„empfindungen“ (besser: innere zustände vom erlebnistyp):
simulierbar und dissimulierbar (deshalb in der gleichen gruppe wie absichten: bekundung; im gegensatz zu nur dissimulierbaren, wie wahrnehmung und erinnerung, und nichtsimulierbaren, wie urteil, begriff, vorstellung)
a) empfindungen i.e.s.
1. qualitäten der „inneren“ störung von -aufmerksamkeit (bewusstheit) (beim handeln und beschreiben)(zb. durch pseudohalluzinationen, ablenkung)
-wahrnehmung (zb. echte halluzinationen, blindheit), soweit sensorische randbedingungen des (unbedingten) handlungsspielraums (spez. bei feinmotorik, aber auch lokomotion im hinblick auf ziele und hindernisse usw.) davon betroffen sind
-(unbedingtem) handlungsspielraum (beim zusammenbruch infolge eines durch anstrengung nicht mehr kompensierbaren dranggefühls: zwangshandeln, bewusst-sensorisch vermittelte reflexe)
2. propriozeption (gliederstellung statisch und dynamisch)
b) innere zustände vom erlebnistyp (im ggs. zu absicht) i.w.s.
3 befindlichkeit(1): spontane dranggefühle (brech-, husten-, niess-, juck-reiz usw.; stuhl- und harndrang; hunger, appetit, durst; müdigkeit, erschöpfung, depression; unruhe, bewegungsdrang (incl. euphorie); libido; suchtbedürfnisse; nichturteilsabhängige und durch anstrengung unterdrückbare affekte wie angst (fluchtdrang, erschrecken, usw.), oder aggression bzw. abwehr.
4 befindlichkeit (2): urteilsabhängige dranggefühle= affekte und bedürfnisse
5 einfälle, erinnerungen: absichtsbedingte innere erlebnisse
1 die empfindung steht in beziehung zu wahrnehmbarem (der typischen auslösesituation) einerseits (womit sie freilich nicht zusammenfällt: die typische auslösesituation charakterisiert die empfindung mit), und handlungsweisen (einschliesslich unterlassungen) andererseits. ihr bestehen ist wenigstens an den einfluss auf handlungen geknüpft – auch ausserhalb der typischen auslösesituation.
2 letzteres unterscheidet empfindungen im strengen sinn auch von den wahrnehmungsarten, die eine gewisse verwandtschaft mit ihnen aufweisen.
damit sind nicht jene wahrnehmungen, in speziellen situationen, gemeint, durch die ein zb. bewegungshandeln geradezu gesteuert wird: ein ausweichen vor einem hindernis zb. . dieselbe wahrnehmung nämlich kann auch herangezogen werden bei einer annäherung an das hindernis – sie legt also annäherung oder vermeidung in keiner hinsicht fest (oder jedenfalls nicht kategorisch, unbedingt) – und das unterscheidet sie von empfindungen.
auch alle nahsinne, für die im deutschen der ausdruck „-empfindung“ gebräuchlich ist, sind im sinne unsrer definition keine empfindungen: geruch, geschmack, und die sinne für wärme, mechanische einwirkung und gewebeschädigung (letztere auf inneren und äusseren oberflächen sowie inneren organen). einmal abgesehen davon, dass die fernsinne (ebenso wie die äusseren nahsinne, für die dies allerdings obligat gilt) auch in der nähe eingesetzt werden können (ohne dann zu empfindungen zu werden); abgesehen davon auch, dass es nicht die abhängigkeit von aktiven, explorations- und orientierungshandlungen ist, im gegensatz zum bloss passiven widerfahren, was die wahrnehmung von der empfindung unterscheidet; hiervon also abgesehen, könnte uns der nichtpropositionale inhalt der körpergebundenen wahrnehmung eine verwandtschaft mit empfindungen nahelegen.
in abhängigkeit von meiner eigenbewegung kann ich eine geruchsquelle nicht nur identifizieren als eine bestimmter art, sondern auch lokalisieren („irgendwo hier muss ein totes tier liegen – es riecht jedenfalls so..“); von der wahrnehmung durch fernsinne unterscheidet sich diese wahrnehmungssorte dadurch, dass fremdbewegung einer geruchsquelle nicht wahrzunehmen ist, ebensowenig wie eine lokalisierung ohne ganzkörperbewegung (sondern nur durch eine kopf- oder sinnesorgan-bewegung, relativ zum objekt, ohne bewegung des ganzen körpers).
bei nahsinnen wie geschmack und den hautsinnen sind hingegen nicht einmal mehr lokalisierung und identifikation der geschmacksquelle (des geschmeckten objekts) gleichzeitig möglich – sofern es sich dabei um ein äusseres objekt handelt, das durch die explorierende handlung („probieren“) im wesentlichen bestehen bleibt (was beim schmecken oder konsistenzprüfungen durch tasten nicht immer der fall ist); hier ist vielmehr die identifikation nur durch eine hochspezielle lokalisation, direkt am sinnesorgan, möglich. für genügend grosse und dauerhafte objekte ergibt sich dabei eine beschreibung, die der durch fernsinne vergleichbar ist (blinde!).
3 umgekehrt gibt es bekanntlich lokalisatorische momente in empfindungen – schmerzempfindungen insgesamt sind lokalisiert (wenn auch bisweilen, im fall von viszeralschmerz, nur sehr ungefähr). die entscheidende frage ist nun, wie sich die objektlokalisation von solch einer lokalisatorischen dimension einer empfindung unterscheidet.
bei den nahsinnesarten vom oberflächentyp (zu denen auch die nozizeption gehört) können wir den ort des einwirkenden objekts vom ort der einwirkung unterscheiden; als eigenschaft lokalisierbarer objekte (als eine ihrer dispositionen) können wir konsistenz, geruch und temperatur auffassen, weil die einschlägigen empfindungen mit dem objektkontakt exakt korreliert sind. diese exaktheit der korrelation verschwindet bei schmerzempfindungen, die auf objekteinwirkung beruhen (nadelstich, verätzung): empfindung und lokalisation entsprechen einander nicht mehr, ausser zu beginn des kontakts. so kann man nicht sagen, dass man eine in der haut verbleibende nadel wahrnimmt – oder das verbleiben der nadel in der haut, denn nur das eindringen, der stich, wird empfunden. aus diesem grund kann der schmerzsinn nicht zb. als wahrnehmung der lokalisation eines objekts unter der haut aufgefasst werden; ähnliches gilt für den anhaltenden schmerz nach einer hautläsion: der schmerz ist nicht dauerhaft mit der lokalisation der einwirkenden noxe und nur damit verbunden.
insofern wir diesen erlebensweisen keine zeitgleichen informationen über den zustand eines lokalisierbaren objekts ausserhalb des körpers entnehmen können, ist die (begriffliche) grenze zur empfindung überschritten.
4 damit aber stellt sich die frage erneut, wie das lokalisatorische element dieser empfindung zu deuten ist. und zwar stellt sie sich in allgemeinerer form als frage nach dem quasi-intentionalen oder –
propositionalen element: fühle, empfinde ich nicht in diesen und andern fällen, dass an einem ort (meines körpers) etwas der fall ist? diese betrachtungsweise wird unterstützt durch die analogie der anatomischen befunde mit denen für sinnesorgane: rezeptoren werden durch ein (hier lokales) geschehen gereizt – die so zustandegekommene information über neuronen weitergeleitet zu den zentren ihrer verarbeitung. das lokale geschehen, das so „wahrgenommen“ wird, kann uns der pathologe aufschlüsseln. schliesslich gibt es den sonderfall einer „falschen“ auslösung der schmerz“wahrnehmung“ durch einwirkung auf die leitungsbahn, oder prozesse in höhergelegenen zentren – eine schmerz“halluzination“ wird produziert.
das sprachspiel des „wahrnehmens“ scheint voll entfaltet – bis auf die eine „anomalie“: dass es (noch) keine position gibt, aus der, wie sonst beim wahrnehmen, wir andern denselben sachverhalt zeitgleich wie der empfindende beobachten können; oder jedenfalls keine natürliche position. ein diagnostisches instrument könnte uns das fehlende sinnesorgan ersetzen.
5 die anomalie ist darum freilich noch nicht beseitigt. denn, das diagnostische instrument ersetzt uns eben kein fehlendes sinnesorgan – es kommt nicht einfach, als sinnesorgn, zu denen dazu, die wir schon haben; vielmehr müssen wir ein andres von unsern eignen zu hilfe nehmen, das also in gewissen hinsichten ausgeschaltet ist, während wir den schmerzauslöseprozess „wahrnehmen“; im gegensatz zum schmerzempfindenden, der zb. sein auge „freihat“, während er den schmerz empfindet („den schmerzauslöseprozess wahrnimmt“). darüberhinaus aber ist er der einzige von uns, der zwischen zwei formen, dasselbe wahrzunehmen, wählen kann. das ist nicht zu verwechseln mit der ganz gewöhnlichen möglichkeit, ein und dasselbe objekt unter verschiedenen aspekten wahrzunehmen – zb. es als geräuschquelle orten können, und andererseits es sehen. die als wahrnehmung gedeutete schmerzempfindung ist nämlich der eine und einzige aspekt, die eine und einzige sorte phänomen , die uns in diesem zusammenhang das schmerzauslösegeschehen darbietet. wenn dies nicht so wäre, dürften wir ja nicht behaupten, dass wir vermöge des blicks durch das diagnostische instrument dieselbe wahrnehmung haben können wie der schmerzempfindende. aber mit dieser selbigkeit ist es dann doch nicht so weit her, wie wir behaupten – der empfindende kann eben immer zusätzlich zur im engeren sinn selben wahrnehmung (beim blick durch ein gleiches instrument wie das, das wir benutzen) eine weitere und vor allem davon unterschiedene haben, die andererseits von uns doch für dieselbe ausgegeben wird.
6 der eigentliche grund für diese schwierigkeit liegt freilich darin, dass wir das schmerzauslösegeschehen für das in der empfindung wahrgenommene ausgegeben haben. betrachten wir daher jetzt die schmerzhalluzination, also die „falsche“ schmerzempfindung, ohne schmerzauslösegeschehen; auch sie ist eine empfindung, so wie die vorherige, und für den empfindenden zunächst durch nichts von der andern zu unterscheiden; die folgende überlegung gilt übrigens für halluzinationen allgemein, also auch für solche in „klassischen“ wahrnehmungsdimensionen. der logische status dieser fehl-empfindung ist entweder ein besonderer, oder wir deuten, nach der regel „empfindung=wahrnehmung“ auch diese pseudoempfindung (bzw. im fall der klassischen wahrnehmungshalluzination, die pseudowahrnehmung) als wahrnehmung, und bestimmen ihr nach dem vorbild der echten schmerzempfindung einen gegenstand , der einer diagnostischen beobachtung zugänglich ist: den schmerzhalluzinationsauslöseprozess, ein neuronales geschehen in den afferenten fasern diesseits (vom hirn aus gesehen, „proximal“) des rezeptors. wir bekommen nun unser dilemma, das sich schon oben zeigte, verschärft: entweder unsre behauptung stimmt, dass empfindung wie empfindungshalluzination als wahrnehmung zu deuten ist – dann müssten wir eine deutung der beiden unterschiedlichen fälle als wahrnehmung finden, die den nachvollzug der phänomenalen identität (beim empfindenden) gestattet; oder wir müssen auch für den empfindenden ein unterscheidendes merkmal nennen können, das die beiden gleichen innenzustände auch für ihn, ohne weiteres, diskriminierbar macht (und zwar vom blossen aspekt her, also im augenblick des wahrnehmens, so wie es ja auch für uns gilt.)
7 nun gibt es aber jenseits dieser argumente einige einwände gegen die deutung von empfindungen als wahrnehmungen (propositionale einstellungen, intentionale psychische gebilde), die auf folgende formeln gebracht werden können und den eigentlichen grund der nichtreduzierbarkeit der einen auf die andern ins blickfeld rücken lassen:
a) das fehlen einer wahrnehmungsdimension kann auf die dauer nicht mit der korrekten vortäuschung von wahrnehmungen in dieser dimension kaschiert werden – nicht im moment es wahrnehmens; wohingegen sowohl fehlende empfindungen simuliert als auch bestehende empfindungen (wie wahrnehmungen) in gewissen grenzen dissimuliert werden können.
b) die bedeutung von empfindungsselbstzuschreibungen kann ohne vorgängige physiologische deutung, also ohne benennung eines substrats, gelernt, und, vor allem, gelehrt werden; der anlass für eine empfindungs-zuschreibung muss somit von aussen mit den mitteln des gewöhnlichen wahrnehmens, ohne weitere hilfsmittel, beobachtbar sein, und zwar für jeden zuschreiber, ohne dass freilich empfindungen mit einer gewöhnlichen und bereits bekannten sorte wahrnehmung einfach zusammenfallen dürfen.
c) die überlegungen in 6 haben bereits auf den gedanken vorbereitet: im gegensatz zu wahrnehmungen können empfindungen nicht halluziniert sein – vielmehr sind halluzinationen selber wie empfindungen zu behandeln; und zwar (falls es sich um echte halluzinationen handelt) sind es empfindungen, die die zusätzliche eigenschaft haben, wahrnehmungsfähigkeit auszuschliessen.
d) zur empfindung gehört eine sie charakterisierende und identifizierende (auslöse)situation (eine geschichte); das bestehen der empfindung ist aber nicht an das bestehen der situation geknüpft; und auch nicht an das wahrnehmen (oder die halluzination) der situation. die abtrennung der empfindung von der sie charakterisierenden (auslöse)situation ist die entsprechung zur halluzination: die „unverständliche empfindung“.
(es muss sich sagen, und einverständnis darüber herstellen lassen, dass die charakteristische auslösesituation nicht besteht, andererseits aber die empfindung. wenn die empfindung nur über die situation definiert wäre, dann wäre das nie verständlich; denn wie sollten wir verstehen lernen, dass ein wesen einmal bloss einen widerspruch, ein andres mal mit der negation der auslösesituation eine tatsache, und andererseits mit der affirmation die fehlempfindung ausdrücken will? darum benötigen wir also ein weiteres empfindungskriterium, das von der auslösesituation unabhängig gedacht werden kann, und das ist
e) die beeinflussung des (unbedingten) handlungsspielraums durch die empfindung .
8 die punkte a)-e) sind entsprechend dem ausmass angeordnet, in dem sie zum unterschied zwischen wahrnehmung und empfindung beitragen.
wir beginnen daher mit dem letzten punkt als dem wichtigsten.
es ist dabei unmittelbar, wie bei der propriozeption, die steuerung der körperbewegung involviert; mit hierher gehören dann letztlich all jene tast-empfindungen (die hier zurecht so heissen), die zur korrekten aus-
führung einer (meist feinmotorischen) handlung nötig sind – im gegensatz zu jenen, die zur charakterisierung von oberflächen- und konsistenzeigenschaften von dingen (oder objekten) dienen.
die weiteren in der anfänglichen übersicht (s.o.) genannten empfindungsdimensionen bereiten gewisse schwierigkeiten.
9 sollen zb.wahrnehmungsstörungen als (den handlungsspielraum beeinflussende) empfindungen (innenzustände vom erlebnistyp) behandelt werden?
das würde voraussetzen, dass situationen, soweit wahrgenommen, auch im handlungsspielraum eine rolle spielen, dh. in die ausführungsbedingungen von absichten mit eingehen.
wir müssen beschreibungsfähigkeit konstituierende wahrnehmung von derjenigen abtrennen, die zur ausführung und steuerung von handlungen beiträgt.
erstere taucht auf in den besonderen bedingungen für die geltung einer absicht (bei bedingten absichtsbekundungen); die (vermeintliche) (nicht)wahrnehmung der situation zählt hier zu den rechtfertigungsbedingungen dafür, warum ein realisierungsversuch (vom typ der zu der bekundeten absicht passenden) unternommen oder unterlassen wurde.
die zweite taucht auf allenfalls in der beschreibung der dimensionen des handlungsspielraums. auf diesen (bzw. auf seine beschränkung) beruft man sich bei der rechtfertigung dafür, dass ein handlungsversuch anders ausfiel, als beabsichtigt.
es sind natürlich nicht notwendig die gleichen sinnesmodalitäten in beiden gruppen vertreten. in jedem fall aber sind es nur ausfälle (und mithin auch erhaltung) von erlebensweisen, die auf den unbedingten handlungsspielraum wirken, die in diesem zusammenhang als empfindungen betrachtet werden müssen.
10 ausfall und erhaltung einer solchen „wahrnehmungsdimension mit (simultanem) empfindungscharakter“ sind gewissermassen werte auf der skala möglicher ausprägungen, die die ganze dimension ausmachen. dabei ist nochmals darauf hinzuweisen, dass das wort wahrnehmung in diesem zusammenhang nur metaphorisch gebraucht wird und die besonders enge funktionelle beziehung zur entsprechenden wahrnehmungs- (und beschreibungs-)qualität betont. das soll am speziellen fall der handlungsbezogenheit der druckempfindung gezeigt werden.
betrachten wir in diesem zusammenhang folgendes gedankenexperiment.
jemand soll einen sehr schweren körper wegschieben; es gelingt nur, wenn er sich mit beiden händen dagegen abstützt und sich andererseits mit den füssen gegen den boden stemmt. nehmen wir nun an, die druckempfindung an den händen würde verschwinden (analog für die füsse)(ohne dass es dafür einen äusseren anlass gäbe), und der ganze vorgang finde im dunkeln statt: wenn dabei keine änderung der körperstellung zu bemerken ist (und auch dafür gibt es keinen grund) – wie würde der betreffende sein erlebnis interpretieren? er könnte nicht mehr unterscheiden zwischen einem (noch erfolglosen) anarbeiten gegen ein hindernis einerseits, und der einwirkung eines (unerklärlichen) zwangs, gegen den er mit äusserster kraft anarbeitet (der kraft, die er zum wegschieben des körpers einsetzte) andererseits; eines zwanges, der entgegen seinen streckanstrengungen wirkt (allerdings müsste er die zusatzannahme machen, dass dieser zwang sofort aufhört, wenn er ihm nachgibt; und das wäre freilich höchst verwirrend, weil ungewohnt für uns. plausibler würde diese vorstellung aber, wenn wir es mit einem elastisch federnden hindernis zu tun haben, oder sogar einem seinerseits gegen den schiebenden anarbeitenden – in diesem fall würde einem nachgeben seinerseits ein zurückfedern seiner glieder in der gegenrichtung der ausgeübten kraft folgen. ohne sicht- und druckkontrolle kann er dann nicht sagen, ob dies auf ein hindernis, oder eine spontane (von woher auch immer ausgelöste) eigenbewegung seiner glieder zurückzuführen ist).
(nb eine interessante variante wäre die, wo durch pulsierende wegnahme und wiederherstellung der druckempfindungsfähigkeit (ohne kenntnis des betreffenden) bei abwesenheit einer kontrolle durch sicht oder andre fernsinne die illusion erzeugt würde, dass das hindernis an die mit gewalt in ihrer stellung gehaltenen glieder herangeführt oder wieder von ihnen entfernt würde – ohne dass sich an dem „innerlich empfundenen zwang zum wechsel der gliederstellung“ (spez. zu ihrer beugung, im betrachteten beispiel) etwas ändern müsste; die interpretation des vorgangs macht unter normalumständen natürlich keinen gebrauch von der möglichkeit, dass die empfindungsfähigkeit selbst irgendwelchen (periodischen) einwirkungen unterliegt.)
11 also: ohne druckempfindung würde es (ohne sichtkontrolle) keine unterscheidungsmöglichkeit zwischen einem äusseren und einem „inneren“ (dh. innerlich empfundenen ) widerstand gegen einen wechsel der gliederstellung geben. (nb vergleiche übrigens die bedingung der fortfallenden sichtkontrolle mit der analogen bei propriozeption.)
was aber gibt uns hier das recht, von einer druckempfindung zu sprechen?
die druckempfindung allein ist es, die die rede möglich macht von einem „innerlich empfundenden widerstand, der nicht auf ein (unsichtbar) von aussen einwirkendes hindernis zurückzuführen ist“. (das hängt damit zusammen, dass der begriff einer einwirkung von aussen an das dabei stattfindende druckerlebnis gekoppelt ist (hingegen nicht an den begriff einer räumlich erscheinenden oberfläche – diese ist damit noch nicht als körper ausgemacht, der einen gewissen eindring- und also auch oberflächenwiderstand bietet – etwas, das wir nur durch druckempfindungen feststellen können).
# was aber ist dann die druckwahrnehmung, und welches ihr funktioneller bezug zur druckempfindung ? die druckempfindung hatten wir mit isometrischen muskelkontraktionen in beziehung gesetzt – dem „anstrengenden“ versuch, einen gliederstellungswechsel gegen ein hindernis zu erzwingen. hingegen hat die druck-, in diesem fall dann: tast wahrnehmung, etwas zu tun mit isotonischen muskelbewegungen. mit den fernsinnen teilt die druckwahrnehmung die (durch gliederstellungskobinationen definierte) lokalisation des getasteten objekts im (greif)raum (im weiteren sinn dann auch im („lokomotorischen“) fortbewegungsraum: wir können von einer taststelle weg- und wieder zu ihr hingehen). tastend können wir allerdings nur sehr beschränkt bewegungen des objekts relativ zu uns selbst erkennen. dies führt zur abtrennung derjenigen sinne, die allenfalls zur untersuchung von relativ zu uns nicht bewegten objekten sich eignen, als „nahsinnen“, gegenüber den „fernsinnen“ in der engeren bedeutung: sinnen also, die auch (schnelle) objektbewegungen zu verfolgen gestatten.
was aber all diesen „sinnen“ (oder wahrnehmungsdimensionen) gemeinsam bleibt, ist die obligate lokalisatorische angabe in der beschreibung des wahrnehmungseindrucks.
# genau diese scheinen sie nun aber zumindest mit den „oberflächenbezogenen“ empfindungstypen schmerz, juckreiz und hauttemperaturempfindung (ohne tasteindruck) zu teilen. vergleichen wir die lokalisatorischen angaben in diesen fällen mit den vorigen; ihr inhalt muss ein andrer sein.
eine gewisse asymmetrie wollen wir zunächst unbeachtet lassen: diejenige, dass der empfindende die empfindungsstelle normalerweise in seinem greifraum hat, und also auf keinen fall zum aufsuchen der stelle den ganzen körper bewegen muss. die unterscheidung von tast – (bzw. greif)raum (bewegungsmöglichkeiten des tast-(bzw. greif)organs) und lokomotorischem, also den bewegungsmöglichkeiten des ganzen körpers spielt eine rolle nur bei materieller kontinuität zwischen tast(oder greif)organträger („arm“) und restlichen trägern der körperfunktion. zur definition (meta)mentaler begriffe ist eine solche kontuinuität keinesfalls generell erforderlich; wir wollen sie mithin auch nicht als kriterium für den unterschied wahrnehmung-empfindung heranziehen.
dennoch weist diese erste asymmetrie uns auf einen tatsächlich entscheidenden unterschied hin.
# die lokalisation im lokomotorischen bzw. greifraum (und eine solche liegt mit der angabe einer stelle auf der körperoberfläche vor – andre „lokalisationen“ sind nebenbei, im wörtlichen sinn von „lokalisieren“, auch garnicht denkbar) ist eine öffentliche – eine intersubjektiv nachvollziehbare. verschiedenste subjekte (den empfindenden eingeschlossen, abgesehen von bestimmten schwer erreichbaren stellen auf dem rücken – für die aber wenigstens vorstellbar wäre, wie sie (durch greifen) erreichbar gemacht werden könnten) können sinnesorgane auf diese stelle (nach den anweisungen, beschreibungen des empfindenden) richten bzw. dorthin bewegen und qualitativ gleiche objektbeschreibungen machen: die lokalisatorische angabe bei oberflächenbezogenen empfindungen gibt eine stelle im wahrnehmungsraum , dem objektiven raum, an. mit dem unterschied, dass dort normalerweise nicht, oder nicht notwendig, von jedermann empfunden wird, was der betreffende empfindet.
(in analogie zur konsistenz bzw. oberflächenform können schmerzen, juckreizerzeugung oder eine (spürbare) hauterwärmung oder -abkühlung (temperatur) auch zu den eigenschaften von objekten (im weiteren sinn auch der umgebung eines ortes) zählen. das ist es aber nicht, was wir hier zu untersuchen haben.)
# der lokalisatorische aspekt eines kälte-, wärme-, schmerz- oder juckreizes (hier verstanden als das äussere provokationsereignis) besteht zunächst einmal in der zielrichtung des durch ihn ausgelösten benehmens (manipulationsversuche am reizort; ausweichbewegungen gegenüber der kälte- oder wärmequelle) – der reaktiven verhaltenstendenz, die freilich willentlich unterdrückt werden kann. diese tendenz geht einher mit einer, wenn auch noch so geringen, einschränkung des handlungs- bzw. benehmens-spielraums; sie kann gesteigert werden bis zur völligen einengung oder gar dem verschwinden jeder anderen handlungsmöglichkeit als der, die durch den reiz erzwungen wird. und genau dieser bezug zum besonderen und durch den jeweils absichtsausführenden körper individuierten handlungsspielraum ist es, durch den die empfindung individuiert wird. so sind auch alle weiteren anomalien (gegenüber der wahrnehmungsbeschreibung) des empfindungsbekundens zu erklären; speziell der (mit absichten) geteilte der doppelten möglichkeit von simulation und dissimulation (dem, wie sich noch zeigen wird, wesentlichen grundzug aller bekundenssprachspiele, psychologisch ausgedrückt: der inneren zustände). der lokalisatorische aspekt der empfindungen vom oberflächen-reiz-typ, der seinerseits eine anomalie des empfindungssprachspiels darstellt, ist ebenfalls aufgelöst: er ist ein bestandteil der beschreibung der einschränkungen des handlungsspielraums. solche beschreibungen enthalten immer ein morphologisches element – hier speziell eines, das mit der körperoberfläche des betreffenden funktionell verbunden ist.
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# zur erledigung der zweiten der oben in abs. 8 genannten schwierigkeiten müssen wir jetzt fragen: inwiefern beeinträchtigen dranggefühle den unmittelbaren (nicht bedingten) handlungsspielraum?
im grunde genommen doch nur so weit, wie sie zu seinem (zumindest teilweisen) zusammenbruch führen. kompensation von beschränkungen des handlungsspielraums mithilfe von anstrengung macht sich hingegen nicht im unbedingten handeln bemerkbar. wir schliessen daraus, dass nur die qualitäten des unmittelbar das handeln beeinträchtigenden dranggefühls (das einen handlungs- und also auch unterlassungszwang bedeutet) in unsrer liste der eigentlichen empfindungen aufgeführt werden dürfen.
dann ist freilich die nächste frage: dürfen wir überhaupt dranggefühle, bevor sie (über ihren einfluss auf den bedingten handlungsspielraum) definierbar sind, als einflussgrössen auf den unbedingten handlungsspielraum erwähnen? das problem wäre dann nämlich, dass sie bei ihrer eignen definition miterwähnt werden müssten (als randbedingungen des sie mitdefinierenden unbedingten handlungsspielraums).
freilich können wir die drangzustände (als objektive, von dranggefühlen unterschiedene) als einflussgrössen zulassen. dann allerdings nur als durch ihre typischen (wahrnehmbaren, oder besser: berichtbaren, denn es handelt sich um längere vorgeschichten) „auslösesituationen“ charakterisierte innere „erschöpfungs“ – oder „zwangs“ – erlebnisse.
# dritte frage (und damit dritte kategorie von „empfindungen“, die sich unserer art der darstellung zu entziehen scheinen): inwiefern sind nicht überhaupt alle wahrnehmungen (wahrgenommene situationen, aussenreize, stimuli) auch in gewissem umfang empfindungsartig auf (unbedingten) handlungsspielraum bezogen? – zumindest insofern sie unmittelbares, „reflexartiges“ zwangshandeln provozieren oder auch störungen des aufmerksamkeitsniveaus beim handeln durch ablenkung. „schreck“ und „aufmerksamkeitsstörung“ sind die zugehörigen „inneren“ zustände. diese einwirkungen sind (als zumindest „teilzusammenbrüche“ des handlungsspielraums den dranggefühlen, soweit sie zum zusammenbruch des hs führen, vergleichbar, unterschiedlich ist nur die quelle: nämlich im einen fall ein äusseres ereignis (ein situationsbestandteil), im andern ein inneres geschehen vom empfindungstyp i.w.s. (eine innerlich empfundene belastung des handlungsspielraums, die nur duch anstrengung kompensiert werden kann: mithin eine einwirkung auf den bedingten handlungsspielraum).
# wie ist es dann mit einer weiteren und noch schwerer definierbaren quelle von aufmerksamkeitsstörungen (bzw. ablenkungen) bei der ausführung von handlungen? ich meine die durch denken , überlegen, phantasieren, rechnen, begriffe bilden, auch sich erinnern, auf etwas besinnen und dergleichen. wie lassen sich diese rein äusserlich charakterisieren? auf der ebene der ausserrationalen bewusstheit, deren intentionale zustände wir hier ausschliesslich zu definieren versuchen, lässt sich die innre handlung nur durch die absichtsvolle äussere unterlassung charakterisieren – die ablenkung durch sie nur als absichtswechsel während der ausführung. (erinnere: (absichts)vortäuschen (scheinbekunden), unvermögen und absichtswechsel als anomalien in version 1, die den übergang zu höheren stufen der bewusstheit begründen. zugleich mm kategorien mit entsprechenden kontrollsprachspielen. bei nichtwiederherstellung der mm beziehung bricht das bekundungssprachspiel zusammen.