Typen ideen- und geistesgeschichtlichen Erklärens TIGE

sie antworten auf die frage: warum ist idee/theorie/weltbild x entstanden, und warum gerade so und nicht anders? vor allem im letzteren punkt ist vorausgesetzt, dass die betreffenden „ideen-gebilde“ nicht in ALLEN hinsichten „determiniert“ oder „notwendig (so)“ sind, sondern in mehr oder weniger weiten grenzen hätten variieren können. dementsprechend unterschiedlich starke bzw. enge oder weite notwendigkeits-begriffe zeichnen die verschiedenen TIGE aus. die erklärungen dafür, dass ein gebilde überhaupt entstanden ist, und dafür, warum es SO entstanden, wie es ist, müssen natürlich nicht ganz zusammenfallen. beides, die existenz-erklärung und die beschaffenheits-erklärung, machen aber gebrauch von einem der möglichen TIGE (deswegen gibt es keine verschiedenen TIGE für existenz bzw. beschaffenheit). je enger und kräftiger bereits die notwendigkeit des existierens, desto stärker ist auch die beschaffenheit des gebildes davon betroffen: es war dann notwendig, dass es ein gebilde genau dieser beschaffenheit gab. andere gebilde sind gemischt determiniert: dass sie existieren, erklärt sich durch ein allgemeines, viele varianten zulassendes motiv, die spezielle beschaffenheit durch zb. besonderheiten des autors etc.

1. maximal schwache determiniertheit/notwendigkeit von existenz und/oder beschaffenheit: die warum-frage ist sowohl von den urhebern als auch uns als erklärern kaum oder nur mit allgemeinen kategorien zu beantworten:
individuelle oder gruppen-spezifische kulturelle „kreativität“, psychologische oder anthropologische erklärung.
2. schwache determiniertheit durch „muster“. die warum-frage erstreckt sich nicht auf das muster selbst (dieses wird im zweifel nach typ 1 erklärt), und wird beantwortet durch verweis auf eine nicht mehr erklärbare (verstehbare) regelmässigkeit, die sich im handeln der urheber von ideen durchsetzt; gewonnen wird das muster durch vergleichendes registrieren und beobachten von „reihen“. die betreffenden regelmässigkeiten können, müssen aber nicht den autoren bekannt sein.
traditionen, „beeinflussung“ (b.slinien) durch ältere „werke“ oder lehrer/schüler-zusammenhänge („denkschulen“), idealtypen nach weber, denk- und kulturstile, mentalitäten (longue duree-gebilde) usw.
(beachte, dass es auch als auf tradition oder einem lebens-stil beruhend angesehen werden kann, dass man überhaupt gebilde eines bestimmten typs, zb. metaphysiken usw. hervorbringt. am anfang steht zb. ein autor, der das externe betreffende genre (für das es weiter keine notwendigkeit gibt) „erfindet“).
auch hinter erklärungen dieses TIGE stecken allgemeine psychologische und anthropologische annahmen.
2a) varianten dieses typs sind erklärungen von einzelgebilden aus der psychologischen struktur bestimmter gruppen und deren „charakter“, der ihre urheber angehören: rasse, nation/volk („nationalgeist, volksgeist (herder, hegel, völkerpsychologie), oder angehörige einer generation, epoche (zeitgeist). der charakter selbst wird normalerweise aus der reihe seiner äusserungen „erklärt“.
3. determinierung durch funktionale zusammenhänge. (wissens- u.a.) soziologische erklärungen.
dieser TIGE setzt eine ungezielte produktivität von ideengebilden nach 1 und 2 voraus, die dann durch funktionale prozesse einer selektion ausgesetzt werden, die nur bestimmten gebilden ein überleben bzw. ausgestaltung und ausbreitung gestatten: sie kommen so, wie sie sind, vor, weil sie (nachdem sie erst einmal produziert sind) sich „erfolgreich“ durchsetzen, weil ihre träger sie (und sich) durchsetzen (so zb. zt.kuhn), oder weil sie zur internen stabilisierung und durchsetzung und behauptung nach aussen von gruppen und gesellschaften taugen. die gründe der wirk-zusammenhänge, die dabei zugrundegelegt werden (zb. „legitimation“, und was als solche anerkannt wird von bestimmten adressatengruppen), werden dabei ganz ähnlich wie nach TIGE 2 vorausgesetzt (als gesellschaftlich anzutreffendes verhaltensmuster , wie die produktion der (zb. legitimierenden) ideen; nach TIGE nr.3 werden also bloss die „funktionellen“ verknüpfungen (dies dient als legitimation in dieser gruppe…) und selektionsprozesse  (…und wird deshalb allen anderen ideen vorgezogen, tradiert und gelehrt) erklärt.
spezialformen von TIGE 3 sind spezielle formen funktioneller zusammenhänge:
3a) diskurstheoretische: die selektierende funktion besteht in disziplin- und traditions-übergreifenden „einheitszwängen“ einer diskursformation, eines abstrakten denkstils; DASS es dieses motiv gibt, wird aber nicht einfach nur hingenommen, sondern als notwendige funktion behauptet (daher unterschieden von 2);
3b) ideologie-theoretische und -kritische: die idee ist ideologie, also nicht nur funktional „passend“ und zweckmässig, sondern dies auf spezielle weise: sie gehorcht einem (latenten, den urhebern nicht notwendig bewussten) machtmotiv, und täuscht gegenspieler in einer weise, die deren „interessen“ schädigt und denjenigen der urheber bzw. befürworter und träger der idee nützt.
3c) eine spezielle form dieser erklärungen sind psychologische, speziell psycho-analytische, die etwas wie „massenhafte selbsttäuschung“ (mit oder ohne täuschung durch einen urheber, der die täuschung durchschaut) unterstellen, und die idee als massenhaft individualpsycholgischen motiven nützend erklären.
4. determinierung durch jeweils gegebene inspirierende oder plausibilisierende zeitgenössische anschauung und erfahrung (soweit ihre anwendung nicht bereits nach 2 determiniert ist). die „naheliegenden“ erfahrungsmuster werden als in einen schwach rational motivierten rahmen hineinmontiert aufgefasst, zb. das allgemeine muster des erklärens; dieses ist rational determiniert – aber in seiner allgemeinheit nur sehr schwach – nach diesem TIGE funktionieren viele „aufklärungstheorien“ für vor-aufgeklärte weltbilder, soweit sie nicht TIGE 3b) benutzen. der mangel dieses TIGE ist, dass er alles, was nicht in die allgemeine form der „schwachen“ rahmen-rationalität passt, als durch erfahrung determiniert ansieht, und zb. keine folge von rationalen „rahmen“ (entwicklungen des erklärens selber) wahrnimmt. dieser TIGE kann aufgefasst werden als eine speziell anthropologisch-kognitive variante von 3: die funktionelle organisation unseres kognitiven apparats sorgt dafür, dass erfahrungsstände bestimmter art und inhalte in dieunddie ideen münden (durch diese ideen „verarbeitet“ werden).
4a) spezialformen sind kognitions- und entwicklungspsychologische, auch biologistische erklärungsmodelle, die den latent naturalistischen rahmen dieses erklärungsmodells („wie wir erklären und was für ideen wir haben, ist ausfluss der kontingenten biologischen funktionen unseres gehirns“) offen aussprechen (zb. auch: evolutionäre erkenntnistheorie);
4a1) dasselbe, aber zeitlich „dynamisiert“, sind TIGE, die entwickungsschemata „ontogenetischer“ kognitions- oder moralentwicklung, zb. nach piaget und kohlberg, auf geschichte „projizieren“ (zb. dux, hallpike, und kohlberg-“anwender“).
5) TIGE, die historisches LERNEN berücksichtigen bzw. erklären: alle vorangegangenen TIGE unterstellen maximal zwei erklärungsglieder, den allgemeinen verarbeitungsmodus und das spezielle material, anschauungen und erfahrungen, die im biographischen horizont von individuen oder „zeitgenossen“ liegen; sie unterstellen NICHT, dass einzelpersonen oder gruppen historische erfahrung überblicken, und darum ihre verarbeitungsmodi bewusst ÄNDERN. von seiten des interpreten erfordert dies die einführung einer übergeordneten regel oder eines modus, der wiederum solche übergänge erklärt.
viele speziell historische theorien, die etwas „aus seinem gewordensein“ oder seiner „vorgeschichte“ erklären, arbeiten mit diesem TIGE. die lern-regeln, die dabei unterstellt werden, sind common sense oder „allgemeinmenschliche“; speziell reflektiert in hermeneutischen theorien des „verschmelzens unseres mit dem historischen sinn-horizont“ usw. (diese theorien können dann natürlich, gering abgewandelt, auch zur quelle von erklärungen dafür werden, warum historische sinn-horizonte plötzlich ein notwendiges „verstehens“- „verhältnis“ zu ihren „vorgängern“ entwickeln. allerdings unterstellt dies nicht einfach eine hermeneutik des vergleichs aufeinander abzubildender lebenswelt-abteilungen, und des passiven konstatierens von unterschieden und gleichheiten (wie allerdings leider in der klassische hermeneutik unterstellt: alles, was nicht gemeinsam ist, ist unverständlich), sondern ein verständnis für fortgeschrittene sinn-horizonte, die ein verständnis für „zurückgebliebene“ haben, und das, was ihnen (noch) fehlt; unterstellt also die idee einer überbrückung von sinnhorizont-differenzen durch vemittlung fehlender erfahrungsstücke oder ihrer  resultate.)
normalerweise treten erklärungen dieses typs auf als solche von etwas als „konsequenz des eindrücklichen scheiterns seines vorgängers“. in einem gewissen horizont können so „differenzierungsprozesse“ anhand fortschreitender erfahrung beschrieben werden; dabei ist meist unterstellt, dass die RICHTUNG dieser prozesse (die nächste zu probierende idee) sich irgendwie nach common sense regeln aus der jeweils vorliegenden vermehrten erfahrung ergibt; es handelt sich also nicht einfach um um-lernen, sondern um dazu-lernen. parallele zu 4 ist aber, dass eine gleichbleibend schwach-rationale, common-sense-instanz existiert, die relativ passiv-vernünftig auf den anwachsenden erfahrungsschatz antwortet. hierher gehören alle modelle einer (empiristischen) (natur)wissenschaftsgeschichte, bzw. das verständnis der sich selbst empiristisch verstehenden naturwissenschaften von ihrer vorgeschichte, die kumulative empirie als (letztlich) wesentliches movens auch bezüglich der inhalte unterstellen, bis hin zu modifizierungen a la kuhn (anomalien-häufung führt zu paradigmen-wechsel; bei kuhn ist das neue paradigma inhaltlich nicht positiv durch die vorliegende gesamt-erfahrung begründet) oder lakatos.
5a) ein spezielles betätigungsfeld für diesen TIGE ist die „quellenkritik“, also die beurteilung der glaubwürdigkeit historischer historiker und ihres blickes auf bereits für sie historisches material. hier entfaltet sich automatisch die elementarsituation zur anwendung des TIGE 5, nämlich die erklärung der konsequenz, die historische subjekte aus der betrachtung für sie selbst geschichtlicher epochen ziehen (soweit diese subjekte die betreffende vor-geschichte tatsächlich als geschichte, also resultat menschlichen handelns und kooperierens, und seiner absichtlichen und nichtabsichtlichen resultate, behandeln). 5a), die schwach-rationale „durch fortgeschrittene erfahrung“ motivierte ex-post-betrachtung historischer subjekte (bzw. daraus resultierende verhältnisse zu „vergangenen“ gebilden), ist zu unterscheiden von 3b) ideologie-und motiv-kritischer quellenkritik.
TIGE nr. 5 berücksichtigt im allgemeinen einzelne übergänge bzw. geschichtliche verläufe, ev. in kombination mit TIGE 2/3 als „hintergrund“. TIGE 5 versucht hingegen nicht, die „ganze“ geschichte zu erklären, bzw. „allgemeine“ abläufe und verlaufstypen als resultat sich verlängernder historischer erfahrung darzustellen.
dafür gibt es insofern eine gewisse berechtigung, als „universalgeschichte“ eine relativ moderne errungenschaft ist.
sofern reaktionen auf (kumulative) vor-erfahrung nicht mit common-sense-regeln verstanden wird, sondern auf sub-rationale muster und motive zurückgeführt wird, gehören die betreffenden erklärungen in rubrik 3, wenn es sich um „funktionelle“ reaktionsmuster handelt, oder 2, wenn es sich um schiere ablaufs- und verlaufsmuster handelt.spezialformen solcher „universalgeschichtlichen“ TIGE3-theorien wären: webers rationalisierung, elias zivilisationsprozess. ebenso „funktionelle“ theorien des „kulturellen“ gedächtnisses (des tradierens) a la assmann. der unterschied zur schwach-rational „nachvollziehenden“ und „verstehenden“ betrachtung historischer verhältnisse zu historischem ist: in typ-3-theorien wird den zu erklärenden gebilden keine formelle trennung in erzählbare, „rechtfertigende“ geschichte, und gezogene konsequenz unterstellt, und die gezogene konsequenz wird auch nicht als „aus damaliger sicht verständlich“ (wir hätten sie auch gezogen) betrachtet (diese kategorie kommt nicht vor: rationalisierung und zivilisierung, ebenso wie zb. das marxistische geschichtsbild, implizieren kein „verständnis“ für die handlungen der akteure, und erklären das wesentliche des geschichtsprozesses auch nicht als resultat von deren common-sense-reakionen auf historische erfahrung.)
universalgeschichtliche ablaufsmuster sind geschichtstheorien, die epochen-übergreifende „formen“ unterstellen, die sich wiederholen, zb. biographische metaphern (jugend, reife, alter, tod einer kultur oder epoche; zb. spengler, toynbee u.a.), oder immergleiche (aber nicht erklärungsbedürftige, sondern bloss durch vergleich gewonnene) ablaufsmuster, wie zb. „imperiale überdehnung“; hiervon eine spezialform sind „erklärungen“ geistiger gebilde aus geographischen und klimatischen besonderheiten, wohinter sich meist ein (in engen grenzen bisweilen berechtigtes) stereotyp über damit verbundenen „notwendige“ verlaufs- oder einstellungsformen (oder auch -hemmungen) verbirgt: „lage“ (isoliert, durchgangsstation, zentrum/peripherie, einflusszonen); wandern von „kulturschwerpunkten“ (mit der konsequenz der beeinflussung durch die jeweiligen lokaltraditionen) usw usf. im allgemeinen stellt diese „dynamisierung“ und „historisierung“ nur eine verzeitlichung von TIGE2-mechanismen dar.
diese denkmuster der allgemeinen, politischen und kultur-geschichte sind zt. auch in der geistesgeschichte anzutreffen.
diese ergänzungen zu TIGE 2 und 3 sind ihnen u.u. als eigene TIGE jeweils anzufügen.
6) den historisierten 2+3- bzw. schwach-rationalen 5-TIGE tritt gegenüber die rationalistische oder metaphysische universal-geschichte (geschichts-philosophie, (ideen-)geschichts-betrachtung), die ein inhalte determinierendes und gegen abweichungen sich durchsetzendes „starkes“ durchgehendes, gerichtetes (fortschritts-)verlaufsmuster unterstellt; das muster ist nicht (bzw. KANN nicht…) empirisch gewonnen (werden, s.u.), sondern apriori gerechtfertigt. konkrete episoden (übergänge) und gebilde werden im lichte des musters INTERPRETIERT (so wie in metaphyischen natur-konzepten naturvorgänge interpretiert werden), und ev. („um so schlimmer für die tatsachen“) als „fäulnis“, stillstand, verrücktheit (wie bei marx) usw. beschimpft.

((es muss strikt zwischen „deterministischen“ metaphysiken, die solche TIGE6 bloss enthalten, und hermeneutischen theorien (oder nicht-deterministischem gebrauch von geschichtsmetaphysiken) unterschieden werden: eine hermeneutische theorie erklärt existenz und beschaffenheit von gebilden nur isofern, als sie verstehbar sind, und „kausal“ als resultat verstehbarer, absichtlicher erzeugungsakte (mit der unterstellung, dass abweichungen spätestens beim darauf aufmerksam machen von den akteuren korrigiert worden wären). sie sagt aber nichts darüber, dass und aufgrund welcher (materieller) bedingungen es solche akte, akteure gibt, gegeben hat oder geben wird. in diesem sinn ist sie nicht deterministisch, sondern explikativ: sie sagt (verbindlich), was es heisst, dass etwas verstehbar ist; sie sagt nicht, dass es verstehbares in der welt gibt oder geben muss.))

diese theorien behaupten (im unterschied zu rein abstraktiv-empirisch gewonnenen ablaufsmustern, die sich schon wegen ihrer notwendigen wiederholbarkeit (um ein muster bilden zu können) nicht auf die (nicht-zyklisch verstandenen anteile der) universalgeschichte beziehen können):
a) notwendigkeit von einzelstadien,
b) ihr „notwendiges auseinander hervorgehen“ (durch +/- krisenhaftes scheitern des voraufgehenden stadiums bzw. gebildes)
c) notwendige gerichtetheit dieses prozesses.
(beispiele, neben den naheliegenden hegel+marx: auguste comte („dreistadiengesetz“); achsenzeit-erklärungen, modernisierungstheorien. insgesamt, da sehrr anspruchsvoll, kein sehr häufiger, oder wenn, dann roh und fehlerhaft umgesetzter TIGE-typ.)
die kategorie c) ist die zentale, a und b sind eigentlich daraus abgeleitet. kategorie c) ist die FEHLENDE in TIGE5-erklärungen des zb. (natur)wissenschaftlichen fortschritts: woher kommen die je nächsten paradigmen/hypothesen usw.? die „naive“ empiristische (wissenschafts- usw.)geschichtsschreibung antwortet: aus der kumulativen erfahrung. sie leugnet damit das evidente auftreten von, durch kumulation nicht erklärbaren brüchen als konsequenz der immenanten (schwach-rationalen) holistischen „einheits- und system- bzw. systematisierungszwänge“ der theoriebildung. kuhn, lakatos u.a. füllen das erklärungsloch durch rückgriffe auf (logisch, begrifflich) „primitivere“ TIGE 1-3. um „auf der höhe“ des erklärungsniveaus von TIGE4 zu bleiben, muss dem commonsense-umgang mit erfahrung eine starke zusatzregel zur erklärung der („verstehbaren“) „gerichtetheit“ von entwicklungsprozessen (verstanden als lerprozessen) hinzugefügt werden.
TIGE6-erklärungen treten, wie schon angedeutet, in ein notwendiges spannungsverhältnis zur zu erklärenden faktengeschichte: sie können die fakten nur „kausal“ bzw. als notwendig erklären, soweit sie sich als realisierung des schemas interpretieren lassen (diese betrachtungsweise der universalgeschichte wird übrigens von der „deutenden“ psychoanalyse auf die lebensgeschichte übertragen (wobei diese auf die nötige komplexität aufgeblasen wird durch die angeblich aufbewahrten unbewussten spuren, die in beliebiger vielfalt nachträglich pro-duziert (im doppelten sinne von: zutage gefördert, und erfunden) werden müssen, um entsprechende „genetische“ deutungen zu ermöglichen).
die kausale notwendigkeit wird dabei von dem allgemeinen, apriorischen übergangsschema auf das jeweils darunter passende faktum (eines krisenhaften, historischen „paradigmenwandels“) übertragen.
TIGE6-erklärungen sind imstande (und erheben entsprechende ansprüche), übergreifende ähnlichkeiten zwischen entwicklungsprozessen (revolutionärer paradigmenechsel) verschiedenster kulturkreise (über mehrere epochen weg) zu erklären. was sie weniger gut können, ist, die unterschiedlichkeit und einzigartigkeit besonderer verlaufsformen zu verstehen.
6a) eine besonderheit dieses „philosophischen“ TIGE ist die erklärung ganzer abfolgen von geistes-epochen aus einer ur-idee, einer kultur-prägenden „vor-entscheidung“ (bei uns vorzugsweise „griechisch“oder „christlich-jüdisch“), die sich u.u. wiederholen kann; die einordnung in TIGE6 ist dadurch gegeben, dass dieser TIGE paradigmenwechsel vor allem erklärt als „versuch, die anfangsidee angesichts sprengender erfahrung aufrechtzuerhalten und „revolutionär“ den neuen umstände anzupassen“. die häufigste version dieses typs ist aber nicht die neutrale und „kulturprägende (wenn auch nicht per se singuläre, sondern prinzipiell wiederholbare) ur-idee, sondern…
6b)… der philosophische „sündenfall“,der ur-FEHLER. dieser fehler wartet, durch all seine chamäleonshaft mäandrierenden, revolutionär-paradigmenwechselnden entwicklungs-abwandlungen hindurch auf seine demnächst stattfindende korrektur, die irgendwie mit einer rückkehr zum ausgangspunkt, aber irgendwie geläutert, auf höherem niveau, zusammenfällt. heidegger, rousseau, auch marx.
6a und 6b sind letztlich die formen, in denen sich das scheitern von TIGE6-erklärungen manifestiert, wenn es um historisch einzigartige fortschritts-modelle geht, die nicht mit dem einfachen, rationalen universalgeschichtlichen modell erfasst werden können, und für die man (ähnlich wie in TIGE4 angeischts des scheiterns) auf primitivere TIGE zurückgreifen muss).
7) die rationale rekonstruktion: in der primitiveren version arbeitet sie mit evidenten, intuitiv einsichtigen logischen prinzipien, die einen paradigmenwandel erzwingen, in der fortgeschritteneren version werden die intuitionen gerechtfertigt bzw. systematisiert.
TIGE7-erklärungen haben einen maximal ausdifferenzierten vernunfts-begriff, und können erklären,
a) warum auch singuläre erfahrungsverläufe konvergierende resultate haben;
b) wie die besondere ausgestaltung des neuen paradimas angesichts bestimmter singulärer erfahrungsverläufe zu erklären ist;
c) speziell erklären sie darum auch die abwandlungen und wiederholungen der paradigmenwechsel eines bestimmten typs in einem „kulturkreis“, und, noch spezieller,
d) auch die verlaufsformen von regressiven und „verfalls“-prozessen bei traditionsverlusten usw.
(TIGE 6 hingegen greifen nur bei der erklärung von in ihrem sinn „progredienten“ phasen ud deren hervorbringungen. wenn sie (erklärende) ursachen bzw. bedingungen für fortschritte (in ihrem sinn) anbringen, dann immer nur als solche, deren realisierung abgewartet werden muss. der anstoss kommt meist zufällig, nicht notwendig als folge eines zwischenzeitlichen erfahrungsverlaufs. wenn im rahmen der erklärungen vom typ rationaler rekonstruktion auch der paradigmenwechsel (sein spezifischer verlauf und inhalt) noch aus erfahrung erklärt (begründet) werden soll, bzw. sein ausbleiben als NOTWENDIGKEIT (ein notwendiges spezifisches noch-nicht, das nicht einfach immer wieder unspezifisch damit erklärt wird, dass der alle entscheidende anstoss für den nächsten übergang „noch nicht“ stattgefunden hat (es wird vielmehr erklärt, warum er noch nicht stattfinden KANN: eine erklärung, die marxisten in konkreten politischen entscheidungssituationen immer wieder gerne aus ihren systematischen historisch-materialistischen grundlagen (in anwendung auf eine historische politische situation) abgeleitet HÄTTEN, aber niemals so geben konnten (deswegen pseudo-erklärungen ex post der art „die situation war noch nicht reif“, oder die bekannten tiraden im falle unerwarteten „zurückbleibens der situation hinter den möglichkeiten“ usw.).
dies impliziert, da der paradigmenwechsel schlechterdings nicht nach demselben erfahrungs-verarbeitungs-regelwerk vor sich gehen kann, wie die erfahrungsverarbeitung nach dem alten, zu überwindenden pardigma, dass es in rational rekonstruierenden theorien eine zweite dimension der erfahrungs-abhängigkeit geben muss: aufmerksamwerden durch erfahrung, dass am (jeweils) alten paradigma etwas nicht stimmen kann (in kuhns terminologie: die anomalien im erfahrungsverlauf verweisen auf einen fehler in den normativen grundlagen. da kuhn keine normativität anerkennt, kann er dies natürlich so nicht ausdrücken.
eine weitere implikation, die ich nur andeute: wenn die zugrundeliegende norm dieselbe sein soll, durch alle wandlungsprozesse hindurch, und der inhaltlichen bestimmung durch kumulierende erfahrung entzogen (was dasselbe ist): dann kann die erfahrungsabhängigkeit des paradigmenwechsels, wenn sie die norm nicht verändert, nur eine in unserem verhältnis zur norm sein: die krisenhafte erfahrung LENKT UNSERE AUFMERKSAMKEIT AUF DEN INHALT DER IMMER SCHON VORHANDENEN NORM, motiviert uns, uns auf die norm zu besinnen. warum es die möglichkeit des verfehlens der norm (unvollständigkeit, konfusion usw.) gibt, und die erfahrungsabhängig gerichtete, allmähliche korrektur (umgekehrt das zunehmende, durch erfahrungsanstoss motivierte bewusstwerden der nor): das zu erklären ist die zentrale aufgabe eines TIGE7-erklärung.


einleitende vorbemerkung.
historische fragestellungen scheinen sich aus meiner sicht auf folgende muster reduzieren zu lassen:
1. warum unterliess A handlung a? (es wäre zu erwarten gewesen; er hat es nicht getan.)
2. Handlungsweise b kann nicht stattgefunden haben, denn sonst wäre B der fall gewesen. (es wäre zu erwarten gewesen, es ist nicht geschehen; es gibt keinen anderen grund, weshalb b hätte unterbleiben sollen.)
3. a) weshalb wurde handlungsweise c aufgegeben (abgebrochen, unterbunden/unterlassen, obwohl es nichts ihr entgegenwirkendes gab? (es wäre zu erwarten gewesen, dass die sie ausführenden sie ohne solchen widerstand beibehalten hätten. usw.)
b) weshalb wird handlungsweise d unterlassen, angesichts der Umstände D (sie wäre zu erwarten gewesen.)

also immer:
ETWAS ERWARTBARES UNTERBLEIBT – daraus ergibt sich die frage.
(fragestellung 1: es unterbleibt, punkt.
fragestellung 2: es unterbleibt, ALSO ist eine der notwendigen bedingungen, aus denen die erwartung abgeleitet werden müsste, nicht erfüllt.
fragestellung 3a: etwas erwartbares (etwas, dessen fortsetzung hätte erwartet werden müssen) unterbleibt bzw. wird unterlassen bzw. gelassen, obwohl es keine bekannte oder erkennbare notwendigkeit/gründe dafür gibt, es zu unterlassen.
fragestellung 3b: etwas erwartbares unterbleibt, ALSO muss es hindernisse geben.)

noch abstrakter:
1: die erwartete fortsetzung einer praxis (oder anwendung einer praktischen regel) unterbleibt, obwohl es gute gründe DAFÜR gibt, sie fortzusetzen;
3: dasselbe,…. obwohl es KEINE guten gründe DAGEGEN gibt;
2: die erwartete änderung einer praxis (eine neue handlung oder einstellung) unterbleibt, obwohl es hinreichend gute gründe (zb. i.s.v. erwünschtheit, fähigkeiten) bei den akteuren dafür gibt/ zu geben scheint/ hypothetisch unterstellt werden, es zu tun (deshalb der rückschluss, dass eine der erwartbaren bzw. zu unterstellenden notwendigen oder ermöglichungs-bedingungen doch nicht erfüllt ist: sie konnten es eben DOCH NICHT; sie wollten es eben DOCH NICHT).
4: dasselbe,….  (deshalb der rückschluss, dass zu den an sich hinreichend guten gründen bzw. erfüllten ermöglichungs-bedingungen zusätzliche, sonst nicht zu erwartende hindernde gründe oder bedingungen hinzugekommen sind: sie hätten gekonnt, und an sich auch gewollt; aber sie konnten bzw. wollten aufgrund derundder zusätzlichen umstände DANN DOCH NICHT).

am abstraktesten:
vermeintlich/erwartbar gute gründe für fortsetzung oder änderung/neueinführung einer praxis bestehen, haben aber nicht die dazu passende konsequenz (sondern offenbar gelten andere gründe, die dann zu nicht-fortsetzung oder nicht-änderung/nicht-einführung führen bzw. diese erklären; diese anderen gründe müssen gesucht werden);
nicht-fortsetzung oder nicht-änderung/ nicht-einführung finden statt, obwohl es keine dazu passenden gründe gibt (sie müssen also gesucht werden).
KURZ: bekundete und/oder (von uns als vernünftig den akteuren unterstellte) gründe und manifestes handeln passen nicht zueinander.

es gibt demnach zwei fragerichtungen für „erklärungen“ von „erklärungsbedürftigem“, weil im rahmen der bekannten begründungsstrukturen unerwarteten:
– welche anderen gründe, als die die getäuschte erwartung (dies kann auch eine hypothetische erwartung sein, wie in fragestellung 2) begründenden, stecken dahinter?
– welche gründe stecken überhaupt dahinter, angesichts dessen, dass man aufgrund der gegebenen begründungs- und erwartungsstruktur nichts derartiges erwarten konnte, und wenn, es nicht als begründet verstehen kann?

„daran schliessen sich fragen an:
f1: wie und wodurch sind unsere erwartungen bezüglich des regelsystems der historischen akteure begründet? warum geben wir diese erwartungen  nicht auf, angesichts des unterbleibens des erwarteten (warum sehen wir das unterbleiben nicht einfach als falsifikation unserer regel-unterstellung an, dh. als  widerlegung des den akteuren unterstellten, unserem verstehen und erklären hypothetisch zugrundegelegten regelsystems, aus der wir das „eigentlich“ zu erwartende handeln bzw. einstellung usw. erschlossen haben?)
allerdings: dann müssen wir mit der abgewandelten regel-hypothese auch alles bisherige neu erklären.
schliesslich haben wir unsere übergeordneten regeln und die daraus abgeleiteten erwartungen auch nicht ohne grund.
bevor wir solch weitreichende schritte unternehmen, gibt es erstmal zwei weitere möglichkeiten:
f2: wenn die übergeordnete regel des erschliessens also NICHT aufgegeben wird, muss die abweichung bzw. das unerwartete „erklärt“ werden, nämlich normalerweise so: entweder, die regel konnte nicht angewandt werden (es liegt garkein anwendungsfall der erwartungs-begründenden regel bzw. hypothese vor, sondern eine anomalie); oder: die vorgeschichte bzw. der anwendungsfall der regel weicht von „gewöhnlichen“ oder bisherigen fällen ab, die regel bzw. der regelapparat wird auf diese andere situation aber genauso angewandt wie sonst auch (dh. die abweichung erklärt sich durch die besonderheit der regel-anwendungs-situation).
f3: speziell die fragestellungen 3a bzw. 3b legen KRITISCHE oder GRENZ-ERKLÄRUNGEN nahe, die mehr oder weniger korrigierbare verletzungen des unsere erwartungen begründenden regelsystems unterstellen: „schlechte“ gründe, etwas aufzugeben, statt es fortzusetzen, was an sich gut begründet wäre; „schlechte“ gründe („unnötig hindernde“), etwas anzufangen, obwohl es an der zeit wäre (dh. alle an sich und in unseren augen guten gründe dafür gelten), und alle bedingungen erfüllt wären.
die grenz-erklärung, die immer auch herangezogen werden kann, ist: dass das verhalten der akteure kein nach irgendwelchen unterstellbaren regeln aus ihrem wissen und ihrer situations-wahrnehmung bzw. kenntnis abgeleitetes, also damit (von ihnen) begründbares oder angesichts möglicher kritik korrigierbares HANDELN ist, und in diesem sinn also auch nicht rational erklärbar (rekonstruierbar)  bzw. verstehbar ist.
die kritische erklärung unterstellt tendenziell kontrafaktische konditionale der art: wenn die akteure auf diesunddies aufmerksam gewesen wären, hätten sie die zu verstehende (mangelhafte) praxis (handlung, handlungsweise) unterlassen.)
eine typische grenzerklärung ist die, die den akteuren irrationalität unterstellt (pathologisch, handeln im affekt).
weitere grenzerklärungen sind mit rationalität vereinbar, indem sie den akteuren eingeschränktes wissen, eingeschränkte oder mangelhafte begrifflichkeit bzw. begriffsanwendung (dachten noch nicht an…, hatten den X-begriff noch nicht; zogen die konsequenz nicht aus…), oder eingeschränkte handlungsspielräume (nicht können) unterstellen, die für sie „selbstverständlich“ sind, sodass der mangel daran (der für uns nicht selbstverständlich ist) ausdrücklich für uns hervorgehoben werden muss.

beim verstehen generell, und speziell beim verstehen des handelns von angehörigen anderer kulturen und entwicklungsstufen, also speziell beim historischen verstehen und „rationalen“ (begründungs-nachvollziehenden, -rekonstruierenden) erklären, arbeiten wir somit mit 3 stufen:
1.stufe: wir unterstellen für bestimmte zeiträume und personen durchgehend gleiche regelsysteme für die ableitung von plänen ((ebenso: von forderungen (an andre) und (auf erklärungen des handelns und der motive andrer beruhender) erwartungen bezüglich dessen, was andre tun werden)) aus bekannten tatsachen (also dem (subjektiv dafür gehaltenen) erfahrungswissen und der situationswahrnhemung der aktuere), bzw. begründung der pläne usw. MIT den dafür relevanten, bekannten tatsachen usw.
2. stufe: dies unterstellt, erklären wir vor allem anders als erwartet ausfallende handlungen mit besonderheiten der situation, die regelanwendungen „verständlicherweise“ vorübergehend unmöglich machen (so, dass sich die akteure selbst darauf berufen würden), oder die anders sind als bisher gewohnt.
3. stufe: wenn das zu unterstellende regelsystem, angewandt auf die unterstellten kenntnisse der akteure, kein zusammenpassen von (damit zu rekonstruierender) begründung und manifestem handeln (reden usw.) bzw. tatsächlichem begründen der akteure erkennen lassen, greifen rationale-defizit-zuschreibungen, entweder im sinne des FEHLERS, der MANGELNDEN ÜBERSICHT (nicht vorhergesehene, unbeabsichtigte nebenfolgen), oder des (entgegenstehenden) INTERESSES, der fremd- und selbstTÄUSCHUNG usw., oder aber psychologisierende, aufmerksamkeits- und denk- bzw. wahrnehmungsfähigkeit, auch willensstärke und steuerungsfähigkeit (die strafrechtlichen kategorien) einschränkende irrationalitäts-zuscheibungen (affekt, pathologisch).

all diese stufen gibt es auch beim rational-verstehenden erklären von angehörigen unserer eigenen kultur bzw. gruppe, nur dass HIER, in unserer eigenen kultur, das regelsystem auch mehr oder weniger unser eigenes ist, und wir es DORT, für die historischen akteure oder angehörigen einer anderen kultur, „empirisch“ aus ihren handlungen und begründungen und bekundungen ermitteln und rekonstruieren müssen. in dies empirische herausfinden gehen aber bereits „interpretierende“ (rational rekonstruierende) vorstellungen des empirischen historikers ein, gründe welcher art überhaupt hinter den handlungen und bekundungen der fremden akteure stecken könnten – für welche regel- und motiv-kategorien er also unter umständen nach ihren möglichen „belegungen“ in der jeweiligen historischen „lebenswelt“ suchen muss, um das regelsystem der akteure zu rekonstruieren.
der grosse mangel dabei ist, dass die akteure in ihren bekundungen in den quellen normalerweise nicht explizit aussprechen können:
a) was für sie selbstverständlich ist, für uns aber nicht, und umgekehrt;
b) was ihnen an begriffen, institutionen usw. FEHLT, woran sie nicht gedacht, und was sie nicht an errungenschaften ausgebildet haben (speziell, wenn WIR, im gegensatz zu ihnen, diese für eine nicht-erwähnenswerte „anthropologische“ selbstverständlichkeit halten, weshalb uns ihr fehlen nicht auffällt).
so gibt es den fehler des voreiligen verständnisses oder unverständnisses (im fall a), dh. das hintergrunds-regelsystem der akteure wird als unserem zu ähnlich, oder als zu wenig regulär und (deshalb) als zu wenig oder überhaupt nicht rekonstruierbar, also „gänzlich fremd, bizarr, unverständlich“ aufgefasst.
ebenso gibt es im fall b den fehler der voreiligen irrationalitäts- oder defizit-zuschreibung, und den umgekehrten der voreiligen zuschreibung von verstehbarkeit und dahinterliegenden motiven, wo in wirklichkeit defizite vorliegen: solche, die die akteure selbst zugegeben hätten (absichtliche, unbeabsichtigte nebenfolgen), solche, die sie zumindest grundsätzlich in ihrem horizont hätten erkennen können, solche, zu deren erkenntnis sie eine (virtuelle, fiktive, in wirklichkeit nicht mehr nachholbare) horizonterweiterung gebraucht hätten, und schliesslich solche, die sie aufgrund echter vorübergehender oder dauerhafter „pathologischer“ irrationalität im moment des handelns oder auch später nicht erkennen können. (wohl aber u.u. wiederum zeitgenössische mitakteure; ganz kompliziert wird es, wenn wir misch-situationen haben: WIR diagnostizieren irrationalität, die mitakteure aber zb. glauben die akteure verstehen zu können, und umgekehrt: leute gelten ihren zeitgenossen als verrückt, WIR verstehen ihre motive, aber auch das unverständnis der zeitgenossen usw.).


kurze tige-übersicht: erklärung von denken, handeln, begründen usw. mit:
VOR-RATIONAL:
tige 1=  individuelle besondere dispositionen (von personen, gruppen), besondere konstellationen
tige 2= muster, die individuelles handeln überformen (stile, schulen, traditionslinien)
tige 3= funktionelle muster (soziologisch, stabilisierend wirkend, sich selbst stabilisierend usw.)

AHISTORISCH-RATIONAL:
tige 4= common sense (ahistorische allgemein-menschliche rationalität)umgang mit situationen,
verhältnissen (auch unerklärliches „rationalisierend“)

RATIONALES HISTORISCHES LERNEN:
tige 5= kumulative gesamterfahrung, auf die „rational“ reagiert wird (zb. naturwissenschaft)
tige 6= erfahrungsunabhängiges entwicklungsschema für (sukzessives bewusstwerden/denken/anwenden von) „rationalität“ (mit exogenen oder endogenen zwischenstopps+ rückschritt durch „unspezifische“ destruktion von zwischenresultaten )
tige 7= durch spezifische erfahrung gesteuerte ausdifferenzierung von (ev. begrifflich organisierter) aufmerksamkeit


DIE „TIGE“ UND DIE LOGIK DES HISTORISCHEN ERKLÄRENS.
alles historische erklären (ebenso wie das des handelns der angehörigen fremder kulturen, oder von „subkulturen“ unserer eigenen gesellschaft) hat am anfang stehen die beobachtung einer auffälligen DIFFERENZ:
„sie“ sind offensichtlich anders als wir; woran liegt das?; und die einfachste antwort, die darauf existiert, lautet: sie sind garnicht anders, denken und funktionieren wie wir, sie wussten bloss (noch) nicht, dass/ wie…; würden wir nicht wissen, dass/wie…, würden wir ebenso handeln wie sie.
dies ist im allgemeinen ausschliesslich im sinne eines mangels der materiellen kultur gemeint: ihnen fehlten dieunddie kenntnisse, fertigkeiten, techniken, instrumente usw. – sie KONNTEN einfach weniger als wir.
für sämtliche angehörigen der technischen moderne ist dies der augenfälligste unterschied. ihr nächster schritt ist dann, sich zu fragen, wie sich die früheren zu diesem mangel verhielten; und erst dann fällt auf, dass der BEGRIFF des mangels ihnen so wie uns, nämlich einfach durch anschaulichen vergleich, nicht zugänglich sein konnte. dass sie also wenigstens in DIESER hinsicht nicht behandelt werden können wie „zurückgebliebene“ zeitgenossen, die mit unseren errungenschaften unmittelbar konfrontiert sind.
der nächste mögliche schritt wäre, zu sagen: ihre ZIELE waren die gleichen wie unsre; was für uns realität, ist für sie PROJEKT gewesen. für diese gleichen ziele (werte, erfahrungsunabhängigen überzeugungen, hypothesen, lernregeln etc.), die über ein entwicklungs- und erfahrungsgefälle hinweg geteilt werden können, schlage ich die bezeichnung „individualität“ vor (dh. „eine gruppe von leuten mit sich teilweise, aber nie ganz überschneidenden biographien hat dieselbe individualität; diese ist den früheren, weniger fortgeschrittenen, mit später lebenden, im sinne der immer noch selben ziele=individualität fortgeschritteneren, gemeinsam.“).
es wird also im rückblick unterstellt, die vorläufer hätten das gleiche (haben) gewollt wie wir, nur dass sie es erst schaffen mussten, wir hingegen haben es. – nun gilt dieselbe gedankenfigur exakt in negativer hinsicht: SIE haben womöglich etwas nicht (haben) gewollt, aber wir haben es, aufgrund dessen, was sie gewollt und auch getan haben  (ebenso wie wir es an ihrer stelle getan hätten), nur dass wir es nicht wollen (ebensowenig, wie sie an unsrer stelle): schlimme, unvorhergesehene nebenfolgen.
hier ist also klar, dass wir andere ziele als sie haben müssen, weil wir dazu gelernt haben; die gleichheit der individualität muss sich also auf ziele usw. beziehen, die durch die im laufe ihrer verwirklichung anfallenden erfahrungen grundsätzlich nicht änderbar gedacht werden müssen. (wir unterstellen ja, dass die meta-regeln der ziel-änderung bei den früheren genauso sind wie bei uns: sie hätten aus den zwischenzeitlich gemachten erfahrungen dieselben konsequenzen gezogen (lautet die unterstellung – das unterstellt gemeinsame regelsystem).)

ein regelsystem, das dieser (ziemlich simplen) anforderung der unabänderlichkeit durch erfahrung genügt, muss also mindestens zwei wesentliche eigenschaften aufweisen, um inhalt einer „individualität“ sein zu können:
a) „übergeordnet“ gemeinsame ZIELE, zwischen menschen, von denen die einen die andern überleben, speziell zwischen „generationen“;
b) mehr oder weniger allgemeine REGELN, WIE AUS ERFAHRUNG ZU LERNEN IST.
nach dem vor-philosophischen begriff kann individualität nicht weiter reichen, als gleichheit in diesen beiden abteilungen reicht; es gibt unterschiede in den meinungen darüber, inwieweit es in zielen, werten, regeln (des umgangs mit problemen, natur usw.), speziell wenn es um regeln zur ableitung (legitimer) forderungen an andre geht, INTERSUBJEKTIV und NORMATIV gültige elemente gibt, deren übernahme zumindest von allen individualitäten gefordert werden darf, oder ob sämtliche individualitäts-festlegende parameter GEWÄHLT sind, und in dieser wahl von individuellen vorerfahrungen, gewohnheiten, prägungen, zwängen (soziologisch usw.) veranlagungen der wählenden individuen abhängen, die sich dann als angehörige verschiedener individualitäten sortieren und einander als solche unvermittelt und „fremd“ gegenübertreten.

die TIGE 5ff. (die „historisches lernen“ unterstellen), unterstellen damit auch zumindest virtuell die möglichkeit von meta-regeln, die nochmals übergänge zwischen zielen und/oder lern-regeln angesichts bestimmter erfahrungen VORSCHREIBEN. die frage, wie man zu diesen metaregeln gelangt, kann zunächst genauso beantwortet werden wie die nach den gründen der einfachen lernregeln bzw. ziele.
soweit wie in TIGE 5 grundsätzliche intersubjektivität der metaregel reicht, kann sie als rationalität, und damit als übergreifende individualität aller sujekte aufgefasst werden.
TIGE 6 und 7 sind zugleich vernunfts- und entwicklungs-konzepte, unterstellen also nochmals eine entwicklung des vernunfts- oder rationalitätsbewusstseins, also eine meta-meta-regel; der unterschied zwischen ihnen ist:
TIGE-6-meta-meta-regeln regulieren eigentlich nur das unspezifische unterbrechen und abbrechen des gerichteten explikations-vorgangs, durch den man sich die implizit in einem angelegte vernunft BEWUSST macht. erfahrung, die man macht, sagt hier nicht, welche themen man als nächste bedenkt, denn diese themen sind vollständig durch das bereits gedachte denk-pensum, das hoffentlich in gestalt von historischer philosophie und theorie tradiert worden ist, festgelegt: man startet da, wo die vorgänger aufgehört haben. die nachvollziehbarkeit der denk-schritte oder der kritik der mängel der vorgänger isrt durch eine durchgängig gemeinsame vernuft garantiert: die vorgänger konnten den mangel nicht bemerken, weil sie nicht lang genug gedacht haben.
die meta-meta-regel reguliert hier also bloss den zeitpunkt, wo ein aggregat an selbst-erkenntnis und selbst-explikation, dessen richtigkeit jeweils selbst-evident ist, weiterwächst, und wann dies wachsen „verständlicherweise“ die nächste unterbrechung findet. (statt: erkenntnis auch: fortgeschrittene produktionsweise“ bei marx, onto- und onto/phylogenetische entwicklungsgänge wie piaget und piaget-anwendungen).
„verfallstendenzen“ sind hier in TIGE 6 IMMER nur grob-mechanisch destruktiv (traditionslinien gewonnener resultate werden unterbrochen, resultate physisch zerstört usw.), nicht aus erfahrungen oder erfahrungsdefiziten VERSTEHBAR. ebenso ist der inhalt des zu denkenden oder als nächster „fortschritt“ zu vollziehenden fast völlig invariant (und erst recht seinem inhalt nach erfahrungsunabhängig).
TIGE 7-meta-meta-regeln haben demgegenüber erheblich differenzierteren charakter. sie regulieren, dass bzw. helfen (im nachvollzug) erklären,
„a) warum auch singuläre erfahrungsverläufe konvergierende resultate haben;
b) wie die besondere ausgestaltung des neuen paradimas angesichts bestimmter singulärer erfahrungsverläufe zu erklären ist;
c) speziell erklären sie darum auch die abwandlungen und wiederholungen der paradigmenwechsel eines bestimmten typs in einem „kulturkreis“, und, noch spezieller,
d) auch die verlaufsformen von regressiven und „verfalls“-prozessen bei traditionsverlusten usw.

a wird vielleicht verständlich, wenn man sagt: die ausdifferenzierung von begriffssystemen kann schritte in unterschiedlicher reihenfolge machen; alles läuft aber auf eine MAXIMAL AUSDIFFERENZIERTE VERSION zu. da es sich um etwas handelt, was eine vorschrift darstellt, mit der auf alle mögliche erfahrung reagiert werden kann, kann es durch verschiedene erfahrungsverläufe nicht unterschiedlich ausfallen; es geht nicht um unterschiede dem inhalt nach (der ist immerer derselbe maximalinahlt, der am ende jeder denkbaren historischen entfaltung bzw. differenzierung steht), wohl aber um unterschiede dem ANLASS nach (wann man welche der ohnehin anstehenden differenzierungsschritte macht, im gegensatz zu anderen).
der witz ist, dass die differenzierungsschritte gemacht werden entlang von erfahrungen des scheiterns mit undifferenzierteren, zu einfachen versionen der maximalversion, die bereits mit dem anspruch auftreten, ein für alle erfahrung verwertbares prinzip des umgangs mit erfahrung zu sein (ein universelle lernregel), in denen aber etws vergessen wurde. (muss noch besser erklärt werden.)

b enthält zunächst den begriff des „funktionellen äquivalents eines entwicklungsschritts vor einem anderen erfahrungshintergrund bzw. -verlauf“ (damit auch den begriff der variationsbreite von verstehbaren entwicklungen (entfaltungen der impliziten vernünftigkeit) in abhängigkeit von verschiedenen, aber funktionell äquivalenten erfahrungsverläufen).
b gestattet mithin rationelle VERGLEICHE von prima facie stark unterschiedenem. (b gestattet darum auch die beurteilung singulärer entwicklungsschritte, ohne auf vergleiche mit irgendetwas ähnlichem angewiesen zu sein.)
b gestattet des weiteren auch die unterscheidung zwischen dem, was an einem singulären entwicklungs-verlauf wirklich notwendig und verständlich, angesichts der gegebnen erfahrung der akteure, war, und was tatsächlich zufällig, im sinne der meta-meta-regel indifferentes beiwerk ist (erklärbar durch untergeordnete determinanten, die festlegungen im rahmen des im sinne der höchsten regel indifferenten machen: die akteure „hätten es im rahmen ihrer erfahrung auch anders machen können“ – hätten solch INDIFFERENT ANDERES (wenn sie es beispielsweise bei anderen antrafen, die grundsätzlich dasselbe praktizierten wie sie) nicht als unvereinbar mit ihrem tun auffassen dürfen usw.).

c erlaubt es speziell, hintereinander stehende vorgänge desselben traditions-zusammenhangs als funktionelle äquivalente, das heisst als HISTORISCHE SCHLEIFEN, die mehrmals durchlaufen werden, und über die man nicht hinauskommt, aufzufassen. und hierzu gehörend
d erklärt, warum solche regressionen ohne äussere physische zerstörung von „erreichten resultaten“ möglich sind, indem nämlich SPEZIFISCHE ERFAHRUNGSVERLUSTE im tradierungs-vorgang aufgezeigt werden können, die resultate in gestalt von regel-differenzierungs- und begriffs-bildungsprozessen wieder rückgängig machen; d lässt erklärungen über das ausmass des rückschritts (der stufe, auf die zurückgefallen wird), in abhängigkeit vom ausmass des tradierungs-defizits, zu.


TIGE 2a  (forts. von TIGE2: „die TIGE und die logik historischen erklärens“)

ich wiederhole:
– historisch erklärungsbedürftig ist das unerwartete nicht-zusammenpassen von (zu unterstellenden) gründen aller art, und manifestem handeln (fordern, sich-verhalten zu andern) und reden.
– es gibt drei ebenen, auf denen unsere erwartungen an die akteure begründet werden können:
— das regelsystem der akteure (immer soweit bestimmt, wie es mutmasslich von unserem abweicht);
— die situation, auf die das regelsystem angewandt, einschliesslich der vorgeschichte; hier speziell:
— die objektive situation der akteure (soweit sie auch für sie feststellbar war), speziell in dieser sitution liegende hindernisse der regel-anwendung;
— die subjektive situation der akteure, soweit sie auch für uns nachvollziehbar ist, speziell wahrnehmung und beurteilung der situation durch die akteure, im sinne des von uns ihnen zu unterstellenden regelsystems;
— die möglichkeit der regel-verletzung, speziell in folgender gestalt von:
— mit grundsätzlicher rationalität der akteure vereinbare defizite (fehler, mangelnde übersicht, anderes interesse, fremd/selbst-täuschung)
— durch verständliche und unverständliche affekte und ausnahmezustände eingeschränkte rationalität der akteure.
entsprechend diesen drei haupt- und zugehörigen unterebenen können wir unsere (nachträgliche, rein theoretisch-verhaltens-interpretierende) erwartung an die akteure modifizieren.
– das regelsystem ist unvollständig  (die darauf  beruhenden erklärungen sind unvollständig, und – etwa im falle von änderungen – auf unbestimmte ceteris-paribus-klauseln angewiesen), wenn es nicht das niveau einer historischen INDIVIDUALITÄT erreicht, das heisst, den akteuren – zumindest hypothetisch – virtuell generations-übergreifende ziele und lernregeln zuschreiben kann (wobei diese den akteuren nicht explizit bewusst sein müssen, noch nicht einmal braucht als prinzip unterstellt zu werden, dass es jederzeit als möglich gedacht werden können muss, dass man sie ihnen hätte explizit bewusst machen können).

ende der zusammenfassenden wiederholung von TIGE 2.
beginn der anschlussüberlegungen:

1. die erörterung der TIGE 5-7 (als den erklärweisen, die „historisches lernen“ unterstellen) im zusammenhang mit der rahmen-logik des historischen verstehens muss ergänzt werden durch den neuen gesichtspunkt „individualität“: „rationalität“ wurde ja bereits als ein alle historische akteure übergreifendes, uns mit ihnen (und den nach uns kommenden) verbindendes teilmoment von individualität erklärt – zumindest zur übergeordneten, allen menschen gemeinsamen LERNREGEL. diese gemeinsame epistemische rationalität wird herangezogen in einer TIGE5-erklärung des naturwissenschaftlichen fortschritts als lernen aus kumulativer erfahrung. natürlich gilt diese teil-rationalität nicht für alle dimensionen historischen lebens und historischer kollektiver lebenswelten. ob es nun eine weitergehende rationalität (etwa der ziele, des legitimierens, oder verstehens) gibt, hängt wesentlich davon ab, FÜR WIE RATIONAL WIR UNS SELBST HALTEN: wie universalisierbar (in die vergangenheit wie zukunft) wir unsere eigene individualität denken.
2. diese überlegung wiederum lässt sich anknüpfen an einen anderen, bereits aufgestellten satz: dass unser historischer erklärungsbedarf erst dort beginnt, wo etwas aus UNSERER perspektive nicht mehr verständlich ist; es darf aber auch nicht prinzipiell und von vorneherein unverstehbar und verrückt erscheinen – denn dort endet schliesslich alles verstehen, erklären, und der darauf bezügliche bedarf.
die differenziertheit unserer eigenen individualität, die dem historischen verstehen gewissermassen als matrix dient, und ihm die möglichen dimensionen der „verstehbaren“ abweichung vorgibt, öffnet also erst einen spielraum zwischen diesen beiden grenzlinien (des erklärungsbedarfs, den man aber für grundsätzlich (vor allem auch durch historische forschung) befriedigbar hält, und dem ende der subjektiv noch für möglich gehaltenen verstehbarkeit anderer).
3. dabei gibt es innerhalb des verstehbarkeits-spielraums eine erste, wichtige unterteilung, wie sie sich im zusammenhang mit dem begriff „historisches lernen“ bereits andeutete: wir können die verstehbaren abweichungen historischer akteure von dem, was wir an ihrer stelle, dh. in derselben situation wie sie, getan hätten (und somit von ihnen erwarten würden) einordnen als
a) etwas anderes derselben ART wie bei uns (zb. andere gebräuche); das heisst, etwas letztlich INDIFFERENT anderes; dies „indifferent“ darf man getrost übersetzen als: keinen wesentlichen unterschied, kein entwicklungsgefälle von uns zu ihnen (aus unserer sicht)  begründend; denn das wäre die andere art des unterschieds:
b) etwas, dh. eine abweichung, die auf (noch-)nicht-wissen, nochnicht-erfahren-haben  (= TIGE 5), (noch-) nicht-gedacht-haben (wegen des fehlenden anstosses, eines unspezifisch wirksamen fortschritts-motivs) (= TIGE 6),  noch-nicht-aufmerksam-geworden-sein-auf (wegen des fehlenden, spezifischen motivs) (= TIGE 7).
4. der punkt 3a zeigt uns noch eine andere, wichtigere verstehensgrenze (und damit eine andere art der nichterklärbarkeit bzw. nicht-mehr-erklärungs-bedürftigkeit) an, als das verrückte: nämlich das ALS ANDERS  HINZUNEHMENDE, das zugleich mit rationalität, also grundsätzlicher gleichartigkeit-mit-uns (soweit sie von uns überhaupt für möglich gehalten wird) vereinbar ist.
wir haben demnach bereits folgende vier mögliche erklärungsansätze zum verstehen „fremder“ regelsystem-bestandteile:
i) allgemeine, situationsbezogene rationalität= gleichartigkeit-mit-uns (zeitübergreifend)
ii) davon nicht berührte (dh. von dieser rationalität nicht erfasste), indifferente abweichung; „hinzunehmend“, nicht verstehbar und nicht erklärungsbedürftig.
iii) „rückständig-in-einer-hinsicht“ (vgl. tige 5-7)
iv) defizitär.
dabei kann man i) grob mit tige 4 (common-sense-erklärungen), tige 1-3 als verschiedene ausprägungen von ii) auffassen. dass defizit-zuschreibungen keine eigene tige-klasse bilden, hat damit zu tun, dass sie sowohl hinsichtlich ihres inhalts als auch ihres zustandekommens keine nachvollziehbaren GRÜNDE haben, sondern allenfalls URSACHEN, und genau den bereich abdecken, der jenseits jeder verstehens-grenze (aus sicht von interpreten) liegt. sofern die tige 1-7 in sich immer differenziertere rekonstruktionen historischer abweichungen darstellen, haben sie auch entsprechend aus-differenzierte, ein- oder vieldimensionale defizit-begriffe.
5. die defizit-kategorie kann als eine art residual- oder reserve-kategorie angesehen werden, zugleich natürlich auch als eine art des „faulen“ verstehens und der weigerung, die anstrengung des verstehenswollens aufzubringen. grundsätzlich kann man sagen: die früheren tige, also die primitiveren, machen sich das verstehen relativ einfach, verstehen von daher unter umstände zu viel, können andererseits aber auch mehr oder weniger willkürlich zugunsten einer defizit-zuschreibung abgebroche werden; die höheren und höchsten tige haben einen höheren anspruch, was ihre „trennschärfe“ zum defizit-bereich anlangt, und können auf diesem höheren und höchsten niveau sehr viel differenziertere und präzisere verstehens-leistungen erbringen (zb. viel genauer unterscheiden zwischen besonderheiten, die aus dem regelsystem, und solchen, die aus besonderen regelanwendungs-situationen entstehen), benötigen für die entscheidung aber sehr viel mehr datenmaterial, und sind sich also von ihrem vorbegriff hinsichtlich dessen, was zur entscheidbarkeit einer deutung nötig wäre, oft nicht sicher, welche deutung zutreffen könnte. die FAKTISCHE deutungsfähigkeit ist somit, subjektiv, auf den niedrigeren tige sogar höher.
6. hier muss nun wieder an das in punkt 1 und 2 oben erinnert werden: das niveau der deutungsfähigkeit hinsichtlich anderer hat ihre grenze in dem niveau  unserer eigenen  begründungsstruktur, und ihrer durchsichtigkeit für uns selbst. (eine solche überlegung gilt erst recht, wenn wir unsererseits uns zu möglicherweise „primitiveren“ deutungen, als unsere es wären, der gründe und handlungen historischer akteure durch andere (zb. historische historiker) verhalten sollen). die kategorien i-iv sind dabei quasi obligat – wir MÜSSEN alles, was überhaupt verhalten sein könnte, in eine dieser kategorien einordnen. dabei genügt es nicht einfach, es einzuordnen, sondern die einordnung selbst muss- eben auf dem niveau unserer eigenen begründungsstruktur – BEGRÜNDET werden; es nützt nichts, zu sagen: dasunddas kann verstanden werden, oder ist zurückgeblieben, wenn man nicht sagen, WIE es zu verstehen ist, oder WORIN das defizit besteht, und virtuell behoben werden könnte.
7. der geltungsanspruch einer deutungs-behauptung ist nun aber letztlich verankert in einem kriterium, ohne das die BEDEUTUNG von deutungen (als sprechakten) garnicht existieren würde, nämlich die in dieser behauptung enthaltene bereitschaft, sie gegenüber dem gedeuteten selbst zu begründen, und sich in der verständigung mit ihm dann auch korrigieren zu lassen. der dialog, der auf diese weise denkbar sein muss, kann mit historischen akteuren natürlich nicht mehr direkt geführt werden, sondern allenfalls aus dem von ihnen oder über sie hinterlassenen quellenmaterial fragmentarisch konstruiert. – die problematischste, nichtsdestotrotz hartnäckig als eine der obligaten deutungs-alternativen verbleibende zuschreibung von unverständlichkeit und defiziten markiert dabei zugleich die grenze der gesprächsbereitschaft; beim „rationalen“ defizit steht, quasi als grenz-kontroll-massnahme, das aufmerksam-machen auf einen fehler an, wobei fehler von der art gemeint sind, dass ein beharren darauf das kritisierte gegenüber für den interpreten definitiv unverständlich, und damit als gesprächs-und kooperations-partner zumindest in umschriebenen bereichen nicht mehr ernstzunehmen erscheinen lässt. diese praktische seite der unverständlichkeits- und verrücktheits-zuschreibung ruft natürlich moralische bedenken wach; die helfen aber auch nicht weiter, solange nicht eine klare rechtfertigung der grenzziehungen und ihrer lage im raum der möglichen deutungen stattgefunden hat: auch der beste wille zur toleranz ist nur ein lippenbekenntnis, wenn die in der toleranz liegende verstehbarkeits-behauptung und der damit verbundene anspruch nicht wirklich eingelöst werden kann (zb. wenn eingestanden werden muss, dass die toleranz-bereitschaft notgedrungen asymmetrisch bleibt, weil gerade die zu tolerierende position grundlage für anderweitige intoleranzen wird, und zwar ganz folgerichtig. an diesem punkt schlägt toleranz gerne in ignoranz um, wenn sie nämlich am andern alles, wirklich alles gelten lassen will, und nur die aus dem gelten-gelassenen böse, böse intoleranz gegenüber dritten davon ausnehmen will. hier zeigt sich, dass „verstehenkönnen“ und „tolerieren“ wirklich harte, intellektuelle erkenntnis-ANSPRÜCHE darstellen, und sich nicht einfach durch akte guten willens ersetzen lassen.)
8. eine der wesentlichsten rekonstruktionsaufgaben bzw. einer der wesentlichsten, in deutungen erhobenen ansprüche, da, wo ein unmittelbares gespräch nicht möglich ist, ist die festlegung dessen, was der gedeutete akteur vermutlich SELBST SAGEN würde (soweit er sich nicht geäussert hat), was er ANGESICHTS VON KORRIGIERENDEN HINWEISEN, FRAGEN, EXPLIZIERENDEN DEUTUNGSVORSCHLÄGEN UND KRITISCHEN EINWÄNDEN ZUSÄTZLICH ODER ANDERS SAGEN würde, und schliesslich, was er mutmasslich NICHT ANDERS SAGEN UND TUN KANN, aus seiner sicht, obwohl es aus unserer sicht kritikbedürftig ist, und seine auffassung der situation im sinne seines eigenen regelsystems, oder dieses selbst, mängel aufweist (die er aber nicht begreifen kann).
es ist einer der wesentlichsten streitpunkte mit „empirikern“ und positivisten aller couleur, ob und inwiefern diese rekonstruktion „AUS DER TEILNEHMERPERSPEKTIVE“ geradezu als konstituierender bestandteil aller akteurs-bezogenen „wissenschaftlichen“ erklärungen anzusehen ist, ja bereits die zu erhebenden DATEN mitbetrifft und mitdefiniert, also sagt, was als ein mit blick auf HANDELNDE SUBJEKTE REELVANTES datum zu gelten hat. person-bezogene daten, so die kritik der positivismus-kritiker, stehen immer unter dem vorbehalt: … wenn nicht dieunddie anderslautende erfahrung, derundder hinweis, dieunddie kritik geäussert wird (und der akteur darauf angemessen reagiert); also letztlich einer riesigen ceteris-paribus-klausel, deren gesamter inhalt die bedingungen der verstehbarkeit, genauer: verstehbarkeit von etwas als rationales defizit (vor allem: erfahrungsdefizit) enthält, jenseits deren der GEGENSTAND der betreffenden sozial-, psycho- historischen wissenschaft seinen status als handlung, begründung, verstehbare rede, person, interaktion von personen usw. verliert und in ein gebilde von ontologisch erheblich tiefer angesiedeltem status übergeht (nämlich entweder „verhalten“ im falle entdifferenzierten handelns, oder „gestörtes/ pathologisches“ handeln (reden usw.), ein begriff, dessen bedeutung auf hochkomplexe weise abhängt vom begriff des „rationalen handelns als sprachlich aufgerüstetes kollektives lernverhalten“; soweit psychiatrisches verstehen und erklären von nicht einfach nur „zerstörter“ rationalität, sondern „funktionell veränderter“ möglich sein soll, muss sie über ein komplettes verständnis von sprachlichkeit und eine defintion von rationalem handeln als verhaltensbegriff verfügen. davon ist man heute unendlich weit entfernt, eine rationale psychiatrie oder neurologie (bezüglich komplexerer kognitiver störungen) ist daher heute UNMÖGLICH.)
9. auf dem hintergrund dieser forderung nach rekonstruktion der akteurs- bzw. teilnehmerperspektive  (eine forderung, die nur sehr unvollkommen im begriff „methodischer individualismus“ wieder erscheint) wird der ungeheure anspruch vieler soziologischer, strukturalistisch-diskurstheoretischer und anderer „nicht-individuen-bezogener“ deutungs- und erklärungsansätze sichtbar – ein anspruch, an dem sie fast durchgehend versagen – der anspruch nämlich, zu beweisen, dass die akteure bzw. teilnehmer UNFÄHIG WAREN, die betreffende struktur, die ihr verhalten bestimmte, selbst zu durchschauen – die struktur also kein bestandteil ihres impliziten, grundsätzlich vo ihnen selbst explizierbaren oder als explikation dritter akzeptierbaren regelsystems war, oder auch kein peripheres epiphänomen, eine neben-regelmässigkeit, die sich aus den von den akteuren tatsächlich befolgten regelmässigkeiten zwanglos, und ohne deren absicht, ergibt, und entweder bewusst toleriert wurde, oder aber einfach übersehen, bzw. falls zufällig bemerkt, als irrelevant und indifferent angesehen worden wäre. (das desillusionierende auftrumpfen der vertreter solcher ansätze, dass sie jenseits „humanistischer und moralisierender idealismen“ die „wirklich wirksamen“ faktoren aufgedeckt hätten, kehrt sich gegen sie: es ist genau das vorurteil, das sie in ihre faktoren-suche bzw. -interpretation bereits hineingelegt hatten; an der genugtuung über ihre „entdeckungen“ bemerkt man vor allem eins, nämlich ihre ideologische INTERESSIERTHEIT, die dinge so aussehen zu lassen, und ihr bewusstes ABSEHEN von gesichtspunkten, das vor allem begrifflich (durch ihren ärmlichen oder garnicht vorhandenen subjekt-begriff) bedingt ist, als ein in den fakten selbst liegendes, objektives und darum hinreichendes nicht-vorhandensein bestimmter tatbestände auszugeben. eine solche art, „positive“ fakten (besonders da, wo deren „negativ“ nicht mehr als datum und befund erhoben werden kann) als kronzeugen einer apriori feststehenden theoretischen beweisführung anzurufen, ist natürlich lachhaft.
10. natürlich existieren, umgekehrt, möglichkeiten, im rahmen rationaler rekonstruktionen den umgang von akteuren mit ZWÄNGEN, NOTWENDIGKEITEN und RESTRIKTIONEN IHRES HANDLUNGSSPIELRAUMS zu berücksichtigen – auch solchen zwängen, die sie gegenseitig im rahmen von konventionen, institutionen, macht- und regel-systemen bis hin zu „ideologisch verzerrten redesituationen“ aufeinander ausüben. problematisch werden dann allerdings alle „subjektkritischen“ behauptungen, wonach man sich über alle tatsächlichen und virtuellen äusserungen der akteure und teilnehmer hinwegsetzen darf, ja sogar muss, um den „wirklich“ massgeblichen und ihr handeln bestimmenden kräften auf die spur zu kommen. aus der akteurs-perspektive kann als ZWANG usw. nur angesehen werden, was einem definitiv zuschreibbaren, anderslautenden wollen schranken setzt und es an seiner (ansonsten möglichen) verwirklichung hindert. die behauptung von notwendigkeit (und damit erklärbarkeit als so und nicht anders ausfallen „müssend“) schliesst allerdings eine weitere, und sehr erhebliche zuschreibung an die akteure ein, nämlich dass bei ihnen auch keine INDIFFERENZ bezüglich der betreffenden einflüsse geherrscht hat, also die notwendigkeit von dieser seite her bestritten werden könnte. tatsächlich lauten die einschlägigen, subjekt-negierenden (und dabei andauernd subjektivität als vorhanden unterstellend): die akteure MUSSTEN ES WOLLEN, quasi egal was sie von sich aus wollten, nicht wollten, oder es ihnen egal war, und zwar nicht derart, dass zu diesen drei stellungen jeweils eine eigene erklärung gehörte, warum sie von ihrem standpunkt aus das überindividuell sich durchsetzende sich zueigen machten (zustimmend, gezwungen, indifferent-mitmachend, oder auc sich darüber (korrigierbar) täuschend ): vielmehr ist die subjekt-leugnung immer so gemeint, dass der überindividuelle faktor unmittelbar aufs handeln durchschlägt, und die begleit-kommentare der akteure blosser unerheblicher firlefanz sind, oder aber bereits ausdruck des in ihnen wirksamen faktors.
11. die behauptung „die akteure KÖNNEN im rahmen ihres horizontes denundden zwang nicht als solchen durchschauen/ denundden (schädlichen) faktor nicht als solchen erkennen“ kann im rahmen rationaler rekonstruktion nur eine fassung bekommen, die eine der erklärweisen TIGE 5-7 umsetzt:
a) (ca. tige 5) sie haben dieunddie erfahrung der schädlichkeit, beschränktheit ihres handlungsspielraums noch nicht gemacht;
b)  (ca. tige 6) sie machen die erfahrung, werden aber (u.u. genau DURCH das zu durchschauende defizit) daran gehindert, die für eine erkenntnis des defizits nötigen begriffe auszubilden, oder ihnen entsprechende „fortgeschrittene“ schritte zu unternehmen; und zwar werden sie UNSPEZIFISCH gehindert, indem sie ÜBERHAUPT am denken oder handeln in eine bestimmte richtung gehindert sind. (verifiziere für: philosophie-historische „denkhemmungen“, marx, ua.);
c) (ca. tige 7) sie WOLLEN nicht, und KÖNNEN NICHT WOLLEN, nämlich dasjenige an kognitiven schritten unternehmen, was immer sie zur erlangung derselben einsicht wie die, zu der wir ihnen unfähigkeit unterstellen, nötig ist, weil sie im rahmen ihres erfahrungshorizontes vernünftigerweise nicht motiviert sein können, solche schritte zu unternehmen, vielmehr sind sie motiviert, sie zu unterlassen. dies ist also ein SPEZIFISCHES HINDERNIS (allerdings keines von der art eines „versteckten“ und unaussprechlichen rationalen oder irrationalen defizits; die betreffenden würden vielmehr dieser rekonstruktion ihres mangelnden interesses zustimmen: sie INTERESSIEREN sich zb. für eine bestimmte art kritik nicht, wollen nicht den geringsten aufwand treiben, der ihne zumutet, mit bestimmten möglichkeiten zu rechnen und ihre aufmerksamkeit darauf zu richten. so antworten sie zb. auf kritiker).
12. die möglichkeit 11b verdient noch genauere betrachtung.ein entwicklungs- oder fortschritts-prozess weist die bestimmungen auf, die bei erklärungen nach tige 6 unterstellt sind, vgl. 1.tige-papier, kommentare zu tige nr. 6: a) notwendigkeit von einzelstadien, b) dere notwendiges auseinander hervorgehen, c) notwendige gerichtetheit dieses prozesses, man könnte noch hinzufügen: beschleunigbarkeit, verlangsambarkeit des prozesses, und  (vgl. 2.tige-papier) umkehr nur durch unspezifische „zerstörung von resultaten“. dies sind nun die bestimmungen von evolutionären und entwicklungsprozessen ganz allgemein; die besonderheit hier ist aber, dass hier entweder ein entwicklungsprozess im denken selbst VOLLZOGEN, oder aber ein in der realität ablaufender denkend, erkennend NACHVOLLZOGEN wird (so die marxsche variante). auf beide weisen gelangen die entwicklungs-bestimmungen ans denken, und dadurch an das handeln, welches von diesem denken vorbereitet wird.
gerade das marxsche beispiel („historischer materialismus“) verdunkelt die eigentliche bedeutung dieses tige, indem hier entwicklung auschliesslich materiell definiert wird (produktivkräfte entfalten sich kontinulierlich), die zugehörigen „passenden“ produktionsverhältnisse aber sprunghaft einander ablösen, und keinerlei qualitative bezüge aufeinander aufweisen (sie stellen keine „passenden“ entwicklungsstufen dar, sind „fortgeschrittener“ einzig darum, weil zu „fortgeschritteneren“ produktionsniveaus passend.)
wohl aber trifft das tige6-muster auf HEGEL zu: jeder nächste schritt ist eine ausdifferenzierung des vorhergehenden. die differenzierungsschritte sind dabei rein begrifflich-logische; soweit man sich überhaupt vorstellt, dass subjekte involviert sind, können sie nach hegel garnicht anders, als diese logische schritt-folge gedanklich nachzuvollziehen (was logisch ist, setzt sich – der alte geschichts-metaphysiker glaubt das nun mal so! – von selbst, auch gegen den willen der aketuere („list der vernunft“), oder GERADE WEIL SIE WAS ANDRES WOLLEN, durch.)
nach hegel funktioniert die geschichte somit wie nach seiner auffassung die denk- oder philosophie-geschichte, wo auch die abfolge der theorien nicht beliebig ist, sondern jeweils exakt „der nächste schritt gemacht wird – und der ist dann normalerweise der theoretische nachvollzug eines „logischen“ schrittes, den die historische entwicklung gerade in der ausser-philosophischen realität auch macht. zumindest ungefähr.
nimmt man diese entwicklungslogik zurück auf geistes- und gedanken-entwicklung (statt die „reale geschichte“ als eine „notwendige“ und dadurch determinierte zu erklären), dann lässt sich der fortschritt im denken nicht anders denn so wie bei hegel rekonstruiert (wenn auch nicht so, wie er es getan hat, nicht zuletzt, um sein real-ding als notwendig zu beweisen) auffassen: nämlich als BEGRIFFLICHE DIFFERENZIERUNG, in der jeder schritt eine zunächst noch bestehende indifferenz, begriffliche nicht-unterschiedenheit, aufhebt, und eine entscheidende neue art von unterschieden entdeckt. dieser prozess könnte eigentlich, wenn NUR gedacht würde, zu dem endresultat vormarschieren; wird aber äusserlich oder durch vermeintlich hinreichende zwischenresultate aufgehalten.
das hauptmuster dieses tige 6 wäre eine IDEOLOGIE-KRITISCHE GEISTES-GESCHICHTE (von der wir wahrscheinlich in zukunft noch einiges hören werden.)
ich habe diese lange einschaltung gemacht, um zu zeigen, dass nicht nur die oben anfang von punkt 11. aufgezeigten möglichkeiten der zuordnung zu tige 5-7, sondern auch schon die in punkt 10 angeführten arten der „notwendigkeit“ (bei vorhandenem (un)wissen trotz wollen unüberwindbares hindernis (zwang); (schädliche) indifferenz (begriffliche unentwickeltheit= der hier besprochene punkt); nicht-wollen-können angesichts des gegebnen erfahrungsstandes= ableitbar in tige 7) mit den typen rationalen historischen lernen erklärt werden können, weshalb dann auch solche defizit-zuschreibungen möglich werden wie:
a) sie wussten es (noch) nicht, wussten also auch nicht, wie (fehlendes „know how“), und konnten daher nicht, selbst wenn sie wollten;
b) es war ihnen (noch) egal, sie machten den (nötigen) unterschied nicht, haben nicht dran gedacht (im wollen und wissen wollen);
c) sie konnten es vernünftigerweise (noch) nicht wollen, mussten,  es zu wollen oder wissen zu wollen, geradezu ABLEHNEN.
13. die tige stehen in einem subsidiaritäts-verhältnis: was ein vorhergehender tige nicht erklären konnte, kann im nachfolgenden zumindest teilweise erklärt werden; und so weiter, bis in tige 7 die grundlage geschaffen wird, um alles erklärbare auch zu erklären.


TIGE 2B: VERSUCH EINER SYSTEMATISCHEN ABLEITUNG.

0. allgemeine vorüberlegungen, anknüpfend an das bisher (v.a. in tige 2a.doc) entwickelte.
((beachte immer, dass das meiste hier gesagte für handlungs-verstehen von akteuren durch interpreten zutrifft, das historische ist nur ein spezialfall.))
für eine systematik haben wir folgende gesichtspunkte:

1. die 3er-gruppe der kategorien von gründen für die – durch ein und mit einem „verständnis“ des akteurs – begründeten erwartungen eines interpreten an handeln, reden, fordern, erwarten des akteurs (das „verständnis“, also die „interpretation“ der akteurs-gründe aufgrund von dessen äusserungen und verhalten, ist die integrierte gesamtheit dieser gründe, also die BEGRÜNDUNG der erwartung):
– eigenes regelsystem (des interpreten)
– eigenes wissen des interpreten, speziell wissen um das wissen des akteurs
– grenze des mit den beiden vorausgegangenen kategorien gegebnen verstehbarkeits-rahmens.

2. die 6er-gruppe der möglichen abweichungen der handlungs-entscheidenden gründe eines akteurs von denen des interpreten; sie entsteht, nach umstellung von regel und wissen/situation, durch hinzufügung des begriffspaars different/ indifferent zu jeder der drei verstehens-grund-kategorien:
indifferent-andere situation+ vorgeschichte= wir würden, auch aus heutiger sicht, an stelle der akteure ebenso handeln wie sie, dh. unser anderes und zusätzliches (gesamt)wissen macht (begründet) unsererseits keine abweichenden handlungsentwürfe in der betreffenden situation bzw. vorgeschichte;
different-andere situation+ vorgeschichte: wüssten die akteure, was wir wissen, oder „wären sie, wie wir sind“, würde das zu einem  handeln führen, wie wir es aus unserer sicht in der situation bzw. vorgeschichte der akteure für „verständlich“ gehalten hätten; dh. die akteure wussten nicht, was wir (über ihr wissen hinausgehendes, aber für ihre situation relevantes) wissen.
– indifferent anderes regelsystem: es gibt keine wissbaren gründe für wahl oder ablehnung dieses regelsystems: es ist als das der akteure unwiderruflich hinzunehmende (vgl. wittgenstein: das hinzunehmende – das sind die lebensformen.)
– different-anderes regelsystem: erklärbar durch ein weniger-wissen seines inhabers (und eine übergeordnete lern-regel);
– differente = eingeschränkte rationalität:


TIGE 2B: VERSUCH EINER SYSTEMATISCHEN ABLEITUNG:

2B0: ALLG.VORBEMERKUNGEN.


tige-übersicht (nochmals):
1 individuell (besonderheit von person und/oder situation)
2 muster (besondere individualität)
3 funktionelles muster (besondere individualität aufgrund besonderer (auch dauerhafter) situation)
4 common sense (allgemein-personale individualität in besonderen (auch dauerhaften) situationen)
5 lernen aus vorgeschichte (erfahrene vorgeschichte als anstoss)
6 begriffs-differenzierung entlang geschichte (erfahrene vorgeschichte als unspezif.hindernis)
7 motivierte lenkung von aufmerksamkeit (erf.vorgeschichte als spezifisch-negatives motiv („hindernis“))


tige-definition:
tige sind kategorien von gründen für die – durch ein und mit einem „verständnis“ des akteurs – begründeten erwartungen eines interpreten an
a) (bekundbare) absichten eines akteurs,
b) sein handeln (als deren versuchte ausführung),
c) sein reden (als begründung=eigen-erklärung von absichten im vorhinein mit gegebnem wissen bzw. differenzen zwischen absicht und handlung bzw. versuch im nachhinein),
d) seine vorschläge an andre (hinsichtlich dessen, was sie vernünftigerweise beabsichtigen sollen),
e) seine forderungen (diejenigen vorschläge, auf denen er – in angemessen abgewandelter form – auch angesichts von widersprechenden absichten und vorschlägen anderer beharrt),
f) seine erwartungen (bezüglich der – von den forderungen des akteurs für ihn erwartbar (weil verstehbar) abweichenden – absichten, vorschlägen, forderungen usw. anderer).
(das „verständnis“, also die „interpretation“ der gründe eines akteurs aufgrund von dessen äusserungen und verhalten, ist die integrierte gesamtheit dieser gründe, also die BEGRÜNDUNG der erwartung).


kommentare hierzu (NB= nebenbei, neben-bemerkung):
NB. verstehen historischer akteure weist keine logischen besonderheiten auf, die tige-kategorien sind daher nichts andres als die kategorien von gründen möglicher, nämlich auf auf einem verständnis von akteuren und deren situation beruhender erwartungen an diese.
NB. im punkt f) zeigt sich, dass auch der akteur ein interpret der absichten usw. anderer akteure ist; indem er seine eigenen absichten bekundet und begründet, „interpretiert“ es sich selbst – dass wir ihn dennoch nicht einen interpreten seiner selbst nennen, hat damit zu tun, dass der akteur zu sich selbst, für das im moment der rede gültig bekundete, kein kritik-verhältnis eingehen kann, wie es jeder interpret könnte. ein interpret kann jede absichtsbekundung, diese ernsthaft begründende äusserung und jede handlungsbeschreibung (analog für: vorschlag, forderung, erwartung) eines sprechers/akteurs in einer (virtuellen) gesprächssituation, worin der sprecher sie ernsthaft äussert, bestreiten oder ihr zustimmen, und in abwesenheit des sprechers gegenüber dritten bestreitung wie zustimmung begründen: die gesamtheit aller möglichen begründungen dieser art (die zugleich die gesamtheit seiner erwartungen an den sprecher/akteur begründet) ist seine interpretation des sprechers für diese gesprächssituation.
NB. was wir hochtrabend „(theorie der) rationalen rekonstruktion“ nennen, ist mithin nichts andres als (explikation der regeln des) verstehen(s), auf dem  niveau, auf dem wir es auch in unserer alltagspraxis einsetzen. „zurückgebliebenheit“ und „fremdheit“ sind auch zeitgenössisch erfahrbare phänomene.
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die allgemeinsten kategorien von gründen aller erklärer/begründer ihrer eigenen wie fremden absichtenusw:
a) das regelsystem des interpreten;
b) das wissen des interpreten, speziell sein (vermeintliches) wissen um das (gegenüber seinem u.u. zurückgebliebene) wissen des akteurs (die subjektive situation des akteurs) und die (objektive) situation des akteurs;
c) die jeweils zugehörigen  grenzen seines verstehens (= grenze der möglichkeit, erwartungen vollständig mit a) und b) zu erklären) (jenseits davon: unvollständige=eingeschränkte, oder nicht(-mehr)-erklärbarkeit).


NB. eigentlich gibt es also zwei grenzen: die erste grenze („eingeschränkte rationalität“) markiert den punkt, wo der spielraum „verstehbar-eingeschränkter“ verstehbarkeit (rationalität, zurechnungsfähigkeit, rationalen erklärbarkeit) der absichten usw. der sprecher/akteure beginnt: die absichten usw.  weichen in erwartbarer weise von dem bei voller zurechnungsfähigkeit erwartbaren ab; jenseits dieses spielraums – markiert durch die zweite („irrationalitäts-“) grenze – beginnt die rationale unerklärbarkeit, dh. unverständlichkeit, und damit die erklärungsbedürftigkeit mithilfe anderer erklärweisen (zb. neuro-physiologischer).


unter-kategorien der kategorie b):  was es über die subjektive und objektive situation des akteurs in einem moment für einen interpreten zu wissen geben kann:
b1) das momentane wissen des akteurs von objektiven sachverhalten: selbsterlebt, von andern erfahren; vor allem wissen von praktisch verwertbaren kausal-dispositionen und den anzeichen ihres bestehens.
b2) die inneren zustände des akteurs, abgesehen von wissen, also empfindungen, affektive zustände usw.: „subjektiv empfundener (und auf dieser grundlage eingeschätzter) handlungsspielraum“.
b3) die geordnete reihe erinnerter früherer zeitpunkte mit dem ihnen jeweils zugeordneten kenntnisstand und inneren zustand („episodisches gedächtnis“).
b1-3 ist das material, das, zusammen mit einer lernregel (der des akteurs, oder derjenigen des interpreten) die ableitung der (nach bedingungen verzweigten) handlungsmöglichkeiten und handlungserfordernisse des akteurs abzuleiten gestattet. diese machen in ihrer gesamtheit den momentanen routine-handlungsspielraum des akteurs aus.


NB: wir verfügen zwar normalerweise immer über einen solchen routine-handlungsspielraum, worin wir – bei einhaltung aller bekannten handlungserfordernisse subjektiver art (=bedürfnisse) und objektiver art (=nötige mittel, randbedingungen) – damit rechnen dürfen, dass wir die darin gelegenen handlungsmöglichkeiten, sobald wir wollen, auch realisieren können. alles, was innerhalb dieses spielraums liegt, wird deshalb (beabsichtigbare) handlung bzw. (planbare) handlungskette genannt.
jenseits dieses spielraums aber liegt ein raum der im rahmen des gegebenen wissens (noch) (mehr oder weniger) sinnvollen versuche (versuchshandlungen, versuchsabsichten, versuchspläne, experimente= experimentelle handlungsketten usw.). im idealfall ist dieser versuchs-spielraum eine kette von – mit absteigender priorität – abzuarbeitenden experimenten bis zu der grenze, wo weiteres versuchen sinnlos wird.
der versuchs-spielraum ist der umfassendere, aus 3 gründen:
1. versuche sind normalerweise aufgebaut aus ketten von routine-handlungen (deren ergebnis, unter den speziellen randbedingungen oder in dieser verkettung, aber nicht feststeht, dh. eben nicht mehr im routine-handlungsraum liegt)
2. die richtung, in der normalerweise versuche unternommen werden, ist bestimmt durch bekannte, aber noch nicht erfüllte erfordernisse des routine-handlungs-spielraums, speziell risiko-vorsorge und gefahren-abwehr, oder aber durch ausweitung bestehender routine-handlungsmöglichkeiten (techniken, fertigkeiten) (indem man an bestehende sichere möglichkeiten anschliesst, sie variiert, auf benachbarte gebiete (thematisch, räumlich) überträgt, konstruktiv verkettet/ verlängert usw.).
erfolgreiches versuchen in dieser richtung weitet also den routine-spielraum insgesamt aus.
3. umgekehrt können jederzeit unerwartete einbrüche von unbekanntem neuem den routine-spielraum wieder einengen, ganz akut, indem sie ihn beschädigen, und auf dauer, indem sie eine neue, künftig zu beachtende klasse von handlungserfordernissen (zb. beim planen zu berücksichtigende gefahren und risiken) begründen. insofern ausnahmslos JEDE absicht/ handlung/ plan/ handlungskette unter dem vorbehalt steht, dass der dabei (im rahmen des bis dahin erfahrenen zurecht) zugrundegelegte routine-spielraum in ihrem vollzug erhalten bleibt, umgekehrt jederzeit alle ausführung von absichten und plänen durch plötzlich und unerwartbar eintretende verluste an handlungsfähigkeit gefährdet ist, stellt auch das routine-handeln ein fortlaufendes experiment dar, und kommt die modalität, unvermeidlich „bloss“ versuch zu sein, auch an es.
deswegen schreibe ich, unterschiedslos, ob von absichten, plänen, handlung(skett)en usw. im routine- oder versuchs-spielraum die rede ist: (versuchs)absicht, (versuchs)plan usw.; falls dieser zusatz weggelassen ist, ist er dennoch ausdrücklich mitzudenken und mitzulesen. falls spezielle modalitäten gemeint sind, wird dies angesprochen: routineabsicht usw., versuchsabsicht usw.
NB. es war bereits von einer zweiten klasse oberster regeln, neben den lern-regeln, die rede: ziele; auf dem hintergrund des jetzt gesagten müssen diese ziele (und die zwischenziele= prioritäten, präferenzen hinsichtlich der art ihrer realisierung, bzw. mit ihnen zusammen erreichbare (neben)zwecke usw.) verstanden und gelesen werden als (versuchs)ziele usw.; das heisst zweierlei:
1. auch alles zielesetzen steht unter der bedingung „wenn es möglich ist“. das aber heisst, dass auch unser ziele-wählen und -entwerfen ein versuchen und resultat aus erfahrungen mit früheren versuchen ist. somit gibt es eine art oberstes und höchstes lernen, und dementsprechend auch eine höchste lern-regel, die sagt, welche (versuchs)ziele zu verfolgen, oder auch: was (als ziel-realisierung) zu versuchen, bei bestimmten ausgangslagen (noch)/(schon) sinnvoll ist. diese kann als die OBERSTE (LERN)REGEL bezeichnet werden, und fällt im allgemeinen mit der vorstellung eines akteurs von dem, was er überhaupt bei sich und andern als rational, vernünftig, sinnvoll usw. betrachtet, zusammen.
2. in diese oberste lernregel ist die zuvor genannte lernregel darum integriert, weil das rein kognitive, natur-umstände und eigne fähigkeiten explorierende lernen in einen gesamtentwurf zweckmässigen tuns integriert werden muss: wissenserwerb muss mit unseren anderen zielsetzungen abgestimmt und in das gesamt unserer reproduktiven (zb. gefahrenvermeidenden, bedrüfnisbefriedigenden) und fortschritts-ziel-realisierenden (versuchs)handlungen integriert werden. wie wir das tun, sagt die oberste regel, indem sie sagt, wann wir wissen erwerben sollen, und wann mit vorhandenem wissen auskommen.


unter-kategorien der unter-kategorie b2): arten von innenzuständen eines akteurs vor, während und nach einer (versuchs)handlung.
b21) vor einer handlung: in dieser kategoriengruppe geht es um subjektive, affektive zustände, die die bildung einer (versuchs)absicht, angesichts bestimmter objektiver handlungsmöglichkeiten (incl. wissen, mittel, bestehende fähigkeiten) und -erfordernissen und einer subketiv erinnerten, erlebten vorgeschichte (mit früheren innenzuständen), begründen: erwartungsaffekte (ängste, hoffnungen, zuversicht, sorge, gelassenes abwarten etc.), und unmittelbar zu beginn der handlung die befindlichkeit (subjektive empfindung des unmittelbaren handlungsspielraums: „antriebe“, wachheit, erschöpftheit; besondere drangzustände; empfundene bedürfnisse („bedürftigkeits-empfindung“)).
b22) während einer handlung: hier geht es um die vom akteur selbst empfundenen parameter der handlungs-ausführung, vor allem, wenn die ausführung anders verläuft als beabsichtigt. diese subjektiven parameter werden sehr oft in entschuldigungen, oder als medizinische symptome (auch simulierte!) thematisiert. es geht dabei um –  unter umständen bloss subjektiv – empfundene störungen und als solche empfundene, unerwartetete, subjektiv spürbare einbussen/veränderungen an (sonst vorhandener, und vor handlungsbeginn als so wie sonst, dh. normal unterstellter) handlungsfähigkeit, schliesslich auch an subjektiv empfundenem und als solchem bekundbarem material sich zeigende störungen der wahrnehmungsfähigkeit (als teil der handlungsfähigkeit).
(etwa in gestalt von halluzinationen).
all dies führt dazu, dass der akteur entweder die handlung und ihre randustände anders beschreibt als der beobachter, oder zwar genauso, aber als hinsichtlich ausführung und randbedigungen anders ausgefallen als beabsichtigt. die in diesem kategorienfeld entscheidenden äusserungen des akteurs betreffen in allen varianten während der handlung festgestellte, unerwartete und für ihn innerlich spürbare veränderungen seines handlungsspielraums.
b23) hier geht es natürlich um die innerlich empfundenen und gespürten handlungsfolgen: die veränderte befindlichkeit nach handlungsabschluss, (zb. auch ermüdung, erschöpfung, speziell, wenn sie vorzeitigen handlungs-abbruch erzwungen haben), vor allem wenn sie anders ausfällt als erwartet; sowie die erfolgs- und anschluss(erwartungs)affekte, die vor allem auch von dem verhältnis des handlungsverlaufs und -resultats zu den zuvor bestehenden allgemeinen und speziellen erwartungen und erwartungsaffekten abhängen, also zb. erleichterung, enttäuschung, zufriedenheit, frustration, depression. anschluss-erwartungsaffekte sind durch die erfahrung, die handlung und resultat darstellen, begründet, speziell, wenn sich dabei unerwartetes eingestellt hat (zb. schreck über die während des handlungsversuchs sich zeigende störung).


NB. es ist wichtig, sich diese ganze dimension der begründenden rede vor augen zu führen: hier vor allem geht es um subjektive glaubwürdigkeit der akteure; diese glaubwürdigkeit hängt zunächst ausschliesslich von ihren bekundungen ab, speziell, was sie aus dem bekundeten subjektiven empfinden – speziell der subjektiv anders als erwartet verlaufenden handlungsausführungen –  hinsichtlich ihrer weiteren absichten und pläne für konsequenzen ziehen. erwartete wie nicht erwartete subjektive empfindung beeinflusst grundsätzlich die einschätzung des subjektiven anteils des routine-handlungsspielraums (zb. war eine störung eine ausnahme, oder muss künftig damit gerechnet werden? welches sind ihre bedingungen usw.). es ist eine glaubwürdigkeitsbedingung, dass ein akteur auf von ihm bekundete veränderungen seines routine-hs reagiert, und daraus praktische konsequenzen zieht: mutmasslich gestört verlaufende handlungen unterlässt, sich um die störquelle kümmert, und sich darum bemüht (wenn es wichtig ist), sie zu beseitigen etc.; dies alles gilt natürlich ebenso für alle im handlungsverlauf bereits sichtbar werdenden objektiven störungen (wenn die gestörtheit nicht rein endogen-leiblich und sujektiv ist), die offensichtliche objektive, oder subjektiv glaubwürdig vom akteur empfundene einbussen an handlungsspiekraum zur folge haben.
kurz gesagt: die glaubwürdigkeit des rein subjektiv empfundenen handlungsspielraums und seiner objektiven randbedingungen hängt davon ab, inwieweit sie vom akteur in seinen plänen berücksichtigt werden; speziell, inwiefern die erfahrenen, unerwartet empfundenen einbussen künftig als beschränkung von möglichkeiten oder aber, durch ermittlung und beseitigung ihrer objektiven ursachen, in gestalt von einzuhaltenden randbedingungen, wo das (als handlungserfordernis) nötig ist, berücksichtigt werden.


die allgemeinsten (relationalen) kategorien der möglichen übereinstimmung bzw. abweichung einzelner oder mehrerer (unterstellter oder tatsächlich geäusserter) gründe für absichten, handlungen, pläne, handlungsketten (ziele, prioritäten, präferenzen, zwecke), vorschläge, (legitime) forderungen, erwartungen eines akteurs/sprechers, verglichen mit denen eines interpreten/hörers:
gleich (in allen relevanten hinsichten)
indifferent-anders (abweichend)
different (verstehbar)-anders (rationale differenz), (vor allem aufgrund von (u.u. bloss vermeintlichen) wissens- und reflexionsvorsprüngen des interpreten)
unmittelbar-korrekturbedürftig, aber noch verstehbar (=eingeschränkt rational)
unmittelbar korrektur- bzw. kritikbedürftig, und mit der erwartung der korrigierbarkeit verbunden (irrtum, fehler)
nicht mehr verstehbar (nicht mehr rational; wird als mit dem akteur nicht mehr erörterbar angesehen).

die sorten von gründen, an denen sich diese unterschiede bzw. übereinstimmungen abspielen, sind die zuvor aufgeführten a-c, speziell b1-3, b21-23 usw. (d-f = gründe für sozial-verhältnisse, s. ende 2B0doc.)


NB. grob lassen sich diesen stufen die verschiedenen redeperspektiven der drei grammatischen personen zuordnen: „gleich“: =  (1.person, redend, bekundend) wir….; „anders“: = (2.person, anrede) ihr seid (zwar) soundso, und darum/aber dennoch sollt ihr… (dazu müsst ihr  noch wissen, dass…); „korrektur-bedürftig“:= (3.person, reden über jemand) „sie sind jetzt nicht imstande zu…“, „man kann nicht von ihnen verlangen, dass…“, „sie sehen nicht, dass…“ (dies „dass“, das sie nicht sehen, oder das die beschreibung ihes fehlers oder defizits enthält, ist zugleich der inhalt der kritik, die „ihnen“ gesagt werden muss; im hersagen der kritik ist nicht wesentlich mehr die ANREDE einer person enthalten (nämlich so, wie sie in der verständigung über differenzen, der zuschreibung von abweichungen des andern enthalten ist (und der er widerprechen kann). die kritische rede ist eine, an deren bestreitung der andere teilnimmt wie ein nicht betroffener dritter: so, wenn zum beispiel straftat-verdächtige „objektiv“ nach gründen ihrer eigenen entlastung suchen – ihre beteuerungen (bekundungen)  nützen an dieser stelle nichts mehr. die kritik setzt, umgekehrt, einen zuvor erhobenen, und in der (anredenden) zweiten person mit den kritisierten besprochenen, „psychischen status“ voraus, AN dem, als dem ausgangsmaterial, der zu kritisierende fehler sich allererst gezeigt hat.
(ein misch-typ sind bestreitungen der glaubwürdigkeit von bekundungen der angeredeten: „entweder, du machst einen fehler (und musst dieunddie absicht zurücknehmen, sie kann nicht dein ernst sein), oder du lügst, es IST garnicht deine absicht zu…“. – die ankündigung einer kritik oder beseitigung eines wissensdefizits („ihr müsst wissen, dass…“, ihr seht nicht, dass,… )  kann zwar als anrede rhetorisch eingekleidet sein, diese einkleidung ist aber der mitteilung (die von einem sachverhalt handelt) oder der kritik (die ausspricht, wie es richtig heissen müsste) nicht WESENTLICH. wesentlich ist allenfalls die verbindung von mitteilung und kritik mit einem bestimmten stück psychischen status, der sich NUR in du/ihr-form ansprechen lässt, als demjenigen an dem angesprochenen hörer, das diese mitteilung und kritik in den augen des mitteilers oder kritikers nötig macht.
NB „bloss psychisch“ ist die bekundung eines angeredeten, und wird von mir nur solange als solche behandelt, wie nicht entschieden ist, ob ich sie anerkennen, oder verwerfe. die von mir als gültig anerkannten bekundungen des andern übernehme ich quasi in meine 1.person-bekndungen: seinen begründeten absichten usw. entsprechen meine „zustimmenden erwartungen“ (ich bin einverstanden mit dem, was er tut, er soll von mir aus, was er will); seine begründungen sind dieselben, wie ich sie gegenüber dritten für sein tun anführe. vor allem sein von mir als gültig anerkanntes wissen wird, soweit ich es nicht bereits selbst besass, von mir in mein eigenes integriert. dies alles natürlich ebenso umgekehrt. das heisst: bei vollständiger verständigung bleibt kein „bloss psychischer“ rest, sondern alle äusserungen GELTEN und sind wechselseitig in das gemeinsam („wir“) gegenüber dritte bekundbare aufgenommen.
NBNB genau hiervor sind die (u.u. überraschend enttäuschten) erwartungen an historische akteure sowie die „verständnisse“ (nachvollzüge und anerkennend-rekonstruierende übernahme ihrer (mutmasslichen) gründe) nur ein spezialfall!
NB seine unvernunft (im mass, wie sie besteht) kann jemand weder ernsthaft bekunden (denn im verlust der ernstzunehmenden bekundungs- und äusserungsfähigkeit, dh. der zurechnungsfähigkeit seines sprechens und handelns, besteht sie ja!), noch kann man mit ihm ernsthaft darüber sprechen. das (auch nur implizite) absprechen von rationalität kann daher nur im reden ÜBER jemand (der dann eigentlich auch schon nicht mehr als jemand behandelt und besprochen wird) stattfinden. (damit soll nicht gesagt sein, dass solches absprechen immer gerechtfertigt ist – im gegenteil!)
NB die äusserungs- oder sprechaktform, die exakt die grenze zwischen rationalitäts-aberkennung und zuschreibung eines „psychischen status“ markiert, ist die ZUSCHREIBUNG EINES KRITIKBEDÜRFTIGEN DEFIZITS an jemand, den man für kritik-zugänglich hält. jede solche defizit-zuschreibung enthält nichts andres als die bezeichnung der kategorie des psychischen status, worin sich das defizit gezeigt hat:
weiss nicht, dass p1
hat nicht gedacht an p2
hält X fehlerhafterweise für Y (merkt nicht, dass p3= X ist Y´) usw.,
gekoppelt mit dem inhalt der kritik (p1-p3). das heisst, hier ist das, was man dem andern zur behebung seines defizits sagen muss, teil der beschreibung seines zustands, und kann jederzeit aus der zustands-zuschreibung herausgelöst und ihm gegenüber ausgesprochen werden. eine defizit-zuschreibung, die nicht mit dem anspruch auftreten kann, als kritik („p1!“, „p2!“, „p3!“) gegenüber der als defizitär beurteilten person ausgesprochen zu werden, ist keine echte defizit-zuschreibung.
(man kann sich die defizit-zuschreibung immer ergänzt denken durch anführung der relevanten anteile des der kritisierten person zugeschriebenen psychischen status, die den rückschluss auf das defizit erlaubt:
„A sagt…, und macht…, und also weiss er nicht, dass…“)
NB die kritik, die der defizit-zuschreibung wesentlich zugehört, ist aber auch nur dann zulässig, wenn sie gerechtfertigterweise als PROBE herangezogen werden kann, ob der andere noch zurechnungsfähig ist: weil er im fall, dass er die kritik nicht beherzigt, nicht mehr verstanden werden kann. von daher ist durch wirklich kritikwürdige defizit-zuschreibungen IMMER die grenze dessen berührt, was nach den auffassungen eines sprechers rationalität= zurechnungsfähigkeit, verstehbarkeit, personalität, dh. die eigenschaft eines gesprächs- und verhandlungspartners, als solcher ernstzunehmen zu sein, ausmacht: mit anderen worten, dasjenige, was er für sich als oberste regel aller vernünftigen und ernstzunehmenden ansieht, mit deren definitiver verletzung (spätestens nach einem korrektur- und kritikversuch) er somit zugleich das gespräch abbrechen MUSS, weil er im rahmen seiner regel den andern nicht mehr verstehen KANN.
diese oberste regel kann nun keine andere sein als seine eigene, wie wir sie oben provisorisch in der 2.NB zu „unterkategorie b“ definiert haben.
NB von daher wird noch einmal der früher aufgestellte satz deutlich: dass jemandes verstehen, also rekonstruktion der gründe anderer, nie weitergehen kann, dh. nicht differenzierter sein kann, als sein eigenes begründen. ist seine oberste regel zu primitiv, bestimmt zb. auf eine zu primitive weise, was lernen und zielesetzen ist, dann wird er auch nur ein primitives verständnis der möglichen abweichungen entwickeln, sowohl positiv (er versteht zuviel, anerkennt zuviel), als auch negativ (versteht die vermeintliche „beschränktheit“ fortgeschrittenerer, dh. differenzierterer, als er selbst ist, nicht.)
NBNB hier ist unterstellt, dass aller fortschritt in EINSCHRÄNKUNGEN, also zusätzlichen bestimmungen, ausdifferenzierungen, präzisierungen, einer obersten regel (oder des verständnisses von rationalität) besteht. anders gesagt: zu primitive versionen der bestimmung von rationalität, also auch von verstehen, erwähnen bzw. berücksichtigen einfach bestimmte BEDINGUNGEN von rationalität und verstehbarkeit nicht.
deswegen das in der NB erwähnte phänomen positiv-zuviel/ negativ-zuwenig verstehen.
der charakter von verstehens-verhältnissen, in denen differenzierungs-gefälle involviert sind, muss vor allem besprochen werden im zusammenhang mit dem verstehen bzw. erklären von vorschlägen, forderungen, und fremd-verständnissen bzw. darauf beruhenden erwartungen der zu verstehenden akteure; mit andern worten, das verstehen SOZIALER VERHÄLTNISSE der akteure, sei es untereinander, sei es zum interpreten und seinesgleichen, wirft solche gefälle-fragen auf.
ich möchte diese fragen aber im zusammenhang mit der nun geplanten systematischen erörterung der einzelnen tige, dh. möglichen verstehens-typen, beantworten, darum, weil bereits tige 2 nur unter einbeziehung sozialer verhältnisse rekonstruierbar ist, also auch ein verstehendes sich-verhalten zu solchen verhältnissen dritter (die der interpret sich natürlich zugleich nach seinen eigenen regeln des sozialen sich-verhaltens erklärt und versteht, dh. es sind verhältnisse, an denen er sich virtuell teilnehmend muss denken können) voraussetzt.

 


T 1: wir erklären das zu erklärende material AUSSCHLIESSLICH mit BESONDERHEITEN des akteurs oder seiner situation im weitesten sinn.
das heisst, unmittelbar, zugleich: wir unterstellen dieselben regeln wie unsere; umgekehrt: für alles, was beim akteur aus abweichungen seiner regeln von unsern erklärt werden müsste, brauchen wir eine alternativ-erklärung, die unterhalb des regel-niveaus liegt (also auf dem niveau des materials, auf das regeln angewandt werden: das (momentane) so-sein des akteurs, und die beschaffenheit seiner situation (wie er sie erlebt, oder wie sie sich auf ihn auswirkt), und mit einer anwendung unserer, dem akteur unterstellten regeln vereinbar ist (das heisst: auch wir dürfen diese regeln beim erklären anwenden – eben auf das zurecht-interpretierte material, so, dass dann das (un)erwartete verhalten des akteurs (absichten, handlungen, reden, usw.) „verstehbar“, also mit dieser erklärung (aus der gemeinsamen, als solche garnicht infragezustellenden regel) erklärbar wird.
dies läuft darauf hinaus, die gründe des akteurs zu psychologisieren, zu idealisieren (negativ: stigmatisieren) oder biologisieren. also grundsätzlich zu verfälschen.
nochmal: indem ich den regel-anteil des akteurs an seiner begründung verleugne, muss ich den beitrag seiner von meinen abweichender regeln anderen grund-arten zuschreiben. die sind dann aber unter umständen nicht so, wie er sie vorträgt, sondern entweder anders als die wahren gründe, oder unbedeutend, verglichen mit den wahren gründen, oder die wahren gründe wurden garnicht ausgesprochen.
die begründungen oder das mit ihnen begründete der akteure werden somit grundsätzlich, überall, wo sie  nicht in der von uns erwarteten (dh. aus der von uns zugrundegelegten regel abgeleiteten) weise zusammenpassen, dem verdacht ausgesetzt, auf selbst- oder fremdtäuschung, unvollständigkeit und verschweigen zu beruhen, derart dass der interpret zugleich die versteckte wahrheit aufdeckt, und in der virtuellen konfrontation mit dem akteur sie ihm aufzwingen müsste (ihn zwingen müsste, „zuzugeben“, dass er „so ist“). (gerade historische akteure können sich bekanntlich gegen solche operationen kaum wehren.)
insofern wird dem interpreten eine weitere begründungs- und beweispflicht auferlegt, nämlich das motiv oder die ursache der verfälschten selbst-darstellung oder -erkenntnis des akteurs, die er behauptet, zu benennen.
((dies alles natürlich nur solange, wie die ärgerlichen, der gesamt-deutung des interpreten unter zugrundelegung seiner erwartungs-regel widersprechenden daten existieren. die haupt-strategie von t1-erklärern ist deshalb, solche daten zu ignorieren und in ihrer bedeutung als unerheblich (oder falsch überliefert) abzutun; auf diese weise entlasten sie sich davon, all ihr erklären des unerwartet abweichenden am akteur unmittelbar an ihm selbst ansetzen lassen zu müssen, und sich häufende anomalien zur erklärung heranziehen zu müssen. das heisst: die beste und dem eignen erklärungsansatz am meisten entgegenkommend strategie ist natürlich, bereits das material so zurechtzumachen und zurechtzulügen, dass es den eigenen erwartungen entspricht – also die geschichte im licht ihrer deutung erzählen. – es ist wie sonst bei kriminellen motiven, so auch hier: die verfälscher, täuscher, verschweiger selbst sind es, die als erste und am heftigsten den verdacht äussern, die andern verfälschten, täuschten, verschwiegen. an dem, was einer andern zutraut, ist vor allem abzulesen, was IHM zuzutrauen ist.))


an dieser stelle muss noch einmal zurückgegangen werden auf die ausgangslage des verstehenden erklärens. wir haben sie angesprochen am zu verstehenden erklären/verstehen des akteurs selber (in der liste des materials, das erklärt/verstanden werden muss), aber natürlich trifft sie auch auf den interpreten zu. (wir sprechen hier über den interpreten nach typ1 – er ist der von uns Besprochene und virtuell ANgesprochene „sprecher/akteur“ FÜR UNS.)
die t1-erklärungen werden normalerweise nicht in „rein“ verstehender absicht unternommen, sondern es ist ein „interessierter“ anteil dabei (eben der, der das verfälschungs-interesse des interpreten im verhältnis zum akteur begründet). solches interesse besteht aber meist nicht mehr auf jener stufe des verhältnisses zu andern, wo man „resigniert“ feststellt, dass man wohl nicht erwarten darf, dass sie den eigenen forderungen genügen – auch nicht, nachdem man sie („angesichts ihrer abweichenden absichten, vorschläge bzw. gegenforderungen“) „angemessen“ (kompromisse schliessend, auf die andern eingehend) abgeändert hat.
die t1-erklärungen spielen vielmehr eine rolle in den solchen resignationen vorausgehenden verhandlungen und streitigkeiten; dass wir jemanden unseren oder den von uns für ihn zugrundegelegten regeln unterwerfen wollen, nicht nur theoretisch, beim erklären, sondern vor allem praktisch, heisst: dass wir ihn unseren vorschlägen und forderungen, die wir aus diesen regeln, in anwendung auf seine situation, gemäss machen wollen, oder kurz: wir wollen, dass er (zu tun versuchen) will, was er von uns aus (zu tun versuchen) soll. und das vor allem im rahmen von verhältnissen, in denen wir ihn als (freiwilligen oder gehorchenden) kooperations-partner unterstellen – und ihm aus genau diesem grund die regel, nach der wir vorschläge und forderungen an ihn ableiten, als die gemeinsame, die kooperation begründende, voraussetzen. aus diesem grund können wir an dieser regel nicht rütteln lassen, und ihm keine andere zugestehen, die sein anders-wollen-als-er-soll zum prinzip (zur regel) macht, oder gar ihn uns eine gegenregel für gegenforderungen und kooperation auf einer neuen grundlage präsentieren lässt.
das psychologistische, idealistische und biologistische interesse, die motive des andern zu verrfälschen, ist also eigentlich dasjenige, ihn an solchen stellen der eigenen kooperationsregel, dh. den eigenen forderungen, wie er sein soll, theoretisch weiter subsumierbar und praktisch verfügbar zu erhalten, wo er es auf den ersten blick nicht ist (man hat es von ihm ERWARTET, in jenem sinn, der das fordern einschliesst – man hat erwartet, dass er so ist, wie er soll – es schien dann anders – dann dachte man ihn sich so zurecht, dass er es DOCH war). man merkt, wie sehr in diesem sinn von „erwarten“ („ich erwarte, dass du dies tust!“) das interesse mitschwingt. (ein solches interesse, wie der andere sein soll, geht nicht immer unmittelbar auf kooperative HANDLUNGEN für den forderer-interpreten, vielmehr geht es sehr oft auch oder sogar stärker darum, einem BILD des interpreten zu genügen, das dessen bedürfnissen entspricht – vor allem dem bedürfnis, den interpretierten auf- oder abzuwerten, und ihn als grundsätzlich entgegenkommend und kooperationsbereit denken zu können (selbst, wenn diese bereitschaft garnicht auf die probe gestellt wird).
die psychologisierten usw. absichten, vor allem auch: regel-befolgungs-absichten des andern  sind BEDÜRFNISSE, die entsprechend umgedeuteten wert-eigenschaften (UN)FÄHIGKEITEN; das nicht mehr nach beidem getrennte, vielmehr als resultat eines zusammenwirkens beider zu denkende resultat, unbekannt wie es aus  fähigkeiten und neigungen zusammengesetzt sein soll, ­sind vorhandene oder nicht vorhandene LEISTUNGS-BEREITSCHAFTEN oder -DISPOSITIONEN.
an diesen kategorien zeigt sich dann meist eine weitere dimension des praktischen interesses an t1-deutungen: indem diese eigenschaften, dies so-sein des andern ihn auf stabile weise MEINEM willen, dh. meiner kooperationsregel verfügbar macht, soll es zugleich seinem eigenen willen entzogen sein. das heisst, die (un)fähigkeiten, bedürfnisse und bereitschaften sind ZUNÄCHST einmal unveränderlich so, und lassen den andern in der rolle, für die er vorgesehen ist, stabil erscheinen. freilich nur so lange, wie ich mit dem gehalt dieser ihm zugeschriebenen dispositionen einverstanden bin (so, dass über die grundlage der kooperation von meiner seite aus keine zweifel aufkommen, und keine neuen verhandlungen geführt werden müssen). auf einer zweiten stufe hingegen, dann nämlich, wenn diese (un)fähigkeiten und neigungen (hier können sie nur noch spezifiziert auftreten, weil sie gegenstand von forderungen und verhandlungen werden) mir zur erklärung der abweichenden absichten, vor allem regel-befolgungsabsichten, des andern dienen, muss ich meine korrektur-forderungen an ihn auf diese erklärung abstellen: ich muss verlangen, dass er seine fähigkeiten ausbildet, nützt und betätigt, seine unfähigkeiten behebt und seine ungünstigen neigungen abstellt und bekämpft. hier wird nun ein wahrer verdrängungs-zyklus entfesselt, der die erhebung eines authentischen „psychischen status“, enthaltend die WAHREN neigungen und (un)fähigkeiten des andern schier unmöglich macht; spätestens, wenn dieser anfängt, angebliche zwänge und beschränkungen durch nicht-können zu seiner ENTSCHULDIGUNG anzuführen (in dem versuch, sich konkreten verpflichtungen durch forderungen des andern zu entziehen, ohne die kooperationsgrundlage aufzugeben),
entsteht so ein konflikt-feld zweiten grades, um anerkennung von psychischen zuschreibungen, wo forderungen und gegenforderungen ebensolchen zweiten grades (die nur noch indirekt auf die eigentlichen forderungen zielen) erhoben werden, wo also gestritten wird darum, was jemand kann oder nicht kann, oder von sich aus wollen-muss oder nicht wollen-muss; und „wie er WIRKLICH ist“.
es werden unter diesem getöse nicht nur die wahrhaft vorhandenen psychischen inhalte begraben und entstellt – es kommen völlg neue und un-authentische motive hinzu: eben die, die sich auf das verhalten zu den zugeschriebenen einstellungen beziehen, und zu deren ausbildung der akteur durch die interpreten aufgefordert wird: nächste ebene der aueinandersetzung, nächste ebene der entschuldigung und ausflüchte (KANN er denn die zugeschriebene neigung bekämpfen? hat er die KRAFT, es mit der zugeschriebenen unfähigkeit aufzunehmen? usw.)
der endzustand ist jener, wo der akteur zwischen zuschreibung, heuchelei, entgegenkommender deutung, selbst-verbiegender anpassung und der von ihm gespürten wirklichkeit beim besten willen nicht mehr unterscheiden kann, und seine fähigkeiten und ihre grenzen ebenso wie seine bedürfnisse als ein schier beliebig formbares material behandelt, das so sehr seiner eigenen verfügung unterliegt, wie derjenigen der andern, und über das es allenfalls die autonome „selbst-bestimmung“ zu wahren gilt, die man dann aber gegen sich selbst in genau derselben, gnadenlos sich auf vorgegebne zwecke (seien es die eignen, oder fremde) zurichtenden weise nutzt, wie es die andern tun, solange und soweit man sie über einen selber „fremd-bestimmen lässt.


bis hierher wurde die begriffliche pathologie beschrieben, die folge ist des versuchs, auf gleicher ebene wie beim interpreten angesiedeltes regel-material des akteurs in ein unter regeln, nämlich die des interpreten, und hier vor allem legitimationsregeln für forderungen, subsumierbares umzudeuten.
man muss an T1 aber die frage aufwerfen, ob das besondere nicht gegen vermeitlich regelhaftes auch zu verteidigen ist, und zu oft auf regeln und verallgemeinerbares bezogen, oder daraus abgeleitet wird.
(die logik dieser operation ist: ein besonderes wird zerlegt in eine regel, und eine besondere regel-anwendungssituation; man könnte sagen: der besonderheitsgrad der situation wird hier künstlich reduziert (nämlich nur auf die regel-anwendungssituation), so wie er im unter die eigne regel subsumierenden, vereinnahmend-fordernden denken, wie es zuvor besprochen wurde, künstlich ausgeweitet wird.
die situation wird noch komplizierter, wenn man bedenkt, dass das besondere durchaus reguläre (sich regelmässig wiederholende) züge annehmen kann – und, dass es übergänge von einer solchen regulären besonderheit zu einer anderen, in demselben individuum oder derselben gruppe, geben kann.
wichtig ist hier also nicht der charakter des irregulären überhaupt; sondern die frage, inwiefern das besondere, individuierende material UNÜBERTRAGBAR ist – und sich, regulär oder irregulär, allenfalls zufällig bei ander wiederholen kann, ohne dass diese wiederholung (absichtliche ud bewusste übernahme der befolgung einer regel) gesteuert (vermittelt, tradiert) werden könnte; so wird es ja, in abgrenzung zu t1, in die defiition von t2 (vgl. dort) aufgenommen. für t2 wurde die art der „steuernden“ übertragung dieses materials bestimmt: tradieren, vermitteln (durch aufheben von wissens-defiziten, kritik, aufmerksam machen auf noch nicht gedachtes usw. – wie auch immer)
genau von dieser art darf das t1-material nicht sein. daraus folgt: t1-erklärungen erreichen grundsätzlich nicht das niveau einer kritischen (rationalen) defizit-zuschreibung – dies material wird als schlechterdings nicht kritisierbar eingestuft; von daher ist es in seinem status dem irrationalen völlig gleichgestellt.
das heisst nicht, dass es nicht beeinflussbar ist; es heisst auch nicht, dass dem subjekt, dem solches material zugeschrieben wird, nicht verfügung darüber, genauer: willkür-verfügung, zugesprochen wird. beides zusammen ist ja grundlage der legitimen (eben wegen dieser verfügbarkeit überhaupt möglichen) forderung des interpreten an den akteur, sich zu diesem „psychischen“ material zu verhalten – es zu unterdrücken, wo es als neigung, es auszubilden und zu betätigen, wo als fähigkeit, es anzuerkennen oder zu beheben, wo es als unfähigkeit interpretiert wird. immer aber handelt es sich um ein „so-sein“ ohne normativen gehalt – weit und breit gibt es keine grundlage dafür,  zu sagen: dies so-sein könne unter obwaltenden umständen „vernünftigerweise“ garnicht anders ausfallen, weil man den akteur sonst garnicht verstehen könne, oder: es handle sich um einen irrtum, der alsbald behoben werden müsse – aus demselben grund (man verstünde sonst den akteur nicht mehr).
die rationalität, wenn überhaupt, des akteurs liegt also in seinem sich-verhalten-zu diesem material; soweit oben bereits von interpretatorisch ausgeweiteter oder eingeschränkter regularität oder normativität des akteurs-verhaltens unter der erklärperspektive T1 die rede war, lässt sich dies a fortiori von dessen rationalität behaupten: um den akteur der rationalität (oder den moralischen und rationalitätsvortellungen, sowie daraus resultierenden forderungen) des interpreten zu unterwerfen, wird seine anderslautende rationalität (moral, rationalitätsvorstellungen) mit der bekannten technik psychologisiert und subjektiviert, umgekehrt wird seine irrationalität unter umständen „rationalisiert“ (indem faktisch vorhandene einstellungen und innere zustände des akteurs als resultaten zusätzlicher motive, neigungen, (un)fähigkeiten, die mit verstehbar-rationalen regeln usw. vereinbar sind und mit diesen zusamenwirken, erklärt werden; die motive, neigungen usw. sind in diesem fall genauso „unbewusst“, verheimlicht, usw., wie im fall der subjektivierung von akteurs-regeln und akteurs-rationalität).


T2: wir erklären das zu erklärende material zusätzlich und zusammenwirkend mit T1-erklärungen durch, dies material bestimmende, beeinflussende oder selektierende MUSTER, DIE ZWISCHEN AKTEUREN SYNCHRON WIE DIACHRON IN (da, wo es geschieht) VORHERSEHBARER (mit regeln zw. gesetzmässigkeiten, die die übertragung „erklären“) WEISE ÜBERTRAGEN (tradiert, vermittelt) WERDEN KÖNNEN.

der unterschied zu T1 ist evident, und nimmt eigentlich vom begriff der übertragbarkeit her seinen ausgang.
nicht, dass die jeweils in T1 erwogenen und zur erklärung heranzuziehenden besonderheiten nicht mehreren personen und ganzen gruppen, synchron wie diachron, gemeinsam sien könnten – nicht, dass sie als nicht übertragbar und ausbreitbar vorgestellt werden müssten. erklärungen vom typ T1 werden jedoch jeden solchen ausbreitungsvorgang wieder letztlich anbinden an besonderheiten der empfänger (oder des verhältnisses zwischen überträger und empfänger) – also eine besonderheit der empänglichkeit des empfängers, einer in ihm bestehenden disposition, die ihm auch hätte fehlen können (und in diesem sinn kontingent, blosses faktum ist, das festzustellen (und in seiner verteilung auf einzelpersonen in einer grösseren gruppe zu erheben) ist. in T2 hingegen, WENN und soweit es sich um eine T2-erklärung handelt, werden für die empfänger keine vorgaben gemacht, die nicht durch angemessene erweiterung der übertragungs-massnahmen mitbewältigt werden könnten. die in diesem erklärungstyp unterstellte, letztlich unterschiedslose übertragbarkeit von handlungs- u.a. mustern an alle (nach herstellung person-unspezifischer ausgangsbedingungen, wie motivation, musse, vorkenntnisse) kann sogar als eine ker-schwäche dieser art zu erklären angesehen werden: die übertragungen (das tradieren wie vermitteln) müssen allzu reibungslos funktionieren, damit die erklärweise T2 greift.
in der unspezifischen empfänglichkeit für übertragungen von handlungs- usw. mustern bei den, durch keine ihrer ansonsten durchaus bestehenden besonerheiten dadurch mehr als andre prädestinierten akteuren liegt in diesem modus T2 das implizit gemeinsame, das der interpret mit den so interpretierten akteuren teilt.
die muster selbst sind in diesem modus vorausgesetzt; im begriff der übertragbarkeit an jedermann, und der empfänglichkeit jedermanns, wenn nur überhaupt muster in der welt sind, die gewissen mindestanforderungen genügen – in diesen beiden, von jedem inhalt und jeder besonderheit des übertragenen materials abstrahierenden kategorien ist nichts zu finden, was die ENTSTEHUNG besonderer muster erklären würde. der modus T2 ist in dieser hinsicht auf die zusammenarbeit mit dem modus T1 angewiesen (man versteht von daher die behauptung am ende von TIGE2a.doc, punkt 13: die TIGE seien „subsidiär“, dh. dass die späteren auf die „vor-erklärung“ von teilen des materials mit den mitteln voraufgehender modi angewiesen sind und auf diese zurückgriffen, so wie umgekehrt die späteren nur noch eintreten, um empfindliche erklärungslücken des je voraufgehenden modus zu füllen).
der modus T2 assimiliert sich aber, in gewissem sinn, das durch T1 zu erklärende material, indem er es, einmal entstanden, für völlig INDIFFERENT erklärt, selbst da, wo IN den muster-traditionslinien (im sinne von individualitäten, wenn nicht kulturellen individualitäten) entwicklungen, ausdifferenzierungen, steigerungen und anreicherungen zu bemerken sind: all dies gilt ja nur relativ zum standpunkt des jeweils tradierten musters (bzw. individualität) (etwa: ein kunststil, zusammen mit dem motiv, ihn in immer neuen abwandlungen und differenzierungen produktiv umzusetzen und seine möglichkeiten „auszuschöpfen“; ähnlich für: lebensformen, mentalitäten, u.a.).
der modus T2 betätigt also erklärungen bis hin zum niveau des INDIFFERENT ANDEREN REGELSYSTEMS.
implizit betätigt T2 aber eine noch höhere regel, deren geltung er für alle akteuren ebenso unterstellt, wie er sie selbst befolgt: dass diese nämlich von ihrer kollektiven binnen-perspektive im rahmen der je ihnen anhaftenden individualitäten, und den sich aus den ihnen so übertragenen interessen (einschliesslich des interesses, diese weiterzugeben und zu vermitteln) ABSEHEN, und die andersartigkeit und indifferente gleichartigkeit der andern individualitäten, in dem sinn, dass sie eben auch bloss individualität, neben andern sind, anerkennen sollen.
der (in T2-erklärungen als selbstverständlich unterstellte) standpunkt der indifferenz soll also letztlich der letztgültige und allgemeine sein. er selbst trägt sich beispielsweise vor als: WERTFREIHEIT. damit soll ausgedrückt sein: die T2-erklärungen können es sich leisten, den zu verstehenden akteuren höchste regeln zuzuschreiben, und das material in regel und authentischen stoff, auf den sie anzuwenden wäre, verstehend und analysierend-rekonstruierend, zu zerlegen: weil die eigentliche regel der interpretation eben nicht auf derselben ebene operiert wie die interpretierten regeln, sondern über alle diese hinaus ist.
der T2-modus scheint deshalb dem material „objektiv gerecht“ zu werden; er betont deshalb die differenz zu T1-erklärungen, da, wo sie auf sein feld übergreifen, und das spezifische, den objektiven eigensinn des „kulturellen“ parteilich verkennen: psychologistisch (dh. aus T2-sicht der vorwurf: die übergeordneten regeln nicht von den besonderheiten der situation und des akteurs abtrennen, das resultat nicht erklären aus dem zusammenwirken von übergeordneten mustern UND besondere situationen (incl die des akteurs), oder noch besser: übergeordneten regeln, angewandt AUF die situation der beteiligten akteure); idealistisch- „humanistisch“ (selektion des materials mit blick darauf, ob es als beleg bzw. instantiierung eines (optimalhypothetischen) „werts“ taugt (zb. „genie“, oder „aussergewöhnlicher charakter“ usw.), oder biologistisch (einengung der kulturellen vielfalt der muster auf starre, evolutionsbiologisch, wenn nicht physiologisch (experimental-psychologisch) ermittelte verhaltens-gesetzmässigkeiten, als gattungs-besonderheit und individuelle abweichung (störung) usw.)).
man sieht, wie T2 sich selbst gegen die T1-erklärungen abgrenzen kann, wenn es um „positiv“ beschreibbare und schlicht vorhandene syn- und diachrone kulturmuster („idealtypen“) geht; an den grenzen freilich, wo auch T2 in T1 übergeht, da nämlich, wo es um das zustandekommen der muster selbst geht, gibt es diese abgrenzung nur noch in gestalt der RELATIVIERUNG DER BEDEUTUNG VON BESONDERHEIT. das heisst: ZWAR mag das muster aufgrund von nicht mehr musterhaften besonderheiten zustandegekommen sein, und aufgrund ebensolcher wendungen in seiner entwicklung sich differenzieren usw.; gegen die tatsache der musterhaftigkeit selbst ist dies alles aber zweitrangig, macht keinen entscheidenden unterschied in der erklärung, WEIL „seriöses“ ERKLÄREN, NACH T2, AN DIESER GRENZE EBEN ENDET.


die kategorie, deren existenz in T2-erklärungen – im gegensatz zu T1-erklärungen (wo sie geleugnet wird) – vorausgesetzt und anerkannt wird, ist „ANDERE/ FREMDE INDIVIDUALITÄT“ als diejenige des interpreten. darin liegt die möglichkeit, einen von den kollektiven vorschlägen des interpreten in jedem einzelnen punkt abweichenden PLAN zu haben, einschliesslich der vorstellungen davon, wie es mit der gesellschaft, angefangen bei den eignen kindern oder denjenigen andrer, weitergehen soll (wie und was tradiert, welche projekte in die zukunft hinein, über das leben der gegenwärtigen generation hinaus, weiterverfolgt werden sollen – umgekehrt, welchen projekten und parktiken (traditionen) der vergangenheit man sich verpflichtet fühlt, so dass man sie konserviert, am leben erhält, oder gar ausweitet, ausdifferenziert und weiterentwickelt. – dass eine frühere individualität anders war, lässt sich in den augen des interpreten hinnehmen (schwieriger wird es, wenn quellen darauf verweisen: dass die vermeintliche individualität, an die der interpret mit seinesgleichen anschluss suchte, eine fremde und andere ist, als gedacht. der modus, worin auf solche einsichten mit VERFÄLSCHUNGEN und gefällig anpassenden interpretationen geantwortet wird ist der T1-modus. T2 hingegen ist der modus des harten historischen bewusstseins, auch gegenüber der „eigenen“ geschichte von historikern: im sinn, dass unliebsame tatsachen der eigenen (noch immer fortgesetzten) individualität anzulasten sind, oder der anschluss an eine vermeintliche vorgeschichte, qua gemeinsamer individualität, bei licht besehen, nicht gelingt.
T2 ist also auch der modus der eingestandenen fremdheit und andersartigkeit der andern; des weiteren der der selbst-relativierung und „dezentrierung“ (die eigene individualität ist nur eine unter vielen, die ihr darin gleichsind, dass sie individualität sind, ohne vor- oder nachrang).
die ethische seite bzw. konsequenz von T2-erklärungen ist daher die GLEICHWERTIGKEIT UND GLEICHHEIT „vor dem gesetz, der moral“ usw. aller individualitäten; die individualitäten SOLLEN aneinander die abstrakte tatsache, individualität zu sein, als ihr wesentlich gemeinsames erkennen, mithin in diesem wesentlichen von allem, was ihnen an sich wichtig war, absehen (vor allem solchem, was eben genau die unverzichtbare eigne substanz, darum auch differenz zu anderen individualitäten, vom standpunkt der eigenen aus, ausmacht). das aber heisst: das WIRKLICH allen individualitäten gemeinsame material darf einzig in dem winzigen, wenn es denn überhaupt einen solchen gibt, restbestand an INDIFFERENT GEMEINSAMEM gesehen werden; alles andre soll aus der tatsache, überhaupt individualität zu sein (der einzigen bestimmung, die zusätzlich als allen wirklich gemeinsame anzusehen ist), folgen. dies ist das nicht-kontingent, sondern notwendig gemeinsame INDIFFERENTE, keinen unterschied machende, woran man allenfalls eine integration der verschiedenen historischen projekte (traditionen, kollektiv-kooperative lebensstile, zukunftsentwürfe) anknüpfen könnte. das heisst: die T2-erklärung ist im allgemeinen der vorspann zu einer ethischen forderung, die besagt, man solle alles, aber auch wirklich alles und jedes different-andere anderer für ein indifferent-anderes ansehen, weil es ETWAS DERSELBEN KATEGORIE ist, wie bei einem selber – nur spezielle „kulurelle“ lösung derselben „existenziellen“ probleme, die eben alle „menschlichen“ wesen gemeinsam haben. hier wird zunächst die kategorie des existenziell gemeinsamen ahistorisch-anthropologisch konstruiert, also der „kultur-ENTWICKLUNGS-dimension“ der different-anderen materialien gerade nicht rechung getragen. man korrigiert den fehler, indem man auch entwicklung selbst – und zwar je verschiedene – zu einem gemeinsamen, variablen anthropologischen schema erhebt.
hier zeigt sich nun die sperre deutlich, die der modus T2 aus seinem prinzip heraus, nämlich des indifferent-anderen (regelwerks), als ultimativer grenze allen verstehens – gegen die nächst-denkbare, die doch allen kulturen und individualitäten gemeinsam ist, errichten muss: gegen das rational-different-andere, jenes, das einen unterschied macht, und von den kulturen selbst GEGENEINANDER geltend gemacht wird als auf dauer unverzichtbarer inhalt, den die jeweils anderen sich früher oder später würden zueigen machen müssen, so wie (fraglos) die kinder der eigenen kultur: darum, weil es eben nicht als variante einer möglichst abstrakt-menschlich genommenen regel-dimension verstanden wird, sondern als unverzichtbare errungenschaft, die im laufe der eigenen kultur-entwicklung ausgebildet wurde (auf die man somit auch „stolz“ ist), und die man glaubt allen anderen vermitteln zu müssen. – die so denkenden greifen also schlicht mit ihrer individualität ins feld einer anderen über, wollen sie sich – durch vermittlung und abbruch von deren anderslaufenden traditionslinien – selbst anschliessen, in höchst nachvollziehbarem überlegenheitsbewusstsein.
ein solches übergreifen-können und andere individualitäten in die eigene, durch vermittlung der überlegenen eigenen traditionen, überleiten-wollen ist im rahmen der zulässigen verhaltensweisen möglicher „menschlicher“ kulturen und entwickungsstadien vo seiten der T2-erklärer schlicht nicht vorgesehen.
damit widersprechen sie im kern ihrer eigenen absicht, entwicklung zum anthropologisch variationsfähigen material hinzuzuschlagen: nur solche entwicklungen sollen „anthropologische“ varianten voeinander sein, die garantiert nie zusammenmünden können. das ist in mehrfacher hinsicht verrückt:
erstens, sieht sich der modus T2 selber, und muss sich so sehen, als resultat einer langen geschichte der reifung von historischem und kultur-anthropologisch-reflexivem bewusstsein, das aus diesem grunde gerechtfertigt ist, wenn es sich als fortgeschrittenste einstellung auf seinem gebiet (der deutung und darauf begründeten ethischen forderungen) gegen alles ihm gegenüber zurückgebliebene durchsetzt.
zweitens, es läuft auf eine aussen-definition von individualitäten und ihren (politisch korrekten) identitäts-grenzen gegeneinander hinaus, die nicht nur von den (konfliktbereiten) trägern dieser individualität jeweils nicht geteilt wird;
(und stattdessen, wie schon gesagt, als produkt fortgeschrittener einsicht, die freilich sie – im sinne auch IHRER individualität – müssten sich zueigen machen können, die wenigstens in dieser hinsicht wohl aufzufassen sein soll als zurückgebliebener stand derselben individualität, von der die T2-erklärer ein fortgeschritteneres niveau repräsentieren)
sondern hübsch tautologisch von den individualitäten alles, als ihnen „eigentlich“ und von haus aus garnicht zugehörig, weglassen will, was sie im sinne eines streits um die frage, was fortschritt ist und worin er bestünde, gegeneinander aufbringen und um die lösung kämpfen lassen könnte (nur, um anschliessend behaupten zu können, dass es an etwas den individualitäten äusserlichem, der intoleranz usw., liegen müsse, wenn der toleranzforderung nicht genügt wird: friede zwischen den individualitäten „an sich“ wäre möglich!); obschon keine relevante individualität vorkommen wird, die nicht aus solchen konflikten hervorgegangen ist.
drittens, im mass, wie T2-erklärer um des lieben friedens willen den zulässigen inhalt von individualitäten auf das mit allen andern verträgliche, nämlich das indifferent-andere, reduzieren (oder aber ein sich-selbst-nicht-ernstnehmen der verschiedenen kulturen verlangen), ENTLEEREN sie die kulturen, und bringen sie um ihr wesentliches, nämlich den SINN, den die träger dieser kulturen mit deren errungenschaften verbinden.
in der selbst-relativierung des T2-erklärers (die fast immer geheuchelt ist) liegt also ein brutales programm, das sich auch in der T2-art zu erklären zeigt: KULTUR IST AN SICH SINNLOS, PRODUKT EINER VÖLLIG SINN-FREMDEN WILLKÜR-ENTSCHEIDUNG (die darum allenfalls mit kontingenten determinismen erklärt werden kann) – ihr so-sein ist nicht mehr zu erklären, die perspektive dieser oder jener kultur kann hypothetisch eingenommen, und erst dann, in diesem rahmen, überhaupt etwas verstanden werden. der eigene standpunkt des T2-erklärers ist deswegen kein kultur-standpunkt, sondern kommt von ausserhalb jeder kultur, und ist WISSENSCHAFTLICH, REFLEKTIERT UND RATIONAL (tritt, als solcher „moderner“ wertfreiheits-standpunkt, auf dem feld des erklärens und verstehens von handeln „überlegen“ allem historisch anderen, nämlich zurückgebliebenem interpretieren, speziell den „wertenden“ selbst-interpretationen der von ihm interpretierten akteure, gegenüber; übrigens dann ganz besonders, wenn diese einmal nicht wertend auftreten, sondern ihre „kultur-werte“ und -wertungen in psychologisch-deutenden, idealistisch-verklärenden oder biologisch (rassistisch) kultur-verleugnenden geschichts-darstellungen, dh. „unwissenschaftlich“ vortragen. seinen relativismus lässt sich der relativist nämlich nicht einfach weg-nivellieren (und sich nicht umstandslos mit nicht-relativistischen standpunkten auf eine ebene setzen).
(vgl. als belegmaterial für diese auffassung zb. max webers methoden-aufsätze).


der erklärtyp T2 kann sich deshalb als wissenschaftlich und den T1-erklärweisen überlegen fühlen, weil er in der tat am historischen oder ethnographischen quellen-bericht nichts zu deuteln hat, sondern allenfalls implizite regularitäten rekonstruieren braucht, die, auf die authentischen äusserungen der historischen akteure angewandt, tatsächlich durchgehend deren handlungen als verständliche reaktionen auf äussere „ursachen“ erscheinen lassen – und zwar im grossen ganzen so, wie die akteure es selbst darstellen.
die rekonstruktion kann es sich dabei leisten, ALLES material zu berücksichtigen, statt, wie idealistische und biologistische kultur-beschreibung und -geschichte, material wegzulassen oder für irrelevant erklären zu müssen, oder wie psychologisierende deutungen material hinzuerfinden oder vorhandenes material verfälschend (und den akteuren widersprechend) uminterpretieren zu müssen.
T2 kann sich dies darum leisten, weil die praktischen standpunkte, die ihm entsprechen, das ethische fordern erst beginnen lassen, wenn der psychische status, bis hin zur vollständig rekonstruierten individualität der andern, erhoben und im beiderseitigen einverständnis festgestellt ist. dazu gehören auch die forderungen der andern, die dann allerdings in der zu T2 gehörenden ethischen und politischen einstellung mit gerechtigkeits- und toleranz-geboten zur selbst-relativierung aufgefordert werden.
die T2-erklärungen, soweit sie nicht historisch, auf weit entfernte, sondern auf unmittelbar gegenwärtige gesprächs- und kooperationspartner angewandt werden, begründen demnach erwartungen, was die andern tun würden, wenn wir (oder dritte) nicht dawären bzw. ihnen nicht widersprechen würden. auf dem einfachsten der T2-erklärweisen anwendenden standpunkte (des legitimen forderns), dem staats- und gerechtigkeit-standpunkt, bildet das so verstandene material den inhalt von sogenannten INTERESSEN (die in interessen-gegensätzen aufeinanderprallen, welche dann nach „legitimer“ eindämmung bzw. auch gewährenlassen verlangen spätestens im rahmen eines zb. naturrechtlich legitimierten staatlichen gewaltmonopols). interessen fordern die anwendung einer „einfühlenden“ binnenrationalität, die es durchaus zulässt, es auch einmal (gerechtfertigterweise) besser zu wissen als der inhaber seines interesses selbst (der es dann vorübergehend falsch bestimt hat). solche korrekturen entlang der binnen-anforderungen und -logik einer fremden individualität sind grundlage allen diplomatischen und „interessen-ausgleichenden“ verstehens und darauf beruhenden verhandelns. dort hat der T2-modus auch seine unmittelbar praktische anwendung (und nicht bloss in historischen exerzitien, welche allerdings den nachwachsenden angehörigen der politischen klasse eines solchen staatsgebildes eindringlich zur schulung ihres politischen urteilsvermögens empfohlen werden.) – für das stabilisierungsinteresse, das der (selbst ansonsten nicht interessierte) staatliche gewaltmonopolist verfolgt, ist die korrekte erhebung und beurteilung der interessen, deren konflikte zur schlichtung anstehen, erste pflicht. die „interessierte“ verbiegung, wie sie die T1-erklärungen mit dem „interesse“-begründenden material ihrer gegenüber vornehmen, um dies material als für die vom interpreten „erwartete“ anwendung der von ihm für den andern vorgesehenen regel geeignet denken zu können, kann sich der unparteiische schlichter nicht leisten (daher die andere analogie: gerichtsverfahren, juristische tatbestands-ermittlung, vgl. ginzburg).


für alles aus sicht des T2-erklärens rätselhafte muss ersatzweise die kategorie des T1, besonderheit, einspringen; angesichts der kritik, die T2 an erklärungen nach dem muster T1 übt, kann dies nur eine grenz-kategorie sein – „grenze zum nicht mehr erklärbaren, aber auch nicht wirklich erklärungsbedürftigen“ (nämlich uinteressant für die praktischen zwecke und einstellungen, die die erklärweise T2 ermöglichen).
den EINEN grenzpunkt dieser art, wo T2 auf besonderes, das nicht mehr verstehbar ist, zurückgreifen musste, hatten wir bereits angesprochen: die gründe des ENTSTEHENS von individualitäten. angesichts der indifferenz der verschiedenheiten von individualitäten sind auch diese nichts andres als  – besonderheiten; dasselbe gilt für die ursachen von entwicklungs-rückständen, beschleunigungen und überhaupt bestimmte geschwindigkeiten im prozess der entwicklung einzelner individualitäten, also beim aus- und erfüllen des jeder einzel-individualität (kultur), nachdem sie einmal in gang gesetzt ist, „anthropologisch möglichen“, des psychologisch-anthropologischen schemas mit einem bestimmten (besonderen) (kultur)inhalt; ebenso sind krisenhafte ablösung alter durch neue individualitäten unerklärliche besonderheit.
individualität ist somit etwas, was für den T2-erklärer dasein muss, und in seinem so-sein von anderen ihresgleichen abgrenzbar sein muss; in welchen hinsichten verglichen werden darf und soll, sagt das allgemeine anthropologische schema, in wirklichkeit der zentralbgriff dieser erklärweise, nämlich individualität.
aber nicht vollständig. T2-interpreten bemerken nämlich an vorhandenen und ihnen begegnenden individualitäten NOCH einen grenzpunkt – und das ist das verhältnis zu anderen individualitäten; auch die träger einer individualität machen sich bilder der träger anderer individualitäten, interpretieren sie, und behandeln sie dementsprechend; insofern sie es abweichend von T2 tun, bleibt ihnen (aus T2-sicht) nur einer der fehlerhaften modi T1-begründeter, also illegitimer  „erwartungen“ aneinander.
T2-interpreten bemerken in diesem punkt aber, zu allem überfluss, noch einen grenzpunkt, der sie allerdings unmittelbar angeht: die T1-interpreten und träger besprochener individualitäten treten ihnen ganz unverfroren von gleich zu gleich gegenüber, und zu den T2-interpretationen dritter mit eigenen interpretationen (und forderungen) in konkurrenz. exakt dieses äquivalent zum eigenen material bei den andern lassen T2-erklärer aber nun auf einmal nicht mehr als authentischen anteil einer individualität gelten, die als solche eben auch verständnisse und darauf beruhende oder damit „legimierte“ forderungen-erwartungen an andere (träger anderer individualität) hat; vielmehr gilt dies als unzulässiger übertritt auf ein thematisch eigenes feld, das des sich-verhaltens-ZU-individualitäten aller art, und das heisst: zu dem, was an individualitäten das EIGENTLICHE ist. konflikte darüber, was als legitime forderung gelten darf, wenn sie auf dem niedigen niveau des T1-erklärens ausgetragen und zur grundlage von kämpfen gemacht werden, lässt ein T2-erklärer nicht als authentische äusserung der jeweils beteiligten GESAMT-individualitäten zu; solche konflikte gelten ihm vielmehr als unmittelbar fehlerhafte ausübung derjenigen kompetenz, die er selbst auf die einzig richtige weise wahrnimmt, nämlich korrekt und „wertfrei“ individualitäten zu rekonstruieren (aber eben nur das „authentische“ an ihnen), und anschliessend mit über-alle-individualitäten-hinübergreifenden prinzipien des interessenausgleichs (der gleichheit, gerechtigkeit usw.), oder des grössten glücks der grössten zahl (abstrakte reichtums- und optionenvermehrung durch generelle produktivitäts-steigerung), oder des rückzugs angesichts unaufhebbarer konflikte, „legitime“ forderungen aus den zunächst präsentierten forderungen der einzelnen zu errechnen.
die typische T1-forderung, die anderen sollten zugeben, dass sie zb. zu demunddem (un)fähig seien, und sich dementsprechend verhalten sollten, lässt man vom T2-standpunkt aus NICHT als form legitimen forderns, das der INDIVIDUALITÄT der betreffenden zugerechnet werden müsste, gelten, vielmehr als degenerierte, fehlerhafte form von POLITIK; dessen also, was er selbst auf basis seiner T2-verständnisse und gleichheits-legitimationsprinzipien betreibt (und wofür er aus dem stand heraus einsicht fordert).
die haltung, wonach diese übergriffe aus der individualität heraus auf das feld legitimer geschichts- und gesellschaftsdeutung nicht zur individualität gehören, rächt sich freilich: nicht nur, dass der gesamte „politische“ und „soziale“ verkehr, die art, wie gegenüber T2 „zurückgebliebene“ individualitäten versuchen mit trägern anderer individualität zu stabilen kooperationen zu gelangen (bzw. sich deren verhalten zu erklären, um mit ihnen zu verhandeln, oder die verhandlunge abzubrechen), von ihrem sonstigen tun und lassen abgetrennt wird: es müssen auch die einstellungen, aus denen solche verhaltensweisen zwanglos folgen, ehrlicherweise dem übergriffs-fehlverhalten, also dem „uneigentlichen“, politischen verhalten der individualität, nicht ihr selbst, zugerechnet werden; es stellt sich dann bald heraus, dass von einer individualität nicht mehr viel übrig bleibt, wenn alles in diesem sinn möglicherweise in „politische unkorrektheit“ führende aus ihr herausgetrennt werden, und eigentlich (als übergriff, quelle von intoleranz usw) verboten werden soll. der einzige ausweg, der dem T2-erklärer dann bleibt, wäre, den T1-erklärern eine thematische differenzierung vorzuschlagen: beim umgang mit WELT und natur sind ihre regeln zulässig, beim umgang mit personen, vor allem solchen, die ihnen an gleichen logischen orten oder kategorien (des anthropologischen schemas) mit einer anderen regel, also einer anderen eintragung in dieses schema, entgegentreten, hingegen nicht. nun ist dies genau der standpunkt der T2-erklärer; sie selbst HABEN ja, neben allem andern, auch noch eine „weltanschauung“, von deren unmittelbarer anwendung im politischen auf solche, die sie nicht teilen, die politisierten T2-erklärer mussten absehen lernen; was ihnen leicht fällt, denn zur anwendung auf diesem gebiet stehen ihnen ja T2-interpretationen und legitimationsprinzipien zur verfügung, und das sind IHRE, und keine andern.
mit dem besten gewissen der welt machen sie diese ihre individualität (oder oberste regel) „auf diesem gebiet“ (nämlich dem der kooperation und legitimen forderungen) gegen alle abweichenden geltend; indem sie den andern absprechen, über etwas zu verfügen, was der eigenen legitimationsregel der T2-erklärer entspricht, können sie den streit nicht mehr auf dem bisherigen, wertfreiheits-niveau austragen, stattdessen wird sukzessive alles politisch unkorrekte material im denken der fremden individualitäten, mit anderen worten: alles, in diesen streit hereingezogen, einen streit, den man – aus begrifflichen gründen, in die man sich durch die eigenen definitionen verstrickt hat – nicht anders austragen kann, als indem man strenge „erwartungen“ ausspricht, die ausschliesslich auf T1-niveau angesiedelt sind. durch dieses hereinziehen der gesamten fremden individualität, als ausgangspunkt politisch inkorrekter verständnisse dritter, und unerlaubter übergriffe, wird freilich am ende nichts andres de-konstruiert, als die hinter dem relativistischen und kulturalistischen T2-erklären stehenden politischen standpunkte.