TEIL 1: DIE ABSICHT
0 unter einer handlung wird ein vorgang verstanden, genauer: ein verhalten, das die realisierung einer absicht ist.
1 da handeln ein äusserer vorgang ist, scheint die handlungswissenschaft ein teil der naturwissenschaft zu sein, speziell der biologie, und hier wiederum der verhaltenswissenschaft.
NB für diesen zweig der biologie ist es nicht notwendig, sich bereits im vorhinein auf eine art als träger dieser sorte festzulegen, etwa indem man von einem zweig der HUMANbiologie spricht. hier geht es zunächst einmal um die charakterisierung des verhaltens, das handeln ist – hernach erst um die zuschreibung zu arten. ob nicht vielleicht wale handeln ist, zb noch offen.
2 der versuch anzugeben, was für eine art verhalten diese biologische unterdisziplin untersuchen will, im unterschied zu anderen, macht schwierigkeiten. das problem ist, eine physiologische definition des begriffs absicht zu finden.
3 am verhalten selbst ist dieser unterschied nicht aufzufinden. bekanntlich kann ein verhalten anders ausfallen als beabsichtigt – und diese differenz könnten wir nicht beschreiben, wenn wir kein kriterium für die übereinstimmung oder nichtübereinstimmung hätten.
4 es muss also, wenn eine physiologische charakterisierung dessen, was eine absicht ist (oder absichtlichkeit), möglich sein soll, ein zusammenhang benannt werden, in dem das absichtlich genannte verhalten steht. die absicht, etwas tun zu wollen, wird ein innerer zustand genannt. es heisst, die absicht sei eine der ursachen der handlung. das ist erschlossen daraus, dass man sagt, die handlung sei eine folge oder konsequenz der absicht.
5 die ursachen einer handlung können nicht die absicht definieren. denn die absicht, oder die eigenschaft, absichtlich zu sein, muss schon herangezogen werden können, um überhaupt jene ursachen ausfindig machen zu können. wir müssen schon wissen, welche vorgänge absichtlich genannt werden können, um ihre ursachen angeben zu können.
6 der gesuchte zusammenhang könnte sich daraus ergeben, dass absichten (wenn auch nicht immer) bekundet werden. der absichtlich sich verhaltende sagt, was seine absicht war oder ist. wir können dann sehen, ob sein verhalten seiner absicht entspricht. das problem von paragraph 3 scheint gelöst – wenigstens für die fälle, wo eine bekundete absicht, dh eine absichtsbekundung vorliegt. nehmen wir an, verhalten und absichtbekundung stimmen nicht überein. wir könnten belogen worden sein, oder die absichtsbekundung missverstanden haben. wir haben dann etwas für eine bekundung dieser, zu diesem verhalten (wie wir dachten) passenden absicht gehalten, das es nicht war.
es fällt jetzt ins auge, dass wir garnicht gesagt haben, was eine absichtsbekundung ist.
7 es hilft nichts zu sagen, die bekundung der absicht sei etwas, was zu ihr ein verhältnis habe. denn die bekundung war es, die uns die erklärung liefern sollte dafür, was die absicht ist. erst recht nicht hilfreich wäre es, darauf zu verweisen, die absichtsbekundung sei auch eine handlung, hinter der die absicht stehe, die absicht zu bekunden. und doch haben wir nichts als das verhalten selbst, und das verhalten des absichtsbekundens. an ihnen muss die absicht aufzufinden sein.
8 die absichtsbekundung wäre keine, wenn sie nicht im normalfall vom in der bekundung als beabsichtigt angegebenen verhalten gefolgt würde. erst auf dem hintergrund dieses NORMAL-falls können wir eine abweichung feststellen: in dem sinn nämlich, dass, was normalerweise auf die bekundung folgt, ausbleibt.
9 wie in paragraph 3 müssen wir unterscheiden können: das vorliegen einer (ernstzunehmenden) absichtsbekundung, und das scheitern beim versuch, die bekundete absicht zu realisieren – und den fall, wo garkeine ernsthafte absichtsbekundung vorlag. die tatsache der abweichung vom normalfall liefert uns diese unterscheidung nicht. was dann?
10 wir nennen eine abischtsbekundung dann ehrlich, und nicht dazu passendes verhalten einen versuch, ihr zu entsprechen, wenn wir erfahren, dass der sich abweichend verhaltende die abweichung selbst so beschreibt: wenn er auf befragen zugibt, dass die beschreibung des tatsächlichen und des in der absichtsbekundung genannten verhaltens nicht übereinstimmt. darauf aufmerksam geworden, ändert er vielleicht sein verhalten – wir würden dann vielleicht sagen, er sei unachtsam gewesen, oder habe die bekundung vergessen.
11 darüberhinaus könnte er aber auch sagen, er habe gelogen, seine absicht geändert (und es uns verschwiegen), oder aber, er könne die absicht nicht ausführen, so gern er es auch wolle. eins davon allein muss der fall sein, damit wir nicht an der normalität seines verhaltens zu zweifeln beginnen.
12 die abweichung kann beides sein: erklärbar, auf der grundlage des weiterbestehens des normalfalles (oder der regel, wie er sie bisher befolgte: der regel nämlich, das auf die als solche verstehbare absichtsbekundung das ihr entsprechende verhalten folgen zu lassen) – oder aber als auflösung der gewohnten regelhaften verbindung von bekundung und ausführung.
13 die abweichung soll erklärt werden: sie braucht also einen GRUND. ein unbegründetes abweichen von einer regelmässigkeit soll von einem begründeten unterschieden werden. dass das abweichen ohne grund geschieht, kann heissen, dass es UNABSICHTLICH geschieht. unabsichtlich kann heissen: es ist ein absichtsLOSSES verhalten – ein nichthandeln, ein BLOSSES verhalten. oder es war ein versehen: die abweichung wird jetzt gleich korrigiert, oder beim nächsten mal. zu sagen, dass das abweichen in DIESEM sinn unbegründet war, heisst aber nur zu sagen, dass alle andern gründe nicht zutrafen. vom begriff des grundes wird auch hier gebrauch gemacht. (NB so ist es immer, wenn wir mit begriffen weiter differenzieren: wir differenzieren, unterscheiden den fall, wo der begriff zutrifft, von dem, wo nicht; und erklären den unterschied, nennen das unterscheidende merkmal, das „kriterium“.)(dieses ist nichts als ein definierender begriff.)
14 dass die abweichung begründet ist, kann aber offensichtlich auch so ausgedrückt werden, dass sie, oder etwas an ihr, beabsichtigt ist; oder
zumindest, was im augenblick des ausführens der absicht geschieht, wie im fall des vergeblichen versuchs einer ausführung der ursprünglich bekundeten absicht.
15 die unerwartet abweichende handlung verlangt eine begründung. die in dieser begründung genannten gründe waren zunächst nicht genannt worden – sonst hätte man auf die abweichung eingestellt sein können. statt „begründung“ könnten wir aber auch sagen: eine nach fällen, oder bedingungen differenziert bekundete, oder bedingte absicht(sbekundung).
16 behandeln wir nun die differenzierte absichtsbekundung (bekundung einer differenzierten absicht) als eine etablierte praxis, wie in abs 8.
es habe sich also als normalfall erwiesen, dass der bedingten absichtsbekundung bei erfüllung einer der angegebenen bedingungen (dem vorliegen einer situation, worin die bedingung realisiert ist) die dazugehörige absichtsrealisierung folgt. dass es sich als normalfall erwiesen hat, könnte auch so formuliert werden: es beherrsche einer die technik, in für uns verständlicher weise bedingte absichten zu bekunden. aufgrund seiner bekundung können wir ihm (unter uns) bedingte absichten zuschreiben – da auf seine bekundung verlass ist.
17 wodurch unterscheidet sich nun die abweichung von diesem normalfall von dem oben (abs 8) beschriebenen (der nichtrealisierung nach einer einfachen absichtsbekundung)? zu der in abs 10 genannten prozedur kommt etwas hinzu: der sich abweichende muss nicht nur angeben, was er bekundet, und wie er sich verhalten hat (oder noch verhält); er muss vielmehr auch noch angeben, ob die bedingung für die realisierung der absicht, wie er sie bekundet hat, erfüllt ist. nennt er uns eine andere situation als die, die vorliegt (beschreibt er sie anders), können wir den versuch machen, ihn zu korrigieren. wieder besteht die korrektur (besser: der korrekturversuch) in nichts anderem, als dass WIR UNSERE beschreibung ihm vorlegen. korrigiert er seine beschreibung in unserem sinn, dann können wir seine bisherigen bekundungen nur weiter ernstnehmen, wenn er auch sein verhalten daraufhin im sinne der bekundeten absicht ändert. darüberhinaus aber musste das fehlerhafte verhalten zur vermeintlich vorliegenden situation passen, im sinne der bedingten absichtsbekundung. in diesem fall ist das versehen speziell ein irrtum zu nennen.
18 die in abs. 11 angeführten möglichkeiten einer (vorübergehenden) abweichung vom (bisher verlässlichen) normalfall bestehen ebenfalls. es handelt sich um besondere, gewissermassen „standard“ – bedingungen für das unterlassen der ausführung einer bekundeten absicht. umgekehrt könnte einer jeden (bedingten oder nichtbedingten) absichtsbekundung die bedingung hinzugefügt werden: „sofern ich es ehrlich meine, nichts für meine absicht entscheidendes sich ändert, oder ich nicht unfähig bin, sie auszuführen.“
NB wir können uns die beschreibung der erfüllung dieser bedingungen vorstellen als
a) bekundung eines „widerrufszeichens“ im zusammenhang mit der bestätigung der tatsache, dass man eine andere absicht bekundet hat, als die man ausführte; oder,
b) im fall der geänderten bzw. um nicht genannte
bedingungen ergänzten absicht als bekundung einer ausführlicheren absicht, die die zuvor geschehene abweichung vom bisher nicht differenzierten spezialfall
ERKLÄRT; und schliesslich als
c) die bekundung eines „hilflosigkeitszeichens“ im zusammenhang mit der
frage nach der situation oder dem gezeigten verhalten.
diese drei bekundungen, widerruf, nachträgliche erklärung, und bekundung
des unvermögens sind spezifische arten der beantwortung von fragen unsererseits, wie sie in den abss. 10 und 17 angeführt wurden (das unvermögen ist dabei, im
fall der bedingten absichtsbekundung, differenziert zu bekunden je
nachdem, ob es sich um eine beurteilung der situation, oder um ein unvermögen zur ausführung der absicht, wie im fall der einfachen absichtsbekundung, handelt). auch diese können als absichtsbekundung interpretiert werden: der widerruf als bekundung der bisherigen absichten, die durch die abweichung nicht infragegestellt sind; das unvermögen als bekundung, solange es bekundet wird, alle absichten nicht zu haben, die das vermögen zur situationsbeurteilung oder handlungsausführung voraussetzen, das gerade nicht besteht.
19 der vergleich der „standard“ – bedingten absicht mit einer gewöhnlichen ist wichtig: so, wie die bekundung des widerrufs, der erklärung, und des unvermögens keine angabe über die (äussere) situation darstellen, so
ist auch die erwähnung dieser bedingungen in einer absichtsbekundung kein teil der absichtsbekundung. lügen, verschweigen und unernsthaftigkeit der absicht (im fall, dass das unvermögen schon bekundbar wäre) machen eine absichtserklärung wertlos in eben den hinsichten, in denen sie gelogen, unvollständig oder unernsthaft ist. dies zu sagen, hat aber ebensowenig sinn (macht ebensowenig einen unterschied, teilt ebenso wenig mit), wie etwa, jede absichtsbekundung durch die zusätzliche bekundung ergänzen zu wollen, man habe damit eine absicht bekunden wollen (in einer pointierten formulierung wittgensteins lautet dieser gedanke so: es könne nicht sinnvoll gesagt werden, was sich (vorher schon habe) zeigen müsse(n) (damit man das sagen kann).)
20 dass absichtsbekundungen sich immer wieder als lügen, unvollständig (dh regelmässig nachträglich ergänzugsbedürftig) und unernsthaft (nicht ausführbar) erweisen, lässt uns, ganz ähnlich wie in abs 10 und 17, am fortbestehen des normalfalls zweifeln. genauer wird (vgl. den vorhergehenden abs) die nachträglich als gelogen, unvollständig oder unernsthaft erwiesene absichtsbekundung ihres charakters als ABSICHTSbekundung entkleidet. wir dürfen dann fragen, inwiefern sie überhaupt beabsichtigt war, und verlangen also eine erklärung.
21 zweifel angesichts sich häufender lügen, ad-hoc-modifikation (erklärung für verhalten) und unglaubwürdige ausreden sind solche an der vernünftigkeit des absichtsbekundens einer person überhaupt (ebensogut könnte es heissen: zweifel ander „personalität“ eines dings. die person ist nichts anderes als das rational sich zu uns verhaltende ding. und noch anders könnte es auch heissen: zweifel, ob dies ding eins von der art ist, wie wir es sind.) das verlangen nach einer erklärung ist das nach angabe eines MOTIVS (einer begründenden regel – eines GRUNDES). das motiv oder den grund verstehen oder anerkennen, heisst mehr als: vom andern etwas bestimmtes erwarten, und bekunden, dass man sich darauf verlässt. ein grund PASST zu den bekundeten bedingten absichten (den gegenwärtige, wie den vergangenen), in dem sinn, dass auch wir, wenn wir uns ihn zugeschrieben hätten, solche bedingten absichten gehabt hätten. der grund könnte (unter entsprechenden umständen) auch unsrer sein, und die bedingten absichten des andern werden durch ihn nachvollziehbar (oder erscheinen begründet) FÜR UNS. oder auch: ein und derselbe grund legt für bestimmte situationen bestimmte verhaltensweisen fest, ganz gleich, um wen (welche person, welche körper) es sich handelt.
22 begründungen sind etwas wie die bekundung der bedingten absicht, sich IN einer bestimmten situation so zu verhalten wie JEDER, der den grund hat. dies setzt eine vergleichbarkeit von situationen und verhaltensweisen verschiedener personen hinsichtlich eines bestimmten grundes voraus. eine in einer situation gezeigte verhaltensweise (die absichtslos sein muss) für zu einem grund (regel, motiv) passend erklären, heisst, die situation unter einen situationsstandard (muster von regelanwendungsfällen) subsumieren (sie für eine standardsituation bzw. einen regelanwednungsfall erklären) bzw. das verhalten unter einen verhaltensstandard subsumieren (nämlich es für die realisierung eines regelbefolgungsmusters bzw. es für ein standardverhalten, eine regelbefolgung erklären).
TEIL 2: DER GRUND, ODER DIE BEGRÜNDETE ABSICHT.
23 würde der standard willkürlich gewählt, und müssten wir erst und mit dem absichtsbekundenden auf einen einigen, wären wir nicht über die willkür der bedingten verhaltensankündigung hinausgekommen. der standard soll aber nicht gewählt werden können, und das soll für uns beide gelten. was nicht gewählt werden kann, vielmehr die grenze allen wählens, entscheidens und handelns darstellt, ist das physische UNVERMÖGEN, die grenze bzw. der zusammenbruch des handlungsspielraums. diese gibt es beim andern in gleicher weise wie bei uns, und es ist der bezug zu dieser grenze, bzw. diesem zusammenbruch, der eine (bedingte) absicht vernünftig oder unvernünftig erscheinen lässt.
24 wer aus erfahrung nicht lernt, erschiene uns unvernünftig, wenn nicht die erfahrung sich irgendwie niedergeschlagen HÄTTE, derart, dass sie für ihn einen UNTERSCHIED macht. die situation ohne vorgängige erfahrung des scheiterns muss von der mit unterschieden, und ebenso von der situation nach einem erfolgreichen versuch.
25 wir denken uns also jetzt als den (eingeführten) normalfall, dass die gleichen situationen, die ausgangsbedingung eines erfolgreichen oder gescheiterten versuchs waren, eine an sie als bedingung geknüpfte (bedingte) absicht auszuführen, bei einer wiederholung mit einem zusätzlichen merkmal beschrieben werden, das sie als fortsetzung der reihe solcher versuche beschreibt. dies merkmal kann als „spezifische vorgeschichte der situation“ bezeichnet werden.
26 ebenso denken wir uns die spezifischen vorgeschichten (die geschichte der erfolgreichen und gescheiterten versuche) in die bedingungen der bedingten absichtsbekundungen eingefügt. zur frage nach der situation, in der der absichtsbekundende eine absicht realisiert (oder zu realisieren versucht), gehört jetzt also die nach der vorgeschichte, und das unvermögen zur vollständigen erfassung der situation (vgl. abs 18, differenziertes unvermögen) ist noch einmal zu differenzieren als unvermögen der situationswahrnehmung oder zur erinnerung, über die aktuelle situation und die zu ihr gehörende absichtsbekdung hinaus zurück in die vergangenheit.
27 der katalog der „vernünftigen“ absichten (aus der sicht des bekundenden) ist nun auf einmal beliebig verlängerbar geworden; solang nur die reihe der erfolgreichen und gescheiterten versuche aufzählbar ist, soweit reichen die möglichen ankündigungen. aber so war das „lernen“ aus der erfahrung nicht gedacht, dass es zusammenfiele mit der erfahrung und ihrer erinnerung in einer vorgeschichte; die irrationalität der bedingten absicht (ihre unbegründetheit) erschiene hier nur auf einem neuen niveau (nämlich mit beliebig zu verlängernden vorgeschichten als bedingung der absichtsbekundung). wir verlangen, als resultat des lernens, vielmehr eine beurteilung dieser geschichten.
28 eine beurteilung der vorgeschichte bzw. erfahrung mit fehlgeschlagenen und erfolgreichen versuchen zur ausführung einer absicht hat konsequenzen in zwei richtungen. einmal müsste aus ihr ableitbar sein (oder vorhersehbar, oder im vorhinein anzukündigen), nach welchen reihen (von erfolgen und misserfolgen) eine andere als die bis dahin angekündigte verhaltensweise angekündigt werden wird; und zum zweiten, WELCHE verhaltensweise(n) das sein soll(en). kurz: eine beurteilung (statt einer blossen kenntnisnahme) sagt, was man aufGRUND dieser erfahrung zu tun gedenkt.
29 wenn dieser entschluss nicht willkürlich sein soll sondern begründet, so müssen weitere merkmale genannt werden können, die hinsichtlich der vorgeschichten, so wie sie bis zu diesem zeitpunkt erzählt werden, einen unterschied machen. ein versuch, der gescheitert ist, kann vernünftigerweise wiederholt werden, solange nicht bewiesen ist, dass er unvermeidlich scheitern muss. oder, mit andern worten: solange nicht alle bedingungen der vermeidbarekit seines scheiterns erprobt wurden.
30 „vernünftig“ wird also jetzt jede (bedingte) absicht gennant werden, die – bei gegebener vorgeschichte – keine gescheiterten vorläufer aufzuweisen hat, oder jedenfalls nicht mehr nach realisierung bestimmter zusatzmassnahmen (die in form bedingter absichten angekündigt werden können), oder wo eine solche zusatzmassnahme noch nicht erprobt wurde. in die bedingung der auf erfahrung beruhenden bedingten absicht geht also jetzt auch die ausführung von zusatzmassnahmen ein – die ihrerseits bedingt angekündigt werden müssen. da für die zusatzmassnahmen weitere zusatzmassnahmen nötig werden können, entfaltet sich die bedingte absicht zum verzweigten plan mit vielen stufen. ((die verzweigungen beruhen dabei auf der unterschiedlichkeit von situationen, die durch vorhergehende massnahmen nicht ausgeschlossen wurden, und zur realisierung der letzten absicht des plans differenziert beantwortet werden müssen.)
31 nach jedem scheitern aber könnten wir denselben plan in einer verlängerten, neuen version erproben; wir könnten überhaupt jede zusatzmassnahme, die möglich ist, ausprobieren, und bei einem scheitern dieser weitere hinzufügen (statt von zusatzmassnahmen spricht man dann besser von zusatzplänen oder planverlängerungen nach vorne). die einfachste planverlängerung ist das abwarten, denn ein unvermögen könnte auf einer ungünstigen konstellation in unserer umgebung beruht haben, die wir bei wahrnehmung derjenigen situation nicht miterfasst haben, die ausgangsbedingung sein soll für die letzte absicht des plans.
32 das erschiene uns nicht vernünftig; abbruch wie fortsetzung von planversuchen nach gescheiterten vorläufern erschienen in gleicher weise begründet, oder vielmehr unbegründet. die wahl des (andere ausschliessenden) planversuchs unter denen, die noch als realisierbar gelten dürfen, hat bislang kein kriterium: keine erfahrung des unvermögens zur ausführung einer absicht müsste an irgendeiner (bekundbar bedingten) absicht etwas ändern. die erfahrung liefe leer, und würde eben keinen unterschied machen. alle unterschiede aber, die sich in gründen zum ausdruck bringen lassen, müssen, nach unserem grundsatz, etwas zu tun haben mit einem unvermögen. nun haben wir aber nicht mehr als das erfahrene unvermögen, das die wiederholung nicht ausschliesst. wie also lässt sich unter zuhilfenahme der kategorie des unvermögens der definitive ausschluss bestimmter pläne von einer praktischen erprobung (versuch der ausführung) rechtfertigen, auf grundlage erfahrenen scheiterns (also wiederholten misslungenen versuchen)?
33 offenbar muss es ein (bekundbares) unvermögen geben, eine reihe misslungener versuche fortzusetzen. dies unvermögen ist darin dem bisher angeführten fall des unvermögens (der nichtausführbarkeit einer bekundeten absicht) insofern vergleichbar, als eine bekundete absicht, eine reihe von gleichartigen absichten fortzusetzen, nicht fortgesetzt wird, obwohl die ausgangssituation, entsprechend der bekundung, vorliegt. der GRUND dieses unvermögens aber ist benennbar: es ist diese vorgeschichte des scheiterns selbst, die eine fortsetzung der reihe ausschliesst. das unvermögen ist aufgrund dieses zusammenhanges, in dem es auftritt, hinreichend charakterisiert als eines aus überdruss, oder langeweile.
34 das scheitern muss übrigens nicht die form einer verlässlichen, immer gleichen folge von situationen und handlungen sein: überdruss mag bereits erzeugt werden durch allzu grosse unsicherheit des gelingens eines plan-
erprobungsversuchs. das scheitern einer plan-erprobungsabsicht kann also bereits beruhen auf der unregelmässigkeit der erfolgreichen versuche.
35 ebenso ist es aber mit einer reihe NUR erfolgreicher versuche: dabei mag das interesse vielleicht noch schneller erlahmen, und die handlungsabfolge, die ihr resultat verlässlich zeitigt, wird zur blossen routine, die bedeutung erhält nur im rahmen eines fortgeschritteneren, sie als blossen plan-bestandteil enthaltenden plan-erprobungsversichs (oder eine reihe davon).
36 das gleiche unvermögen zur fortsetzung einer gleichförmigen handlungssequenz (eines gleichförmigen plans) limitiert also die planerprobung vernünftiger wesen, und schreckt sie von der blossen wiederholung gleichförmig scheiternder, erfolgreicher wie unberechenbarer (dh planloser, regelloser) planerprobung ab.
37 die angabe einer solchen, ins unvermögen führenden geschichte von planerprobungsversuchen, zusammen mit der bekundung des unvermögens, wäre für sich ein grund, der hinreichend ist allein für die UNTERLASSUNG dieser planerprobung. jeder andere plan ist eine solche unterlassung, aber er ist durch diesen grund nicht hinreichend bestimmt: der grund liefert erst eine notwendige bedingung für die wahl dieses neuen plans (nämlich die, keiner von jenen alten und abgetanen planversuchen zu sein), aber lässt unter zahlreichen möglichen die wahl. wie also wird vernünftiger-, dh begründeterweise „aufgrund“ der berichteten geschichte und der bekundeten langeweile der neue plan gewählt?
38 alle bekundbaren, bedingten absichten lassen sich bei gegebenem stand der erfahrung (der vorgeschichte) als bestandteile verschiedener routine- oder experimenteller (oder versuchs-)pläne beschreiben. eben das war gemeint, als wir davon sprachen (vgl abs 22), dass die BEGRÜNDETE bedingte verhaltensankündigung unter einen verhaltensstandard subsumiert wird – dass, genau genommen, die begründung nichts anderes ist als die subsumtion unter einen solchen standard. der inhalt (ein und derselben) absicht wird einmal im sinne der primitiven verhaltensankündigung als von andern verhaltensformen unterschiedener motorischer akt, ausgeführt in einer (von anderen unterschiedenen) situation beschrieben werden können, dann auch als fortsetzung (vor)geschichte gelungener und misslungener versuche, zuletzt aber als teil einer (standard-)planrealisierung, die durch ihr erwartetes resultat, ihr ZIEL, charakterisiert werden kann, gleich, ob es sich um eine routine oder um eine experiment handelt (diese sind nur spezielle modalitäten des standard-plans: ein und derselbe plan kann zunächst als (versuchs)plan, (experimentelle anordnung, versuchsaufbau, mit reproduzierbaren ausgangsbedingungen und versuchsabläufen) und hernach als routine-bestandteile eines erweiterten versuchsplans gelten).
39 das erwartete resultat oder ziel lässt sich als eine (antizipierbare) situation beschreiben: das zu ihm (probatorisch oder routinemässig) hinführende verhalten, wird dann unter diese standardsituation subsumiert, als ein dieses ziel realisierendes verhalten bzw. absicht bzw. plan. das ziel nennen, heisst sagen, teil welchen es realisierenden (oder realisieren sollenden) plans die mit dieser angabe begründete absicht sein soll. ein und dasselbe ziel mag auf verschiedene indifferente weisen realisierbar sein: und insofern ist die standardisierte ziel-situation ein verhaltensstandard, unter den verschiedene pläne bzw. einzelabsichten fallen können.
40 ziele können teilziele sein für übergeordnete ziele: so sind sie selbst subsumierbar unter weitergehende standards oder begriffe. die standardsituation, die mehrere alternative formen ihrer realisierung unter sich begreift, und also einen verhaltensstandard bildet, wird selbst unter einen situationsstandard subsumiert. indirekt aber ist auch dieser, verschiedene standard-ziel-situationen unter sich begreifende situations-standard wieder bezogen auf verhaltensweisen, die ihn realisieren. dies also ist die eigentliche bedeutung des begriffs, wie der situationsstandard auch genannt werden kann.
41 wenn es unter abs 38 hiess, dass alle bekundbaren bedingten absichten sich vollständig als mittel zur realisierung der obersten ziele beschreiben lassen müssten (denn so war die stelle gemeint), so gilt umgekehrt, dass jedes realisiert ziel sich als kette zielgemässer operationen (auf der ebene der bedingten verhaltensankündigungen beschrieben) aus jeder ausgangslage heraus beschreiben lassen muss, vgl. abs 39. wie aus dieser vielzahl von ZWECKMÄSSIGEN plänen (denn darin besteht ja ihre besonderheit gegenüber den willkürplänen des abs 30) aber der eine, gewählte als einziger herausgegriffen werden kann, dafür fehlt bisher jeder anhaltspunkt. denn die wahl des plans fällt jetzt zusammen mit der wahl des ziels in einer gegebenen ausgangssituation. diese wahl des ziels aber erscheint willkürlich und unbegründet.
42 ebenso unbegründet erscheint aber dann auch die aufgabe des ziels zugunsten eines anderen: und so ist, auf der bisherigen grundlage, wieder fast jedes verhalten in beliebigen situationen zu rechtfertigen. als zweckmässig erscheint nämlich ein verhalten, das überhaupt AUCH zu diesem, gerade gewählten ziel beiträgt. wie aber wird zwischen zielen entschieden, und wie, bei gegebenem obersten, zwischen teilzielen, die zu ihm beitragen? wie, vor allem, sollen wir diesen entscheidungsmasstab ableiten aus einer neuerlichen bekundung des unvermögens fortzusetzen, nach der bekundung einer menge von zielgerichteten plänen? denn wieder, wie in 32, stehen wir ja vor dieser notwendigkeit.
43 dies neuerliche unvermögen, zunächst gleich welchen plan fortzusetzen, ist nicht zu reduzieren auf die bisherigen: dies unvermögen nämlich kann an beliebigen stellen beliebiger pläne geäussert werden, und befremdet ja gerade deswegen. es ist das unvermögen zur fortsetzung aller pläne überhaupt, der zusammenbruch des handlungsspielraums, nicht in irgendeiner hinsicht (in hinsicht auf einen besonderen plan, eine besondere bedingte absicht), sondern im bezug auf alle pläne überhaupt: es ist, mit einem wort, die ERSCHÖPFUNG, wo nichts mehr lohnt. jene technischen routinen, woraus sich das jeweilige neue experiment zusammensetzte, sind in ihrer ausführung begrenzt durch ein ausser ihnen liegendes moment: die begrenztheit der körperlichen leistungsfähgkeit des handelnden überhaupt, unabhängig von der besonderen ART der belastung, der sie ausgesetzt sein mag.
44 dies unvermögen setzt also den gebrauch technischer routinen eine grenze, die in eben der weise ermittelt werden muss, wie das im zusammenhang mit den grenzen der realisierbarkeit der besonderen pläne (also der ermittlung der technischen einzelroutinen) geschah. es ist diese grenze, die zur abwägung von einzelplänen gegeneinander führt.
45 diese abwägung aber muss in jedem augenblick möglich sein, und die zu diesem augenblick gehörende beschränkung der möglichen kombinationen von (prinzipiell, einzeln) ausführbaren einzelplänen ist ein angebbares merkmal der situation. diese beschränkung des handlungsspielraums ist von einem endgültigen zusammenbruch nach art des abs 43 mehr oder weniger noch entfernt. die RICHTUNG einer änderung dieser beschränkung ist dabei wohl nach jeder veränderung angebbar, nicht hingegen die „entfernung“ von diesem punkt des zusammenbruchs: welches die bedingungen der annäherung, und welches die der entfernung von diesem punkt sind, ist vielmehr sache der erfahrung (abs 44). wir nennen ein situationsmerkmal mit diesen eigenschaften „befindlichkeit des handelnden in der situation).
46 wenn wir die befindlichkeit ein situationsmerkmal nennen, dann bleibt dahingestellt, ob sie nach art der anderen wahrnehmnungen (situationsmerkmale) uns zugänglich ist oder nicht. die wahrnehmung (situation), die der andere hat, wenn wir nichts spüren, mag ernstzunehmen sein, oder nicht; und wir mögen dies erlebnis des andern (auf das er mit differenzierenden bekundungen reagieren kann), bzw. DAS er differenziert bekunden kann, mit andern mitteln, als unserer eigenen wahrnehmung (zb indirekt, durch messinstrumente), deuten. die befindlichkeit ähnelt dieser unbekannten wahrnehmung darin, dass sie – zumindest wenn er ein mensch ist – für uns nicht einen gegenstand hat. vielmehr müssen wir, abhängig von den bekundungen des andern, sie als wahrnehmung VON etwas auch uns (indirekt) zugänglichem, deuten: einer bestimmten körperveränderung zb. die befindlichkeit ist aber nicht einfach ein situationsmerkmal, eine wahrnehmung, speziell die von etwas unbekanntem und deutungsbedürftigem, sondern vor andern ausgezeichnet durch die rolle, die sie in einer begründung, als grund, spielt: durch ihren bezug zum zusammenbruch des handlungsspielraums.
47 die technischen routinen, die jedes verhalten zum teil eines produktionsvorgangs machen (und sei es als unterlassung des nächsten, zweckmässigen schritts), sind nicht vollständig beschrieben, solange sie nicht zugleich beschrieben sind in ihrer eigenschaft als einflüsse auf die befindlichkeit, soweit das bei gegebenem stand der erfahrung möglich ist. sie sind dann nicht einfach gleichgültige produktionsakte, nützlich oder zweckmässig zur herstellung von dem und jenem, sondern vielmehr REproduktionsakte: nützlich zur erhaltung des handlungsspielraums.
48 wir müssen vielleicht den unterschied noch genauer herausarbeiten zum fall des technischen unvermögens. auch dort (vgl. abs 33) war die rede von einem verhältnis: zwischen (situation-)bedingung, und gelingen einer absicht. auch die befindlichkeit ist eine (aktuelle) situative bedingung des gelingens; und auch sie ist herstellbar, aufgrund von technischen routinen im umgang mit unserem körper(bedürfnisbefriedigung), zumindest beeinflussbar dadurch. und auch diese einflussnahme mag verlässlich erscheinen, berechenbar, oder nicht, und die nötige erfahrung sich nur langsam einstellen. auch mögen wir auf experimente angewiesen sein und auf zufällige beobachtungen (zufälle), um weiterzukommen. in alldem unterscheidet sich das reproduzieren nicht vom produzieren (irgendeiner umschriebenen situation), und wir könnten das eine so gut zum zweck wählen wie das andere. das REINE produzieren (gebrauchmachen von technischen routinen, verlässlichen wie noch zu erprobenden) wäre eines ohne rücksicht auf die folgen für die künftige befindlichkeit. das reproduzieren, andererseits, ist, wie wir eben sahen, ja auch nichts anderes als ein produzieren, freilich unter dieser zusätzlichen bedingung der rücksichtnahme auf die künftige befindlichkeit (nach massgabe erfahrener einflussmöglichkeiten auf sie). bei allen produktionen (einzelplänen) können wir uns fragen: und warum soll ich das tun – wozu mir diesen (produktions-)zweck setzen? es war ja die beliebigkeit der realisierbaren, oder zumindest sinnvoll erprobbaren technischen zwecke, die uns auf die befindlichkeit aufmerksam werden liess. der erhalt der befindlichkeit erscheint jetzt als ein stabiler zweck, ja als DER zweck überhaupt: insofern sie indikator der handlungsfähigkeit überhaupt ist.
49 die technischen handlungsmöglichkeiten und damit möglichen pläne und ziele sind also nun bewertet durch einen ihnen jeweils zugeordneten verlauf der befindlichkeit: und dieser mag in bestimmten hinsichten feststehen, in anderen aber noch zu erproben sein. das misslingen eines rein technisch verstandenen unternehmens ist ohne bedeutung: wir können uns die aufgabe wieder und wieder stellen, an der wir eben gescheitert sind. die befindlichkeit erinnert uns (neben der langeweile) daran, dass wir nicht ewig scheitern können, weil wir ja sonst irgendwann NICHTS mehr können. die langeweile übrigens ist ja auch nichts anderes als ein spezialfall des nicht-mehr-könnens: das ausmass, worin wir routinen, blosse wiederholungen des immergleichen, zu ertragen imstande sind, ist begrenzt. so wird die befindlichkeit also zur repräsentanz einer grenze, die wir nicht überschreiten, ohne dass unser handeln als solches endet, und mit ihm wir selbst, das handelnde ding.
50 dass die befindlichkeit ein indikator der substituierbarkeit von plänen ist, muss freilich erst erlernt werden. die berichtbare geschichte ist so auch die geschichte der leiden und zusammenbrüche des handlungsspielraums; und die erprobten, wie zu erprobenden pläne sind zugleich arten des erhalts des handlungsspielraums, oder der fortsetzung und reproduktion des lebens bzw. der lebensfähigkeit. in diesen plänen aber taucht die befindlichkeit zugleich als mittel auf wie als zweck. als zweck, insofern die zielsituation mit einer befindlichkeit bewertet ist; als mittel, insofern sich die kombinierten pläne mit der befindlichkeit der ausgangssituation ebenso wie mit allen zwischendurch auftretenden befindlichkeiten vereinbaren lassen müssen.
51 die befindlichkeit als mass der durchführbarkeit von plänen (im sinne des letzten abs) ist aber mit einem widerspruch behaftet: die verschlechterung der befindlichkeit, als mittel inkaufgenommen, widerspricht der erhaltung und verbesserung der befindlichkeit als zweck. denn zu JEDEM zeitpunkt ist die befindlichkeit beides. und den zeitpunkt festzulegen, wo sie endgültig als zweck betrachtet werden soll, erscheint willkürlich. aber noch in einer anderen hinsicht gerät die befindlichkeit, als zweck, mit sich als mittel in widerspruch: es ist die erprobung von plänen und plan-kombinationen, deren scheitern erst das ausmacht, was den namen „erfahrung“ verdient hat. dies scheitern ist ja aber wieder nichts anderes als ein bestimmtes verhältnis von befindlichkeit als mittel, und befindlichkeit als zweck, das, indem es in zusammenbruch mündet, sich als nicht durchführbar erweist. der erwerb von erfahrungen dieser art scheint einerseits unumgänglich; und andererseits widerspricht er dem zweck, die befindlichkeit zu erhalten und zu verbessern. der widerspruch zwischen befindlichkeit als mittel und befindlichkeit als zweck ist die elementarform aller (praktischen) widersprüche, und soll deswegen einen namen bekommen: KONFLIKT.
52 der konflikt ist in der begründung so anzutreffen, dass diese nie zu einem ende kommt, bzw. alle gründe, zusammen genommen, nie eine bekundbare, festliegende absichtsbekundung darstellen. und zwar darum nicht, weil auf grundlage des konflikts eine vielzahl möglicher entscheidungen zugunsten der einen wie der anderen seite des widerspruchs willkürlich getroffen werden können. die künftige befindlichkeit (wir können auch sagen: das künftige wohlbefinden, der nutzen, das wohl, das interesse) scheint also die kategorie, durch die die willkür zuguterletzt doch wieder ins begründen einbricht und alle vernünftigkeit auf grundlage der bisher entwickelten kategorien zunichtemacht: denn, wenn der konflikt nicht gelöst wird, ist jede absicht mit jeder begründung nach art der bisher entwickelten vereinbar – genauer, jeder absicht, die durch die bisher entwickelten momente einer begründung nicht bereits ausgeschlossen ist. wenn aber der offenkundige unsinn ausgeschlossen ist, bleibt ein ganzes universum an handlungsmöglichkeiten: und aus ihnen stellt sich der HOFFENDE (auf eine ferne paradiesische zukunft der befindlichkeit, für die gegenwärtig opfer zu bringen sind) beliebige pläne zusammen.
53 das woillkürlich gewählte hoffnungsziel erinnert an die standardziele im technische sinne: wenn es festgelegt ist, gibt es nichts, was dafür einzusetzen nicht lohnen würde. am hoffnungsziel scheint man also nicht scheitern zu können, und an ihm sich die gedankenfigur zu wiederholen, die in abs 41/42 beschrieben wurde. es hilft hier nichts, wenn man auf den bereits verwendeten grundsatz zurückzugreifen versucht, dass aus erfahrung zu lernen sei: denn hier geht es um die frage, wie die erfahrung hinsichtlich der wahl eines ziels zu bewerten ist.
54 EINE erfahrung freilich macht der hoffende: und in dieser hinsicht lernfähig muss er wohl sein, damit wir ihn noch für vernünftg halten sollen. die (ernsthafte) festlegung auf sein hoffnungsziel, mitsamt den (ernsthaften) versuchen, es zu erreichen, entfernen ihn von anderen (möglichen) zielen. je ausgedehnter seine unternehmungen im dienste seines ideals ausfallen, je schwerer die folgen rückgängig zu machen sind, desto näher liegt der gedanke, dass die erfüllung des einen wunsches den verzicht auf andere bedeutet.
55 welche ziele aber (wir könnten geradesogut sagen: welche sorte experiment) sollen den anderen vorgezogen werden? zum umgang mit routinen bzw. mit vernünftigerweise auszuschliessenden experimenten haben wir die regel (die bedingte absicht) schon genannt. unsere regel (bedingte absicht von höchstem niveau) muss, wie wir gesagt hatten, die wahl des experiments unter mehreren möglichen festlegen. hinsichtlich welcher parameter können sich aber experimente, die überhaupt vernünftigerweise unternommen werden können, unterscheiden? jedes experiment ist zusammengesetzt aus einzelroutinen, die für sich genommen schon einmal möglich waren. – die frage, die im experiment überprüft wird, ist, ob die kombination dieser routinen möglich ist. dabei können zwei arten des scheiterns (oder misslingens) des experiments vorkommen: einmal, dass die aus routinen zusammengesetzte routine nicht den vorhersehbaren ablauf nimmt: dass, mit anderen worten, das resultat aus der hintereinanderschaltung von routinen in diesem fall nicht einfach ableitbar ist aus den aufeinander aufbauenden resultaten der nacheinander ausgeführten einzelroutinen (dh zb dass die resultate vorgängiger handlungen, die sonst bestand hatten, durch bestimmte hinzukommende handlungen bzw. ihre resultate beeinträchtigt werden, zb wände, die stabil gewesen wären, wenn man sie einfach hätte stehen lassen, brechen zusammen, wenn man ein dach draufsetzt usw.). die ausführung des experimentellen plans stockt hier an einer stelle, wo sich eine ausgangssituation für eine fortsetzung immer nicht einstellen will – ein zwischenschritt für die realisierung des endresultats ist nicht zu bewerkstelligen und erweist sich als limitierender faktor. der andere fall des scheiterns wäre einer, wo angesichts einer stabilen situation (einem stabil erreichten zwsichenresutat) der nächste produktive schritt von seiten des experimentell sich betätigenden ausbleibt: weil sein handlungsspielraum zusammengebrochen ist, und er in dieser reihenfolge seine ansonsten erfolgreichen routinen nicht anwenden darf (man könnte kurz sagen: er erlebt, dass er sich überfordert hat, in irgendeiner hinsicht).
56 das scheitern an dem versuch, ein zwischenresultat herzustellen, worauf der weitere experimentelle plan aufbauen könnte, ist ohne weiteres nach art der scheiternden erprobung technischer routinen zu behandeln, wie wir sie schon kennengelernt haben. neu ist hier nur der umgang mit dem zusammenbruch des handlungsspielraums. was es heisst, sich gut oder schlecht zu befinden, das heisst: nahe oder weit entfernt vom zusammenbruchdes handlungsspielraums zu operieren, muss erst herausgefunden werden. man kann das, wie wir schon sagten, die entdeckung der bedürfnisse nennen. das bedürfnis ist nichts als eine bedingung zum erhalt des handlungsspielraums. diese bedingung lässt sich nicht anders beschreiben als wieder mithilfe der standardsituationen, die diese bedingung jeweils erfüllen. alle standardsituationen werden so noch einmal betrachtet hinsichtlich ihrer auswirkung auf die befindlichkeit (den handlungsspielraum, oder ihren beitrag zur bedürfnisbefriedigung). wir hatten das bereits ihre „bewertung“ genannt. was freilich jetzt bewertet wird, sind nicht mehr einfache standard-situationen, mit bekannten auswirkungen, sondern neue, deren hypothetische beertung zwar feststeht (man wüsste, welche konsequenzen es hätte, wenn sie realisierbar wären), ohne dass ihre realisierbarkeit feststeht. aber ohne eine vorstellung von der realisierbarkeit, dh. ohne einen aus bekannten routinen gebauten, wenigstens hypothetischen plan, würden diese utopischen standards einfach in der luft hängen und hätten keinen zusammenhang mit der uns zugänglichen (und ankündbaren) praxis. oder, eine solche standardsituation ist eben kein verhaltenssstandard, wird nicht realisierbar gedacht, oder ist eben kein experimentell verfolgbarer zweck, vielmehr blosser wunsch. die experimentellen zwecke unterscheiden sich nun hinsichtlich des verlaufs der befindlichkeit. die frage stellen wir nun noch einmal: welches sind die merkmale von zwecken (unter denen, von denen noch nicht feststeht, dass sie nicht realisierbar sind), derart, dass sie hinsichtlich dieser merkmale in eine reihe gebracht werden können, worin ihre priorität voreinander eindeutig festliegt?
57 ein experimenteller zweck (der ja nichts anderes darstellt als eine umfangreiche, bedingte absicht) unterscheidet sich, und das hatten wir bisher noch nicht gesagt, von einer wirklichen beidngten absicht, durch eine klausel, die wir als quelle von willkür bereits kennengelernt hatten: der vorbehalt, unter dem dieser zweck verfolgt, bzw. genauer: seine realisierung versucht wird, ist, dass während der arbeit an seiner realisierung der handlungsspielraum nicht zusammenbricht. ob er erhalten bleibt, ist vielmehr die frage, über die bei jedem experiment entschieden wird. dabei haben wir für die wahl der noch möglichen experimente nach dem gesagten eine erste restriktion: vorhersehbar unhaltbare, also eine vernünftige ankündigung ausschliessende pläne dürfen uns nicht als gegenstand eines versuchs präsentiert werden. das kriterium der verlässlichkeit der ankündigung schien aber für den rest der verbleibenden pläne keine entscheidung zuzulassen, und zwar darum, weil eben nichts mehr wirklich bekannt ist, und eben nicht gesagt werden kann (oder nicht mit routinemässiger sicherheit), wo die grenzen der realisierbarkeit des plans liegen.
58 realisierbarkeit aber fällt für uns zusammen mit verlässlicher ankündbarkeit. verlässlichkeit einer ankündigung allein ist aber nicht der einzige wert, auf den wir achten: uns erscheint diejenige ankündigung von grösserem wert, und zugleich grösserer rationalität, wo der zeithorizont, innerhalb dessen verlässlichkeit von absichtsbekundungen (und ankündigungen) gewährleistet ist, grösser ist (immer vorausgesetzt, dass es sich auch wirklich um VERLÄSSLICHES bekunden handelt).
59 wenn die tatsache, dass ein wesen auf die grösstmögliche verlässlichkeit und berechenbarkeit seiner auskünfte, bei gegebenem erfahrungsstand, achtet, und das heisst: dass es interesse hat an verlässlichkeit über die grösstmögliche zeitdauer hinweg, oder auch an ankündbarkeit innerhalb eines grösstmöglichen zeithoriziontes – wenn also diese tatsache überhaupt masstab für seine rationalität ist, oder das ausmass, in dem wir es ernst nehmen können, dann ist damit zugleich ein masstab für die rationalität seiner experimentellen ziele vorgegeben (wenn sonst kein unterschied mehr gemacht werden kann). DASJENIGE ZIEL IST DAS RATIONELLSTE, DAS, WENN ES SICH ALS REALISIERBAR EWREISEN WÜRDE, GRÖSSTMÖGLICHE VERLÄSSLICHKEIT, DH ANKÜNDBARKEIT VON ABSICHTEN ÜBER EINEN GRÖSSTMÖGLICHEN ZEITRAUM WEG, ERMÖGLICHEN WÜRDE. diese maxime der wahl vernünftiger experimente prüft gewissermassen das ausmass mit, in dem wir überhaupt vernünftig sein können. und im umgang mit dieser maxime zeigen wir zugleich, wie sehr wir darauf wert legen, vernünftig sein zu können, und die bedingungen dafür mit allen unseren handlunge mit zu erhalten.
60 umgekehrt würde ein wesen uns nicht vernünftig erscheinen, das die chance unnötig auslassen würde, zu prüfen, ob nicht sein ankündigungen auf einem höheren niveau, mit grösserer verlässlichkeit über einen grösseren zeitraum hinweg, gemacht werden könnten. erst recht aber erschiene ein wesen uns unverständlich, das angesichts von erfahrungen, die es selbst berichtet, und die dafür sprechen, dass der zeithorizont seiner ankündigungen weiter gespannt, und es also innerhalb einer längeren zeitspanne berechenbar sein könnte, nicht die nötige konsequenz zieht und seine zweckbekundungen danach einrichtet. der erste fall ist aber auf den zweiten zurückzuführen: denn, soweit das wesen die erfahrung, die es machen wird, überhaupt durch seine handlungen mitbestimmen kann (die experimente sind ja nichts weiter als die konstellation des weiteren verlaufs der erfahrung, soweit man glaubt, ihn überhaupt beeinflussen zu können, in der weise, dass, was sich dabei ergibt, für uns die interessantesten und folgenreichsten aufschlüsse bringen würde), soweit auch muss sich sein interesse an berechenbarkeit und verlässlichkeit seiner ankündigungen über grösstmögliche zeithorizonte bemerkbar machen. denn ein wesen, das sich weigert, die hierfür nötigen erfahrungen zu machen, oder chance dazu auslässt, verfällt nicht weniger unserer kritik, als jenes, das solche erfahrungen, wenn es sie einmal gemacht, nicht nutzt, und keine konsequenzen aus ihnen zieht.
61 nach dem gesagten muss also für uns selber einsichtig sein, warum ein wesen bestimmte niveaus der berechenbarkeit noch nicht erreicht hat, weil seine erfahrungen dafür nicht hinreichen: warum es, mit anderen worten, in der erklärung dessen, was es ist und will, noch soviel offenlassen muss und sich noch nicht festlegen kann. es kann sein, dass wir, aufgrund irgendwelcher überlegener wissenschaftlicher techniken (zb bessere kenntnis seiner physiologie, als es selber hat) in unseren prognosen glauben weiter gehen zu können, als dieses wesen mit seinen begründeten absichtsbekundungen (weitergehen heisst hier: weitere zeithorizonte erfassen, auch: mehr ereignisse mit einbeziehen, längere ereignisketten mit anführen können, die hinsichtlich seiner zukünftigen verhaltensweisen einen unterschied machen könnten). freilich kann dieser zustand nicht lange dauern: denn unsere prognosen müssen ja auf mitteilbaren erfahrungen beruhen, und alle unterschiede in dieser hinsicht müssen sich austauschen lassen durchden austausch von berichten. so bleibt, als rationalitätskriterium, nichts anderes übrig, als dass unsere bekundungen und prognosen wechselseitig übereinstimen müssen.
62 ob auf dieser grundlage individuation stattfindet, scheint dabei schon ganz selbstverständlich entschieden zu sein. zunächst nämlich hat sich in der tat eine grundlegende asymmetrie zwischen „unserem“ bekunden und dem der „anderen“, als resultat unserer explikation dessen herausgestellt, was „begründet sein“ heisst. was das eine wesen als absicht bekundet, geht (bestenfalls, nämlich im fall wechselseitiger verständigung und anerkennung der gründe des andern), als gleichlautende prognose in die begründung der bekundung das andern ein. dass ich glaube, dass der andre sich soundso verhalten wird, mag in meinen plänen einen bekundbaren unterschied machen, dh: ich kann meine konsequenzen daraus ziehen, ja, ich muss es sogar, wenn ich an seine bekundungen glaube, und seine gründe für ernsthaft und verlässlich halte – sonst kann man ja MICH nicht dafür halten. der grundlegende unterschied, dass angesichts seiner bekundung noch lange nicht festliegt, was ICH nun tun werde, bleibt davon unberührt. spätestens daran aber kann man doch merken, dass wir „nicht derselbe“ sind!
es wird sache einer anderen untersuchung sein, dies näher zu untersuchen.
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politische handlungstheorie version 2
teil 1: die absicht.
1. handlungen sind äussere vorgänge wie andere auch. die frage ist, welche besonderheit sie auszeichnet. die übliche antwort ist: handlungen sind vorgänge, die absichtlich sind.
was einen vorgang zum absichtlichen macht, ist schon schwerer anzugeben, denn es ist ein und dieselbe art verhalten, das absichtlich sein kann oder nicht.
NB. besser sollte es heissen: das auf seine absichtlichkeit hin beurteilbar ist oder nicht. der gegenbegriff zu „absichtliches verhalten“ lautet hier also nicht „versehentliches, auf einem versehen beruhendes verhalten (besser handeln)“, sondern „blosses verhalten“. blosses verhalten wäre dann eines, das gerade nicht auf seine absichtlichkeit im sinne des gegensatzes zu „versehentlich“ bzw. „anders als beabsichtigt“ usw. hin beurteilt werden kann. das in irgendeiner hinsicht anders als beabsichtigt ausfallende verhalten muss nämlich in einer andern hinsicht beabsichtigt sein. anders hat die redeweise vom „versehentlich tun“ keinen sinn.
wir behaupten also nun, dass es kein morphologisches kriterium gibt für beurteilbarkeit hinsichtlich der absichtlichkeit (das ist gemeint, wenn wir von „absichtlichkeit“ des verhaltens sprachen, das eine handlung sein soll).
NB. dabei darf uns nicht irritieren, dass das verhaltensrepertoire derjenigen wesen, die wir bisher einzig als handelnde betrachten, von menschen also, begrenzt ist. erst recht nicht dürfen wir bei unserer erörterung an fälle denken, wo unsere zweifel an der zurechenbarkeit, absichtlichkeit usw. der verhaltensweisen eines menschen morphologische anhaltspunkte benutzen: solche nämlich, bei deren auftreten wir auf den verlust der bewusstheit, verantwortlichkeit, steuerungsfähigkeit usw. zurückschliessen. solche symptome morphologischer art sind keineswegs zu verwechseln mit kriterien der absichtlichkeit oder nicht-absichtlichkeit (oder nicht-verantwortlichkeit, nicht-bewusstheit, steuerungs-unfähigkeit usw.).
der beweis für unsere behauptung lässt sich vieleicht am besten in folgender weise führen.
NB. von einem „beweis“ sprechen wir hier allenfalls im übertragenen sinn. eher handelt es sich um eine exemplarische anwendungssituation (anwendungsbeispiele, „gedankenexperimente“), in der wir unsere begrifflichkeit auf bestimmte kriterien hin überprüfen. einen „beweis“ erbringt man durch solche „experimente“ oder anwendungsproben allenfalls, wenn es um behauptungen über die bedeutung von ausdrücken geht, d.h. behauptungen über die reichweite und grenzen der anwendbarkeit von ausdrücken. eine behauptung von der art aber haben wir gemacht: wir sprechen von der benutzung morphologischer kriterien bei der zuschreibung der kategorie „absichtlichkeit („… ist absichtlich in derundder hinsicht“), also über die grundlagen der anwendung dieses ausdrucks.
jedes verhalten, das (aus welchem grund auch immer) „absichtlich“ genannt werden kann, lässt sich als verhalten so genau beschreiben, dass wir, aufgrund dieser morphologsichen charakterisierung, uns als technische aufgabe die simulation dieses verhaltens zumindest sinnvoll vornehmen könnten. wenn es aber als technische simulation (mithilfe einer maschine, eines roboters) vorgestellt werden kann, dann auch als nicht-absichtliches, blosses verhalten (einer maschine etwa, wie in diesem fall). unsere überlegungen (wir könnten auch sagen: „unser gedankenexperiment“) lässt sich übrigens auf beliebig lange verhaltensketten ausdehnen. also: da die morphologischen eigenschaften eines absichtlichen verhaltens technisch simulierbar sind, und also auch an ausdrücklich NICHT absichtlichem verhalten angetroffen werden können (die vorstellbarkeit reicht hin zur entscheidung der begrifflichen fragestellung), können sie nicht das kriterium der absichtlichkeit sein.
2. es kann also nicht im vorgang selbst liegen, ob er absichtlich ist oder nicht. die absichtlichkeit des vorgangs (des verhaltens) muss dann auf einem VERHÄLTNIS des vorgangs zu etwas anderem beruhen. dies verhältnis müsste mindestens ein zeitverhältnis sein: etwas müsste gleichzeitig mit dem absichtlichen vorgang stattfinden (und also der vorgang teil eines umfassenderen sein, der ihn zum absichtlichen macht), oder etwas dem vorgang folgendes oder vorausgehendes müsste seine absichtlichkeit begründen. im letzteren fall wäre der vorgang teil einer abfolge von vorgängen, und eine spezielle form davon wäre die abfolge von ursache und wirkung.
wenn wir einen vorgang auf seine absichtlichkeit hin beurteilen sollen, ist es weder notwendig, von ihm abzusehen, und weitere gleichzeitig stattfindende vorgänge ins auge zu fassen, noch ist es erforderlich, weiter abzuwarten, was sich noch tut. vielmehr sind wir, wenn überhaupt, sofort dazu imstande. es muss sich also, was uns die grundlage liefert für diese einschätzung, ZUVOR abgespielt haben.
speziell könnte der grund für die absichtlichketi in der reihe der ursachen zu suchen sein, die dem absichtlichen verhalten zugrundeliegen. auch von der absicht sagen wir ja, dass sie dem beabsichtigten verhalten zugrundeliege. und wir hören manche die ansicht äussern, die absicht sei die ursache des beabsichtigten verhaltens, oder wenigstens eine teilursache.
wenn das der fall wäre, und die deutung „verhalten v ist die realisierung von absicht a“ als „a hat v (mit)verursacht“ erlaubt wäre, dann könnten wir eine bestimmte redeweise nicht mehr verwenden, die uns im zusammenhang mit absichten im gewöhnlichen sinn geläufig ist, und die wir oben schon erwähnten: die nämlich, dass ein verhalten einer ursprünglichen absicht nicht entspricht.
NB. wir hatten oben bereits festgestellt, diese redeweise (ähnlich wie die vom versehentlich soundso ausgefallenen verhalten oder tun) ist nur möglich im zusammenhang mit verhaltensweisen, die grundsätzlich (in irgendeiner hinsicht) absichtlich sind, und deshalb auch auf „absichtlichkeit“ (im gegensatz zu „irrtümlichkeit“ usw.) hin beurteilt werden können. die beurteilbarkeit im hinblick auf absichtlichkeit bzw. irrtümlichkeit, angemessenenheit und unangemessenheit hinsichtlich einer vorgegebenen absicht (des sich verhaltenden, wohlgemerkt), ist also ein prüfstein dafür, dass es sich nicht um „blosses“ verhalten handelt.
die rede von etwas „ursprünglichem“, wozu das verhalten in einem verhältnis steht, lässt sich in der deutenden übersetzung nicht wiederholen. denn es ist damit mehr gesagt als bloss, dass das verhalten realisierung DIESER absicht, und nicht einer anderen ist: nur diese formulierung aber lässt sich in der übersetzung kopieren (etwa so: „das verhalten ist durch diesunddies verursacht, und nicht durch jenes.“)
NB. man könnte vielleicht annehmen, dass eine adäquate darstellung mithilfe folgender übersetzung möglich wäre: „das (absichtliche“ verhalten wird JETZT durch eine andere ursache bewirkt als früher.“ dabei ist aber – im gegensatz zum fall der „ursprünglich anderen absicht“ vorausgesetzt, dass das verhalten früher schon einmal aufgetreten ist. von einer ursprünglcih anderen absicht, der das gegenwärtige verhalten nicht entspricht, kann man aber sprechen, ohne dass dieses verhalten schon einmal im zusammenhang mit ihr (als ihre realisierung) aufgetreten ist: das kann ja auch garnicht der fall sein, denn es ist ja ausdrücklich als ein ANDERES als dasjenige beschrieben, das den inhalt der absicht bildet.
diese überlegungen (der NB) führen uns zum eigentlichen grund der differenzen in der redeweise von absicht und ursachen: was eine ursache für etwas anderes werden kann, muss sich schon hinreichend beschreiben lassen, ohne dass das schliesslich bewirkte ereignis miterwähnt wird. die beziehung zwischen einer ursache und ihrer wirkung ist ja gerade etwas, was nicht aus begrifflichen gründen gilt, sondern erst durch beobachtung erhärtet werden muss. dies gilt nicht für die absicht: ausserhalb ihrer beziehung zum beabsichtigten vorgang ist die absicht garnicht zu beschreiben, und auch sinnvollerweise nicht zuzuschreiben.
3. was für eine beziehung könnte das aber sein, in der ein vorgang schon auftaucht, der noch garnicht stattgefunden hat, und die trotzdem konstitutiv sein soll für das bestehen bzw. die zuschreibbarkeit (prädizierbarkeit) von etwas? die einzige art von dingen, auf die die geforderten merkmale zutreffen, sind sprachliche äusserungen. die zuschreibbarkeit einer bestimmten (artikulierten) absicht beruht auf der artikulierten äusserung einer absicht. dass die absichtsäusserung bzw. die zugeschriebene absicht artikuliert sind, soll hier nichts andres heissen als: dass sie bestimmt sind: dass eine beschreibung des beabsichtigte verhaltens in ihnen enthalten ist.
was aber ist eine absichtsäusserung, oder absichtsbekundung? die gewöhnliche antwort bestimmt sie als ausdruck einer bestehenden absicht, etwas also, das zur absicht (als einem sprachunabhängigen inneren zustand) eine für diese nicht konstitutive beziehung unterhält.
NB. genau genommen handelt es sich eben um eine ausdrucksbeziehung: diese ist wiederum auf eine absicht als grund ihres zustandekommens angewiesen, die absicht nämlich, seine absicht zu äussern. damit dies gelingt, muss zu der zu äussernden absicht die passende äusserung gefunden werden (genauer, das passende äusserungs- oder ausdrucksmuster), und diese muss dann auch noch mithilfe der artikulationsorgane geäussert werden.
nach dieser geläufigen auffassung weist die absicht selbst eben das merkmal auf, das wir in unserer darstellung der absichtsäusserung vorbehalten hatten. die „intentionalität“ der absichtsäusserung ist dann nur ausdruck der intentionalität der absicht selbst, ausdruck also ihres bezugs zum bloss vorgestellten, beabsichtigten verhalten, das noch garnicht stattgefunden hat.
4. die schwierigkeit besteht nun darin (und ist vom problem des absichtlichen verhaltens hierher verlagert), zu sagen, was es heisst, sich oder anderen eine absicht zuzuschreiben (bzw. eine absicht zu äussern, oder etwas als äusserung einer tatsächlich bestehenden absicht zu erkennen.) soviel scheint richtig zu sein: die blosse (nicht)bekundung einer absicht fällt noch lange nicht damit zusammen, dass man die absicht (nicht) hat – sonst könnte man ja nicht lügen, oder eine absicht verschweigen. weder das beabsichtigte verhalten, noch die absichtsbekundung also helfen uns, das bestehen einer absicht festzustellen. am ehesten schliessen wir von BEIDEM ZUSAMMEN auf das bestehen der absicht. tatsächlich lassen wir nach einer glaubwürdigen absichtsbekundung kaum noch erklärungen zu wie die, dass der bekundende seine absicht zwischenzeitlich geändert haben könnte und dann aus versehen das ursprünglich angekündigte verhalten doch noch gezeigt habe. wir würden dann einen grund verlangen für den absichtswechsel, und darüber hinaus müsste seine unaufmerksamkeit uns plausibel erscheinen. der glaube an den wechsel der absicht würde dann freilich den an das bestehen der ursprünglichen absicht voraussetzen. dieser fall wäre also grundsätzlich nicht verschieden von dem einfacheren, und normalen: dass einer tut, was er als seine absicht angekündigt hat, und wir ihm deshalb diese absicht zuschreiben. was für ein kriterium sollten wir denn sonst für die zuschreibung einer absicht haben?
5. mit dieser erklärung bekommen wir aber schwierigkeiten. denn wir schreiben uns selbst ja nicht aufgrund solcher kriterien absichten zu! freilich schreiben wir uns eigentlich überhaupt keine absichten zu – wir bekunden sie vielmehr nur. UNSERE absichten BEKUNDEN wir, die der ANDEREN SCHREIBEN wir ihnen ZU. den anderen geht es mit uns genauso: sie bekunden ihre absichten, und schreiben uns unsere zu – je nachdem, ob sie sie uns abnehmen oder nicht. welches aber ist die grundlage bei ihnen wie bei uns selbst, dass bestimmte unserer bzw. ihrer verhaltensweisen als sprachliche, hier speziell als absichtsbekundung zu verstehen sind? wir hatten versucht, die erklärung dessen, was eine absichtsbekundung ist, anzuschliessen an die erklärung der regel der zuschreibung einer absicht: aber es zeigt sich, dass die zuschreibung einer absicht ja vielmehr auf einer absichtbekundung (freilich nicht auf ihr allein) beruht, da, wo sie allenfalls zuschreibbar ist.
NB. man soll nicht auf den jetzt nicht mehr möglichen gedanken verfallen, die zuschreibung einer absicht beruhe bei mir auf ganz anderen grundlagen als bei den anderen. genauer: die selbstzuschreibung einer absicht. eine solche gibt es nicht – nur die bekundung der eigenen absicht. demnach beruht die wirkliche zuschreibung von absichten auf denselben grundlagen bei mir wie bei anderen. man könnte die frage dann aber anders stellen, und auch so wäre sie verkehrt: worauf denn dann die bekundung von absichten beruhe, und ob die vermutete asymmetrie dann nicht wenigstens für die absichtsbekundung gelte. in dem sinn etwa, dass meine eigene absichtsbekundung auf ganz anderen grundlagen beruhe als die der anderen usw. – zum beispiel, weil ich wisse, dass ich die bekundete absicht habe, im fall der absichtsbekundung der anderen beruhe diese aber auf ihrem wissen, nicht auf meinem. eine asymmetrie im zusammenhang mit der bekundung der absicht existiert aber so wenig wie im zusammenhang mit der zuschreibung: wenn der eine von uns beiden bekundet, schreibt der andre zu – gleich, um wen es sich handelt, und die gründe zum zweifel an einer bekundung (das heisst, gründe zur nicht-zuschreibung der absicht trotz ihrer bekundung) müssen grundsätzlich auf die andern wie mich anwendbar sein. die frage nach einer grundlage (oder begründung) einer bekundung ist unsinnig – so unsinnig wie die frage, warum man sich überhaupt äussert, oder sinnvoll äussert, wenn man sich äussert. die unsinnige frage ist dann die: warum bediene ich mich dieser (verständlichen) ausdrücke und verhaltensweisen, um verständlich zu sein (und nicht unverständlicher)? warum verhalte ich mich nicht unverständlich und verrückt? (diese frage nicht verwechseln mit der: warum tue ich nicht so, als ob ich verrückt wäre? dafür kann man sich nämlich unter umständen entscheiden – fürs verrücktsein hingegen nicht!) ähnlich gibt es bei wittgenstein die frage: warum denken wir? etwa, weil es sich als zweckmässig erwiesen hat? dass wir uns nicht verrückt verhalten, ist teil unserer natur. dass wir durch unser natürliches verhalten uns verstehen können, ebenso. oder, das gleiche in anderer ausdrucksweise, wir können nicht, was allem beabsichtigen zugrundeliegt, selbst noch einmal beabsichtigen.)
6. was aber ist dann eine absichtsbekundung? gewiss ein verhalten, bei uns wie bei andern. gewiss auch ein absichtliches? das ist jetzt verwirrend! auf keinen fall dürfen wir ja jetzt sagen: eine absichtsbekundung sei, was man in der absicht unternimmt, eine absichtsbekundung zu machen. denn das müsste man doch bekunden können, und irgendwann muss doch einmal eine absichtsbekundung ohne den verweis auf eine bekundbare absicht vorkommen. worauf verweist sie uns dann? was haben wir denn tatsächlich in der hand, um sie tatsächlich als solche zu erkennen – ausser sie selbst, das heisst das verhalten, das sie ist, und den zusammenhang, in dem sie steht? und zwar bei uns selbst wie bei anderen. der zusammenhang aber ist doch dieser: dass dies verhalten verlässlich von jenem gefolgt wird. genauer noch: dass dies verhalten (das äusserungsverhalten), wenn es auftritt, nie von andern, als den zu ihm gehörenden, durch es angekündigten verhalten gefolgt wird. wir können also auch sagen: ein verhalten ist darum ein absichtsbekundungsverhalten, weil es aus einer menge von überhaupt gezeigten verhaltensweisen, wenn es auftritt, nur ganz bestimmten vorhergeht, oder sie ankündigt, und nie anderen oder andere.
7. wir müssen präzisieren. ein verhalten ist darum eine absichtsbekundung, weil es das gleiche ist (oder in bestimmter hinsicht gleich wie) ein früher gezeigtes, das verlässlich von einem bestimmten verhalten (genauer: von bestimmten untereinander in einer bestimmten hinsicht übereinstimmenden) gefolgt wurde. soll denn aber auch das umgekehrte gelten? das heisst: soll dem angekündigten immer ein ankündigungsverhalten vorhergehen? das kann nicht sein: denn dann wüssten wir ja garnicht, wie wir das absichtsbekundende äusserungsverhalten von einem blossen teilverhalten des angekündigten verhaltens abgrenzen bzw. begrifflich unerscheiden sollten. das äusserungsverhalten soll also FAKULTATIV gezegt werden können – es soll unterbleiben können, und dennoch das (sonst) angekündigte verhalten stattfinden können.
NB. es ist dabei ganz gleichgültig, wodurch das fakultative äusserungs- bzw. ankündigungsverhalten ausgelöst wird. die art des auslösers freilich wird wesentlich dazu beitragen, dies fakultative ankündigungsverhalten als solches ausmachen zu können. denn das voll ausgebildete ankündigungsverhalten, also das absichtsbekunden, ist ja noch mehr als dies fakultative vorläufer-teil-verhalten, das wir jetzt beschrieben haben.
8. wann aber dürfen wir denn sicher sein, dass ein bisher nicht angekündigtes verhalten nicht auch unter die ankündigung fällt, mit der andere verhaltensweisen schon angekündigt wurden, und zwar häufig? wäre das nicht seltsam, wenn es verhaltensweisen gäbe, die in das ankündigungsverhalten einbezogen wären, und andere nicht, die wir trotzdem als potentiell ankündbar betrachten sollen – ohne freilich zu wissen, ob, und wenn ja, welche der bereits eingeführten oder aber ein andres ankündigungsverhalten zu ihnen gehört? ein einzelnes, auf einen einzelnen und hochselektiven verhaltenstyp bezogenes ankündigungsverhalten (bzw. einen typ von ankündigungsverhalten: ein typisches ankündigungsverhalten wird auf ein typisches angekündigtes verhalten bezogen fakultativ gezeigt) würden wir vielleicht nur als grenzfall eines ankümdigungsverhaltens betrachten. eher schon würden wir eine vielfalt solcher verhaltens-verhältnisse, die mit einer gewissen regelmässigkeit reproduzierbar sind, trotz aller fakultativität des auftretens, so nennen. und ganz sicher wären wir, wenn es keine verhaltensdimension gäbe, die nicht verlässlich ankündbar wäre – fakultativ zwar, aber ausschliesslich durch ein nur zu ihr gehörendes vorläufer-verhalten.
9. genauer müssen wir wohl sagen: keine verhaltensdimension, die wir beschreiben können und wollen. das aber heisst nichts andres als: das ankündigungsverhalten des andern weist einen bezug auf zu UNSEREN beschreibungen (seien sie virtuell oder tatsächlich geäussert). dass dieser bezug besteht, sagen WIR. es sagen, heisst nichts andres als, ihm eine absicht zuschreiben. heisst es das aber schon ganz? und ist, was wir bisher beschrieben haben, wirklich schon ein absichtsbekunden?
NB. wir könnten uns einige erweiterungen seiner ankündigung vorstellen. als erweiterung erschienen sie freilich nur im verhältnis zu unseren bisherigen beschreibungen, die eben noch nicht genau genug waren.
NB.NB. aber unsere beschreibungen sind es in letzter instanz, was den masstab abgibt für das, was er tut (bzw. dafür, wie es zu verstehen ist – denn das drücken wir ja aus, wenn wir ihn beschreiben: wie er zu verstehen ist.)
die erste erweiterung wäre die, dass seine ankündigungen unterschiede machen, die wir nicht verstehen können: sein ankündigungsverhalten ist reichhaltiger als das angekündigte verhalten – soweit wir es beschreiben. den unterschied in seinem ankündigungsverhalten nicht verstehen, heisst eben nichts anderes als, dass wir in unseren beschreibungen kein analogon finden – oder dass wir ihn eben nicht beschreiben, und das heisst: nicht machen können.
ebenso könnte sein ankündigungsverhalten in manchen hinsichten redundanzen enthalten: in dem sinn, dass ein weniger differenziertes ankündigungsverhalten neben einem (im sinne unserer beschreibungen) hochdifferenzierten existiert. die ankündigung von verhaltensgruppen würde dann neben die einzelankündigung treten. der ankündigende hätte dann die möglichkeit, die präzision seiner ankündigung selbst zu regeln. zwischen den gelichzeitig gemachten ankündigungen unterschiedlicher genauigkeit (wenn er solche gleichzeitigen ankündigungen macht) gäbe es dann so etwas wie konsistenzbeziehungen. diese wären logischer art, und müssten sich in seinem verhalten zeigen: dieses wäre freilich garnicht zu erlernen (wir wüssten garnicht, die verschiedenen präzisionsebenen der ankündigungen ein und desselben verhaltens auseinanderzuhalten), wenn es bei verschiedenen präzisionsebenen die konsistenzbedingungen nicht einhielte. oder wir wüssten eben die verhaltensweisen nicht als ankündigung desselben verhaltens, nur auf verschiedenen präzisionsstufen, zu deuten.
NB.NB. die rede von einerinkonsistenten äusserung ist nur sinnvoll auf dem hintergrund einer vormals konsistenten praxis, wo die bedeutung der gerade inkonsistent gebrauchten ausdrücke vermöge eines konsistenten oder konsequenten sprachgebrauchs überhaupt für uns erst durchschaubar wurde.
eine ganz ähnliche innere viefalt bzw,. gliederung des ankündigungsverhaltens könnten wir auch im falle folgender erweiterung feststellen: wenn nacheinander dasselbe verhalten von verschiedenen zeitpunkten zuvor aus unterschiedlich angekündigt würde, aber diese serie von ankündigungen eben spezifisch wäre, und nur im zusammenhang mit ihm aufträte. der zusätzliche effekt wäre nun der, dass statt der einfachen ankündigung eine nach zeitabständen bis zur realisierung differenzierte ankündigung gemacht würde. wieder könnten wir uns konsistenzbedingungen bei „gleichzeitiger“ ankündigung vorstellen.
schliesslich könnten wir uns eine art des ankündigens vorstellen, die zwar hinsichtlich der differenziertheit nichts zu wünschen übrig liesse, für die aber die oben offengelassene möglichkeit einer vereinbarkeit mit anderen ankündigungen für den gleichen zeitpunkt bestünde.
NB.NB. wir hatten oben einfach unterstellt, dass zur „ankündigung“ alles zählt, was bis zum angekündigten verhalten stattfindet. das ankündigen wurde also gedacht als mit dem angekündigten verhalten alternierend – wobei die angestrebte „vollständigkeit“ nur realisiert werden konnte bei einer gegenüber der dauer des angekündigten verhaltens sehr kurzen dauer des (zwischendurch stattfindenden) ankündigenden verhaltens – dies für den fall, dass ankündigen des und angekündigtes verhalten nicht gleichzeitig gezeigt werden konnten (in diesem fall würde das das nächste verhalten ankündigende ankündigungsverhalten gleichzeitig mit dem zuletzt angekündigten verhalten stattfinden). wir hatten es also hier mit einer sequenz ankündigung / ausführung / ankündigung, oder aber ankündigung / ausführung + nächste ankündigung / nächste ausführung + übernächste ankündigung / usw. zu tun.
exkurs 1: absichtsbekundung.
in der letzten nb des paragraphen 9 ist die rede von denkbaren erweiterungen der absichtsbekundung. stellen wir uns vor, alle genannten formen der erweiterten absichtsbekundung kämen bei einem von uns beobachteten wesen vor. wir können dann sagen, dass das wesen in seinen absichtsbekundungen „gebrauch macht“ von den „kategorien“ (oder ausdruckswesien im zusammenhang mit) „zeit“, „raum“ und (gattungs-) „begriff“.
nb. bei oberflächlicher betarchtung entgeht leicht eine weitere kategorie, die in dieser form des absichtsbekundens mit im spiel ist. die nämlich des „möglichen übergangs“, oder der möglichen reihenfolgen von absichten (und damit handlungen). jede handlung hinterlässt für die nächste eine bestimmte ausgangslage, an der diese nächste handlung ansetzt, und von der ausgehend allein sie stattfinden kann. nicht jede handlung kann so jeder anderen folgen – es sei denn, bestimmte adaptierende zwischenhandlungen finden statt. da wir aber keinen verhaltensbestandteil, soweit er ausdrücklich teil des absichtlichen handelns ist (und das wäre die zwischenhandlung, denn sie unterläuft ja nicht), vom absichtsbekunden ausschliessen wollten (vgl. paragraph 8: „…keine verhaltensdimension, die nicht verlässlich angekündigt würde…“), müssen die zwischenhandlungen anzukündigen sein – womit unsere kategorie notwendig wird. wir könnten von dieser kategorie auch sagen, dass sie im grund bereits die des „dings“ ist – hier speziell die des eigenen, sich bewegenden leibs, dessen glieder (in interaktion mit der ihrerseits meist kontinuierlichen umgebung) keine raumzeitichen „sprünge“ machen.
wir haben in unserer beschreibung des absichtsbekundenden verhaltens (des äusserungsverhaltens) bisher noch nicht angegeben, ob dies verhalten komplex oder einfach ist. das heisst, ob jede absichtsbekundung in einer einfach dimensionierten verhaltensgrösse eine auspärgung darstellt, oder ob sie einen komplex bildet aus solchen ausbildungen, die dann verschiedenen dimensionen angehören würden. wie auch immer wir den aufbau des absichtsbekundenden signals (also des absichtsbekundenden signalverhaltens, genauer gesagt) charakterisieren – diese binnenzusammensetzung hat nichts zu tun mit der deutung der signale. oder, wie wir auch sagen könnten: das signal hat keine syntax, keinen syntaktische aufbau. eben deshalb liegt ja auch die verwendung des wortes „signal“ nahe. jeder ausdruck der absichtsbekundenden signalsprache, die der andere uns vorführt, hätte also den charakter einer art von nummer, die das entsprechende signal trägt. aus seiner struktur liesse sich absolut nichts über seine bedeutung erkennen. die bedeutung der einzelnen numerierten signale ist einzig und allein aus der ankündigungspraxis des beobachteten wesens zu erschliessen – genauer, sie ist das resultat einer deutung dieser praxis durch uns.
inwiefern ist diese deutung nun berechtigt? sie muss doch irgendwelche anhaltspunkte haben. mehr freilich als die uns vorliegende praxis des andern haben wir nicht. in ihr muss alles enthalten sein, was uns als anhaltspunkt userer deutung dienen könnte. beschreiben wir diese praxis noch einmal genauer!
wir beobachten also in irgendeiner teildimension des verhaltens des andern einen bezug zu einem grossteil des restlichen verhaltens, und zwar genauer zu einem abgrenzbaren teilverhalten im darauf folgenden gesamtverhalten, soweit es diesen restdimensionen angehört. wir entdecken also sowohl ein zeit- als auch ein zuordnungsverhältnis.
nb. entdecken heisst hier: wir beschreiben es uns wechselseitig, jeder von uns kann die beschriebenen verhältnisse beobachten und müsste uns zustimmen. wir haben bereits gesehen, in wie engem zuammenhang unsere auffassung von dem, was das wesen an signalisierenden verhaltensweisen zeigt, zusammenhängt mit unseren bescheibungen des von ihm signalisierten verhaltens. ohne einen solchen zusammenhang würden wir nicht einmal von „signalen“ sprechen können.
das einzelsignal schaut nun so aus:
1. es kommt nie vor ohne das signalisierte verhalten, 2. das signalisierte verhalten kommt unter bestimmten, angebbaren auslöse- oder „trigger“ -bedingungen, nie ohne vorhergehendes signalverhalten vor. unter „trigger-bedingungen“ heisst das, etwas exakter formuliert, mindestens: strenge alternation von signal und signalisiertem verhalten. strenge alternation ist die elementarste form der signalbeziehung. freilich ist strenge alternation kaum abzugrenzen von der teil-beziehung (das signal wird als blosser verhaltensbestandteil des signalisierten verhaltens gedeutet); vor allem dann, wenn das „signalverhalten“ durch zeitabstände vom signalisierten verhalten getrennt ist, die klein sind gegen die zeitabstände zwischen zwei vorkommnissen des signalisierten verhaltens (der kurioseste spezialfall dieser form der strengen alternation ohne konstante phasenbeziehung zwischen signal und signalisiertem verhalten wäre das auftreten des signals exakt zwischen zwei vorkommnissen im (überhaupt) signalisierten verhalten bei wechselnden zeitabständen zwischen letzteren). für die interpretation des fraglichen verhaltens als signalverhalten ist natürlich die tatsache entscheidend, dass es als dem signalisierten verhalten verlässlich vorhergehend gelten kann, und nicht etwa als „blosses begleitverhalten“ aufgefasst werden kann, das vor oder nach dem verhalten, das es begleitet, wenn auch regelmässig in gewisser zeitlicher nähe dazu (und darüber hinaus in strenger alternation) auftritt.
der eben erwähnte kuriose spezialfall der strengen alternation stellt exakt die grenze dar zwischen strenger alternation ohne konstante phase und strenger alternation mit konstanter phase. letztere lässt sich noch einmal differenzieren, je nachdem, ob die phase vom abstand zwischen den beiden signalisierten verhaltensereignissen abhängig ist (jeweils als bruchteil davon gedeutet werden kann), oder einen mehr oder weniger konstanten zeitabstand darstellt, unabhängig von den abständen zwischen den signalisierten verhaltensereignissen. von einem ankündigungsverhalten werden wir dabei im engeren sinn wohl erst dann sprechen, wenn die phase regelmässig kürzer ausfällt als der halbe zeitabstand zwischen zwei signalisierten verhaltensereignissen. mit anderen worten, das „signal“ muss regelmässig jenseits der mitte zwischen zwei signalisierten verhaltensereignissen liegen – es sei denn, der abstand zwischen zwei signalisierten ereignissen unterschreite eine gewisse grenzmarke, ab der die phase nicht mehr kurz ist im vergleich zum abstand zwischen den beiden ereignissen (im fall der nicht-absoluten phase gilt dies nur dann, wenn es einen grenzabstand gibt, ab dem die phase konstant wird.). darüberhinaus werden wir gewisse ansprüche haben an die grenzen, innerhalb deren im einzelnen die phase (gleich, ob relativ oder absolut) variieren darf. zumindest gilt dies für grosse abstände zwischen den signalisierten ereignissen, die – bei einhaltung der übrigen bedingungen für die phase – für variationen einen gewissen spielraum lassen.
verschiedene einzelsignale können wir als solche nur unterscheiden, wenn sowohl die jeweiligen signalverhalten, als auch die signalisierten deutlich gegeneinander abgrenzbar sind. dabei ist weniger daran gedacht, dass jedes der beiden verhaltenspaare deutlich gegen das restverhalten abgegrenzt sein muss – dies hatten wir bereits unter punkt 1 vorausgesetzt, da die alternationsbeziehung ja zwischen zwei abgrenzbaren und wiederholbaren verhaltensweisen bestehen sollte -, als daran, dass es zu zeitlichen überschneidungen bei mindestens je zwei signal- bzw. signalisierten verhaltensweisen kommen kann. (als spezialfall kann dabei vorkommen die kombinierte überschneidung von signal- und signalisierten verhaltensweisen, für den fall, dass die zugehörigen phasen nur gering differieren, bzw. dass die differenz der phasen klein ist im verhältnis zur dauer des kürzeren der beiden signalisierten verhaltensereignisse.) die überschneidungsbeziehung kann dabei als einseitig-dominanter ausschluss bzw. einseitig-dominante störung in erscheinung treten, oder aber als wechselseitiger ausschluss (keins der beiden ereignisse kommt vor, die beiden ereignisse hemmen sich gewissermassen gegenseitig), oder wechselseitige störung, bei immer noch ungestörter zeitlicher überlagerung, oder schliesslich als einseitig-
dominante oder wechselseitige zeitliche verdrängung, mit mehr oder weniger deutlicher auswirkung auf die phase. darüberhinaus aber liesse sich denken, dass die beiden ereignisse völlig vereinbar miteinander sind, und ohne jede beeinträchtigung oder modifikation nebeneinander stattfinden.
in unserer bisherigen darstellung ist nun offensichtlich vorausgesetzt, dass die identifikation der einzelsignale bereits nach den unter 1. beschriebenen kriterien stattgefunden hat. dabei wurde der fall bisher garnicht erörtert, dass womöglich einzelsignale ausserhalb einer interferenz-situation garnicht oder nur selten zu beobachten sind. das wird insbesondere dann der fall sein, wenn die zahl der angekündigten verhaltensweisen steigt.
es genügt in diesen fällen, wie es scheint, nicht, eine phasenbeziehung zwischen zwei verhaltenstypen aufzudecken (dass es sich dabei um „typen“ handelt, heisst hier nichts anderes, als dass es grenzen gibt, innerhalb derer wir signalverhalten wie signalisiertes variieren sehen – dasselbe gilt ja in gewissem umfang auch für die phase, die zwischen ihnen liegt). vielmehr ist zusätzlich eine beschreibung der „interferenz-beziehungen“ zu liefern, und zwar für alle möglichen paarungen von einzelsignalen, die wir entdeckt haben wollen. erst diese drei momente würden, im fall mehrerer einzelsignale, unsere „deutung“ des (unter trigger-bedingungen) dargebotenen verhaltensmaterials als zumindest partielles absichtsbekunden und -realisieren (im bisher entwickelten primitiven sinn) erlauben.
was wir eben „deutung“ genannt haben, ist nun freilich von einer hypothese im sinne der naturwissenschaft – besser: der verhaltenstheorie – kaum zu unterscheiden. unsere deutung muss prognosen zulassen. scheitern unsere prognosen, müssen wir die deutung abändern. freilich nicht unbegrenzt – und hier beginnt der unterschied. denn wir können natürlich überhaupt die frage aufwerfen, angesichts wiederholter fehldeutungen, ob es sich hier überhaupt um deutbare vorgänge, und also ein signal- bzw. absichtsbekundungsverhalten im sinne unserer kriterien handelt. eine solche vermutung würde uns natürlich immer noch die deutung des verhaltens als „blosses verhalten“ im sinne einer verhaltenstheorie erlauben.
nb. den gleichen schritt können wir machen von einer immer wieder fehlgeschlagenen verhaltenstheoretischen deutung des verhaltens hin zu der auffassung, dass es sich eben um keine als verhalten deutbare funktionsweise handelt. in diesem fall würde uns wiederum die möglichkeit offenstehen, eine physikalische theorie des betreffenden objekts zu versuchen (aus der, nebenbei, seine eigenschaft, kein träger von verhalten zu sein, abzuleiten sein müsste.)
wenn es sich bei unserer deutung des verhaltens nicht um eine spezielle art von verhaltenstheorie handelt (im funktionellen, nicht im physiologischen sinne), was aus der tatsache folgt, dass ihre verwerfung nicht die verwerfung der deutbarkeit des verhaltens im sinne der verhaltenstheorie nach sich zieht, dann muss die frage zu beantworten sein, was die besonderheit dieser sorte deutung ist.
den ansatz zur beantwortung haben wir bereits geliefert, als wir darauf hinwiesen, dass es im verhalten selbst etwas gibt, das eine beziehung aufweist zu unseren beschreibungen, die wir aus keiner verhaltenstheorie kennen: dieses etwas bezieht sich nämlich auf dasselbe, worauf unsere beschreibungen sich beziehen. wenn wir es ein wenig zugespitzt formulieren sollen: dies wesen teilt uns (wenigstens innerhalb des zeithorizonts seines ankündigungsverhaltens) die theorie seines verhaltens selber mit! genauer müssen wir sagen: die theorie seines nicht-äusserungsverhaltens.
und vielleicht müssen wir noch unmissverständlicher sagen, was gemeint ist. dera ausdruck „theorie“ ist es, der noch schwierigkeiten machen könnte. gedacht ist hier an den begriff „verhaltenstheorie“. eine theorie seines GANZEN verhaltens kann uns das wesen ja nicht liefern. das sprachverhalten kann sich nicht selbst erwähnen. wenn hier verhalten gegenstand einer theorie ist, dann dasjenige, das angekündigt wird. unsere theorie (wir könnten auch sagen: unsere beschreibung einschliesslich der beschreibung der regelmässigkeiten) des verhaltens des ankündigenden wesens enthält jene theorie (oder beschreibung) als teil, die in seinen ankündigungen sich zeigt. oder auch: zwischen seinen signalen und teilen unserer beschreibungen dieses wesens gibt es zuordnungsbeziehungen. und zwar zuordnungsbeziehungen, die sehr stark erinnern an das im hauptttext über die beziehung von bekunden und zuschreiben gesagte. unsere beschreibung ist hier eine zuschreibung – und das signal des wesens ist eine bekundung. beide beziehen sich auf dasselbe: das künftige verhalten des bekundenden wesens. ist hier nun wirklich keine asymmetrie mehr, wie im haupttext behauptet wurde?
eine ungleichheit hatten wir bereits erwähnt. die nämlich, dass wir das ganze verhalten des andern thematisieren können, das wesen aber nur einen teil. genauer noch kann das signalisierende wesen niemals die beziehung zwischen seinem sprach- und seinem nicht-sprachverhalten thematisieren.
nb. es würde nichts nützen, wenn das wesen solche thematisierungsversuche in sein signal-repertoire aufnehmen würde. wir könnten sie nämlich nie von den eigentlichen signalen unterscheiden, bzw. von einer gewissermassen verschnökelten variante eines normalsignals. und das darum, weil, bezogen auf das nicht-sprachverhalten, solche beteuerungen (wie wir sie nennen könnten), was womit gemeint ist und was nicht, keinen unterschied machen. dieser unterschied, den das verhaltensankündigende signal hinsichtlich des künftigen nicht-sprach-verhaltens verlässlich macht, war aber der einzige anhaltspunkt, den wir für eine deutung hatten – und damit auch die einzige quelle für eine bedeutung, die mit dem signal verknüpft war.
aber noch eine andere ungleichheit zwischen uns und dem wesen ist zu bemerken. wenn wir eine beschreiung des verhaltens des anderen machen, so hat das bezug zu unserem verhalten. wenn UNSERE adressaten uns ernstnehmen können (dh. wenn wir ernstzunehmen sind), dann hat es konsequenzen, wenn wir das verhalten des andern so und nicht anders beschreiben. genauer: all unsere konsequenzen, die überhaupt einen bezug zum verhalten des andern haben – und sei es auch die momentane gleichgültigkeit des verhaltens des andern für das, was uns wichtig ist – knüpfen jedenfalls an diese beschreibung des verhaltens an, und daran, dass wir es so gesehen haben und nicht anders. in diesem sinne kann das wesen mit seinen beschreibungen, oder besser: ankündigungen seines verhaltens natürlich unser beschreiben, unser prognostizieren (wie wir auf unserer seite statt „ankündigen“ sagen müssen) nicht abnehmen (ersparen, ersetzen). und doch gibt es hier einen bemerkenswerten fall von übereinstimmung. wenn wir nämlich unsere deutung der signale einmal ausgesprochen haben, dann ist jeder dritte, der sie kennt, in der lage, unsere beschreibung bzw. erwartung hinsichtlich des künftigen verhaltens des anderen wesens bereits an den signalen, die das wesen gibt, abzulesen – immer vorausgesetzt, dass wir ganz unspezifisch bekunden, dass wird dem wesen seine signale im sinne unserer deutung GLAUBEN – aber das heisst ja nichts anderes, als dass wir sie ALS SIGNALE, wie ursprünglcih gedeutet, ernstnehmen. man könnte auch sagen: die ausgesprochenen deutung, zusammen mit unserer unspezifischen bekundung des ernstnehmens, stellt einen dauerhaften bezug her zwischen einem teil unserer beschreibung einerseits, und als sprachlich gedeuteten verhaltensweisen des wesens, das wir beobachten, andererseits. und wir können hinzusetzen: nicht nur unserer beschreibungen („prognosen“), sondern den beschreibungen („prognosen“) aller, die UNS und unsere beschreibungen („prognosen“) ernstnehmen.
kommen wir zurück auf die interferenz-beziehung. sie charakterisieren, heisst im grunde nichts anderes, als die grenzen der zulässigen variierbarkeit der beziehung zwischen signal und signalisiertem verhalten festlegen. „störungen“, denen das signal, das signalisierte verhlaten oder die phase zwischen ihnen unterliegen, modifizieren oder verzerren sie, und zwar derart, dass wir sie noch erkennen (wenn auch als innerhalb gewisser grenzen verzerrt). vielleicht legen wir wert auf einen unterschied von der art, das wir eine realisation der jeweiligen muster (des signals bzw. des signalisierten verhlatens, zusammen it der phase) einmal als innerhlab eines gewissen ausführungsstandards liegnd beschreiben, andererseits realisationen ausserhalb bis zu ener gewissen grenze immer noch als „misslungene (gestörte) versuche“ anerkennen. diese unterscheidung innerhalb des ankündigungsverhlatens braucht uns nichts anzugehen: die grudnsätzlcihe deutbarkeit von signalen bzw. signalsiertem verhlaten unter bedingungen, die sie stören (dh. von misslungen versuchen,d ie trotzdem immer noch al solche erkennbar sind), bleibt davon unberührt. wir können es auf die formel bringen: verstädnlichkeit ist bereits gegeben, wenn wir wissen, was der andere „uns sagen wollte“, bzw. im fall unseres noch primitiven sprachspiels müssen wir sagen: was das für ein zeichen sollte.
überlegungen zur zeichenidentität, zur variierbarkeit der beteiligten muster (des signalmusters, des phasenmusters, des ausführungsmusters für das angekündigte verhalten) und ihrer grenze also, sind konstitutiver bestandteil unsererd eutung der signale ALS signale. insofern hätten wir diee überlegung bereits im ersten abschnitt unseres exkurses anstellen müssen, als es um das einfache zeichen ging. dort freilich waren wir von dem extremen sonderfall ausgegangen, dass wir es mit einem isolierten einzelzeichen zu tun hätten, das sich, bei optimaler reproduktionstreue, präzise zu einem ebenso reproduktionstreuen und von anderen verhaltensweisen eindeutig abgrenzbaren verhalten setzen liess. erst die generalisierung dieses musters ayuf eine vielzahl von zeichen machte uns auf die störanfälligkeit, also variierbarkeit und mögliche uneindeutigkeit der an der zeichenbeziehung beteiligten momente aufmerksam – und das zunächst im zusammenhang mit einer überlegung zur beziehung der (intakt gedachten) zeichen untereinander und möglicher störungen, die daraus erwachsen könnten.
nb. diese naive auffassung von der eindeutigkeit und problemlosen identifizierbarkeit des einzelzeichens und seiner bedeutung rührt her von unserem alltäglichen umgang mit zeichen, wo die frage, ob ein verhlaten überhaupt zeichencharakter hat, letztlich nie aufkommt, weil wir so gut wie nie unbekannte wesen antreffen (oder wenigtens keine mit unbekannter sprache). es ist für die hier entwickelte explikation des handlungs-, sprach- und regel-begriffs entscheidend, dass wir uns von dieser in unserem alltag und seinen selbstverständlichkeiten gründenden voreingenommenheit freimachen. diese voreingenommenheit hindert uns, bestimmte begriffe in der nötigen abstraktheit und ohne „verunreinigung“ durch alle möglichen „propria“ derjenigen exemplare darzustellen, die uns als einzige träger des begriffs oder prädikats bekannt sind.
das zu diesem terminus der aristotelischen logik gehörende besipiel kann auch uns zur erläuterung dienen: wir verhalten uns, als ob wir zum beispiel diefähigkeit zu lachen zum notwdnigen kriterium der subjektivität machen wollten – nur, weil alle wesen, die wir als subjekte anerkennen, menschen sind und als solche diese fähigkeit aufweisen. lachfähigkeit ist ein „proprium“, eine zufällige eigensschaft,die aLLE bisher beobachtenden träger der eigenschaft „subjektivität“ aufwiesen – ohne konstitutiver (wesentlicher) bestandteil dieser anderen eigenschaft „subjektivtität“ zu sein. auch in unserem text kamen bereits beispiele für solche naiven aufnahmen von „propria“ in kriterienkataloge für die explikation höchst abstrakter begriffe vor. so, als wir im hauptttext das morphologsche handlungskriterium erörtern mussten (ähnliches gilt übrigens für ein morphologisches person-kriterium: grundlage des rassismus). ebenso das beispiel, das unsere abschweifung motivierte: den zeichencharakter festzumachen an einer besonderen artikuliertheit, einem beosnders einfachen reproduktinsschema mit einer ebenso einfach anzugebenden regel für dei grenzen der variierbarkeit, ist naiv – und heisst nichts anders, als ein „proprium“ unseres zeichengebrauchs, übrigens eines aus ders icht unserer praktischen interesen höchst verständlichen propriums – zum spezifischen merkmals des zeichenbegriffs (hier speziell: der signalbeziehung) zu erklären.
alles, was wir zur störanfälligkeit der momente der einen durch momente der anderen zeichenbeziehung gesagt haben, lässt sich anwenden auf die störung der momente der zeichenbeziehung durch äussere ereignisse überhaupt. wir könnten von der morphologie der momente der zeichenbeziehung unter bestimmten umständen sprechen. es ist klar, dass die besonderen umstände (die varianten der signalrealisierung durch „begrenztes gedächtnis, zerstreutheut und verwirrung, verschiebung der aufmerksamkeit und im interesse, fehler (zufällige oder typische)“ (chomsky, aspekte der syntaxtheorie, paragraph 1 stellen hiervon nur einen höchst begrenzten ausschnitt dar) konstitutive bestandteile unserer deutung des signalverhaltens sind und also in der beschreibung unseres verständnisses der signale, man könnte sagen: unserer übersetzungsgrammatik, unbedingt mitdrwähnt werden müssen – falls es sich nicht um selbstverständlichkeiten handelt, von denen wir auch in unserem alltag absehen. diese letzte klausel für die verfertigung einer übersetzungsgrammtik ist wichtig: wir erwähnen, um unseresgleichen das verständnis solcher wesen zu ermöglichen, die auf den ersten blick nicht unseresgleichen sind, nie wirklich alle züge von deren verstehbaren verhaltensweisen, sondern allenfalls diejenigen die mit den bishergen mitteln des verstehens nicht verstanden werden, obwohl sie verstehbar sind, nach unserer deutung (unserem verständnis).
chomsky, den wir eben nicht ohne grund zitiert haben, vergisst naiverweise, dass die abgrenzung noch zulässiger, weil im sinne der „deutung“ oder des verständnisses „verständlicher“ äusserungsmuster von zunächst nicht mehr verständlichen wesen genuiner bestandteil einer erklärung dessen (einschliesslich seiner morphologie) sein muss, was für uns „überhaupt“ verständlich sein soll. wer vond er „performanz“ (dem wirklichen verhlaten und seinen varianten) nicht reden will, soll von der „kompetenz“ (dem sprachlichen standard in „reinform“, dem sprachideal, dem muster) schweigen.
wir haben die frage zu beantworten, in welchem zusammenhang die betrachtung über strikte alternation mit denen über interferenz usw. von einzelzeichen stehen. ich behaupte: der begriff „einzelzeichen“ (einzelsignal) lässt sich garnicht anders definieren als über die strikte alternation in einem besonderen sinn. wir wollen dies „DICHTE ALTERNATION“ nennen.
nb1: wir lassen dabei immer noch auser acht, dass diese gesamten betrachtungen zur zeichenäusserung, also signalverhalten, nur unter trigger-bedingungen gelten. darüber wird unten zu verhandeln sein.
nb2: es ist hier auch noch nicht zu erörtern, inwiefern das betrachtete „einzelzeichen“ eine binnenstruktur aufweist, die differenziertere bedeutungen impliziert als nur die „absichtsbekundung“. auch herzu ist unten mehr auszuführen.
dichte alternation ist defniert durch den tatbestand, dass kein verhalten, das wir ÜBERHAUPT als potentiell ankündbar betrachten (und als solches unsererseits beschreiben), unter trigger-bedingungen vorkommt, ohne dass es vorher durch die passende signalverhaltensweise angekündigt worden wäre. wir können das auch so ausdrücken: bei dichter alternation (genauer: wenn es das signalverhlaten das niveau der dichten alternation erreicht hat) existiert eine triggerbedingung, unterd er für jede beliebige sequenz von verhaltensweisen die ÜBERHAUPT signalisiert werden (unter irgendwelchen triggerbedingungen) eine sequenz der jeweils zugehörigen signalverhaltensweisen gezeigt wid, derart, dass die signalverhaltensweise dieser sequenz mit den verhaltensweisen der verhlatensequenz strikt alternieren.
EINZELZEICHEN nennen wir (unabhängig von der binnenstruktur) jedes signal, das der menge der signale angehört, die zusammen das signalverhalten auf dem niveau der dichten alternation ausmachen.
indem wir diee bedigung einführen, haben wir für die definition des einzelzeichens ein kriterium angegeben, aufdessen grundlageallererst interferenz-beziehungen (uter äusserungs- bzw. trigger-bedingungen anderer art als der dichten alternation) beschrieben werden können. dichte alternation definiert einzelzeichen darum, weil hierinterferenz ausgeschlossen ist, bzw. die einzelzeichen maximal entzerrt realisiert werden.
das gilt auch für die interferenz von signal- und signalisiertem verhalten. in der dichten alternation ist diese interferenz ebenfalls ausgeschlossen. insofern zumindest, als für alle einem signalisierten verhalten vorausgehenden verhaltensweisen definiert sein muss, was es heisst, dass gleichzeitig mit oder auch nach ihnen das das folgende verhalten anzeigende verhalten gezeigt wird. (darum die bedingung: für JEDE sequenz von verhaltensweisen, s.o.).
nun gilt: was wir für das einzelzeichen gesagt haben, auch für das EINZELNE SIGNALISIERTE VERHALTEN. die dichte alternatuon ist es also, die ausd em gesamten verhaltenskontinuum artikulierte signalverhaltensweisen ebenso wie artikulierte signalisierte verhaltensweisen ausgliedert.
(hier könnte die frage noch einmal auftauchen, wie in dichter alternation die signale von signalisierten verhaltensweisen unterschieden werden sollen. die antwort ist: signale treten ausschleisslichunter trigger-
bedingungen auf, signalisierte verhaltensweisen auch sonst. das aber heisst: die unster trigger-bedingungen und dichter alternation mit signalverhlatensweisen abswechselnde verhaltenssequenz muss SO (und ohne ihrerseits durch das signalverhlaten modifiziert zu werden) ohne trigger ebenfalls vorkommen können.
wir halten fest: kein signal darf das signalisierte verhalten beeinflussen, umgekehrt dürfen variierende gruppen von signal-realisationen als realisation „desselben einzelzeichens“ unter bedingungen eines bestimmten vorgänger-verhaltens (oder überhaupt unter besonderen bedingungen: es mag weitere – auch in dichter alternation auftretende – sonder-bedingungen geben, die einzelzeichen modifizieren. alle diese bedingungen sind in die definition des einzelzeichens mit einzubeziehen, etwa in der form, dass zwei dicht-alternierende sequenzen aus „gleichen“ zeichen und „gleichen“ verhaltensweisen sich durch solche unterschiedlichen randbedingungen unterscheiden.) nur innerhalb bestimmter grenzen variieren, um noch als „dieses zeichen“ verstehbar zu sein.
wir kommen zur erörterung der trigger-arten.
unter einem trigger verstehen wir einen durch uns manipulierbaren stimulus, der verlässlich (obligatorisch) das in der dichten alternation erprobte verhaltensrepertoire selektiv bzw. global auslöst, wobei diese verhlatensweisne ausserhalb der triggerung fakultativ (spontan, u.u. auch bedingt-spontan) auftreten können.
wir unterscheiden zunächst:
den DEFINITORISCHEN TRIGGER. er ist der in der definition von einzel-
zeichen bzw. -verhalten durch dichte alternation angeführte trigger. die möglichkeit, „dichte alternation“ beliebiger länge und rfeihenfolge der einzel-verhaltensweisen durch einen unspezifischen trigger (unter bestimmten randbedingungen) verlsslich zu evozieren, können wir natürlich nur hypothetisch zuschreiben.
auf der hypothetischen zsuchreibung eines solchedn triggers jedenfalls beruht die möglichkeit der angabe (die hypothetische zuschreibung) von artikulierten einzelzeichen bzw. verhaltensweisen.
wir haben freilich noch nicht angegeben, wie wir ein bestimmtes trigger-
resultat als fundamental gegenüber allen anderen auszeichnen wollen – nur, DASS wir ein solches verhältnis begrifflich unterscheiden wollen. welche quasi abgeleiteten triggerungen wollenw ir relativ zum „fundamentaltrigger“ betrachten?
einen SPEZIFISCHEN JA/NEIN-TRIGGER: er triggert uns ausschliesslich EIN einzelsignal, unter der bedingung, dass das zugehörige verhalten im (der dichten alternation entsprechenden) minimalabstand gezeigt werden wird. ansonsten erfolgt keine andere signalreaktion (die uns etwa irreführen könnte). dem „nein“ der trigger-anfrage (alle trigger können im weitesten sinne als fragen oder anfragen interpretiert werden) entspricht also die obligatorische unterlassung aller sonst spontan auftretenden signal-
bekundungen, zumindest in der trigger-zone des signal-verhaltens (des durch den trigger kontrollierten bereichs des signalverhaltens); in nicht-
trigger-kontrolierten bereichen ist das signalverhlaten spontan, bzw. faktultativ und nicht festgelegt. triggerung istalso so etwas wie die festlegung von kntrollzonen innerhalb des signalverhaltens, in denen zusammen mit der ankündigung immer noch zugleich die hypothese mit überprüft wird, inwiefern das betreffende wesen überhaupt noch signalisiert.
einen GLOBALEN JA/NEIN-TRIGGER: mit ihm fragen wir an, ob ein bestimmtes einezelverhalten in einem (zunächst unbestimmten) maximal-zeit-horizont gezeigt werden wird: ob es, gewissermasen im raum der möglichen (bedingten) absichten des wesens enthalten ist. die frage ist, wie wir diesen maximal-horizont festlegen wollen.
dazu definieren wir einen
EINFACH-TRIGGER: dabei fragen wir an, wasdas wesen an (nach dem vorbild der dichten alternation) minimal diskriminierbaren und in unterschiedlicher reihenfolge miteinander kombinierbaren verhaltensweisen als nächstens ausführen wird. die einfachste signal-antwort ist dabei die obligatorische realisierung des signals, das zum nächsten (durch die triggerung festgestellten) verhalten passt.
die nächst-einfache version des serien-triggers ist die numerierung des abgefragten verhaltens nachd em vorbild der „dichten alternation“: wir fragen nach den (zum zeitpunkt dertriggerung bzw. einem durch die triggerung festgestellten, späteren zeitpunkt) n-ten verhalten NACH dem nächsten. die einfach-serien-trigger dieser beiden typen kommen mit antworten aus, die immer noch dem grundschema der „dichten alternation“ entsprechen. das heisst, dass an einer festgelegten signal-stelle zeichen bzw. verhlatens-interferenzfrei (das ist durch die das sprachspiel konstituierende modell-artige dichte alternation der probeläufe garantiert) eine und NUReine signalantwort gegeben werden kann.
mit der zeitlichen indizierung des triggers können wir natürlich zeithorizonte für die ja/nein-trigger festlegen. die unterlasung einer angabe zu einer n-ten stelle zeigt uns einen terminus ante quem der stellenreihe an, und umgekehrt lassen sich innerhalb eines horizonts der durch eine angabe zur n-ten stelle „ausgeleuchtet“ ist, als einem terminus ad quem, das heisst bis zu dem mindestens die ankündbarkeit sich zu erstrecken scheint, diespezifischen und globalen ja/nein-trigger-fragen stellen.
INDIZIERTE TRIGGER lasen sich denken als stellen – oder verhaltens-
abhängige.
wir haben eben den naheliegenden fall eines stellen-gebundenen serientriggers beschrieben. wir könnten ebensogut einen verhaltensgebundenen serien-trigger denken, der uns die signalisierung der fortsetzung eines genannten verhlatens liefert. arüberhinaus gibt es eine kombinierte verhlatens/stellen-triggerung.
(triggerdimensionen:)
ja/nein vs. serien-tr.; global vs. spezifisch: stellen/verhlatens/komb. indiziert.
die definitionen der trigger-dimensionen und die betrachtung sämtlicher möglicher trigger dieser art übergehen wir hier.
die bisher betrachteten triggerungen (anfragen) haben eins gemeinsam:
a) sie machen in einer bestimmten hinsichten das ankündigen obligatorisch,
b) sie modulieren den ankündigungscharakter einer SIGNALSTELLE. wir haben (und darum auch dise redeweise) bisher vorausgesetzt, dass eine andere technik des signalisierens als die in dichter alternations nicht möglich ist – dass die stellen, die it verhaltenssignalen indichter alternations besetzt würden, zwar durch andere signale mit anderer ankündigungsfunktion ersetzt werden können (wodurch so etwas wie ankündigungshorizonte entstehen, die beerits über das nächste verhalten der dichten alternation hinausweisen), dass aber prinzipiell gilt, dass eine stelle derdichten alternation auch nur durch ein einzelsignal besetzt werden kann.
der bedeutungswandel, auchdies ist bemerkenswert, kann dabei nur durch die trigger-aktionen zustandekommen, die KEIN bestandteil des signalrepertoires sind im sinne der dichten alternation.
an dieser stelle taucht dann die frage auf, wie eigentlich diese umschaltung der(getriggerten) signal-bedeutung zur dichten alternation passt.
unsere antwort ist, dass wir es hier eigentlich mit einer zweiten, entwicklteren form einer (virtuellen) dichten alternation zu tun haben. eine nämlich, wo zu jeder signalstelle (im sinne der urspürnglichen d.a.) eine modulierende triggerung gehört, die die bedeutung irgendeiner oder mehrererdarauf folgender sognalstellen (die dann die „triggerzone“ bilden) festlegt. dabei gehören obligatorische unterlassungen von signal-
verhlatensweisen an bestimmten stellen ebenfalls zum neuen signalinventar auf höherer stufenleiter.
ohne sie zu beantworten, stellen wir hier allenfalls die frage, wie ein solches zusammenspiel von triggerung und signalbekundung möglich ist. die antwort wird in einer richtung zu suchensein, dieeine erörterung von einfluss-möglichkeiten auf verhaltensweisen anderer wesen VOR signal- oder gar sprachkontakt einschleisst. also eine erörterung des begriffs verhalten und des begriffs verhaltensformung/ beeinflussung usw.
für unsre untersuchungen im zusammenhang mit dichter alternation war wichtig:
1. es GIBT eine nicht mehr hintergehbare stufe der exaktheit eines ankündigungsverhaltens. auf dieserstufe (die wir wenigstens hypothetisch zu jedem zeitpunkt bei jedemirgendiwe ankündigenden, also handelnden wesen voraussetzen müssen) zeigt sich, was das betreffende wesen minimal von anderm unterschieden nochintendieren (also ankündigen) ann.
2. damit ist ein elementares system von sowohl diskreten einzelzeichen als auch einzelverhaltensweisen gewonnen, aus dem allenfalls sich sequenzen von zeichen bzw. handlungen in diesem elemenatren sinn bilden lassen. die gesamte nachfolgende entfaltung höherstufiger sprachspiele basiert auf diesem primitiven (auf der möglichkeit dieses sprachspiels).
wir nennen die menge beliebig kombinierbarer (beliebig nacheinander ausführbarer, dh. als paare kombinierbarer) undim sinne der dichten alternation ankündbarer handlungen den „elementaren handlungsspielraum“. der elemenetare handlungsspielraum zeigt uns, was überhaupt eben noch im unterschied zu anderm intendiert werden kann: welche unterschiede im handeln allenfalls absichtlich GEMACHT werden können.
3. diese minimale intentionale diskriminiernarkeit ist dabei an die bedingung einer obliogatorischen triggerbarkeit geknüpft: wir dürfen nur soweit von ihr, als einer aktuell bestehenden potenz, sprechen, soweitwir (zumindest hypothetisch) diese triggermöglichkeit der dichten alternation beliebiger nächster handlungsequenzen unterstellen.
4. was zum elemenatren handlungsspielraum gehört, muss dabei in einer endlichen menge vonprobeläufen von sequenzen in dichter alternation herausgefunden werden. solche probeläufe finden in unsrer praxis natürlich nur in geringem masse statt.
wichtig ist, dass wir über den begriff des minimal („für den nächsten moment“) noch intentional diskriminierbaren verfügen, und ihn für sequenzen absichtlicher handlungen unterstellen (bzw. zur erörterung der „freiheitsgrade“. in denen solche sequenzen variieren können, heranziehen). (das minimal intentional noch diskriminierbare hat gewisse bezüge zum konzept der „basishandlung“, ebenso zu dem begriff, deruns später noch bechäftigen wird: des minimal-diskriminiernaren, aberaktuelöl nicht diskriminiert-intendierten: des 2benehmens“, also eier ahndlung(ssequenz), die durch eine besondere absicht kontrolliert (und noch weitergehend, als sie es ist, präzisiert, selektiert) werden KÖNNTE (im sinne der minimalen intentionalen, bzw. willkürmotorichen diskriminierbarkeit), es aber aktuell nicht ist.
5. die „dichte alternation“ legt darüber hnaus die grenzen fest, innerhalb deren überhaupt signal- und signalisiertes verhlaten sich nicht beeinflussen oder interferenzfrei möglich sidn. wir können dies eine primitive form der „aufmerksamkeit“ nennen. der umfang von in verhlatenssequenzen eingebetteten signalverhaltenssequenzen ist damit festgelegt, man könnte von einer maximal interferenzfreien ankündigungskapazität sprechen. darüberhinaus gelten bedingungen der störungsfreiheit für verhalten undsignale, und zwar beider jeeils für sich, als auch für ihre beziehung, die unabhängig von der definition dieser beiden verhlatensgruppen durch dichte alternation ermittelt werden müssen und diese voraussetzen (dh. erst wenn ich einem wesen (zumindest hypothetisch) einen elementaren handlungsspielraum bzw. signalraum zuschreibe, kann ich bedingungen der passageren störung dieser verhlatenseisen und ihrer beziehung zueinander angeben. (dazu zählt auch die wirksamkeit der triggerung – auch dise kann störanfällig sein.) wichtig ist also, dass das verhalten mindestens über einen gewissen beobachtungs- und (wegen der triggerung) interaktionszeitraum das niveau der dichten alternation in einer hinreichenden zahl von probeläufen erreicht hat. das heisst, die in paragraph 7 grob angesprochene bedingung muss erfüllt sein: das ankündigen muss eine zeitlang normal funktioniert haben, damit wir überhaupt ermitteln können, ob ein ankündigen vorliegt. und das heisst: damit wir bestimmte verhaltensweisen als ankündigung bestimmter verhaltensweisen interpretieren können.
exkurs 2: zeitverhältnisse.
die (zumindest hypothetisch zugeschriebene) einbettbarkeit jedes einzelsignals in eine mitlaufende dichte alternation impliziert die rede von signalstellen, die exklusiv durch eindeutig bestimmte ignale einerseits und eindeutig bestimmte (gegen andre abgegrnzte) verhlatensweisen, primitive handlungen andererseits, besetzt werden. diese sequenz von dicht alternierenden signalen und verhaltensweisen ist nicht mehr hintergehbar, sondern definiert überhaupt erst in letzter instanz die kategorie des einzelzeichen bzw. der (primitiven) einzelhandlung (von anderen minimal distinkt intendierbar).
durch erlernen der trigger-kommunikation wird dabei der zeithorizont für ankündigungen über das nächste verhlaten der dichten alternation hinausgeschoben – aber eben nur um den preis der tilgung des signals für andre verhlatenswesien – speziell etwa die nächste. dichte alternationen unter speziellen trigger-zonen-bedingungen müssten also, um die implizite zeitstruktur der ankündigungen unter verschiedenen trigger-bedingungen vollstüändig zu erfassen, mehrmals durchlaufen werden. dabei wird natürlich der begriff „gleiche sequenz“ problematsich. falls die zeitstruktur von absichten sich wesentlich schneller ändert als die wiederholung der sequenzen, die dabei beabsichtigt werden (wenn also zb. die zeitliche tiefe der asbichtsbildung zu- oder abnimmt, und zwar womöglich gerade aufgrund der als probeläufe dienenden sequenzen unter verschiedenen triggerbedingungen), dann kann das nicht mehr durch wiederholungen der gleichen sequenz erfasst werden.
wir betrachten daher folgende einfache erweiterung unserer signal-
verhaltensweisen.
da wir bei unserer erörterung der triggerformen, die auf dem niveau der dichten alternation zulässig sind, bereits ndizierte ankündigungen (indirekt indizierte, über die trigger-anfrage) kennengelernt haben, können wir uns eine ebsondre form dichter alternation denken, worin unter indizierter triggerung für bestimmte zeithorizonte signalsequenzen gezeigt werden, die, mit einer von stelle zu stelle entsprechend geordnet abnehmenden index- „ziffer“, ein bestimmtes verhlaten anzeigen (unabhängig von den in der triggerzone sonst ablaufenden verhlatensweisen, die unter den bisherigen voraussetzungen über signale NICHT angezeigt werden können.)
wir erhalten auf diese weise indizierte signalsequenzen, die gewissermasen auf ein signalisiertes verhalten zulaufen.
die so erhaltene besondre dichte alternation von einzelsequenzen (einschlieslich indifferenter und nciht angekümdigter, aber die einzelsignale der sequenz gewissermassen (virtuell) datierender und voneinander abtrennender einzelhandlungen) nennen wir eine indiziert-
dichte alternation.
im fall, dass die stellen der ursprünglichen (einzelzeichen und einzelverhaltensweisen definierenden) dichten alternation derartiges erlauben, können wir uns nun eine fakultative überlagerung mehrerer indiziert-dichter alternationen vorstellen, derart, dass dieindizierten signale interferenzfrei EINE stelle einer (hypothetischen, virtuell immer noch aus unmittelbaren ankündigungen des jewiels nächsten eizelverhaltens aufgebauten) dichten alternation besetzen.
kriterium für interferenzfreiheit wäre wiederum die triggerbarkeit der einzelnen superponierten indiziert-dichten alternationen, OHNE die andern, und die triggerbarkeit der indizierten signale in dichter alternation (das heisst,die superponiert auftretendeneinzelsignale bzw. indiziert triggerbaren einzelsignale können AUCH als einzelsignale, im ursprünglichen sinn der dichten alternation, „definitorisch“ getriggert werden.)
wir können hier natürlich fragen, was der umweg über die trigger-indizierung eigentlich soll. hätte nicht ein komplexes das wir als superposition von signalen mit den genannten alternationseigenschaften interpretieren können, den gleichen effekt? und, umgekehrt, ist denn das triggern mehr als die fokussierung bestimmter signal-anteile aus dem komplex-signal (durch ausschaltung aller für den jeweils zu triggernden alternationstyp bzw. signaltyp uninteressanten signale.)
aber, wenn wir uns an die früheren überlegungen erinnern, so war ja gerade die fokussierende wirkung des triggerns kriterium für das vorliegen von signal-kategorien auf dem jeeiligen niveau – ja, am anfang geradezu das kriterium des signalisierens überhaupt. als SIGNAL-verhalten galt uns eines, das wir durch ein von uns manipulierbares ereignis (imgrunde also ein signal unsererseits) verlässlich hervorrufen konnten, und das in den beschriebenen beziehungen zu sonstigen verhaltesnweisen des betreffenden wesens stand.
insofern das triggern dem blossen AUFFASSEN eines verhaltens ALS signalverhalten dient, während wir uns sonst zum nichtsignalverhalten passiv verhalten, und es jedenfalls nicht duch UNSERE signalverhaltensweisen beeinflussen können, ist es freilich bedeutungslos.
warum nun ist das triggern der bestandteile der dichten alternation so wichtig? dichte alternation, hatten wir gesehen, liefert uns eine definition der signalstelle, und darüber hinaus eine menge auschlussbeziehungen zwischen „einzelzeichen“. die beiden bestimmungen sind wechselseitig aufienander bezogen. (einzelzeichen ist, was nur eine stelle besetzen kann, stelle ist, was nur von einem einzelzeichen besetzt werden kann. stelle ist aberdarüberhinaus noch durch eine beziehng zum nichtzeichenverhalten bestimmt (was zwischen zwei minimal nochunterschiedlich intendierbaren verhlatensweisen liegt, ist eine stelle. die stelle TRENNT zwei solche verhaltensweisen), zeichen (einzelsignal an einer stelle) durch beziehungen zu andern zeichen. diese ganze struktur erscheint im verhalten jederzeit durch die triggeranfrage, und ansonsten spontan, und fakultativ.
die ebi superposition mehrerer zeitindizierter ankündigungen auftretende binnengliederung des einzelzeichens in der dichten alternation macht einen weiteren definitorischen schritt erforderlich: die störungsfreie überlagerung von mehreren dichten alternationen ist nur kontrollierbar darüber, das sie jeweils einzeln, für sich, unter ausblendung der andern, als dichte alternation triggerbar sind. dass es sich sowohl bei der superponierten wie bei jeder einzelnen dichten alternation um eine DICHTE alternation vergleichbarer art handelt (grudnlage für superponierbarkeit ebenso wie für die aufschlüsselung nach den superponierten teil-alternationen), wird daran deutlich, dass a) das diskriminierte verhaltensmaterial (minimal unterschiedlich intendiert = angekündigt) dasselbe ist, und b) dass die (dichte, also) minimal noch ohne interferenz mit nicht-zeichen-verhaltensweisen (genauer: intendierten verhaltensweisen unter den nicht-zeichen-verhaltensweisen) ablaufende strikte alternation bei all diesen alternatinen dieselben eigenchaften aufweist.
diee eigenschaften werden gezeigt durch das srufenweise ausblenden von superponierten bestandteilen der global-dichten alternation, solange, bis nur noch EINE dichte alternation übrig bleibt. die aublendbarkeit (durch triggerung) von superpositionsbestandteilen definiert die INNENSTRUKTUR des einzelzeichens. wäre das unmöglich, könnten wir nciht mit hinreichender sicherheit sagen, inweifern die superponierten einzelzeichen zweier (oder mehrerer) dichter alternationen voneinander unabhängig variieren: wieder wäre nämlich die deutung der einen von beiden (ener von den mehreren) als blosse, durch die getriggerte zeichenreihe VERURSACHTE (oder bedingte, von ihr bedingt abhängige) vorlaufende teil-
verhaltensweise (-reaktion) der vermeintlich durch sie angekündigten verhaltensweise denkbar.
diese überlegungen mögen übertrieben erscheinen. ich erinnere aber daran, dass jederzeit die möglichkeit besteht, dass ein wesen sich, in seinem verhalten, auf die tatsache einstellen kann, das es uns etwas angekündigt hat. frühere ankündigungen können u.u. sein verhalten ändern. wir können dann nicht mehr sagen, dass sein verhalten ohne die ankündigung genauso ausgefallen wäre, und dass das ankündigen zu dem verhalten bloss hinzutritt, das ohenhin gezeigtworden wäre. insofern haben wir also damit zu rechnen, dass ankündigenauch verhalten modifiziert – zumindest wenn es für das ankündigende wesen einen unterschied macht, ob wir wissen (oder zumindest glauben, zu wissen), was es vorhat, oder nicht. (und dieser unterschied wird wieder wesentlich davon abhängen, wie wir mit dieem wesen grundsätzlich umgehen.)
die vorstellung eines durch zeichenverhalten 2verursachten2 vorbereitenden, gleich darauf beginnenden und auf ein späteres verhalten ZULAUFENDEN verhaltens ist also keineswegs von der hand zu weisen. dieses vorläuferverhalten, das durch eine signalverhaltensweise ausgelöst werden könnte (auch, unter umst-dnen, durch die antizipation einer solchen), wäre von einem sponatnen bzw. fakultativen zeitindizierten verhaltenssignal nicht zu unterscheiden. leider würde es sogar durch die triggerung der superponiert-dichten alternatin UND die (von anderen superponierten teil-
dichten alternationen) uabhängige, isolierte einzeltriggerung des auslösenden signalverhaltens immer mitausgelöst werden. als NICHTinstrumentelels verhalten, vielmehr als signalverhalten (hier: zeitindizierte ankündigung) können wir es erst deuten, wenn wir feststellen, dass dies verhalten getrennt von allen andern signalverhaltensweisen getriggertwerden kann (also durch keine von ihnen verursacht ist) und dabei in dichter alternation mit verhaltensweisen abläuft, die in ALLEN ANDEREN triggerungen ebenfalls nur alsinstrumentelle fungieren (in dichter alternation mit den getriggerten signalen stattfinden).
wir sehen also: es ist die struktur der möglichen triggerungen, die die dtrukturiertheit des gesamtverhaltens des sich signalisierend, ankündigend und wie angekündigt verhaltenden wesens (des im ptimitiven sinn absichtlich handelnden wesens) offenlegt. nämlich: die trennung in signal- und instrumentelles verhalten (ankündigendes und angekündigtes), dann die in verschiedene, einander ausschliessende und „stellen“ besetzende einzelzeichen und „minimal noch unterschiedlich intendierbare verhaltensweisen (den signal- und korrespondierenden „primitiven“ handlungsspielraum), und schliesslich die binnenstruktur des einzelzeichens.
was an diesen trennungen freilich ist denn so probelmatsich? und wierso sollen sie nichtdurchdieblosse beobachtung ebensogut ermittelt werden? (frage 1)
und noch eine frage: wie kommt eigentlich das triggern zustande? (frage 2), und in diesem zusammenhang: wie ebschreien wir das verhlaten der entität, die durch unsre interaktion entsteht – wie ebschreiben wir unser GEMEINSAMES verhlaten, das des signalisierenden wesens ZUSAMMEN mit unserm (bzw. seiens bezogen auf unsres, und umgekehrt) (frage 3).
zu frage 1.
mit dieser frage sind wir weider beim anfang unsrer erörterngen angelangt. denn, wenn es die struktur (die ja auch beobachtbar ist) seinsoll, die die genannten trennugen begründet – inwiefern ist dann die kette vonursachen und wirkungen worn das einzelverhalten, signalisierend oder signalisiert, steht, nicht auch als dichte alternation aufzufassen? inwiefern also uterscheiden sich denn signale von ursachen? undinwiefern kann man nicht sagen, dass in einer verhaltenssequenz spätere verhaltensereignisse von früheren angekündigt werden (wenn nicht gar verursacht)? (zu diesen fratgen passt nicht zuletzt auch die: inwiefernin ene struktur, wie wir sie beschrieben hatten, als dichte alternation etwa, auch aussenereignisse, die nicht am körper des sich verhaltenden wesens stattfinden, eingehen, bis hin zu verhaltensweisen von UNS, den beobachtern (das weist voraus auf die dritte frage.)
immer wieder taucht in unsern überlegungen der gedanke auf, dass ein nach art der dichten alternation artikuliertes verhalten, das also diese struktur aufweist, für sich niemals als signal- bzw. signalisierets verhalten interpretieren lasse, weil ihm die eigenschaft der fakultativität fehlt. notwednige bedingung dafür, dass in einem gesamtverhaltens-strom „signale“ auftauchen, sollte immer sein, dass es sich dabei um „entbehrliche“ verhaltensbestandteile handelt. die frage ist nur, ob wir dafür ein kriterium angeben. schliesslich ist JEDES eizelverhalten entbehrlich zumindestin dem trivialen sinn, dass es nicht dauernd gezeigt wird. statt entbehrlich hätten wir auch sagen können: gehört nciht zu dem, was sowieso stattfindet – unbeeinflusst durch eereignisse eier bestimmten art (alsoa uch beim ausbleiben dieser ereignisse). und didese ereignisse sollten ja eben die durch uns jederzeit manipulierbaren trigger sein. inwiefern nun aber sind die als signale interpretierten verhaltensweisen, die an das auftreten der trigger gebudnen sind (als hinreichende bedingung ihres auftretens, darüberhinaus können sie natürlich auch spontan gezeigt werden, unabhängig vom trigger), KEIN verhalten von der art der „sowieso“ gezeigten verhaltensweisen, nur eben durch den trigger ausgelöst? denn dass die „sowieso“ gezeigten, unentbehrlichen nichtfakultativen verhaltenseisen nicht von aussenereignissen ausgelöst werden, wollen wir ja nicht behaupten. die einzige antwort auf diese frage ist, dass das getriggerte verhalten in keiner hinsicht sinnvoll ist, in der es alle andern, unentbehrlichen verhaltenseisen sind.
zb. „bewirken“ diese signal-verdächtigen verhaltensweisen nichts, oder so gut wiencihts im vergleich zu jenen andern. ja man könte sagen, dass sigbnale notwednig sich in einer (motorischen) verhaltenssphäre abspielen, die garnicht oder kaum mit der sonstigen motorik interferiert; und wir können noch weiter gehen und sagen, dass im masse, wie ein signal-kandidat unter den verhaltensweisen eines weens geeignet ist, anderen als signal-
zwecken zu dienen, erALS signalfunktionsträgera usscheidet. die signalverhlatenssphäre muss exklusiv sein.
aber dürfen wir denn im zusammenhang mit verhalten überhaupt von „zwecken“ und „hinsichten“ sprechen?
(aus einem brief)
…es freut mich, dass du mit dem stoff aus dem seminar etwas anfangen kannst,und sei es auch in einer debatte über allegorien („metapher“ etc. ist, soweit ich, von weitem, mitkriege, seit einiger zeit ein ziemlicher renner in der analytischen philosophie.)
deinem wunsch nach kopien der seminarpapiere kann ich natürlich nachkommen, ich frage mich bloss, ob du ohne erklärungen davon profitieren kannst. das problem ist, dass zwar seit sommer einiges dazugekommen ist, sogar entscheidend neues, nur liegt es in form vonungeordneten „grübelprotokollen“ vor, bei denen man vielleicht nicht ohne weiteres weiss, wie man sie in die systematik einordnen soll, und warum solche erörterungen überhaupt wichtig sind. du schreibst ja auch, dass du „die wesnetlcihsten kernpunkte und argumentatinslinien aus dem ag-ordner“ möchtest, und daraus schliesse ich, dass du nciht als erstes mit den schwierigen details, sondern ungefähr dem aufbau bekannt geamcht werden möchtest. ich denke daher, das beste wird sein, ich schicke dir die papiere, die wirklich etwas von zentraler bedeutung enthalten, und stelle den rest kurz dar – das ist dann auch ene übung für mich, denn ich bemühe mich immer weider, mir selber auch rechenschaft über den zusammenhang meiner themen zu geben. bei einr solchen begrifflichen arbeit ist es ja unbedingt erforderlich, immer gleiochzeitig alles zu überblicken, und sich nicht ohne grund auf details einzulassen – schliesslich ist nach wittgensteins formulierung das „fehlen von übersicht“ überhaupt der anlass für solch ein unternehmen.
du erinnerst dich vielleicht an den punkt, wo das gespräch seinerzeit abgebrochen wurde. ich meine die (unaufgelöste) kontroverse zwsichen „behaviorismus“ und „mentalismus“, an denen beiden irgendwie was dran war, obwohl sie sich auszuschliessen schienen. „behavioristsich“ erkärbar oder bechreibbar war das handeln, bzw. die mentalen umstände der ANDEREN – in form einer hypothese über das, was sie machen würden. das mentale, in dieser sicht, war also eine menge von (funktionell, nicht noptwednig physiologisch-physikalisch) gedachten dispositionen, verhaltensdispoitionen, genauer gesagt. das mentale in der mentalistischen sicht hingegen war das, was ich MIR SELBST, unmittelbar, und ohne den „hypothetischen“ charakter, zuschreibe – was ich, ohne weiteres „beobachten“ und „schliessen“, von mir selber „weiss“. in diesen dürren charakterisierungen der beiden widersprechenden positionen sind verrückterweise alle elemente einer auflösung des widerspruchs vorhanden. wir müssen nur einfach die beiden denkweisen, eine in die andre hinein gleihcsam „ausdehnen2.
von der mentalen bekommen wir bzw. behalten wir bei:
die perspektive der „ersten person“ – nur, dass es der plural (unter einschluss der „andern“) statt des singulars ist, in dem sie gebraucht wird: „wir“, statt „ich“;
die unmittelbarkeit des uns-etwas-zuschrebens behalten wir bei: indem wir es der „umittelbarkeit des BEKUNDENS eines inneren zustandes, wie etwa dem bekunden eines affekts oder eines schmerzes beispielsweise, angleichen – es aber zugleich auffassen als äusserung einer FUNKTIONSWEISE, deren bestehen an physiologische voraussetzungen gebunden ist;
das „bewusste“, „selbstbewusste“ bzw. „-bestimmte“, die „freiheit“ und „vernünftigkeit“ des mentalistisch aufgefassten „ich“ behalten wir bei, indem wir von solchen wesen, wie wir es sind, sprachfähigkeit, lernfähigkeit (abhängigkeit des verhaltens von einer GEAMTEN erfahrung (lebensgeschichte)) und rationalität, begrpündungsfähigkeit (genauer noch: fähigkeit der begründung ALLEN tuns aus einer neimals widersprüchlichen OBERSTEN regel, einem „letzten“ grund)verlangen; aber alle diese kategorien zuletzt bezogen denken auf ein (kollektives) VERHALTEN, das eben dann „handeln“ genannt wird, wenn es
1. in allen relevanten details (in denen es dann „beabsichtigt“ heissen darf) ANGEKÜNDIGT wird, und
2. zu einer obersten regel des umgangs mit erfahrng passt (weshalb es „vernünftig genannt werden darf), die
3. dieselbe ist wie UNSRE (weshalb es „unser“ verhalten, verhalten von der art des unsrigen, genannt werden darf).
dieletzten beiden punkte sind, wie sich im verlauf der ableitung zeigen wird, eigentlich identisch, weil bewiesen wedren kann, dass es nur eine nicht-widersprüchlich oberste regel (dieich „interesse“ nenne) gibt, dies cih, kurz gesagt, so formulieren lässt: als vernünftig erweist sich, und als verlässlich in seinen ankündigungen, wer, auf der grundlage der uns allen zugänglichen erfahrungen (also geschichte) durch sein handeln den versuch macht, herauszubekommen was passiert, wenn wir uns alle nach den hypothesen, dienoch nicht gescheitert sind, längstmöglich angenehm zu reproduzieren („selbst zu erhalten“, am leben zu erhalten) versuchen. das leben des einzelnen wird, nach dieser formel, aufgefast als die mitwirkung an der durchführung eines interessanten experiments, an dem die gesamte gesellschaft beteiligt ist.
da es in ihr auf den interessanten VERLAUF des experiments ankommt, und nicht auf EFFEKTE, in letzter instanz (man will heraubekommen, was passiert, nicht bewirken, DASS etwas bestimmtes bestimmtes passiert, in letzter instanz) ankommt: darum nenne ich eine solche lebensform „experimentell“. dass ein vernünftiges obertes ziel immer kognitiver natur sien muss, ist eine auffassung, die seit den philosophischen klassikern der antike immerwieder vertretenworden ist. solche neugierigen und aufgechlossenen wesen(man könnte fast sagen: spielfreudig), wie die vernüntfigen nachdieser formel sind, vetragensich selbstredend ohne weiteres miteinander. in einer gemeisnchaft von vernünftigen gibtes auch nicht den geringsten interessengegensatz, denn WISSEN ist ein ziel, von dessen realisierung keiner den andern ausschliesst (ein wissen, wohlgemerkt, bei dem die reproduktion nur noch das thema, den gegensatnd abgibt – das freilich obligat, denn es kann nieman dvernünftig genannt werden, der sich NICHT für die geselslchaftliche reproduktion interessiert, obwohl dieser gegenstand so interessant ist wie derjenige, den ER bearbeiten will). ein leben, andererseits, in dem dieses ziel nicht mehr, und zwar als oberstes, verfolgt werden kann, sollte vernünftigerweise dann auch beendet werden (natürlich nur von dem betroffenen selber.) (am leben zu sein, sich am leben zu erhalten, ist eben nicht der oberste zweck, ja, recht betrachtet, ist es eigentlich überhaupt kein zweck, vielmehr die voraussetzung allen zweckesetzens, die nicht seinen INHALT bilden kann.)
und damit ist auch der letzte „behavoirstische“ begriff eingeordnet und erledigt: statt „experimentell“ könnte man auch „hypothetisch“ sagen. wenn ämlich hypothesentesten selber zum ziel wird, sind all meine pläne (also mien, unsre komplex-absichten, wie verzweigt und bedingtsie sein mögen), soweit sie mir ein konkrets handeln bestimmen und festlegen, vorläufg, und, nach der obersten regel vernünftigerweise aufkündbar, sobald sich, aufgrund von erfahrung zeigt, dass sie UNHALTBAR sind, wei sie mich ruinieren. das erste anzeichen des ruins aber ist die anstrengung, das gefühl, gewissermassen reserven anzutasten: und it einer ganz einfachen formel gesprochen, könnte man sagen: vernünftig sein heisst, sich nciht, niemals mehr anzustrengen. ichbehaupte: nur wer sich nicht anstrengt, sit auc wirkichverlässlich, in dem rahmen, in dem solche wesen wie wir es überhaupt sein können.
das experiment, das den inhalt des vernünftigen lebens ausmacht, umschliesst die ganze naturwissenschaft – vor allem aber die erforschung unsrer eigenen natur, der natur unseres körpers, des trägers jener funktionsweise oder eigenschaft, die vernünftigkeit oder wie-wir-sein genannt werden kann. (wir-sein, „ich“ – sein wäre die eigenschaft, wie-wir-zu-sein, als vernünftig, und darüberhinaus über einen bestimten erfahrungsstand zu verfügen, der mit dem der andern vernünftigen bereits abgeglichen ist (durch erfahrungsdarstellung, berichte, erzählen und anhören), oder aber auch noch nicht. „individualität“ lässt sich also ohne die vorgängige „kllektive2 eigenschaft des vernünftigseins, oder der „subjektivität“ in meinem sinn, garnicht erklären. und sie ebsteht auchin nichts andrem, als in eienm mangelzustand: nämlich über BLOSS eigene erfahrung zu verfügen, und die der andern noch nciht. sonst gbt es nichts wirklich individuierendes, und wenn alle erfahrungen augenblicklich ausgetauscht werden könnten (alle wesentlichen, meine ich, denn selbst in usern körpern geht ja bereits eine ungehure menge information verloren, die uns nciht einmal „bewusst“ wird, und auch garnicht gebraucht wird, weil sie eben nicht wesentlich sind), dann gäbe e szwar noch eine pluralität, mehrzahl von körpern, im physiklaischen sinn, die ohne materielle verbindungsstücke sich beegen, und in diesem sinne viele personen, aber sie hätten alle nur EINE individualität, und wären in diesem sinn eine, mit vielen auseinanderliegenden, aber koordiniert sich bewegenden körpern („gliedern“, „organen“). diese redeweise kann man übrigens ruhig umdrehen, und sagen: es istin gewissem sinn auch hete schon so, weil eine pluralität von körpern, die als kandidaten dafür infragekommen, „träger“ vernünftiger pläne, bzw. unseres „ich“bzw. 2wir“ zus ein und „vollstrcker“ unseres (kollektiven, auf verständigng beruhenden) willens – weil also das vorhandensein einer solchen physischen pluralität über dne geisteszustand der AN diesen körpern sich zeigenden individualität garnichts sagt. eine pluralität von SUBJEKTIVITÄTEN (quasi: vernünftigkeiten), ist – im gegensatz zu den (erfahrungsbedingten) vielen individualitäten, ein unding, oder vielmehr, ein UNGLÜCK, wenn man so will, das auf grudnlage der einen, nur möglichen subjektivität, die sie aufweisenden einzelPERSONEN befallen hat: die konflikte zwischen ihnen, die widersprüche sind ja selbst geisteszustände, und nichts äussers, sondern „inneres“ und „mentales“, nämlich zustände der VERWIRRUNG und der unklarheit darüber, was WIR vernünftigerweise sind und was wir wollen sollen.
dieanderen papiere, die du bekommst, enthalten „theoretische“ abhandlungen auf unterschiedlichen niveaus dera usreifung.
version 2 bzw. 1 sind bisher die beiden wichtigsten texte. sie sind extrem komprimiert und erläuterungsbedürftig. nach ihrer lektüre werden zahlreiche fragen offenbleiben, die aber bereits jetzt zu beantworten sind.
die wichtigsten mängel dieser beiden ansätze sind folgende (version 2 stellt nichts als eine präzisierung dar derallerersten paragraphen von version 1, daran schliesen sich die „exkurse“ an, die wiederum einzelne paragraphen diser version 2 erläutern, und so geht das immer weiter…)
version 2 ist aus folgenden gründen so nicht haltbar:
1. wie gegen ende des zugehörigen „exkurses“ sich zeigt, ist eine sichere definition des begriffs „signalverhalten“, also eine abgrenzung dessen, was signal- und später sprachverhalten sein soll, vom übrigen verhalten nicht möglich, zumindest nicht auf grndlage des „triggerns“, oder der „fakultativität“ des signalverhlatens. es ist allerdings etwas richtiges an dieser „fakultativität“: „instrumentelles“ verhalten muss eines sein, das 2sowieso“ stattfindet, von dem wir seinsehen, dass es 2unerlässlich“, obligat“ ist. das heisst aber, dass wir die lebensform eines wesens, mit dem wir eine sprache im elementaren sinn dieser ersten stufe ausbilden wollen, bereits kennen müssten. in diesem zusammenhang tauchen zwei probleme auf:
a) wenn wir dann ohnehin wissen, was so ein wesen „sowieso“ macht – wozu dann noch mit ihm sprechen?
(antwort ungefähr: das wesen gilt erstens als repräsentant einer gattng von wesen, die sichin eier bestimten einfachen umgebung irgendwie reproduzieren, erhalten. das sprachspiel isoliert an dieser exemplarisch funktinierenden und klar zu überschauenden praxis elemente, die – neu zusammengesetzt – in ganz anderen, kmplizierteren (und vor allem: auf experimente, bei denen noch nichts „funktioniert“, sondern alles erst eprobt werden muss, hinauslaufenden) lebensformen immer noch auftauchen. wenn die wesen vernünftig sind, werden sie an einer differenzierung oder „komplizierung“ ihrer begriffe, alsoihrer lebensform, interessiert sen. wie eine solche differenzierung ursprünglich einfachster lebensvollzüge aussehen kann, zeigt dergang durch die kategorien der version 1.)
b) speziell: wie können wie wir wissen, dass dasverhalten dieserw esen gleiche routinen, gleiche „obligate“ lebensvollzüge und verhaltensweisen aufweist, wenn sie in sprachliche interaktion mit uns einzutrete beginnen?
die antwort ist: sobald elementare sprachspiele ausgebildet sind, ist der mastab für das, was sie tun werden und „sowieso“ tun, das, was sie uns ankündigen – zumindest solange, wie sie ihre ankündigungen eihalten. wesen, die kein interesse haben an einer verständigung mit uns, die zum beispiel immer nur lügen, knne nciht als vernünftig gelten. dieiteraktion mit ihnen fällt dann auf das niveau einer funktionellen oder physiologsichen theorie ihres verhaltens zurück.
2. es ist in version 2 nicht deutlich genug hervorgehoben, dass eine anküdigung erst dann wirklich fertig ist, wenn sie von allen beteiligten in der gleichen weise vorgetragen wird – wenn sie gemeisnam, kolektiv geworden ist. kollektiv wird sie, indem ich wie der andre nicht nurunsre eigenen ankündigungen ekunden, sondern, gegenüber dritten, überhaupt gegenüber jedermann, für den andern oder hinsichtlich des andern (der hier nicht als person, sondern gewissermassen nur als „körper“, wenn nicht sogar“teilkörper“, des ankündigenden kollektivs gilt) eie verlässliche ankündigung mache. die ankündigungen des andern wären ja nicht als ankündigungen zu betrachten, oder nicht als solcheernstzunehmen, wenn sie der hörer sich nicht ZUEIGEN machen würde. kollektivität bedeutet also, und das wird sich gleichbleiben für alle kategorien der ahndlungsankündigung und -begründung, bis hinauf zu den obersten regeln, und bis zum differenziertesten bericht, dass, eine (teil)ankündigng „aus dem mund“ eines einzelnen DANN ernstgenommen wird, wenn ALLE sie bezüglich des körpers, für den sie gemacht wurde (physiklaisch individuiert), ebenfall machen – wenn sie sie auf diese weise also ANERKENNEN, weil sie GÜLTIG und anerkennenswürdig ist.
das ist vielleicht noch deutlich herauszuarbeiten.
3. in version 2 werden „absicht“ und „prognose“ nicht hinreichend deutlich unterschieden – eine extrem wichtige unterscheidung, zu der auch die von „ursache“ und „grund“ gehört. ich kann die idee, wie dieser unterschied erklärt wird, nur ungefähr andeuten.
wann immer etwas prognostiziert wird, knnen wir immer nocgh fragen: und was machen wir angesichtseiner solchen (von uns für sicher gehaltenen) entwicklung? wie verhalten wir uns dann? hingegen ist es SINNLOS, eine hnsichtlich des eigenen verhaltens vond en bekundeten ernsthaften und begründeten vollständigen absichten und plänen abweichende PROGNOSE abzugeben (paradox: ich will= werde es tun, aber es wird nicht geschehen). das futur derersten person ist immer nur in absichtsbekundungen möglich. der grund dafür ist das hypothetische in all unserm tun, und er verweist (die genau ableitung spare ich mir hier) auf den wissenserwerb als unser oberstes interesse: wenn all unsre absichten mit prognosen zusammenfallen, wenn es in unserm tun keinen „experimentellen“, welt-erprobenden „überschuss“ mehr gibt, dann ist es aus mit uns als personen, und die geschichte zuende, weilunser INTERESSE befriedigt ist. über ein solches ende müssen wir weder glücklich noch unglücklich sein, denn wir haben kein ausserhalb unserer existenz mögliches interesse an unserer existenz, und die möglichkeit, immer noch weiter zu explorieren undweiterunsere neugierde zu befriedigen, ist nun einmal DIE existenzbedingung für vernünftige wesen überhaupt. oder,w ie man auch sagen könnte, vernünftige wesen hören mit der reproduktion auf, also mit dem leben, wenn dieses definitiv LANGWEILIG geworden ist; so sind sie eben bechaffen. (ich darf das sagen, denn ich kriere hier einen BEGRIFF von vernünftigkeit, und bei begriffskreationen fdarf man höchstens sagen, dass sie widersprüchlich oder uninteressant oder niemals realisiert und ohne anwendung auf uns bekannte tatsachen sind – nicht hingegen, dass sie FALSCH sind.ich mache also keine behauptung über wesen, die nach irgendeinem bereits feststehenden kriterium schon als vernünftig deklariert worden sind. dieser methodische unterschied ist SEHR wichtig. du kannst natürlich fragen, inwiefern solche begrigffskreationen dann nützlich sind. nun: sie lenken die aufmerksamkeit aufbestimmte fälle, auf unterschiede, darauf, dass etwas einerseits SO zusammengefasst werden kann und sich durch diese momente, diese bestimmungen von anderem unterscehidet. und dass DIESE unterscheidungen ihnen wichtg sind, diese begriffe, die SIE SELBSTausmachen, das eben zeichnet vernünftige leute aus – vernünftig nach MEINEM begriff von dem, was vernünftig ist. von vernünftigkeit kann man eben nur, sei es im singular oder plural, in der ERSTEN person sprechen (in der ersten, und wie sich herausstellt, einzigen person).
4. der entscheidende mangel der version 2 führt aber noch weiter. ihre perspektive ist eigentlich die eines hypothesenbildenden beobachters und zuschreibers von dispositionen. „hier“ sind „wir“, die uns (bereits) verstüändigen, und „dort“ das „wesen“, dasauf seine vernünftigkeit und sprachfähigkeit hin begutachtet werden soll. alle beteuerungen vond er letzlichen identität von zuschreiben und bekunden ändern daran nichts. der entscheidend neue und über version 2 hinausgehende ansatz muss also sein: was „wir“ sind, ist überhaupt noch unbestimt, und IN der interaktion, im zusammenleben von körpern („dieser“, auf die wir zeigen können, einer so gut wie der andre) bilden wir den begriff, also das regelsystem einer vernünftigen, und das heisst: verlässlichen ankündigungspraxis aus. indem wir („wir“) von dem potentiell vernünftigen wesen reden, präzisieren wir den begriff des vernünftigseins (besser statt: wir reden: indem die rede ist von…). natürlich existiert dieser begriff in teilen schon, und insofern ist dies vorläufige „wir“ ganz harmlos – wenn wir uns vor augen halten, dass unsin der interaktionssituation mit dem „fremden“ wesen die aubilung oder fortbildung dieses begriffs des wie-wir-seins (eine sprache sprechens und dergl.) abverlangt wird, indem wir uns nämlich fragen müssen, was es hiesse, in der situation des fremden wesens, und aus einer perspektive, vernünftig zu sein. und damit hängt ein weiterer
5. punkt zusammen: die version 2 beginnt mit etwas, das gewissermassen als elementarkategorie gedacht ist: handeln, absicht. erst ganz am schluss deutetsich an, dass diese kategorie erweiterungsfähig (zb. differenzierbar) ist. diese differenzierbarkeit (auffassung des ursprünglichen handelns als „typus“ (handlungs WEISE), der auf die verschiedensten weisen realisiert werden kann) ist eigentlich bereits der übergang zur kategrie des „bedingten“ ankündigens in versin 1. wenn ich im ersten dieser 5 punkte über die mängel der version 2 von „lebensvollzügen“ spreche, dann meine ich so etwas wie ganz grob gegeneinander abgrenzbare und in sich zunächst undifferenzierte alltagssphären einer einfachen lebensgemeinschaft primitiver (das kann auch bedeuten: sehr grobschlächtig und primitiv verstandener) wesen: nahrungsaufnahme, flüchten, kämpfen, explorieren usw. es ist gewissermassen der alltag eines an seine umgebung gut angepassten tiers, und als solcher wird die (vorläufige, aktuelle) praxis des fremden wesens, mit dem wir zu interagieren beginnen, verstanden. also ein verhalten, das in groben zügen ausroutinen zusammengesetzt ist. ich meine, dass diese für den zeitraum des sprachspielausbildens immerhin stabile lebensform die grundlage dafür ist, das sich überhaupt die kategorie (als verhaltenskategorie verstanden, neben den anderen alltagsvollzügen) des sprechens, ankündigens usw. heraubilden kann. der witz dabei ist, dass, sobald eine „kategorie“ ALS kategorie feststeht, sie dann mit neuen inhalten besetzt werden kann: so, nachdem einmal feststeht, dass ein bestimmtes verhalten (verhlate uter bestimmten umständen) ALS signalverhalten aufgefasst werden kann, kann DANN die differenzierung dieses verhaltensals eine differenzierug von SPRECH- oder SIGNALAKTEN verstanden werden. wenn ich von „kategorie“ spreche, meine ich etwas, für das eine unspezifisch-ankündigende signal-verhaltensweise eingeführt wedren könnte. über den eigentlich handlungsbezogenen sprechweisen werden so eigens auf sprachliche äusserungen bezogene, das sprachverhalten selbst thematisierende und eben „kategorisierende“ redeweisen eingeführt, wenn die zugehörige kategorie praktisch zur routine geworden ist. erst durch die kategorielle ankündigung (man könnte da vn „logischen sprachspielen“ sprechen) wird letztlich der differenzierungsprozes der „kategorie“ – sprechakte erst möglich. „ich werde sprechen“ ist so ene kategorie-ankündigung. daneben gibt es etliche weitere, die im schlussabschnitt der version 2 (bevor der exkurs beginnt) angeführt sind.
ich merke eben, dass diese ausführungen so wahrscheinlich nicht mehr sein können als eine ganz grobe andeutung, in welche richtng meine korrekturen und erweiterungen dieses allerersten abschnittes der theorie (bzw. begriffsexplikation) zielen.
zu version 1 will ichmich kürzer fassen. sie zeigt dir, wie die entfaltung eines mit immer mehr kategorien angereicherten, über das primtive sprechen hinausgehenden systems von begriffen (kollektiv, versteht sich) ausschauen könnte. eine ganz wichtige neue kategorie ist hinzugekommen, nämlich neben der stufe des hoffens, besser nach ihr, kommt die stufe der angst. mit diesen beiden „erwartungsaffekten“ ist verständlich, warum ein verhalten, das im lichte der weiteren entwicklungsich als irrational erweist, vorübergehend vernünftig und nachvollziehbar ist. die vernünftigkeit muss ja überhaupt erst einmal gelegenheit bekommen haben, sich an einem hinreichend reichhaltigen material von geschichte zu zeigen! „gläibigkeit“, sich für ein hoffnugs- oder angstziel anstrengen, bevor der konflikt, derwiderspruch in der ankündigng sich geziegt hat, oder, wie man auch sagen könnte, bevor man daaruf hat überhaupt aufmerksam werden können, etwas, das selbst unter die hernach als die eigentliche regel verfolgte oberste zielsetzung, das interesse, PASST (ich sage nicht, dass dies verhalten eine BEFOLGUNG oder realisierung des interesses, als oberster regel, ist, denn dazu fehlt die berufung auf diese regel, also auch die ausbildung des BEGRIFFS der möglichkeit, eine solche regel zu verfolgen oderzu verfehlen. es gibt aber eine vorstufe relativer rationalität, dieJEDE, undnochdie irrationalste, weil naivste undunerfahrenste stufe des selbst, also des handelns und planens, begleitet: das kst, dass man auf dieser stufe zu einem begriff davon gelangt, aufgrund welcher erfahrungen man sein vorgebliches oberstes ziel aufgeben würde. nach version 1 sind dies immer wieder erfahrungen des scheiterns einer ankündigung – der handelnde bemerkt, dass eine ursprünglich unbedingte auslegung seiner selbst, ein ursprünglich unbedingt gültiger plan, nicht haltbar ist in bestimmten situationen – er kommt zu besinnung, er muss einen neuen, genaueren begriff, der für mehr situatione gedacht ist, als er ursprünglich bedacht hatte, ausbilden. einen begriff, der mit dem bisherigen handeln vereinbar ist – dies handeln muss als SPEZIELLE oder bedingte version des neuen begriffs von sich selbst, dh. begriffs von vernünftigkeit, verstanden werden.
dies sagen, welche erfahrngen (oder auch erzählunegn)= einen schlieslich von einer bestimmten lebens- oder planregel weg- und zueiner andern hinbringen würden, ist überhaupt die grundform der rationalität, des handelns nach begriffen oder gründen. und damit zugelcih die grundvoraussetzung, aber auch die chance für intersubjektivität: denn soweit einer einen solchen begriff ausgebildet hat(oder ausbildet, wenn wir ihn fragen), gibt eruns auch virtuell das mittel an die hand, unsreweitergehenden erfahrungen ihm gezielt mitzuteilen, und so einfluss auf ihn zu nehmen.
nicht der ist irrational, der etwas bestimmtes glaubt, sondern der, der nicht sagen kann, wann er den glauben aufgeben würde. denn dieser letztere ist begriffslos. nun ist e eine letzte bittere einsicht für alle, die an aufklrung interessiert sind, dass selbst diese begriffslosigkeit (ein sich-nicht-vorstellen, nichtdrandenken-wollen) ihre guten und in der erfahrung betimmter leute liegende gründe hat. so dass unter umständen überhaupt die voraussetungen, die zur begriffsbildung motivieren, geschaffenw erden müssen – undoft genug bedeutet das: abzuwarten. die rationalität von leuten, die sichicht äussern, nicht rechtfertigen, ihre praxis nicht begründen wollen, istihnen also, meine ich, nicht einfach abzusprechen. überhaupt reicht ratinalität nie weiter, als der EIGNEbegriff davon: ich muss selber sagen können, was unter den genauen bedingngen des andern es heissen würde, ratinal zu sein. vielfach kenne ich diese bedingngen nicht einmal ansatzweise, und darum bin ich hinsichtlich derirrationalität der andern so gut wie nie befugt, ein wirklich gültiges urteil zu sprechen. (die aufgabe bleibt dann, sie, so gut e sgeht, überhaupt erst einmal kennenzulernen, und darüberhinaus, die egene rationalität unter bewies zu stellen, indem man seine eignen begriffe klarmacht. wer selbst unordentlich denkt – wie sold er masstab sein für andre?)
ANHANG:
„Intentionalitätspapier“:
bemerkungen über intentionalität (ab abs.12: kurze skizzierung von einführungsbedingungen für metamentale prädikate
1 ein intentionaler zusammenhang zwischen zwei aufeinanderfolgenen ereignissen, a und b, zeichnet sich dadurch aus, dass die frage, ob eines der beiden überhaupt besteht, davon abhängt, dass es in einer solchen folgebeziehung steht – dass also, anders, garnicht endgültig festgestellt werden kann, ob ein a oder b vorliegt. grob lassen sich intentionale zusammenhänge demnach einteilen, je nachdem, ob das erste oder das zweite das in dieser weise abhängige moment darstellt: wenn das erste, dann handelt es sich um einen zusammenhang vom absichtstyp , wenn das zweite, um einen vom erlebnistyp .
um unsere definition zu veranschaulichen, könnten wir sagen:
ob eine absicht bei einem wesen vorliegt, hängt davon ab, ob sie von der zu ihr passenden verhaltensweise (die beabsichtigt wird – eine von denen, die das betreffende wesen überhaupt beabsichtigen kann, oder kurz: etwas von dem, was es kann ), der handlung , gefolgt wird;
und ob eine wahrnehmung bei einem wesen vorliegt, hängt davon ab, ob ihr die zu ihr passende situation (die in der position, die es zu diesem zeitpunkt einnahm, überhaupt zu den wahrnehmbaren gehörte – und auf dies es überdies aufmerksam war), der wahrnehmungsreiz , vorausging.
2 man sieht gleich: in einer intentionalen folgebeziehung zu stehen, kann nur notwendige bedingung sein, nicht hinreichende. es müssen ja erst andre hinweise dafür vorliegen, dass überhaupt wahrnehmungen und absichten bei einem wesen entstehen können – dass es, mit einem wort, bewusstsein hat.
oder noch anders: es muss wahrnehmungs- und handlungsfähig sein; indem wir diese seine fähigkeit ausloten, bestimmen wir zugleich, welches und wie leistungsfähig seine sinnesorgane sind, und welche seiner verhaltensweisen beabsichtigt und vor allen anderen gewählt, selektiv, ausgeführt werden können: seinen handlungsspielraum. (wir könnten entsprechend auch von einem wahrnehmungsspielraum sprechen, der die wahrnehmungsfähigkeit des wesens ausmacht; und umgekehrt vom körper des wesens, dem bewegungsorgan, in dessen bewegungen sich die verschiedenen, einander auschliessenden möglichkeiten des handlungsspielraums realisieren.)
3 doch wie bestimmt man handlungs- und wahrnehmungsfähigkeit – sowohl, ob sie überhaupt, als auch, ob sie in veränderter form vorliegen? normalerweise doch so: man gibt dem andern auf, eine menge beschreibungs- oder bewegungsaufgaben auszuführen, und sieht, ob er’s kann. doch dazu müssen dreierlei vorbedingungen erfüllt sein: er muss unsre aufgabenstellungen verstehen ; er muss sie erfüllen wollen ; und er muss mit uns zu einer verbindlichen beurteilung dessen gelangen, ob die ausführung der aufgabe korrekt war oder nicht (sofern er’s überhaupt versucht, also gewollt hat).
betrachten wir zunächst die letzten beiden punkte, wollen und erfolgsbeurteilung.
4 zunächst die erfolgskontrolle: beim wahrnehmungsbeschreiben kann jemand zwar wiederholen, wie er sich orientiert hat und was er sagte – doch kann er nicht auch noch sagen, ob das auch richtig war. denn dafür sind wir die einzigen auskunftsquellen.
(man kann zwar über gut bestätigte hypothesen verfügen, wonach die welt sich nicht in der art verändert haben kann, wie man sie wahrnimmt – dass wahrgenommene veränderungen also einer verfälschung oder beeinträchtigten wahrnehmung bei einem selber zuzuschreiben sind. doch ist dies nur rein hypothetisch vermutet; sonst gäbe es hypothesen, die nie falsifiziert oder modifiziert werden könnten, weil wir immer, wenn sie nicht zutreffen, es auf eine wahrnehmungstäuschung schieben könnten. das einfache kriterium für das vorliegen einer wahrnehmungsverfälschung ist aber die kontrolle durch andre, die es anders wahrnehmen – übereinstimmende wahrnehmung ist nämlich voraussetzung der übereinstimmung in beobachtungen, die überhaupt allem hypothesenbilden zugrundeliegen.)
5 umgekehrt ist bei der feststellung, ob wirklich eine handlung ausgeführt wurde, wie es scheint, der andre der einzig massgebliche; denn nur er scheint spüren zu können, ob eine für uns sichtbare bewegung eines gliedes von ihm auch eine eigenbewegung war, besser: eine willkürbewegung, eine absichtliche – oder ob seine glieder sich von selbst bewegten, oder durch eine für uns nicht sichtbare kraft passiv bewegt wurden, die an ihnen ansetzte (und nur in form von druckempfindungen bemerkt werden kann). freilich scheint diese subjektive erfolgskontrolle, das gespür für die quelle einer nur scheinbar, für aussenstehende, erfolgreichen bewältigung einer prüfungsaufgabe, eine analogie beim wahrnehmen zu haben: es scheint nur der wahrnehmende selber entscheiden zu können, ob er aufgrund einer wahrnehmung beschreiben kann, oder ob er nur (rätselhafterweise) richtig rät oder (richtige) einflüsterungen von wer weiss woher, die seine prüfer nicht mitbekommen, wiedergibt (das vorsagen entspräche dabei dem passiven bewegtwerden eines gliedes; das raten dem spüren der unwillkürlichkeit einer körperbewegung.)
6 schauen wir, was sich beim ‚wollen‘ ergibt. auch hier zunächst eine grundlegende analogie: man kann sich nicht extra vornehmen, korrekt beobachten oder der absicht entsprechend aktiv handeln zu wollen . aber beides doch aus völlig entgegengesetzten gründen: man kann sich nicht ausdrücklich vornehmen, eine bestimmte wahrnehmung an einem ort zu machen, den man zu einem zeitpunkt beobachtet, weil wahrnehmungen nicht dem eignen willen unterliegen, sondern abhängen von einer wahrzunehmenden realität (die man allenfalls herbeigeführt sehen will – in dieser bedeutung wäre der ausdruck verständlich: „ich will wahrnehmen, dass…“. „wenn ich zurückbin, will ich das hier nicht mehr sehen – ist das klar?“ – ausdrucksweise bei befehlen.).
7 umgekehrt: etwas, das man beabsichtigt, auch wirklich ausführen wollen, ist keine zweite absicht, die zu der ersten hinzutreten könnte – es gibt keine extra ausführungsabsicht, neben der absicht. während dies also eine tautologie ist, wäre der erste fall, etwas bestimmtes wahrnehmen zu wollen, eine kontradiktion. und beides sind sicher zwei völlig unterschiedliche gründe dafür, warum man nicht ernsthafterweise sagen kann, dass man etwas bestimmtes (und nicht das, was da ist) wahrnehmen will bzw. etwas ohnehin beabsichtigtes auch wirklich ausführen will .
8 aber wie so oft bei kontradiktionen und tautologien, kann man auch hier, durch geringe bedeutungsverschiebungen, aus unsinnigen sinnvolle äusserungen machen.
so könnte jemand mit dem satz: ich will sehen, dass p (in ungefähr dem zugespitzten sinn, der der kontradiktion am nächsten kommt)(abgesehen von der sinnvollen verwendung des ausdrucks als befehl, wie wir oben bemerkten) zum ausdruck bringen, dass er sich wünscht, p zu sehen, wenn p der fall ist (da, wo er ist, und so, wie er orientiert ist) – ohne andere hilfsmittel ; kurz: er bringt zum ausdruck, dass er sich wünscht, sachverhalte von der art des sachverhalts, dass p, aufgrund normaler wahrnehmung feststellen, kurz: wahrnehmen zu können. und ebenso könnte er mit der äusserung „ich möchte meine absicht wirklich ausführen.“ nicht bloss eine leere beteuerung vorbringen (von der art: ‚ich will es wirklich und ganz bestimmt tun (oder zu tun versuchen), was ich angekündigt habe.‘), sondern sagen wollen: ‚ich möchte nicht, dass meine absichten bloss zum schein korrekt ausgeführt werden – nicht bloss, weil mein körper sich von selbst rechtzeitig bewegt oder bewegt wird – sondern darum, weil und sofern ich es will ‚. kurz: er möchte handlungsfähig sein .
9 nun kann man sich wahrnehmungs- und handlungsfähigkeit sicher sinnvoll wünschen (vor allem, wenn man sie nicht hat), und auch sich vornehmen, sie herbeizuführen, wenn man bedingungen ihres bestehens kennt. doch haben auch diese scheinbar sinnvolleren äusserungen (anstelle der kontradiktion bzw. tautologien, die wir ursprünglich betrachteten) gewisse tücken.
betrachten wir die (zugegeben abnormen) fälle des unerklärlich richtigen
ratens oder des ratens aufgrund von (u.u. sehr kompliziert arrangiertem) vorsagen oder sinnesorgan-prothesen bzw. die fälle des nicht minder unerklärlichen rechtzeitigen gliederzuckens (das eine korrekte, zweckmässige bewegung nachahmt, oder vortäuscht) oder der ferngesteuerten beeinflussung eines körpers durch von aussen ansetzende, aber für beobachter nicht oder nur schwer beobachtbare kräfte.
(wir betrachten hier nicht, obwohl wir es könnten, die probleme, die sich aus der vorstellbaren perfektionierung einer solchen „fernbedienung“ oder „fernwahrnehmung“ ergeben; insbesondere sparen wir uns die frage auf, was der fall sein muss, damit wir von zwei oder einem subjekt sprechen, denen zwei oder ein körper (räumlich zusammenhängend oder nicht) zuzuordnen sind.)
in all diesen fällen also kommt der prüfer auf handlungs- und wahrnehmungs- bzw. beschreibungsfähigkeit dem betrug kaum oder garnicht auf die schliche. der vorsage-mechanismus ebenso wie der steuernde „kraft“-mechanismus, wie sorgfältig und raffiniert sie auch vor ihm verborgen sein mögen, werden zwar vielleicht irgendwann von ihm entdeckt – in den zugespitzten fällen des rein subjektiven erlebens der abnormität aber scheint dies ausgeschlossen zu sein.
10 doch im masse, wie wir den unterschied zum nicht abnormen fall des wahrnehmens ohne hilfsmittel (und ohne bloss zu raten) oder des handelns aus eigner kraft (und nicht in form von blossen zuckungen, und seien sie noch so perfekte nachahmungen von willkürhandlungen) „verinnerlichen“, und zugleich die täuschungen für den beobachter, die sich damit verbinden, perfektionieren – das raten immer weniger fehlgeht, und die zuckungen immer koordinierter und zweckmässiger aussehen – , in diesem masse entziehen wir auch, wie es scheint, dem subjektiven unterschied den boden. denn wodurch unterscheidet sich denn für den wahrnehmenden und handelnden selbst das wahrnehmen von einem regelmässig richtigen raten, und das handeln von einer rechtzeitig und adäquat geformten muskelkontraktion? „unerklärlicherweise“ richtig (den tatsachen und geäusserten absichten entsprechend), richtig geformt und rechtzeitig scheinen beide zu sein, die perfekte abnormität und der normalfall, und zwar beim wahrnehmen ebenso wie beim handeln.
11 wenn wir das „unerklärliche“ der abnormen normalität klar ausdrücken wollten, dann müssten wir hinzusetzen: abnormerweise, unerklärlicherweise erbringt jemand vor allem dann wahrnehmungs- und bewegungsleistungen, wenn es normalerweise nicht (mehr) zu erwarten wäre . die abnormität liegt in all diesen fällen also in der anormalität der erhaltungsbedingungen für die fähigkeit zu korrekter wahrnehmung (beschreibung) und handlung – oder auch in plötzlich wesentlich verbesserten qualitäten des abnormen wahrnehmens und handelns (er kann mehr oder auch anderes, als es sonst bei ihm oder andern üblich ist usw.)(das letztere hat etwas mit erhaltungsbedingungen zu tun: denn es gibt offenbar bedingungen, unter denen der betreffende zu besonderen leistungen imstande ist – und solche, unter denen nicht.) und wenn das so ist, dann hat der betreffende selbst kein anderes verhältnis zu ihnen als wir, sowohl, was das „spüren“, fühlen, wahrnehmen, feststellen einer „abnormen“ quelle (korrekter) handlungen (körperbewegungen, passend zur – für diesen zeitpunkt gehegten und vielleicht obendrein angekündigten – absicht) oder (korrekter) wahrnehmungen (beschreibungen) anlangt, als auch, was das „wollen“ und anstreben „normaler“ oder das vermeiden „abnormer“ wahrnehmungs- und handlungsfähigkeit betrifft.
12 dass jemand nicht alleine die korrektheit seiner wahrnehmungen und handlungen (korrekt, weil passend zu bekundeten absichten und tatsachen) herbeiführen, also wollen kann, ist nebenbei auf den andern fall zurückzuführen, dass er nämlich garnicht feststellen könnte, wann er dieses ziel erreicht hat.
doch so, wie wir in diesem fall die zweite der oben (in 3) genannten drei voraussetzungen für „prüfungen“ auf handlungs- und wahrnehmungsfähigkeit auf die dritte reduzieren können, so diese auf die erste. denn die in der prüfung auf handlungs- und beschreibungsfähigkeit sich zeigende kompetenz des geprüften ist eigentlich keine andre als die zum korrekten gebrauch von beschreibungs- und absichtsbekundungsausdrücken – so, wie sie damals eingeführt wurden, als man sich mit ihm erstmals zu verständigen versuchte, und eine gemeinsame sprache, verständigungsfähigkeit mit ihm ausbildete.
13 dabei zeigte sich nämlich, dass bestimmte seiner verhaltensweisen (für die wir ansonsten keinen zweck erkennen konnten) verlässlich anderen, zweckmässigen und seiner erhaltung förderlichen (instrumentellen) verhaltensweisen vorausgingen; unseren geäusserten ausdrücken der erwartung (vor oder nach seinen ankündigungen geäussert, weil wir auch ohne diese mit bestimmtem instrumentellem verhalten von ihm rechneten – oder auch nicht) entsprachen regelmässig seinen ankündigungen; und ebenso war es mit einer anderen klasse nicht-instrumenteller verhaltensweisen des andern, die regelmässig die ausführung seiner instrumentellen verhaltensweisen begleitete oder auf sie folgte, ohne doch für uns als teil dieser sinnvollen und zweckgerichteten verhaltensweisen verstehbar zu sein (was sich schon daran zeigte, dass sie das jeweils zu ihnen gehörende instrumentelle verhalten nicht regelmässig begleiteten); und so, wie zu seinen instrumentellen verhaltensweisen, liessen sich diese meldungen in gleicher weise in beziehung setzen zu seinen ankündigungen sowie unsern erwartungen und beschreibungen seiner instrumentellen verhaltensweisen. und das so verlässlich, dass man von einem übersetzungsverhältnis zwischen diesen äusserungsklassen sprechen konnte.
14 ein übersetzungsverhältnis übrigens auch noch in anderen hinsichten.
wenn unsre erwartungsäusserungen nicht zu seinen passten, versuchte er zu verhindern, dass wir sie äusserten (so, wie er auch sonst bisweilen uns von verhaltensweisen abzubringen und sie zu verhindern versuchte) – womöglich ahmte er den zu seiner ankündigung passenden ausdruck unserer sprache nach und animierte uns dazu, ihn nachzuahmen (ein spiel, worin abwechselnd einer das machte, was der andre vorgemacht hatte, hatten wir schon lange vorher gespielt; und dieses spiel konnte jetzt auf einmal in diesem zusammenhang zweckmässig eingesetzt werden). und manchmal mag er uns sogar bedroht haben, wenn wir ihm seinen willen nicht taten und, um ihn zu ärgern, wissentlich auf dem falschen ausdruck beharrten. ganz ähnlich war es, wenn wir so taten, als hätte er seine ankündigungen nicht eingehalten, und sie falsch beschrieben. auch dann kam es zum streit – aber nur zum spass, denn zuletzt gaben wir immer nach und äusserten die korrekte beschreibung dessen, was er getan hatte – und er war zufrieden.
15 manchmal, wenn wir ihn sehr geärgert hatten, konnte er es uns aber auch heimzahlen: dann kündigte er dinge falsch an, die er regelmässig tat und von denen er wusste, dass wir mit ihnen rechneten (und die er natürlich fest vorhatte zu tun); oder er tat so, als wolle er etwas ganz anderes, als das von ihm selber angekündigte tun. dann war es an uns, uns aufzuregen, und mit ihm zu zanken, so wie er’s mit uns gemacht hatte: bis er nachgab und es richtig sagte und tat. aber das war im spiel, und wir übertrieben von beiden seiten, damit wir unsern spass hatten.
ürigens kündigten auch wir unser verhalten an (die routineverhaltensweisen, die er genau kannte und mit denen er offensichtlich rechnete), ebenso wie die ausnahmen; er lernte, so wie wir bei ihm, diese, auf unsre ankündigungen hin ebenfalls anzukündigen, nachdem er unser ankündigungsvokabular bereits an den routinefällen gelernt hatte (die er sogar vor uns ankündigen konnte – so hatten wir unsererseits das vokabular kennengelernt, mit dem er seine erwartungen ausdrückte – so, dass wir ebenso verstehen konnten, dass er auf unsre nicht-routine-ankündigungen korrekt mit nicht-routine-erwartungen reagierte, wie er nach erlernung unseres routine-ankündigungs-vokabulars dessen verwednung in nicht-routine-fällen verstehen konnte). und entsprechend ging es auch mit unsern und seinen beschreibungen dessen, was wir taten. und wir neckten ihn mit unsern fehlern, so wie er uns mit fehl-erwartungen und fehl-beschreibungen.
16 bei der falschen ausführung angekündigter verhaltensweisen gab es
natürlich letztlich keinen unterschied: es konnte sich um einen scherz oder eine lüge, vielleicht auch um einen versprecher gehandelt haben; vielleicht war bei der (verkehrten) ausführung zerstreutheit im spiel, oder wir oder der andre hatten unsre absichten geändert, oder aber man war zum zeitpunkt, zu dem die ankündigung hätte ausgeführt werden sollen, einfach nicht in der lage dazu.
und dabei mochte es in unseren spielen vorkommen, dass
1. ausführung und beschreibung des andern zusammenpassten, aber beide nicht zur ankündigung; oder
2. entweder ausführung (a) oder beschreibung (b) zur ankündigung passten, aber das jeweils andre nicht; oder
3. alle drei passten nicht zueinander.
und alle diese fälle können einhergehen jeweils entweder mit übereinstimmung oder aber nichtübereinstimmung unsrer prognosen mit seinen ankündigungen und beschreibungen.
so gut man aber die beschreibung instrumenteller verhaltensweisen abgleichen konnte, so gut auch die der ihnen vorausgehenden ankündigungen oder der sie begleitenden oder ihnen nachfolgenden beschreibungen. und jeder von uns konnte dies für die ankündigungen und beschreibungen bei sich selbst, wie die der andern. berichte von ankündigungen und beschreibungen sind zitate .
(das zitieren erlernt man, indem man jeder zitierfähig zu machenden aus-
drucksweise eine andre, zitierende zuordnet, und willkürlich die zu zitierende ausdrucksweise manchmal äussert, manchmal aber statt ihrer nichts sagt. im bericht taucht dann das zitat auf, oder nicht, je nachdem, ob die ausdrucksweise verwendet wurde oder nicht. es ist dieser funktionelle zusammenhang, der die rolle einer ausdrucksweise als zitat einer anderen begründet.)
(anmerkung über zitate als kategorie, sprechhandlungsgankündigung.)
17 ein spiel zwischen uns könnte nun gespielt werden, das darin besteht, dass mehrere raten müssen, was einer tun wird; wer recht hat, wird belohnt (so wie wir die möglichkeit voraussetzten, dass, wer fehler machte, bedroht, bestraft, oder zur aufgabe seines fehlers, zugunsten einer richtigen verhaltensweise, gedrängt werden konnte). die belohnung reduziert sich schliesslich auf eine symbolische; das symbol der belohnung wird so auch zum symbol des rechthabens. auch derjenige, der beurteilt wird, mag an der beglückwünschung der erfolgreichen rater teilnehmen, und sich (in der symbolischen version des spiels) ein symbol der anerkennung einer vorhersage zulegen; das spiel wird reihum ge-
spielt, und so kennen wir die symbole der anerkennung, die die einzelnen gebrauchen. (zur sicherheit könnte es auch ein zeichen der nicht-
anerkennung geben, das bei allen gebraucht wird, die nicht richtig geraten haben. und jeder kann über sein eignes zeichen der nicht-
anerkennung verfügen.)
der gebrauch des symbols, zusammen mit einem bericht dessen, was der andre (der eignen, damaligen bekundung widersprechendes) gesagt hat, wäre dann ausdruck der bestätigung einer vorhersage. und indem man den bericht dessen, was man selbst gesagt hat, mit dem konfrontiert, was der andre sagte, und dem andern bezüglich seiner vorhersage anerkennung ausspricht oder nicht, und ihm also nachträglich recht gibt, nimmt man seine eigne bekundung zurück und erklärt sie nachträglich für ungültig.
18 hier ist der widerruf freilich noch daran gebunden, dass irgendein andrer die eigentlich korrekte ankündigung, als seine prognose, geäussert hat – und aufrechterhalten hat; denn nur so kann der bericht von dieser äusserung verknüpft werden mit einer nachträglichen zustimmung.
durch folgende struktur aber würde es jedem gelingen, jeden beliebigen möglichen ankündigungsinhalt selbst zu thematisieren und an die stelle des widerrufenen zu setzen:
a) es müsste dazu als erste, einfache kategorie (zu diesem begriff später mehr) eine negation eingeführt werden – die bestreitung einer äusserung.
im grunde hatten wir bereits solch eine art negation eingeführt (oder etwas benannt, woran die einführung eines solchen ausdrucks leicht anknüpfen könnte): in jenen situationen, wo es um falsche prognosen oder ankündigungen streit gab. doch ist die von uns gesuchte negation nicht ausdruck eines widerspruchs gegen äusserungen von gesprächspartnern, und also von gänzlich anderer machart. tatsächlich gibt es kein praktisches szenario, aus dem man sie sich sinnvollerweise hervorgegangen denken könnte, solange es nach art dieses bestreitens funktionieren soll.
hingegen wäre eine einführung der neuen ‚widerspruchsnegation‘ auf folgende weise denkbar. statt einer einfachen ankündigung sagt der betreffende die gesamte liste der bis dahin eingeführten ankündigungen auf. im zusammenhang mit allen, die nicht zutreffen, macht er das immer gleiche zeichen; nur im zusammenhang mit der einzig gültigen ankündigung lässt er es weg, oder macht ein andres zeichen.
19 und so kann er es auch mit den berichten von dieser ankündigung, den selbstzitaten, halten: nach einführung der negation auch für diese berichte von seinen anküdnigungen kann er nicht mehr nur sagen, was er gesagt hat, sondern nun vor allem auch, was nicht.
b) zu berichten, dass er etwas nicht sagte – dazu ist er also nun imstande.
nicht hingegen kann er ausdrücken, dass er dies hätte sagen sollen – dass er nachträglich diese, anstelle der tatsächlich geäusserten ankündigung, machen möchte – das er letztere zugunsten der ersteren widerruft.
nehmen wir nun an, dass es neben der „gratulation“ (ursprünglich, zur ver-
deutlichung, durchaus einhergehend mit gratifikation , belohnung) zur richtigen vorhersage des andern (aus der sich der ausdruck der nachträglichen zustimmung zu ihr, der ausdruck, dass man dem andern (auch wenn man ihm zuvor widersprochen hat) nun nachträglich recht gibt, ableiten liess) auch einen „tadel“ (vielleicht einhergehend mit einer wirklichen, oder symbolischen strafe) gäbe – für falsches, also voreiliges erraten der absichten des andern.
wenn nun, in der gleichen syntaktischen form, in der gratifikationen und strafen gekoppelt werden mit (sprecherbezogenen) zitaten (wie oben eingeführt), ein sprecher, nachdem er eine ankündigung nicht eingehalten hat, sich selbst einen tadel ausspricht dafür, dass er etwas ganz bestimmtes nicht gesagt hat (dass es dies ist und nur dies, was nciht geäussert zu haben er sich anlastet, erhellt daraus, dass er nur diesen negierten bericht anführt – er tadelt sich also nicht dafür, etwas andres nicht gesagt zu haben) so wäre dies nicht anders zu verstehen als so, dass er seine frühere ankündigung widerrufen hat zugunsten derer, die er eben leider nicht geäussert hat.
20 ganz gleich aber, ob er nun einem andern nachträglich recht gibt oder sich selbst, zugunsten eines ganz bestimmten alternativen inhalts, unrecht – mit beidem ist der grund oder besser, die art der begründung des ankündigungsfehlers (des „misslingens“ der ankündigung) noch nicht benannt. wir hatten oben bereits sechs solcher arten des misslingens erwähnt (in 16) – drei bezogen sich unmittelbar auf den sprechakt des ankündigens (scherz = offen- absichtlich falsch (nicht gemeint, wie gesagt), lüge = heimlich- absichtlich falsch (nicht so gemeint), versprecher = unabsichtlich falsch (nicht gemeint, wie gesagt); die drei andern hingegen auf die ausführung (absichtsänderung zwischen äusserung und handlung, nicht-können, und versehen aus zerstreutheit).
dass überhaupt einwände bereits gegen eine ankündigung (die sie als ver-
sprecher, scherz, lüge qualifiezieren) möglich sind, setzt voraus, dass wir andre quellen für erwartungen bezüglich dessen haben, was ein ankündigendes wesen tun wird, als nur seine ankündigungen.
tatsächlich sind die korrekturbedürftigen fehlhandlungen und unterlassungen, nämlich nicht-ausführungen von ankündigungen, die die zweite „fehler“-reihe bilden, nur denkbar auf der grudnlage von ankündigungen, die ihrerseits offenbar nicht von vorneherein auszuschliessen waren, und denen also vertraut werden musste. (ein weiterer fall wäre der oben bereits besprochene, wo einem widerspruch gegen die ankündigung eines sprechers nachträglich von diesem recht gegeben wird – und dieser widerspruch, bis zum zeitpunkt der angekündigten ausführung, die dann nicht stattfand, nicht ausgeräumt war: jemand muisstraute also der ankündigung – ein spezialfall aus der ersten reihe.)
abfälle vom 19.4.
# wir wollen zunächst all diese einsichten etwas erläutern und noch genauer darlegen.
sowohl wahrnehmungs- als auch handlungsfähigkeit können eingeschränkt oder auch verändert sein: man kann bestimmtes nicht mehr wahrnehmen oder tun, unter umständen aber dafür anderes. (letzterer fall ist nur der vollständigkeit halber erwähnt – er kommt, bei uns zumindest, kaum vor. doch es mag anders gebaute intelligente organismen geben, für die andres gilt, und wir bestimmen unsre kategorien allgemein, nicht für besondre, kontingente humanbiologische bedingungen, weil es uns um die allgemeine bestimmung des begriffs der intelligenz (bewusstheit, geist, subjektivität, personalität, vernünftigkeit) geht.) eine fehlwahrnehmung ist die eines möglichen zustands – eine mögliche wahrnehmung: jemand könnte blind (geworden) sein, aber es könnte auch dunkel sein.
und eine fehlhandlung könnte immer auch absichtlich sein, z.b. eine absichtliche unterlassung.
# hingegen sind die ausdrücke: nicht(mehr)wahrnehmen, nicht(mehr)handeln (und nicht einfach handlungen unterlassen, was auch ein handeln ist), nicht ohne weiteres klar – zumindest, soweit dabei vorausgesetzt sein soll, dass man mit dem nichtwahrnehmenden und nichthandelnden in dieser beurteilung seiner geistigen verfassung auch soll übereinstimmen können – so, wie man mit ihm übereinstimmend zu dem urteil kommen kann, dass er nicht mehr richtig wahrnimmt oder dass sein verhalten keine realisierung seiner absichten mehr darstellt. wenn es so etwas heissen soll wie: nichts mehr richtig wahrnehmen knnen (in keiner der vormaligen dimensionen – ohne dass andre dazugekommen wären), oder dass keines der vormaligen, zur ausführung der gefassten absichten befähigten glieder mehr dem willen gehorcht – dann müsste doch wenigstens mit dem betreffenden gesprochen werden können: wenigstens der teil der wahrnehmung, durch den wir bislang uns ihm verständlich machten, und jener teil seiner handlungsfähigkeit, mithilfe dessen er sich uns, müssten erhalten geblieben sein. und er müsste beschreiben können, was er wahrnimmt, anstelle dessen, was er wahrnehmen müsste, und er müsste diese beschreibungen (dessen, was er wahrnehmen solte und nciht mehr wahrnimmt) noch verstehen können; und er müsste die absichten beschreiben, die er nun nicht mehr in die tat umsetzen kann (wie er, spätestens von, erfährt).
# es scheint also in dieser verständigungsfähigkeit mit uns ganz wesentlich ein grund dafür zu liegen, dass wir einem wesen ein nicht (mehr) wahrnehmen- und absichtenausführen-können zuschreiben – dass es sich als in den dimensionen der wahrnehmungs- und handlungsfähigkeit überhaupt als beurteilbar erweist. von dieser voraussetzung (aufforderungen und anfragen verstehen und auf sie antworten können, sich mit uns verständigen können in der beurteilung der resultate von beschreibungs- und handlungsversuchen) war ja oben bereits die rede. allerdings auch noch von einer anderen: der betreffende muss, in der prüfung, seinen wahrnehmungs- und handlungsspielraum auch ausschöpfen wollen . aus eigner absicht seine fähigkeiten erweitern (die korrekten antworten bei beschreibungsaufgaben, die ausführung von körperbewegungen auf befehl oder ankündigung von seiner seite), dürfte ihm nicht gelingen (per definitionem – denn diese erweiterung seiner fähigkeiten wäre nichts als die vorführung eines grösseren handlungsspielraums, als ursprünglich gedacht). wohl aber kann er absichtlich teile seiner kompetenzen verleugen – er kann vortäuschen, etwas nicht zu können, was er eigentlich kann.
# sowenig aber er letztgültig feststellen (und aufgrund solcher feststellungen willentlich steuern) kann, dass und ob er korrekt wahrnimmt oder akzeptierte befehle oder angekündigte absichten korrekt ausgeführt hat (vielmehr legt, was er in prüfsituationen wahrnimmt und tut, im zusammenhang mit präzisen aufforderungen und ankündigungen von seiner seite, sie zu befolgen, überhaupt erst fest, ob er über einen wahrnehmungs- und handlungsspielraum verfügt und verfügt hat, wenn dieser sich ändert oder verloren geht – und ob er weiss, wovon die rede ist, wenn man sich mit ihm darüber verständigt, was er alles nicht wahrnehmen und tun kann) – sowenig kann er, im rahmen eines ihm grundsätzlich zur verfügung stehenden handlungsspielraums (dessen grenzen er nicht nach eignem belieben hinausschieben kann) aus purer willkür, indem er seine fähigkeiten absichtlich verleugnet (bei prüfungen absichtlich fehler macht), uns beliebig lange absichtlich darüber täuschen.
(fortsetzung abfälle 19.4.)
richtiges raten als aufteilung: ein sinneskanal muss frei sein; und jemand muss doch richtig sehen. oder es werden instrumente verwendet.
richtiges, aber nicht aus eigner kraft herbeigeführtes handeln: jemand muss die absichten kennen – eine handlungsdimension (zur kommunikation) muss freibleiben; und jemand muss doch die glieder (direkt oder indirekt) steuern können, also handlungsfähig sein.
auseinanderhalten bei „prüfung“:
-ausfälle innerhalb eines gegebenen spielraums (monoton, regelhaft falsch, unregelmässig falsch): subtraktive veränderung.
-veränderung eines gegebnen spielraums: neue wahrnehmungen, neue hand-
lungsfähigkeiten: additive veränderung.
-u.u. beides zusammen.
-verlust der spielraumkategorie überhaupt: was bedeutet das?
gestörte normalwahrnehmung und behinderte normalhandlung: kategorie empfindung.
nochmals: spezialfall der halluzination, des unerklärlich richtigen ratens, der abnormen wahrnehmungsquellen.
spezialfall der bewegungsillusion, der unerklärlich richtigen (oder falschen) muskelkontraktionen, der fremdsteuerung.
der begriff einer wahrnehmungstäuschung, der alle unterliegen, hat deswegen zunächst garkeine bedeutung. dass wir, im falle bestimmter „sinnestäuschungen“, nicht imstande sind, „die dinge zu sehen, wie sie wirklich sind“, bedeutet doch bloss, dass bestimmte beurteilungen aufgrund blosser beobachtung (ohne hilfsmittel, z.b. ein lineal, ein messtab usw.), und noch dazu meist nur in ganz besonderen beobachtungspositionen, nicht möglich sind. mag sein, dass wir ohne übung und vielleicht auch mit nicht gut beurteilen können, ob stäbe mit ganz leichten knicken gerade oder geknickt sind, wenn sie an der knickstelle in wasser (oder anderen flüssigkeiten) getaucht sind.
abfälle vom 20.-23.4.
(ausserdem: parallelen zwischen den drei teil-typen. ableitung der voll-
ständigkeit der liste.
scherz+nichtkönnen: ungültigkeit bei bestehender absicht – bei nichtbeachtung zweifel an vernünftigkeit.
lüge, absichtsänderung: andere absicht wird verschwiegen; motiv dahinter muss in beiden fällen verstanden werden.
versehen: unaufmerksamkeit.)
1.reihe: eine bestehende (unterstellte) absicht wird nicht ausgesprochen;
2.reihe: eine erwartete (aufgrund von ankündigungen) absicht wird nicht ausgeführt.
wir hatten ausserdem eine liste mit kombinationen aus möglichen nicht-übereinstimmungen. vielleicht, dass wir elemente beider listen einander zuordnen können, und so zu einer definition (der einführungsbedingungen der einzelnen fehlerbegründungen) kommen?
21 unmittelbare korrigierbarkeit: versehen.
fortsetzung.
# erinnern wir uns: wir hatten oben schon herausgefunden, dass die korrektheit der lösung einer wahrnehmungs- und handlungsaufgabe (sie sei von uns, oder vom andern sich selbst aufgegeben, in form einer ankündigung) weder gegenstand des fühlens (inneren wahrnehmens) noch des wollens ist. das, was im zusammenhang mit korrektheit von beobachtung und absichtsausführung allenfalls festgestellt (wenn auch nicht gespürt) und hergestellt (herbeigeführt zu werden versucht) werden (also nicht unmittelbar gewollt werden) kann, ist die erhaltung der bedingungen korrekter wahrnehmungs- und uneingeschränkter handlungsfähigkeit, soweit sie überhaupt bekannt sind.
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anticartesianische fundamentalthesen:
1.jede mentale zuschreibung, ohne ausnahme, bezieht sich auf einen sprechakt dessen, dem sie zugeschrieben wird – einen hypothetischen, möglichen (den er unter umständen gemacht hätte oder hätte machen müssen, wenn er gefragt worden wäre) oder einen wirklichen.
2.die bedingungen der berechtigung der zuschreibbarkeit des mentalen prädikats, und mithin die glaubwürdigkeitsbedingungen des sprechakts, sind identisch mit den bedingungen der lernbarkeit (übersetzbarkeit) der in dem sprechakt verwendeten ausdrucksweise. ein mentales prädikat zuschreiben, und den sprechakt des andern übersetzen , ist dasselbe.
3.mentale prädikate, sprechakte und ihre zuschreibbarkeits- bzw. glaubwürdigkeitsbedingungen sind entweder komplex oder einfach (elementar). komplexität bedeutet, dass sie zu einfachen in analytischen (begründungs)beziehungen stehen.
versprecher, scherz/spiel, lüge/täuschung (er sagt etwas andres, als absicht; dies sagen ist kein sprechen, sondern ein instrumentelles verhalten)
versehen, absichtswechsel, nichtkönnen (er tut etwas andres, als absicht; dies ist aber kein handeln/tun; er hat nicht gelogen.)
im erwartungsrahmen: ankündigung als erfahrungsausdruck.
interne und externe konsistenzprüfung hier noch nicht möglich (d.h. irrtum ist nicht kontrollierbar).
hypothetisches vertrauen antizipiert resultate des kennenlernens des andern in gemeinsamer praxis. versuchsweise kooperation aufgrund von äusserungen.
der erwartungsrahmen (=vernunftsspielraum) folgt dem antizipierten trotzdem und holt es ein.