Eine Interpretation von Davidsons „First Person Authority“
In seinem Aufsatz „First Person Authority“ entwirft D. Davidson – wie skizzenhaft auch immer – eine Auffassung (account) der Fremdzuschreibung mentaler Prädikate, die das von D. selbst anhand zahlreicher Literaturbeispiele vorgeführte Dilemma bezüglich des Fremdpsychischen vermeiden soll. Dieses Dilemma, nach D.’s Diagnose eine Folge mangelhafter Erklärungen des Gebrauchs mentaler Prädikate, zwingt dazu, entweder kontraintuitiv das Bestehen einer anfänglichen Asymmetrie zwischen Selbst- und Fremdzuschreibung zu leugnen, andernfalls aber auf ein Kriterium dafür verzichten zu müssen, wann diese Asymmetrie als definitiv (und auch für den Skeptiker unumstösslich) überwunden zu gelten hat. Insofern Fremdzuschreibungen jemandes Selbstzuschreibung mentaler Prädikate bestätigen, können wir Davidsons Dilemmma im Zusammenhang sehen mit den Wahrheitsbedingungen der Zuschreibung mentaler Prädikate überhaupt. Das Dilemma (ebenso wie die mit ihm logisch eng verknüpften Probleme der Existenz des Fremdpsychischen bzw. des ontologischen Status des Mentalen/Bewusstseins) ist Ausdruck der Anomalie, die das Mentale und darauf bezügliche Propositionen in klassischen semantischen und epistemischen Paradigmen darstellt.
Gesucht und gefunden wird von D. eine Formel, die unter der expliziten Voraussetzung, dass (ideal, hypothetisch) die Ausgangspunkte der klassischen semantischen („Redet der Selbstzuschreiber überhaupt von etwas, und wenn ja, vom selben wie der Fremdzuschreiber?“) und epistemischen („Sagt der Selbstzuschreiber die Wahrheit, und wenn ja, tut er es aufgrund letztlich für den Fremdzuschreiber in gleicher Weise zugänglicher Evidenz?“) Zweifel bereits erledigt sind, eine zwischen Selbst- und Fremdzuschreiber des mentalen Prädikats anfänglich bestehende Asymmetrie liefert, die sich in der Folge als überwindbar erweist.
Nach dieser Formel gilt, dass, wenn jemandes Verhalten (und sei es auch nur zur Probe, hypothetisch) aufgefasst wird als zutreffende Selbstzuschreibung, man zwar nicht von Anfang an weiss, um welche Selbstzuschreibung es sich handelt (und welche Fremdzuschreibung also angebracht wäre), dass man es aber herausbekommen kann – wenn es sich überhaupt um eine Selbstzuschreibung handelte. Wenn wir D. recht verstehen, dann sind die Eigenschaften, wahrhaftig zu sein, als bestimmte Selbstzuschreibung vom Sprecher gemeint zu sein, und die, für den Hörer als bestimmte Selbstzuschreibung mit einer Fremdzuschreibung übersetzbar zu sein, analytisch im Sprechakt „Selbstzuschreibung eines mentalen Prädikats“ enthalten – im andern Fall lag dieser Sprechakt eben nicht vor. Die Asymmetrie zwischen Selbst- und Fremdzuschreiber wird so reduziert auf die zwischen dem, der „weiss, was er mit seiner Äusserung meint (sagen will)“, und dem, der sich bemüht, ihn zu verstehen.
Nachdem er anhand ausgewählter Literaturbeispiele die Grundzüge der philosophischen (hauptsächlich zeitgenössischen, sprachanalytischen) Debatte des Punkts herausgearbeitet hat – mit dem Resultat, dass keine der vorgeführten Positionen dem Dilemma entgeht – , setzt D. ab S.109 des Textes mit seiner eignen Analyse ein:
„We now need to distinguish two related but different asymmetries. On the one hand, there is the familiar difference between self- and otherattributions of the same attitude to the same person: my claim that I believe Wagner died happy and your claim that I believe Wagner died happy. If these claims are put into words, we have the difficulty of deciding what pairs of utterances are suitably related in order to guarantee that the claims have the ’same content‘.“
Fussnote 1:
Zum besseren Verständnis dieser Textpassage im Kontext einer Erörterung mentaler Prädikate überhaupt sei angemerkt: Bereits zu Beginn seines Aufsatzes hat D. einige wesentliche Beschränkungen genannt, denen sein Konzept von der „First Person Authority“ unterliegen soll:
1. Es gilt nur für propositionale Einstellungen (nicht hingegen für nichtpropositionale intentionale Einstellungen und erst recht nicht für nicht-intentionale mentale Zustände bzw. Vorgänge). Man darf annehmen, dass für D. diese Einschränkung theoretisch nicht ins Gewicht fällt, weil er die Möglichkeit einer Reduktion der ausgeschlossenen Fälle auf propositionale Einstellungen favorisiert.
2. Von klassischen Positionen der „Selbstgewissheit“ wird das Konzept der „first person authority“ ausdrücklich abgegrenzt durch das Zugeständnis von Fallibilität und Erfahrungsgestütztheit von Selbstzuschreibungen „in einzelnen Fällen“.
3. D’s Untersuchung beschränkt sich auf Fremd- und Selbstzuschreibungen von Überzeugungen (beliefs) – auch hier wieder auf dem Hintergrund einer theoretischen Position, nach der dieser Sorte propositionaler Einstellungen im logischen Aufbau des Systems mentaler Prädikate grundlegende, wenn nicht sogar paradigmatische Bedeutung zukommt.
Versuchen wir uns an einer Rekonstruktion dieser
1. Asymmetrie der „Pairs of utterances“
Der wesentliche Fortschritt gegenüber den in der Literaturdebatte angeführten Darstellungen des Wesens von Selbst- und Fremdzuschreibung (und der zugehörigen Asymmetrie) liegt, nach D.’s eignen Worten, im Rückgriff auf „terms of relations between agents and utterances“. Die Handlungen, deren „agents“ betrachtet werden, sind dabei natürlich keine andren als Redehandlungen – Sprechakte.
Zunächst fällt nun in der zitierten Textstelle auf, dass diesen Redehandlungen etwas, „claims“, zugrundeliegen soll, das erst in Worte gefasst werden soll, obwohl, andererseits, eine Beschreibung dessen, was es ist, bereits in Worten (die auch angeführt werden) möglich ist: „claims“, „my claim that I belive that Wagner died happy“, „your claim that usw.“. Den Leser beschleicht der Verdacht, dass D. hier, trotz aller Kritik in den vorangegangenen Abschnitten, auf das semantische Allzweckinstrument „Proposition“ zurückkommt – unter dem Etikett „claim“. Was unterscheidet also den „claim that I believe that usw.“ von der entsprechenden „utterance“? Nach D.’s Darstellung doch offenbar dies: dass er (ein und derselbe claim) in verschiedene Worte gefasst werden kann; die Äusserung dieser verschiednen Worte (Sätze) wäre entsprechend eine jeweils andre, und wir bekommen (über das ursprüngliche Paar der genannten „claims“ hinaus) weitere.
Fragen wir also, um welche Sätze (und ihre Äusserung) es sich handeln könnte – D. sagt es uns nämlich nicht, zumindest nicht an dieser Stelle. Wenig später aber ist von einer Äquivalenz die Rede, von der D. ganz selbstverständlich Gebrauch macht – darum, weil er sie eben für selbstverständlich hält: derjenigen nämlich zwischen „I believe that Wagner died happy.“ und „Wagner died happy.“
Als er von mehreren Möglichkeiten ausging, „my claim“ in Worte zu fassen, könnte D. an diese Äquivalenz gedacht haben. Wenn das stimmt, gelingt uns eine Rekonstruktion der entstehenden „difficulties“ in folgender Weise.
Ein Sprecher äussere einmal
(1.1) Ich glaube, dass p.,
zum andern
(1.2) p.
Ein Zuhörer, der mit ihm spricht, reagiert darauf mit
(2.1.) Du glaubst (tatsächlich), dass p., bzw.
(2.2) (Stimmt, du hast recht:) p.
Versuchen wir, nach D.’s Vorschlag, „pairs of utterances“ zusammenzustellen – solche nämlich, die äquivalent sind – auf Grundlage der zugehörigen „claims“ („suitably related pairs of utterances in order to guarantee that the claims have the ’same content‘.“).
Äquivalent sind offensichtlich: 1.2 und 2.2.
Äquivalent sind obendrein: 1.1 und 1.2 .
Unter der Voraussetzung, dass nun auch 1.1 und 2.1. äquivalent sind – das bedeutet: Äuqivalenz von Selbst- und Fremdzuschreibung -, müsste, rein logisch, 2.1. mit 2.2. äquivalent sein. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall – da sind sie, die „difficulties“ mit den „pairs of utterances“.
Wie kommen sie zustande? Ganz offensichtlich über die „utterance“ „p“. Zu der passen nämlich auf einmal zwei claims – einer handelt von „mir“, der andre von – Wagner! Beim Hörer ist die Zuordnung von claim und utterances eindeutig: 2.2 gehört zum Wagner-claim, 2.1. zum „du“-claim.
((NB. Wenn man die Doppeldeutigkeit der utterance „p“ noch weiter ausbeuten will, kommt am Schluss z.B. auch etwas heraus wie eine Äquivalenz der „claims“: Ich (Sprecher) glaube, dass Wagner glücklich starb.“ und „Ich (Hörer) glaube, dass wagner glücklich starb.“ – sicherlich nicht die „attribution of the same attitude to the same person „. Man kann über die gleiche „utterance“-Äquivalenz dann auch noch die von manchen Philosophen sher geschätzte Selbstverkettungsoperation „Ich glaube, dass ich glaube, dass Wagner…“ (formales Äquivalent von „Ich glaube, dass Wagner…“) ins Spiel bringen. Ganz ähnlich gelagerte Probleme entstehen übrigens, wenn „sprechakttheoretisch“ an die Stelle von „Ich glaube, dass…“ die als Ausdruck einer „zugrundeliegenden“ Behauptung („claim“) aufgefasste utterance „Ich behaupte, dass…“ tritt.))
Ist also D.’s Befund so aufzufassen, dass bei dieser Darstellung der Asymmetrie das „Bündel“ der „utterances“, die aus dem „putting into words“ der claims entstehen, Verwirrung dadurch entsteht, dass die Eindeutigkeit der „claim“-Zuordnung („attribution of the same attribute to the same person“) auf der „utterance“-Ebene verlorengeht – dass im Bündel der jeweils zugehörigen „utterances“ doppeldeutige Kandidaten stecken, die auf einmal „fremde“ claims ins Spiel zu bringen drohen?
Bloss: Ist die Doppeldeutigkeit der utterance (des Sprechers) „p“ (bzw., da die Äquivalenz in beide Richtungen gilt, eben auch der utterance „I believe that p.“) wirklich nur auf der Ebene der Äusserungen zu finden – derart, dass dem auf der Ebene der „zugrundeliegenden“ claims eindeutige Unterschiede – zwischen meiner attitude und Wagners Tod – entsprechen? Was, bitteschön, ist denn ein claim – wie ist er definiert, wie von andern claims unterschieden? D. selbst führt es uns vor: Er charakterisiert seine claims durch Texte – in indirekter Rede („that“); Texte, die, nach entsprechender syntaktischer Anpassung, in direkter Rede, gut und gerne als Äusserung durchgehen könnten. Und nun, bloss durch den guten Willen des Philosophen, hier, auf der „claim“ -Ebene möge doch bitte jene Eindeutigkeit hergestellt werden, die auf der Äusserungsebene nicht zu haben ist – nur dadurch, dass er mit dieser Charakteristik einen Unterschied meint , der auf der Äusserungsebene leider verwischt ist – darum soll jetzt hier Eindeutigkeit herrschen?
Aber warum denn nicht? fragt nun vielleicht der Leser. „Attribution of the same attitude to the same person“ – das ist doch ein Wort! Nur: die Zuschreibung derselben wie welche attitude bildet den Inhalt des Sprecherclaims? Ganz einfach: derer, die der Hörer in der Fremdzuschreibung zuschreibt. Und dort hatten wir ja keine Probleme mit der Trennung der utterances – „du“ hiess: der Sprecher, und Wagner war Wagner (bzw. der Hörer sagte etwas über seinen Glauben – aber das gehört nicht hierher). Wir haben also eine eindeutig einen claim bestimmende utterance des Hörers bzw. Fremdzuschreibers – einen claim, der eindeutig vom Sprecher und seiner geistigen Verfassung handelt. Doch was garantiert eigentlich, dass diesem claim des Fremdzuschreibers ein ebensogut abgegrenzter (und eindeutig über eine utterance charakterisierbarer) des Sprechers entspricht? Einer, der nur leider durch die doppelte Doppeldeutigkeit von Sprecher-Äusserung „p“ und Sprecher-Äusserung „Ich glaube, dass p.“ in unserer (unlogischen) Alltagssprache aus dem Blickfeld gerät. Dabei könnte alles so einfach sein: utterance „p“ könnte den von Wagner handelnden „claim“ „in Worte gefasst“ zum Ausdruck bringen; und utterance „I believe that…“ den, der vom Sprecher handelt. Und damit wir, seine Leser, es auch so sehen, macht D. es uns ganz deutlich vor, und sagt ganz brav und konsequent immer „I believe that..“, als würde dadurch alles eindeutig, wenn man sich ein bisschen an die Regeln halten würde – oder aber auch, als würden wir schon in der schönen neuen Welt der logisch gesäuberten Alltagssprache leben, wo jeder existierende claim auch wirklich seine eigene utterance hat, statt dass zwei höchst eigenständige claims in so verwirrender Weise um zwei utterances streiten müssen, und difficulties stiften – statt in der wirklichen, wo eben auch der beste philosophische Wille, einen Unterschied zwischen der Äusserung „Wagner starb glücklich.“ und der „Ich glaube, dass Wagner glücklich starb.“ durch eiserne Konsequenz im eignen Sprachgebrauch zu erzwingen und so das eigentlich Gemeinte doch noch zum Ausdruck zu bringen, nichts ausrichtet.
Und das mit gutem Grund. Denn dieser „claim“: er existiert garnicht – ausser in der Einbildung des Philosophen. Der hat aus einem in der Alltagsrede nicht existierenden Unterschied zwischen zwei Ausdrucksweisen eine Verwechslung gemacht – weil er dahinter einen Unterschied sehen will, der mit diesen Ausdrucksweisen gemacht werden könnte . Freilich: eine schlichte Synonymie für den Ausgangspunkt eines Unterschieds zu erklären, der dahinter einfach liegen müsse – bloss darum, weil da eben zwei verschiedne Ausdrücke stehen – das ist nicht einmal Philosophen zuzutrauen. Wohl aber folgender Gedanke – und er ist es, der meiner Meinung nach wirklich hinter diesem Festhalten an zwei claims steckt.
Es ist doch irgendwie merkwürdig, dass ein und dasselbe, „the same attribution of the same attitude to the same person“, in so doppelter Gestalt daherkommen soll. Vergessen wir nicht: Hier geht es um eine Asymmetrie (self- and other-attributions) – aber eben eine mit Bezug auf denselben Inhalt . Und dieser Inhalt, auf den zwei verschiedne claims Bezug nehmen – oder sagen wir es ganz deutlich: den sie behaupten , ist – eine Proposition . Ein und dieselbe Proposition kann von verschiedensten Subjekten zum Gegenstand eines claims, einer Behauptung, gemacht werden, denkt man. Ein und dieselbe Behauptung eines Subjekts kann mit verschiedensten Sätzen ausgedrückt werden – zu verschiedenen Malen verschieden, oder auch gleich: das sind jedenfalls mehrere Äusserungen. Äusserungen – wir legen den gleichen Weg jetzt in umgekehrter Reihenfolge zurück – realisieren Satzmuster (oder Sprechakt-Muster) in sinnvollen Kontexten – „Sätze“ (einfach ausgedrückt); Sätze können nach ihnen zugrundeliegenden claims gruppiert werden – und claims sind nichts andres als Zuordnungen von Propositionen zu Subjekten, die sie behauptet haben wollten. Und daraus folgt: Wenn es die sinnvolle und von andern eindeutig unterschiedene Äusserung des Fremdzuschreibers (oder Hörers) gibt – dann auch (in absteigender Linie) den zugehörigen claim – dann auch die Proposition; aber dann auch (nun wieder aufsteigend) die claims beliebiger anderer, z.B. dessen, von dem die Zuschreibung handelt; und dann – dann müsste diesem postulierten claim auf der Äusserungsebene eigentlich etwas entsprechen – und es entspricht ihm sogar etwas! Es gibt sogar die schon rein äusserliche Parallele („suitable relation“!) zwischen „Ich glaube, dass…“ und „Du (und übrigens auch: Er) glaub(s)t, dass…“. Und wenn es mit den relations dann doch nicht so ganz suitably geht, dann – ja dann ist das eben keine so gute Art und Weise der Darstellung oder des accounts der eigentlich und auf jeden Fall existierenden Asymmetrie in der Zuschreibung desselben…
Machen wir uns die Sache kurz selber klar.
Unser Vorgehen wird dabei ungefähr folgendes sein.
An der auch von D. als exemplarischer Fall einer Selbstzuschreibung abgehandelten Äusserung „Ich glaube, dass p.“ werde ich zu zeigen versuchen, aufgrund welcher Grundstruktur der psychologischen (mentale Prädikate „zuschreibenden“) Rede eine „Selbstzuschreibung“ nicht existiert. Das am exemplarischen Fall der epistemischen propositional attitude gewonnene Modell eines Verhältnisses von Sprechakt und Sprechaktzuschreibung und Beurteilung hinsichtlich seiner Gültigkeit durch einen Hörer werde ich dann auf sämtliche mentalen Selbst- und Fremdzuschreibungen (ein Ausdruck, den ich, wegen seiner ausserordentlich irreführenden Konnotationen, aus dem Verkehr zu ziehen vorschlage) ausdehnen.
Betrachten wir in diesem Zusammenhang folgende Liste von Äusserungen.
„p, aber du (er) glaub(s)t es nicht.“ ist möglich, „p, aber ich glaube es nicht.“ (Moores Paradox) nicht. Ähnliches gilt für „p, aber es ist nicht wahr/ich irre mich/weiss nicht, dass q (und aus q folgt non p)/es ist gelogen.“ im Vergleich mit „Du (Er) sag(s)t (behaupte(s)t) „p“, aber es ist nicht wahr/du (er) irr(s)t d(/s)ich/ weiss(t) nicht, dass q (und aus folgt non p)/ du (er) lüg(s)t.“
Beginnen wir mit dem letzten: der Behauptung, jemand lüge, und sei also – zumindest mit Bezug auf eine bestimmte seiner Äusserungen – nicht wahrhaftig, sage nicht, was er wirklich denke. Um solch eine Behauptung machen zu können, muss ich eine andere Äusserung – und zwar eine, die immerhin als Lüge auftreten kann, also mit allen Attributen einer ernsthaften und ernstgemeinten Behauptung, denn eine solche soll ja vorgetäuscht werden, ausgestattet sein muss – zitieren . Zur Behauptung, etwas sei eine Lüge, gehört der Nachweis, dass es als ernsthafter Versuch, eine Behauptung immerhin vorzutäuschen, aufgefasst werden können muss. (Wenn, umgekehrt, der angebliche Lügner nachweislich mit Absicht etwas unterlassen hat, was er, um zumindest nicht unmittelbar unglaubwürdig zu wirken, hätte tun müssen, und also, was er gemacht hat, garnicht als Vortäuschen eines Anspruchs auf Wahrheit und Wahrhaftigkeit interpretiert werden konnte, kann der Vorwurf der Lüge nicht aufrechterhalten werden.) Dieser Nachweis nun gehört – in gewissem Sinn – auch noch zum Zitat, in einer erweiterten Fassung. Sowohl für das unmittelbare Zitat selbst, als auch für diese Beurteilung der Randbedingungen, oder des Status, der zitierten Äusserung, gilt: Etwas, das zitierfähig und in den genannten Hinsichten beurteilbar sein muss, muss schon vorliegen.
Kann man sich, nun umgekehrt gefragt, sinnvollerweise selbst zitieren – kann man sich auf einen „eignen“ Sprechakt zitierend und über ihn urteilend, beziehen? In einem gewissen Sinn: ja. „p – nein, das ist doch nicht wahr, ich hatte etwas vergessen etc.“ ist möglich: der unmittelbare Widerruf einer Behauptung. Allerdings ist ein Widerruf nicht einfach die Wiederherstellung der ursprünglichen Situation, vor der Äusserung: als Widerrufender (z.B. nachträglich Bezweifelnder usw.) bin ich nämlich mit einem Inhalt befasst, zu dem ich nun definitiv Stellung beziehen muss – ich selbst habe ihn ja, mit meiner ersten Äusserung, thematisiert – weshalb etwas nicht anzusprechen, im allgemeinen, die im Vergleich zum Lügen wesentlich bessere Strategie ist.
Vor allem aber ist der Widerruf, die erneute Stellungnahme zu dem genannten Inhalt (der natürlich genausogut durch eine Frage eines Gesprächspartners ins Spiel hätte kommen können), nichts, was meine erste und ursprüngliche Äusserung unangetastet, und als solche bestehen bleiben liesse. Der Widerruf ist nichts, was zur ursprünglichen Äusserung hinzukommt , sondern etwas, das an ihre Stelle tritt , und sie (abgesehen von der Thematisierung eines Inhalts) ungültig macht .
Genau von dieser Tatsache leitet sich Moores Paradox her: Wenn das verbindende „und“ als Indikator dafür stehen soll, dass die zweite Äusserung – mit der man normalerweise die erste widerruft – als Ergänzung zur ersten hinzutritt, dann scheint der widerrufende Sprechakt mit der Intention aufzutreten, den widerufenen Sprechakt bestehen zu lassen und ihn zu ergänzen. In unsrer Untersuchung ist diese altbekannte Grundform des performativen Widerspruchs (im weitesten Sinne) Ausgangspunkt für eine Probe darauf, ob und unter welchen Bedingungen zwei lokutionäre Akte (Äusserungen) A,B hinsichtlich ihrer illokutionären Rolle einander sinnvoll ergänzen können; in diesem Fall kann nämlich die verneinte Form von B in einer A ergänzenden Sprechakt-Position (durch „und“ oder andere konnektive Operatoren angeschlossen) auftreten, ohne dass sich ein performativer Widerspruch ergibt. Wenn hingegen ein solcher Widerspruch auftritt, und das gleiche auch bei einer Vertauschung von A und B der Fall ist, dann sind die illokutionären Rollen der beiden Äusserungen (lokutionären Akte, unter diesen besonderen Umständen) identisch. Die Wiederholung der beiden Akte unmittelbar nacheinander (oder ohne Widerruf der ersten usw.) gegenüber demselben Hörer ist dann eine unverständliche Redundanz der Rede, die einzig als Versuch einer perlokutionären Einflussnahme auf den Hörer deutbar ist, nämlich als Beteuerung. Die negierte Form der einen Äusserung kann ausserdem in der illokutionären Rolle eines Widerrufs eines Sprechakts dienen, der (korrekt) unter Verwendung des jeweils anderen Äusserungsmusters gemacht wurde.
In diesem Sinn enthält also der Widerruf, die erneute Stellungnahme, zwar eine Bezugnahme auf eine geschehene (und zu diesem Zeitpunkt erst einmal vollgültige) Äusserung – einen gültigen Sprechakt, nicht aber ein echtes erweitertes Zitat, so, wie wir es oben andeutungsweise definierten.
Eine ganz ähnliche Bezugnahme ist übrigens die eines Hörers, der dadurch einen Inhalt kennzeichnet (aufgreift), zu dem er selbst Stellung nehmen will, etwa mit den Worten „Das, was du da eben gesagt hast, stimmt (nicht).“ Der Unterschied zwischen ihm, dem Bestätigenden oder Bestreitenden, und dem Sprecher (in der Rolle des Beteuernden und Widerrufenden), ist aber, dass seine Äusserung die des Sprechers erst einmal lässt, wie sie ist. Das gilt übrigens auch für das eben erwähnte „Beteuern“: es ist nicht etwa ein zusätzlicher Sprechakt, sondern, wenn man so will, eine verbale Geste . Und ein weiterer, in diesem Zusammenhang einschlägiger Hinweis wäre: dass es kein besonderes und die Äusserung in Kraft lassendes „Meta“ – Gespräch mit einem Sprecher gibt, in dem man sich mit ihm über seine Äusserung unterhält – so, wie man es als Hörer mit einem Dritten könnte.
Wenn also ein Sprecher sich auf einen eignen Sprechakt nachträglich zur Gänze nur in Form von Sprechakten beziehen kann, die diesen ersten widerrufen, dann gibt es keine Parallele zur Beurteilung des Sprechakts durch einen Hörer. Ganz generell und grob, aber darum nicht weniger richtig, gilt: Die Sprechakte, die man macht , kann man nicht beurteilen – die, die man beurteilen kann, kann man nicht machen (und also auch nicht aus eigner Macht abändern ). Der Grund ist, wiederum grob, aber richtig: Das Material (nämlich ein komplett vollzogener, „gemachter“ Sprechakt) für eine Beurteilung muss schon dasein – damit eine Beurteilung möglich wird; die Beurteilung kann also nicht Bestandteil des beurteilten Materials sein – dies Material wird vielmehr einer Beurteilung, in Form des „erweiterten Zitats“, zugrundegelegt.
Ein erweitertes Zitat sollte, nach der Andeutung oben, in mehr bestehen als bloss einer Beschreibung (Anführung, Imitation) des physischen Vorgangs, der den Sprechakt ausmachte – vielmehr sollte der Hörer darüberhinaus bereits imstande sein, zu sagen, ob und wenn ja, als Kandidat für welchen Sprechakt (welche illokutionäre Rolle) in seinen Augen dieser Vorgang gelten soll.
(Zum Beispiel haben wir oben bereits gesehen: Wenn etwas garnicht als gültige und ernsthafte Behauptung (Mitteilung, Absichtsbekundung usw.) gemeint sein kann, erübrigt sich die Frage, ob es als solche ernstzunehmen ist bzw. blosse Vortäuschung eines solchen Sprechakts sein könnte.)
Das ist nun aber auch schon der ganze Inhalt einer „Fremdzuschreibung“! Denn die dem Hörer, über das erweiterte Zitat (nämlich die Nennung oder Beschreibung der und Bezugnahme auf die Äusserung, mitsamt der Beantwortung der Frage, als welcher Sprechakt diese ernsthaft gemeint sein kann – meinetwegen auch: der Anspruch, welcher Sprechakt zu sein, damit vom Sprecher ernsthaft erhoben werden kann – ) hinaus abverlangte Stellungnahme oder Beurteilung ist nun nur noch: ob er das rein formal Ernstzunehmende der Äusserung (des Sprechakts) auch tatsächlich ernstnimmt – ob er den mit der Art ihrer (seiner) Ausführung, aufgrund der äusseren Form, erhobenen Anspruch, ernst genommen zu werden, und nicht bloss vorgespielt, vorgetäuscht, vorgemacht (speziell im Zusammenhang mit Mitteilungen und auf solchen beruhenden Behauptungen, und aufgrund eines nachvollziehbaren Motivs also: gelogen ) zu sein, anerkennt.
Vielleicht könnte man meine Behauptung, dass Fremdzuschreibung mentaler Prädikate sich in solchen Stellungnahmen erschöpft, unter Hinweis auf (teils oben bereits erwähnte) Aussagen der folgenden Art zu erschüttern versuchen:
„…weiss (noch nicht / nicht mehr), dass…“
„…irrt sich (nicht) mit der Behauptung, dass…
(bzw. weiss… und glaubt zu(un)recht, damit beweisen zu können, dass…)“ „…hat (nicht) daran gedacht, dass…“
„…ist (wird sein) (nicht) imstande zu…“(im Zusammenhang mit „…zu tun“; speziell auch: Konzentration, Aufmerksamkeit, Sorgfalt; Wahrnehmung, Empfindung, Erinnerung; Wille, im Sinne von Durchhaltevermögen, Entschlos-
senheit; Verständnis, Nachvollziehen, Anerkennen)
In affirmativer wie negierter Form bringen diese Prädikate ein Verhältnis des Fremdzuschreibers / Hörers zur Äusserung eines Sprechers, und zwar zu ihren (vermuteten) oder ausgesprochenen Gründen (sofern sie redlich ist) zum Ausdruck. Die Erörterung der Begründetheit (Rechtfertigbarkeit) einer Äusserung (Behauptung, Absicht, Bericht, Hypothese u.a.) zusammen mit dem Sprecher (oder auch in seiner Abwesenheit) führt nun freilich über das hinaus, was man überhaupt Zuschreibung nennen kann: die Grundlage für eine Fremdzuschreibung besteht, sobald man als Hörer die Äusserung identifiziert, beschrieben, verstanden, hinsichtlich der illokutionären Rolle klassifiziert und als nicht vorgetäuscht usw. und mithin ernstzunehmend anerkannt hat. Und zwar gilt dies für ausnahmslos jede Äusserung (ausser in uneigentlicher Rede: Scherz, Spiel, Fiktion usw., oder in rituellen Kontexten: Beten, Grüssen, Beglückwünschen, Versprechen, Fluchen usw.). Wenn das aber so ist, dann ist (in herkömmlicher Redeweise) aber auch ausnahmslos jede Äusserung eine „Selbstzuschreibung“, bzw. enthält einen solchen mentalen, „psychologischen“ Anteil (über ihren sonstigen kommunikatven Wert hinaus, z.B. Mitteilungen zu enthalten, Bewertungen, Aufmerksamkeit zu lenken usw.). Diese Selbstzuschreibungsfunktion von Äuserungen beruht, grob gesagt, auf ihrem Bezug zu den künftigen Handlungen des Sprechers – jede Äusserung, können wir generell sagen, legt künftige Handlungen im vorhinein fest und begründet sie im nachhinein. Aufgrund dieser Funktion schlage ich vor, den Ausdruck „Selbstzuschreibung mentaler Prädikate“ zu ersetzen durch den Kunstausdruck „Bekundung“ (von „Absichtsbekundung“ als paradigmatischer „Selbstzuschreibung“, genauer: Bekundung der Absicht zu einer Versuchshandlung – einem Handlungsversuch). Demnach ist also jede Äusserung eines Sprechers (ausser den oben genannten) durch ihren Bekundungsanteil Ausgangspunkt für
1. eine Erörterung ihrer Ernsthaftigkeit, Redlichkeit usw. , d.h. Erörterung der Glaubwürdigkeit des Sperchers im Bezug auf diese Äusserung.
2. Sie kann, soweit durch zu ihr passende Handlungen noch nicht bestätigt (bzw. nicht zu ihr passende unglaubwürdig geworden), zum Zweck der Täuschung des Hörers bloss gespielt und also speziell eine Lüge sein (wenn sie Berichts-, also Mitteilungscharakter hat), auf jeden Fall nicht ernst gemeint, nicht aufrichtig und redlich.
3. Die Anerkennung der Glaubwürdigkeit einer Äusserung ist Grundlage für die psychologische Rede – die „Fremdzuschreibung“; und soweit sie mithilfe psychologischer (mentaler) Verben (Prädikate) ausgedrückt wird, lassen diese sich analytisch reduzieren auf das „erweiterte Zitat“ und die Anerkennung der Glaubwürdigkeit.
Psychologisch über jemanden, und das heisst, nach dem gesagten, immer: über seine erweitert zitierbaren Äusserungen (Sprechakte), zu sprechen, heisst auch, sich äussern, und mithin: Bekunden. Es heisst vor allem: Sich festlegen auf Handlungen, die argumentativen, korrigierenden und insgesamt also Verständigungscharakter haben – und zwar sich festlegen im Rahmen dessen, was man früher, selbst schon bekundet hat oder jetzt, angesichts der Thematisierung eines Inhalts durch die Bekundung des Andern, bekunden würde. Das heisst: die Bekundung des Andern steht in einem Verhältnis zum von einem selbst Bekundeten – und zwar begründet Bekundeten, das heisst: es genügt einer Norm. Verhältnisse dieser Art sind es, die von den oben in der Liste genannten Verben (Prädikaten) ausgedrückt werden: Ich schlage vor, diese Sorte Prädikate, die die Gültigkeit von Äusserungen thematisieren, d.h. ihr Verhältnis zu dem, was ihr Anwender für gültig hält, metamental zu nennen. Genauer muss es vielleicht heissen: So wie jede Äusserung überhaupt eine Bekundungsfunktion hat (und darüberhinaus andre, wie mitteilend zu sein usw.), ist es die kommunikative Funktion mancher Äusserungen (über ihre Bekundungsfunktion hinaus), metamental zu sein in dem Sinn, dass sie ein (Nicht)Anerkennungsverhältnis zu den (als solche verstandenen, d.h. erweitert zitierten) Äusserungen Anderer bekundet. Die einfachste metamentale Funktion wäre demnach die Bekundung der Anerkennung einer (erweitert zitierten) Äusserung als glaubwürdig und ernstzunehmen; weitere wären etwa: die Beurteilung der Beschränktheit des, einer Äusserung offenbar zugrundeliegenden (und zu ihrer Begründung dienenden) Erfahrungswissens, oder die Richtigkeit der Subsumtion von beschriebenen Sachverhalten unter Begriffe und Regeln, von Beurteilungen also; schliesslich auch die Beurteilung der Vollständigkeit von Begründungen, die hinter einer Äusserung stehen. Im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle spielen übrigens solche Erwägungen bereits eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Einzeläusserung: Passt sie zum sonst Bekundeten? Passt sie zu von ihm bekundeten (verständlichen, nachvollziehbaren) Zielen, zu seinem Wissen, liegt sie im Horizont dessen, woran er bislang zu denken für nötig hielt – oder aber welche neuen Erlebnisse oder Mitteilungen Dritter könnten ihn (wiederum nachvollziehbar und vernünftigerweise) zu Änderungen seiner Auffassungen und Absichten bewegt haben? Wir fragen hier also nach den subjektiven Gründen der Äusserung des Andern, und danach, ob diese innerhalb des Irrtumsspielraums oder auch Erfahrungsmangel-Spielraums usw. liegen, den wir ihm, als trotzdem Verständigem und Vernünftigem, zugestehen – ob also das Bekundete verständlich ist, selbst wenn es durch uns korrigiert werden müsste. Die Nicht(mehr)- Verstehbarkeit, das heisst: die Überschreitung der Korrigierbarkeitsspielräume, die wir dem Andern und seinen Äusserungen zuzugestehen bereit sind (und dazu zählt übrigens auch der Spielraum für Lügen, zu denen z.B. wenigstens ein nachvollziehbares Motiv, und die Bemühung, im Rahmen des den Angelogenen zu unterstellenden Wissens glaubwürdig zu wirken), führt zur (zumindest bedingten, vorläufigen) Aberkennung des wichtigsten metamentalen Prädikats überhaupt: Vernünftigkeit, Verständig- und Verstehbarkeit oder, wie man auch sagen könnte: Personalität. Die Unverstehbarkeit und Unkorrigierbarkeit von Bekundungen (Korrektur im Sinn ihrer Ersetzung durch verstehbare) fällt zusammen mit dem Wieder-Verlorengehen des Sinns der in diesen Bekundungen verwendeten Ausdrucksweisen: Wir könnten sagen: Sprechen heisst im wesentlichen Bekunden; und Person sein, kurz gesagt, heisst: für uns als Bekundungen (mögliche Sprechakte) verstehbare (übersetzbare und „erweitert“ zitierbare) Ausdrücke gebrauchen – und sich, in seinen Handlungen, ihnen entsprechend verhalten – es heisst, dies in allen Hinsichten, in denen man bekunden kann, tun – mithin: eine Sprache sprechen; und Verrücktwerden, nicht mehr Person sein, heisst, dass ursprünglich als Ausdrucksweisen einer Sprache (und sei es auch eines kompletten Idiolekts, der nur von der betreffenden Person gesprochen wurde) (wenn überhaupt) so gebraucht werden, dass sie ihren ursprünglichen Sinn unkorrigierbar verloren haben.
NB.Die Eigenschaft , Person zu sein, ist die eines Körpers (Organismus); die Eigenschaft, Sprache zu sein, ein in bestimmten Hinsichten vollständig gedeutetes Inventar von Ausdrucksweisen (types); die Eigenschaft, sinnvolle Äusserung oder auch begründete Handlung zu sein, ein einzelnes, von aussen beobachtbares und beschreibbares, physisches Ereignis am Körper einer Person.NB.Ende
Ein Korrigierbarkeitsspielraum muss nicht notwendig an Ort und Stelle zu erschöpfen sein – so ist also äusserste Vorsicht beim Absprechen des Person-Prädikats angebracht. Tatsächlich könnte es sein, dass Korrekturen und also Verständigung mit einer möglichen (Nicht)Person nicht bis zum Punkt der Entscheidung über ihren Status getrieben werden können, im Rahmen des uns überhaupt zur Interaktion mit ihr zur Verfügung stehenden Zeitraums. Zweierlei ist nun aber für unser Thema von entscheidender Bedeutung:
1. Nach der vollständigen Korrektur, die im übrigen wechselseitig ist – nach Austausch aller (glaubwürdigen) Erfahrungen, Thematisierung alles vom jeweils Andern nicht Mitbedachten, Korrektur aller Irrtümer – nach erfolgreicher Verständigung über die Gründe einer Äusserung (mit einer Bekundungsfunktion) bekunden Sprecher und Hörer in gleicher Weise – gegenüber Dritten. Und zwar bekunden sie auch die gleichen Inhalte . Man könnte sagen: Ihre Bekundungen legen den von ihnen beiden befolgten und anerkannten (nämlich mit von beiden in gleicher Weise anerkannten Gründen begründeten) kollektiven Plan, das gemeinschaftliche Handeln, fest (genauer: die für vernünftig gehaltenen Absichten, gemeinsam etwas zu versuchen – denn vernünftigerweise kann man weiter nicht planen.)
Dieser ihr (Versuchs)Plan und seine Begründung fungiert nun gegenüber Dritten in gleicher Weise, wie die ursprünglichen Bekundungen der nun Verständigten gegeneinander. Man könnte sagen: Sie sind eine Kollektivperson geworden -aus Ich wurde Wir.
Genau dies aber, behaupte ich, ist der richtige, von D. gesuchte „account“ für die überwindbare Asymmetrie zwischen Bekundung und „Fremdzuschreibung“. Das, was vor der Verständigung mit Gründen blosses Zitat war, verwandelt sich nach ihrem erfolgreichen und vollständigen Abschluss in eine Kollektivbekundung. Der von Davidson bemühte Skeptiker aber ist kein andrer als der eben genannte dritte, der nun uns, den untereinander Verständigten, gegenübertritt, so wie wir früher einander. Und auch mit ihm, so wie früher untereinander, können wir uns verständigen, so, dass er einer von uns wird, und das von uns Bekundete mittragen kann, und wir das von ihm – vielleicht aber gilt von ihm, was vielleicht für lange Zeit auch von uns galt: dass die Verständigung mit ihm unvollständig, und die Situation offen ist; und das mag, von beiden Seiten, „Skepsis“ bezüglich des „Fremdpsychischen“ („Fremd-“ ist hier wirklich angebracht – man kennt sich eben nicht, hat sich nicht verständigt) heissen.
2. Wenn metamentale Prädkate versteckte Verhältnisausdrücke sind, die eine Relation zwischen ihrem Verwender und einer andern (möglichen) Person (hier: einem offenbar sprachfähigen Wesen, das sein Verhalten ankündigen und im Rahmen des von ihm berichtbaren Erfahrungswissens begründen kann), bzw. deren (erweitert zitierbaren) Äusserungen, ausdrücken, dann kann man sie sich schlichtweg nicht selbst zuschreiben, ausser in solchen Fällen, wo man sich selber vernünftigerweise so wie andern Personen auch gegenübertreten kann, nämlich retrospektiv selbstkritisch bzw. explizit korrigierend und eben, wie wir oben sagten, damit auch widerrufend: „Ich wusste damals noch nicht (hatte noch nicht daran gedacht; machte den Fehler zu behaupten,..)dass…“). Selbst das Sich-Selbst-Absprechen der Personalität ist möglich: „Ich war nicht bei Verstand…“ (usw.).
Was hingegen keineswegs möglich ist, das ist, sich selbst, mit Bezug auf eine nicht zu widerrufende Äusserung (und das gilt auch retrospektiv!), bzw. global bezüglich aller (möglichen) Äusserungen, d.h. global sich als Sprecher, metamental zu beurteilen und zwar weder affirmativ noch negierend (letzteres führt zu einer bekannten speziellen Sorte von „performativen Widersprüchen“).
Wir werden diesen Punkt gleich bei Betrachtung von D.s zweitem Asymetrie- account zu erörtern haben. Vorbehaltlich des dort noch zu Klärenden können wir aber jetzt schon festhalten:
Wenn es stimmt, dass psychologisch sprechen, mit oder ohne mentale Verben (z.B. einfach epistemische Verben, wie „glauben“, „nicht bezweifeln“; oder auch: in einer Stimmung sein, beabsichtigen zu, gesehen haben dass usw.), bedeutet: erweitert zitieren, und den zitierten Sprechakt als glaubwürdig und ernstzunehmen anetkennen (nämlich zb. eines Korrekturversuchs für wert befinden), dann kann ein Sprecher über sich nie psychologisch sprechen . Er kann bekunden – den psychologisch aufgreifbaren Sprechakt überhaupt erst machen; und diese Asymmetrie zum Fremdzuschreiber ist freilich unüberwindbar. Wir dürfen aber auch sagen: Die vom Fremdzuschreiber als gültig und hinreichend begründet anerkannten Bekundungen werden nicht mehr psychologisch aufgeriffen – sie werden selbständig m i t bekundet. Und dafür ist der Grund einfach der, dass durch Verständigung das Fremde der Fremdperspektive, d.h. die berechtigte Skepsis, die Vorbehalte des „Fremdzuschreibers“ gegen den Bekundenden (den er nicht kennt, und von dem er nicht weiss, wie er auf Korrekturen und – seinen Erfahrungsschatz erweiterende – Mitteilungen usw. reagieren wird) verschwunden ist.
Auf jeden Fall gilt: Es gibt keine „same attribution of the same attitude to the same person“ – darum, weil das Bestehen von attitudes und persons nur eine andre Ausdrucksweise dafür ist, dass wir eine Bekundung vom attitude-Typ verstanden haben, glaubwürdig finden und als begründete anerkennen (nach Verständigung mit dem Bekundenden), d.h. mitbekunden. Attitudes sind keine Entitäten, deren Bestehen oder Nichtbestehen man konstatieren, womöglich durch Beobachtung (unabhängig von einer Bekundung oder Verständigung) ermitteln könnte. Und das gilt für alle, die sie („mit“) bekunden, in gleicher Weise – gleich, wo sich das Organ ihrer Bekundungen befindet, und in welchem (räumlichen) Verhältnis es zum Organismus steht, für den Bekundungen ausgeführt werden.
Diese „Alle“ aber sind – WIR . Wir – die untereinander Verständigten und in gleicher Weise für uns alle Bekundenden – wir, das Kollektiv der Organismen mit der Eigenschaft der Personalität.
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Kommen wir zurück zu Davidson:
„On the other hand, we may consider my utterance of the sentence ‚I believe Wagner died happy‘, and then contrast my warrant for thinking I have said something true, and your warrant for thinking I have said something true. … But for reasons that will soon be evident, I shall deal with the second version of the asymmetry.“
Das Grundproblem der D.’schen Asymmetrie war: Wie muss der Ausgangspunkt, die Differenz von Selbst- und Fremdzuschreibung beschaffen sein, so, dass wir sie nicht leugnen brauchen, und doch in diesen zwei Perspektiven zuletzt ein und denselben Inhalt ausmachen können? Wie macht man aus zwei eins, ohne logisches Hokusposkus? D. zeigt es uns: AusZWEI claims wird EINE utterance, und aus unübersehbar vielen pairs of utterances wird ein einziges und sehr überschaubares Paar aus ZWEI warrants. Es ist die ZWEITE Version , und es ist EINE Asymmetrie…
Aber halt! Muss es dann nicht heissen: Aus zwei claims werden zwei warrants, und aus einer Proposition wird eine utterance – weil es auch nur dann dieselbe Asymmetrie in anderer Gestalt sein kann?
Oder sind es am Ende zwei utterances, und zwei Propositionen, und vier warrants, und nur, weil „on the other hand, we may consider“ nur die eine der beiden, und uns standhaft weigern, auch die andre zu sehen, kriegen wir überhaupt eine second version:
„These two asymmetries are of course connected since we are inclined to say your warrant for thinking I speak the truth when I say ‚I believe Wagner died happy‘ must be closely related to your warrant for thinking you would be speaking the truth if you said ‚ Davidson believes Wagner died happy.'“
Aber lassen wir das auf sich beruhen. Wenn D. uns sagt, dass da eine zweite Asymmetrie (wie immer connected mit der ersten) ist, wird es schon stimmen. Untersuchen wir also die
2. Asymmetrie der „utterance und ihrer warrants“
Es geht nun also um Wahrheit – und nichts als die Wahrheit. Wahrheit von was? Dieser besonderen utterance. Damit wir nicht wieder mit zuviel utterances ins Gehege kommen, lassen wir Sprecher und Hörer nach diesem ersten Satz innehalten und in sich gehen („thinking“). Jeder der beiden rechnet, so gut er kann, noch mal nach, kommt darüber womöglich ins Grübeln: reichen meine warrants? Stimmt’s – oder stimmt’s nicht? Warrant steht gegen warrant – wer soll da entscheiden? Welcher von beiden gewinnt? Lohnt denn die Mühe? Aber lohnt nicht alles, wenn’s nur der Wahrheitsfindung dient…?
Fragt sich nur: welcher Wahrheit. Denn während D., der philosophische Wahrheitssucher, mit allerlei Verrenkungen (…your warrant for thinking I speak the truth when I say…- your warrant for thinking you would be speaking the truth if you said..), nach warrants jagt, ist er schon in die Grube gefallen. Die utterance „Ich glaube, dass Wagner glücklich starb.“ (und alle darauf bezüglichen warrants, deine, meine, unsre, und auch die warrants dafür, dass igendjemand, der sie in den Mund nimmt, die Wahrheit sagt) handelt von Wagner. Nicht von mir. Nicht von Davidson. Wenn sie falsch ist, verlief Wagners Tod anders; wenn sie wahr ist, muss Wagner (wenn er’s war) beim Sterben (wenn’s eins war) irgendwie dreingesehen und dahergeredet haben, und das mit nachvollziehbarem Grund. Aber wir reden ja nicht von Wagner…
Wir treiben hier zwar keine anglistische Wortfeldforschung. Trotzdem vermissen wir bei D. einige Andeutungen, welche unterschiedlichen Bedeutungen hier mit „truth“ und „something true “ verbunden sein könnten, bzw. um welche „Geltungswerte“ es hier noch gehen könnte.
Stattdessen hat er leider einige altehrwürdige Unterscheidungen der Sprechakttheorie nicht beachtet, nämlich zwischen
– Wahrheit einer Behauptung (hier über Wagner),
– Wahrhaftigkeit (Aufrichtigkeit, Redlichkeit, Ernsthaftigkeit) eines Sprechers (mit Bezug auf eine oder mehrere Äusserungen bzw. Äusserungssituationen)
– Glaubwürdigkeit einer Mitteilung (Äusserung von beschreibendem, berichtendem und (darauf beruhend) behauptendem Charakter, auf Grundlage bestimmter Voraussetzungen gemacht).
Je nach dem belegenden Geltungsanspruch werden die warrants von Sprecher und Hörer höchst unterschiedlich ausfallen – je nachdem übrigens auch die „closely related“ Äusserungen eines Hörers – mitsamt ihren warrants.
Machen wir uns die Sache wieder selbst klar.
Wir hatten oben gesagt: Der Grund, weshalb man nicht psychologisch über sich sprechen kann, ist einmal, dass man eine Äusserung nicht im selben Atemzug (d.h. Sprechakt) machen und schon zitieren kann – weshalb ich allenfalls nachträglich psychologisch über mich sprechen könnte, unter Bezugnahme auf eine bereits gemachte Äusserung, und diese beurteilend, nämlich hinsichtlich ihres metamentalen Status. Wir hatten dies schon für unmöglich erklärt; wir können nun sagen, warum das so ist. Es gibt tatsächlich zwei Sorten Äusserungen, worin jemand auf eine (für sich genommen bereits vollständige) Äusserung von sich Bezug nimmt, und metamentale Prädikate (Verben) gebraucht – Selbstkorrektur, Selbstkritik – oben bereits als „Widerruf“ abgehandelt – denn die ursprüngliche Äusserung wird damit zurückgenommen; und dies ist die Art, metamentale Prädikate im absprechenden, negativen Sinn mit Bezug auf sich selber ins Spiel zu bringen. Statt „absprechen“ kann man hier auch sagen: sich (einer Absicht, Handlung oder einer Äusserung von sich) einen Defekt in metamentaler Hinsicht zuschreiben, also z.B. Unaufmerksamkeit, Unwahrhaftigkeit, Wahrnehmungs- und Handlungsunfähigkeit (Nichthandeln trotz bestehender Absicht), Unwissen, Irrtümer, Unbesonnenheit (an etwas nicht gedacht haben) und Unvernunft.
Die andre, affirmative Art existiert auch: nämlich als Beteuerung . Der negative Gebrauch metamentaler Verben mit Bezug auf sich selbst sagt tatsächlich etwas: mit ihm nimmt man auf jeden Fall eine Äusserung zurück, widerruft sie (und wirft damit die Frage auf, was man nun, nach der Korrektur, sagen würde); keineswegs aber sagt man etwas über die ursprüngliche Äusserung hinaus. Der affirmative Gebrauch aber ergänzt weder eine ursprüngliche Äusserung, noch sagt er überhaupt etwas (im eigentlichen Sinn einer Bekundung, d.h. mit handlungsankündigender oder begründender Funktion): die Beteuerungen sind allenfalls Bitten oder Aufforderungen an die Hörer, nichts zu unterlassen, was zur sorgfältigen Prüfung des metamentalen Status einer Äusserung (oder des Sprechers) gehört – nicht voreilig und ohne Not(wendigkeit) einen Defekt in metamentaler Hinsicht anzunehmen.
NB.Bitten und Aufforderungen haben, in unserem Sinne, „eigentlichen“ sprachlichen, nämlich Bekundungscharakter (handlungsankündigend und -begründend) nur implizit – nur in dem Sinn, dass ihnen, um sinnvoll ausgeführt zu werden, eigentlich bekundbare Inhalte (als Gründe) zugrundeliegen müssen; tatsächlich führt eine solche Redeweise eher zu Verwechslungen. Besser ist es, den Ausdruck „sprachlich“ (oder auch: zur Verständigung gehörend, kommunikativ, bekundend) nur für explizit instrumentelles Verhalten ankündigende oder begründende Verhaltensweisen vorzubehalten, und Bitten, Auffordern und z.B. Lügen (das Vortäuschen eines Mitteilungs- oder auf Mitteilungen beruhenden Behauptungsaktes) nicht sprachliches, sondern instrumentelles Handeln zu nennen.
Man betrachte die Beteuerungen:
(1)“Glaub mir -ich lüge/scherze nicht/tue nicht nur so/meine es ernst!“
(2a) „Ich werde es GANZ BESTIMMT tun!“ („Ich verspreche es dir…“)
(2b) „Ich habe es WIRKLICH erlebt! Es ist wahr!“,
(2c) „Ich bin WIRKLICH in diesem Zustand!“(für Empfindungsausdrücke)
(2d) „Ich WILL es, ganz bestimmt – aber ich KANN einfach nicht!“
(2f) „Ich BIN doch aufmerksam / konzentriert!“
(2e) „Ich SCHAUE aber doch dorthin!“
(3) „Es IST so, wie ich sage! Ich kann dir beweisen, dass…! Ich weiss, dass…! Ich habe recht, wenn ich sage…! usw.“
(4) „Es ist vernünftig / hinreichend begründet / verständlich ! Ich bin nicht verrückt!“
Wir haben es hier offensichtlich mit einer Liste von Ausdrücken zu tun, die, in der Fremdperspektive mit Bezug auf zitierte Äusserungen oder ihre Sprecher geäussert, einen Korrekturversuch zur Folge hätten – das aber heisst: die Äusserung (und, wenn man das so sagen will: der mit ihr erhobene Anspruch) ist so nicht haltbar – der kritische Hörer kann sie sich nicht (in adäquater Übersetzung) zu eigen machen – nicht mitbekunden. Sich selbst kritisieren, hiesse aber: Die Äusserung abändern, d.h. widerrufen, im Sinne der Kritik. Darum sind all diese Defekte oder Kritik anmeldenden Bekundungen dem Sprecher selbst nur im nachhinein und nur (wenn sie ernstgenommen werden sollen) im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wideruf der kritisierten Äusserung möglich.
Nach dem Gesagten könnte es so scheinen, als könne ein Sprecher im Bezug auf seine metamentale Beurteilung garnichts sagen. Das stimmt, wenn es heissen soll: er kann die Beurteilung nicht selber machen, darum, weil er (wie wir oben bereits feststellten) gewissermassen die Objekte aller ihn betreffenden metamentalen Beurteilungen überhaupt erst schafft (das war der eine Grund) – und darum, weil er die Beurteilung der Andern gerade nicht vorwegnehmen kann – denn deren metamentale Beurteilung seiner Äusserungen ist ja zugleich eine irreduzibel individuelle Bekundung ihres Verhältnisses zum Sprecher und seinen Äusserungen (das war der andre Grund). Es stimmt aber nicht, wenn es heissen soll: ein Sprecher könne nichts Sinnvolles beitragen – er könne nicht mithelfen (durch sein Verhalten, auch seine Redebeiträge) zur metamentalen „Urteilsfindung“. Wie er das kann – welche Korrektursprachspiele im Zweifelsfall jeweils angemessen sind, welche Form die (provisorischen, vor erfolgreichem Abschluss der Verständigung, aber nach Anerkennung der subjektiven Redlichkeit des Äussernden möglichen) „Fremdzuschreibungen“, also das psychologische Aufgreifen der (als immerhin aufrichtig und ernstgemeint anerkannten, erweitert zitierten) Äusserung annimmt, und welche die Mitbekundungen im Fall der metamentalen „Anerkennung“ der Äusserung – das wollen wir vielleicht kurz klären anhand der oben genannten Kategorien Glaubwürdigkeit, einmal im Sinne der subjektiven Wahrhaftigkeit, dann auch im Sinne der Zuverlässigkeit einer Mitteilung ( bzw. einer Erlebnisbekundung als Indikator des Bestehens eines Sachverhalts – d.h. also: Zuverlässigkeit der Wahrnehmung eines Berichterstatters zum Zeitpunkt, von dem der Bericht handelt, in der von ihm eingenommenen Perspektive usw.), schliesslich auch im Sinne der Wahrheit einer Behauptung.
Beginnen wir mit „Wahrhaftigkeit“…
(( „Lügen“ ist das Vortäuschen eines Erlebens oder auf einem solchen vorgetäuschten Erleben beruhender, wahrheitsfähiger Inhalte. Der Begriff des Vortäuschens ist allgemeiner, und bezieht sich z.B. auch auf das Vortäuschen von Absichten oder Zielen, Bedürfnissen, Prioritäten usw. . Überhaupt alles Bekundbare kann, zumindest vorübergehend, auch vorgetäuscht werden. Entsprechend allgemein ist auch der Begriff der (Un)Wahrhaftigkeit einer Bekundung. – Übrigens: Vernünftigkeit kann nicht vorgetäuscht werden, und ist darum auch nicht Inhalt einer Bekundung. Vernünftigkei ist vielmehr eine Norm, die man nur klar aussprechen, explizieren kann, wenn man ihr gerecht wird – man entschliesst sich nicht dazu, vernünftig zu sein, man ist es – man weist Vernünftigkeit auf.))
…, und betrachten wir in diesem Zusammenhang eine Auffassung wie diese: „Nur ich kann im Moment des Redens wissen, ob ich lüge (etwas vortäusche, es ernst meine) oder nicht!“ – Dieser Satz ist vollkommener Unsinn, und sagt nichts (macht keinen irgend erklärlichen Unterschied in der Anwendung, hat keinen Gebrauch.), und zwar in gleich welcher der beiden möglichen Weisen, ihn aufzufassen, er gemeint ist.((Die nachfolgenden Betrachtungen sind grundlegend auch für die Erörtertung von „Zuverlässigkeit“ und „Wahrheit“; das rechtfertigt die Ausführlichkeit dieses ersten Punktes.))
1.
Wenn er etwas sagen will wie: Nur ich kann wissen, dass ich die Absicht habe, meine (sonstigen) Absichten wirklich auszusprechen oder aber andere vorzutäuschen – die Andern hingegen nicht: dann enthält er eine unsinnige Verwendung des Wortes „wissen“ – und zwar sowohl bei der Verwendung in der „Ich“- Perspektive wie in der Perspektive der „Andern“. Um das einzusehen, betrachte man die Negationen „Ich weiss (wusste) nicht, dass / ob ich die Absicht habe (hatte) zu…“ bzw. „Wir (Andern)/ (Sie) wissen nicht, dass / ob er die Absicht hat zu…“. Hierfür gilt:
a) Im Normalgebrauch von „wissen“ macht ein Sprecher mit der Äusserung „x weiss (nicht), dass p.“ unter anderm die Behauptung „p“ (woraus folgt, dass es sich bei der Zuschreibung von Wissen um mehr als bloss eine psychologische, d.h. die Wahrhaftigkeit einer (potentiellen)(erweitert zitierbaren) Äusserung anerkennende, Ausdrucksweise handelt). Ähnliches gilt für Prädikate wie „glaubt zurecht beweisen zu können (schliesst aus dem, was er erfahren hat, zurecht darauf), dass…“: hier wird, ausser einer psychologischen Zuschreibung, eine Behauptung der Form „aus q folgt p“ gemacht.
Hier ist also gleich aus drei Gründen die Selbstzuschreibung der negierten Form unmöglich:
– einmal, weil „wissen“ und „zurecht beweisen zu können glauben“ einen psychologischen Sachverhalt implizieren, nämlich, dass die Person, der sie zugeschrieben werden, in ernstzunehmender Weise bekundet, dass sie (auf Grundlage eines Erfahrungstatbestands q) glaubt, p beweisen zu können; man kann aber, wie wir sahen, weder allgemein, noch in diesem besonderen Fall, psychologisch (sich die eigne Glaubwürdigkeit aberkennend) über sich sprechen.
– Zum andern würde aber im speziell vorliegenden Fall dieser beiden Prädikate noch ein performativer Widerspruch hinzukommen im Fall der negierten Selbstzuschreibung. Wenn aber die negierte Form eines Satzes (einer Äusserung) keinen Sinn macht, dann auch nicht die affirmative: Man muss nämlich sagen können, welcher Unterschied zwischen dem Bestehen und dem Nichtbestehen des betreffenden Sachverhalts, dem Zustimmen, und Verneinen, dem Bekunden des einen und dem des Andern, gemacht werden soll; wenn man die Bedeutung des einen nicht erklären kann, dann auch nicht die des Unterschieds. (Dass es diesen Unterschied gibt zwischen Anwendbarkeit ( = affirmativem Gebrauch) und Nicht-Anwendbarkeit ( = negativem Gebrauch) des Begriffs in einer Situation macht einen Begriff – ein Prädikat – überhaupt zum Begriff.)
– Drittens aber ist wiederum „Ich habe die Absicht, diesunddies vorzutäuschen.“ eine Bekundung und keine psychologische Behauptung über mich (um dies zu sein, müsste ich mir selbst meine Wahrhaftigkeit anerkennen). Da es sich nicht um eine Behauptung handelt, ist die Verbindung mit gleich welchem epistemischen Verb ausgeschlossen.
Wir hatten es oben bereits angedeutet: hinsichtlich ihrer Bekundungsfunktion, d.h. der Festlegung und Begründung von Handlungen in der Zeit nach dem Zeitpunkt, für den bekundet wird, ist eine Bekundung garnichts, was wahr oder falsch sein könnte: Bekundungen bzw. die Bekundungsfunktion einer Äusserung wird vielmehr durch das nachfolgende Handeln erst wahrgemacht . Und dies gilt nun a fortiori für den Ausgangspunkt dieser ganzen Betrachtungsweise, die Bekundung von Absichten selbst. Es gibt nicht einen einzigen, zum Zeitpunkt einer (auch potentiellen, hypothetischen, oder nachträglich für diesen Zeitpunkt geltend gemachten) Absichtsbekundung „objektiv“ bestehenden Sachverhalt, mit dem man „das tatsächliche Bestehen der Absicht zu diesem Zeitpunkt“ identifizieren könnte – und zwar darum, weil die Wahrhaftigkeit und Redlichkeit einer Absichtsbekundung (und überhaupt der Bekundungsfunktion einer jeden Äusserung), ja selbst die Eigenschaft einer Äusserung, Bekundung, sinnvoll, irgendwie bedeutungstragend zu sein (so wie beim Erlernen der sprachlichen Verständigungsmöglichkeiten mit dem Bekundenden eingeführt und oft genug erprobt), einzig durch das nachfolgende Verhalten des Bekundenden begründet wird. Dass, im Verlauf eines Sprachtrainings (in einer monolingualen Sprachlernsituation) als Bekundungen (elementare, und als solche mit andern kombinierbare Äusserungen mit Bekundungsfunktion) der verschiedenen Sorten (und als solche übersetz- und korrigierbare) identifizierte Verhaltensweisen regelmässig von den zugehörigen instrumentellen Verhaltensweisen gefolgt werden, und im Fall der Nicht-Einhaltbarkeit die Bedingungen des Scheiterns durch Versuche anhand von Erfolg und Scheitern ermittelt und daraufhin ausgeschaltet werden – das macht überhaupt den Kern von Vernünftigkeit aus.
((Die physischen Randbedingungen des Vernünftigseins und -bleibens (verstanden im eben angegebnen Sinn einer im Verhalten sichtbaren Bemühung um den Erhalt und die Erweiterung des Handlungsspielraums, d.h. die Haltbarkeit von Bekundungen) bilden dabei wiederum den Kern dessen, was zu beachten – die Ursachen des Unvernünftigwerdens den elementaren Bestand dessen, was zu vermeiden ist, wenn irgend möglich. Das Verhältnis von „uns“, den Vernünftigen, mit all unserm (Erfahrungs)Wissen, zu „uns“ in Zukunft, als denselben Vernünftigen, wenigstens über dieses Erfahrungswissen (und darüberhinaus über die Kenntnis des Ausgangs einiger, sinnvollerweise als nächste zu unternehmender Versuche) Verfügende ist das einzige „Selbstverhältnis“, das sich überhaupt sinnvoll denken lässt…))
Daraus aber folgt für die psychologische Übersetzung aller Bekundungen (die Fremdzuschreibung), dass es sich auch bei ihnen nicht unmittelbar um Behauptungen über bestehende Sachverhalte – das heisst, im weitesten Sinn: um deskriptiv-morphologische, klassifikatorische Beurteilungen – , und auch nicht um so etwas wie Prognosen (entstanden durch Anwendung einer gültigen, oft genug bestätigten Kausalhypothese auf einen ihrer Anwendungsfälle) im üblichen Sinn handeln kann. Der Grund dafür ist, dass die Handlungserwartungen aufgrund einer blossen Äusserung (genauer: deren Bekundungsfunktion), ähnlich wie die Erweiterung des eignen Erfahrungswissens (über das selbst Erlebte hinaus), das man seinen eignen (Versuchs)handlungen zugrundelegt, um das von Andern Mitgeteilte (wiederum bloss aufgrund ihrer Äusserungen) ihre Rechtfertigung einzig erhalten durch eine generelle Randbedingung: dass die Äusserungen (tokens!) des Andern, deren zugehörige types in ihrer Gesamtheit eine vollständige Sprache ausmachen, immer noch die in der Spracherwerbsphase ermittelten und geprüften Bedeutungen haben – was, wie man zeigen kann, damit zusammenfällt, dass der die Äusserungen hervorbringende Organismus noch Person ist, und die Eigenschaft der Personalität und Vernünftigkeit aufweist. (vgl. hier: Exkurs 2)
Nicht, dass wir wissen, oder nicht wissen, was tatsächlich geschehen wird, bildet aber die Grundlage für die Einschätzung einer Bekundung als glaubwürdig oder unglaubhaft, d.h. in ihrer Ernsthaftigkeit anzuzweifeln. Sondern vielmehr, ob sie im Rahmen dessen, was wir über den Andern erfahren haben, verständlich und nachvollziehbar ist – und ob gleichzeitig ein nachvollziehbares Motiv vorliegt, uns so und auf diese Weise zu täuschen versuchen zu wollen (sonst läge nämlich bloss einfache Unverständlichkeit vor – statt Kandidat für eine Vortäuschung, wäre die betreffende Bekundung nämlich dann bereits einer für Verrücktheit, partielle oder generelle Nicht-Personalität, Nicht-Rationalität). Der Zweifel an der Ernsthaftigkeit oder Glaubwürdigkeit einer Bekundung ist darum der Auftakt zu einem sofortigen Korrekturversuch – oder aber, in modifizierter Form, zu einem Korrekturplan (wenn wir etwa noch weitergehende Möglichkeiten ausforschen wollen, und den vermutlich Lügenden in Sicherheit wiegen wollen), worin wir dem Andern das Unglaubwürdige, weil Unverständliche und Unvernünftige (im Lichte dessen, was wir über ihn bislang wissen) an seiner Bekundung vor Augen halten – zugleich mit unserer Vermutung bezüglich seines Motivs, uns etwas derartiges vorzumachen. Wir können definieren: Unglaubwürdigkeit ist Unverständlichkeit einer Bekundung im Lichte des über jemanden bislang Bekannten plus Verstehbarkeit als Vortäuschungsversuch. Auf dieser Grundlage können wir dann übrigens auch die möglichen Ausgänge des Korrekturversuchs (-gesprächs) benennen: Der einer Vortäuschung Verdächtige führt neue (glaubwürdige) Daten an, die das zunächst Unglaubhafte seiner Bekundung vernünftig erscheinen lassen – oder man entdeckt mit ihm zusammen einen Fehler in den hinter dem bekundeten Inhalt stehenden Überlegungen (sodass er überhaupt die Bekundung widerruft) – oder er gesteht den Vortäuschungsversuch, und sein Motiv (das vielleicht noch anders lautete, als wir vermuteteten, auf jeden Fall aber, als bekundeter Inhalt, seinerseits glaubhaft im angegebnen Sinn sein muss, und zugleich den Vortäuschungsversuch, so wie er gemacht wurde, als im Lichte dieses Motivs zweckmässiges Handeln begründen muss.) – oder aber nichts von alledem: dann halten wir ihn für verrückt.
Die Verwechslung einer Glaubwürdigkeitsbeurteilung mit einer Prognose, dass der Andre, entsprechend seiner Bekundung, handeln wird, kommt also dadurch zustande, dass man den wesentlichen Zusatz vergessen hat: „…wenn er vernünftig ist“ – wird er so handeln, wie bekundet – und ist darum glaubwürdig. Er wäre nämlich gerade darum unglaubwürdig (nicht ernstzunehmen mit seiner Bekundung), weil er – wenn er vernünftig ist – nicht so handeln kann, wie bekundet – die Grenzen zur Unvernunft sind gerade dadurch definiert, dass jenseits davon alle Ankündigungen mit allen Verhaltensweisen vereinbar sind, mithin das Ankündigen seinen Sinn verloren hat, und mit ihm die Rede vom Verhalten des ursprünglich Vernünftigen als Handeln. Die Bekundungs-, nämlich Handlungsankündigungs- und (nachträglich) -rechtfertigungs- bzw. -begründungsfunktion ausnahmslos jeder Äusserung ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Bedeutung – ihrer Verstehbarkeit als Sprechakt einer besonderen Sorte. Dass sie diese Bedeutung, so, wie in der Spracherwerbs- bzw. Sprachausbildungsphase ermittelt und erprobt, in der realen Rede behält, ist keine Selbstverständlichkeit – und nicht im Moment des Redens schon zu entscheiden. Die Unglaubwürdigkeit einer Äusserung aus ihrer Unvernünftigkeit im Lichte dessen, was wir schon über den Andern „wissen“ (d.h. letztlich: was wir an Äusserungen von ihm bislang ernstgenommen haben), zu „erschliessen“, heisst also eigentlich nichts andres, als einen Widerspruch des jetzt Bekundeten zu früher Bekundetem festzustellen, ohne dass das früher Bekundete widerrufen wäre; entweder dies Frühere, oder aber das jetzt Bekundete ist also bedeutungslos, und blosses Gerede. Wir sind alarmiert: Wenn der Vorgang sich wiederholt, hat (punktuell) ein Äusserungstyp, oder, schlimmer, die ganze Sprache des Betreffenden, ihre ursprüngliche Bedeutung verloren. (Ähnliche Kategorien wie Glaubwürdigkeit der Bekundungsfunktion einer Äusserung sind: Zuverlässigkeit (Wahrheit) der Berichtsfunktion, Richtigkeit der Beurteilungsfunktion, Anerkennungswürdigkeit und Vollständigkeit der Begründungsfunktion von Äusserungen (bei gegebnem Erfahrungsstand des sich Äussernden); dazu kommt noch die Eigenschaft der Korrigierbarkeit durch Verständigung innerhalb eines zugestandenen Spielraums von in irgendeiner der genannten Hinsichten punktuell mangelhaften Äusserungen. Für alle diese gilt, dass jede mit einer oder mehreren Normen der genannten Art verknüpfte Äusserungsklasse nach einer entsprechenden Anzahl von Normverletzungen ihre ursprüngliche Bedeutung wieder verliert – und mit ihr höchstwahrscheinlich die Bedeutungshaftigkeit überhaupt; bei erhaltener Restfunktion elementarerer Äusserungsklassen ist dann aber dennoch der Zeithorizont für feste Verhaltenserwartungen erheblich reduziert – darüberhinaus die Berechenbarkeit des Verhaltens bezüglich seiner Abhängigkeit von Aussenereignissen.)
Wir hatten erklärt, wie der vermeintliche Prognosecharakter der Glaubwürdigkeitsbeurteilung zustandekommt; wir können nun also auch erklären, warum, speziell aus der Perspektive des Bekundenden selbst, (Un)Glaubwürdigkeit mit dem Feststellen eines bestehenden Sachverhalts zusammenzufallen scheint: die Tatsache, dass die Bekundung im Rahmen des bisher Bekundeten bleibt und es nicht desavouiert (oder aber in diesem Rahmen als zwar unglaubwürdiger, aber hinreichend motivierter und verständlicher Vortäuschungsversuch verstehbar wäre), ist in der Tat durch bereits abgelaufene und also feststellbare Ereignisse determiniert.
Die beiden genannten Erklärungen: dass das Feststellen des (Nicht)Vortäuschungscharakters (bzw. der Eigenschaft, glaubwürdig zu sein) einer Bekundung mit einer Prognose einerseits, einem aufgrund vorliegender Daten vollständig aufklärbaren Tatbestand andererseits zusammenfalle, sind also beide verkehrt: das bereits zum Zeitpunkt der Bekundung feststellbare Einhalten des durch vergangene Bekundungen gesetzten Rahmens ist eine notwendige Bedingung, ebenso wie die Einhaltung des durch die Bekundung selbst (zusätzlich mit den bereits vorausgegangenen) (bis zu ihrem Widerruf bzw. ihrer Korrektur) verengten Rahmens für auf ihrer Grundlage noch mögliche Handlungen, im Anschluss an die Bekundung, bloss notwendige Bedingung wäre; erst beide zusammen machen die notwendig-hinreichende Bedingung für Glaubwürdigkeit aus.
Die Zuerkennung von Glaubwürdigkeit im Rahmen des bislang übe den bekundeten Bekannten (und von ihm Bekundeten) ist also eine Bestätigung auf Vorbehalt; sie findet statt im Rahmen des immer weitergeführten Experiments, wie weit Vernünftigkeit im allgemeinen reicht, und die des Andern im besonderen, dessen Sprache wir verstanden und dessen Bekundungen bislang glaubwürdig, richtig (soweit beurteilend), wahr (soweit berichtend und beschreibend), anerkennenswürdig und vollständig (im Licht seiner jeweiligen Erfahrung) begründet erschienen.
2.
Auf dem Hintergrund dieser Analyse der Glaubwürdigkeitsanerkennung auf Vorbehalt betrachten wir jetzt die zweite Art, den unsinnigen Satz: „Nur ich kann wissen, dass (ob, wenn) ich lüge.“ aufzufassen. Nämlich im Sinn von: „Nur ich kann meine Glaubwürdigkeit kompetent feststellen.“ Wir hatten bereits den Unterschied gezeigt zwischen der Erkenntnis, jemand habe gelogen (was ein Geständnis des Lügners voraussetzt – oder doch zumindest grosse Sicherheit bezüglich seines Motivs, durch das seine Lüge erst Sinn bekommt), und der begründeten Anerkennung seiner Glaubwürdigkeit. Sowohl die Erkenntnis, dass eine Äusserung eine Lüge war, als auch die Zuerkennung von Glaubwürdigkeit (unter dem Vorbehalt der Zurücknahme dieses Prädikats angesichts zukünftiger Handlungen, die nicht dazu passen), beruhen beide auf der Zuschreibung von Glaubwürdigkeit hinsichtlich eines Materials, das wiederum ausschliesslich aus Bekundungen und natürlich zu einem gewissen Teil auch aus Handlungen besteht (wir könnten sagen: durch das bekundete Material kommentierten und begründeten Handlungen). Die Beweislast eines Glaubwürdigkeitsurteils scheint also ganz wesentlich von diesen Momenten der Vorgeschichte getragen zu werden, auf denen ja überhaupt die Verständlichkeit dessen, was einer denkt und tut, abhängt. Diese Momente aber scheinen wiederum gültig nur aufgrund eines Glaubwürdigkeitsurteils – das spätere Vertauen scheint abgeleitet vom früheren. Bei oberflächlicher Betrachtung scheinen Glaubwürdigkeitsurteile also gänzlich ins Blaue hinein gefällt zu werden. Nur wird dabei nicht beachtet, dass Glaubwürdigkeit ja keinen Prognose – Charakter hat; aber welchen dann? Wir hatten es andeutungsweise bereits gesagt: Sie stellen die Bekundung der praktischen Einstellung eines Hörers zur Bekundung eines Anderen dar – sowohl ihm selbst gegenüber, als gegenüber Dritten. Er kann (durch die Feststellung metamentaler Defekte, zB. Unglaubwürdigkeit im Lichte des über den Bekundenden bislang Bekannten (aber auch: Unrichtigkeit eines Urteils, Nicht-Anerkennenswürdigkeit einer obersten Regel (Ziels) des Planens usw.) ein Kontrollsprachspiel ankündigen – oder aber auch, im Extremfall, ankündigen, dass er die Bekundung des Andern wie eine eigne vertreten wolle. Was heisst denn aber: eine Bekundung vertreten? Nichts andres als: Sie im Lichte einer (gewussten, für wahr gehaltenen) Vorgeschichte des Bekundenden vernünftig und verständlich finden – oder, wie man auch sagen könnte, sie im Lichte der Vorgeschichte und mit ihr, begründen können. Soviel oder sowenig aber ein Glaubwürdigkeitsurteil mit einer Prognose in prospektiver Hinsicht zu tun hat (denn etwas vernünftig finden, wenn es stattfände, heisst nicht, sagen, oder gar wissen, dass es stattfinden wird ), soviel oder sowenig in retrospektiver Hinsicht mit einer Tatsachenfeststellung. Gewiss werden Tatsachenfeststellungen (durch Zeugenbefragung, Spurensicherung) mit in die Begründung von Glaubwürdigkeitsurteilen über die Berichte eines Bekundenden eingehen; die Zahl der berichteten wird aber die der feststellbaren (oder wenigstens ohne grossen Aufwand feststellbaren) Tatsachen in den meisten Fällen weit übertreffen. Und nicht nur das: viel Material, das zur nachträglichen Beurteilung ansteht, wird „inneres“ Tatsachenmaterial sein – wiederum nur retrospektiv bekundbares. (vgl. hier: Exkurs 3)
Wenn die formale Glaubwürdigkeit, im Sinne der (hypothetischen) Konsistenz, d.h. Vernünftigkeit des Bekundeten im Rahmen der bekannten Lebensgeschichte (bzw. des Erfahrungswissens insgesamt) des Sprechers, das qualitative Kriterium bildet, dann die Menge des überhaupt über jemand Bekannten ihr Mass. Wenn das metamentale Prädikat „Glaubwürdigkeit“, unsrer Analyse zufolge, in zwei Komponenten zerfällt, kann der Beitrag des Sprechers noch einmal genauer bestimmt werden. Der eigentlich metamentale Anteil in einem Glaubwürdigkeitsurteil bezüglich einer Äusserung (oder eines Sprechers) bestimmt sich jetzt nämlich näher als die Beurteilung, das Gesagte sei „vernünftig im Rahmen der dem Urteilenden bekannten Lebensgeschichte des Bekundenden“.
Wenn wir diese Übersetzung in die von uns für unsinnig erklärte Äusserung „Nur ich kann wissen, ob (dass) ich glaubwürdig bin.“ einsetzen, ergibt sich: „Nur ich kann feststellen, ob (dass) das von mir Bekundete im Rahmen meiner Lebensgeschichte vernünftig ist.“
Nach dem, was wir über metamentale Prädikate (und „vernünftig“ ist das metamentale Prädikat par excellence) gesagt haben, ist der Satz zunächst einfach falsch: den eignen metamentalen Status bzw. den der eignen Äusserungen zu beurteilen, ist ein Sprecher gerade nicht berufen: alle andern, nur er gerade nicht .
Der Eindruck des Unsinnigen, durchaus von der Machart performativer Widersprüche, ergibt sich aber daraus, dass der Satz nicht etwa als Feststellung einer Situation („Gegenwärtig kann (leider) nur ich feststellen (verstehen), dass…“) gemeint ist, sondern als (theoretisches) Prinzip: „Nur ich kann meine Lebensgeschichte – mein Inneres – (wirklich) kennen…“ Und als explizite oder unausgesprochene Konsequenz wird etwa hinzugefügt: …darum kann auch nur ich meine Pläne und Entscheidungen wirklich begründen, und mich selbst verstehen – und Andre haben das hinzunehmen, wenn sie mich mögen und anerkennen – oder sie sind eben gegen mich.“
Wie würden wir dem Sprecher vernünftigerweise antworten?
„Es stimmt – alles, was in deiner Lebensgeschichte in deinem „Innern“ sich abgespielt hat (und nicht nur das – sondern all jenes Äussere, für das du der einzige Zeuge bist) kannst nur du… wissen? Nein – das ist sowieso falsch ausgedrückt, und dazu ist oben alles Nötige gesagt; aber „…erzählen“: das wäre richtig. Du nur kannst es als einziger erzählen, wenn du’s noch nicht getan hast – aber du musst es auch tun. Denn ohne deine Erzählung müssen wir, von denen du so energisch Anerkennung deiner Beweggründe forderst, offenlassen, ob da überhaupt etwas berichtbares war.
Glaub aber ja nicht, dein Bericht wäre hinreichend (obwohl er höchst notwendig ist, und ohne ihn garnichts an dir verstanden werden kann, so wie du es gerne möchtest). Denn dieser dein Bericht des von dir Erlebten, des inneren, und des äusseren, soweit keine Zeugen verfügbar sind, die dich bestätigen könnten, ist ja nichts andres als eine einzige grosse Bekundung. Das heisst, dass wir dich beim Wort nehmen: All dein künftiges Handeln, all deine künftig von dir bekundeten Absichten, und was auf sie, als Grund, Einfluss haben soll, werden wir im Licht dieser deiner Lebensgeschichte prüfen – daraufhin, ob es Konsequenz dieser, deiner Geschichte, sein kann – ob es auf ihrem Hintergrund verstehbar ist. Nennen wir dies die äussere Konsistenzprüfung – eine, die jetzt noch nicht abgeschlossen ist; nennen wir dagegen innere Konsistenzprüfung, für jeden von dir berichteten Zeitpunkt und jede Bekundung, ob sie Konsequenz dessen ist, was sich zuvor ereignete – oder wenigstens dazu passt. Erst beides zusammen wird eine erste Schätzung deiner Wahrhaftigkeit ergeben. Gewiss wirst du uns nicht deine ganze Lebensgeschichte (wir meinen hier nur ihre privaten Anteile) auf einen Schlag erzählen – du wirst sie selber nicht überblicken, und viele Details werden dir nur Zug um Zug, und im Zusammenhang mit äusseren Anlässen, dich zu erinnern, wieder einfallen – uns geht es nicht anders. Aber du musst auch verstehen, dass unsre Beurteilung deiner Wahrhaftigkeit – und damit das Ausmass, in dem wir selbst praktische Konsequenzen aus dem ziehen, was du berichtest (sei es in der Art, wie wir dich behandeln, sei es, wie wir mit den von dir ohne Zeugen beobachteten Naturtatsachen umgehen) – auch von der Vollständigkeit des Materials abhängt, das du uns lieferst – vor allem dort, wo wir Grund zum Zweifel an deiner Darstellung haben; das heisst überall und vor allem da, wo deine Erlebnisse aus dem Rahmen fallen.
Denn das muss dir bewusst sein: Wir sind keine Kinder, denen man alles erzählen kann. Wir kennen uns mit vielem aus, und das gut bewährte Erfahrungswissen vieler Generationen steht uns zur Verfügung; wo es aber nicht so ist, und es wirklich noch Unbekanntes und genau zu Erforschendes gibt: da interessiert uns, als Vernünftige, die Regel, mit der wir verlässlich auch in Zukunft arbeiten können – und die Ausnahme nur, insofern sie regelhaften Charakter hat und also die Regel präzisiert (was nicht mit Oberflächlichkeit oder mangelnder Aufmerksamkeit aufs Detail verwechselt werden darf – gerade darum, weil sie die unscheinbarsten und verstecktesten Sachverhalte auf ihre Regelhaftigkit untersucht, und das systematisch, im Zusammenhang mit andern Daten, das heisst: im Lichte übergeordneter Regeln, verdient unsere Tätigkeit des Erprobens und Experimentierens den Namen einer wissenschaftlichen Forschung ).
Und darum ist das ganz Besondere, das also, was du womöglich mit niemand anderm teilst – was sogar in deinem eignen Leben sich nicht mehr wiederholen wird (weil es nicht (mehr) zu deiner Natur gehört) – für uns nur von Interesse, insofern es als Anwendungsfall der uns bekannten Naturgesetze erklärbar ist – oder insofern es unsere Aufmerksamkeit beansprucht als weiter zu erforschende, seltene, aber regelhafte Ausnahme.
Das nie reproduzierbare – und sei es grösstes Glück oder grösstes Leid – ist schliesslich unwichtig, denn es ist offenbar Zufall gewesen – ein Zufall welcher Art – das zu erforschen ist zuletzt auch uninteressant. So, wie auch die Frage aufzuklären, ob du und wann du gelogen hast, in diesen Dingen. Oder bist du wirklich so eitel, zu glauben, durch dein Zurückhalten oder Verfälschen von Erlebnissen, die du hattest – einmaliger, kostbarer, ganz und gar individueller Erlebnisse – läge es in deiner Macht, den Gang der Geschichte, und das ist im Wesentlichen: die Geschichte sich ausweitender Erfahrung, und also diese selbst, das Wissen, zu beeinflussen (im guten wie im schlechten)? Dann weisst du nicht, was Erfahrung und Wissen heisst. Dazu zählt nämlich nur, was an erlebbaren Ereignissen verlässlich (regelmässig – so, dass es eine Regel unsres Handelns werden kann ), und im Rahmen unsres Handlungsspielraums mit vertretbarem Aufwand zu vermeiden oder herbeizuführen ist – und das auch nur, soweit es unser Interesse tangiert, den Fortgang der Geschichte zu sichern (und also wiederum die Ausweitung unseres Wissens – soweit es noch etwas zu wissen gibt).
Noch einmal: dies ist keine Zurückweisung individueller Beiträge zur kollektiven Erfahrung – im Gegenteil. Woher sonst, wenn nicht aus individuellen und durch Mitteilung allgemein bekannt gemachten Erlebnissen setzt sich denn unser Erfahrungswissen zusammen? Nur: Mit dem Umsetzen von Erleben in Erfahrung setzt nicht jeder wieder neu ein – es gibt bereits ein Wissen, das durch neu hinzukommende Erlebnisse erweitert wird – und demgemäss gibt es auch ein erfahrungsbegründetes thematisches Interesse – eine Richtung unserer Fragestellungen, dessen, was wir als nächstes prüfen und erproben wollen. Die Regel , nach der wir – auf der Grundlage gegebner Erfahrung – unsre Versuchspläne (Ausdruck unsres Interesses) verfertigen, setzt Prioritäten für das, was, unter dem überhaupt Interessanten, zugleich praktischen Vorrang hat – welche Hypothesen dem gesamten insgesamt nur möglichen Versuchshandeln (wir können nicht alles gleichzeitig untersuchen) eher als andres zugrundezulegen sind. So gehört, was einer wichtig nimmt (angesichts der eignen, aber auch mitgeteilter Erfahrung – dass er sich nicht ohne Grund auf Neues und für sein Handeln entscheidendes Wissen anderer nicht aufmerksam machen lässt, dass er, mit andern Worten, sich einschlägige, vor allem Vermutungen von ihm falsifizierende Erfahrung anderer anhört, sich eines Besseren belehren lässt, gehört mit zur Vernünftigkeit hinzu – ), mit zum Ausdruck seiner Vernünftigkeit – und mithin zu den Grundlagen der Anerkennung seiner Glaubwürdigkeit (Wahrhaftigkeit und Ernsthaftigkeit): Wer auf seinen besonderen Erfahrungen und deren besonderen Wert für alle, bloss, weil es seine sind, beharrt – wer darum der Frage, ob gerade diese von ihm auch wirklich wahrheitsgetreu erzählt sind (was allein von seinem guten Willen abhängen soll – weshalb wir uns gut mit ihm stellen müssen…), übertriebene Bedeutung beimisst – dessen Erfahrung hat spätestens darum wenig Gewicht, und ist uns egal … Ähnliches gilt dann auch für den, der sich partout die auf dem Erfahrungsstand der Gesellschaft, in der er lebt, angemessenen Fragen nicht stellen mag – darum, weil er diesen Erfahrungsstand, der sie begründet (und ihren Vorrang vor andern), nicht kennenlernen will. Und, immer wieder und vor allem gilt dies für jene, die ein übertriebenes Interesse am Einzelfall haben – die sich in die (nur allzuoft unentscheidbare, oder mit nicht vertretbarem Aufwand (angesichts der Aufgaben, die zur Lösung anstehen) entscheidbare) Frage vertiefen, ob ein zufälliges Einzelereignis (sei es günstiger, oder ungünstiger Art) tatsächlich so war – ob, etwa, jemand mit einer einzelnen Bekundung ernstzunehmen ist, oder ob nicht.
Dass sie, wo immer sie auch anfängt, in die allgemeine Geschichte, in die Bemühungen um deren Fortsetzung, einzumünden imstande zu sein scheint – durch Lernen, angemessenes Ausweiten der eignen Erfahrung – das macht letztlich eine individuell bekundete (erzählte) Lebensgeschichte glaubhaft – das lässt uns sie ernstnehmen – das ist die Bedingung, unter der allein eine Kette von Bekundungen Sinn bekommt.
Einen Bereich gibt es, wo in der Tat ein elementares und berechtigtes
Interesse an verlässlichen Auskünften besteht, die auch durch nichts und niemand andern gegeben werden können: Bedürfnisse, Grenzen der Handlungsfähigkeit des einzelnen Organismus. Seinen Körper – seine Empfindungen erforscht jeder gewissermassen in unser aller Auftrag – nur, wer seine Grenzen kennt (und vorsichtig damit umgeht), ist verlässlich für uns. Dass er hält, was er verspricht (ankündigt) – und nur ankündigt, was er – auf Dauer – halten kann – das macht den Vernünftigen aus; dazu aber noch, dass er an der Erfahrung der Unhaltbarkeit seiner Ankündigungen (und Absichten) , d.h. seiner Nicht-Verlässlichkeit, die Bedingungen seiner Handlungsfähigkeit (seine Bedürfnisse) ermittelt, mit dem Ziel, auf immer längere Dauern verlässlich zu sein. Die Beteuerung einer Handlungsunfähigkeit (etwas rein Inneres und bloss „Empfindbares“), oder besser: ihre Bekundung, macht Sinn nur im Rahmen einer Planung, worin zumindest der Versuch einer Ermittlung ihrer Ursachen (als regelhaft vermeidbaren Einflussgrössen) gemacht wird – nur so erscheint uns der Empfindende vernünftig – nur so, auf Dauer, verlässlich (selbst wenn er uns keine Hilfe wäre, weil er den eignen Handlungsspielraum nicht in den Griff bekommt) – weil nur so lernfähig .
Nur du kannst deine Geschichte kennen? Selbst wenn es so wäre: Sie zählt nur, sofern sie sich auf das auswirkt, was wir gemeinsam unternehmen werden. Erst, wie du sie da bewährst – erst, was du aus ihr machst (und zwar im praktischen Zusammenwirken mit uns) – macht deine Erzählung wichtig – und soweit wichtig, zur Geschichte – einem Bestandteil dessen, das wir alle, als verlässlich erprobte Erfahrung, unserm gemeinsamen (Versuchs)Handlen zugrundelegen können.“
Wir hatten gefragt: Wenn ein Sprecher seine Glaubwürdigkeit – die Glaubwürdigkeit seiner Bekundungen (der Bekundungsfunktion seiner Äusserungen) – nicht selber, aus eigner Kraft sich zusprechen (oder absprechen – durch die Beteuerung, es handle sich um eine Lüge – eine blosse Beteuerung, bzw. der Widerruf einer Bekundung, und ihre Ersetzung durch eine andere) und sie anerkennen kann – hat er garnichts zu dieser Anerkennung beizutragen?
Jetzt können wir antworten: Ein Sprecher schafft die Voraussetzungen dafür, dass er als glaubwürdig, ernstzunehmen, vernünftig in seinen Bekundungen, anzuerkennen ist – indem er sie fortlaufend wahr macht – indem er sich die Glaubwürdigkeit verdient – so, wie er sich auch unglaubwürdig macht . Dieses sein Machen ist aber eben mehr als nur sein Bekunden – es ist sein Handeln , in dem sich letztlich die Verlässlichkeit seines Bekundens (nämlich Handlungsankündigens, und Äussern alles dessen, womit, als einem Einfluss auf die Ausführung, er rechnet) zeigt.
Wir hatten gesagt: Er schafft das Material für unsre Beurteilungen – er gibt unserm Reden über eine Psyche – unsern psychologischen Reden – erst einen Gegenstand . Wer aber ist er ? Der Urheber dieses Materials? Recht verstanden, ist er dies Material: ein sich bewegender Organismus, an dem wir Verhaltensweisen als „sprachliche“, als Bekundungen, mitteilungen, Behauptungen usw. verstehen gelernt haben – so, wie er offensichtlich unsre: einige seiner „Äusserungen“ sind offensichtlich ihrerseits „psychologische“ Übersetzungen dessen, was wir über ihn sagen. „Er“ „ist“ nichts andres als ein handelnder Körper – ein Effektororgan, dessen Verhaltensweisen in Beziehung stehen zu, von einem „Sprachorgan“ realisierten, „Äusserungen“ (mit – mindestens – handlungsankündigendem Charakter); zu diesen Äusserungen gehören Wahrnehmungsbekundungen – solche, die einen Unterschied in seinem Verhalten machen, und mit besonderen, „perspektivisch“ ausgezeichneten Weltereignissen in Beziehung stehen: das heisst, dass die Orientierung von „Sinnesorganen“ den Ausschlag gibt darüber, welche Weltereignisse aktuell von diesem Wesen beschrieben werden können; und schliesslich erzählt uns dieser Mund, dies Sprechorgan eine Geschichte – besser: es bekundet sie, und macht sie – durch seine Handlungen – wahr , zieht Konsequenzen daraus. (In diese
Geschichte müssen irgendwann auch unsre Erfahrungen eingehen können – d.h. das Wesen erzählt unsre Geschichte, oder das, was daran wichtig war, schiesslich selbst – es hat sie sich zueigen gemacht.)
In dieser Geschichte aber werden – wenn sie vollständig sein soll – Dinge wie die folgenden erwähnt werden müssen: was einer, zum Zeitpunkt, von dem
er berichtet, noch nicht wusste – woran zu denken er noch nicht motiviert war, und schliesslich auch: was er irrtümlicherweise, weil er unaufmerksam war , für diesunddies hielt, anstatt für jenes. Kurz: Zu dieser mentalen Geschichte gehört die Erwähnung der korrekturbedürftigen Begründungen für sein instrumentelles Handeln (zu dem, wie wir oben sagten, auch Lügen und Verschweigen gehören). Auch insofern er in der Vergangenheit gültige Gründe widerruft, wo sie korrigiert werden müssen, macht einer also seine Geschichte, allerdings in einem noch ganz anderen Sinn, wahr – und diese Bewährung seiner Vernünftigkeit im Widerruf bzw. der Korrektur im nachhinein zeigt, dass das Mentale – auch aus der Perspektive des Individuums selbst – nichts zu einem Zeitpunkt fertig Gegebnes sein kann, etwas Äusserliches – das, ebenso wie die wahrgenommenen Ereignisse, beschrieben werden könnte. Das nicht korrigierbare (und durch nachträgliche Korrektur relativierte, womöglich widerrufene) mentale Ereignis, übrigens auch die Äusserung, verliert nämlich unter Umständen noch im Nachhinein seine Existenz – es stellt sich als etwas andres heraus, als es zuerst schien. Und so wie für das einzelne mentale Ereignis, gilt dies für die Person als ganze: Sie ist zunächst nichts als ein Organismus, an dem wir (aufgrund einer vorausgehenden Sprachausbildungsphase) bestimmte Organe als handlungsausführende, äusserungsrealisierende und selektiv wahrnehmende deuten – ein „bewusstes“ Wesen; sie kann, unter Umständen, das elementare logische Vokabular in ihrer Sprache ausbilden oder uns demonstrieren: und es anwenden, in Form von
Definitionen und Beurteilungen – ein „denkendes“ Wesen; darüberhinaus kann sie ihre Wahrnehmungen, Absichten, Äusserungen, Gedanken und tatsächlich ausgeführte Handlungen wahrheitsgetreu berichten, und tut es auch – und sie kann (durch Definitionen) an möglichen Geschichten ihre Ziele erläutern, ihre Prioritäten, und die Art und Weise, Hypothesen über die Welt zu bilden, Versuche zu planen und bei Misslingen abzuändern – und unter diese so entwickelten Begriffe (Regeln, Gründe: „Typen“ von Plänen in gegebnen Situationen) die jeweils gegebne Geschichte subsumieren – ein „vernünftiges“ Wesen (vernünftig im Mass, wie es dies tut – das heisst: bis zu welchem Zeithorizont die von ihm definierten obersten Regeln Pläne festlegen (welchen Allgemeinheitsgrad sie haben – wieviel Fälle sie berücksichtigen) – und das verlässlich). Und schliesslich: Ein soziales Wesen – nicht nur in dem Sinn, dass es Auskunft gibt und seinerseits haben will, sondern auch in dem, dass es korrigiert und sich korrigieren lässt, und die so entstandene gemeinsame Erfahrung vernünftig seinen bekundeten Plänen als Grund zugrundelegt und diese, soweit es kann, ausführt. Vernünftigkeit (Festgelegtheit des Handelns durch eine oberste Regel für den grösstmöglichen Zeitraum – und die grösstmögliche Zahl denkbarer Fälle), Sozialität und Personalität fallen überhaupt zusammen: Vernünftigkeit (d.h. Begründetheit durch die oberste, Vernunftsregel) und Nicht-mehr-Korrekturbedürftigkeit der (kollektiven, d.h. für sich und andre vorgesehenen) Pläne einer Person sind die aktuelle, notwendige Bedingung der Personalität eines Organismus.
((Notwendige Bedingung selbst für jedes einzelne (bekundete und psychologisch zuschreibbare) Moment der „Persönlichkeit“ (Individualität) dieser Person – eine Behauptung, die hier sowenig gezeigt werden kann wie die, dass, eine Person zu sein, nichts andres darstellt, als die Disposition, bezüglich eines, aufgrund seines bisherigen Verhaltens als Körper (Leib) deutbaren Organismus (als (nicht notwendig räumliche) Einheit aus Effektororgan, Sinnes- und Sprechorgan) aus einer vernünftigen Geschichte (die sich auch an anderen, nämlich den jeweiligen Körpern (Leibern) „dieser“ Person, abgespielt haben kann), unter Einschluss der erlebten, mit uns durchgeführten Verständigungs-, Erfahrungs- und Korrekturprozesse, als Konsequenz folgende Pläne (bedingte Handlungsankündigungen) auszusprechen und einzuhalten (oder aber mit der Nichteinhaltung vernünftig umzugehen).))
Die hinreichende Bedingung aber kann nur die Einhaltung dieser Pläne sein. So, wie die Korrektur früherer Bekundungen (d.h. der Widerruf) durch die Person selbst erfolgen kann – und jede Bekundung unter dem Vorbehalt ihres Widerrufs bzw. ihrer Korrektur steht (derart, dass die ursprünglich bekundete Version, als bis zum Widerruf handlungsleitende und -begründende, in der späteren Erzählung, d.h. nachträglichen Bekundung – denn die erzählte Geschichte ist nichts als entweder eine nachträgliche Bestätigung, oder aber der (begründete, korrigierende) Widerruf früherer Bekundungen (oder zu einem früheren Zeitpunkt bekundbarer, wenn auch nicht aktuell bekundeter Inhalte) – so kann auch unsre Fremdzuschreibung (die Mitbekundung unter Vorbehalt des noch nicht abgelaufenen Korrekturversuchs) und Mitbekundung widerrufen, ja ganz zurückgenommen werden – in dem Sinn, dass wir, nachträglich, in keiner Weise mehr erkennen können, wie das Verhalten der Person zur – in der Sprachausbildung bzw. bei späteren Definitionen durch die Person gebildeten – Bedeutung der ursprünglichen Äusserung (Bekundung), auf die wir uns (durch ein erweitertes Zitat) beziehen, passen könnte.
Aus diesem Grund ist es kein Widerspruch, ein und derselben Äusserung zunächst, mit voller Berechtigung, den (vorläufigen) Glaubwürdigkeitsstatus zuzusprechen – und ihn ihr, mit der gleichen Sicherheit, auf Grundlage der dann vorliegenden Daten, wieder zu entziehen. Mit der oben schon eingeführten Terminologie können wir unterscheiden:
– (Nicht)Anerkennung von Bestandteilen einer vorliegenden kompletten Bekundung (Lebensgeschichte bis zum Redezeitpunkt, d.h. einschliesslich der aktuell gültigen Pläne, Ziele, Prioritäten, Hypothesenbildungsregeln, Wahrnehmungen, Empfindungen, und Absichten) als (un)glaubwürdig
a) aufgrund innerer Konsistenz ohne Korrekturversuch (da kein Bedarf), oder
b) aufgrund innerer (In)Konsistenz nach Korrekturversuch bzw. Verständigugsversuch
– Zurücknahme der Anerkennung einer aufgrund ihrer inneren Konsistenz nach a) und b) anerkannten kompletten Bekundung bzw. bestimmter ihrer Teile
a) aufgrund des Scheiterns von Korrekturversuchen angesichts widersprechender Berichte von Andern als dem Bekundenden selbst bzw. widersprechender Indizien, die zuvor unbekannt waren
b) aufgrund des Scheiterns von Korrekturversuchen angesichts von der Bekundung widersprechenden Handlungen (Absichten, neuen und späteren Bekundungen bei Verweigerung des Widerrufs der ursprünglichen) des Bekundenden.
Zurücknahmen vom Typ a) sind eigentlich nur verspätete Nicht-Anerkennungen vom Typ b)(oben) – die Fortsetzung des (zuvor unvollständigen) Korrekturversuchs. Ähnliches gilt für solche späteren Bekundungen, die schon zum Zeitpunkt der ersten Glaubwürdigkeitsprüfung hätten gemacht werden können und schon da einen Korrekturversuch provoziert hätten – der Anschein einer inneren Konsistenz der kompletten Bekundung (erzählten Lebensgeschichte) ergab sich nur aufgrund ihrer Unvollständigkeit.
Ausnahmslos jede solche, definitiv unerklärliche Unverständlichkeit einer Äusserung ist zugleich eine Anomalie hinsichtlich der (angesichts des in der Spracherwerbsphase komplett entfalteten Sprach- und Verständigungspotentials mit dem Andern sinnvollen) Hypothese, dass man es mit einer Person zu tun hat. Wir hatten nun freilich oben schon angedeutet, dass es nicht der Einzelfall, hier: die Einzelanomalie, ist, die uns zur Aufgabe einer so gut bestätigten Hypothese wie der von der Personalität eines bislang komplett sprach- und mit uns verständigungsfähigen (und mithin zur sprachlichen Kontaktaufnahme und der Ausbildung einer Übersetzungsbeziehung unserer Idiolekte befähigten) Wesens bringen könnte. Erst wenn die Anomalie zur Regel wird , ist die Hypothese falsifiziert – oder aber modifiziert: dann, wenn die zur Regel gewordene Anomalie ihrerseits regelhaft bedingt ist durch äussere Umstände. In diesem Fall erwarten wir (vgl. dazu Exkurs 2) spätestens nach Wiederherstellung der physischen Grundlagen der Personalität durch uns (wenn sie wieder einmal verlorengegangen sind), dass der Genesene die erwiesenen Erhaltungsbedingungen seiner Personalität so beachtet wie alle andern Bedingungen seines Handlungsspielraums – ja sogar mehr als diese.
Wir kommen zum Ende unsrer kurzen Erörtertung der Glaubwürdigkeitsanerkennung. Dabei ist eine Frage bislang noch nicht beantwortet: Welche Übersetzung, allgemein gesprochen, gibt es denn nun für die Bekundungsfunktion einer Äusserung? Die Bekundungsfunktion ((eine Äusserung kann, wie wir sagten, darüberhinaus noch andere Funktionen haben: mindestens die Mitteilungs- und die Beurteilungsfunktion gibt es darüberhinaus)) ist die, Handlungen anzukündigen, und bereits geschehene Handlungen (besser: Verhaltensweisen; die einfachste Bekundung im nachhhinein ist die, eine Verhaltensweise habe stattgefunden, weil man etwas soundso beschaffenes zu tun versucht habe – oder aber, obwohl man dergleichen nicht vorgehabt habe, d.h. man sagt, sie sei nicht mit Absicht geschehen) zu begründen. Wenn wir aus der Aussenperspektive die Bekundungsfunktion einer Äusserung explizieren (natürlich könnten wir im Rahmen unsres Idiolekts einen psychologischen Ausdruck für die Übersetzung haben – im einfachsten Fall könnte dies dasselbe (oder ein gering verändertes: mit Personal- und Konjugationsendungen bzw. geändertem Personalpronomen, wie in unsrer Sprache) Zeichen sein, wie das vom Äussernden selbst verwendete – die Frage wäre dann, was die Verwendung dieses Zeichens bedeutet ), wird nichts andres herauskommen: wir drücken, durch Mitbekundung, prospektiv eine Handlungserwartung aus, und retrospektiv eine Handlungserklärung. Ganz ähnlich lautet, falls wir die Bekundung für korrekturbedürftig halten, unser Vorbehalt: „Er sagt, er wird … tun, aber er wird es nicht tun (können) . Und retrospektiv: Er sagte, er habe… getan, weil…, aber das stimmt nicht: er hat es getan, weil… (und das hätte sich daran gezeigt, dass er unter denundden Bedingungen soundso gehandelt hätte , unter jenen so, und es hat sich gezeigt daran, dass er zum Zeitpunkt t, als Bedingung b realisiert war, Handlung h machte usw.).
Noch einmal: Handlungserwartungen und Handlungserklärungen sind Prognosen oder Ursachennennungen nur unter der Voraussetzung, dass der Andre Person, vernünftig ist. Das heisst, wenn sie nicht zutreffen (die vorläufige Glaubwürdigkeitsanerkennung zurückgenommen werden muss), werden wir zwar vielleicht nach andern, plausiblen, Erwartungen und Erklärungen suchen und einen Korrekturversuch machen – spätestens aber, wenn der Andre seine Bekundung nicht widerruft, zugunsten einer vernünftigeren, werden wir nicht mehr auf unsrer Hypothese, dass er im uns plausibleren inneren Zustand ist, den wir ihm im Korrekturversuch als möglichen neuen Bekundungsinhalt vorschlugen , und der daraus abgeleiteten Prognose, bzw. Erklärung, beharren – oder nach einer noch ganz anderen Hypothese über seinen (vergangenen oder gegenwärtigen) inneren Zustand suchen – vielmehr werden wir, falls wir Prognosen und Erklärungen machen, dazu nicht mehr „innere Zustände“ heranziehen, die als Gründe fungieren könnten, sondern uns auf die Suche nach rein empirisch begründeten Kausalgesetzen für sein Verhalten machen (vgl. hierzu Exkurs 4, über Grund, Disposition und Kausalursache; und Exkurs 5 über das Verhältnis von Verhaltenserwartungen und der Definition von Begriffen (Gründen) als Handlungsschemata, als Voraussetzungen der Übersetzbarkeit.)
Wenn dies die Art der Übersetzung der Bekundungsfunktion von Äusserungen ist (eine obligate Funktion, die jede Äusserung mindestens aufweist, und die Ausgangspunkt für die Frage ist, ob sie wenigstens subjkektiv ehrlich und redlich, und in diesem Sinne glaubwürdig ist – ob also die mit ihr verbundenen Handlungen zu erwarten sind (wenn keine Korrektur oder Widerruf stattfindet) oder zu erwarten gewesen wären – ob sie also wenigstens zum Anlass für eine psychologische Zuschreibung werden kann – auch wenn sie in andern Hinsichten korrekturbedürftig sein sollte) – und Glaubwürdigkeit, so, wie erklärt, jeder Äusserung von andern, als dem Sprecher, zugeschrieben und auch wieder abgesprochen werden kann – dann haben wir jetzt kurz noch die entsprechenden Punkte für die andern der oben genannten „Geltungswerte“, Zuverlässigkeit einer Mitteilung , und Wahrheit einer Behauptung , zu besprechen.
Beginnen wir mit der Mitteilung.
Von einer reinen Bekundung unterscheidet sie sich dadurch, dass sie ein äusseres Ereignis beschreibt, das zum gleichen Zeitpunkt auch von andern, adäquat orientierten Personen beschrieben werden könnte. Reine Bekundungen (von Absichten, Plänen und Empfindungen) und Mitteilungen (korrekte Wahrnehmungsbekundungen aus ihrer jeweiligen Perspektive bzw. am jeweiligen Ort, wo sie sich aufhält) kommen zusammen in Berichten vor – von jetzt angefangen, und zurück, soweit die Erinnerung reicht.
Mitteilungen haben auch eine Bekundungsfunktion: es ist nicht gleichgültig für das Handeln, was der Fall ist und war. Nur aufgrund der Tatsache, dass jemand sagen kann, was der Fall ist, können wir überprüfen, ob er die von ihm zuvor (mithilfe von Merkmalen und Beispielen) definierten Regeln, zu denen er sich als seinen bekannt hat, in seinen Handlungen nun auch anwendet: das, was der Fall ist (einschliesslich der Vorgeschichte), ist die Regelanwendungssituation . Wenn wir uns nicht darauf verlassen könnten, dass jemand Regelanwendungssituationen (im Normalfall) adäquat diskriminiert, wären seine Bekenntnisse zu Regeln, ja schon deren Definition und Abgrenzung gegeneinander, sinnlos – hätten keinen Zusammenhang mit seinen Handlungen. Denn wir könnten nie unterscheiden, ob eine nicht zur Regel (oder dem besondren Grund, um den es geht, zu dem er sich bekannt hat) passende Handlung ein Regelverstoss ist (und damit das Bekenntnis zur Regel unglaubwürdig macht) oder aber darauf zurückzuführen ist, dass der Regelanwendungsfall nicht richtig (oder garnicht) wahrgenommen wurde.
Wir müssen aber auch sagen: nur im Zusammenhang mit (zuvor abgegebenen) Regelbekenntnissen haben Mitteilungen, besser: Äusserungen vom Mitteilungstyp, eine Bekundungsfunktion; darüberhinaus aber haben sie eine Mitteilungsfunktion – wie der Name sagt: sie teilen (normalerweise) zuverlässig mit, was da ist und war, wahrgenommen aus der Perspektive und mit den Sinnesorganen des Mitteilenden. Genau wie bei reinen
(Versuchs)Absichten, wo das Missverhältnis zwischen Innerem (angekündigter bzw. beabsichtigter Handlung) und Äusserem (zur angekündigten Zeit, bzw. unter der angekündigten und tatsächlich vorliegenden Bedingung, wirklich stattfindendem Vorgang), das Scheitern oder Gelingen eines Handlungsversuchs (einer Versuchsabsicht) nur noch als Regel für künftige Handlungen bewährt (und so das tatsächliche Bestehen einer Versuchsabsicht, über die Beteuerung hinaus, glaubwürdig und also wahr gemacht ) werden kann, gibt es auch beim Mitteilen eine (Versuchs)Absicht (und darum auch die Bekundungsfunktion!), die man auffassen kann als einen Komplex aus SichOrientieren (Sich adäquat, der Absicht („Intention“) entsprechend Ausrichten = eine Perspektive wählen, wie angekündigt, vom angegebenen Ort aus (zu dem man sich begeben hat)) und Sich-auf-etwas-Konzentrieren (auf einen Aspekt der zu beschreibenden Situation = des aus der intendierten, eingenommenen Perspektive, vom angegebnen Ort aus, überhaupt Wahrnehm- und Beschreibbaren) und schliesslich Beschreiben-Wollen (d.h. die Beschreibung aussprechen dessen), was da ist.
Im Gegensatz aber zur nur innerlich feststellbaren Empfindung der Handlungsunfähigkeit..
(( Empfindung, dass Glieder sich bewegen ohne Absicht (aber nciht passiv, durch eine an ihnen ansetzende Kraft, spürbar durch den Druck, den sie an ihrem Ansatzpunkt auf die Haut der nicht bewegten, trägen Gliedmasse ausübt), oder trotz bestehender Absicht nicht (ohne ein unüberwindbares Hindernis, wiederum durch den Druck beim Versuch, dagegen anzuarbeiten, spürbar): diese reinen Empfindungen der Nicht-Absichtlichkeit sind aufgebaut aus Propriozeption und Druckempfindung , die aus diesem Grund (dem Bezug zur Handlungsfähigkeit) mit Recht in einer Reihe zusammengefasst werden mit den Empfindungen des Schrecks (passive Beeinträchtigung der Konzentration bei der Ausführung einer Handlung -Ablenkungserlebnisse durch starke Aussenreize), Empfindungen vom Reiz- Drang- und Triebtyp (Jucken, Schmerz: sich an die jeweils juckenden oder schmerzenden Stellen fassen wollen, Abwehrreize, die schwer zu unterdrücken sind und Handlungsspielraum beeinträchtigen; Harn-, Stuhldrang, drängend gewordene Bedürfnisse: Hunger, Durst, Suchtbedürftigkeit, Ruhebedürftigkeit: hier auch „Empfindung der Anstrengung“ = Annäherung an den Punkt des definitiven Zusammenbruchs des Handlungsspielraums, d.h. der Nichtmehr-Kompensierbar-
keit der Beeinträchtigung durch „Willenskraft“; die Angestrengtheitsempfindung, in gewissem Sinn: die Befindlichkeitskategorie überhaupt, könnte als die „Empfindung der Grösse des Handlungsspielraums“ bezeichnet werden); schliesslich dauerhafte Zustände vom Stimmungstyp („Empfindung des Anstrengungsspielraums“, nämlich der Kompensationsspielräume unter Belastung durch Reizerlebnisse) von : Reizbarkeit, Unruhe, Ängstlichkeit, Antriebsmangel und Niedergeschlagenheit, umgekehrt Euphorie: man kann mehr ertragen usw., angenehme Entspannung, behagliche Müdigkeit usw.).))
.. ist hier die spezifische Unfähigkeit zur Ausführung des Angekündigten (abgesehen von den rein motorischen Ausführungsdetails, und abgesehen von dem rein mentalen „inneren“ Handlungs(un)fähigkeitsindikator „Konzentration(smangel)“, „(Un)Aufmerksamkeit“ – der noch dem reinen Orientierungshandlungsanteil der Mitteilung zuzuordnen ist, und Empfindungscharakter hat (also die Merkmale „erlebt“ und „innerer Zustand“ trägt)) ausschliesslich von aussen feststellbar . Zwar gibt es hier ein rein inneres Erleben, das insofern zurecht die Bezeichnung „Empfindung“ trägt, als es Voraussetzung jeder, über einen rein motorischen Akt hinausgehenden, Handlungsausführung ist – bei Ausfall dieser Dimension der Handlungsfähigkeit (des Handlungsspielraums) ist nicht nur die Orientierungsfähigkeit, sondern vor allem auch die Fähigkeit zur Ausführung von über ihr Ziel oder Resultat beschriebenen (und entsprechend angekündigten) Handlung(sversuch)en ausgeschaltet. Die Unfähigkeit zur adäquaten Beschreibung der gemeinsamen Umgebung (in den wahrnehmbaren Dimensionen) hat also ein Pendant in der Beschränkung des instrumentellen Handelns, soweit es nicht rein motorischen (sondern produktiven, Wirk-) Charakter hat. Insofern es also um diesen „Empfindungsanteil“ beim Wahrnehmen geht (eine klassische Ausdrucksweise der Philosophen), sind Beschreibungen (auch des Erfolgs von lokomotorischen und Sinnesorgan-orientierenden Handlungen) Bekundungen. Wie bei allen bekundbaren Inhalten sind Vortäuschungen anderer als der tatsächlich bestehenden Inhalte möglich. Was hingegen nicht dem Belieben des Vortäuschenden überlassen ist, das ist die Korrektheit seiner Beschreibungen – das Vortäuschen von Wahrnehmungsfähigkeit . Ganz ähnlich wie bei Handlungs(un)fähigkeit ist (in gewissen Grenzen) beim Wahrnehmen (Betrachten/Beobachten, Beschreiben, Sich-Merken) die Unfähigkeit (bei erhaltener Fähigkeit) simulierbar, hingegen nicht die Fähigkeit (nach Verlust) – darum, weil es unmittelbar Kontrollmöglichkeiten dafür gibt. Wir dürfen zurückschliessen: was nicht vortäuschbar, ist nicht Gegenstand oder Inhalt einer möglichen Bekundung. Ganz ähnliches hätten wir von Glaubwürdigkeit (Wahrhaftigkeit, Vernünftigkeit: in unserer Darstellung dasselbe) im Zusamenhang mit ihrer Erörterung oben sagen können. Tatsächlich haben wir es hier nur mit einer anderen Formulierung für den metamentalen („jenseits des Bekundbaren und psychologisch zuschreibbaren“) Charakter des Prädikats „wahrnehmungsfähig“ zu tun. Wahrnehmungsfähig sein, heisst nichts andres als, im Anschluss an lokalisierende und datierende) Ankündigungen einer Beschreibung (das kann auch die Nichtverweigerung eines Befehls oder einer Bitte (Frage) von unserer Seite sein, uns eine Auskunft zu geben) regelhaft eine dem Typ der durch die Ankündigung eingegrenzten Sachlage ausschliesslich zugeordnete Verhaltensweise (die „Beschreibung“) zu zeigen, die keinen irgend erkennbaren instrumentellen Charakter hat, und durch sämtliche Variationen hindurch konsequent beibehalten wird. Es ist nicht notwendig, dass ein Wesen, mit dem wir kommunizieren, Fernsinne auf Grundlage derselben physikalischen Reize besitzt, wie wir, solange wir nur überhaupt Möglichkeiten haben, Sachlagen, die es lokalisieren und hinsichtlich ihrer Beschaffenheit beschreiben kann, unsererseits (mit instrumentellen Hilfsmitteln, oder ohne) zu diskriminieren. Nur dann überhaupt können wir nämlich seine Beschreibungen in unsre übersetzen – nur dann überhaupt die Frage eines parteiellen oder vollkommenen Verlusts oder Wechsels der Art seiner Wahrnehmungsfähigkeit aufwerfen – nur dann auch die Erhaltungsbedingungen der Wahrnehmungsfähigkeit einer bestimmten Art ermitteln – und damit Beurteilungen der Zuverlässigkeit (Glaubwürdigkeit im erweiterten Sinn) seiner Berichte ohne unmittelbare Kontrolle unsererseits sinnvoll versuchen .
Glaubwürdigkeitsurteile im erweiterten, nämlich im Sinn von Zuverlässigkeitsurteilen über Berichte, setzen Glaubwürdigkeitsbeurteilungen im engeren Sinn voraus, und ebenso Kenntnisse der individuellen und allgemeinen Erhaltungsbedingungen von Wahrnehmungs(- und übrigens auch Merk)Fähigkeit. Wir können dabei das im Zusammenhang mit Wahrhaftigkeit (Glaubwürdigkeit im engeren Sinne) Gesagte wiederholen. Es ist nicht der situative, und auch nicht der mit bestimmten, besonderen Motivlagen verbundene Einzelfall, der bei der Beurteilung der generellen Disposition zur Vernünftigkeit (und ihrer Erhaltungsbedingungen) interessiert – und genauso ist es bei der Beurteilung der Erhaltungsbedingungen (oder Bedingungen der Beeinträchtigung oder Ausschaltung) von Wahrnehmungsfähigkeit. Wir müssen präzisieren: Vernünftige sind nicht am Einzelfall interessiert, sondern an Invarianzen (regelhaften, verlässlichen Zusammenhängen) über viele besondere Einzelfälle weg.
Wir werden also vernünftigerweise
1. von jemandem – unter hypothetischer Voraussetzung seiner Vernünftigkeit und also Glaubwürdigkeit im enegeren Sinn – verlangen, dass er uns die Erhaltungs- und Beeinträchtigungsbedingungen seiner Wahrnehmungsfähigkeit feststellen lässt; wir werden dabei, wiederum vernünftigerweise,
2. davon ausgehen, dass er von der Möglichkeit einer Dissimulation seiner Wahrnehmungsfähigkeit keinen Gebrauch macht. Wir werden
3. innere Konsistenzprüfungen seiner Berichte vornehmen: waren, unter Voraussetzung der Wahrheit des Berichts, die Erhaltungsbedingungen der Wahrnehmungsfähigkeit erfüllt?, darüberhinaus
4. äussere Konsistenzprüfungen seiner Berichte: hält sich der Berichtende selbst an seinen Bericht? Legt er das Berichtete durchgängig und nachvollziehbar seinen weiteren Handlungen zugrunde?
Schliesslich werden wir
5. seinen Bericht mit dem anderer Zeugen vergleichen, und bei Widersprüchen die Berichte nach der Zuverlässigkeit, entsprechend den vorgängigen Kriterien, gewichten.
Wir können darüberhinaus als allgemeine, spezifisch auf Berichte bezogene Glaubwürdigkeitsbedingung im allgemeinen Sinne (also Vernünftigkeitskriterium) festhalten:
a) dass jemand sich durch erwiesenermassen zuverlässige(re) Zeugenaussagen als seine, die zugleich seinen widersprechen, davon überzeugen lässt, in bestimmten Hinsichten fehlbeobachtet zu haben (sich getäuscht zu haben), b) dass er auf die Bedingungen für Fehlbeobachtungen achtet, soweit es darauf ankommt, und sie (soweit es darauf ankommt) vermeidet.
(vgl. Exkurs 5)
————————————
Es bleibt nun kurz zu klären, worin Wahrheit von Behauptungen sich von den vorgenannten Kategorien unterscheidet. Was ist eine Behauptung, in unserer Darstellung? Wir hatten gesagt: Eine Mitteilung ist eine (unter Einhaltung der Bedingungen für Beschreibungsfähigkeit, wenn sie zuverlässig sein soll) ausgeführte Beschreibungshandlung, gültig für die in ihrer Ankündigung genannte Situation (charakterisiert durch Datum, Beobachtungsort und Beobachtungsperspektive). Ein anderes bislang von uns verwendetes Wort war „Bericht“: Nennen wir zuverlässige Mitteilungen von Selbsterlebtem direkte, und zuverlässige Wiedergaben direkter Mitteiluungen indriekt, und ziehen den Oberbegriff mittteilung“ nur auf äussere (wahrnhembare) Sachverhalte, dann soll ein Bericht bestehen aus der Geamtheit direkter und indirekter Mitteilungen, die jemand machen kann, zusammen mit dem von ihm für die Vergangenheit hinsichtlich seiner selbst Bekundeten: das ist dann speziell ein direkter Bericht. Dieser wiederum ist Teil des indirekten Berichts, der dadurch entsteht, dass psychologische Zuschreibungen (zusammen mit metamentalen Defektbeurteilungen bzw -vorbehalten) und Mitbekundungen zum direkten Bericht hinzugefügt werden. Wenn ein Bericht so ausführlich ist, dass ein nicht weiter informierter Hörer ihn als Episode eines vernünftigen Lebens denken kann, ist er eine Geschichte. Das setzt freilich voraus, dass in diesem Bericht Bekundbares (das, im weitesten Sinne, (Versuchs)Handlungspläne festlegt) und Mitteilbares (erlebte, nicht vorhersehbare Situationen, und die Beschreibung des Versuchs, darauf im Sinne des durch die vorgängigen Bekundungen festgelegten Plans zu reagieren) lückenlos alterniert.
Die Ankündigung einer Mitteilung lautet dann etwa: Ich werde das zu demunddem Zeitpunkt von daundda aus an derundder Stelle Beobachtbare beschreiben; und man führt sie aus, indem man eine Beschreibung gubt. Ganz ähnlich kan man dann Berichte ankündigen; in ihnen kommt vor das zu bzw ab einem Zeitpunkt (uU über eine Dauer) (an einer Stelle) Beobachtbare, (vom Sprecher selbst) Bekundbare, (andern)(unter Vorbehalt der Korrigierbarkeit und bewährten Glaubwürdigkeit) Zuschreibbare und (für andre) Mit-Bekundbare.
Beschreibungen (Beobachtbares) haben die Eigenart, dass sie zu gleichen oder verschiedenen Zeiten (also nacheinander) auf verschiedene „Raumstellen“ zutreffen können – die „(Raum)Stelle“ unterliegt dabei nur der Restriktion, dass die Beschreibung an ihr ihren Ausgang nehmen kann, also auf sie überhaupt zutreffen kann. Beschrieben werden können Zustände an Dingen (auf Ding-Oberflächen, mit oder ohne Persperktiv-Wechsel), Dinge selbst (geschlossene Oberflächen), Ding-Konstellationen (aus Dingen zusammengesetzte Dinge) und Veränderungen auf Dingen (Ding-Oberflächen), an Dingen (Veränderungen DER Oberflächen, Verformungen) und MIT Dingen ((Teil)Zerstörungen, Zerteilungen) sowie von Ding-Konstellationen (relative Bewegung von Dingen zueinander).
Ganz ähnlich wieder kann Bekundbares zu verschiedenen Zeiten auf denselben Sprecher, psychologische Zuschreibungen (mit und ohne Korrekturvorbehalten usw) und Mit-Bekundungen auf verschiedene Personen (abgesehen vom Sprecher) zutreffen. Oder kurz: Mögliche Geschichten können sich mit wechselndem Pesronal wiederholen.
Wir können mögliche Geschichten und ihre Fragmente (mögliche Berichte, mögliche Mitteilungen) an Situationsangaben anschliessen (vermöge einer entsprechenden Ankündigung, worin wir sie datieren und lokalisieren, nach beteiligten Personen, Standorten, Perspektiven (Orientierungen), situieren): Dann verwandeln wir si ein eine reale, oder wir ERZÄHLEN sie (berichten, teilen mit).
(Die letzte mögliche Bekundung einer Mitteilung ist die Beschreibung von etwas zum Mitteilungszeitpunkt Gegenwärtigem; die letzte mögliche Bekundung eines Berichts oder einer Geschichte kann obendrein sein die Bekundung der aktuellen (Versuchs)Absichten, soweit diese noch nicht durch vorherigen Bekundungen festgelegt sind.)
Oder, wir können mögliche Geschichten und ihre Fragmente an eine Standardbeispielsreihe für einen neu einzuführenden Begriff anschliessen (vermöge einer entsprechenden Ankündigung): Dann führen wir sie AN, um diesen Begriff zu definieren.
Oder, wir schliessen sie an einen eingeführten (durch Beispiele oder Merkmalskombinationen definierten) Begriff an (wiederum vermöge einer entsprechenden Ankündigung)(und setzen also die zur Definition des Begriffs dienende Beispielsreihe fort, oder die Beispielsreihe, die sich aus den Beispielsreihen der in siener Definition, nach einem bestimmten Verknüpfungsmuster, zusammengeschlossenen Merkmale ergibt -FN-) und dann BEURTEILEN wir sie.
FN: Das Verknüpfungsmuster ist eine Vorschrift zur Konstruktion einer Standardbeispielsreihe für den merkmalsdefinierten Begriff, unter Verwendung der Standardbeispielsreihen der als Merkmale fungierenden Begriffe. Die Merkmale müssen keine Begriffe sein, sondern können Beschreibungen oder mögliche Bekundungen (Mit-Bekundungen, Fremdzuschreibungen mit dem Vorbehalt einer Korrekturbedrüftigkeit in einer bestimmten HInsicht) sein. Die einfachsten, druch Merkmalsdefinition zustandegekommenen Begriffe können dann durch die Verknüpfung von Nicht-Begriffen mithilfe von „und daundda, von dortunddort aus gesehen“, „oder“, „und zugleich“, „und dann“ usw entstehen. FN Ende
Zur Erklärung dessen, was wir genau unter einer Behauptung verstehen, baruchen wir jetzt noch zwei wietere Begriffe.
Erstens: Eine Schlussfolgerung kündigt man an unter Nennung (Anführung, Bezugnahme auf) eine/r (situierten, also realen) Geschichte (oder eines Fragments davon: Mitteilung, Bericht) und einer Beurteilung (eines Teils) dieser Geschichte (oder eines Fragments davon); man führt sie aus, indem man die Geschichte erzählt (bzw die entsprechenen Fragmente berichtet, mitteilt), und den beurteilten Teil der Geschichte durch den Begriff aus der Beurteilung ersetzt. Umgekehrt, kündigt man eine Begründung an unter Nennung (Anführung, Bezugnahme auf) eine/r Schlussfolgerung, und führt sie aus durch eine Erzählung der Geschichte (oder ihrer Fragmente) und ihre anschliessende Beurteilung (Verteilung von Situationsangaben, Begriff, (Teil)Geschicht(sfragment)e(n) sinngemäss, umgekehrt wie bei Schlussfolgerungen).
Eine Geschichte (oder eine Geschichstfragment), die bzw das Begriffe enthält, und also als Ausführung einer Schlussfolgerung dienen kann, können wir konsequenterweise auch eine begründbare nennen.
Zweitens. Eine Regel nennen wir einen Begriff, bei dem jede Beispielsgeschichte oder jeder Beispielsbericht seiner Standardbeispielsreihe (sei sie die ursprüngliche, oder eine, durch die Merkmalsdefinition bzw die dort gegebene Verknüpfungsvorschrift, aus den Standardbeispielsreihen der Merkmalsbegriffe erschlossene) mit einer (Versuchs)Absichtsbekundung endet.
(Mitteilungen können also nur als Bestandteil eines Berichts oder einer Geschichte in einem Standardbeispiel für die Regel auftreten.)
Eine Regel ist also eine Typ bedingter Handlungsankündigung – für die Vergangenheit als Bekundung, und jetzt, zum Sprechzeitpunkt ausgesprochen oder wneigstens nicht widerrufen und wieterhin gültig, die Ankündigung eines Handlungsmusters, im Anschluss daran und unter der Bedingung, dass ein Situationsmuster vorliegt.
(Der Ausdruck „Muster“ deutet an, dass in den Standardbeispielen für die Definition jeweils mindestens ein Begriff (mit)auftaucht. „Situation“ ist, bzw Situations-Charakter hat alles, was berichtbar ist, und mit etwas abschliesst, das NICHT (Versuchs)Absichtsbekundung ist; zur Situation (und damit Ausgangsbedingung für eine bedingte (Versuchs)Absichtsbekundung bzw deren Ausführung, den Versuch selbst) zählen insbesondere auch erfolgreiche und nicht erfolreiche Versuche und Empfindungen alks Ausgangsbedingungen für weitere, an diese (Ausgangs)Situation anschliessende Versuche.)
Zum Begriff Regel ist noch anzumerken, dass an allen Stellen, wo in einer Geschichte oder ihren Fragmenten Absichtsbekundungen auftauchen können, auch (bedingte) (Versuchs)Absichtsbekundungen und Tpyen von ihnen, also Regeln, auftauchen können. Speziell können Regeln demnach in übergeordnete Regeln eingefügt sein, und zwar sowohl im „Ausführungsteil“ der übergeordneten Regel, als auch im „Bedingungsteil“. „Übergeordnete“ Regeln, in deren Definition andere Regeln eingehen, haben entweder die Eigenschaft, anderen Regeln zu ergänzen bzw zu präzisieren (wenn die anderen Regeln entweder nur in ihrem Bedingungsteil, oder aber in ihrem Ausführungsteil auftauchen), oder sie sind Regeln des Regelwechsels bzw spezifizieren Bedingungen der Zurücknahme von Regeln (wenn Regeln in Bedingungs- UND Ausführungsteil genannt werden).
Bekenntnisse zu Regeln sind, bis zu ihrem Widerruf gültige, Sprechakte vom Typus der reinen Bekundung (dazuu zählen auch reine (Versuchs)Absichtsbekundungen und bedingte (Versuchs)Absichtsbekundungen; darüberhinaus alle inneren Zustände von Erlebnistyp, also Befindlichkeit (Stimmungen), Empfindungen, Affekte, innere Handlungsversuche (Versuche, sich etwas vorzustellen, sich zu erinnern, Probleme zu lösen)). Alle reinen Bekundungen haben gemeinsam, dass sie NICHT wahrheitsdefinit sind.
Damit haben wir die Momente für unsere Definition einer Behautpung beisammen. Sie lautet:
Behauptungen sind Schlussfolgerungen, die keine Regelbekundungen sind.
Und wir können gleich fortsetzen:
Wahr sind Behauptungen, denen eine Begründung korrespondiert, deren erzählter Geschichts-(Berichts-, Mitteilungs-)Teil aus zuverlässigen direkten oder indirekten Mitteilungen besteht, und deren Mitteilungsteil richtig ist.
Mit allen diesen Klarstellungen haben wir nun nicht sehr viel mehr geleistet, als zu zeigen, dass der eigentlich neue „Geltungswert“, der in deisem dritten Teil unserer UNtersuchung zu den bisher genannten hinzukommt, die „Richtigkeit“ ist. Richtigkeit von Beurteilungen, nämlich Anwenung von „über (hinreichend lange) Beispielsreihen oder (wiederum auf solche zurückführende) Merkmalskombinationen definierten, Begriffen, ist eine Bedingung der Verstehbarkeit bestimmter Verhaltensweisen ALS sprachliche Äusserungen einer bestimmten Art – so, wie die Einhaltung von Bekundungen und die Zuverlässigkeit von Beschreibungen und Berichten (und, im weiteren Sinne, Beachtung der Erahrlungsbedingungen der zugehörigen Fähigkeiten, soweti sie bereits feststehen) Bedingungen der Verstehbarkeit der jeweils zugehörigen Sprechakte darstellen.
Dass wir, im Sprechakt des Definierens (der bislang oben nur angeführt wurde, ohne dass seine Eigenheiten genauer beschrieben sind), mit sprachlichen Mitteln neue sprachliche Mittel schaffen, ist zwar, gegeüber der Einführung der elementareren Sprechaktsorten (wie Bekunden und Beschreiben) ein Unterschied; hebt aber die grundsätzliche Gemeinsamkeit nicht auf, dass Definitionen NICHT Sprachverwendung darstellen, sondern Sprach-VORBEREITUNG – Definieren ist eigentlich nichts anderes als die Fortsetzung der Interaktion, die zur Ausbildung von Verstehen, das heisst Übersetzungsfähigkeit, bei uns und bei einem bis dahin unverständlichen Partner führt – eine Fortsetzung allerdings in geordneten Bahnen, noch dazu mit den fortgeschrittenen Möglichkeiten, die die zugehörigen Kontroll- und Korrektursprachspiele bieten (zb jemanden auf einen Widerspruch in seiner Beispielen oder seiner Merkmalskombination aufmerksam machen usw). Dennoch ist im Verstehen jedes neu eingeführten Begriffs ein genuines Stück Spracherweiterung enthalten, das auf keinen Fall als Fortsetzung einer eingeführten Sprachpraxis aufgefasst werden darf. So wie sich aber in der „Richtigkeit“ von Beurteilungen (nämlich der Konsequenz der Begriffsverwendung, im Sinne der Beispielsreihen bei Einführung bzw im Sinne der Merkmalskombination9 der (fortdauernde) besitz eines Begriffs (bzw die Fähigkeit des Unterscheidens und Zusammenfassens, die sich mit seinem Besitz verbindet) überhaupt nur zeigt (so, wie auch in der richtigen Verwendung der Beschreibungsbegriffe Wahrnehmungsfähigkeit, und in der Einhaltbarkeit von Bekundungen Handlungsfähigkeit), so auch zeigt sihc in der Richtung, die die Neueinführungsvorschläge eine sDefinierenden nehemn, in der WICHTIGKEIT der von ihm definierten Begriffe, im Rahmen einer bestimmten Erfahrung, und in der Tatsache, dass sie in Behauptungen, Regelbekdungen und Begründungen Erwähnung finden, dass er die uferlosen Möglichkeiten des Kombinierens und Zusammenstellens, die mit dme blsosen INstrumentarium des elementaren Sprachmaterials und den definitorischen Redeformen gegeben sind, nicht sinnlos und spielerisch anwendet – denn das hiesse, dass er das Sprachspiel des Definierens nich tbeherrscht oder, psychologisch gesprochen: dass seine Vorstellungsfähigkeit, seine „produktive Einbildungskraft“, leerläuft, und also eigentlich den Namen eigentlich garnicht verdient. In jeder Behauptung, Regelbekundung und Begründung macht man Gebrauch von Begriffen; dass diese Behauptungen und Regelbekundungen gemacht werden können und nicht andere, angesichts des in möglichen Bergründungen anführbaren (man könnte auch sagen: anwendbaren) Erfahrungswissens – dass an das Wichtige und im gegebnen Moment Ausschlaggebende vollständig gedacht, überhaupt, dass an alles Notwendige gedacht wurde: Das ist ein Gesichtspunkt, der bei jeder Behauptung mitspielt, und der sich nicht auf ihre Wahrheit (Richtigkeit der ihr zugrundeliegenden= in ihre Begründung eingehenden Beurteilungen, Zuverlässigkeit der ihr zugrundeliegenden Mitteilungen usw) reduzieren lässt. Woran einer gedacht hat, wovon er redet, und vor allem auch: nicht redet, ws einer überhaupt thematisiert: Das zeigt, in letzter INstanz, eine eigne Personalitätsdimension an, mithin eine, die ausfallen kann (eine Hinsicht, in der ein Subjekt seine Personalität verlieren kann, auch wenn sie in allen andern Hinsichten intakt ist – also ein notwendiges Kriterium der Subjektivität eines Wesens überhaupt) – eine metamentale Qualität von Äusserungen einerseits, und der Rede eines sprechenden Wesens andererseits, die es, wie die bisherigen nur beteuern, aber nicht sich aus eigener Macht sinnvoll zusprechen kann: Intelligenz (so, wie das nicht an etws Denken, bei sonst intakten personalen Fähigkeiten, Dummheit heissen kann); und wieder gehört eine eigne, auf andere nicht reduizerbare Sprechaktklasse dazu, deren Verstehbarkeit mit dieser Qualität sich verbindet.
Es ist diese letzte, mit dem Definieren (dem Einführen und Anwenden von Begriffen (in Begründungen, Schlussfolgerungen, Behauptungen und in Regelbekundungen) sich verbindende metamentale Kategorie, di euns auf eine entscheidende Verknüpfung von Behauptungen mit Regeln aufmerksam macht.
Die Bekundungsfunktion einer Definition (als Grundfunktion des Sprechens überhaupt muss sie auch bei dieser Sprechaktsorte realisiert sein) scheint etwas damit zu tun zu haben, dass Anwendbarkeit und NIchtanwendbarkeit des Begriffs im instrumentellen Handlen einen Unterschied macht. Auf dem Hintergrund bereits bekundeter (oder noch zu bekundendder) Regeln, in deren Bedingungsteil der Begriff erscheint, und NUR so, wird eine Definition zur Bekundung – das Gleiche gilt für die mit dem Definieren zusammenhängenden Sprechakte des Behauptens, Schlsusfolgerns und Begründens (so wie wir sie eingeführt). Im Rahmen iener übergeordneten Regel, zu der man sich bekannt hat, werden Begriffseindührungen und -verwendungen, zusammen mit Beschreibungen, zu Festlegungen auf die im Ausführungsteil der Regelbekundungen genannten Handlungen – ohne, dass eine expliziote Ankündigung dieser Handlungen dann noch notwendig wäre. Was zusammen mit einer Regelbekundung propsektiv Handlunge ankündigt (womit man sich auf Handlungen festlegt), ist dann retrospektiv ein Moment ihrer Rechtfertigung (oder Begründung im weiteren Sinn): In einer Rechtfertigungshandlung werden (nach einer, auf eine tatsächlich ausgeführte Handlung bezugnehmenden entsprechenden Ankündigung) befolgte Regel und Behautpungen bezüglich des Bestehens von Anwednungssituationen angeführt. Wie eine Begründung aussieht, haben wir oben bereits beschrieben; wir können dann „erweiterte Rechtfertigungen“, solche Rechtfertigungen nennen, wo sich an eine einfache Rechtfertigung Begründungen und Definitionen de in den Beurteilungen genannten Begriffe (durch Merkmale, schleislich durch Beispielsreihen) anschliessen.
Wir wollendie Anwendung unseres Begriffsapparats nun kurz in einigen besonderen Fällen prüfen: Nämlich dem der hinreichend bestätigten Hypothese, und der zu testenden Hypothese (über die Verwechslug geetzesartiger und als Erklärung (Begründung) diendender All-Aussagen der Art „Alle Schwäne sind weiss.“ mit Hypothesen vergleiche den letzten Exkurs zu diesem Teil unserer UNtersuchung im Anhang.)
eine hinreichend bestätigte, also momentan gültige Hypothese hat etwas mit Kausalzusammenhängen zu tun; damit, dass ein Ereignis (ein Sachverhalt) eines Typs A ein Ereignis (einen Sachverhalt) von Typ B verursacht. Erste Voraussetzung dafür ist, dass wir Kriterien haben, um das Bestehen eines Sachverhalts des einen Typs festzustellen, die von denen der Feststellung von Sachverhalten des anderen Typs unabhängig sind.
Zwietens muss in einer hinreichend grossen Zahl von Fällen die Aufeinanderfolge beobachtet worden sein – und nie darf ein A-Sachverhalt aufgetreten sein ohne dass ein B-Sachverhalt vorlag (sollte es doch der Fall sein, müssten wir die Hypothese präzisieren, und Randbedingungen ihrer Gültigkeit angeben).
Trotzdem fällt das, was wir eine gültige Hypothese nennen, nicht mit dem Bericht, der ihr zugrundeliegt, zusammen; nicht einmal mit der Behauptung, dass die die Hypothese bestätigenden Sachverhaltsfolgen „hinreicihend oft“ aufgetreten sind (wenn die Kriterien dafür festliegen, also der Begriff – so, dass der Bericht von den sich weiderholenden Folgen darunter subsumiert wedren kann). Eine Hypothese des Inhalts, dass es sich bei einer hinreichend oft (und nie anders) beobachteten Sachverhaltsfolge um einen Kausalzusammenhang handelt, als gültig anzuerkennen, heisst vielmehr, sie als eine Regel, zu der man sich damit bekannt hat (oder die man bekundet hat), behandeln.
Wir hatten grossen Wert gelegt auf die Feststellung, dass alles (gewöhnliche) Handeln ein Versuchshandeln sei – Bedeutung habe nur im Rahmen eines Versuchs, etwas, das noch nicht mit Gewissheit zu erwarten ist (als Folge dieser Sequenz von Handlungen, von denen die einzelne Handlung einen (Versuchs)teil darstellt). Wir müssen jetzt präzisieren: Es ist alles Handeln ein Experimentieren, aber das heisst nicht, dass es zusammenegsetzt ist aus lauter Handlungen oder Handlungssequenzen, bei denen selber wiederum noch nicht hinreichend erprobt ist, ob sie das erwartete Resultat zeitigen werden. Es zeichnet das Versuchshandeln vielmehr aus, dass es aus Einzelhandlungen besteht, auf deren Vollzug Verlass ist – im einfachsten Fall auf das einfache Bewegen unserer Glieder, das wir (in Form von Absichtsbekundungen) verlässlich ankündigen können (und ohne das wir überhaupt keinen Körper und keinen elmentaren Handlungsspielraum hätten). Die bestätigten Hypothesen liefern uns nun Fragmente zu möglichen Routinehandlungen, deren Verlässlichkeit ähnlich feststeht wie die, mit der wir unsere Glieder beherrschen; Routinehandlungen sind verlässlicihe Herbeiführungen von (Ziel)Situationen durch willentliche Erzeugung ihrer Ursachen (mithilfe von Gliederbewegungen, einfachen Handlungen unsererseits). So, wie wir einmal die einfachsten Hypothesen durch einfache Gliederbewegungen erprobt haben, nämlich, dass etwas von der Stelle zu bewegen ist, oder sich, seiner Konsistenz nach, so verhält, wie bei der ersten Berührung usw – so erproben wir weitergehende Ziele – kompliziertere Hypothesen, nämlich die Herbeiführung komplizierter Wirkungen durch das Arrangieren komplizierter Ausgangssituationen (Ursachen), indem wir verlässlich funktionierende, weil auf gültigen Hypothesen beruhende Routinehandlungen nach einem Plan (Muster, Begriff, Regel) verbinden. Durch eine gültige Hypothese wird eine (mögliche)(Ziel)Situation unter eine Ausgangssituation (als eine Art ihrer Herbeiführung) subsumiert – wie unter einen Begriff. Sobald wir aber, durch eine Kette solcher Subsumtionen, eine Zielsituation an Ausgangssituationen angeschlsosen haben (oder, wie wir sagten, sie darunter subsumiert) haben, die ein Handeln sein kann, haben wir das Ziel gewissermassen in unseren Handlungsspielraum aufgenommen. Gültige Hypothesen sorgan also dafür, dass wi rRegeln formulieren können, die in ihrem abschliessenden Handlungsteil solche erweiterten, zielbezogenen (Routine)Handlungen anführen. Nun hatten wir aber eine Hypothese selbst eine Regel genannt – zu sagen, dass sie gültig ist, sollte heissen, eine Regel (bis auf Widerruf) bekunden bzw sicih zu ihr bekennen. Die allgemeine Form, die eine gültige Hypothese, als Regel verstanden, annimmt, lautet dann etwa so: „(Anwendungsteil 1) Wenn ich den Handlungsteil einer Regel (und sei es als Teil einer umfangreicheren (Routine)Handlungssequenz) ausführe, in dem die Herbeiführung der Wirkung notwendig ist, dann (Handlungsteil 1) werde ich, wenn ich kann (=mir überhaupt Handlungsspielraum zur Verfügung steht) die Ursache herbeiführen, und, wenn durch Herbeiführung der Ursache die Wirkung nicht eintritt, dann werde ich alle Regeln widerrufen, in denen von der Hypothese Gebrauch gemacht wird (so, wie eben beschrieben), solange, bis die Ursache für die vorübergehende Unwirksamkeit der Ursache verlässlich (dh in Form einer gültigen Hypothese) gefunden ist.“
Die Pointe dieser Auffassung der gültigen Hypothese als Regel liegt also in zweierlei:
Einmal darin, dass sie prinzipiell auf andre, übergeordnete Regeln bezogen ist – und darin den Begriff (der Klasse, Zusammenfassung, dem Muster, Typ) so, wi ewir ihn oben erklärt hatten, gleicht; zum andern aber darin, dass mit jeder gültigen Hypothese eine Regel des Regelwechsels impliziert ist – und zwar eine Regel des Übergangs von einer (zusmamengesetzten) testhypothese zu einer andern. Damit aber haben wir bereits die Pointe unserer Auffassung einer noch nicht bestätigten, eben einer Test-Hypothese, als Regel, angedeutet. In ihrem Anwendungs- (oder Bedingungs)Teil wird sie Bestimmungen über die Zahl der Wiederholungen ihrer versuchsweisen Anwendungen enthalten; im Handlungsteil wird, je nach Ausgang der Versuche, das Bekenntnis zu ihr als nun gültiger Hypothese stehen, oder es wird ein Übergang angekündigt werden zu einer „nächsten“ Testhypothese (wobei die aktuelle Testhypothese ein sehr komplexes Regelwerk sein kann von gleichzeitig zu testenden, weil noch offenen möglichen Kausalzusammenhängen und Einflussmöglichkeiten durch Handeln). Die Definition der „nächsten“ Testhypothese ist wiederum eine übergeordnete Regel der Hypothesen-Konstruktion bzw Hypothesenwahl. Sie muss einerseits das Material bestimmen, aus dem die zu testende Hypothese zusammengesetzt wird (nach dem, was sich bereits andeutete, werden dies miteinander verkettete Routinehandlungen sein, die auf Routineziele hinauslaufen), andererseits aus den möglicherweise (derart, dass es einen Versuch wert ist) erreichbaren Wirkungen diejenigen auswählen, deren Herbeiführbarkeit zu testen als nächstes und erstes vernünftig erscheint. Gerade so aber, wie alels elementare Hypothesenbilden und -testen, nämlich Herbeiführen von möglichen Ursachen (als Ausgangssituationen für die Herbeiführung einer Wirkung), beim einfachen Gliederbewegen und einfachen Handeln beginnt, so endet es vernünftigerweise regelmässig bei dem Versuch einer Herbeiführung derjenigen Bedingungen, die wir ermittelt haben (durch Beobachtung: vgl Anm) als allgemeine Erhaltungsbedingungen der Handlungs- (in diesem Fall handelt es sich speziell um Bedürfnisse), Wahrnehmungs- und, wie wir fortsetzen könnten, Merk-, Urteilsfähigkeit und Vernünftigkeit überhaupt, zusammen it dem bereits erreichten Wissen, kurz: den (physischen) Erhaltungsbedingungen der Personalität und Individualität überhaupt.
Anm: Solange wir Ausgangssituationen (Ursachen) möglicher Wirkungen noch nicht herbeiführen können, besteht der Versuch zunächst in nichts anderem als explorativem, auch selektiv-explorativ-selektivem weiteren Beobachten: eine Hypothese testen, heisst dann zunächst nur, aufmerksam auf die Folgen bestimmter Ereigniskonstellationen (die als mögliche Ursachen firmieren) zu achten. Die allgemeine Prioritätsregel bei der Konstruktion von Hypothesen lautet dann, dass wir insbesondere auf solche Ursache-Wikrungsbeziehungen achten oder sie herbeizuführne versuchen (durch Kombination de Wirkungen von (erprobten) Routinehandlungen), durch die die Lücke zwischen dem, was wir herbeiführen können, und dem, was, nach unsern Beobachtungen, Ursache erwünschter Wirkungen ist, schliessen können.
Anm Ende.
Vernünftigkeit ist ein Geltungswert, der neben die andern bislang besprochenen: Glaubwürdigkeit (im Sinne der Haltbarkeit von bekundeten Handlungen), Zuverlässigkeit (von Wahrnehmungen und Berichten), Richtigkeit (von Beurteilungen und Begründungen) Wichtigkeit (der durch Definitionen ausdrücklich abgegrenzten Begriffe) zu treten scheint. Vernünftigkeit ist dann der Geltungswert für Regelbekundungen; und ohne die Einzelheiten genau zu besprechen, denn das gehört in eine andere Untersuchung, können wir vielleicht shcon festhalten: Vernünftigkeit ist die Eigenschaft einer obersten Regel des Umgangs mit Erfahrung überhaupt, derart, dass zu einer gegebnen Erfahrung für alle vernünftigerweise denkbaren, zu erwartenden Fälle die Versuche (Experimente) festgelegt werden, jene Fähigkeiten, die Personalität ausmachen, auszuweiten, und die bereits vorhandene Erfahrung, zusammen mit der in jedem Augenblick neu hinzukommenden, zu erhalten, und nach jedem Augenblick neu, nach dieser obersten Regel, vollständig dem nächsten Versuchsplan zugrundezulegen. Ein Organismus ist Person, wenn er neben den Eigenschaften der elementaren Bewusstheit (Handlungsfähigkeit= Fähigkeit, Verhaltensweisen verlässlich anzukündigen; Wahrnehmungsfähigkeit= Fähigkeit, zuverlässig Ereignisse zu berichten; Begriffsbildung – (Vorstellungsfähigkeit) = Fähigkeit, zu definieren, neben Urteilsfähigkeit= Fähigkeit, Berichtbares und Berichtetes richtig unter Begriffe zu subsumieren) sich zu der obersten Regel die Vernünftigkeit seiner Handlungen garantiert, wenn er sich daran hält, bekennt. Erst wenn Vernünftigkeit als Begriff, nämlcih als Regel, als Typus des Handelns in Typen von Situationen (nämlich Vor-Geschichten, also angesichts bestehender Erfahrungen) gedacht und definiert ist, kann auch die Disposition zur Vernünftigkeit definiert und können die Voraussetzungen dews Erhalts ihres Bestehens (an einem und überhaupt allen Organismen, die die so defnierten Dispositionen aufweisen) ermittelt werden (vergleiche hier noch einmal „Exkurs über Erhaltungsbedingungen von Vernünftigkeit“).
So wie wir den ersten Teil unserer UNtersuchungen ebschlsosen haben mit dem Hinweis, dass in allen HInsichten wechselseitig anerkannte und begründete Pläne gemeinsame aller Bekundenden und miteinander Redenden sind, können wir nun diesen Teil beenden mit der Einsicht: Vernünftige, dh solche, die sich zur Vernunftsregel, als oberster Regl, glaubwürdig bekennen, dh Organismen, die Person sind, haben, nach Austausch ihrer Erfahrungen (und wechselseitiger Korrektur alles Korrektur-bedürftig Erscheinenden in ihren Äusserungen) notwendig denselben Plan für ihr kollektives Handeln: Den Erhalt und, soweit möglich, die Ausweitung der Handlungsfähigkeit, Wahrnehmungs-, Merk- Urteils-, Begriffsbildungsfähigkeit überhaupt, den Erhalt (soweit möglich) der Vernünftigkeit der dazu befähigten Organismen, und, soweit diese Voraussetzungen gewährleistet sind, den Erhalt und die Ausweitung der bestehenden (kollektiven, ein Pleonasmus, so wie wir das Wort verstehen) Erfahrung – soweit die nächsten vernünftigerweise zu testenden Hypothesen dadurch bestätiigt oder verworfen werden können.
III.
Wir haben einen weiten Weg zurückgelegt, und Davidson allem Anschein nach aus den Augen verloren, In Wirklichkeit haben wir uns mit Auffassungen beschäftigt, die Davidson implizit in den nächsten vier Absätzen seines Aufsatzes vorträgt. Da ist die Rede von einer „difference in the sort of assurance you have that I am right when i say ‚I believe Wagner died happy‘ and the sort of assurance I have.“ Da soll die Möglichkeit betrachtet werden, oder die Voraussetzung gemacht, dass “ you or I or anyone knows that I hold this sentence (‚Wagner died happy.‘) true on this occasion of utterance, and she knows what I meant by this sentence on this occasion of utterance, (und folglich) then she knows what I believe – what belief I expressed.“ Da sollen wir zugeben, dass „there must BE such an asymmetry“, nämlich „an asymmetry in the assurance you and I have that I hold the sentence I have just uttered to be a true sentence“ (nur darf si enicht „be allowed to contribute to the desired explanation“). „But we can assume without prejudice that we both KNOW, whatever the source or nature of our knowledge, that on this occasion I do hold the sentence I uttered to be true.“ Lesen wir an dieser Stelle weiter:
„Similarly, it would beg the question to explain the basic asymmetry by appeal to some asymmetry in our knowledge of the fact that I know what my sentence, as uttered on this occasion, meant. So again, let us simply assume we both know this, whatever the source or character of our knowledge.
So far, then, we have not postulated or assumed any asymmetry at all. The assumptions are just these: you and I both know that I held the sentence ‚Wagner died happy.‘ to be a true sentence when I uttered it; and that I knew what that sentence meant on the occasion of its utterance. And now there is this difference between us, which is what was to be explained: on these asumptions, I know what I believe, while you may not (sc. know it).
The difference follows, of course, from the fact that the assumption that I know what I mean necessarily gives me, but not you, knowledge of what belief I expressed by my utterance. It remains to show why there must be a presumption that speakers, but not their interpreters, are not wrong about what their words mean. The presumption is essential to the nature of interpretation – the process by which we understand the utterance of a speaker. This process cannot be the same for the utterer and for his hearers.“
Erinnern wir uns: Da waren zwei Versionen ein und derselben Asymmetrie. In der ersten gab es zwei Leute, die Behauptungen (claims) aufstellten über das Bestehen eines mentalen „Sachverhalts“ (ascription of the same attitude to the same person); in der zweiten gab es eine Äusserung, und die dazugehörigen Begründungen (warrants)(eines Sprechers, und eines Hörers) betreffs des Bestehens dieses Sachverhalts (wie wir nachträglich zugunsten D.’s annehmen wollen). Diese zweite Version sollte diejenige sein, ‚I shall deal with (for reasons that will soon be evident)‘.
Schauen wir, was von dieser ‚zweiten Version‘ übriggeblieben ist: eine Voraussetzung (assumption). Gewiss (‚of course‘): ‚there must be ‚ eine Erfüllung dieser Voraussetzung – da gibt es auch die ein oder andre Art (‚whatever the source or nature of our knowledge‘), sich ‚assurance‘ im Hinblick darauf zu verschaffen. Nur: Die Erfüllung oder Nichterfüllung dieser Voraussetzung – das tatsächliche Bestehen oder Nichtbestehen des mentalen Sachverhalts, und unser je verschieden oder gleich zustandegekommenes ‚knowledge‘ davon – interessieren auf einmal nicht mehr: sie ‚cannot be allowed to contribute to the desired explanation‘ – dem gesuchten account der Asymmetrie zwischen Selbst- und Fremdzuschreibung. Auf einmal redet D. von etwas gänzlich anderem: nämlich, ’similarly‘, von einer zweiten Asymmetrie (‚by appeal to‘ der oder die man könnte versuchen wollen ‚to explain the basic asymmetry ‚), die es aber auch nicht bringt, im Vergleich mit einer dritten: der Asymmetrie im ‚knowledge of what belief I expressed by my utterance‘.
Was sollen wir davon halten? Hat D. einen nur allzu durchsichtigen Themenwechsel vollzogen? Redet er überhaupt noch von etwas, das den Namen ‚first person authority (oder asymmetry between first and other person)‘ (nämlich in der Zuschreibung mentaler Prädikate, speziell von propositional attitudes) verdient? Man könnte ihm zugutehalten, dass er tatsächlich ein Moment dieser Asymmetrie erfasst hat: wissen, welcher Glaube (Glaube welcher Art und Beschaffenheit) – welche innere Einstellung, und allgemein, welche inneren Vorgänge und Zustände bei jemand vorliegen, ist so gut Teil des Wissens um und von diesen Vorgängen und Zuständen (wenn es ein Wissen ist), wie das „Wissen“ darum und davon, dass diese – so beschaffenen – Vorgänge und Zustände wirklich vorliegen, oder auch wie das „Wissen“ darum und davon, dass jemand sie adäquat ausgedrückt hat, und sich nicht etwa versprochen (oder sonst in der Wahl seiner Worte vertan) hat. Leider wird dieses Zugeständnis D. nicht gerecht. Denn er bekennt sich klipp und klar dazu, dass es diese und nur diese Asymmetrie ist, die er von Anfang an im Auge hatte: ‚And now there is this difference between us, which is what was to be explained ‚.
In der Tat hätte das genannte Zugeständnis D. auch etwas höchst Seltsames unterstellt: dass nämlich Wissen, welche Zustände vorliegen, getrennt behandelt werden kann von der Frage, ob diese Zustände vorliegen – und davon unabhängig wiederum die Frage, ob jemand diese (nämlich die tatsächlich vorliegenden, so beschaffenen) Zustände mit den dazu passenden Worten zum Ausdruck gebracht hat. Der Witz ist bloss, dass gerade diese Unterstellung wieder zugetroffen hätte: D. scheint tatsächlich vorauszusetzen, dass man schon mal anderswoher erfahren haben kann, dass da bei jemandem ein ganz bestimmter Glaube vorliegt (und dass seine Worte die „richtigen“ sind), nur dass man halt (noch) nicht weiss, welcher.
Warum nicht, wird man vielleicht sagen – jemand andres hat’s ihm gesagt (der hat’s von einem Dritten? oder vom Betreffenden selbst? Und warum taucht dann dort das Problem nicht auf? Oder hat man ihm am Ende ins Hirn geschaut? Und wie sieht so ein Glaube denn aus?) – nun ja, whatever source halt. Was sagt man aber dazu, dass D. dies auch für den Inhaber des Glaubens selbst so voraussetzt? Der weiss (oder weiss vielleicht auch nicht? oder weiss nicht, ob?), dass bei ihm ein ganz bestimmter Glaube vorliegt, und dass seine Worte die „richtigen“ sind. Da ist nun also die unschöne Sache mit dem „wissen“; aber (ist’s möglich?) da ist noch etwas viel Unschöneres in D.’s Gedankengang. D. wollte nämlich seine Asymmetrie ableiten aus einer Voraussetzung des gleichen für Sprecher und Hörer; die erste Voraussetzung sollte ein gleiches Wissen darum sein, dass der Sprecher nicht lügt – dass er den von ihm geäusserten Satz für wahr hält usw. . Aber einmal abgesehen vom Problem der „source“ eines solchen Wissens für den Hörer – welche source sollte denn der Sprecher anzapfen, wenn nicht sein Wissen, welchen Glauben er hat? Ohne dies „Wissen“ (wir machen die ganze Redeweise fürs erste einmal mit) aber könnte er ja nicht einmal die Absicht ausbilden, zu lügen, oder auch ein „Wissen“, dass er’s nicht tut, und also ehrlich meint. Und damit weiss der Sprecher, und das eben bereits im Rahmen der ersten Voraussetzung, mehr als der Hörer, der nur gehört hat, dass (vergleiche oben) ein ganz bestimmter Glaube vorliegt (und zwar genauer der, der mit dem geäusserten Satz zum Ausdruck gebracht wurde: auch der Hörer soll ja wissen, zumindest nach Voraussetzung, dass der Sprecher diesen Satz für wahr hielt).
Oder ist es doch anders? Weiss auch der Sprecher nur, dass er einen Satz für wahr (to be a true sentence) hält? So, dass er tatsächlich nur dasselbe weiss wie der Hörer? Aber dann sind wir leider wieder bei unsrer Seltsamkeit, nur in einer modifizierten Fassung: der Sprecher soll etwas für wahr halten können, aber nicht wissen, was. Zudem: wenn die Voraussetzungen im „Wissen“ für Sprecher und Hörer wirklich dieselben wären – wieso könnte dann D. zuletzt doch noch eine Asymmetrie zwischen beiden aus dem Hut zaubern? Wenn wir die zentrale Passage oben (unterstrichen), in der D. seine ‚explanation‘ der first-person-authority/asymmetry in den Griff zu bekommen versucht, tatsächlich so lesen:
„Du und ich wissen, dass ich glaubte, dass der Satz …(Kennzeichnung einer Lautkette, die ich geäussert habe; die Kennzeichnung als Satz, genauer noch als veritativer Satz, ist notwendig für die folgende Prädikation „ist wahr“) wahr ist, als ich ihn äusserte (präsupponiert ist, nebenbei, dass der geäusserte und der von mir zu diesem Zeitpunkt auf seine Wahrheit hin beurteilte Satz dieselben sind – dass ich nicht zerstreut war, und der geäusserte vom für wahr gehaltenen Satz abweichen; präziser wäre also die Ergänzung:… und es sich um den Satz handelte, den ich zu diesem Zeitpunkt äussern WOLLTE) – aber auch nicht mehr; das heisst: Ich weiss, ebenso wie du, nur um meine Wahrhaftigkeit – nur darum, dass ich einen Satz für wahr hielt – auch ohne zu wissen, was ihn mit welcher meiner Überzeugungen verbindet.“
– dann gibt es nur noch zwei Möglichkeiten:
entweder , die ganze Asymmetrie, die herauskommt, liegt bereits in der zweiten Voraussetzung – und die erste ist mithin überflüssig;
oder der Sprecher weiss auch unter der zweiten Voraussetzung nicht mehr als der Hörer, und es kommt keine Asymmetrie heraus.
Ganz recht! sagt vielleicht jetzt der Leser. Auf das „entweder“, die erste der beiden Möglichkeiten, wollte D. doch gerade hinaus: dass der Sprecher mit seinem Satz etwas meinen kann, bevor ihn der Hörer versteht – und das soll doch die „first person authority“ begründen, als eine semantische, genauer: eine im bezug auf eine Äusserung, und das sogar unter Voraussetzung einer gemeinsamen Kenntnis ihres Wahrheitsgehalts (bzw. ihrer Glaubwürdigkeit).
Betrachten wir also die zweite Voraussetzung. Sprecher und Hörer sollen demnach wissen, dass der Sprecher wusste, was der Satz in der Äusserungssituation bedeutete (meant on the occasion of is utterance).
Jetzt bekommen wir die altbekannte Seltsamkeit schon wieder, diesmal beim Hörer. Denn wie sollen der Hörer, oder wer auch immer ihm irgendetwas sagen könnte (so wie oben, als es um die Wahrhaftigkeit des Sprechers ging), sicher sein können, dass bestimmte Äusserungen des Sprechers überhaupt etwas bedeuten oder „bedeuten sollen“ (d.h. von ihm als Äusserungen einer bestimmten Art gemeint sind), ohne zumindest eine „Deutungshypothese“ zu haben? So wenig es ein „Fürwahrhalten“ geben kann ohne ein „Wissen was“ – sowenig die Zuschreibung eines (und sei es auch „subjektiven“) „Meinens“ ohne ein solches „Wissen was“. (Daran ändert sich übrigens auch nichts, wenn sich die „Deutungshypothese“ als falsch erweist, und durch eine andere, stimmige ersetzt wird – dass da überhaupt etwas irgendwie „Gemeintes“ ist, ist zu jedem Zeitpunkt daran gebunden, dass es als ein „ALS etwas Bestimmtes Gemeintes“ aufgefasst werden kann.
Wohlgemerkt: hier geht es um den Ausdruck „Wissen , bzw. sicher sein , dass/was jemand meint“.)
Wir können die fatalen Alternativen von oben also nun ergänzen:
Wenn D.’s „account“ der first-person-authority richtig wäre, dann müsste man entweder zugeben, dass die ganze first-person-authority von vorneherein auf dem privilegierten Wissen des Inhabers eines Glaubens (und anderer Bewusstseinszustände) bezüglich dessen beruht, was er glaubt (und in was für Zuständen er ist) – und bekommt Schwierigkeiten mit dem Skeptiker;
oder man muss jemandem ein Fürwahrhalten (und Wahrhaftigkeit) zusprechen, ohne dass er weiss, was er da für wahr hält – und bekommt dann wieder
entweder keine Asymmetrie; was, zusammen mit dem ersten, nichts andres hiesse, als dass man in das von Davidson selbst beschriebene Dilemma zurückgefallen ist;
oder aber man muss die Möglichkeit zugeben, dass ein Hörer wissen (!) kann, dass ein Sprecher etwas Bestimmtes meint, und zugleich nicht wissen , WAS der Sprecher meint – und das wäre zwar eine Asymmetrie, und vielleicht sogar eine überwindbare (also genau das, was D. sucht) – aber erstens erscheint sie in dieser Formulierung unsinnig, und zweitens fragt man sich, wiesommit dieser gänzlich anderen Asymmetrie die ursprüngliche, mentale Sachverhalte und ihr Bestehen bzw. die „gerechtfertigte Behauptung“ durch Selbst- und Fremdzuschreiber „erklärt“, also adäquat wiedergegeben sein soll.
Zuunrecht: Denn in den letzten Absätzen liefert D. selbst Hinweise daaruf, wie eine angebliche Neufassung der „zweiten Version der Asymmetrie“ von ihrer unsinnigen Einkleidung mit „wissen, dass“ und „wissen, was“ befreit werden und dann in der Tat in eine Form gebracht werden kann, die tatsächlich den von D. selbst gesuchten „account“ für „Selbst- und Fremdzuschreibung“ darstellt, mit dessen Hilfe Davidsons Dilemma überwunden werden kann, nämlich die
3. Asymmetrie der „Interpretation“
Um sie uns klarzumachen, werden wir am besten zunächst einmal die epistemischen Verunreinigungen beseitigen, die sich einem Verständnis in den Weg stellen. Dabei werden wir auf die ausführlichen Erörterungen der ersten beiden Teile dieser Untersuchung zurückgreifen.
Noch einmal also: Was ist so unschön (ganz besonders im Fall des Sprecherglaubens ohne Inhalt, und im Fall der Hörergewissheit bezüglich eines Meinens ohne Deutung) an den Formulierungen „wissen, dass“ bzw. „wissen, was“ ?
Es gibt zwei mal zwei Verwendungen, in denen diese Ausdrücke (und alle anderen epistemischen Prädikate, die ausschliesslich mit bezug auf behauptbare (veritative) Inhalte gebraucht werden können – nebenbei gilt das folgende damit auch für „wahr“ und „falsch“ selbst – nicht vorkommen dürfen: weder bei Sprechern im bezug auf sie selbst, noch auf andre, und jeweils weder im Zusammenhang mit psychologischen, noch mit „semantischen“ Inhalten.
Der Grund dafür ist, dass es sich bei psychologischen (mentalen) und semantischen Inhalten eben nicht um behauptbare (veritative) handelt.
Wir hatten in unsrer Analyse der Behauptung (im Zweifel ist immer unser spezieller Sprachgebrauch gemeint) zwei Momente festgehalten: Bericht und Beurteilung durch einen Begriff. Wenn etwas keine Behauptung ist, muss ihm mindestens eins der beiden Momente fehlen.
Betrachten wir die „Fremdzuschreibungsperspektive“. Was immer über den Andern bekannt ist an Äusserlichkeiten, Verhaltensweisen in bestimmten Umgebungen, die er zeigte, bis zum Beurteilungszeitpunkt, lässt sich doch wohl berichten – ja nicht einmal eine einzige, auf ihre Glaubwürdigkeit hin zu beurteilende Bekundung muss in diesem Bericht enthalten sein – was wir einer „Zuschreibung“ in „Fremdperspektive“ zugrundelegen, können rein mitteilbare Inhalte sein – ‚objektive‘, eben ‚äusserlich‘ beobachtbare (Verhaltens)Daten. Es muss also am Beurteilungsmoment liegen, wenn solche Zuschreibungen keine Behauptungen sein können; genauer: daran, dass der beobachtete, mitgeteilte bzw. mitteilbare Inhalt in solchen Fällen nicht unter gewöhnliche Begriffe, sondern unter eine Regel subsumiert wird, zu der sich der Zuschreibende selbst bekannt hat – oder bekennen muss, wenn und weil er vernünftig ist.
Von einer Äusserung zu sagen, sie sei (hinsichtlich ihres Bekundungsanteils) glaubwürdig, (hinsichtlich ihres Mitteilungsanteils, falls sie einen solchen besitzt – die gleiche Klausel gilt für die folgenden Zusätze in Klammern ebenso) zuverlässig, (hinsichtlich ihres Beurteilungsanteils) richtig oder (hinsichtlich der in ihr vorkommenden Begriffe und erwähnten Möglichkeiten) wichtig und vollständig, schliesslich (hinsichtlich ihres Regelbekenntnis- bzw. Begründungsanteils) vernünftig und anerkennenswert – und umgekehrt, einen dieser Geltungswerte absprechen: das ist, wie wir schon in den beiden ersten Abschnitten feststellten, die Bekundung einer Regel. Zunächst und vor allem eine Regel bzgl. (gegenwärtiger und künftiger) Korrekturversuche bzw. ihre Unterlassung, gegenüber dem Äussernden selbst, dann aber auch gegenüber Dritten.
Die Feststellungen von grundsätzlicher Übersetzbarkeit (Bedeutungshaltigkeit), als-Sprechakt-Gemeintsein, Glaubwürdigkeit und Normgerechtheit verweisen aufeinander und setzen die jeweils frühere voraus. Auf der Grundlage der Deutung eines Inventars von Verhaltensweisen als Sprache können wir, angesichts eines Kandidaten für eine als Sprechakt deutbare Äusserung, Anfragen zur Korrektur von Versprechern und Missverständnissen machen – und, im Fall, dass sich keine plausible Sprechakt-Deutung ergibt, werden wir erste Zweifel an der Verstehbarkeit des bisherigen Sprach-Verhaltensmaterials beim Andern bekunden und entsprechende Versuche unternehmen, entweder zu neuen Deutungshypothesen zu kommen, oder einen (vielleicht vorübergehenden) Sprachverlust vermuten. Eine plausible Deutung dessen, was der andre gemeint haben könnte, hat wiederum notwendig eine Stellungnahme von unserer Seite zur Folge bezüglich der Glaubwürdigkeit des so identifizierten Sprechakts – mit der Stellungnahme verbinden sich entweder Korrekturversuche mit dem Ziel, die Rücknahme, also den Widerruf des Sprechakts zu erreichen, oder der Übergang zur nächsten Stellungnahme, der Beurteilung des Gesagten im Lichte der gemeinsamen (metamentalen) Normen Erfahrung, korrekte Beurteilung, Vernünftigkeit, womit sich wiederum eigene Korrekturversuche verbinden, oder aber definitive eigne (Mit)Bekundungen mit Konsequenzen für das eigne Handeln: die als (nach allen Korrekturen) vernünftig und anerkennenswürdig (dass dies zusammenfällt, wird hier nicht bewiesen, nur behauptet) angesehenen (Versuchs)Absichten des andern werden wir nicht behindern; seine Geschichte, soweit sie glaubwürdig und zuverlässig ist, zur – unseren Handlungen zugrundezulegenden – Erfahrung hinzufügen; seine richtigen Beurteilungen und Begründungen haben auch für uns Gültigkeit und seine Begriffe sind unsre.
Die Anerkennung der Glaubwürdigkeit von Äusserungen (Bekundungen)(gleich, ob spontan oder auf Nachfrage von unserer Seite) – also der letzte Schritt, der nötig ist, um eine „Fremdzuschreibung“ machen zu können, steht mithin in einer ganzen Folge von Regelbekundungen, die allesamt ihren Ausgang nehmen von einer Interpretation (Deutung) eines Inventars von Verhaltensweisen (types) als vollkommene Sprache. Es scheint, nach unseren, wenn auch notgedrungen recht groben, Andeutungen, dass mit einer solchen Interpretation eine ganze Regelkaskade in Gang gesetzt ist, die, abhängig von Situationen, die sich ergeben – Äusserungen des Wesens, dessen Sprache wir gedeutet haben, seien sie spontan, oder Antworten auf Fragen von unserer Seite (die wiederum ausgelöst sein mögen durch nicht ohne weiteres verständliche und bis dahin unkommentierte Handlungen des Andern), aber auch einfach Ereignisse, gemeinsam beobachtete oder von uns berichtete, die zu einer Beratung herausfordern, wie nun gemeinsam darauf zu reagieren wär usw. – über Zwischenstufen, wie die Korrekturversuche, entweder zu einem Zustand von, auf Verständigung beruhender, Kooperation führen, und diesen Zustand könnte man den der vollkommenen Übersetzung oder auch Übernahme des von Einzelnen Bekundeten (der einzelnen Äusserung) durch alle Mitglieder der Sprachgemeinschaft nennen, oder zum Widerruf der ursprünglichen Sprachdeutung.
Diese Behauptung ist natürlich aufgrund des Gesagten noch keineswegs einsichtig. Bevor wir darangehen, sie zu beweisen, ist zunächst folgendes zu bemerken.
Wir wollten zeigen: Glaubwürdigkeitsanerkennung zu bekunden, bezüglich einer einzelnen Äusserung eines Sprechers, heisst: sich zu einer Regel bekennen. Wir sind nun, ohne es ursprünglich so ins Auge gefasst zu haben, bei etwas wie einer Regelhierarchie gelandet, in der auch die Bekundung der Auffassung, als was man die Äusserung eines Sprechers auffasst, bzw. als wie gemeint , ihren Platz hat – und zwar ebenfalls als Bekenntnis zu einer Regel – genauer noch: zu einer Regel, die der durch die Glaubwürdigkeitsanerkennung bekundeten übergeordnet ist.
Die Tatsache nun, dass wir es bei einer Sprachdeutung offenbar mit einer Regel zu tun haben, die Bedingungen ihres eignen Widerrufs enthält (eine Figur, die wir bereits bei der Analyse einer ihrer Teilregeln, der Glaubwürdigkeitsanerkennung, bemerkt hatten), erinnert stark an das, was man im allgemeinen über Hypothesen sagt – und vielleicht auch an das, was wir im speziellen als Definition angegeben haben. Also: Könnte es sein, dass die genannte Regelhierarchie eine Stufenfolge von immer spezielleren Hypothesen darstellt, von denen die nächstfolgende die Gültigkeit der jeweils grundlegenderen voraussetzt?
Eine Hypothese für plausibel (sinnvollerweise zu testen) erklären, heisst, eine Regel bekunden im Zusammenhang mit Folgen von selbständig beschreibbaren Ereignissen – zwischen denen dann das Bestehen eines Kausalzusammenhangs vermutet (und durch weiteres Experimentieren erprobt) wird; dies Hypothesentesten könnte man vergleichen mit dem Prozess, der zur kompletten Sprachdeutung (Übersetzbarkeit) führt. Über eine solche komplette Deutungshypothese zu verfügen, hiesse dann, weiter, eine bestätigte Hypothese zu haben. -> Version 1, -> Version 2.
1.Version der Fortsetzung:
Zweierlei (A., B.) scheint die Rede von der Sprachdeutung (Interpretation, Übersetzung) als Hypothese(nsystem) zumindest fragwürdig zu machen.
A.
Erstens. Im Mittelpunkt einer solchen Hypothesenbildung, wie sie das Sprachdeuten darstellen soll, müsste das Ereignis stehen, das als Sprechakt bestimmter Art gedeutet werden soll; und die Sprachdeutung (das Auffinden einer Übersetzung) müsste die Gestalt annehmen, die eben eine (Kausal)Hypothese hat, und besagen, dass dies Ereignis durch ein andres verursacht ist, oder selbst ein andres bewirkt. Sprechakt einer bestimmten Art zu sein, hiesse dann nichts andres als: Wirkung von Ereignissen einer Art oder Ursache von Ereignissen der andern Art zu sein.
Es fällt schwer, eine Belegung für diese, einen Sprechakt als solchen definierenden, Funktionen zu finden – und mithin, die Auffassung von der Interpretation (Sprachdeutung, Übersetzung) als (Kausal)Hypothesenbildung zu halten. Folgende Probleme ergeben sich im einzelen:
A.1 („Sprechakt definiert als „durch etwas bestimmtes verursacht“)
Nehmen wir an, unsre Hypothese hätte die (nachvollziehbar und vernünftigerweise) vorauszusetzenden hinreichenden und notwendigen Bedingungen genannt, die vor Ereignissen Et eines Typs T liegen, und besage: bei dem betreffenden Wesen (dem Sprecher) verursache eine Realisierung der Bedingungen ein solches Ereignis; und nehmen wir weiter an, wir würden, per Definition, durch solche Bedingungen verursachte Ereignisse Sprechakte nennen. (Zum besseren Verständnis, an Bedingungen welcher Art wir hier denken, sei angemerkt: Es werden im weitesten Sinne Situationen sein, in denen das betreffende Wesen in charakteristischer Weise exponiert (orientiert) ist; und weiter auch spezielle Ereignisse von der Art des Fragens, Kritisierens usw. . Es stört diese Betrachtung keineswegs, wenn wir, in unsern Beschreibungen der Bedingungen, hochkomplexe Abfolgen von Ereignissen einsetzen, die (als Ursachen) vorausgesetzt sein sollen, um eine bestimmte Folge als bestimmten Sprechakt zu klassifizieren. Z.B. könnten wir uns unter bestimmten situativen Bedingungen ausführliche sprachliche Interaktionen – Ereignisfolgen, die ihrerseits bereits als Sprechakte bloss deutbar sind im Lichte vorgängiger Hypothesen darüber, dass sie regelmässig durch Ereigniskonstellationen bestimmter Art verursacht sind – denken, die zu den „Auslösebedingungen“ für den zuletzt verursachten und entsprechend klassifizierten Sprechakt gehören; es versteht sich von selbst, dass letzterer in der Liste der Auslöser seiner eignen Auslösebedingungen nicht vorkommen darf, dass also eine Hierarchie von Sprechakten existiert, derart, dass Sprechakte niedrigeren Grades als (Mit)Auslösebedingungen für solche höheren Grades fungieren können.).
Es sind im wesentlichen drei Schwierigkeiten, die wir dann bekommen.
1. Problem: Wenn wir an die Grundbedeutung von Sprech- „Akt „, also Handlung, denken, kommt es uns vielleicht seltsam vor, dass bestimmte Auslösebedingungen ein solches Ereignis, das doch auch noch vom Willen des Sprechers abzuhängen scheint, erzwingen sollen – ganz im Sinne einer kausalen Determination. Dass es nicht der Willkür des Sprechers überlassen ist, wann er sich äussert, damit bestimmte seiner Verhaltensweisen überhaupt als Äusserungen aufgefasst werden können: das ist allerdings, was wir behaupten. Sprechen in bestimmten Situationen ist obligat – dann nämlich, spätestens, wenn der Sprecher, so, wie wir ihn kennen, wenn er vernünftig ist, nachvollziehen können müsste, dass wir ihn nicht verstehen, und es kein nachvollziehbares Motiv (im Rahmen dessen, was er – soweit wir wissen – weiss) mehr gibt, warum er unverständlich bleiben wollen könnte. Es scheint dies eine Gedankenfigur zu sein, die an eine andre erinnert: dass man Vernünftigkeit (Handlungsfähigkeit, Wahrnehmungsfähigkeit) nicht vortäuschen könne, wenn man sie nicht besitzt; das heisst, umgekehrt: man kann den Nichtbesitz der entsprechenden Fähigkeiten nicht dissimulieren – nicht verstecken; und zwar darum, weil zur Zuschreibung dieser Fähigkeiten ihre nicht mehr weiter bedingte und von irgendetwas anderm abhängig zu machende obligate Betätigung in bestimmten Situationen gehört – sonst kann die Zuschreibung nicht stattfinden. Dies ist nun freilich garnichts besondres, sondern nur Ausdruck der Tatsache, dass die Anwendung, d.h. Zuschreibung ebenso wie Verneinung, dieser Begriffe, durch Kriterien reguliert ist – wenn unbeschränkt hinter jeder bereits erfüllten immer neue, andere Bedingungen (vor allem „innerer“, mentaler Art, hinter die wir „nie“ kommen werden) auftauchen würden, hätten diese Begriffe nicht etwa eine „zweifelhafte“ und für jede Art von Skepsis anfällige Verwendung, sondern einfach nur – garkeine. Und was für die genannten, scheint nun auch für Sprachfähigkeit zu gelten: Dass sie vorhanden oder nicht (mehr) vorhanden ist, das muss sich doch irgendwann entscheiden lassen – „jetzt oder nie!“ muss dann einer sich korrekt äussern, damit wir überhaupt weiter mit seiner Äusserungsfähigkeit (den Besitz einer Sprache) rechnen – so, wie er irgendwann handeln, wie angekündigt, beschreiben, wie es ist und war, oder durch das von ihm für wahr zu haltende vernünftig begründete Pläne bekunden muss, damit er weiter als handlungs-, wahrnehmungs- und begründungsfähig (vernünftig) gelten kann.
2. Problem: Ein Problem, das sich gleich als mit dem ersten verwandt herausstellen wird, ist dieses: Die Tatsache, dass zu den Voraussetzungen für ein als (sinnvoller) Sprechakt deutbares Ereignis auch Erwartungen unsererseits gehören (wenn es sich um eine reine Bekundung handeln soll), bzw. Kenntnisse (wenn um Mitteilungen), begriffliche Unterscheidungen, Beurteilungen und Schlussfolgerungen (wenn um ebensolche), scheint nicht gut zu seinen (Mit)Ursachen gezählt werden zu können, es sei denn, wir glaubten an Telepathie. Denn dafür, dass die jeweilige Einstellung bei uns vorliegt, braucht in unserm Verhalten nichts zu sprechen, wovon man sagen könnte, dass es auf den Andern einwirkt. Wie also soll dann von einem womöglich kausalen Wirkzusammenhang mit den Sprechakten des andern die Rede sein können? Die Auflösung des Problems ist genau die gleiche wie im eben besprochenen Fall: auch für uns, wie für den Andern, muss gelten, dass in bestimmten Momenten unsre Einstellungen geäussert werden müssen, sofern wir überhaupt vernünftig sind; zumindest gilt dies in jenen Fällen, wo tatsächlich von der Tatsache, dass bei uns und nur bei uns etwas der Fall ist, im (Sprech)Handeln des Andern etwas abhängt. Denn freilich gilt die Formel „Immer wenn bei uns Tatsache t (zusammen mit den Tatsachen t‘, t“ usw.) vorliegt, macht der Andere Sprechakt S(t, t‘, t“ usw.).“ auch in solchen Fällen, wo S auch ohne t stattfinden würde, weil t seinerseits durch, auch für S notwendig-hinreichende, Ursachen bewirkt ist. Es scheint, dass dieser Unterschied eine Rolle spielt im Zusammenhang mit notwendigen und nicht notwendigen Korrekturversuchen; und tatsächlich wird nach der Phase der Ausbildung einer gemeinsamen Sprache das, was von uns obligatorisch zu äussern ist (abgesehen von dem, was schon unter Punkt 1 erwähnt wurde), zusammenfallen mit – in den entsprechenden Situationen fälligen – Korrekturversuchsäusserungen.
Wenn diese Bemerkungen richtig sind, deutet sich folgende Dichotomie an:
Entweder unsre (dem Sprechakt korrespondierenden) Einstellungen korrespondieren ihm, weil sie (Mit)Ursachen des Sprechakts des andern sind, dann gilt:
a) sie werden (das ist obligat) geäussert vor Stattfinden des Sprechakts des andern (so, dass sie als (Mit)Ursachen darauf einwirken können), und
b) es gibt etwas, das sie verursacht, ohne (obligat zu äussernde) Einstellungen des Andern verursacht zu haben: und spätestens sind dies (zu korrigierende) Sprechakte des Andern, die unsren (korrigierenden) (obligaten, nach a)) Einstellungsäusserungen vorausgehen und sie verursachen, derart, dass unsere Äusserung (unser Korrekturversuch) als (Mit)Ursache des (aufgrund der Korrektur korrekten) letzten Sprechakts gelten kann. Wir sagen „spätestens“, weil dies nur für den Fall des Irrtums (des Sich-Versprechens, bzw. versehentlichen Fehl-Beurteilens) gilt – viel häufiger hingegen wird nicht allein die Rede des Andern unsre (obligaten) Korrekturversuche (kausal) provozieren, sondern es werden (früher und andernorts abgelaufene) Ereignisse sein, die ein Erfahrungswissen bei uns begründen, das dem Andern erst mitzuteilen ist (er weiss etwas noch nicht, und sagt deshalb etwas, das er – nach unserer Mitteilung – in obligaten Äusserungen durch etwas Anderes ersetzt – nämlich durch die Übersetzung unsrer Mitteilung in seinen Idiolekt, und/oder etwas, das auf dieser Mitteilung beruht und mit ihr (mit)begründet werden kann.)
Oder unsre (dem Sprechakt korrespondierenden) Einstellungen sind nur Wirkung derselben Ursachen, die auch den Sprechakt des andern verursacht haben; und das bedeutet: wir haben am Sprechakt des andern nichts auszusetzen, im Rahmen dessen, was wir (bisher) wissen (erfahren haben).
Dafür aber gibt es wiederum nur zwei mögliche Veranlassungen:
entweder, wir haben dasselbe erlebt wie der andre – waren mitanwesend, und konnten wahrnehmen, was auch er wahrgenommen hat;
oder das ist nicht der Fall, oder zumindest teilweise nicht – aber dann hat er uns zumindest glaubwürdig (und spätestens in einer obligaten Äusserungssituation) mitgeteilt, was er weiss (erlebt oder glaubwürdig mitgeteilt bekommen hat).
Um diese Fälle als „Wirkung derselben Ursachen, die auch den Sprechakt des andern verursacht haben“ auffassen zu können, müssen wir die beiden möglichen Fälle unterscheiden:
i) der andre hat uns bereits vorher eine (spontane oder aber von uns hervorgerufene, obligate) glaubwürdige und nicht mehr korrekturbedürftige Mitteilung gemacht, oder aber
ii) wir (oder glaubwürdige Berichterstatter) waren „hinreichend nahe“ der gleichen Wahrnehmungssituation ausgesetzt wie er und haben also „dasselbe“ erlebt wie er.
zu i) Die Erstmitteilung, spontan oder unter obligaten Äusserungsbedingungen, wird hier also als Wirkung des mitgeteilten Ereignisses aufgefasst – im Verein mit der immer noch andauernden Wirkung des Sprachtrainings, das wir (oder glaubwürdige Berichterstatter) mit dem mitteilenden Organismus absolviert haben. Dieses Moment der Wirksamkeit mitgeteilter Ereignisse auf uns ist aber ein ausschliesslicher Spezialfall des gleich abzuhandelnden Falles ii).
Abgesehen davon, bekommen wir nun folgendes Puzzle:
Zwar können wir sagen, dass der erste, informative Sprechakt (spontan oder obligat) eine Wirkung der mitgeteilten Ereignisse ist (oder besser sogar: die Wirkung, die sie beim Mitteilenden hervorriefen). Jedoch können wir weder sagen, dass dies ein normaler Sprechakt ist – denn alle mitteilenden Sprechakte sollen ja jeweils reduzierbar sein auf solch einen ersten informativen Sprechakt: dann darf aber dieser nicht wieder selbst als ein solcher mitteilender Sprechakt aufgefasst werden, denn das würde, nach unserer Erklärung, in einen Regress führen (ihm müsste ein uns aufklärender informativer Sprechakt schon wieder vorausgegangen sein usw.). Und auch nicht dürfen wir ohne weiteres (oder jedenfalls nur in einem noch zu klärenden Sinn) davon sprechen, dass unsre Einstellung eine Wirkung derselben Ursachen sei, wie sie den (zweiten, mitteilenden) Sprechakt des andern bewirkt haben: denn die Tatsache, dass er zuvor einen ersten, informativen, also uns erst in Kenntnis setzenden Sprechakt (wenn er so heissen darf) gemacht hat, ist zwar (im Verein mit anderen Ursachen) (Mit)Ursache unserer Einstellung – nicht aber seiner Einstellung, und auch nicht seines (zweiten) Sprechakts.
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EINSCHUB: ENTWÜRFE FÜR DIE NACHFOLGENDE FORTSETZUNG
auflösung: auch bei uns obligate sprechhandlungen mit bezug auf den andern (korrektursprachspiele). aber: wichtige asymmetrie: unsre eignen sprechakte klassifizieren wir nicht; wir können über uns nicht psychologisch und auch nicht semantisch reden.
3. Problem: In Teil II zeigte sich: Glaubwürdigkeit (freilich nicht im Moment der Äusserung) hängt von den nachfolgenden Handlungen ab – und davon zuletzt sogar die Sprachlichkeit (Bedeutungshaftigkeit) der Äusserung. Kann also im Moment des Sprechens überhaupt die Sprachdeutung stattfinden?
auflösung: es ist beim sprechakt-identifizieren dasselbe wie beim glaubwürdigkeitsurteil: was vernünftigerweise im moment der deutung bzw. stellungnahme angenommen werden muss (von welcher hypothese vernünftigerweise ausgegegangen werden muss), muss nicht dasselbe sein wie die spätere hypothese, auf grundlage eines erweiterten erfahrungsstandes.
unterscheidung: erst „glaubwürdig keit“ („verdient unser vertrauen“); später: gelogen („verdient es nicht mehr „). die zuschreibung einer lüge ist der widerruf des glaubwürdigkeitsprädikats (d.h. es gibt bloss zwei möglichkeiten: glaubwürdig/gelogen=nicht (mehr) glaubwürdig; jeweils im lichte des zum moment, an dem die beurteilung abgegeben wird, zur verfügung stehenden erfahrungswissens. (exkurs: zurücknahme eines widerrufs, usw. . kein problem: die bedingungen werden immer strenger; also zb. dafür, dass jemand, dem wir ursprünglich glaubten, und den wir dann (aufgrund nachfolgender daten) für einen lügner hielten, doch noch sich als glaubwürdig herausstellt.) d.h. es gibt nicht das unabhängige variieren der begriffe, etwa so: es ist glaubwürdig für uns, aber kann gelogen sein, obwohl wir es immer und unter allen umständen für glaubwürdig halten werden.)
analog für sprachdeutung.
A.2 (sprechakt definiert als: „…bewirkt unsre übersetzung und/oder bewirkt nachfolgende handlung“)
erfahrung bewirkt bereits handlungen; wenn nicht irrtum, versehen, wahrnehmungsunfähigkeit, nichtkönnen usw. dazwischenkommen (nicht hingegen: absichtswechsel: erfahrung legt absichten obligat fest bei vernünftigen). diese „dazwischentretenden“ und die wirkkette von erfahrung zu handlung unterbrechenden zwischenfälle werden ausgeschlossen durch (korrektur)sprechakte. ist es also so: erfahrung plus obligate (= zum ausschluss von irrtum usw notwendige) sprechakte bewirken nachfolgende handlungen? und diese hypothese, wenn sie zutrifft, würde zusammenfallen mit der tatsache, dass das betreffende wesen vernünftig ist (die disposition zur vernünftigkeit aufweist).
bedingungen für das bestehen dieses kausalzusammenhangs (dispositionen leiblicher art) sind materielle bedingungen (strukturelle, physiologische) für vernünftigkeit/sprachlichkeit. (sprachlichkeit, wie sich zeigt, notwendiges, aber nicht hinreichendes moment für vernünftigkeit.)
vernünftigkeit als determinismus durch erfahrung. (prüziser: kollektive erfahrung, präziser: determiniertsein zum fassen eigener absichten und auf anderer bezüglicher vorschläge, forderungen, erwartungen usw)
B.
geplant: vernünftigkeit als hypothesensystem einer bestimmten art; wir suchen nicht nach „der“ ursache (der handlung) überhaupt (welche immer es auch ist), sondern danach, ob die vernünftigkeits-kausalität durch erfahrung dahintersteckt )andernfalls war der vorgang keine handlung, und dies hypothetisch ihm vor beginn der prüf- und verständigungsprozedur zugeschriebene (metamentale!) prädikat wird ihm hernach abgesprochen, wenn die prüfung negativ ausfällt (korrektur- und kontroll/prüf-sprachspiele). sprachdeuten ist also mehr als: die ursache bzw. wirkung überhaupt finden..
sprechenkönnen und vernünftigkeit sind (weniigstens) funktionsweisen, bestehend aus sie identifizierenden dispositionen und (physischen) dispositionen zu DEREN erhaltung.
ENDE DES EINSCHUBS
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Tatsächlich sind diese beiden Puzzles leicht aufzulösen, wenn man folgendes bedenkt: Wir hatten im zweiten Teil kurz das Problem angesprochen, dass Mitteilungen nicht ohne weiteres Bekundungscharakter haben: sie legen für sich keine Handlungen fest.
Es fungieren mithin beschreibende Äusserungen auf zwei Weisen: als Nichtbekundungen und als handlungsbegründende (im vor- oder nachhinein) Bekundungen. Für unseren Zweck hier müssen wir präzisieren:
Nichtbekundende Berichte müssen zunächst einmal auf ihre Wahrheit und Falschheit, oder, was auf etwas ähnliches hinausläuft, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Jene Einstellung von uns, die mit der Zuschreibung von Zuverlässigkeit bezüglich bestimmter Berichte eines Sprechers zum Ausdruck gebracht wird, ist nun nicht durch die Äusserung des betreffenden Berichts verursacht.
Zuverlässige (d.h. im Rahmen der jeweils hypothetischen Zuverlässigkeitsbedingungen geäusserte) Berichte sind, zusammen mit Handlungen, das Prüfkriterium für die Ernsthaftigkeit (Glaubwürdigkeit) einer Regelbekundung.
Erst auf Grundlage einer (bereits für sich daraufhin geprüften) glaubwürdigen Regelbekundung und einer richtigen Beurteilung von Handlungen als Befolgungen (oder Nichtbefolgungen) der Regel, angesichts einer bestimmten Regelanwendungssituation, werden Berichte (bzw. Beschreibungen) zu Bekundungen des Vorliegens einer Regelanwendungssituation , mithin zu Bekundungen der Absicht, die zugehörige regelbefolgende Handlung auszuführen. In diesem, und nur diesem Fall (d.h. auf diesem Hintergrund von glaubwürdiger Regelbekundung und richtiger Beurteilung dessen, was Regelbefolgung wäre), kann ein falscher Bericht, wenn er sich im Rahmen bis dahin gültiger Zuverlässigkeitsbedingungen hält, als glaubwürdig gelten – darum, weil die auf ihm (bzw. der Fehlwahrnehmung (Halluzination, Illusion, Wahrnehmungsausfall etc.), die mit ihm bekundet wird) beruhende Regelbefolgung korrekt ausgeführt wird. Diese Regelbefolgung wird dann mit dem Vorliegen der Regelanwendungssituation begründet. Weitere Bedingungen der Glaubwürdigkeit einer falschen Berichterstattung sind dann: Korrigierbarkeit des Berichterstatters, und Ermittlung und Ausschaltung der Ursachen des Wahrnehmungsausfalls bzw. der Wahrnehmungsverfälschung usw..
Wir sehen: Berichte werden geäussert in diesen drei völlig unterschiedenen Redesituationen: Ermittlung der Grenzen der Wahrnehmungsfähigkeit eines Sprechers (bzw. der Zuverlässigkeit seiner Berichte); auf dieser Grundlage: Überprüfung der Glaubwürdigkeit einer seiner Regelbekundungen, und, auf Grundlage von beidem, Begründung bzw. Ankündigung einer regelbefolgenden Handlung.
In einer obligaten, genauer: obligatorisch maximal-expliziten Gesprächssituation würden wir nun die oben so genannte „Erstmitteilung“ aufgespalten finden in
1. eine echte Bekundung, und
2. eine erste Äusserung, die keinen Sprechakt darstellen würde, da sie keine Bekundungsfunktion hat; die Tatsache, dass wir in diesem maximal-expliziten Kontext signalisiert haben, dass wir diese Berichtsäusserung als Information gelten lassen, würde als (Mit)Ursache sowohl der späteren Verwendung des so bewerteten Berichts als Bekundung bzw. Begründung, d.h. des Sprechakts der Ankündigung bzw. Begründung, fungieren, als auch als (Mit)Ursache unsrer jeweils korrespondierenden Einstellungen: der Erwartung, dass der Sprecher die Regelbefolgung, die zu der berichteten Regelanwendungssituation passt, machen wird, bzw. der Überzeugung, dass das Vorliegen der betreffenden Regelanwendungssituation die in Rede stehende Handlung begründen würde (im Rahmen der glaubwürdig bekundeten Regeln).
Anm. Genauer: Entweder den erfolgreichen Versuch, die Handlung zu machen, oder aber, bei Fehlschlagen, von sinnvollem Umgang mit dem Misserfolg (Vermeidung der Ursachen des Misserfolgs, falls bekannt und möglich, im Falle der Ankündigung: Einhaltung bzw. falls nötig, Herstellung der bekannten und hinreichend erprobten Ausführbarkeitsbedingungen bei künftigen Absichtsbekundungen; bzw. Nichtmehrankündigen von erwiesenermassen bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen zum Scheitern verurteilten Handlungsversuchen, sobald und solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, und die betreffenden Handlunge auch nicht aus anderen Gründen notwendig.)
Eine ähnliche Überlegung lässt sich anstellen für das vermeintliche „Erst-Bekenntnis“ einer Regel in einer Begründung in nicht-obligat maximal-expliziten Gesprächssituationen.
Die Pointe dieses Arguments ist also: die später als Begründungen (in bekundender Funktion) fungierenden Äusserungen sind zunächst in nicht-
bekundender Weise vorgekommen, zumindest, wenn die Sprechsituation maximal explizit ist; darüberhinaus kommen im Vorfeld (als Mitursachen) der bekundenden bzw. begründenden Sprechakte und der ihnen korrespondierenden Einstellungen unsererseits auch Korrektur- (bzw. analog: Zustimmungs-) Äusserungen, Stellungnahmen zum metamentalen Status der später als Begründung fungierenden Äusserungen (das Wort hier im „type“ – Sinn verstanden) vor. Diese komplette, wenn man so will: “ begründungsvorbereitende“ Interaktion besteht aus Ereignissen, deren Stattfinden, zumindest in maximal expliziten Gesprächssituationen, tatsächlich sowohl die begründenden Sprechakte verursacht als auch unsre diesen Sprechakten korrespondierenden Einstellungen.
Wir können diesem unserm Argument auch noch eine andre Wendung geben.
Sowohl im Hinblick auf unsre Einstellungen, als auch im Hinblick auf die Äusserungen eines Sprechers, der uns gegenübertritt, spielen vorgängige Äusserungen, als (Mit)Ursachen, eine Rolle. Diese Äusserungen, in ihrer Summe, haben den Charakter von Verständigungen darüber, was beide Seiten mit bezug auf den Sprecher für gültig halten. Die beidseits übereinstimmend für gültig (wahr, glaubwürdig, zuverlässig, richtig, vernünftig, wichtig) gehaltenen Behauptungen, Bekundungen, Berichte, Beurteilungen, bekundeten Inhalte, Begriffsbildungen erst bilden das Material der nachfolgenden Begründungen. Umgekehrt: In einer beidseits (von uns, wie dem Sprecher) anerkannten Begründung kommt nichts vor, was nicht den Inhalt von, die Begründung zuvor (mit)verursachenden, Äusserungen bildete – und zwar der gleichen beim Sprecher wie bei uns: Die Tatsache, sowohl, dass er bestimmtes geäussert hat, ebenso wie die Tatsache, dass wir es taten, diese Interaktion, ein und dieselbe Folge von Gesprächsbeiträgen, ist Ursache von Einstellungen bei uns (nämlich eine Handlungserwartung begründender Einstellungen im vorhinein bzw. begründungserwartender, im Anschluss an Handlungen) wie begründender bzw. handlungsfestlegender Sprechakte auf seiten des andern. Das eigentliche Resultat dieser Interaktion sowohl beim Sprecher als auch bei uns Hörern ist die so erzeugte Gewissheit, dass man bezüglich der Gültigkeit bestimmter Behauptungen, Bekundungen, Berichte usw. (s.o.) verständigt ist und übereinstimmt.
Wir dürfen also sagen: Weil wir verständigt sind, weil eine zur Verständigung führende Interaktion stattgefunden hat, darum haben wir bestimmte Erwartungen bezüglich der Handlungen (Handlungsversuche, unmittelbaren Handlungsankündigungen) des andern, und darum macht er diese und nur diese begründenden Sprechakte, sobald dies angebracht ist (d.h. spätestens in einer obligaten Sprechsituation). Dieses „weil“ haben wir aufgefasst als den Hinweis darauf, dass es sich hier um (Mit)Ursachen von Handlungsankündigungen, bzw. Handlungen und Handlungsankündigungen begründenden Sprechakten und darauf bezüglichen Erwartungen unsererseits handelt. (Natürlich ist unsere Erklärung noch immer einigen ernsthaften Einwänden ausgesetzt; wir erörtern sie in einem besonderen Exkurs 6 (s.d.).)
Die sogenannte „zur Verständigung führende Interaktion“ ist nun nichts andres als die Serie aller möglichen Korrektur- oder (wie man sie auch nennen könnte) Kontrollsprachspiele (zu letzteren zählen auch die (begründeten) Aufforderungen zu obligaten Äusserungen). Sie, zusammen mit den spontanen, erfragten, spätestens obligaten Äusserungen des andren, seien es Erstäusserungen, Korrekturen (und damit auch Widerrufe) vergangener eigener Äusserungen oder aber auch korrigierende (erfolgreich gegen unsre Einwände gewendete) Äusserungen, schaffen ein Feld von in ihrem Rahmen möglichen Begründungen. Für jedes Moment (d.h. jede Teilbegründung, jedes Begründungsteil) einer solchen Begründung gilt, dass seine Erwähnung in einer gültigen Begründung einhergeht mit der Korrespondenz dieses begründenden Sprechakts mit unserer Einstellung bezüglich seiner Glaubwürdigkeit und metamentalen Unbestreitbarkeit. Wie wir im Exkurs bereits gezeigt haben, ist es dabei ganz gleichgültig, wann die Momente einer gültigen Begründung zum ersten Mal erörtert wurden: im Moment, wo der Sprechakt „gültige Begründung“ vollständig gemacht ist, trifft in jedem Fall unsere These zu.
Wozu, noch einmal, war diese Erörterung nötig?
Wir haben nach wie vor zu zeigen: Sowohl die erste Deutung von etwas als Sprechakt (Sprechakt im Rahmen einer Sprache) ebenso wie die fortlaufende nachfolgende Bestätigung in der routinierten Interaktion, auf Grundlage dieser Deutung, lässt sich unter das Schema des Aufstellens und fortlaufenden Bestätigens einer Kausalhypothese besonderer Art subsumieren. Wir haben bislang gesehen: Soweit gültige Sprechakte aufgefasst werden sollen als Wirkungen anderer Ereignisse, gehören dazu auch Ereignisse, die wir dem Korrektur- und Kontrollsprachspiel zurechnen. Um nicht in Regresse zu geraten, müssen wir also unterscheiden zwischen gültigen und gültigmachenden bzw. die gültigen vorbereitenden Äusserungen. Wir haben unsre These mithin präzisiert: subsumierbar unter das Schema des Hypothesenbildens und -bestätigens ist die Deutung von etwas als gültige Begründung bzw. gültiger Teilsprechakt im Rahmen einer gültigen Begründung. Die Tatsache aber, dass wir eine Einstellung haben, die der gültigen Begründung (bzw. dem Sprechakt, worin sie geäussert wird) recht gibt, und dass diese unsre Einstellung etwas wie eine Mitursache des bzw. der gültig begründenden Sprechakte sein sollte, lässt sich nun leicht begreifen: diese unsre Einstellung hat sich ja zuvor in korrigierenden, schliesslich zustimmenden Äusserungen obligat manifestieren müssen, und ohne diese manifeste Zustimmung zu allem, was in der Begründung angeführt wird, einschliesslich unserer Bestätigung, dass eine Begründung nicht nur, soweit gediehen, gültig, sondern auch vollständig und zufriedenstellend ist, wird es keinen Abschluss des Verständigungsprozesses geben. Der aufmerksame Leser wird bereits bemerkt haben: Es sind an dieser Stelle unserer Untersuchung mindestens drei Kategorien genannt worden, die alle drei Kandidaten für das sind, was wir überhaupt zum Gegenstand einer nach dem Schema der Hypothesenbildung ablaufenden Deutung machen könnten:
1. Äusserungen des andern überhaupt; von diesen dürfen wir nicht global, zumindest nicht, wenn sie vor Ende des jeweils zugehörigen (möglichen) Verständigungsprozesses (d.h. der Korrekturen und Gegenkorrekturen, der obligaten Äusserungen und Stellungnahmen zu Äusserungen des jeweils anderen) bzw. seines expliziten Abschlusses liegen, behaupten, dass sie durch unsre Einstellungen mitverursacht sind.
2. Gültige, nicht mehr umstrittene Äusserungen, die in eine Begründung eingehen (oder deren Gültigkeit die Art und Weise des Fortgangs einer Begründung bestimmen) und die durch obligate Äusserungen unsererseits wenigstens in dem Sinn (mit)verursacht sind, dass wir in obligater Äusserungssituation ihnen zugestimmt, oder (falls das zureichend ist) nicht (mehr) widersprochen haben; hier sind allerdings nicht die Äusserungen selbst (oder zumindest nicht alle, und nicht alle so, wie sie zuletzt, nach allen Korrekturen, gemacht werden) von unseren, ihnen korrespondierenden Einstellungen (mit)verursacht, sondern nur der Fortgang des Begründens. Schliesslich aber haben wir
3. die Tatsache der im wechselseitigen Einverständnis abgeschlossenen Begründung; und von diesem Abschluss der Begründung (der sich anschliesst an den letzten, in metamentaler Hinsicht defizit-anfälligen Schritt in der Begründung, dem wir seine Fehlerlosigkeit, in obligater Rede, bescheinigt haben müssen) allein dürfen wir sagen, dass er durch die ihm, auf unserer Seite, korrespondierende Einstellung, dass durch eine solche Begründung wie die abgeschlossene alles Nötige gesagt ist, (mit)verursacht ist – nämlich indirekt, durch das von unserer Seite signalisierte Einverständnis mit der Begründung (bzw. Handlungsfestlegung).
Verständigung können wir also beschreiben als einen Prozess von wechselseitiger, durchaus kausal wirksamer, Beeinflussung zwischen uns und einem Sprecher, der kulminiert bzw. zuletzt verursacht einen Sprechakt des Sprechers, den wir (in seiner obligaten, expliziten Fassung) zitieren können als „Dann werde ich jetzt also dasunddas tun.“ oder „Dann ist also alles klar (sc. mit bezug auf die fragliche, vergangene Handlung).“ oder auch „Damit ist alles gesagt, und wir können über was andres reden usw.“.
Mit diesen anaphorischen bzw. pronomialen Wendungen (dann also, damit) wird die besprochene Begründung erwähnt, wenn es auch nicht nötig ist, sie nochmals ganz zu zitieren. Dieser letzte Sprechakt, der den Abbruch des Gesprächs aufgrund des erreichten Einverständnisses bekundet, ist also eigentlich der, von dem wir oben behaupteten, dass er gleichzeitig einer Einstellung unsererseits korrespondiert und doch durch sie (mit)verursacht ist. Erst der gültig begründeten Absichtsbekundung entspricht unsre begründete Handlungserwartung – erst der gültigen Rechtfertigung einer vergangene Handlung entspricht unsre Vorstellung davon, wie sie hätte gerechtfertigt werden müssen; im Prozess der Verständigung, zwischen den ersten, probatorischen Begründungen, und diesem Kulminationspunkt, haben sowohl wir auf den Begründenden als auch er auf uns gewirkt – haben sich Einstellungen bei uns geändert, und hat er Begründungen modifiziert, vielleicht auch zurückgenommen oder auch z.B. bei sich kritisiert („Ich habe so gehandelt, weil ich nicht daran gedacht habe, dass…, nicht wusste, dass, irrtümlicherweise annahm, dass… usw.“). Zuletzt aber ergibt sich ein Sprechakt auf seiner Seite, von dem wir sagen dürfen, ER sei es, um den es die ganze Zeit ging: das implizite („damit also“, „auf Grundlage des Gesagten“ oder so ähnlich) oder explizite Aussprechen der gültigen Begründung (handlungsfestlegend oder -rechtfertigend) durch den, der sich zu ihr (u.U. obligat) genötigt sah; ein Sprechakt, von dem man, andererseits, sagen darf, dass er durch unsre ihm korrespondierenden Einstellungen (mit)verursacht sei.
Schauen wir uns das Ganze dessen, was wir Verständigungsprozess genannt haben, noch einmal genauer an. Am Anfang stehen regelmässig Ereignisse in der Welt – solche, die zumindest so etwas wie partielle (nämlich perspektivisch und durch Aufmerksamkeit begrenzte) Beschreibungs- und Berichtsfähigkeit erzeugen – eine Fähigkeit, die sich spätestens in obligaten Redesituationen äussern muss (so, wie es übrigens keine unbegrenzte subjektive Behinderung, in Form von andauernder Abgelenktheit, gegen Einflüsse von „aussen“ bei jemandem geben darf, den wir überhaupt als Person betrachten können sollen: so gibt es also ein obligates minimales Ausmass an Aufmerksamkeit auf zu beschreibende und berichtende Situationen – und das wird nicht gering zu veranschlagen sein). Spätestens die Mitteilung in obligater Redesituation erzeugt indirekt Wirkungen beim Hörer, die denen der ursprünglichen Einwirkung der mitgeteilten Situation auf den unmittelbaren Beobachter gleichen: es wird die entsprechende Berichts- bzw. Mitteilungsfähigkeit bei ihm erzeugt (Aufmerksamkeit und Wahrnehmungsfähigkeit für die Rede sind – spätestens in obligaten Rede- und Verständigungssituationen, vorausgesetzt). Auf der Grundlage einer wechselseitigen Abgleichung von Erfahrungen (man denke sich ab jetzt immer den Zusatz: …spätestens in obligater Redesituation, an den passenden Stellen hinzu) werden weitere Sprechakte (spätestens obligat) fällig: Regeldefinitionen und (darauf bezogen) Definitionen deskriptiv-klassifikatorischer Begriffe, Regelexplikationen und -bekenntnisse (-bekundungen), Beurteilungen vorliegender Situationen als Regelanwendungsfälle (Subsumtionen vorliegender Situationen unter die explizierten Regeln), Schlussfolgerungen auf bedingte Absichten bzw. (unmittelbar in der Situation, die eine besondere Bedingung einer zuvor erklärten bedingten Absicht realisiert) Absichten, unter der Voraussetzung des gegebnen Empfindungsstatus. Diese, an zu berichtende Erfahrung gekoppelten (spontanen oder aber spätestens in obligater Rede zu äussernden) handlungsbezogenen Bekundungen, ebenso wie die ihnen vorausgehenden und zugrundeliegenden Mitteilungen selbst, provozieren, möglicherweise ebenfalls wechselseitig, obligate Korrekturen auf dem Hintergrund des (obligat zu äussernden, nämlich in die Begründung für die Korrektur eingehenden) Wissens des Korrigierenden über den zu Korrigierenden – und Korrekturen provozieren, bewirken (obligat) Antworten: Widerrufe, Korrekturen, Ersetzungen korrigierter Redeteile durch andere (die u.U. einen neuen Korrekturversuch provozieren), oder aber Gegen-Korrekturversuche, nachgeschobene Mitteilungen z.B. . Irgendwann muss dann diese Verständigungsinteraktion mittels spontaner Erfahrungsmitteilung, Regelexplikation und den darauf bezüglichen und durch sie provozierten Korrekturen in den genannten Ziel-Zustand münden, wo die Einstellungen bezüglich des Andern – nämlich durch die von ihm genannten Gründe, die man anerkannt hat, begründete Handlungserwartungen an den andern, für die Zukunft, aber auch für die Vergangenheit (dies, wenn nachträglich bereits realisierte Handlungen besprochen, nämlich gerechtfertigt und begründet werden) – mithin die (wie wir das oben nannten) gegenüber Dritten (spätestens in obligater Rede) mit-zubekundenden (mitzuvertretenden) Äusserungen des Andern – seinen (für den betreffenden Zeitpunkt – sei er vergangen, oder künftig gültigen) vernünftigen und begründeten Absichten „korrespondieren“. Mit anderen Worten: Unsre hinreichend begründeten und ernsthaften Erwartungen (oder Forderungen, genausogut aber auch: Einschätzungen) bezüglich dessen, was der Andre vernünftigerweise (zu tun) versuchen sollte oder hätte versuchen sollen, sind nichts andres als Übersetzungen dessen, was er zu versuchen vorhat oder vorhatte, und unsre Gründe für unsre Erwartungen keine andern als Übersetzungen seiner Gründe für diese seine (vergangenen oder gegenwärtigen) (Versuchs)Absichten.
Bis hierher also lässt sich, rein formal, die Rede von der Sprachdeutung (und, in ihrem Gefolge, nach unserer Auffassung, von der psychologischen Deutung des Verhaltens des Andern, der Summe aller Fremdzschreibungen zu einem gegebnen Zeitpunkt) als einer speziellen Form des Hypothesenaufstellens, -testens und -bestätigens bzw. (bestätigte) Hypothesen dem instrumentellen Handeln Zugrundelegens aufrechterhalten: (Eine andere Ausdrucksweise wäre: Sprachdeutung als ein „dem Andern Dispositionen Zuschreiben“). All jene Vorgänge, die wir als Bestandteile des Verständigungsprozesses bereits früher ermittelt hatten, sind offensichtlich definierbar als bewirkt durch bestimmte, ausgezeichnete Aussenereignisse (nämlich die in einer bestimmten Perspektive, bei obligater Aufmerksamkeit, wahrnehmbaren) und bewirken ihrerseits nachfolgende („obligate“) Sprechakte, zuletzt aber jenen Zustand von „Korrespondenz“, als den wir das „Verständigtsein“ aufgefasst haben, mitsamt den (in obligater Redesituation) zu ihm passenden letzten Sprechakt des expliziten Abbruchs des Gesprächs, weil in beiderseitigem Einverständnis alles gegenwärtig zur Verständigung Nötige gesagt ist.
Nun können wir aber sogar einen Schritt weiter gehen: Die Tatsache der Verständigung – die Tatsache des Austauschs glaubwürdiger Erfahrungen – verursacht (mit) die nachfolgenden Handlungen (absichtlichen Verhaltensweisen), Handlungsversuche oder die Konsequenzen aus dem Erleben des Unvermögens beim Versuch, eine zuvor als im gegenseitigen Einverständnis begründet erscheinende Absicht auszuführen. Die Tatsache der abgelaufenen Verständigung (und ihres Abschlusses mit der beiderseits bekundeten Einsicht, verständigt zu sein) ist aber Ursache des nachfolgenden, auf dieser Grundlage stattfindenden Handelns der an ihr Beteiligten noch in einem andern Sinn:
1. Vernünftige handeln nicht, ohne sich verständigt zu haben (und solange noch Fragen offen sind).
2. Verständigung sorgt dafür, dass alle störenden Variablen, wie Irrtum, Handlungs- oder Wahrnehmungsunfähigkeit, Unaufmerksamkeit, d.h. die meta-
mentalen Defizite NICHT als Erklärungsgrund für ein Handeln (im emphatischen Sinn: etwas, das zum Erklärungszeitpunkt nach wie vor unwiderrufen als der vernünftigen und mit den damaligen (zum Handlungszeitpunkt) vorliegenden Erfahrung begründbaren Absicht des handelnden Subjekts entsprechende Verhaltensweise aufgefasst wird) herangezogen werden können, weil sie – eben durch die Verständigung, und sei sie nachträglich, retrospektiv – ausgeschlossen werden.
(Dass Verständigung hier zum nachträglichen Widerruf des Begründbarkeitsanspruchs hinsichtlich einer bereits in der Vergangenheit realisierten Absicht führt, ändert unseren Satz nicht: erstens ist in gemeinsamem Einverständnis die damalige Verhaltensweise aus der Geschichte der Versuche, vernünftig aus der jeweils vorliegenden Erfahrung begründbare Absichten zu realisieren, gestrichen. Je nachdem ist aber nun, zweitens, dies nachträglich uminterpretierte Ereignis auch (zusammen mit dem Verstädnigungsprozess, der zu seiner Neuinterpretation führte) (Mit)Ursache eines Handelns, das, insgesamt, als Randbedingung die Vermeidung solcher Fehler beachtet und zum Ziel hat.)
Verständigung führt so dazu, dass
a) die (kollektive) Erfahrung, d.h. das eigne Erleben, zusammen mit dem „Erleben“ des Vortrags glaubwürdiger Mitteilungen, beschränkt einzig durch vernünftig (aus vergangener Erfahrung begründbarer) Gerichtetheit der Aufmerksamkeit darauf, als einziges das Handeln (das absichtsgemässe Verhalten) determiniert. Und weiter
b) dass die Erfahrung einer Abweichung von dieser Art des Determinismus (mit) zur Grundlage wird für die vorrangige Hypothesenbildung darüber, welche äusseren Umstände diesen Mechanismus beeinträchtigen, und also zu Versuchen zu einer Vermeidung und Verhinderung solcher Umstände.
Wir sehen also: Austausch von bis dahin für den jeweiligen Hörer unbekannten Erfahrungen und Korrekturversuche ändern allerdings Absichten; als indirekte (Fern)Wirkungen von Ereignissen, die einen Unterschied im Handeln machen, wenn man sie erlebt und von ihnen weiss, können sie freilich, in einem engeren Sinn, nicht als Bekundungen, Ausdruck von etwas bereits Fertigem und nicht mehr weiter Veränderlichem, betrachtet werden. Ich setze mich und meine Pläne, im Verständigungsprozess, als Sprecher, der Einwirkung fremder Erfahrung und dem Erleben möglicher Kritik aus: um meine Pläne durch das bessere Wissen der andern zu korrigieren und mich motivieren zu lassen, mögliche Fehlurteile neu zu bedenken, oder an Fälle zu denken, an die ich bisher nicht gedacht, und Begriffe auszubilden, die ich noch nicht ausgebildet hatte. Erst, was nach Ablauf dieser Einwirkungen feststeht, ist der Inhalt dessen, was man (gemeinsam, gegenüber Dritten) bekunden könnte. Es sind NICHT die ihnen vorangehenden Bekundungen, die Handlungen verursachen: die Frage, ob wir dies nicht doch (im Widerspruch zu allem, was wir in dieser Arbeit und anderen über Bekundungen gesagt haben) behaupten müssten, wenn wir die Sprachdeutung als (Kausal)Hypothesenaufstellen (Dispositionszuschreiben) betrachten und den Verständigungsprozess als einen des (wenn auch abschlussfähigen) wechselseitigen Aufeinander-Wirkens der Beteiligten, war die dritte der oben (unter A1 angesprochenen Schwierigkeiten.
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Version 2 der Fortsetzung
(WIEDERHOLUNG DES ABSCHNITTS DAVOR
Die Anerkennung der Glaubwürdigkeit von Äusserungen (Bekundungen)(gleich, ob spontan oder auf Nachfrage von unserer Seite) – also der letzte Schritt, der nötig ist, um eine „Fremdzuschreibung“ machen zu können, steht mithin in einer ganzen Folge von Regelbekundungen, die allesamt ihren Ausgang nehmen von einer Interpretation (Deutung) eines Inventars von Verhaltensweisen (types) als vollkommene Sprache. Es scheint, nach unseren, wenn auch notgedrungen recht groben, Andeutungen, dass mit einer solchen Interpretation eine ganze Regelkaskade in Gang gesetzt ist, die, abhängig von Situationen, die sich ergeben – Äusserungen des Wesens, dessen Sprache wir gedeutet haben, seien sie spontan, oder Antworten auf Fragen von unserer Seite (die wiederum ausgelöst sein mögen durch nicht ohne weiteres verständliche und bis dahin unkommentierte Handlungen des Andern), aber auch einfach Ereignisse, gemeinsam beobachtete oder von uns berichtete, die zu einer Beratung herausfordern, wie nun gemeinsam darauf zu reagieren wär usw. – über Zwischenstufen, wie die Korrekturversuche, entweder zu einem Zustand von, auf Verständigung beruhender, Kooperation führen, und diesen Zustand könnte man den der vollkommenen Übersetzung oder auch Übernahme des von Einzelnen Bekundeten (der einzelnen Äusserung) durch alle Mitglieder der Sprachgemeinschaft nennen, oder zum Widerruf der ursprünglichen Sprachdeutung.
Diese Behauptung ist natürlich aufgrund des Gesagten noch keineswegs einsichtig. Bevor wir darangehen, sie zu beweisen, ist zunächst folgendes zu bemerken.
Wir wollten zeigen: Glaubwürdigkeitsanerkennung zu bekunden, bezüglich einer einzelnen Äusserung eines Sprechers, heisst: sich zu einer Regel bekennen. Wir sind nun, ohne es ursprünglich so ins Auge gefasst zu haben, bei etwas wie einer Regelhierarchie gelandet, in der auch die Bekundung der Auffassung, als was man die Äusserung eines Sprechers auffasst, bzw. als wie gemeint , ihren Platz hat – und zwar ebenfalls als Bekenntnis zu einer Regel – genauer noch: zu einer Regel, die der durch die Glaubwürdigkeitsanerkennung bekundeten übergeordnet ist.
Die Tatsache nun, dass wir es bei einer Sprachdeutung offenbar mit einer Regel zu tun haben, die Bedingungen ihres eignen Widerrufs enthält (eine Figur, die wir bereits bei der Analyse einer ihrer Teilregeln, der Glaubwürdigkeitsanerkennung, bemerkt hatten), erinnert stark an das, was man im allgemeinen über Hypothesen sagt – und vielleicht auch an das, was wir im speziellen als Definition angegeben haben. Also: Könnte es sein, dass die genannte Regelhierarchie eine Stufenfolge von immer spezielleren Hypothesen darstellt, von denen die nächstfolgende die Gültigkeit der jeweils grundlegenderen voraussetzt?
Eine Hypothese für plausibel (sinnvollerweise zu testen) erklären, heisst, eine Regel bekunden im Zusammenhang mit Folgen von selbständig beschreibbaren Ereignissen – zwischen denen dann das Bestehen eines Kausalzusammenhangs vermutet (und durch weiteres Experimentieren erprobt) wird; dies Hypothesentesten könnte man vergleichen mit dem Prozess, der zur kompletten Sprachdeutung (Übersetzbarkeit) führt. Über eine solche komplette Deutungshypothese zu verfügen, hiesse dann, weiter, eine bestätigte Hypothese zu haben…(( -> Version 1, -> Version 2)).
Version 2 der Fortsetzung:
…Genauer: die Beurteilung, das Verständnis eines Ereignisses (token) als Sprechakt eines bestimmten Typs wäre, nach dem Muster der Kausalerklärung, gleichbedeutend damit, dass dies Ereignis durch bestimmte andre Ereignisse verursacht ist und / oder seinerseits andere Ereignisse bewirkt . Geradezu müsste dies das Grundmuster der Definition von Sprechakt-Typen sein. Und tatsächlich spricht ein weiteres prima-facie-Argument für ein solches Verständnis des Sprachdeutens: Sprechakt ist ein (rein morphologisch ja schon für sich beschreibbares und abgrenzbares) Ereignis (token) nicht aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einem bestimmten morphologischen Typus – nicht, dass es eine bestimmte Ereignis-Gestalt (in mehr oder weniger engen Grenzen der Variabilität) realisiert, macht ein Ereignis zum Sprechakt; vielmehr ist es die Art seines Zusammenhangs mit anderen Ereignissen: seine Bedeutsamkeit bzw. Sinnhaftigkeit (seine Eigenschaft, eine Bedeutung oder Sinn zu haben). Was aber ist Sinnhaftigkeit? Ein zeitlicher Zusammenhang – die Eigenschaft, sich vor, oder nach Ereignissen einer bestimmten Art ereignet zu haben? Ein Kausalzusammenhang – die Eigenschaft, sich regelmässig (d.h. bestätigt durch hinreichend oft durchgeführte Versuche) vor oder nach Ereignissen einer bestimmten Art zu ereignen? Oder aber eine Eigenschaft der dritten Art – eine, die nicht auf eine der beiden andern reduziert werden kann, und deren Bestehen oder Nicht-Bestehen nur konstatiert werden kann?
Wenn wir rechthaben, und „Sinnhaftigkeit“ tatsächlich mithilfe von Ursache-Wirkungs-Beziehungen definiert werden muss, dann haben wir jetzt folgendes zu tun:
1. Wir müssten, nachdem wir
(a) gezeigt haben, wie wir mit dem zurechtkommen, was, auf den ersten Blick zumindest, keinen Ereignischarakter hat,
(b) den im Verständigungsprozess (bzw. dem Prozess der „Interpretation“, sowohl von Sprech- als auch anderen Handlungen) sich abspielenden Ereignissen ihre Rolle als Ursachen und Wirkungen zuweisen.
Wir müssten dann
2. zeigen, dass diese Belegung der Rollen von Ursachen und Wirkungen mit Ereignissen, die Momente der bekannten Interaktion namens Verständigung bilden, zugleich eine Grundlage darstellt für
a) das Verstehen des Spracherwerbs (der Ausbildung einer gemeinsamen Sprache bzw. von Übersetzungsbeziehungen) – also jene Folge von Experimenten, die einer Sprachdeutungshypothese zugrundeliegt;
b) das Verstehen des Sinns von nichtsprachlichem (instrumentellem) Handeln – das heisst: der dahinterstehenden Absichten und Gründe, sofern sie nachvollziehbar und vernünftig sind (wie sich zeigt, fällt dies mit der Eigenschaft, Absicht und Grund zu sein, auf die Dauer zusammen), des Mentalen (Bewusstseins, Geistes, Subjektivität) also; und
c) das Verstehen von sprachlichen und nichtsprachlichen Fehlhandlungen.
1.a)
Das, was dem „subjektiven“ „Haben“ einer (bestätigten oder zu prüfenden) Hypothese korrespondiert, ist eine möglicherweise oder tatsächlich bestehende Disposition. Ereignisse eines bestimmten Typs, oder auch ganz konkrete einzelne, (versuchsweise, oder routiniert) als sprachliche zu deuten, heisst, nach unserem Erklärungsansatz, sie als Realisation einer Sprechdisposition aufzufassen. In dieser Sprechdisposition wird gewiss etwas wie „Fähigkeit, sich wenigstens einer (für uns als solche identifizierbaren) Sprache zu bedienen) enthalten sein; darüberhinaus doch aber, als weiteres, und komplizierendes mentales Moment, etwas wie eine Redeabsicht; denn die Ereignisse, um die es geht, sind doch wohl Handlungen – Redehandlungen, Sprechakte, und mithin absichtlich. Für uns
stellt das zunächst auch weiter kein Problem dar, wenn nicht sich mit dem Begriff der Handlung, der Absichtlichkeit und dem des Gewolltseins bisweilen auch der der „Freiheit“ einstellen würde – und dieser letztere so aufgefasst werden soll, als seien „frei“ solche Ereignisse, die völlig unberechenbar und „willkürlich“ stattfänden. Für Redehandlungen hiesse das etwa, dass, je nachdem, ob die zugrundeliegende Sprachfähigkeit von einem Ausdruckswillen, einer Redeabsicht betätigt wird, eine Äusserung stattfinden kann, oder auch nicht. Nicht-Sprechen, da es sich dabei um das (freie und willkürliche) Unterlassen einer Handlung handeln würde, könnte also niemals als Indikator für eine nichtvorhandene Sprachfähigkeit betrachtet werden. Diesen Gedanken zu verallgemeinern, hiesse, überhaupt alles und jedes Ereignis als Ausdruck einer Unterlassung zu betrachten, oder, umgekehrt, als Ausdruck einer Entscheidung des Dings, an dem es sich abspielt, für diesen Vorgang; die Welt füllt sich auf einmal mit einer Überzahl von Absichten (genaugenommen sovielen, wie Vorgänge in ihr stattfinden), und verliert dafür alles, was Grundlage für eine Erklärung werden könnte. Wenn das Zusammenwirken (unverständlicher) Absichten und (denkbarer) Fähigkeiten als Grundlage der Erklärung beliebiger Vorgänge genommen wird, dann gibt es keine Erklärung, sondern der Vorgang erklärt sich allenfalls selbst: die Tatsache, dass er stattfand, zeigt, dass er möglich (die Fähigkeit zu ihm vorhanden) war – und ausserdem, dass er gewollt war; das Nichtstattfinden von Vorgängen zu bestimmten Zeitpunkten aber lässt sich erklären als beliebige Kombination aus Nichtkönnen (Zuanstrengend-sein) und Nichtwollen (Nichtlohnendfinden usw.). Nicht nur, dass dies panpsychistische Modell keine Erklärung für Naturvorgänge liefert – es liefert sie nicht einmal für solche Ereignistypen, die alenfalls Kandidaten für Handlungen (und Unterlassungen) sind. Sowhl, damit von einer Absicht, etwas zu tun oder zu unterlassen (zu versuchen), als auch, damit von einer Fähigkeit, Unfähigkeit, oder gar von Anstrengung, und Prioritäten (Nicht-lohnend-sein, Nicht-so-lohnend-wieandres-finden usw.) gesprochen werden kann bei einem Wesen, ihm also mentale Eigenschaften zugeschrieben und es als Person betrachtet werden kann, müssen von diesem Wesen obligat Verhaltensweisen, und zwar eine ganze Menge, registriert worden sein, die wir, nach einer hinreichend grossen Zahl von Versuchsdurchläufen, als Realisation einer Sprachdisposition deuten gelernt haben. Es gibt kein Mittel, die Begriffe (nicht vorhandene) (Versuchs)Absicht (bzw. deren (Nicht)Ausführung), (Un)Fähigkeit zur Ausführung einer solchen, und Priorität…
FN: nämlich: Regel der Änderung einer solchen Absicht zugunsten einer andern angesichts des Erlebens (Empfindens) tatsächlicher oder drohender Unfähigkeit, und vergangener Erfahrung (die übrigens mit einer weiteren Leistungs-Dispositionskategorie verknüpft ist: Aufmerksamkeit, als Wille, auf etwas zu achten und es sich zu merken, und andererseits die Fähigkeit, sich zu konzentrieren und Beobachtetes zu erinnern).
…zu definieren, ausser unter Voraussetzung von Sprachdispositionen, deren Ermittlung und darauf beruhende Zuschreibung nicht wieder an das (und sei es auch nur hypothetische) Bestehen dieser mentalen Zustände gebunden sein darf. Es sind diese Sprachdispositionen, die sich, in den (wie komplex auch immer) definierten Auslösesituationen, verlässlich realisieren (auslösen) lassen müssen, damit überhaupt erst die genannten Kategorien zu- oder abgesprochen und verwendet werden können, von denen wir verlangen, dass sie obligat , und ohne Anbindung an eine (Willkür)Absicht, sie zu betätigen, oder nicht, sich äussern, und also uns (in Form der Realisierungen dieser Dispositionen) zugänglich werden. Damit also von einer Absicht , etwas zu verschweigen, die Rede sein kann, muss sehr viel zuvor gesprochen worden sein – und zwar notwendig (obligat, wie wir sagten), damit wir diesen Begriff überhaupt verwenden können. Nach allem, was wir über den konstitutiven Charakter von Korrektur-VersuchsÄusserungen im 2.Abschnitt dieser Untersuchung sagten, müssen wir diesen Begriff der obligaten, d.h. als Kriterium für die Anwendung des Begriffs „Sprachfähigkeit“ dienenden, Realisierungen von Sprechdispositionen auch auf die allfälligen wechselseitigen Korrekturen ausdehnen. Wir könmnen kurz und bündig sagen: Die Grenzen der Freiheit, sich nicht zu äussern, liegen dort, wo ein vernünftiges Wesen ohne Not (auf Grundlage seines Erfahrungswissens) riskieren würde, von solchen, die möglicherweise seinesgleichen sind, nicht verstanden, d.h. nicht als vernünftig erkannt, zu werden. Und diese „Grenze seiner Freiheit“ ist keine andre als die begriffliche (zu diesem Begriff gehörende, oder diesen Begriff definierende) Grenze, innerhalb deren ihm „Vernüftigkeit“ zugeschrieben werden kann – von mir und meinesgleichen, so, wie wir diesen Begriff verwenden (der, übrigens, zugleich dazu dient, uns zu charakterisieren). Es ist nicht die Absicht dieser Abhandlung, den Leser mit einem Etikettenschwindel übers Ohr zu hauen; an diesem ersten Punkt, gültig auch für alle kommenden, soll darum festgehalten werden: In dieser Arbeit ist nichts geschehen, und wird auch nichts mehr geschehen, was über eine Explikation, eine für unsre jeweiligen Zwecke notwendige Erklärung (unter Verwendung von, in unserm Alltag gebräuchlichen Ausdrücken, so, wie sie dort vorkommen) dessen hinausginge, was es heisst, vernünftig, also wie ich und meinesgleichen (und für uns verständlich) zu sein. Mehr kann ein Text in dem Bereich, wo wir tätig sind: dem theoretischen, analytischen, oder, wie wir es besser nennen: explikativen, nämlich begriffserklärenden, -definierenden, unterscheidenden (gleich, ob es sich um neue oder eingeführte Begriffe handelt), nicht leisten. Wir hatten in Abschnitt 2 bereits festgestellt, dass der Geltungswert im Zusammenhang mit Definitionen und ihren Wiederholungen der der Wichtigkeit ist; wir können hier nur hinzufügen, dass Vernünftigen, so wie wir den Begriff gebrauchen, der Begriff des Vernünftigseins, d.h. seine Explikation, die jeweils eigne Besinnung darauf ebenso wie die Verständigung mit anderen darüber, wichtig ist – solange darüber Unklarheit besteht, und nicht (auf der Grundlage ihres Erfahrungswissens) für lebensnotwendig Gehaltenes sie davon abhält.
Nachdem wir also (ohne genau die Bedingungen genannt zu haben, innerhalb deren wir einen Aufschub tolerieren würden) irgendwann (für Vernünftige) obligat werdende, also notwendig stattfindende Interaktionen unserer Betrachtung zugrundelegen, können wir zum zweiten Teil dieses ersten Punkts übergehen:
1.b.)
Damit von der in bestimmten, und spätestens in den von uns für obligat erklärten, Situationen sich zeigenden Disposition auch als einer Sprach disposition geredet werden kann, müssen durch sie Ereignisse bestimmter Art verlässlich (das heisst: bestätigt durch hinreichend oft durchgeführte Experimente) miteinder verknüpft sein – so, wie wir das allgemein für Kausalverknüpfungen fordern.
Verschaffen wir uns zunächst einen Überblick.
1.Gewiss werden wir als reine Ursachen zunächst beobachtbare äussere Ereignisse nehmen;
2.als Wirkungen Handlungen und ihre (beabsichtigten und unbeabsichtigten) Resultate.
Was aber geschieht dazwischen?
3.Den Ereignissen am nächsten liegen die durch sie, und darüberhinaus alles, was für (spätestens) die (obligate) Berichts-Redesituation an Bedingungen erforderlich ist, verursachten Mitteilungen .
Diese verursachen entweder
3.a) (wiederum zusammen mit allem, was für (spätestens) die (obligate) Korrektur-Redesituation an Bedingungen erforderlich ist) einen verstehbaren Korrekturversuch, auf der Grundlage einer inneren Konsistenzprüfung (vgl. Liste der Glaubwürdigkeitsbedingungen für Mitteilungen in Abschnitt 2, Punkt 3), oder
3.b) die (abgesehen vom zuzugestehenden Vergessensspielraum und abgesehen von späteren dauerhafte) Disposition zur Äusserung des Mitgeteilten als Teil des gesamten indirekten Berichtsmaterials („Erfahrungswissens“), über das der Hörer verfügt, bis zum Moment der Beobachtung oder Mitteilung überzeugender Gegen-Evidenz (äussre Inkonsistenz, Spuren, Zeugenaussagen); doch diese reine Rede-, nämlich Berichtsdisposition (zusammen mit dem fortdauernden vernünftig kritischen Umgang mit dem gegebnen Erfahrungswissen, auf der Grundlage vernünftigen Umgangs mit den physischen Grundlagen der mentalen Leistungsfähigkeit, hier speziell des Erinnerungs- und Redevermögens) ist nicht die einzige Wirkung. Durch den bisher geschilderten Ablauf (eine Kette von Aussenereignissen, die untereinander kausal verknüpft sind: berichtete Ereignisse, und die durch sie verursachten notwendigen Rede-Ereignisse (Berichtsäusserungen)), von dem die genannten Rede-Dispositionen (neu erzeugte beim zustimmenden Hörer, fortdauernde (gegenüber anderen Sprechern) beim Sprecher – beide Rollen wechseln beim Austausch von Erfahrungswissen) als eine seiner Nebenwirkungen bloss abzweigen, wird nämlich (spätestens in obligater Rede) eine ganze Kaskade explikativer Äusserungen in Gang gesetzt – genauer: von Äusserungen, durch die die vernünftigerweise als beim Hörer bereits bekannt vorauszusetzende Explikation des jeweiligen Sprechers vervollständigt wird. Die Stufen dieser Kaskade sind uns nicht ganz unbekannt: Wir haben von ihnen bereits gesprochen am Ende von Teil 2 dieser Untersuchung, wo es um Wahrheit von Behauptungen ging. Dort war die Rede von Begriffs-Definitionen (Neueinführung von Begriffen – fixierten Unterschieden , die man in seinen künftigen Planungen, das heisst letztlich: Regelbekundungen, beachten zu wollen ankündigt), Beurteilungen (Subsumtionen von Berichtbarem oder Bekundbarem, Geschichten und ihren Fragmenten, unter Begriffe), Behauptungen, zusammen mit den (expliziten) Schlussfolgerungen, die zu ihnen hinführen, und den Begründungen, mit denen sie erläutert und explizit gemacht werden können, schliesslich auch von jener besonderen Art Begriff, die wir Regel genannt haben: Muster, Typen, Klassen von bedingten Absichten (worin also ein bedingendes Situationsmuster – ein Typ einer Vorgeschichte, mit einem für den Fall des Eintretens einer Situation (oder Geschichte) dieses Typs angekündigten Handlunsgweise (also einem Typ von Handeln) verknüpft ist), die man nicht nur, so wie ander Begriffe auch, durch Beispiele oder Merkmale und Merkmalskombinationen definieren, sondern zu denen man sich auch und vor allem bekennen muss. Was genau ein solches Regelbekenntnis ist, müssen wir an dieser Stelle vielleicht noch eingehender als oben erklären. Drei elementarere Sprechakttypen sind dem Regelbekenntnis bereits vorgeordnet: 1. die Definition von Situationsmustern und Handlungs-, besser: Absichtsmustern (auch letztere geschieht rein deskriptiv-klassifikatorisch: ein Handlungsmuster ist letztlich ein motorisches – ein in Beispielsreihen zu fixierender Typ von Körperbewegungen bzw. Kombinationen und / oder Sequenzen davon) – das ist die bereits genannte Begriffseinführung;
2. das einfache (nicht begriffliche), datierte Absichtsbekunden (gleich, ob für einen relativ zum Zeitpunkt der Äusserung zukünftigen oder vergangenen Zeitpunkt);
3. das Anschliessen einer einfachen (nicht begrifflich klassifizierten) Situationsbeschreibung an eine nichtdatierte Absichtsbekundung (gedacht als ankündbare Redehandlung nach den in Abschnitt 2 bereits eingeführten Mustern des Definierens, Beurteilens und Mitteilens, worin jeweils „Beschreibungen“ angeschlossen werden (durch eine entsprechende Sprechakt-Ankündigung – oder, wie man auch sagen könnte: die Bekundung einer Redeabsicht – und anschliessende Ausführung) an einen zu definierenden Begriff, einen bereits definierten Begriff, und eine Situationsangabe (Datum und Ort, Perspektive usw.).
Die Verwandtschaft von 2. und 3. mit Mitteilung und Beurteilung fällt ins Auge; die von 1., und hier speziell des bislang nicht in diesem Zusammenhang angeführten Handlungs-Klassifizierens mit dem Definieren wurde ja schon erwähnt. Nehmen wir kurz an, Datieren und Subsumieren (unter bereits eingeführte Begriffe), vielleicht auch Definieren (ein Subsumieren unter noch nicht eingeführte Begriffe) seien grundlegende Sprechakt-Typen – und zwar solche, die, nachdem sie angekündigt wurden, entweder durch einen (ZITIERENDEN?) Akt des Beschreibens oder einen (ZITIERENDEN? ANFÜHREN DESKRIPTIVER BZW. INTENDIERTER INHALTE, ZUSAMMEN MIT EINER ANGABE DER MODALITÄT (DESKR./INT.) Akt des (Absichts)Bekundens bzw. Ankündigens (instrumenteller Verhaltensweisen bzw. Versuche) ausgeführt werden. Nehmen wir weiter an, dass ZITIERTE INHALTE (SIGNALE!!)…
(Abbruch des Fragments)
ANHANG: EXKURSE
Exkurs 0: Ein Kriterium für metamentale Prädikate
Wir könnten übrigens aus dieser Feststellung geradezu ein Kriterium für Metamentalität (im „Positiv“-Sinn) eines Prädikats machen: Es muss ein Prädikat sein, das nur im Zusammenhang mit Personen gebraucht werden kann (eine Gemeinsamkeit mit mentalen Prädikaten); darüberhinaus aber gilt:
a) Ein Sprecher kann es sich nicht sinnvoll im Zusammenhang mit einer nicht widerrufenen Äusserung absprechen. Genau darum (weil er dann nämlich keinen entsprechend sinnvollen Unterschied (in seinem Handeln) machen könnte – weil er dadurch nichts bekundet) aber gilt:
b) Er es sich auch nicht sinnvoll zusprechen, ausser in einem rein beteuernden Sinn.
Dies wäre bereits das Kriterium; als Eigenschaft solcher Prädikat (ion) e(n) könnten wir darüberhinaus folgende festhalten:
1. Wenn das Prädikat sich auf eine Person mit Blick auf eine einzelne (erweitert zitierte) ihrer Äusserungen bezieht (analytischer Satz: wenn Äusserung, dann notwendig die Äusserung eines Sprechers), dann bedeutet: a) es absprechen:
seine Bereitschaft zu einem bestimmten und hinreichenden Korrekturvorschlag bekunden – hinreichend zumindest soweit, dass die korrigierte Fassung der Äusserung wäre, die man als Fremdzuschreiber mitbekunden und gegenüber Dritten vertreten könnte;
b) es zusprechen:
seine Bereitschaft bekunden, die betreffende Äusserung, was ihre metamentale Qualität anlangt, gegenüber Dritten zu rechtfertigen – und genau das heisst: sie mitbekunden.
2. Einer hinreichenden Zahl von Äusserungen bestimmte ihrer metamentalen Qualitäten absprechen, heisst, wenn die Korrekturen erfolglos bleiben, nichts andres als: der Person ihr Personsein absprechen – zumindest zu einem Teil. Das ist auch der Grund, weshalb man von einer „Positiv“- Qualität bestimmter metamentaler Dimensionen sprechen kann (was sich an den konträr aufeinander bezogenen metamentalen Prädikaten bzw. Verben selbst nicht notwendig zeigen lässt: „Dummheit“, „Verlogenheit“, „Verrücktheit“ sind nicht notwendig und vom Begriff her ersichtlich deprivativ oder „negativ“): Die durchgängige Gültigkeit sämtlicher metamentaler Prädikate hinsichtlich aller Äusserungen einer Person, spätestens nach den Kontroll- und Korrekturversuchen ihrer Hörer, ist das notwendig-hinreichende Kriterium ihrer Personalität: Soviele metamentale, „positive“ Dimensionen oder Momente der Personalität es gibt (genauer: Dimensionen der Personalität bezüglich einer oder mehrerer ihrer Äusserungen), soviele Äusserungsarten, die nicht aufeinander reduzierbar sind, soviele mögliche „negative“, nämlich defekte – soviele Arten des Korrekturversuchs, und, wie sich noch zeigen wird, soviele Arten der Fremdzuschreibung und „Mit“-Bekundung gibt es.
(( Wobei für die einzelnen Korrekturarten, d.h. metamentalen Dimensionen (ausgedrückt durch die entsprechenden Prädikate), unterschiedliche Randbedingungen und Spielräume gelten, wie oft und aus welchen Gründen Korrekturen überhaupt notwendig werden dürfen – wie oft, und aus welchen Motiven, jemand lügen, „bloss einen Witz gemacht“ oder sich geirrt haben darf, oder auch etwas nicht gewusst (und z.B. wieder vergessen) oder an etwas nicht gedacht haben, ohne dass man anfängt, an seiner Verständig keit zu zweifeln – auch wenn Korrekturen bei ihm erfolgreich sind.))
Exkurs Nr.1 zu „wissen, dass“:
Der Anschein einer (dann vielleicht auch negierbaren) Verwendung von „Ich weiss, dass…“ ergibt sich aus dem Gebrauch im Zusammenhang mit (Nach)Fragen wie „Weisst du’s, oder glaubst du’s bloss?“ und ähnlichen Redesituationen. Hier wird, meist nach einer Behauptung, zumindest aber für einen behauptbaren Inhalt p, nach dem Gewissheitsgrad eines Sprechers bezüglich einer von ihm gemachten Behauptung p gefragt – wobei wir den Sinn dieser beiden Möglichkeiten ungefähr so wiedergeben können: „Ist dies eine bereits bewiesene Hypothese, oder bloss eine (auf Grundlage deines Erfahrungswissens) sinnvollerweise auszuprobierende?“ – womit zunächst einmal klargestellt wäre, dass diese beiden Gewissheitsgrade
(letzterer mit „Wahrscheinlichkeit“ = bereits erreichter Anteil der bestätigenden Experimente (Erprobungen der Hypothese) an der für Bestätigung oder Widerlegung nötigen Zahl an Durchläufen) als möglicher Präzisierung) nur speziell für Behauptungen mit (Kausal)Hypothesencharakter, nicht hingegen generell für solche mit deskriptiv-klassifikatorischem („F(a)“ = a ist ein token des types F), gelten. Da der Bestimmung des Gewissheitsgrads die im Moment der Behauptung dem Behauptenden direkt (aufgrund eigner) oder indirekt (durch glaubwürdige und als zuverlässig anerkannte) zugängliche Erfahrung zugrundeliegt, scheint er eine „subjektive“ Kategorie zu sein – eine Art „Gewissheitsempfindung“ beim Behaupten. Tatsächlich sind sowohl Zweckmässigkeit der Erprobung einer Hypothese durch entsprechendes (Versuchs)Handeln des Behauptenden, als auch die Zulässigkeit des SichVerlassens auf bestimmte Kausalzusammenhänge nach einer dafür hinreichenden Zahl von Probedurchläufen (Versuchshandlungen, Experimenten usw.) auf Grundlage des berichtbaren Erfahrungswissens des Behauptenden obejektive und von jedermann nachprüfbare Schlüsse, d.h. Beurteilungen (Subsumtionen unter Begriffe, bzw. Bekenntnisse zur Anwendbarkeit gewisser Regeln), und als solche Inhalt einer Behauptung . Die Nachfrage nach dem Gewissheitsgrad bezweckt also die Präzisierung einer Behauptung bezüglich des Bestehens eines Kausalzusammenhangs, bzw. bezüglich der Gültigkeit (im Sinne von Zuverlässigkeit) von Erfahrungen, die bei der Bestätigung bzw. dem Entschluss zur Erprobung der Hypothese, dass dieser Zusammenhang besteht, zugrundeliegen. Die adäquate Verneinung in diesem Fall ist übrigens: „Ich weiss es weder, noch glaube ich es überhaupt “ – also der Widerruf der Behauptung. Von einem konträren Paar „Ich weiss/weiss nicht, dass p.“, das als Ausdruck irgendwie unabhängig von „p“ gebraucht werden und einen „subjektiven“ oder sonstigen Zustand „behauptet“, kann hier also nicht im geringsten die Rede sein – ebensowenig wie oben im Zusammenhang mit „Ich glaube, dass…“. Eine weitere, wenn auch noch schlechtere Weise, den selbständgen Gebrauch von „Ich weiss (nicht)“ zu rechtfertigen, ist der Verweis auf den Ausdruck „… weiss (nicht), ob…“. Nicht nur im Deutschen zeigt ein besonderer Indikator hier die indirekte Frage an – und ebenso existiert, nicht nur im Deutschen, kein nicht verneinter Gebrauch im Sinne von “ x weiss, ob…“, sofern es um den Ausdruck des Zweifels geht (sondern richtig lautet die nichtverneinte Form eben, falls überhaupt: x weiss, dass…). Tatsächlich hat die Negation in diesem Fall nicht die übliche syntakti- sche, sondern Wortbildungsfunktion: der Ausdruck „nichtwissen, ob“ ist fix (übrigens ist eine Verneinung dieses Ausdrucks möglich: „Es ist keineswegs der Fall, dass ich nicht weiss, ob… oder ob nicht – ich sag’s euch aber nicht.“) Der affirmative, nicht negierte Gebrauch „x weiss, ob…“ ist aus gutem Grund nicht für x = ich möglich: Der Gebrauch dieser Redeweise unterstellt Ungewissheit beim Sprecher bezüglich des Sachverhalts, bezüglich dessen er einem Andern Wissen zuschreibt. Der Gebrauch von „(nicht) wissen, ob…“ zeigt, dass es sich hier um ein sehr spezielles und mit „(nicht) wissen, dass“ keineswegs identisches Verb handelt.
Exkurs 2: Die Schwierigkeit, die Ernsthaftigkeit einer Bekundung mit einem physischen Kriterium oder Substrat in Verbindung zu bringen, hat nichts mit einer ontologischen Schranke zu tun, sondern mit der Kom- plexität des Rationalitätsbegriffs: Um die physischen Dispositionen zu bzw. das physische Substrat von (den Inbegriff aller physischen Randbedingungen für) Rationalität zu ermitteln, müssen wir die diesen Begriff (Regel) realisierenden Verhaltensweisen für sämtliche denkbaren (Anwendungs) Situationen, d.h. Vorgeschichten, konstruieren Eine – wenn auch nicht unüberwindliche Komplikation – stellt dabei die Tatsache dar, dass die mit diesem Rationalitätskriterium ermittelten physischen Erhaltungsbedingungen von Rationalität (und damit auch die möglichen Gefährdungen) den Gegenstand von, zu den ursprünglichen Dispositionen hinzutretenden und sie modifizierenden, Verhaltensdispositionen zweiter Stufe bilden. Die Verhaltensdispositionen erster Stufe stellen also ein deskriptiv- definitorisches Substrat dar, nämlich etwas wie „das vernünftige Verhalten unter der Voraussetzung, dass der betreffende Organismus gesund ist, d.h. die physischen Erhal-tungsbedingungen seiner Vernünftigkeit erfüllt sind“. Die definitiven Vernunftsdispositionen würden dann aus Dispositionen zu Versuchshandlun- gen zur Vermeidung von Gefährdungen des Vernunftpotentials erster Stufe und den Dispositionen dieses Vernunftpotentials erster Stufe selbst bestehen, wobei deren Wirksamwerden gebunden wäre an die globale Voraussetzung einer (selbständig definierten) Randbedingung einer „Ausschaltung der Gefahren für das Vernunftpotential erster Stufe nach bestem Wissen und Gewissen (worin das besteht, sagt wiederum eine Regel des Vernunftpo- tentials erster Stufe, die auch hier zur Definition herangezogen werden kann). Selbst wenn wir aber tatsächlich eines Tages dahin gelangen würden, die Gesamtheit der physischen Dispositionen eines vernünftigen Wesens bestimmt zu haben, und auch genaue Prognosen hinsichtlich ihres Verlaufs unter bestimmten Umgebungsbedingungen stellen könnten – wenn wir also über genaue Kenntnisse hinsichtlich des potentiellen physischen Substrats der Vernünftigkeit einerseits, und über eine Konstruktion der vernünftigen Verhaltensweisen für alle Fälle, und den des betreffenden Wesens (und seine Vorgeschichte) im besonderen verfügen würden: selbst dann hinge die Interpretation einer besonderen, einzelnen Bekundung als gelogen, so nicht ernst gemeint (im Gegensatz zu: aufrichtig, ehrlich und sowohl ernst gemeint als auch ernstzunehmen) usw. davon ab, ob wir sie als – im Rahmen der Erfahrung des Andern – sinnvollen und zweckmässigen Täuschungs- versuch denken können. Für Lügen und Witze (wenn sie nicht überhaupt gleich aufgeklärt werden) gibt es unter Vernünftigen überhaupt nur einen sehr schmalen Spielraum – einen, der sich im Laufe der (unter Ver- nünftigen, wenn sie vernünftig sind, zwangsläufig sich ergebenden) Ver- ständigung – für das Nichtstattfindenkönnen, die Nichtbereitschaf zur Verständigung ist der Spielraum noch viel schmaler – immer mehr einengt. Selbst wenn wir also die physischen Erhaltungsbedingungen seiner Ver- nünftigkeit besser kennen würden als ein Lügner – wenn wir zugleich seine Dispositionen zu vernünftigen Reaktionen (Widerrufen, Entschuldigungen usw.) auf Korrekturversuche unsererseits zusätzlich seine Dispositionen zum Geständnis der Lüge gegenüber Dritten, und zugleich seine Dispositionen zu anderen als den aufgrund seiner Bekundung erwartbaren Verhaltensweisen (sprachlichen und nichtsprachlichen) klar aus dem Hirn ablesen könnten – wäre doch der alles entscheidende Schritt die Beur- teilung dieses ganzen Komplexes als (im Rahmen des beschränkten Wissens des Andern) verständliches und aus einem nachvollziehbaren Misstrauen bzw. Feindschaft gegen uns entstandenes Vortäuschungsverhalten.
Exkurs 3: Die Konsistenzprüfung (d.h. Bestätigung des vorgängigen Materials durch das nachfolgende) als Glaubwürdigkeitskriterium sowohl für das vorangegangene wie das aktuelle Material ist also das wichtigste, ja vielleicht einzige Instrument der „historischen“ Tatsachenfeststellung (denn auch die Glaubwürdigkeit von Zeugen, die Beweiskräfigkeit von Spuren, will erst beurteilt sein) . Im Rahmen eines Vergangenheit, Gegenwart und (erwartete) Zukunft umfassenden Welt-, oder hier eher: Persönlichkeitsbildes (letzteres in das erste eingebettet und durch es mit getragen) bestimmt vor allem das Gesetz von der Trägheit der Masse der auf diese Weise erklärten Daten, die grössere Erklärungsmacht also, was glaubwürdig ist und plausibel, wovon also auch am ehesten auszugehen ist (in praktischer Hinsicht – und das bedeutet: was verdient, weiter experimentell erprobt zu werden), und was Anomalie, (un)erklärliche, aber eben auch unerhebliche Ausnahme – und schliesslich, was definitiv den Rahmen des Verständlichen sprengt. ((Dies Vorgehen ist übrigens rationell, denn die Alternative zum hypothetischen Agieren unter der Voraussetzung, dass ein viele Daten erklärendes Modell zutrifft, wäre etwas wie „Abwarten“ und weiterhin nur „Beobachten“ – etwas aber, das bei so gut wie allen Hypothesen, die allenfalls als Alternative zur geltenden infrage kämen, ebenfalls nicht angebracht wäre – schliesslich sind unsre Handlungen mit die wichtigste spezifische Ereignisquelle, und die Datengewinnung durch Experimente ist wesentlich schneller als die durch passive Beobachtung – auch wenn mit Eingriffen und hypothetischem Sich-Verlassen auf (vermeintliche) Kausalzusammnehänge auch Risiken eingegangenw werden: das Risiko, keine Erfahrungen zu machen, wäre das allergrösste. Davon abgesehen, gibt es auch ein Risiko, dass sich die gegenwärtige Hypothese immer weiter bestätigt (immerhin ist sie bereits glaubwürdig), und Abwarten und passives Beobachten statt aktives Handeln im Sinne der Hypothese könnten sich als unnötiger, ja schädlicher Aufschub herausstellen. So wie im allgemeinen, beim Umgang mit Natur und Hypothesenbilden dabei handeln wir auch im besonderen beim Umgang mit (präsumtiven, wei sprachfähigen Wesen) Personen.)) Dies Angewiesensein auf Konsistenzprüfungen als Kriterium für die Ermitt- lung von Tatsachen kann nur dem als Mangel erscheinen, der die Einzeltat- sache für wichtiger hält als Gesetze (im Sinne von hinreichend oft erprobten und bestätigten Hypothesen), die sie erklären – einer, der Interesse an Einzelheiten hat, statt an Zusammenhängen und Regelmässig- keiten. Tatsächlich ist das kindliche (wenn auch nciht auf Kinder beschränkte) Interesse am Sensationellen, Monströsen, Exzeptionellen, an Wundern, übrigens auch wunderbaren Lebensläufen, einzigartigen Biographien, Genies, keineswegs mehr mit der einfachen, wahllosen und ungerichteten Aufmerksamkeit von Säuglingen (auf die am ehesten zutrifft, dass sie sich für „Einzelheiten“ interessieren) zu verwecheln: hier sucht vielmehr eine hypothesenbildende Vernunft die Nähe zum ausserodentlich (un)günstigen Sonderfall, um dort auf der Suche nach Ursachen und Bedingungen seiner Entstehung fündig zu werden – durchaus mit der Hoffnung auf zumindest quantitativ verallgemeinerbare Resultate (schädliche und nützliche Einflüsse; günstige und ungünstige Vorzeichen). Was als heuristisches Prinzip im Rahmen einer nicht allzu weit fortgeschrittenen Forschung seine beschränkte Bedeutung haben mag, wird zum Hemmschuh der Erfahrungsgewinnung, wenn es ihr als Ziel gesetzt wird. Und das gilt so wie für die Wissenschaft (wo die am (historischen) Einzel- und Ausnahmefall interessierten Humanwissenschaften ihre Legitimation, zur Erforschung der Menschen natur etwas beizutragen, mehr und mehr nur noch über die Tatache erhalten, dass sie der eigentlichen Besinnung auf diese, nämlich der Definition und Konstruktion dessen, was vernünftig ist, Illustrationsmaterial, und der physischen, biologischen Anthropologie Anwendungsfälle für ihre (anderweitig gefundenen) Gesetze liefert, zu deren Bestätigung), so für den Alltag: da, wo es um „Persönlichkeit“ als ein Inventar von verlässlich funktionierenden und gegenwärtigen Regeln geht, ist der (vergangene) Einzelfall, erst recht die Ausnahme, das Besondere und womöglich so nie wiederholbare, von ausgesprochen marginalem Interesse. Kurz: Wo es vernünftig zugeht, bestht Interesse nur am verlässlich und dauerhaft Wiederholbaren, nicht am Einzelfall; das übergrosse Interesse am Einzelfall, umgekehrt, verrät Naivität – als ob vertrauen, die Entscheidung über Verlässlichkeit oder Nichtverlsslichkeit, an einem einzigen Ereignis gewonnen, als ob daran jemand, eine Persönlichkeit, ein Charakter, kennengelernt, und nicht allenfalls (wie im Drama) daran etwas illustriert werden könnte.
Exkurs 4: Was verliert man, wenn man Wahrnehmungsfähigkeit verliert?
Die Asymmetrie zwischen den beiden Prädikaten „wahrnehmungsfähig“, und „nicht wahrnehmungsfähig“, die wir im Zusammenhang mit dem Kriterium „Simulierbarkeit“ feststellen konnten, verweist uns auf die Möglichkeit, dass sie nicht einfach konträr zueinander sind. Wenn wir genau sind, müsste es in der Tat auch besser „wahrnehmungsunfähig, unter der Bedingung der Wahrhaftigkeit der Wahrnehmungsbekundungen“ heissen – seltsamerweise scheint aber genau dieser Zusatz nicht zum ersten Prädikat zu passen: Wer bei allen Kontrollen immer alles richtig macht, bei dem kommt es auf die Frage, ob er wahrhaftig ist, garnicht mehr an. Man frage sich: Was würden wir noch ein „Vortäuschen von Wahrnehmungsfähigkeit, obwohl man sie nicht besitzt“ nennen? Was wäre: Nichtbesitz von Wahrnehmungsfähigkeit, obwohl man sie vortäuschen kann? Etwas wie eine Abhängigkeit von vorsagenden Personen; vielleicht auch noch eine Abhängigkeit von Sinnesorganprothesen, oder Beobachtungsinstrumenten, mit deren Hilfe man „indirekt“ erschliesst, welche Sinnesinformationen man, unter gewöhnlichen Umständen, im jeweiligen Fall haben müsste; schliesslich auch Prothesen, die zwar die gleiche Information liefern, aber häufiger und/oder unter andern Bedingungen ausfallen als gewöhnliche, physiologische Sinnesorgane.
Aber „die gleiche Information“ liefern ja auch die Instrumente – auch bei
ihnen geht es nur um Unterschiede in der Verlässlichkeit. Eine Wahrnehmung haben (etwas erleben ), ist aber etwas andres, als „(richtig oder falsch) informiert werden über einen zeitgleich bestehenden Sachverhalt in der Welt“. Ist also auch „Wahrnehmungsfähigkeit“ etwas andres, als, egal, woher und wie erhaltene, Informationen über die Welt weiterzugeben? Wenn es aber nicht egal ist – worauf kommt es dann bei der spezifisch aus Wahrnehmung gewonnenen Information an?
Darauf, dass man „zeitgleich“ (oder fast so) mitteilen kann – dass man, ohne Zeitverzögerung, in Gegenwart des Wahrgenommenen, beschreiben kann? Oder: dass die aus (echter) Wahrnehmung stammende Information charakteristische Beschränkungen aufweist – dass notwendig bestimmte, aus echter Wahrnehmung stammende Informationen (noch dazu aus bestimmten Expositionssituationen stammende – mit gegebner Perspektive, Orientierung der Sinnesorgane und dergl.) nicht gleichzeitig gewonnen werden können? Oder, ganz ähnlich: dass bestimmte Informationen über Gegenstände in der Umgebung bloss aus aufeinander folgenden Beobachtungspositionen gewonnen werden können?
Wenn es solche limitierenden Parameter (hinsichtlich der jeweiligen Sorte Weltereignisse bzw. -zustände, die überhaupt vom Wahrnehmenden lokalisiert und sprachlich diskriminiert werden können) sind, die die Wahrnehmungsfähigkeit eines Subjekts festlegen:
1. minimale Expositionszeit bis zur adäquaten Reaktion (charakteristisch für bestimmte Reize)
2. Ausschlussbeziehungen für die Wahrnehmbarkeit gleichzeitig dargebotener Reize verschiedener Wahrnehmungsqualität (Aufmerksamkeitsgrenzen)
3. maximale Erfassung bei maximaler Expositionszeit, ohne Positionswechsel der Sinnesorgane (Orientierunmg der Körperoberfläche relativ zum Reiz)
4. charakteristische Erhaltungs- und Schädigungsbedingungen,
was hiesse dann, noch einmal gefragt: Vortäuschung von Wahrnehmungsfähigkeit, obwohl sie nicht mehr besteht? Kann der Ausdruck „obwohl sie nicht mehr besteht“ hier andres bedeuten als: „…nicht mehr in der ursprünglichen Form (und unter Umständen garnicht mehr) besteht“? Aber wir hatten bereits zwei prinzipiell unterschiedene Möglichkeiten ausgemacht, dass Wahrnehmungsfähigkeit ihre Form wechseln kann, nämlich den Wechsel der die Funktion charakterisierenden limitierenden Parameter 1.-3., und die Erhaltungsbedingungen einer gegebnen (und unabhängig von ihren Erhaltungsbedingungen charakterisierten) Wahrnehmungsfunktion hinsichtlich einer bestimmten Ereignissorte. Bei den Funktionscharakteristika fällt es darum so schwer, von einer Vortäuschung zu sprechen, weil es sich ganz offensichtlich um objektiv überprüfbare Leistungsparameter handelt – unter der Voraussetzung allerdings, dass man bei dem Wahrnehmenden eine Beschreibungssprache ausgemacht hat, in der er seine Angaben macht. Anders ist es mit den Erhaltungsbedingungen: bei ihnen handelt es sich um bestätigte Hypothesen (im Lichte bestimmter Erfahrungen) im
Zusammenhang mit gegebnen Funktionscharakteristika, deren empirische Grundlage dem Vortäuschenden bereits bekannt sein kann, denen, die er zu täuschen versucht, aber nicht. Vorzutäuschen ist hier allerdings nur solange etwas, wie es dauert, mithilfe von Kontrollen der Funktion die Erhaltungsbedingungen der jeweiligen Wahrnehmungsfähigkeit von aussen zu ermitteln.
Das aber bestätigt den anfänglichen Verdacht: Erst jenseits dessen, was Wahrnehmungsfähigkeit (Beschreibungsfähigkeit in verschiedenen Wahrnehmungsdimensionen, mit Ausdrücken, die zuvor in einer Übersetzungsphase, zusammen lokalisierenden und datierenden Ankündigungen der Beschreibung, festgelegt wurden) und ihre Erhaltungsbedingungen ausmacht, liegen Bekundungen, die simulierbar sind.
Mankönnte es so sagen: Wenn man Wahrnehmungsunfähigkeit simulieren will, muss man sich strikt ausserhalb des Bereichs des normalen Wahrnehmens bewegen.
Exkurs 5: Anmerkungen zu Wahrnehmungen und Zuverlässigkeit.
Wir haben Mitteilungen bzw. Berichte (lokalisierte und datierte, also situierte Beschreibungshandlungen) Bekundungen genannt, weil (instrumentelle) Handlungen, wenn der Bekundende überhaupt vernünftig und lernfähig ist, von ihnen abhängig sind und durch sie begründet. Wir müssen jetzt präzisieren. Das instrumentelle, und hier genauer noch: motorische Handeln, kann nicht zugleich die Bestätigung dafür liefern, dass ein Bericht zumindest subjektiv geglaubt wird, und andererseits als Kontrolle dafür dienen, dass berichtete Eigenerfahrung vernünftig -im Rahmen des gesamten Erfahrungswissens eines Berichtenden- in Pläne und Handlungen umgesetzt wird. Sofern wir uns seiner Aufmerksamkeit im weitesten Sinne (nämlich einschliesslich seiner selbsttätigen Orientierung, Einstellung seiner Sinnesorgane, von einer lokalisierbaren und verlässlich wieder einnehmbaren Ausgangsposiotikon aus, auf Gegenstände der Umgebung) versichert haben durch die Art seiner Ankündigung der Beschreibungshandlung, die wir auf ihre Zuverlässigkeit hin kontrollieren wollen, müssen wir die Zuverlässigkeit seiner Beschreibungen, d.h. seine Wahrnehmungsfähigkeit zum Zeitpunkt, von dem er berichtet, auf Grundlage ihrer Erhaltungsbedingungen beurteilen können – und wir können es auch. Wieder sind wir nämlich am Regelfall, am verlässlich Reproduzierbaren, interessiert – nicht an den Ausnahmen und unentscheidbaren Problemfällen. Was also regelmässig und im Rahmen von (nach allem bisher Beobachteten) erhaltener Wahrnehmungsfähigkeit wechselnder Zeugen oder Berichterstatter berichtet wird, sind zuverlässig beobachtete Ereignisse . Wir werden sie (ohne sie selbst nachzuprüfen, durch eigne Erlebnisse) unserm eignen Erfahrungswissen hinzufügen, und sie Andern mitteilen, wobei wir auf Verlangen die
Gründe unserer Zuverlässigkeitsbeurteilung nennen.
Die Möglichkeit, dass uns jemand sein weitergehendes Wissen mithilfe vorgetäuschter Wahrnehmungsunfähigkeit vorenthält, besteht – und ist praktisch völlig unerheblich. Wir werden von ihm zwar defizitäre, aber eben keine falschen Berichte erhalten. Darüberhinaus ist fraglich, warum er solch einen Aufwand treibt, wenn er nicht irgendwann doch von
seinem Wissensvorsprung Gebrauch zu machen vorhat – spätestens dann werden wir seinen Betrug erkennen können. Und wenn nicht, dann ist es auch nicht schlimm: Auf lange Sicht hängt das wirklich Gewusste, nämlich immer wieder Erprobte, nie von der Zuverlässigkeit eines einzigen Zeugen ab. Vergleichen wir Glaubwürdigkeit im engeren Sinn, Aufrichtigkeit und Offenheit, und Glaubwürdigkeit im weiteren Sinn: Zuverlässigkeit der Berichte, dann sehen wir Gemeinsamkeiten in der Art, wie wir beide behandelt haben. Mit Blick auf beide Kategorien haben wir den regelhaften und gesetzesartigen Charakter der metamentalen Prädikate hervorgehoben. Wir haben sowohl im Hinblick auf Handlungsfähigkeit, wie mit Bezug auf Wahrnehmungsfähigkeit, zwei unmittelbar überprüfbaren Parametern, die Erhaltungsbedingungen als das eigentlich Wesentliche bezeichnet – näm-
lich wesentlich für unsre Beurteilung des jeweils Bekundenden, als auch wesentlich als Gegenstand seiner subjektiven Aufmerksamkeit und Bemühung (soweit sie auf Dauer als vernünftig anerkannt bleiben soll). Defizite in beiden Dimensionen des Inneren – Wahrnehmen und Handeln – wären zwar vortäuschbar; In beiden Fällen ist rein Innerliches, Absichten und Empfindungen im Spiel- Lenkung der Aufmerksamkeit (die Absicht, etwas wahrzunehmen oder nicht wahrzunehmen) und unkontrollierbare Wahrnehmungsausfälle, -täuschungen und Überschussbildungen (Halluzinationen) auf der einen Seite, Handlungsabsicht und „Handlungsunfähigkeitsempfindung“ (oder regelhaft damit in Beziehung stehende innere Zustände, die sprachlich unterschieden und hinsichtlich ihrer funktionellen Auswirkungen auf den Handlungsspielraum einerseits, hinsichtlich ihrer typischen Auslösebedingungen andererseits, charakterisiert sind: Empfindungen) auf der anderen. Es gilt aber auch: das rein innerlich Bleibende und nie Wirksame geht uns nichts an; es ist ausschliesslich die Konsistenz von (unabhängig prüfbarer) Wahrnehmung und ihren (objektiven) Erhaltungsbedingungen, auf deren Grundlage ermitteltem zuverlässigem Erfahrungsbericht, Versuchsabsichtsbekundungen, ihren (beobachtbaren) Erfolgen und Misserfolgen, sowie schliesslich der (regelhafte, mit vernünftigen und offengelegten Regeln begründete) Umgang damit, die notwendig und hinreichend sind, um uns überhaupt an das blosse Bestehen eines Innenlebens beim Andern glau-
ben zu lassen. Auf Dauer erhält sich dieser Eindruck, dass im Andern überhaupt konsistente Erfahrungsverarbeitung, mithin ein Innenleben, abspielt, nur, wenn der Zusammenhang zwischen Erleben (auf der Grundlage von Wahrnehmung im Rahmen erprobter Wahrnehmungsfähigkeit unter ebenso erprobten Normalbedingungen ihrer Betätigung) und Handeln (Betätigung von Handlungsfähigkeit unter Normalbedingungen) ein vernünftiger ist – wenn der Andre aus seinen Erfahrungen lernt und übrigens auch aus unsren: denn so, wie wir keinen Grund haben, seine zuverlässigen und erprobtermassen auf Wahrnehmungsfähigkeit beruhenden Berichte (wenn wir keinen Anlass zum Zweifel an seiner Wahrhaftigkeit haben) nicht unsrer Erfahrung hinzuzufügen, sowenig er im Zusammenhang mit unsren. Es ist also, genauer, der Umgang mit den unter uns durch Beschreibung generalisierten und nach sorgfältiger Prüfung, entsprechend den allgemeinen Regeln des Zuverlässigkeitsbegriffs, in (kollektive) Erfahrung umgesetzten Erlebnisse aller, die zu uns gehören und gehörten (soweit sie zuverlässig waren und hinsichtlich der Zuverlässigkeit ihrer Berichte einschätzbar), die den Vernünftigen ausmacht. Damit ist, nebenbei, auch die Frage beantwortet, wie die Übersetzung einer als zuverlässig beurteilten Mitteilung über vergangene äussere Ereignisse aussieht: Man berichtet sie so, gibt sie so weiter, als hätte man sie selbst erlebt – oder vielmehr spielt die Perspektive, also auch der Erlebende selbst, in dieser Mitteilung keine Rolle mehr: das Ereignis ist objektiv .
Oben war das Problem: wie Wahrnehmung einmal als Bekundung aufgefasst (und hinsichtlich ihrer Wahrhaftigkeit am Handeln geprüft werden), einmal aber auch selbst, zusammen mit dem tatsächlich stattfindenden Handeln, als Kontrolle für die Echtheit der Regelexplikationen (Bekenntnisse zu obersten Regeln, die auch definiert und erklärt sind) eines Bekundenden benutzt werden können. Wir antworten jetzt. Das Bekenntnis zu Regeln des Umgangs mit Erfahrung findet nur im Redehandeln statt – zunächst unabhängig von allem andern; es ist dies eine Bekundung, also Handlungsankündigung. Nämlich: Auf die möglichen Regelanwendungsfälle regelmässig die nötige Aufmerksamkeit zu verwenden – Beschreibungs- und Berichtsfähigkeit herzustellen und zu erhalten, und damit die nötigen, mit Hinblick auf die Regel entscheidenden Unterschiede fürs Handeln gemäss der Regel, festzustellen (und sich darauf zu berufen, wenn man gefragt wird); nur auf dem Hintergrund der bekundeten Regel aber ist das Beschreiben von Erlebnissen eine Bekundung, nämlich Handlungsankündigung. Wenn diese Bekundung wegen Ausbleibens der dazu passenden Handlung unglaubwürdig wird, ist das zugrundeliegende Bekenntnis zu einer Regel infragegestellt; das Bekenntnis ist suspendiert, wenn sie falsch war – wenn der Regelanwendungsfall also garnicht erkannt wurde. Ähnliches gilt für Handlungsunfähigkeit. In beiden Fällen aber lautet die vernünftige Forderung, und sie ist kategorisch : dass der Betreffende die Bedingungen seiner Regelbefolgungsfähigkeit , Handlungs- und Wahrnehmungsfähigkeit, zu ermitteln, und in seinem Handeln vorrangig zu beachten habe . Sobald also Wahrnehmung und Handeln, als Indikatoren der Vernünftigkeit, ausfallen oder beschränkt sind, kann sich Vernünftigkeit zunächst nur Im Bemühen zeigen, Handlungs- und Wahrnehmungsfähigkeit wiederherszustellen und die Bedingungen ihrer Erhaltung zu beachten. Diese Erhaltungsbedingungen sind überhaupt – soweit sie bekannt sind – die allgemeinen Randbedingungen, die bei jeder vernünftigen Planung zu beachten sind.
Die Antwort auf unser Puzzle ist also kurz:
1.Vernünftigkeit zeigt sich, bei erhaltener Handlungs- und Wahrnehmungsfähigkeit im Einhalten, d.h. Ausführen der bekundeten bzw. durch allgemeine Regeln (und eine Lerngeschichte) begründeten Pläne für bestimmte Situationen; aufgrund der artikulierten Regeln und der daraus abgeleiteten Pläne sind die Situationsbeschreibungen dann unmittelbar Handlungsankündigungen .
2.Auf dem Hintergrund solcher Regeln fungieren falsche (von aussen korrekturbedürftige) Beschreibungen, sofern sie durch entsprechende dazu passende Handlungen glaubhaft sind, und nichtausgeführte Absichten, die weiter aufrechterhalten und bekundet werden (das Äquivalent für verlorene Handlungsfähigkeit), als Bekundungen, sich um die erwiesenen oder möglichen Bedingungen des Erhalts von Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit
zu kümmern, bzw. sich an ihre neu aufgetretene Beschränkung zu halten, und nichts darüber hinausliegendes anzukündigen.
3.Nur auf dem Hintergrund bekannter Leistungsfähigkeit und eingehaltener Erhaltungsbedingungen von Wahrnehmung und Mototrik ist die Zuverlässigkeit von Berichten und Planbekundungen zu beurteilen; nur zuverlässige Berichte und (bekannte Erhaltungsbedingungen der bestehenden Fähigkeiten des Wahrnehmens und Handelns berücksichtigende) Pläne können dann, im weiteren Sinn, auf ihre Vernünftigkeit beurteilt werden.
Exkurs 6: Anmerkungen zu und Einwände gegen die Auffassung der von uns so genannten begründungsvorbereitenden Interaktion als (Mit)Ursache für begründende Sprechakte und ihnen korrespondierende Erwartungen.
Es gibt im wesentlichen zwei Einwände, die wir zu besprechen haben.
1. Korrektur-Interventionen und zugehörige Interaktionen finden oft genug erst im Anschluss an Begründungen statt – der Begründungsversuch stellt zugleich die „Erstäusserung“ der in der Korrektur thematisierten Berichte usw. dar. In diesem Fall kehren sich die Verhältnisse um: Begründungsversuch und Korrektur-Intervention (anschliessender Verständigungsversuch) sind, zusammengenommen, (Mit)Ursache dafür, dass an der Stelle, wo nun ein begründender Sprechakt (in maximal expliziter Rede) hätte stattfinden müssen, nichts passiert: der Sprechakt (die Nennung des Moments der kompletten Begründung, das bereits erörtert wurde – hinreichend kurze Zeit zuvor, sodass der punkt nicht noch einmal in der begründung erwähnt werden muss) wird erwartungsgemäss unterlassen, ohne dass es zu Interventionen unsererseits kommt (in Form von Fragen, die eine obligate Sprechsituation anzeigen). Dies Nichtstattfinden von (begründendem) Sprechakt ebenso wie der Nachfrage ist unter diesen Umständen der umgekehrten Reihenfolge das Äquivalent der Nennung des Moments der Begründung. Dem, wenn man so will, Sprechakt des Unterlassens überflüssiger Äusserungen , des Schweigens, entspricht unsre Einstellung, dass alles Nötige (in der betreffenden Hinsicht, d.h. im Hinblick auf diesen Teil der begründung, um die es jeweils geht) gesagt ist (dies könnte auch explizit gemacht werden durch einen obligaten Abschluss des Gesprächs in Form einer obligat Antwort verlangenden Frage unsererseits: „Ist alles Nötige gesagt?“, oder so ähnlich.)
2. Den zweiten möglichen Einwand, dass doch nicht immer alle unseren einem Sprechakt korrespondierenden Einstellungen durch diesem Sprechakt unmittelbar vorausgehende Äusserungen des andern verursacht werden, beantworten wir so: Selbstverständlich sind solche Äusserungen nicht mehr nötig, denn die betreffenden Einstellungen sind längst dauerhaft durch frühere, u.U. sogar längst zurückliegende Äusserungen des Andern verursacht worden – und ebenso stellt die Tatsache, dass er diese Äusserungen schon gemacht hat, beim andern die (Mit)Ursache dafür dar, dass er (ohne weitere, als die noch stattfindenden “ begründungsvorbereitenden “ Äusserungen) dann nur noch seinen handlungsbegründenden Sprechakt macht. In diesem Fall ist also einfach das von uns so genannte „Vorfeld“ der Begründung länger ausgezogen – es reicht weit in die Vergangenheit der gemeinsamen Gespräche zurück.
Noch einmal der Witz dieser ganzen Betrachtungsweise.
Unsre Behauptung, wonach Sprechakt eines Sprechers und unsre diesem Sprechakt korrespondierende Einstellung bezüglich des Sprechers (derart, dass der Sprechakt eines Übersetzung dieser unserer Einstellung bezüglich des Sprechers in seine Perspektive, also in die 1. Person, darstellt) durch dasselbe verursacht werden, klang vor allem darum paradox, weil
1. nicht daran gedacht wurde, dass dem Sprechakt vorausgehende und die Korrespondenz erst herstellende sprachliche Interaktionen auch als (Mit)Ursachen gelten müssen;
2. alles, was Sprechakte vom begründenden Typus allererst vorbereitet, nicht als solcher, d.h. als vollgültiger Sprechakt, bezeichnet werden darf.
Für diese vorbereitenden Interaktionen trifft allerdings zu, dass es eine Asymmetrie geben muss zwischen unsren Einstellungen (die vielleicht noch garnicht vorhanden sind, bevor der andre nicht etwas gesagt hat), und den Äusserungen des Andern: solange keine Korrespondenz besteht zwischen unsern Einstellungen bezüglich des Andern (genauer: bezüglich derjenigen seiner inneren Zustände (Erinnerungen, Überzeugungen, Absichten, Ziele im Sinne übergeordneter Regeln usw.), die wir ihm vernünftigerweise aufgrund der jeweiligen Erfahrungen zuschreiben), und seinen Äusserungen, haben diese Äusserungen nicht den Status begründender Sprechakte. Umgekehrt: Begründungen sind aus einem Material gefertigt, das für sich nicht mehr Gegenstand eines Verständigungsprozesses sein muss – darum, weil es das schon war. Die Begründung – die begründete Festlegung von Handlungen bzw.
Versuchsabsichten, sei es im vorhinein, sei es im nachinein (als Rechtfertigung) – ist eigentlich nichts andres als das explizite Aussprechen dessen, was sich aus dem vorliegenden Material bereits ergibt. Begründen, so können wir sagen, heisst: explizit machen – heisst, etwas Feststehendes aussprechen, das sich durch die Begründung, genauer: durch das Aussprechen der Begründung , nicht mehr ändert. Aus der Tatsache,
dass wir dem Andern bestimmte, in der und zur Begründung angeführte innere Zustände abnehmen und nicht für korrekturbedürftig halten, bedeutet, dass wir, neben den psychologischen, auf seine inneren Zustände bezüglichen, Einstellungen, zugleich bestimmte, daraus folgende Handlungserwartungen haben.
Wir dürfen also sagen:
Alle Äusserungen, die noch an unserer Einstellung etwas ändern, können kein ihnen „korrespondierener“ Sprechakt sein (im Sinne unserer These). Und: Alle Einstellungen, die Grund dafür sind, dass wir noch nicht bestätigen können, was der andre äussert, bzw. bei denen wir nicht sicher sein können, dass der andre sie bestätigen wird, durch seine Äusserungen, sind keine einem seiner Sprechakte „korrespondierende“ (Im Sinne unserer These).
Was also ist dann „Korrespondenz von Sprechakt des andern und Einstellung bei uns (im Sinne unserer These)“? Es ist die Tatsache, dass das Im Sprechakt einer Handlungsbegründung anzuführende Material von uns vor der Begründung hinsichtlich seiner jeweils relevanten metamentalen Qualitäten anerkannt ist – die Tatsache, kurz gesagt, dass wir bezüglich dessen, was in einer Begründung angeführt wird, verständigt sind. Dass dieses Material, wie wir eben sagten, bei uns eine Erwartung begründet, welche Handlungsweisen der andre nun anzukündigen hat (so, wie umgekehrt das Wissen darum, dass der andre bestimmte Handlungen ausgeführt hat, die Erwartung begründet, welche Rechtfertigung (im Rahmen des bereits anerkannten und feststehenden Materials für mögliche Begründungen) der andre dafür vorzubringen hat), heisst nicht, dass der Sprechakt im emphatischen Sinn unserer These (jenem nämlich, der unseren Erwartungen korrespondiert, und nicht noch einmal Einfluss darauf nimmt, oder zu seiner Korrektur unternommene Äusserungen unsererseits provoziert), die Begründung einer vergangenen oder der Schluss auf eine (selektiv begründete und mit diesen Gründen anderen vorzuziehende) Handlungsweise überflüssig ist: Richtigkeit einer handlungsbegründenden Schlussfolgerung, sei die Handlung bereits vergangen (und die Schlussfolgerung nachträglich in einer die vergangene Handlung begründenden Rechtfertigung ausgesprochen) oder zukünftig (d.h das begründete ist eine vernünftig begründete blosse (Versuchs)Absicht), ist eine auf keine andre metamentale Kategorie reduzierbare Eigenschaft – eine, die durchaus (wenn wir überhaupt nach begründungen fragen) unabhängig von allen anderen Eigenschaften geprüft werden muss – denn im zusamenhang mit einer Schlussfolgerung könnte ein Irrtum vorliegen. Wenn alle anderen metamentalen Defizite ausgeschlossen sind, ist dies das letzte, das einer Prüfung unterliegen kann.