diese logische (grammatische) struktur auf.
die mittelstellung des „objektiv-intentionalen zwischen subjektivintentionalem und sonstigem intensionalen scheinen es dafür zu prädestinieren, bei erklärungsversuchen und definitionen für kategorien dieser beiden nachbarsphären herangezogen zu werden, die vorgeblich
metaphorischen oder analogie-charakter haben sollen; meist aber verstecken sich hinter solchen erklärungen versuche, die grenzen zwischen den sphären in richtung auf das objektiv-intentionale zu überschreiten, und den unterschied zu ihm zu nivellieren. dazu muss es starke antriebe geben; sie haben ihre quelle, wie sich unschwer erkennen lässt, im dinglichen oder eben objektiven , also objekt charakter der kategorien bild, beschreibung, imitation, anzeichen und spur.
(andererseits gibt es durchaus versuche, die reduktionen auch umgekehrt vorzunehmen: objektiv-intentionales zu deuten als „bloss“ dingliches, dessen intentionale beziehung auf anderes dingliches vermittelt sein soll durch eine nichtreduzierbare eigenschaft namens bedeutung , die ihrerseits wieder einen subjektiven (meinen, dabei-denken-an, sicherinnert-fühlen-an usw.) oder objektiv-intensionalen (regel der abbildung bzw. projektion, zugrundeliegende und die intentionale gemeinsamkeit vermittelnde idee, form, muster, regel, die ihrerseits aber nicht dinglich verfasst sein konntei, wie die objektiv-intentionalen gebilde) charakter annehmen konnte.)
2 es zeichnet das objektiv-intentionale weiterhin aus, dass es sich in verschiedenen, untereinander verbundenen modalitäten darstellen lässt:
1. als eigentliches, intentionales bildding, gebilde, objekt – das abbild; 2. als erzeugungsvorgang, der dieses objekt erzeugt – der abbildungsvorgang;
3. als regel einer klasse sowohl von vorgängen wie deren resultaten, die untereinander durch ihre verbindung zum „intendierten“ objekt verbunden sind – und womöglich gerade darin mit ihm übereinstimmen: inhalt der abbildung.
(statt „objekt“ müssen wir natürlich „objektives“ sagen – denn es handelt sich nicht nur um dinge, sondern auch vorgänge oder zustände an dingen, des weiteren sachverhalte, die abgebildet, beschrieben, kopiert (imitiert) werden können oder ihnen spezifisch entsprechende anzeichen hervorrufen oder spuren hinterlassen können; die rede von erzeugungsvorgängen für dinge, vorgänge, zustände an dingen, sachverhalte bleibt in gleicher weise anwendbar, ebenso die von einer pluralität solcher objektiver phänomene, die durch eine gemeinsamkeit untereinander und unter umständen mit ihrem vor- und urbild verbunden sind.)
3 die drei modalitäten könnten folgendermassen zusammenhängen:
a) ein und derselbe erzeugungsvorgang erzeugt wieder und wieder, allerdings mit gewissen variationen, gleichartige phänomene; die gleichartigkeit wird dabei durch eine struktur gewährleistet, die im zusammenwirken mit der mechanik des erzeugungsvorgangs die phänomene erzeugt;
b) ein phänomen wird „abgetastet“ und schritt für schritt seine oberflächenbeschaffenheit, in der richtigen geometrischen anordnung, re
produziert. auf diese weise wird das phänomen verdoppelt. (dies könnte zb. die produktion einer struktur sein, die im verein mit einem erzeugermechanismus reproduktion des originals gestattet. diese struktur muss nicht aussehen wie das original.)
c) ein phänomen ist dann das bild eines andern, wenn sich ein vorgang der abbildung, d.h. erzeugung des bild-phänomens durch das andre, denken lässt, wie unter b. (speziell könnte man sich einen „vergleichsapparat“ denken, der für jedes homologe rasterpunkt-paar von original und bild die übereinstimmung mit ja oder nein angibt und diese übereinstimmung oder nicht-übereinstimmung auf einem dritten objekt durch je einen weissen oder schwarzen punkt darstellt.)
4 als abbild scheint man also etwas charakterisieren zu können, was durch einen bestimmten vorgang erzeugt wird oder einem solchen vorgang als „form“ dienen könnte; ein solcher erzeugungsvorgang wiederum kann charakterisiert werden dadurch, dass er eine kausalverbindung zwischen zwei verschiedenen dingen oder phänomenen schafft, die dann gleich aussehen (zumindest in einer hinsicht – und also – zumindest in dieser hinsicht, d.h. wenn man nur auf diese hinsicht achten würde, und ausserdem nichts über die unterschiedliche lokalisation beider objekte wüsste – verwechselt werden könnten); gleichheit zweier objekte wiederum scheint definierbar zu sein über die resultate der tätigkeit eines „vergleichsapparats“, nämlich über – die jeweilige hinsicht
repräsentierende – objekte und deren oberflächenbeschaffenheit. (diese objekte, die die hinsicht repräsentieren würden, in der etwas verglichen würde, würden in
eben dieser hinsicht den verglichenen objekten bzw. phänomenen immer noch gleichen. dies würde nicht mehr gelten, wenn man die resultate des vergleichs nach einem code aufzeichnen würde, aus dem man – in koppelung mit einem bestimmten erzeugungsvorgang – ein solches, die hinsicht repräsentierende, objekt, erzeugen könnte.)
5
Wenn es weder die Übersichtlichkeit noch die Umsetzbarkeit in ein Imitat ist, was (genaue) Beschreibung und (ausführliche) Abbildung trennt, dann kann das, was beide tatsächlich unterscheidet, nämlich das unterschiedliche „Aussehen“, vor allem das Aussehen-in-bestimmten Hinsichten-wie-der-Gegenstand (bis hin zur Verwechselbarkeit unter bestimmten Beobachtungsbedingungen), nicht der (einzige) Grund für diese Gemeinsamkeit sein – denn dann müssten beide, Bild und Beschreibung, diese Eigenschaft haben. Es muss sogar möglich sein, bei hinreichender Genauigkeit, jeden der drei „Träger“ der gemeinsamen Eigenschaft, in jeden der beiden andern zu verwandeln: das Imitat in ein Bild oder eine Beschreibung, das Bild in eine Beschreibung oder ein Imitat, die Bechreibung in ein Bild oder ein Imitat; und es könnten verschiedene Personen sein, die solche Umwandlungen (in beliebiger Reihenfolge) nacheinander vornehmen.
Es muss also etwas geben, was sich zuerst in einem Aussehen (etwa eines Originals), dann in einer beliebigen Folge von Imitaten, Bildern, Beschreibungen, niederschlägt, und zuletzt auch wieder in ein Aussehen verwandelt werden kann – obwohl es zwischenzeitlich diese Eigenschaft, Aussehen (Erscheinung) zu sein, verlieren kann. Die extremste Form des Aussehens- oder Anschaulichkeitsverlustes ist die rein symbolische Beschreibung (vielleicht in Form eines Codes). Könnte es nun aber nicht sein, dass diese anschauungsfernste Form, in der ein anschaulicher Gehalt transportiert werden kann, doch Anschauliches enthält – dass wir sie falsch beschrieben hatten, als wir sagten, sie sei darum nicht Bild , weil sie dem Gegenstand in keiner Hinsicht?(aus keiner Perspektive) „ähnelt“ (womöglich zum Verwechseln).
Wenn es weder die Übersichtlichkeit noch die Umsetzbarkeit in ein Imitat ist, was (genaue) Beschreibung und (ausführliche) Abbildung trennt, dann kann das, was beide tatsächlich unterscheidet, nämlich das unterschiedliche „Aussehen“, vor allem das Aussehen-in-bestimmten Hinsichten-wie-der-Gegenstand (bis hin zur Verwechselbarkeit unter bestimmten Beobachtungsbedingungen), nicht der (einzige) Grund für diese Gemeinsamkeit sein – denn dann müssten beide, Bild und Beschreibung, diese Eigenschaft haben. Es muss sogar möglich sein, bei hinreichender Genauigkeit, jeden der drei „Träger“ der gemeinsamen Eigenschaft, in jeden der beiden andern zu verwandeln: das Imitat in ein Bild oder eine Beschreibung, das Bild in eine Beschreibung oder ein Imitat, die Bechreibung in ein Bild oder ein Imitat; und es könnten verschiedene Personen sein, die solche Umwandlungen (in beliebiger Reihenfolge) nacheinander vornehmen.
Es muss also etwas geben, was sich zuerst in einem Aussehen (etwa eines Originals), dann in einer beliebigen Folge von Imitaten, Bildern, Beschreibungen, niederschlägt, und zuletzt auch wieder in ein Aussehen verwandelt werden kann – obwohl es zwischenzeitlich diese Eigenschaft, Aussehen (Erscheinung) zu sein, verlieren kann. Die extremste Form des Aussehens- oder Anschaulichkeitsverlustes ist die rein symbolische Beschreibung (vielleicht in Form eines Codes). Könnte es nun aber nicht sein, dass diese anschauungsfernste Form, in der ein anschaulicher Gehalt transportiert werden kann, doch Anschauliches enthält – dass wir sie falsch beschrieben hatten, als wir sagten, sie sei darum nicht Bild , weil sie dem Gegenstand in keiner Hinsicht?(aus keiner Perspektive) „ähnelt“ (womöglich zum Verwechseln)?
descartes 3
1. der cartesianische (mentalistische) grundgedanke (das „paradigma“) lautet: a) geistige zustände und vorgänge sind datierbar, werden z.t. von äusseren ereignissen verursacht (wahrnehmungen!) und verursachen z.t. ihrerseits äussere ereignisse (körperbewegungen, speziell auch sprachliche äusserungen, und auch vegetative reaktionen wie herzklopfen, hormonausschüttung, psychosomatische krankheiten).
b) die offensichtlichen ursache-wirkungsbeziehungen unter beteiligung wenigstens eines geistigen gebildes (wahrnehmungen (wirkungen eines auf eine sinnesfläche einwirkenden reizes) und absichten (ursachen von willkürbewegungen)) haben dabei eine besondere eigenschaft: sie sind (durch das jeweils spezifische kausalverhältnis vermittelte) abbildbeziehungen. (wahrnehmungen sind abbilder (repräsentanzen) des reizes; absichten sind repräsentanzen (vorstellungen) der auszuführenden handlung, die ausgeführte handlung eine abbildung (realisierung) ihres inneren (vor)bildes).
c) das paradigma von absichten und wahrnehmungen wird nun verallgemeinert: alles, was überhaupt erlebnischarakter hat, wird nach dem muster der wahrnehmung als wirkung eines einwirkenden reizes gedacht; speziell affekte, empfindungen, stimmungen. (der allgemeine begriff für alles erlebte „geistige“, das durch einwirkung „äusserer“, also auch körperlicher, insgesamt jedenfalls „nicht-geistiger“ ursachen entstanden ist, ist „repräsentanz“ (der ältere begriff ist im deutschen „vorstellung“.)
(anm. charakteristisch bei freud: im „wunsch“ sei enthalten eine „triebrepräsentanz“, trieb als körperlicher zustand gedacht, der irgendwie geistig „repräsentiert“ werden muss. psychoanalyse ist mentalismus par excellence: mentale gebilde werden mit dem bewusstsein quasi betrachtet oder auch nicht, sind auf jeden fall, ob „bewusst“ oder nicht, „vorhanden“.)
d) analog zu erlebten inneren vorgängen und zuständen wird von inneren handlungen gesprochen im zusammenhang mit allem „inneren“, wozu sinnvoll aufgefordert werden bzw. das sinnvoll angekündigt werden kann: denken („problemlösen“, urteilen, begriffe bilden), vorstellen, sich erinnern, sich entschliessen. innere handlungen sind operationen mit repräsentanzen.
das resultat innerer handlungen ist die zielvorstellung – ein möglicher willensinhalt.
e) aus dieser deutung mentaler kategorien entstehen zwei arten von aporien.
da das mentale hier verdinglicht erscheint, oder, wie man sagen könnte, umgewandelt in etwas äusseres , der äusseren welt angehörendes, erhebt sich die frage nach der natur des geistigen von neuem (die eigentlich beantwortet werden sollte).
die eine antwort ist: dass das geistige mit den genannten strukturen identisch ist – insbesondere, dass zielvorstellungen identisch mit absichten sind. daraus folgt, dass die beziehungen zwischen geistigem, nämlich begründungsbeziehungen , beziehungen von der art sein müssen, wie sie zwischen äusserlichem (dinglichem, der äusseren welt angehörigem) bestehen: kausalbeziehungen.
die andere antwort ist: dass das geistige mit den genannten strukturen nicht identisch ist, und dass es hinter diesen „äusserlichen“ mentalen vorgängen die eigentlich geistigen geben müsse: ein inneres erleben des äusseren erlebens (sich-bewusst-machen), die absicht zu denken, vor allem der vollzug der wichtigsten inneren handlung überhaupt, des entschlusses, der eine zielvorstellung in eine absicht verwandelt, indem er sie mit einer ebenfalls bloss äusserlichen „willenskraft“ (oder deren repräsentanz) koppelt.
f) gleich, auf welcher grundlage aber sie entstanden ist -in jedem fall bewirkt die absicht wiederum die äussere handlung.
g) (cartesianische sprach-, genauer: bedeutungstheorie – der von frege bekämpfte „psychologismus“ in der bedeutungstheorie.) eine spezielle art des handelns ist das sprechen . in analogie zum handeln allgemein steht hinter jedem sprechakt eine redeabsicht , die ihn verursacht.
die zielvorstellung, die hinter (oder in) der redeabsicht steckt, entsteht, indem einem beliebigen der bislang genannten geistigen gebilde der „richtige“ ausdruck zugeordnet wird (dies ist zu verstehen im sinne einer inneren operation mit repräsentanzen von äusserungstypen und geistigen gebilden, deren bestehen zuvor innerlich festgestellt werden musste). dieses innere zuordnen ist das meinen .
wichtige anmerkung zu diesem letzten punkt.
die asymmetrie bzw. das problem des fremdpsychischen, der bewusstseinsregress (retrograd, als bewusstsein des bewusstseins usw., antegrad als transzendentalphilosophie) und die freiheits-determinismusantinomie sind zwar anomalien bzw. pathologische symptome des cartesianischen paradigmas, aber sie sprengen es nicht auf – was schon daran zu bemerken ist, dass es trotz dieser schwierigkeiten so gut wie unbestritten ist – einfach, weil man sich nicht vorstellen kann, wie es anders sein könnte. tatsächlich ist die cartesianische bedeutungstheorie die achillesferse des cartesianismus, und das hat frege entdeckt. die cartesianer hatten zuvor in der sprache nicht das geringste problem gesehen – vor allem schien sich noch zwangloser, als im begriff der repräsentanz, im zusammenhang mit dem sprechen die vorstellung des abbildens verwenden zu lassen. in der pathogenese des cartesianischen denkens liegt diese vorstellung in wirklichkeit der von der repräsentanz zugrunde – cartesianismus, ebenso wie ontologie, entsteht aus ein falschen aufassung dessen, wie sprache funktioniert (und zwar aus einer, die versucht, den fehler der vor-cartesianischen, metaphysischen sprachauffassung, wonach begriffe auch namen von etwas (da ist der ausgangspunkt der ontologie: sokrates: „du nennst doch etwas röte, gerechtigkeit, tapferkeit?“ usw.) sind, zu korrigieren).
die ontologie erklärt das begriffliche sprachspiel (definieren, beurteiolen, klassifizieren und subsumieren unter regeln) nach dem vorbild des beschreibens und berichtens ; der cartesianismus (transzendental-, bewusstseinsphiolosophie, kognitionspsychologie) leitet das begriffliche sprachspiel aus dem bekundungssprachspiel (dem „selbstzuschreibungssprachspiel“ im engeren sinn: empfindungen, absichten, regeln) ab, und behandelt nun dieses letztere wiederum nach dem vorbild des beschreibens. beide, ontologie wie transzendentalphilosophie bzw. cartesianismus, behandeln beschreiben als abbildendes namennennen (zeigen und benennen). diese primitive referenztheoretische auffassung der sprache ist die quelle aller philosophischer verwirrungen überhaupt .
was hat frege nun entdeckt (und wittgenstein nach allens seiten hin untersucht)?
die beiden zentralprobleme entstehen im zusammenhang mit dem begriff „richtig“: wahl des „richtigen“ ausdrucks für den inneren zustand (und so wie wir sagen: alles sprechen ist letztlich bekunden (im weiteren sinn), also handlungsankündigen, so sagt (und meint dasselbe) die cartesianische bedeutungstheorie: alles sprechen (sagen, was man meint) ist beschreiben, benennen, ausdrücken eines inneren zustands.)
wir werden gleich sehen, wie die klassischen puzzles wittgensteins hier entspringen.
wenn innere zustände und vorgänge schon bestehen und vorliegen, bevor ihr „inhaber“ (mit seinem „privilegierten zugang zu ihnen“) beginnt, sie (richtig oder falsch) zu beschreiben/benennen/auszudrücken, dann haben sie offenbar ein eigenes kriterium für ihr bestehen. das berühmte privatsprachproblem lautet nun: wenn wir zuhörer zugang zu den inneren zuständen des andern bekommen, dann ist es völlig egal, welche „private“ sprache er spricht – wir können sie lernen, indem wir konsequent überprüfen, wann er was sagt. konsequenz im sprachgebrauch ist hier ganz automatisch das kriterium dafür, dass überhaupt ein ausdruck vorliegt bzw. eine sprache. wenn wir aber keinen zugang haben, können wir nciht einmal sagen, ob der andre eine sprache spricht. noch genauer formuliert: wenn wir einen zugang zu seinem „meinen“ hätten (diese ausdrucksweise ist natürlich hier von unserer seite aus ein zugeständnis, in wirklichkeit stehen uns dabei sämtliche haare zu berge, aber es geht ja darum, auf cartesianischen grundlagen nicht wegzudiskutierende begriffliche probleme aufzudecken), wäre die sprachlichkeit (bedeutsamkeit) bestimmter, von ihm
für sprachlich erklärter ausdrücke noch immer nicht gesichert. sprachlichkeit, bedeutsamkeit eines (sprach)verhaltens (oder eines kandidaten dafür) hängt offenbar von seiner übersetzbarkeit ab (=seiner deutbarkeit durch einen übersetzenden ausdruck; lat. interpretari, deuten, heisst ursprünglich: übersetzen; interpres: der dolmetscher) – und das impliziert ein verhältnis zu uns . das verrückte ist aber nun: sein meinen unterstellt ja zumindest „subjektiv“, „vermeintlich“, eine richtige (oder zumindest konsequente, im rahmen des privatsprachgebrauchs) ausdrucksweise für den „gemeinten“ inneren zustand gewählt zu haben. ob das jetzt stimmt oder nicht: tatsache ist, dass es damit auch ein (konstitutives) verhältnis zu diesem verhältnis zu uns (der übersetzbarkeit durch uns, der verständlichkeit für uns) eingenommen hat. konstitutiv ist dieses verhältnis zur verständlichkeit, die das meinen hat, darum, weil „etwas mit etwas (einem zumindest vermeintlich sprachlichen ausdruck) meinen“ oder „etwas (übersetzbares, verständliches) mit etwas (wieder: einem sprachlichen ausdruck) sagen (!) wollen“ dieses moment enthält. wittgenstein sagt es ungefähr so: man kann nciht alles mit allem meinen – sonst ist es eben kein meinen mehr.
so ist also nun zumindest eine klasse subjektiver zustände an ein aussenverhältnis zu uns gebunden, und „intersubjektiv“ geworden, ohne dass man sagen könnte, dass die intersubjektivitätsbedingung irgendetwas mit einem „zugang“ zu etwas auf irgendeine weise „beobachtbarem“ zu tun hätte – und das hängt auch damit zusammen, dass die intersubjektivitätsbedingung zu den bedingungen der möglichkeit dessen selbst gehört, was hier angeblich vor aller beobachtung schon existieren sollte. statt „intersubjektivitätsbedingung“ könnte es auch „verstehbarkeitsbedingung“ heissen; und alle metaphern des „beobachtens“ und „(beobachtet oder unbeobachtet) existierens“, „bestehens“ sind ungefähr so sinnvoll, wie sie im zusammenhang mit „etwas (als etwas; ausgedrückt in einer übersetzung) verstehen bzw. verstanden haben“ (dafür steht „beobachten“) bzw. „verstehbar sein als“ (dafür steht „existieren“) gebraucht werden können (also vermutlich garnicht).
mit dieser „intersubjektivierung“ des meinens ist nun nicht nur eine weitere anomalie des cartesianischen „paradigmas“ in die welt gesetzt – sie ist vielmehr der anfang von seinem ende. (der ausdruck „paradigma“ ist hier übrigens auch nur ironisch mitbenutzt – er bezieht sich sonst auf naturwissenschaft, also kausalhypothesensysteme; beim cartesianismus haben wir es aber mit einer rein analytischen theorie zu tun, die verrückterweise (wie jede metaphysik) sich einbildet, in irgendeiner (wenn auch besonderen) weise über etwas in der welt oder gar über diese als ganze zu reden. eine analytische theorie ist aber gänzlich apriorisch und nicht von empirie abhängig, handelt auch garnicht von ihr, sondern von zusammenhängen zwischen begriffen, falls sie auf eine bestimmte weise gemeint sind . besser sagt man also: logische theorie, und statt theorie besser: begriffs-übersicht, übersichtliche darstellung. hier ist also ncihts hypothetisch – es sei denn die hypothese, das man’s so richtig gemacht hat und nicht falsch gerechnet hat.)
es kommt jetzt der anticartesianische bzw. antipsychologistische zentralgedanke.
frege hat ihn für psychische zustände formuliert, die die zusätzliche eigenschaft haben können, irrtümer sein zu können. d.h. man beschreibt/benennt/bringt zum ausdruck usw. diese zustände (überzeugungen) in form von behauptungen. frege weist nun darauf hin: die eigenschaft einer überzeugung, irrtum zu sein, ist, ähnlich wie die eigenschaft eines meinens, verständlich zu sein, keine des psychischen, des inneren zustands. und das ist noch sehr halbherzig von ihm gewesen. geradeso wie beim meinen, muss es nämlich heissen: ein irrtum, der nicht spätestens durch unsre kritik korrigierbar ist, ist nicht einmal mehr eine überzeugung . und das bedeutet: überzeugung zu sein, ist eine normative eigenschaft – um zurecht bescheinigt zu bekommen, dass man eine überzeugung hat, muss man bestimmte anforderungen erfüllen.
nun sagt der ausdruck „norm“ auch nicht sehr viel mehr, als es etwa die ausdrücke „begriff“ oder „prädikat“ tun; statt anforderungen könnte es dann auch „kriterien“ heissen, und das mit der norm hört sich auf einmal sehr banal an. der witz ist, dass es sich nicht um eine deskriptive (oder strukturelle), sondern um eine funktionelle (dispositionelle) norm (kriterien-menge) handelt. ihr bestehen kann nur dadurch festgestellt werden, dass sie sich realisiert – zukünftig. unser beispiel war: damit man von jemandem sagen kann, dass er eine überzeugung hat (etwas glaubt, für wahr hält), muss er, falls sie nicht stimmt, sich als korrigierbar erweisen – sonst kann man irgendwann nicht einmal mehr von einer falschen überzeugung (einem irrtum, einem (noch)nicht-wissen-dass) sprechen. darauf weist wittgenstein hin: bestimmte fehler sind nicht einmal mehr fehler zu nennen.
(anm. ein wahn ist nach der psychiatrischen definition (ungefähr) eine unkorrigierbar falsche überzeugung (es kommen natürlich noch einige kriterien hinzu). er gilt gleichzeitig noch als mentales phänomen. das hängt damit zusammen, dass mit überzeugungen weitere kriterien (normen) verbunden sind, die auch ein paranoiker z.b. noch erfüllt: zb. unternimmt er fluchtversuche, wenn er sich bedroht fühlt, zeigt angst, ist beruhigt, wenn er (in seinem sinne zweckmässige) hilfe erhält, usw.)
ganz ähnliches gilt für sämtliche inneren zustände und vorgänge: ihr bestehen, ihre zuschreibbarkeit, auf grundlage einer entsprechenden „selbstzuschreibung“ ihres „inhabers“, oder auch hypothetisch, ohne solch eine äusserung, ist geknüpft an die erfüllung (realisierung) bestimmter dispositioneller normen: wenn dasunddas geschieht, hat der betreffende in bestimmet weise zu reagieren – sonst ist er in einem anderen zustand (d.h. er hat uns angelogen, oder wir haben falsch geraten) – und dann müssen wiederum andere krieterien erfüllt werden (die aber schon – in irgendeinem der überhaupt möglichen zustände muss er schon sein) – oder aber er ist in garkeinem zustand , weil die grundlage für das zuschreiben eines inneren überhaupt, von zuständen und vorgängen, abhanden gekommen ist – weil wir sein verhalten nicht mehr als das einer person verstehen können.
eine der schwierigkeiten dieser betrachtungsweise ist folgende, und wir hatten damit bereits zu tun, als wir den „normbegriff“ besprachen. personalität, und vor allem die individualität, die eigenschaft, bestimmte, besondere innere zustände und vorgänge (vor allem auch: ein bestimmtes erfahrungswissen) aufzuweisen, ist hier nicht aufgefasst als substanzbegriff, sondern als ein bestimmter typ des funktionierens – ein, im weitesten sinne, attribut von substanzen, „einzeldingen“. res (!) cogitans, vernünftig, person zu sein, ist für cartesianer immer gleichbedeutend damit, ein (zumindest zeitlich) abgrenzbares ding zu sein, etwas – in der starken version gilt dies für die durch „cartesianische selbstgewissheit“ zumindest vor sich selbst als denkende wesen ausgezeichneten dinge, in der schwächeren zumindest für individualitäten (im normalen alltagscartesianismus, der zb. die zweifel der „meditationen“ bezüglich der eignen erinnerungen nicht mitmacht, fällt personalität ohnehin mit (diese) individualität, und diese wiederum mit dieses „indiviuum“ sein zusammen). (ein hervorragendes beispiel für diese denkweise sind die elenden grübeleien in manfred franks buch über selbstbewusstsein. selbstbewusstsein, „unmittelbare bekanntschaft mit sich selbst“, wird dort im wesentlichen gleichgesetzt mit „sich selbst identifizieren können“ – wissen, welches ding in der welt der eigne körper ist.)
um den unterschied zwischen substanz- und funktionsbegriffen genauer zu fassen, machen wir kurz folgende unterscheidung.
ein substanzprädikat entsteht, indem man einen singulären terminus (kennzeichung, name) in ein prädikat umformt: „…ist der vater von platon.“, „…ist der zweite von links.“, „…ist der gewinner der letzten fussballweltmeisterschaft.“, „..ist der morgenstern.“, „…ist julius caesar.“ sämtliche besonderheiten der referenz mithilfe singulärer termini interessieren uns jetzt nicht weiter, zb. ob es sich um ostensive refernz handelt, ob das bezeichnete (logische) individuum ein (physikalischer) körper, ein komplex aus solchen, einen (als körper gedachten, wenn auch maximal flachen) oberflächen-ausschnitt, nicht aber alles dies, wenn es jeweils mit einem zeitlichen index versehen ist (d.h. körper, menge, oberflächenausschnitt zu einem bestimmten zeitpunkt bzw. innerhalb einer bestimmten zeitspanne)(zustände und vorgänge an körpern, die u.u. noch andauern können, auf die ebenfalls mit singulären termini referiert werden kann, sollen ebenfalls von der prädikat-generierungs-
operation ausgeschlossen sein.)
man sieht: die (sinnvollen) aussagen, die mit solchen prädikaten gemacht werden können, sind identitätsaussagen – es sind identifikatorische prädikate .
identifizieren (und durch kennzeichnung darauf referieren, oder auch benennen) kann man nun bekanntlich eine ganze menge: orte, zeitpunkte, eigenschaften, ereignisse, zustände, dispositionen, räumlich abgegrenzte gebilde, und unter diesen speziell physikalische körper. wie man sieht, sind, nach dem, was wir ausgeschlossen hatten, unsre prädikate genauer physikalische körper identifizierende; die aussagen, um die es sich handelt, stellen die identität unterschiedlicher „gegebenheitsweisen“ (wie frege das im zusammenhang mit seinem begriff des „sinns“ nannte) derselben physikalischen körper fest; nennen wir diese spielart identifikatorischer prädikate substanzprädikate . dann gilt: die cartesianische tradition denkt den begriff des person- und vernünftigseins (im sinne von: geist haben, bewusstsein haben oder sein, „ein ich sein“) als (mindestens) lokalisierbarer, situierbarer körper sein – mithin als als substanzprädikat. und erst recht denkt sie den begriff des individualität-habens so: paradox wäre demnach die fomulierung, dass zwei räumlich getrennte individuen dieselbe individualität besitzen.
(anm. der „teletransport“ der science-fiction-literatur, das „beamen“, ist ganz auf dieser linie: übermittelt wird eine struktur-information, die aufgrund gleicher physikalischer dispositioneller eigenschaften der chemischen elemente notwendig die gleiche mentale funktion realisiert. es wird also in dieser phantasie präzise ein körper reproduziert (genauer: ein komplex aus physikalisch elementaren und hinsichtlich der relevanten eigenschaften invarianten strukturbestandteilen), und nicht ein bewusstsein (geist usw.). näher an einer funktionellen auffassung des geistes scheint sich die künstliche intelligenz zu bewegen; doch dieser eindruck täuscht. k.i. ist vielmehr die absurde vollendung des cartesianischen struktur-begriffs: bewusstsein mit einer trägerstruktur identifizieren, bedeutet, „bewusstseinsteile“ mit teilen der trägerstruktur identifizieren. die unterscheidung von „hardware“ und „software“ dynamisiert diese strukturelle sicht nur: variationen von mentalem (bewusstseins-teilen) müssen demnach variationen (modifikationen) von struktur-, also hardwareteilen, entsprechen. die „hardware“ ist dann nichts andres als die materielle realisierung bestimmter „prozesseinheiten“ (früher hiess so etwas „vermögen“), die bestimmte zustände annehmen können. die funktionell-strukturelle gliederung (dass sich dies identifizieren lässt, ist die voraussetzung für die ganze fragestellung: wenn die gesamte bewusstseinsfunktion an eine struktur gebunden ist, dann sind die teilfunktionen an teilstrukturen gebunden, oder vielmehr: sie sind diese strukturen (wobei verschiedene funktionelle zustände verschiedenen zuständen korrespondieren, die die struktur annehmen kann) auf der mentalen ebene ist dann materiell repräsentiert, implementiert, realisiert – wobei niemanden stört, dass die betreffenden „hypothesensysteme“ so schön empiriefern sein können, und trotzdem so überzeugend klingen – wen wundert’s, denn die ganze aufgeblähte kognitionspsychologie (darin nur noch übertroffen von der linguistik, die überhaupt keinen beschränkungen von aussen unterliegt) ist (bestenfalls) nichts als eine primitive analytische grammatik der mentalen prädikate – übersetzt in einen neuen jargon.)
(anm. zur „supervenienz“)
wie lautet nun der gegenbegriff? ganz allgemein können wir von den logischen individuen unterscheiden die eigenschaften solcher individuen, die man unter zuhilfenahme von prädikaten ihnen zuschreibt (wobei man auf die betreffenden logischen individuen mithilfe singulärer termini referiert ).
genauso, wie wir oben identifikatorische prädikate überhaupt von substanzprädikaten (als einem spezialfall) unterschieden (und dem lag ja ein entsprechendes verhältnis zwischen logischen individuen überhaupt, und substanzen, wie wir sie definierten, zugrunde), werden wir jetzt eine bestimmte sorte eigenschaft abgrenzen: funktionelle (wir könnten dies auch so ausdrücken: wir heben unter den beschaffenheiten, qualitäten
überhaupt, eine bestimmte klasse hervor).
ähnlich verwandt wie körper (dispositionstragende dinge) bzw. strukturen (aus elementaren körpern zusammengesetzte körper) mit dingen (dauerhaften, füreinander undurchdringlichen bzw. miteinander nach einfachen regeln (elastische stösse, eindringen, verformungen, zerteilungen) interagierenden gebilden, bzw. speziell komplexdingen (in komplexdinge bzw. elementardinge zerfällbare dinge) sind (und diese wiederum spezialfälle dauerhafter (räumlicher) gebilde überhaupt darstellen), so funktionsweisen (speziell diejenigen von strukturen, die als resultierende der elementardispositionen der diese tragenden elementarkörper, aus denen die strukturen zusammengesetzt sind, entstehen) mit dispositionen (und diese wieder mit (deskriptiven) qualitäten).
(anm. wir müssen hier kurz die logischen grundlagen der trennung besprechen in (lokalisierbaren)(u.u. kurz- oder lang-lebigen (dauerhaften), punktuellen oder flächig, räumlich ausgedehnten, voluminösen (massiv oder hohl), (un)scharf abgegrenzten, (relativ) (un)durchdringlichen) gegenstand (-stypen) und (an ihnen realisierte, veränderliche)(mögliche) eigenschaften (einer sinnesdimension)(die von ihm ausgesagt werden können). reale gegenstände (oder typen von ihnen) sind, welche gestalt und dauer sie auch immer haben, notwendig zu charakterisieren in zwei hinsichten , die beide sich an demselben geometrischen substrat (punkt, fläche, volumen) finden (es sei bewegt oder ruhend), derart, dass eigenschaften des gegenstandes in jeweis einer hinsicht (dimension) wechseln können, während die andere unverändert bleibt. die unveränderte eigenschaft (in der einen hinsicht) heisst wesentlich, die andere akzidentell.
beispiel: ein blinkender grüner lichtpunkt in einem halbdunklen raum, der unvorhersehbar springt, und zwischen den sprüngen langsame unregelmässige bewegungen vollführt. das blinken werde langsam oder schneller; die farbe kann nach rot wechseln (über dazwischenliegende stufen im farbspektrum). wenn der punkt springt, gewährleistet nur die kontinuität der „wesentlichen“ eigenschaft die (relative) identität des „gegenstandes“ (in einer hinreichend anders gearteten umgebung: in einer menge blinkender grüner lichtpunkte wird es schwierig, bei sprüngen noch von identität zu sprechen; dazu wäre dann eine charakteristische, und von allen andern unterschiedene blinkfrequenz erforderlich). „sprünge“ sind grenzfälle für die feststellung von identität von gegenständen; in einer welt ohne diskontinuierliche bewegungsformen entsprechen ihnen plötzliches entstehen und vergehen, u.u. plötzliche beschleunigungen (durch die sich gegenstände aus dem wahrnehmungssfeld des beobachters entfernen oder in es eintreten), oder nachbarschaft zu sehr ähnlichen gegenständen, die anlass zu verwechslungen gibt – und dies alles mit oder ohne unterbrechung der wahrnehmung. von dieser art sind die meisten „identifikations“-probleme; die logik der gegenständlichkeit (trennung in wesentliche und akzidentelle eigenschaften; identitätsbegriff) bleibt davon unberührt. ende der anm.)
nun muss kurz der begriff der disposition erklärt weren.
eine disposition ist ein zustand an einem ort, derart dass „ursachen“, ereignisse oder zustände an orten in fester lagebeziehung zum ort des bestehens der disposition regelmässig gefolgt sind von „wirkungen“, ereignissen oder zuständen an orten in festen lagebeziehungen zum ort der disposition oder der ursache.
alle drei orte können identisch sein, oder auch nur zwei, sie können aber auch alle drei verschieden sein.
der ort einer disposition kann charakterisiert sein durch und wechseln mit dem ort des bestehens einer (deskriptiven) qualität – eine disposition zu tragen, ist dann eine weitere (nicht-deskriptive)(sondern dispositionelle) eigenschaft eines wenigstens durch die den ort des bestehens der disposition charaktersierende qualität (zustand) wesentlich bestimmten gegenstandes – des „trägers“ der disposition.
gegenständen (bewegliche deskriptive qualitäten) können neben weiteren deskriptiven qualitäten als eigenschaft nicht nur, als deren träger, dispositionen besitzen (bzw. den ort von deren bestehen anzeigen), sondern auch die, bestimmte eigenschaften gehabt zu haben, im verlauf der dauer ihrer existenz: die eigenschaft, bestimmtes gewesen zu sein, u.u.
auch (bei zusammengesetzten gegenständen) aus bestimmtem entstanden oder sich daraus (durch veränderung) entwickelt zu haben, sowie, an bestimmten orten gewesen zu sen und bestimmte bewegugen durchgemacht zu haben.
eine lebensdauer und also eine bestimmte vorgeschichte gehabt zu haben, ist eine unter mehreren konstitutiven eigenschaften von dingen (neben ihrer zusammengesetztheit aus elementaren gebilden der gleichen ontologischen stufe, gegenständlichkeit, ausgedehntheit, der relativen schärfe ihrer abgegrenztheit, und ihrer relativen „undurchdringlichkeit“, d.h. wechselwirkung mit anderen gebilden gleicher ontologischer stufe). tatsächliche dauer von dingen, ebenso wie ihre relative stabilität bei interaktionen können ausdruck zugrundeliegender objektiver und durch ihre beschaffenheit als träger angezeigte identitätsbegründende erhaltungsdispositionen (unter bestimmten randbedingungen) sein. ähnlich kann man die andern konstitutiven eigenschaften, gegenständlichkeit, abgegrenztheit und ausgedehntheit, auffassen als resultat des bestehens gewisser beschaffenheitsdispositionen, deren wirkungen – bestimmte anblicke der betreffenden gebilde – durch orts- und aufmerksamkeitswechsel des beobachters bzw. änderung der relativen lage von sinnesorganen, als ursachen, hervorgerufen werden.
der begriff des dings im rein deskriptiven sinn (d.h. als gebilde, das eine bestimmte konstante beschaffenheit bei beobachtung ringsum aufwies und sich bei wechselwirkungen als relativ stabil erwies) ist dann von dem des dings im eigentlichen, nämlich dispositionellen sinn, zu unterscheiden. von solchen hinsichtlich ihrer beschaffenheits- und identitätsdispositionen mehr oder weniger vollständig bestimmten dingen sprechen wir im folgenden als dingen im engeren sinn.
wenn solche dinge träger von weiteren dispositionen sind, nennen wir sie körper .
jeder körper ist also zumindest einmal ein ding, und als solches träger von beschaffenheits- und identitäts(beschaffenheits-erhaltungs)dispositionen. darüberhinaus aber ist er träger beliebiger dispositionen; und im normalfall (wenn es sich nicht um die blosse erscheinung eines körpers handelt) ist, ding von dieser, körper bestimmter art charakterisierenden art, zu sein, das anzeichen für das bestehen der für körper dieser art charakteristischen dispositionen.
man könnte also auch sagen: ein körper ist ein ding, zu dessen beschaffenheit (im weiteren nicht nur morphologischen sinn) charakteristische dispositionen (jenseits der beschaffenheits- und identitätsdispositionen, die ihn bereits als ding auszeichnen) gehören. ganz analog zur logik der ding-haftigkeit können wir nun auch von dispositionen sprechen, die bewirken, dass (unter bestimmten randbedingungen) diese, den körper einer bestimmten art charakterisierenden dispositionen erhalten bleiben – und er mit ihnen.
im unterschied zum ding aber hat das, was erhält, und das, was erhalten wird, gleichen logischen status: nämlich disposition zu sein. so können wir, anders als beim ding, ein verhältnis zwischen den identifizierenden dispositionen einer bestimmten art von körpern und den sie auszeichnenden erhaltungsdispositionen angeben. es ist nicht notwendig, dass beide, und sei es auch nur teilweise, zusammenfallen; aber wenn sie es tun, genauer: wenn einige identifizierende auch erhaltungsdispositionen sind, und es also zur eigenschaft von körpern dieser art gehört, sich durch die sie auszeichnenden dispositionen unter bestimmten randbedingungen zu erhalten, dann eigentlich ist der begriff des körpers erst vollendet: wir sprechen dann im engeren sinn von körpern.
einzelne körper weisen also nun jeweils charakteristische dispositionen (und zugehörige dinglichen (materielle) dispositionen (nämlich beschaffenheits- und identitätsdispositionen) auf, die sie mit anderen körpern gleicher art gemeinsam haben; andererseits kann es sein, dass es keinen zweiten körper gibt, der diese dispositionen allesamt oder zumindest in genau gleicher zusammensetzung enthält (eine überlegung, die schn für die morphologischen dingbeschaffenheiten und ihre erhaltungsbedingungen sich anstellen lässt). gerade der rest der individuellen dispositionen eines körpers aber wird zu seinen erhaltungsbedingungen wesentlich mit beitragen.
so gut wir nun von arten von körpern sprechen können, so gut von dispositionsaggregaten, die durch körper von der oder jener art realisiert werden; träger von solchen dispositionsaggregaten zu sein, ist dann eigenschaft eines körpers einer bestimmten art (der ansonsten noch besondere gattungs- oder individuelle merkmale dispositioneller art tragen kann) – es ist, umgekehrt, eine eigenschaft von solchen dispositionsaggregaten, nur durch körper bestimmter art (die bestimmte anforderungen erfüllen) realisierbar sein (getragen werden) zu können. die dispositionsaggregate bilden dann in jedem fall eines solchen körpers einen teil der diesen körper identifizierenden dispositionen; und nach dem, was wir sagten, unter umständen einen teil der ihn (zusammen mit diesen, ihn identifizerenden bzw. charakterisierenden dispositionen) erhaltenden dispositionen.
nun können wir mindestens zweierlei erhaltungsbedingungen für körper unterscheiden: solche für den erhalt der den körper individuell charakterisierenden dispositionen (und das sind überhaupt alle , soweit sie erfasst oder wenigstens erfassbar sind), und solche für den erhalt aller oder bestimmter ausgewählter dispositionsaggregate, die ihn als körper einer bestimmten art charakterisieren. wenn die individuellen dispositionen eines dings sich ändern, so ist es sicherlich ein anderer körper (ding mit anderen dispositionen) geworden, oder hat sich in einen anderen körper verwandelt . je nachdem, wie eng begrenzt die, die identität eines einzelnen körpers definierenden dispositionen festgelegt werden (bzw. wieviele dispositionen in dieses identitäts-charakterisierende dispositionsaggregat aufgenommen werden), werden änderungen in der dispositionszusammensetzung eines dings eine umwandlung in einen anderen körper bedeuten, oder nicht. wie eng auch immer man aber die identität eines körpers definiert (d.h. seine variabilität bei erhalt seiner identität) – wobei das maximum erreicht ist, wenn er als struktur beschrieben wird, also als komplexkörper , der aus elementaren körpern zusammengesetzt ist – , so gibt es doch immer die möglichkeit, dass bei einer umwandlung in einen anderen körper der neu entstandene derselben art angehört wie der alte, so dass die körper-identitätsbegründenden dispositionen gewechselt haben mögen, nicht hingegen die für die jeweilige körperart charakteristischen . ein dispositionsaggregat heisse eine charakteristische funktionsweise , wenn wenigstens ein teil der es ausmachenden dispositionen zugleich zu denjenigen erhaltungsdispositionen jedes sie tragenden (realisierenden) körpers gehört, die die erhaltung dieses charakteristischen dispositionsaggregats bei umwandlung in andere (weil hinsichtlich ihrer individuellen, körper-identitäts-begründenden dispositionen) körper gewährleisten. in diesem fall kann man sagen: die funktionsweise trägt zu ihrer eignen erhaltung bei, oder hat selbst (unabhängig vom besonderen körper, der sie jeweils realisiert) erhaltungsbedingungen – wobei diese grenzen festlegen, innerhalb deren die weiteren individuellen dispositionen der körper, an denen die funktionsweise auftritt, ihre erhaltungsbedingungen modifizieren. mit einem wort: die selbst-erhaltungsbedingungen, die eine funktionsweise schon für sich, unabhängig von der besonderheit der körper, an denen sie sich realisiert, aufweist, sind solche bedingungen ihres erhalts bei umwandlungen von körpern ineinander, die für alle körper, die überhaupt als ihre träger infragekommen, gelten..
(wenn wir von einem wechsel der träger bzw. ihrer veränderung sprechen,
müssen wir kurz noch einmal über identität von körpern sprechen – insbesondere, wenn es sich um strukturen , aus elementaren körpern (dispositionstragenden dingen) zusammengesetzte körper handelt.
strukturelle identität bedeutet dann, dass alle elementaren strukturelemente im gleichen räumlichen verbund zusammengeblieben sind;
materielle identität bedeutet, dass beschaffenheits- und identitätsdispositionen des körperdings zusammen mit den charakteristischen dispositionen, die die dispositionelle beschaffenheit (jenseits der deskriptiven, des aussehens also) ausmachen, zusammen mit ihren erhaltungsdispositionen erhalten geblieben sind (auch dies wird etwas zu tun haben mit der art des aufbaus des körpers aus elementarkörpern);
körper-identität würde bedeuten, dass das körperding in verschiedenen der genannten hinsichten verändert ist (sein aussehen im rahmen der für einen träger der charakteristischen, die körper-identität begründenden dispositionen verändert hat), aber die charakteristischen individuellen (identitätsbegründenden) dispositionen dieselben geblieben sind – bei einem wechsel in dieser hinsicht verwandelt sich ein körper in einen anderen (andersgearteten) – selbst wenn er „äusserlich“ das gleiche ding geblieben zu sein scheint (in dinglicher hinsicht, also hinsichtlich seines aussehens und seiner variabilität, gleichgeblieben ist);
funktionelle identität würde bedeuten, dass charakteristische dispositionen erhalten sind, bei geänderten individuellen dispositionen und mithin geänderten individuellen erhaltungsbedingungen (ein häufiger fall: alterung einer maschine) – allerdings im rahmen dessen, was an erhaltungsbedingungen für verschiedene identitätsbegründende dispositionen (sie mögen nun zu den charakteristsichen gehören, oder nicht) allein schon durch die, die funktionelle identität verschiedener körper begründenden charakteristischen dispositionen gewährleistet ist (die, falls solche erhaltungsbedigungen für sie selbst durch sie gewährleistet sind, eine funktionsweise heissen sollten).
man begreift jetzt, warum funktionsweisen sich auch bei funktionellen änderungen der sie tragenden körper erhalten können: gefordert ist dabei ja nur ein erhalt des die funktionsweise ausmachenden teils der charakteristischen körper-dispositionen; hingegen können sich sowohl die restlichen charakteristischen dispositionen als auch die (individuellen) erhaltungsdispositionen (im rahmen dessen, was minimal aufgrund der funktionsweise an erhaltunsgbedingungen für diese gewährleistet ist) geändert haben, insbesondere auch die erhaltungsdispositionen für die funktionsweise selbst, sofern sie nicht bestandteil der charakteristischen (funktionelle identität begründenden) dispositionen sind.
jede funktionsweise enthält dispositionen, nach dem gesagten, die – unter gewissen randbedingungen – zu ihrer, der funktionsweise eignen, erhaltung beitragen (das sind die bedingungen des erhalts oder verschwindens der funktionsweise bei veränderungen der sie tragenden körper – bei funktioneller identität, zumindest, was diese funktionsweise anlangt).
funktionsweisen sind funktionen , im masse, wie das sie ausmachende dispositionsaggregat (unabhängig von den restlichen erhaltungsdispositionen der träger-strukturen bzw. – körper) zugleich hinreichende erhaltungsdispositionen dieses dispositionsaggregats enthält unter den normalbedingungen, unter denen die meisten der träger dieser funktionen vorkommen; oder kurz: eine funktion ist eine dispositionsmenge, die sich an ineinander übergehenden körpern unter angebbaren normalbedingungen stabil erhält – und das unabhängig von den besonderen erhaltungsbedingungen der körper bzw. strukturen, die ihre träger sind – sofern sie (was selbstverständlich ist) überhaupt nur träger des, die funktion ausmachenden dispositionsaggregats sind.
und um eine letzte begriffliche unterscheidung vorzunehmen: so wie an körpern, könnten auch an funktionen ein und derselben art, festgelegt durch ein inventar charakteristischer dispositionen, die sie funktionell charakterisieren , die erhaltungsbedingungen wechseln – es könnte, in abhängigkeit von dispositionen der diese funktionen realisierenden körper, übergänge zwischen solchen funktionen geben, derart, dass der funktionelle charakter (die charakteristsiche funktion, ein anteil, der all diesen funktionen gemeinsam ist) erhalten bleibt, hingegen die funktionen mit diesem funktionellen charakter ineinander übergehen (bei ohnehin wechselnder dispositioneller und materieller usw. beschaffenheit der körper, die sie realisieren) – was nichts andres bedeutet, als dass die resistenz des funktionellen charakteristikums (oder der funktionellen eigenschaft, wie wir sie nennen könnten) gegenüber den wechselnden umgebungsbedingungen und angesichts der entwicklung der trägerstrukturen, die es realisieren, wechselt.
man erinnere sich: wir haben diese umfangreichen vorüberlegungen angestellt, um den begriff der funktionellen , im gegensatz zur
strukturellen oder, wie wir wohl nach unserer genaueren terminologie (vgl. oben) sagen sollten, körperlichen eigenschaft (bzw. prädikation) zu erklären (es hätte auch heissen können: der funktionellen, im gegensatz zur strukturellen identität oder beschaffenheit). wir hatten oben „substanzielle“ eigenschaften benannt und damit grob alles gemeint, was, wenn es einem körper (oder vielleicht auch durch charakteristische funktionen charakterisierten körper-komplex) zugeschreiben wird, diesen zugleich identifiziert – und zwar körperlich . zwei körper können dieselbe funktionsweise besitzen: diese ist also nicht identifizierend für sie. dasselbe gilt umgekehrt: wir können eine funktionsweise nicht dadurch charakterisieren, dass wir einen bestimmten körper identifizieren, an dem sie realisiert ist; denn selbst wenn vorausgesetzt wäre, dass an dem körper (bzw. durch verweis auf ihn) bloss eine an ihm existierende dispositionelle eigenschaft ausgezeichnet werden sollte, wäre doch nicht klar, welche . anders verhält es sich, wenn wir die extension der möglichen körper abgrenzen würden, die träger der funktion sein könnten – was gleichzeitig bedeuten würde, die möglichen strukturellen realisierungen, morphologischen (dinglichen) varianten und variationen von erhaltungsbedingungen und zusätzlichen (einbettenden) funktionsweisen bzw. charakteristischen dispositionsaggregaten zu benennen, die mit der zu identifizierenden funktion vereinbar wären bzw. die sie realisieren.
aus dieser überlegung wid auch deutlich, warum man eine funktion nicht einfach durch angabe einer struktur erklären kann (in unsrem sinn des wortes). funktionen sind eigenschaften von körpern – die körper, die träger einer funktion sind, sind eine art von körpern; die art kann nicht hinreichend charakterisiert werden durch angabe eines einzelnen körpers, und also auch nicht durch angabe einer aktuellen struktur, die ihn realisiert, und auch nicht durch die reihe der strukturen, die diesen körper realisiert (und als körper, auch bei wechsel der strukturellen elemente, reproduziert, und also seine körper-identität erhält). hingegen ist es wohl möglich, die funktion durch beschreibung einer art von struktur zu charakterisieren; man kann sogar soweit gehen zu sagen: die funktion ist realisiert durch das gleichzeitige realisiertsein von strukturellen funktionen von körper-teilen (teil-
körpern, die, in dieser räumlichen anordnung und zusammensetzung, den ganzen körper ausmachen, und deren charakteristische dispositionen in dieser anordnung und art ihres zusammenwirkens mithin auch seine charakteristischen dispositionen realisieren, die speziell erhaltungsdispositionen, also funktionsweisen sein können, und seine sich selbst, auch bei wechsel der sie enthaltenden charakteristischen dispositionen, also über änderungen der sie tragenden körper weg erhaltenden funktionsweisen, und also (unter den normalbedingungen, unter denen die sie realisierenden körper vorkommen) funktionen). eine funktion kann also ebensogut als durch das zusammenwirken von teilfunktionen (realisiert durch eine bestimmte räumliche anordnung ihrer träger) realisiert charakterisiert werden, wie durch eine menge von körpern, strukturen oder funktionsweisen (und der tatsache ihrer selbsterhaltung unter den normalbedingungen, unter denen die sie realisierenden körper vorkommen). doch muss man sich dabei immer vor augen halten, dass ein und dieselbe funktion nicht einfach in eine und nur eine menge von räumlich angeordneten teilfunktionen zerfällt, weshalb sie auch nicht durch eine einzige solcher anordnungen von teilfunktionen charakterisiert werden kann; vielmehr ist charakteristisch und charakterisierend für eine funktion einzig die angabe hinreichend vieler teil-funktions-aggregate; und tatsächlich ist diese art, eine funktion (hinreichend) zu charakterisieren, nur eine abkürzung für eine charakterisierung durch körper bzw. strukturen – jene nämlich, deren teile träger teil-funktionen in adäquater räumlicher (struktureller, d.h. das jeweilige strukturmuster erfüllender) anordnung sind.
eine letzte untersuchung ist noch anzustellen über die frage, inwiefern räumliche kontinuität, die so wesentlich ist für dingliche identität (abgegrenztheit als notwednige bedingung dafür, einzelding zu sein), eine rolle spielt bei der konstitution von körpern, dispositionen, funktionsweisen und funktionen. ein ding kann zusammengesetzt sein aus dingen – allerdings in „dichter“ packung, derart, dass ihre aussenflächen morphologisch keinen zwischenraum zwischen sich enthalten – zumindest nicht an der oberfläche. dinge mit festem abstand zueinander (und einer gemeinsamen „einhüllenden“ quasi-oberfläche) sind bereits ding-komplexe. körper aber sind zwar zu jedem zeitpunkt ihres existierens an dingliche träger gebudnen, doch körper-identität schliesst nicht nur nicht materielle (dingliche) variation aus, sondern sogar hinsichtlich der räumlichen anordnung der den körper realsierenden dinge sind damit keine restriktionen ausgesprochen. ein körper kann somit sogar durch aggregate von gegeneinander bewegten (und zwar nicht nur nach einem einfachen und „auf einen blick“ überschaubaren übergangsgesetz, wie zb. bei einem plane-
tensystem) dingen (im fall der planeten sind sie natürlich zugleich körper, also träger physikalischer dispositionen) realisiert sein. ein körper ist nämlich charakterisiert durch seine charakteristischen dispositionen, und dadurch, dass diese durch ein dings-aggregat realisiert sind. ein körper könnte also zb. auch charakterisiert werden als eine gesamtheit von dingen (oder auch teilkörpern), die zusammen seine charakteristischen dispositionen realisieren.
aus diesem grund lässt sich jeder körper als teil-körper jenes ding-
aggregats auffassen, das überhaupt die bestimmungen aufweist, die körperlichkeit implizieren – d.h. von dem dispositionen bekannt sind. dieses dingaggregat hat üblicherweise den namen welt ; wir könnten noch hinzusetzen: welt, soweit sie körper (hinsichtlich ihrer dispositionen erkannt und bekannt) ist; und: welt, verstanden als inbegriff der dispositionstragenden dinge zu einem zeitpunkt .
dass alles, was ding ist, auch körper ist, und hinsichtlich seiner dispositionen vollständig kennngelernt und bestimmt werdenkann, vor allem auch so, dass sich seine dispositionen als resultat des zusammenwirkens der dispositionen der teildinge (bzw. teilkörper), aus denen es zusammengesetzt ist, ergeben – dies ist bekanntlich eine heuristische idee, die unserer suche nach solche dispositionen zugrundeliegt; von dieser idee einer körperwelt ist zu unterscheiden die reale , zum jeweiligen zeitpunkt bekannte welt – bekannt in zwei hinsichten: in dinglicher, und in dispositioneller hinsicht (von letzterem ein spezialfall ist die bekanntheit der dispositionen der elementardinge, aus denen alle, oder zumindest dinge einer bestimmte art zusammengesetzt sind).
ganz ähnlich kann alles relativ dauerhafte in der welt als teil des gleich dauerhaften weltteils aufgefasst werden; hingegen sind es die un-
terschiedlichsten funktionsweisen, die sich – angesichts unterschiedlicher umgebungen – gleich lang erhalten können (bei wechsel der körper, an denen sie realisiert sind); dauerhaftigkeit ist schliesslich das resultat des zusammenwirkens von funktionsweisen und umgebungsbedingungen, einschliesslich der nicht zur funktionsweise zählenden dispositionen des träger-körpers. doch genauso wie das dispositionsaggregat des „welt-körpers“, das sich als resultat einer räumlichen zusammensetzung auffassen lässt, lässt sich eine aggregat-
funktionsweise der welt zu einem zeitpunkt denken, die sich zusammensetzt aus den funktionsweisen all der welt-teile, die (allerdings bei geänderten erhaltungs-, weil veränderten umgebungsbedingungen und veränderten charakteristischen dispositionen des trägerkörpers) sich an nachfolgenden zeitpunkten bzw. „welten“ bzw. besser: deren teilen, erhalten haben. die welt-funktionsweise ist der inbegriff all jener welt-
dispositionen, die aufgrund des spezifischen aufbaus der welt (der zusammensetzung aus weltteilen, der anordnung von weltteilen) sich erhalten werden oder zumindest (unter bestimmten bedingungen) erhalten könnten (der zweite begriff ist der allgemeinere, der erste der engere begriff einer funktionsweise; der zweite ist eher von interesse im zusammenhang mit einzelkörpern (weltteilen), der erste im zusammenhang mit der welt als ganzer).
funktionsweise ist ein begriff, der mit der stabilität von dispositionsaggregaten unter gegebnen , also tatsächlichen, bedingungen, zu tun hat – funktion hingegen unter normalbedingungen . und gerade deshalb wird es schwierig, der welt eine funktion zu attestieren – weil man nicht ohne weiteres angeben kann, was die normalbedingungen der existenz der welt sein sollen. tatsächlich ist der begriff der funktion gebunden an den einer relativen stabilität von weltregionen (umgebungen von weltteilen); denn anders macht der begriff einer von ausnahmefällen abgegrenzten normalität keinen sinn. eine einfache definition von funktion ist deshalb: funktionen sind funktionsweisen, die sich in (relativ) stabilen umgebungen an u.u. wechselnden körpern erhalten. relative stabilität der eigenschaften einer weltregion lässt sich beschreiben als resultat einer bestimmten ausgangslage hinsichtlich dieser eigenschaften, der existenz bestimmter dispositionen und deren verteilung in dieser weltregion zum zeitpunkt der ausgangslage; eine region soll dabei als sphäre (relativer) nicht-beeinflussung durch fernereignisse definiert sein; wo solche „wirksphären“ sich nicht abgrenzen lassen, gibt es auch keine unterteilung einer welt in regionen. dass es überhaupt irgendwo potentielle „normalumgebungen“ für weltteile (die kandidaten sind dafür, träger einer funktion zu sein) in einer welt gibt, ist also gleichbedeutend damit, dass eine weltregion eine (durchaus komplexe) funktionsweise aufweist unter den hinsichtlich ihrer stabilität nicht bestimmten zuständen und vorgängen ihrer nachbarschaft. (man beachte: der region-begriff fällt nicht notwendig zusammen mit dem der stabilen region, denn er ist wesentlich dadurch charakterisiert, inwieweit entferntere ereignisse sich in dem „regionalen“ gebiet auswirken können oder nicht; in einer welt, in der es keine abschwächung von wirkungen bei ihrer ausbreitung im raum gibt, gibt es auch keine regionen.)
zum begriff der „normalumgebung“ einer funktion gehört allerdings mehr als der der funktionsweise. funktionen, ähnlich wie funktionsweisen an wechselnden körpern (mit je charakteristischen dispositionen und also erhaltungsdispositioenn), sind definiert in abhebung gegen wechselnde funktionsweisen in ihrer umgebung. und da das, was „normalumgebung“ genannt wird, sich nur innerhalb bestimmter grenzen ändern darf, kann man funktionen als funktionsweisen höherer ordnung, mit funktionsweisen im ursprünglichen sinn als „trägersubstrat“, auffassen; derart, dass sich funktionen an diesem substrat, also in oder an der „normalumgebung“, definiert durch ein ensemble von funktionsweisen, bei wechseln im substrat als identisch erhält.
die art der interaktion zwischen diesen beiden dispositionsaggregaten, funktion und träger-funktionsweisen der „normalumgebung“ ist bis jetzt nicht zur sprache gekommen. von solch einer interaktion kann ja auch bei der reproduktion von funktionsweisen im zusammenwirken mit den charakteristischen dispositionen der sie tragenden körper gesprochen werden. für beides, funktion und funktionsweise, gilt, dass ihre (relative) konstanz sich schlicht der tatsache verdankt, dass umgebungseinflüsse ihre träger unbeeinflusst lassen; oder zu schwach sind, um an ihnen mehr als einwirkungen nach art der auslösung gedämpfter schwingungen oder zyklischer prozesse hervorzubringen, die durch die art der gekoppelten dispositionen, die das system (umgebung zw. träger und funktionsweise bzw. funktion) ausmachen, jedesmal wieder in den ausgangspunkt zurückführen. für den fall nun, dass diese schwingungs- oder zyklischen prozesse mit dem resultat der reproduktion eines dispositionell charakterisierbaren ausgangszustands (also prozesse mit dem resultat der selbstreproduktion einer funktionsweise nach einem auf ihren träger einwirkenden ereignis) nach qualitativ (und nicht nur quantitativ) unterschiedliche einwirkungen qualitativ oder quantitativ, oder nach quantitativ unterschiedlichen einwirkungen auch qualitativ unterschiedlich ausfallen, werden wir der betreffenden funktionsweise bzw. funktion ein verhältnis zu diesen einwirkungen zuschreiben; funktionsweisen bzw. funktionen mit dieser eigenschaft sollen verhaltensweise bzw. verhalten heissen.
von einem verhalten (2) im engeren sinn wird man allerdings erst da sprechen, wo die den spezifischen zyklischen reproduktionsprozess anstossenden ereignisse nicht oder nicht in nennenswertem umfang den prozess durch energieübertragung in gang setzen, bzw. die zum ablauf des oder der reproduktionsprozesse nötige energie aus einer unabhängig von diesen auslöseereignissen bzw. -zuständen oder -vorgängen bereitstehenden energiequelle unterhalten werden. die auslöseereignisse, – zustände und -vorgänge steuern dann nur richtung und umfang der zyklischen prozesse mit reproduktiver wirkung.
noch spezieller ist ein begriff von verhalten (3), der impliziert, dass auch abgesehen von spezifischen einwirkenden auslöseeignissen (usw.), also im falle aller andern, nicht als spezifische auslöser definierten ereignissen, zyklische, unspezifische ereignisfolgen (als teil der gesamten menge von äusserungen der die funktion, die das verhalten ist, ausmachenden dispositionen; wir nennen sie kurz: verhaltensäusserungen) generiert werden, die man „basisverhalten“ nennen könnte (zb. ein verhalten unter ermüdung oder wachheit, unter bedingungen der sättigung oder des nahrunsgmangels odersonstiger, besonderer physiologischer umstände); wobei zu ein und demselben verhalten unter verschiedenen bedingungen unterschiedliche basisverhalten gezeigt werden können (die bedingungen für wechsel von einem basisverhaltensmuster zu anderen müssen unterschieden werden von den bedingungen der unterbrechung eines basisverhaltens, die wir auslöser genannt haben, und die spezifische, ihnen zugeordnete reaktionen zur folge haben; zu jedem basisverhalten mögen besondere, sonst nicht auftretende auslöse-reaktions-beziehungen gehören, darüberhinaus mag es über mehrere oder alle überhaupt vorkommenden basisverhaltensweisen übergreifende trigger-reaktionsbeziehungen geben, die, einmal ausgelöst, durch das jeweils davor bestehende basisverhalten garnicht beeinflusst werden oder mehr oder weniger modifiziert ablaufen.)
schliesslich können wir noch einen weiteren spezialfall, ein verhalten (4), abgrenzen, wo als spezifische wie unspezifische trigger auch vorher abgelaufene ereignis-sequenzen, einschliesslich verhaltensweisen des sich verhaltenden organismus selbst, auftreten können, und zwar im verein mit aktuellen triggern oder auch ohne sie, und mit bezug nur auf ein basisverhalten oder verschiedene. man könnte sagen, dass hier vorgeschichten, obschon „äusserlich“ und von der machart von triggern, die rolle einer ursache für den wechsel zu einem wechsel von einem basisverhalten zum andern übernommen haben. zwischen beiden fällen war zuvor streng unterschieden worden.
was immer wir aber auch bisher an kategorien im zusammenhang mit unseren verhaltensbegriffen entwickelt haben – es kam noch nichts vor, was dieses verhalten als ein „sich-verhalten zu etwas“ charakterisierte – vielmehr war alles bisher beschriebene allenfalls ein verhalten aufgrund von etwas; oder, der begriff des stimulus (bzw. der reaktion auf ihn) kann auf die bisherigen weisen nicht definiert werden (obschon stimuluskontrollierte bzw. -gesteuerte verhalten spezialfälle der bisher genannten verhaltensarten darstellen). ein und derselbe umstand kann, nach der uns vorschwebenden terminologie, trigger- und stimulusfunktion übernehmen. dem unterschied zwischen beidem entspräche ungefähr das, was in mentaler ausdrucksweise „bedeutung“ oder „wert“ (beides umschreibungen der trigger-rolle) und „aussehen“ bzw. „sachverhalt“ (als umschreibung der stimulus-funktion) hiesse. weiter, in dieser (nur zu illustrativen zwecken gebrauchten) ausdrucksweise, könnte man sagen: der trigger löst ein bestimmt geformtes verhalten aus, einen wechsel in dem, was überhaupt an verhaltensweisen bei dem betreffenden wesen möglich ist (seinem verhaltensspielraum im allgemeinen, bzw. dem zum jeweiligen basis-verhalten gehörenden basis-verhaltensspielraum); der stimulus hingegen (speziell die stimulus-funktion dessen, was auch schon als trigger fungiert – ein beutetier zb., oder ein angreifer – etwas, das als bedrohung interpretiert wird) macht aus dem getriggerten verhalten ein verhaltenzu-etwas (eine reaktion-auf-einen-stimulus). wir wollen ein verhalten, das dies zusätzliche kriterium erfüllt, als verhalten (5) von den bisherigen abgrenzen.
um den begriff des verhaltens-zu-etwas (der reaktion-auf-einen-stimulus) zu definieren, wird oft auf den begriff einer repräsentanz des stimulus zurückgegriffen. die repräsentanz ist ein codiertes abbild des stimulus im inneren des sich verhaltenden organismus. dieses abbild soll dann die unspezifischen verhaltensweisen, zu denen der organismus imstande ist, zu spezifischen, und nach dem inneren abbild geformten, machen. dieser begriff soll zwei probleme erledigen helfen: 1. die tatsache, dass eine reaktion-auf (ein verhalten-zu) nur bestimmte aspekte des stimulierenden umstands berücksichtigt (diese aspekte können die eigentlichen stimuli heissen); und 2. die frage, wie und wodurch sich die besondere beschaffenheit des stimulus in der reaktion bemerkbar macht – wie die reaktion also den stimulus abbildet .
um diese beiden tatsachen zu erklären, ist der begriff der repräsentanz vollkommen untauglich (vgl. das nachfolgende mit der entsprechenden argumentation im anfangsteil, wo eine ähnliche verdoppelung für wahrnehmung (anstelle stimulus) nachgewiesen wird).
zu 1. dem „aspekt“, also dem eigentlich stimulierenden anteil am aussenereignis versucht man sich zu nähern, indem man die anatomischen codierungs- und filterungsprozesse untersucht, die der „reiz“ bzw. die reizmuster nach auftreffen auf eine „rezeptorenfläche“ durchmachen. was manherbei erhält, sind nichts als „innere“ aussenereignisse; die frage, die eigentlich beantwortet werden soll, nämlich, welche aussenereignisse bzw. welche qualitäten an ihnen auf das verhalten wirken, derart, dass es sich nach ihnen richtet, ist so nur in sehr primitiver, nämlich ausschliessender weise zu beantworten: was nict in den sinnen (oder in der neuronenbahn) ist, kann nicht im verhalten sein. ein wirkliches kriterium dafür, was stimulus-beeinflusstes verhalten sein könnte, liegt solchen untersuchungen nicht zugrunde; tatsächlich sind sie nichts als ausdruck der ratlosigkeit angesichts des fehlens eines solchen kriteriums.
zu 2. so wie bei 1., ist auch bei 2. die repräsentanz funktionlos, wenn es um die erklärung einer beeinflussung von verhalten durch stimuli geht. durch codierung werden nämlich nur äussere ereignisse in äussere ereignisse transformiert – codierung und filterung ändern an dieser eigenschaft nichts. es kommt dann bestenfalls dazu, dass man etwas wie eine „innere“ reizumgebung in form von reizrepräsentanzen aufgebaut hat; die frage, wie die ereignisse dieser inneren umgebung zu stimuli werden, ist damit nicht beantwortet. man sat uns vielleicht: indem sie einen (unspezifisch) verhaltensgenerierenden prozess modulieren; und modulation steht hier für modifikation, beeinfglussung, einwirkung überhaupt. doch damit hat man sich um das eigentliche problem herumgedrückt: weil stimuli etwas mit selektiver einwirkung von aussenereignissen auf motorik zu tun haben, lässt sich stimulation doch nicht mit (physiologischer) reizfilterung (bzw. codierung) und irgendeiner wirkung auf verhaltensweisen gleichsetzen. dieser begriff von stimulation entspricht aber einzig dem ganz einfachen verhaltensbegriff (2), wie wir ihn oben angegeben haben. bereits trigger- (verhalten (3)) und lernfunktion (verhalten (4)) von aussenereignissen können so, nämlich mit den merkmalen selektivität und verhaltensmodifikation, nicht hinreichend definiert werden.
so setzt der begriff des getriggerten verhaltens eine klassifikation einander ausschliessender (und unabhängig von der art ihrer trigerung bereits feststehender) basisverhaltensweisen und der ursachen ihrer wechsel voraus, darüberhinaus eine klasse überhaupt triggerbarer (unter umständen durch das jeweilige basisverhalten modifizierter bzw. restringierter) verhaltensweisen; der begriff des lernverhaltens setzt voraus, dass ein und dasselbe aussenereignis, je nach vorausgehender vorgeschichte (einschliesslich eigene reaktionen des sich verhaltenden organismus und deren folgen), völlig unterschiedliche verhaltensweisen zur folge haben kann.
um den begriff des verhaltens-zu bzw. des stimulus i.e.s. zu definieren, müssen wir zum vergleich weitere intentionale vorgänge, zustände und dinge heranziehen, die als kandidaten für analogie-bildungen infragekommen:
-bild-von-etwas,
-beschreibung-von-etwas,
-nachahmung-von-etwas, -spur-von-etwas.
1.körper-komplexe als körper (ding, zusammengesetzt aus dingen; geschlossene oberfläche nicht erforderlich; das komplex-ding bewegt sich nach aussen einheitlich, intern allenfalls einfache, relative bewegungen nach einfachen gesetzmässigkeiten. auch komplex-dinge können körper sein (d.h. träger der charakteristischen dispositionen wäre dann ein komplexding.). eine weitere verallgemeinerung liefert den begriff des komplexkörpers: abgrenzung erst durch charakteristisches dispositionsaggregat selbst. identitätsbegriff?
2.erhaltungsbedingungen immer relativ zu umgebungsbedingungen; identität beschreibungsabhängig (vgl. raumzeitliche identität und deskriptive!). körper-identität wesentlich nicht dinglicher art.
3.beitrag von funktionsweise zu ihrer eignen erhaltung: grenzfall, dass nicht; aber irgendwie trägt jede funktionsweise zur erhaltung bei – im verein mit restlichen körper-charakterisierenden dispositionen.
4.funktion erhält sich selbst: wenn ein körper sie überhaupt hat, dann erhält sich die funktion – wenn auch nicht notwendig strukturell oder körperlich den körper, durch den sie zunächst realisiert ist!
5.abgrenzungsproblem verallgemeinert: charakteristische dispositionen, funktionsweisen, funktionen sind allgemein vorhanden. wie werden sie gegeneinander abgegrenzt? über die sie realisierenden träger (und deren jeweils untergeordnete träger-eigenschaft-> verallgemeinerung des trägerbegriffs. jede funktion wird realisiert durch eine aktuelle funktionsweise eiens körpers, diese durch ein charakteristisches (träger)dispositionsaggregat usw.).
oder abgrenzung über „natürliche“ grenzen (durch „dazwischenliegende“ eigenschaften niedrigeren ontologischen niveaus?)
6. verhaltensbegriff: begriff der stimulierbarkeit (des stimulus) ist in der funktionsbeschreibung erhalten. dysfunktion (krankheiten usw.)? teleologsiche betrachtung. der begriff des experiments, der hypothese usw. lässt sich nicht in verhaltenstermini formulieren.
7. personalität: versuch(sabsicht) und irrtum (korrigierbarkeit) sind zuschreibbar; daraus lassen sich sprache, kollektivität und (metamentale) vernunftsbedingungen ableiten.